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Im Gegensatz zur Standesinitiative des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 17.305), welche die Sozialversicherungen von den Negativzinsen ausnehmen wollte, reichte Thomas de Courten (svp, BL) im September 2019 ein Postulat zur Prüfung von Instrumenten ein, mit denen das Negativzinsumfeld zugunsten der Sozialversicherungen genutzt werden könnte. Zum Beispiel könne die IV eine Anleihe über 10 Jahre in der Höhe von CHF 10 Mrd. am Finanzmarkt mit einem Zinssatz von minus 1 Prozent aufnehmen und mit dem Ertrag – den sie aufgrund der negativen Zinsen erhält – der AHV ihre Schulden, die noch immer bei über CHF 10 Mrd. liegen, zurückzahlen, schlug der Postulant vor. Der Bundesrat solle auch prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ein solches Vorgehen erlauben würden.
Der Bundesrat beurteilte das von de Courten vorgestellte Szenario zwar als unrealistisch, erklärte sich aber bereit, sein Anliegen und insbesondere die Frage, ob die Verschuldung der IV bei der AHV angesichts ihrer getrennten Vermögen noch zeitgemäss sei oder ob der Bund die Schuld mit einem Tresoreriedarlehen ausfinanzieren solle, zu prüfen. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Wintersession 2019 an.

IV-Schuldentilgung durch Negativzinsen.

Im März 2019 forderte Peter Hegglin (cvp, ZG) in einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über Lösungsvarianten zu AHV, Pensionskassen und Steuern, mit denen die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters gefördert werden kann. Wegen der steuerlichen Progression sei ein Rentenaufschub heute nur für die AHV, nicht aber für die AHV-Beziehenden attraktiv, rechnete er vor. Massnahmen wie die Erhöhung des Freibetrags und der damit einhergehenden Entlastung der Erwerbseinkommen von den AHV-Beiträgen würden Personen im Regelrentenalter auch für die Arbeitgebenden und den Schweizer Arbeitsmarkt interessant machen, erklärte Hegglin. Dadurch könnte die in Kürze entstehende Beschäftigungslücke bekämpft werden.
Auch der Bundesrat erklärte entsprechende Anreize für wichtig, betonte jedoch, dass er diese bereits in der Vorlage zur AHV 21 vorgesehen habe und es daher keiner weiteren Analyse bedürfe.
In der Parlamentsdebatte zum Postulat in der Sommersession 2019 erwiderte Hegglin, dass der Bundesrat diesen Aspekt zwar bezüglich der AHV, nicht aber bezüglich der Pensionskassen und der Steuern behandle – Letzteres wolle er noch nicht einmal prüfen. Um solche Gedanken anstellen zu können, solle das Postulat angenommen werden, argumentierte er. Mit 26 zu 7 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Ständerat diesem Aufruf und nahm das Postulat an.

Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters

Die Auswirkungen der Robotik auf das Sozialversicherungssystem sowie eine Integration derselben in das System wollte Mathias Reynard (sp, VS) mit einem Postulat analysieren lassen. Insbesondere solle ein hypothetisches sozialversicherungspflichtiges Einkommen für Roboter untersucht werden, verlangte der Postulant. Die OECD habe festgestellt, dass fast ein Viertel aller Arbeitsplätze direkt von der Automatisierung betroffen seien. Ein Verlust von Arbeitsplätzen stelle in der Schweiz vor allem ein Problem für die Sozialversicherungen dar: Ein Anstieg der Anzahl Arbeitslosen sei problematisch für die ALV, ein Rückgang der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV und für die IV und eine erschwerte Arbeitsmarktintegration aufgrund immer höherer Kompetenzanforderungen stelle die IV, die ALV und die Sozialhilfe vor Probleme. Um die Risiken der Robotik einzudämmen, müssten diese präventiv untersucht werden, erklärte Reynard.
Der Bundesrat betonte, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesamtbeschäftigung könnten nicht abgeschätzt werden. Die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen würden aber bereits in dem in Arbeit befindlichen Bericht zu einem Postulat Schwaab (sp, VD; Po. 17.3045) untersucht.
Auch im Nationalrat fand das Postulat keinen Anklang, mit 126 zu 47 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sprach sich die grosse Kammer gegen einen solchen Bericht aus.

Bewertung der Auswirkungen von Robotern auf das Sozialversicherungssystem

In der Frühjahrssession 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat Hess (bdp, BE) «Steuererleichterungen und ein Anreizsystem in der IV» im Rahmen der Weiterentwicklung der IV ab, wie es der Bundesrat im Bericht zu derselben IV-Revision empfohlen hatte. Das Postulat werde durch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden und durch die Schaffung verschiedener finanzieller Anreize für diese erfüllt.

Steuererleichterungen und bessere Eingliederung in die IV (Po. 14.4266)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Im Rahmen seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der IV erklärte der Bundesrat, das Postulat der SGK-NR durch die Einführung eines stufenlosen Rentensystems für die IV erfüllt zu haben, und beantragte es zur Abschreibung. Stillschweigend folgte der Nationalrat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2019.

Für ein stufenloses Rentensystem (Po. 12.3971)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Le 27 septembre 2018, le Conseil des Etats a adopté le postulat déposé par Ruedi Noser (plr, ZH) en vue d'une meilleure défense des intérêts de la Suisse dans les relations transfrontalières avec l'Allemagne. L'intervention du député zurichois s'inscrit notamment dans le contexte des discussions se rapportant à l'aéroport de Zurich, dossier épineux sur lequel Suisse et Allemagne peinent à s'accorder et ce depuis de nombreuses années – au mois de mai 2018 l'Allemagne refusait toujours de donner son aval à la modification du règlement d'exploitation 2014 de l'aéroport de Zurich, bloquant partiellement certaines mesures destinées à une amélioration de la sécurité du trafic aérien.
Le sujet n'a suscité que peu de commentaires dans les rangs de la chambre haute. Tout en se déclarant favorable au postulat, Anita Fetz (ps, BS), a néanmoins appelé à une interprétation neutre de la situation, rappelant que le canton de Zurich détenait également sa part de responsabilité dans les tensions entourant la question de l'aéroport. La sénatrice est revenue en outre sur les excellentes relations économiques, sociales et culturelles établies entre la région de Bâle et le sud de l'Allemagne, tout en souhaitant que cette entente cordiale se perpétue à l'avenir.
Le Conseil fédéral s'était auparavant également prononcé en faveur de l'acceptation du postulat.

Mieux défendre les intérêts de la Suisse dans les relations transfrontalières avec l'Allemagne

Lisa Mazzone (gp, GE) beantragte in einem Postulat, dass der Bundesrat Umsetzungsmöglichkeiten und Folgen einer Roboter-Steuer in der Wirtschaft in einem Bericht erläutere. Durch die erwiesenen Auswirkungen der Robotisierung auf die Beschäftigung würden die Sozialversicherungen austrocknen, weshalb das Ausgleichssystem angepasst werden müsse. Ihre Forderung ergänze das Postulat Reynard insofern, als der Bundesrat zusätzliche Rahmenbedingungen der Besteuerung vorschlagen sollte.
Der Bundesrat pflichtete der Motionärin zwar bei, dass der Fortschritt der künstlichen Intelligenz zu strukturellen Veränderungen führen und die Funktionsweise des Steuersystems beeinträchtigen könne. Gemäss einem Bericht vom Januar 2017 erwarte er aber kaum negative Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Gesamtbeschäftigung – und somit auch nicht auf die Sozialwerke. Zudem lehne der Bundesrat eine Robotersteuer, die eine neue Kapitalsteuer darstellen würde, ab, da sie die Innovations- und Produktivitätsentwicklung beeinträchtigen würde. Allgemein werde der Bundesrat aber die Besteuerung von Maschinen im Rahmen seiner Antwort auf das Postulat Reynard ansprechen. Folglich empfehle er das Postulat Mazzone zur Ablehnung. In der Frühjahrssession folgte der Nationalrat dem bundesrätlichen Vorschlag auf Ablehnung deutlich mit 134 zu 51 Stimmen. Sympathien fand der Vorstoss bei den Grünen und der SP, deren Fraktionen ihm geschlossen zustimmten, sowie bei zwei Mitgliedern der CVP.

Roboter besteuern. Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Konsequenzen einer fehlenden Regelung im Übergang von der IV ins KVG-Regime wollte Viola Amherd (cvp, VS) mittels eines Postulates klären. Bei Geburtsgebrechen erlischt die Leistungsflicht der IV mit der Vollendung des 20. Lebensjahres, anschliessend übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten. Nun soll der Bundesrat abklären, wie häufig es zu solchen Wechseln kommt, ob dies zu Problemen mit den Krankenkassen führt, welche Krankheiten besonders betroffen sind und welche finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen daraus entstehen. Als Beispiel führte die Postulantin das Undine-Syndrom an, bei dem sich Krankenkassen in mehreren Fällen geweigert hätten, die vollen Leistungen zu übernehmen. Um Betroffenen in Zukunft andere Möglichkeiten als den Rechtsweg mit niedrigen Erfolgschancen und grossem Kostenrisiko zu ermöglichen, soll dieser Übergang gesetzlich geregelt werden, wofür eine solche Abklärung nötig ist.
In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass die OKP bereits mit der aktuellen Regelung die zuvor von der IV bezahlten Leistungen vollständig übernehme, sofern die Voraussetzungen des KVG – insbesondere die Erfordernisse der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit – erfüllt sind. Diese Frage habe er schon im Rahmen verschiedener anderer Anträge (Ip. Carobbio Guscetti 14.3992, Mo. Rossini 11.3263, Mo. SGK-NR 09.3977, Mo. Rossini 07.3472) behandelt. Es seien auch bereits Verbesserungen in die Wege geleitet worden, zumal das Thema im Rahmen des nationalen Konzepts „Seltene Krankheiten“ behandelt worden sei. Schliesslich sehe die IV-Revision allgemein eine verbesserte Koordination und Harmonisierung der Invaliden- und der Krankenversicherung vor. Im Hinblick auf diese Entwicklungen erachte der Bundesrat die Erstellung eines zusätzlichen Berichtes als nicht notwendig. Ungeachtet dieser bundesrätlichen Ausführungen nahm der Nationalrat das Postulat in der Herbstsession 2017 mit 106 zu 85 Stimmen (ohne Enthaltungen) gegen den Willen einer Mehrheit der SVP- und der FDP-Fraktion an.

Konsequenzen einer fehlenden Regelung im Übergang von der IV ins KVG-Regime

Nachdem der Bundesrat in einem Bericht vom Juni 2016 die Übernahme von Betrieb und Unterhalt des italienischen Streckenteils der Lötschberg-Simplon-Achse zwischen dem Simplon-Südportal in Iselle und Domodossola abgelehnt hatte, wurde das dem Bericht zugrunde liegende Postulat der KVF-NR im Juni 2017 als erfüllt abgeschrieben.

Kapazitätsoptimierung durch Übernahme des Betriebs und Unterhalts der Eisenbahnstrecke Iselle-Domodossola durch die Schweiz (13.4013)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Nachdem der Bundesrat mit einem Bericht zur Schifffahrt auf den Tessiner Seen im Juli 2016 dem Postulat Merlini (fdp, TI) entsprochen hatte, wurde das Postulat im Juni 2017 im Rahmen der Beratungen zum Bericht «Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016» als erfüllt abgeschrieben.

Schifffahrt auf den Tessiner Seen

Einen Bericht des Bundesrates über die kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen unter entsprechender Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) mit einem Postulat. Konkret sollen die Auswirkungen einer Ersetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen und einer Steuerausfallkompensation über die Mehrwertsteuer dargelegt werden. Ein neuer maximaler Mehrwertsteuersatz sollte gleichzeitig auch die nötigen Sanierungsmassnahmen des Sozialsystems beinhalten und deutlich tiefer zu liegen kommen als in den Nachbarländern. Dadurch könne die unverhältnismässig grosse Belastung des Mittelstandes sowie der „Leistungsträger der Gesellschaft” durch die direkte Bundessteuer gesenkt, die Ungleichbehandlung verschiedener Formen des Zusammenlebens – konkret erwähnte der Postulant die Heiratsstrafe – korrigiert und die Bürokratie reduziert werden. In der Debatte im Nationalrat wies Portmann darauf hin, dass man sich zwischendurch grundlegende Gedanken zu einem System machen und dazu die „ideologischen Gräben” verlassen müsse. Dadurch, dass das Wirtschaftsvolumen der Schweiz insgesamt zunehme, sinke zudem die durch eine solche Änderung notwendige Mehrwertsteuererhöhung. So könne man auch für einen Haushalt im unteren Erwerbsbereich berechnen, was übrig bleibe, „wenn er die Bundessteuer nicht mehr bezahlen muss”. Daraufhin rechnete Finanzminister Maurer vor, dass heute rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen für 80 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer verantwortlich sind und diese 10 Prozent entsprechend entlastet würden. Gleichzeitig würde eine solche Regelung jedoch die 50 Prozent der Steuerpflichtigen, die bisher 2 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen, deutlich stärker belasten. Da es bereits einige Berichte und Unterlagen gebe, die sich mit diesem Thema befassen, diese Idee in einer Volksabstimmung keinesfalls mehrheitsfähig wäre und eine solche Vorlage die Kohäsion der Bevölkerung auf die Probe stellen würde, bat der Finanzminister den Nationalrat, das Postulat abzulehnen. Dieser Bitte kam der Nationalrat mit 147 zu 37 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nach, wobei lediglich ein Grossteil der Fraktion der FDP.Die Liberalen sowie einige Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP-Fraktion und ein BDP-Parlamentarier das Postulat guthiessen.

Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen

Im November 2016 reichte die SGK-SR ein Postulat ein, mit dem die Kinderrenten der ersten Säule – konkret der Export von Kinder- und Waisenrenten an Pflegekinder ins Ausland – vertieft analysiert werden sollen. Insbesondere die Praxis der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Zielländer dieser Leistungen, die Lebenshaltungskosten und Kaufkraft in diesen Ländern sowie die Familien- und Wirtschaftssituation der Betroffenen sollen untersucht werden. Grund dafür sei, so erklärte Pirmin Bischof (cvp, SO) in der Ständeratsdebatte während der Frühjahrssession 2017, dass verschiedenen Berichten zufolge vor allem ältere Männer mit hohen Einkommen und Kindern aus einer zweiten Ehe von Kinderrenten profitieren würden. Zudem hätten auch Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die nach einer Heirat im Ausland geboren werden, die mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner gezeugt werden oder die aus der ersten Ehe der Partnerin oder des Partners stammen, Anspruch auf eine Rente. Wie häufig dies in den verschiedenen Regionen der Welt vorkomme, solle daher in einem Bericht erfasst werden. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme und der Ständerat, der es gleich im Anschluss an den Entwurf zu den parlamentarischen Initiativen Humbel (10.407) und Rossini (13.477) und an seine Entscheidung, dass auch in Zukunft Kinderrenten ausbezahlt werden sollen, behandelte, nahm das Postulat stillschweigend an.

Kinderrenten der ersten Säule vertieft analysieren

Mittels Postulat forderte Giovanni Merlini (fdp, TI) den Bundesrat auf, einen Bericht zu erarbeiten, der die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD auf der einen Seite und der Schweiz auf der anderen Seite hinsichtlich der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen darlegt. Besonders zu beachten sei die «aggressive Steuerpolitik» einzelner EU- und OECD-Länder sowie die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Erstellung einer schwarzen Liste mit Steueroasen. Der Postulant kritisierte die in der Vergangenheit von EU und OECD eingenommene «feindselige Haltung» gegenüber der schweizerischen Steuerpolitik, welche vor allem durch die inkohärente Anwendung der Beurteilungskriterien bei der Erstellung von Länderlisten spürbar geworden sei. Er bemängelte unter anderem die Bevorzugung von EU-Mitgliedsstaaten respektive die strengere Behandlung von Drittstaaten sowie die fehlende Berücksichtigung sogenannter Tax Rulings.
In seiner Antwort vom Mai 2017 verwies der Bundesrat darauf, dass die Schweiz die Kriterien des Steuerscreenings für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich bereits mehrheitlich erfülle und sie daher nicht auf der schwarzen Liste der EU geführt werden würde. EU-Mitgliedstaaten seien von diesem Screening ausgenommen, da sie zur Einhaltung EU-interner Regelungen verpflichtet seien und auch von mit der OECD verbundenen Gremien überprüft werden würden.

Bei der Behandlung im Nationalrat im März 2018 hob der zuständige Bundesrat Ueli Maurer zudem hervor, dass mit der Steuervorlage 17 das Schweizer Steuerregime für den internationalen Steuerwettbewerb angepasst werde und viele Bedenken des Postulanten bereits aufgenommen worden seien. Der durch das Postulat geforderte Bericht enthielte zudem Informationen, die öffentlich verfügbar seien und sich monatlich verändern könnten, und wäre also bei seiner Publikation bereits veraltet. Somit sei das Postulat nicht zielführend. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag jedoch nicht und überwies das Postulat mit 168 zu 21 Stimmen (bei 0 Enthaltungen).

Aggressive Steuerpolitik (Po. 17.3065)

Ein Postulat Schwaab (sp, VD) beschäftigte sich mit der Frage nach den "Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen" und möchte den Bundesrat mit einer entsprechenden Prospektivstudie beauftragen. Zentral geht es um die Änderungen im Steuerwesen und bei den Sozialversicherungen, die nötig würden, falls die Robotisierung und Digitalisierung zu einem starkem Anstieg der Kapitalerträge im Vergleich zum Arbeitseinkommen führen. Da sich das Steuerwesen und die Sozialversicherungen auf die Arbeitseinkommen stützen, hätte eine solche Entwicklung weitreichende Folgen. Ziel der Studie soll es sein, verschiedene bekannte Möglichkeiten zur Veränderung des Steuerwesens im Hinblick auf solche Veränderungen und ihre Kosten zusammenzutragen. Der Nationalrat nahm das Postulat ohne Debatte an.

Die grosse Aktualität des Themas „Roboter" zeigt sich an der relativ grossen Anzahl Vorlagen zu diesem Thema. Nur schon zu den Folgen der Robotisierung für die Steuern und Sozialversicherungen wurden im Jahr 2017 weitere drei Postulate eingereicht, die bis zur Sommersession 2017 noch nicht behandelt wurden (Po. 17.3151, Po. 17.3036 sowie Po. 17.3037). Dies ist jedoch nicht das erste Mal, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Sorgen bezüglich der Automation in Produktionsprozessen machen. Bereits in den Jahren 1983 respektive 1985 argumentierten Ständerat Carl Miville (sp, BS) und Nationalrat Werner Carobbio (sp, TI), dass personalsparende Geräte – unter anderem Roboter – zu Problemen für die Sozialversicherungen, insbesondere für die AHV, führen könnten und entsprechend die Finanzierungsgrundsätze der AHV überprüft werden müssen.

Roboterisierung in der Wirtschaft (Po. 17.3045)

Im März 2015 reichte Thomas de Courten (svp, BL) ein Postulat zum Abbau von Regulierungskosten durch die formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich ein. Dieses hatte zum Ziel, Unterschiede bei der Gewinn-, Grundstückgewinn- und Lohnquellensteuer zwischen den Kantonen zu reduzieren, da diese den Unternehmen, insbesondere den Mikro- und Kleinunternehmen, hohe Zusatzregulierungskosten bereiteten. Durch eine Harmonisierung zwischen den Kantonen könnten diese Kosten reduziert werden, ohne dass den Kantonen Steuereinbussen entstünden. Dazu müssten die Kantone aber eng in die Überarbeitung miteinbezogen werden. Der Bundesrat pflichtete dem Anliegen des Postulanten bei, da ein Regulierungskostenbericht vom Dezember 2013 eine Harmonisierung von Fristen und Zahlungsintervallen ebenfalls als prüfenswert taxiert hatte. Weil im Anschluss an diesen Bericht jedoch das EFD in Zusammenarbeit mit den Kantonen mit der diesbezüglichen Prüfung und Berichterstattung bis 2016 beauftragt worden war, empfahl der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.

In der Frühjahrssession 2017 wurde das Postulat im Nationalrat behandelt. De Courten wies darauf hin, dass der vom Bundesrat auf 2016 in Aussicht gestellte Bericht noch nicht erschienen und allgemein seit dem Bericht 2013 „nicht viel Spürbares tatsächlich passiert" sei. So hatten bereits 2015 ein Postulat Föhn (svp, SZ) und ein Postulat (15.3720) Gössi (fdp, SZ) sowie die Motion Fournier (cvp, VS) eine beschleunigte Umsetzung der im Regulierungskostenbericht präsentierten Verbesserungsmassnahmen verlangt – bisher ohne zählbare Erfolge. Bundesrat Maurer kündigte die Veröffentlichung des zuvor auf das Jahr 2016 angesetzten Berichts, der in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Steuerkonferenz entwickelt werde, auf die zweite Hälfte des Jahres 2017 an. Entsprechend bat er den Nationalrat darum, diesen Bericht abzuwarten, das Postulat abzulehnen und anschliessend noch offene Forderungen durch einen neuen Vorstoss einzubringen. Diesem Vorschlag folgte der Nationalrat jedoch nicht und stimmte mit 133 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme des Postulats. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten allesamt aus der SP- und Grünen-Fraktion, die das Postulat einstimmig ablehnten, sowie vereinzelt aus der CVP/EVP-Fraktion.

Regulierungskosten

Der Bundesrat soll in einem Bericht bestehende multilaterale Initiativen zur Bekämpfung von Menschenschmuggel durch kriminelle Schlepper in ihren politischen, rechtlichen und operationellen Gesichtspunkten vorstellen und beurteilen sowie die Vor- und Nachteile einer verstärkten Beteiligung an diesen Aktivitäten seitens der Schweiz darlegen. Ein entsprechendes Postulat Béglé (cvp, VD) wurde vom Nationalrat im Herbst 2016 stillschweigend angenommen.

Kriminelle Schlepper verstärkt bekämpfen (Po. 16.3616)

In der Herbstsession 2016 befasste sich der Nationalrat mit dem Thema der realen kalten Progression, die mitunter auch als warme Progression bezeichnet wird und dann zum Tragen kommt, wenn eine Volkswirtschaft mit einer progressiven Einkommenssteuer real wächst und in der Folge immer mehr Menschen überproportional höher besteuert werden. Ein Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion wollte vom Bundesrat wissen, welche Auswirkungen diese Art der Steuerprogression hat und wie und mit welchen Folgen diese gemildert werden könnten. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er aus steuersystematischer Sicht keinen Handlungsbedarf orten konnte. Zudem sei, so der Bundesrat weiter, die Abschätzung der Auswirkungen der realen kalten Progression Gegenstand der jährlichen Budgeterstellung. Ausserhalb des links-grünen Lagers vermochte der Bundesrat jedoch nicht zu punkten. Das Postulat wurde bei 6 Enthaltungen mit 130 zu 51 Stimmen angenommen.

Keine Bestrafung durch das Wirtschaftswachstum. Reale kalte Progression aufdecken

Im Wohlstandsbericht sollen künftig die Entwicklung der Einkommen und Vermögen sowie die Steuerabgaben des obersten Prozents dargestellt werden. Dies forderte der Nationalrat im September 2015 vom Bundesrat und überwies diskussionslos ein entsprechendes Postulat seiner Wirtschaftskommission (WAK-NR).

Ergänzung des Wohlstandsberichtes (Po. 15.3381)

Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2015 über ein Postulat seiner Kommission für Gesundheit und Soziales mit dem Anliegen einer Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen, um die von den verschiedenen eidgenössischen Sozialversicherungen vergüteten Preise für medizinische Leistungen einander anzupassen. Es geht dabei um die Unfallversicherung, die Militärversicherung, die Invalidenversicherung und die obligatorische Krankenversicherung, die jeweils nach unterschiedlichen Ansätzen vergüten. Zugleich soll auch geprüft werden, wie die Gleichbehandlung der Versicherten im Bereich der Nichtberufsunfallversicherung verbessert werden kann, da diese teilweise gemäss dem Unfall-, teilweise gemäss dem Krankenversicherungsgesetz erfolgt. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, führte aber aus, die Beziehungen zwischen Kranken- und Unfallversicherungen seien sehr komplex, und die Forderungen des Postulats könnten allenfalls gewichtige Veränderungen im Sozialversicherungssystem der Schweiz nach sich ziehen. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss stillschweigend zu.

Angleichung der Preise für Leistungen nach dem UVG und KVG

Der Nationalrat überwies mit einer grossen Mehrheit ein Postulat Lohr (cvp, TG) zum Thema der Berufsbildung für junge IV-Beziehende. Im Jahr 2011 hatte das BSV mit einem Rundschreiben die Praxis bei den IV-Anlehren nach Insos verändert. Seither dauern die entsprechenden Ausbildungen grundsätzlich nur noch ein Jahr statt zwei Jahren. Die Gutsprache für ein zweites Jahr wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass für die Zukunft gute Aussichten auf eine Erwerbstätigkeit bestehen. Der Postulant führte Zweifel über die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens an; der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, eine unabhängige rechtliche Begutachtung zum Sachverhalt vorzulegen.

Voraussetzungen für die IV-Anlehre und die praktische Ausbildung nach Insos
Dossier: Praktische Ausbildung nach INSOS

Nationalrätin Bulliard-Marbach (cvp, FR) strebte mit einem Postulat an, Informationen zu erhalten bezüglich der Anzahl geistig behinderter Jugendlicher, welche im Rahmen der IV eine Berufsausbildung absolvieren. Konkret soll der Bundesrat einen Bericht vorlegen, in dem er die entsprechende Entwicklung in den letzten zehn Jahren aufzeigt. Dabei wird unterschieden zwischen einer IV-Anlehre und einer praktischen Ausbildung im Rahmen der IV (PrA). Beide Angebote richten sich an Jugendliche, die die Anforderungen für eine zweijährige Grundbildung (eidgenössisches Berufsattest) nicht erfüllen können. Der Vorstoss wurde begründet mit der restriktiveren Praxis, die seit 2011 angewendet wird und grundsätzlich nur noch eine einjährige Ausbildungsdauer zulässt. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nur dann möglich, wenn realistische Aussichten auf eine spätere rentenbeeinflussende Erwerbstätigkeit bestehen. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, wie sich die Praxisänderung auf die Anzahl Ausbildungen und auf die damit verbundenen Kosten ausgewirkt hat. Dies auch, weil sich die erhältlichen Angaben des Branchenverbandes Insos, der einen Rückgang der Ausbildungsverhältnisse feststellt, und des BSV, das eine Kostensteigerung ausweist, zu widersprechen scheinen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er wandte ein, entsprechende Ausbildungen würden erst seit dem Jahr 2010 spezifisch erfasst und insgesamt sei eine stabile Datenlage derzeit noch nicht gegeben. 2010 sei zudem eine externe Auswertung erfolgt, der gegenüber ein aktueller Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen werde. Der Nationalrat ignorierte diese Argumente und überwies das Postulat in der Sommersession 2015 mit 144 zu 33 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

IV-Anlehre und praktische Ausbildung nach Insos. Mehr Transparenz
Dossier: Praktische Ausbildung nach INSOS

En avril 2014, la CER-CN avait déposé un postulat demandant des éclaircissements sur les manières de soutenir financièrement ou d'alléger fiscalement les familles avec enfants. Accepté en mai de la même année, le postulat a abouti par la publication d'un rapport en mai de l'année suivante.

Dans ce texte il est question d'étudier la faisabilité du passage de l'imposition selon la capacité économique subjective à une imposition selon la capacité économique objective des familles, c'est-à-dire de renoncer à prendre en compte les frais liés aux enfants dans le calcul et adopter une allocation familiale relevant du droit des assurances sociales. Pour ce faire, il est nécessaire de compenser la suppression de la déduction pour frais de garde des enfants par des tiers, en mettant en place une subvention pour l'accueil extrafamilial. Le rapport explore quatre pistes de réforme. Premièrement, une nouvelle assurance en matière d'allocations familiales: les frais liés aux enfants seraient couverts par une nouvelle assurance, et versés chaque mois, non plus via l'employeur, mais par une autorité faisant partie de l'administration fédérale. Deuxièmement, un système d'allocations familiales comme l'actuel, lié à des crédits d'impôts: le système d'allocations ne changerait pas, mais les recettes fiscales supplémentaires de la Confédération et des cantons qu'entraînerait la suppression des déductions liées aux enfants et du barème parental seraient restituées aux contribuables qui ont des enfants au moyen de crédits d'impôts fixes. Troisièmement, de nouvelles allocations familiales: les recettes fiscales supplémentaires de la Confédération seraient reversées à un nouveau fonds de compensation suisse. Ce fonds répartirait les nouveaux moyens financiers disponibles entre les caisses de compensation familiale existantes selon une clé; une fois par an, ces caisses verseraient les allocations familiales. Quatrièmement, un système d'allocations familiales lié à une réduction ou à la gratuité des primes de l'assurance-maladie par enfant serait établi.
Si lors d'un passage à l'imposition selon la capacité objective est réalisée, il convient d'alléger la charge fiscale des parents d'une autre manière et d'introduire une subvention pour l'accueil extrafamilial des enfants, sous forme par exemple de bons de garde pour les familles qui ont des enfants, ou un crédit d'impôt supplémentaire.
Une première analyse de ces différentes pistes montre qu'elles nécessitent d'importants changements, dont parfois une modification de la Constitution, et qu'elles peuvent avoir des effets considérables sur les différents acteurs du domaine du droit des assurances sociales. La poursuite ou non du projet dépend de son appréciation politique. Le rapport estime que ce nouveau système allège la charge des parents à faibles revenus au détriment des parents à revenus élevés. Le rapport conclut sur l'importance d'une analyse plus approfondie de chacune des pistes de réforme, et ne voit la possibilité de l'avènement d'un projet de loi qu'à moyen terme.

Soutenir les familles avec enfants (Po. 14.3292)

Der Nationalrat behandelte ein Postulat Hess (bdp, BE) für Steuererleichterungen und ein Anreizsystem in der IV. Der Bundesrat wird aufgefordert zu überprüfen, mit welchen Massnahmen für Arbeitgeber Anreize geschaffen werden können, mehr IV-Rentenerinnen und -Rentner in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die Eingliederung soll dabei von den Sozialpartnern begleitet werden. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss stillschweigend.

Steuererleichterungen und bessere Eingliederung in die IV (Po. 14.4266)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

Basierend auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle hatte die GPK-NR einen Bericht über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem FZA erstellt und war zum Schluss gekommen, dass der Vollzug des FZA unzureichend funktioniere. Vor allem die interkantonalen Diskrepanzen wurden für erläuterungsbedürftig befunden. Mittels Postulat forderte die GPK deshalb im Herbst 2014 vom Bundesrat einen Bericht zur Klärung der Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Gemeinsam mit den Kantonen sollte der Bundesrat einerseits ermitteln, welche Gründe es für die erheblichen kantonalen Differenzen beim Vollzug des Personenfreizügigkeitsabkommens gab. Andererseits sollte er in Erfahrung bringen, wie die Möglichkeiten zur Steuerung der Zuwanderung durch den Entzug oder die Befristung von Aufenthaltsbewilligungen besser und einheitlicher genutzt werden könnten. Die Geschäftsprüfungskommission gab sich nicht mit der Stellungnahme des Bundesrats auf einen ihrer Berichte im April 2014 zufrieden, wonach die kantonalen Unterschiede durch den Ermessensspielraum sowie die ungleiche Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt erklärt werden könne. Zumal der Bundesrat im Januar 2014 einen schweizweit einheitlichen Vollzug des Freizügigkeitsabkommens angekündigt hatte. Die Steuerungsmöglichkeit der Zuwanderung – namentlich die Widerrufung der Aufenthaltsbewilligung wenn die nötigen Aufenthaltsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden – war in den Augen der GPK zu selten genutzt worden. Auch hier verlangte sie, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine einheitliche Vorgehensweise aufzeige.

Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Nationalrat nahm dieses in der Frühjahrssession 2015 stillschweigend an.

Klärung der Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (Po. 14.4005)

Où en est la Suisse à l'heure de l'Asie? Cette question a été adressée au Conseil fédéral par le conseiller national Thomas Aeschi (udc, ZG). Il a demandé qu'un rapport soit établi sur la relation économique de la Suisse avec l'Asie afin d'analyser les opportunités et les risques que représente ce nouveau partenaire économique majeur à court et moyen termes. Mis à part les aspects économiques, ce rapport devra également éclairer les facteurs immatériels (culture, formation, recherche) qui ont aussi une grande importance dans les relations entre la Suisse et l'Asie. Le Conseil fédéral a proposé d'adopter le postulat le 21 mai, ce qu'a fait le Conseil national un mois plus tard sans discussion.

Où en est la Suisse à l'heure de l'Asie?