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Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche im Februar 1992 von einem rechtsbürgerlichen Komitee lanciert worden war, kam im Berichtsjahr zustande. Mit Abstand am meisten Unterschriften steuerte der Kanton Zürich bei, gefolgt vom Kanton Waadt.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialversicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen.

Initiative der GP zur ökologischen Steuerreform

In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge.

Forderung der VPAG zur Steuerentlastung für Unternehmen

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Die Nachtragskredite zur Staatsrechnung 1993 erreichten den Rekordwert von über CHF 2.9 Mrd., was 7,4% der Gesamtausgaben darstellt. In einer ersten Tranche genehmigte das Parlament einen Nachtrag von CHF 1.459 Mrd. Die ausserordentliche Höhe dieses Zusatzkredits war vor allem auf den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen, welcher CHF 1.3 Mrd. beanspruchte.

Das Parlament akzeptierte auch das zweite Nachtragspaket in der Höhe von CHF 1.59 Mrd.

Nachtragskredite zum Budget 1993

Die freisinnige Fraktion reichte im Zusammenhang mit dem Revitalisierungsprogramm eine Reihe von Vorstössen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung resp. Forschung, Bodenrecht, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Steuerpolitik, Deregulierung im Fernmeldewesen, Transitabkommen sowie Arbeitsmarkt. Der Nationalrat überwies zudem verschiedene Fraktionsmotionen der FDP zum Abbau von Vorschriften in der Argrarpolitik.

verschiedene Vorstösse und Motionen der FDP im Jahre 1993

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Die Finanzrechnung hat 1992 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 2.863 Mrd. abgeschlossen. Damit fiel dieses höchste je registrierte Defizit mehr als doppelt so hoch als budgetiert aus. Die Ausgaben in der Höhe von CHF 37'816 Mio. wuchsen mit 6,5% erneut deutlich stärker als die Einnahmen von CHF 34'953 Mio. (4,4%). Auf der Einnahmenseite verzeichneten einerseits die Posten Warenumsatzsteuer und Verrechnungssteuer aufgrund der schlechten Wirtschaftslage Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr in der Höhe von CHF 933 Mio. resp. CHF 676 Mio. Andererseits übertraf der Einnahmenüberschuss der Eidgenössischen Versicherungskasse das Budget um CHF 680 Mio. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer fielen um CHF 192 Mio. höher als erwartet aus; für diese Mehreinnahmen ist allerdings die Steuerperiode 1989/90 verantwortlich, während der die schweizerische Wirtschaft noch nicht von der Rezession betroffen war. Die übrigen Einnahmenposten verzeichneten die erwarteten schwachen Zunahmen gegenüber dem Vorjahr, wobei auch die in den letzten Jahren stark rückläufigen Stempelabgaben wieder anstiegen.

Auf der Ausgabenseite schlugen die gegenüber dem Vorjahr um 21,3% gestiegenen Kosten im Bereich Finanzen und Steuern durch die gestiegenen Zinsleistungen mit einem Mehraufwand von CHF 284 Mio. zu Buche. Auch der Bereich Beziehungen zum Ausland schloss, insbesondere durch den Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods sowie internationale Hilfsmassnahmen bedingt, mit einem Mehraufwand von CHF 216 Mio. (+19,4% gegenüber 1991) ab. Mit +7,8% stiegen auch die Ausgaben für Bildung und Forschung überdurchschnittlich stark, während sich jene für die Landesverteidigung nur um 0,8% erhöhten. Einzig die Verkehrsausgaben, welche um 3,8% anstiegen, blieben um CHF 67 Mio. unter der budgetierten Vorgabe. Knapp ein Viertel des Ausgabenwachstums entfiel auf die soziale Wohlfahrt (+ CHF 514 Mio.), welche mit CHF 8'605 Mio. den grössten Ausgabenposten bildete. Die Verschlechterung der Bundesfinanzen kam auch in anderen Kennzahlen deutlich zum Ausdruck: Die Staatsquote stieg von 10,7 auf 11,2%, die Verschuldungsquote erhöhte sich von 13,7 auf 16,4% des Bruttoinlandprodukts und die Nettozinslast wuchs innert Jahresfrist von 3,9 auf 4,7% der Gesamteinnahmen.

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von CHF 4'031 Mio. ab, womit sich das Defizit gegenüber dem Voranschlag mehr als verdoppelt hat.

Staatsrechnung 1992 (BRG 93.014)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von CHF 1.338 Mrd., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten.

grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Erneut forderte die Liberale Partei die Abschaffung der direkten Bundessteuer und unterstützte hierzu die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative. Gemeinsam mit den drei bürgerlichen Bundesratsparteien reichte sie im Parlament Motionen für eine Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Abschaffung der direkten Bundessteuer und Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandort Schweiz

Die Nachtragskredite in einer Gesamthöhe von CHF 1.8 Mrd. haben nicht unwesentlich zur Verschlechterung der Rechnung 1992 geführt. In einem ersten Paket ersuchte der Bundesrat das Parlament um zusätzliche Kredite von CHF 510 Mio. zur Deckung der durch den Teuerungsausgleich für die AHV/IV-Bezüger verursachten Mehrkosten der Eidgenössischen Versicherungskasse, für Zinszahlungen an die PTT, Kreditübertragungen für die vom Golfkieg betroffenen Länder, Infrastrukturleistungen an die SBB und für zusätzliche Etatstellen, insbesondere im EDA. Im Ständerat war einzig ein Kredit für dringende Betreuungsmassnahmen im Drogenbereich durch den Lega-Vertreter Morniroli (TI) bekämpft worden, allerdings ohne Erfolg. Auch im Nationalrat bot der Kredit von CHF 3.1 Mio. für die Drogenprävention Anlass zu Diskussionen, wurde schlussendlich aber, ebenso wie der umstrittene EWR-Informationskredit in der Höhe von CHF 3.4 Mio., vom Rat gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab.

Mo. Cavadini

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über CHF 3 Mrd. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Anders als die bürgerlichen Regierungsparteien unterstützte der Vorort die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis zum Jahr 2003. Dem Argument der bürgerlichen Bundesratsparteien, dass der Vorstoss schlecht terminiert sei und die Diskussion um die vordringlich notwendige Einführung der Mehrwertsteuer unnötig belaste, vermochte sich der Vorort nicht anzuschliessen. Er fand, dass die Initiative seinen eigenen finanzpolitischen Zielen einer Verlagerung von den Einkommens- auf die Verbrauchssteuern entspreche, und deshalb, zumindest als politisches Druckmittel, auch unterstützenswert sei.

Vorort (economiesuiss) unterstützt die Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis 2003

Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Nachdem die Bundesfinanzordnung in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, reichten der freisinnige Nationalrat Pidoux (VD) (Mo. 91.3170) und der liberale Ständerat Cavadini (NE) (Mo. 91.3177) je eine Motion in den entsprechenden Räten zur Neuordnung der direkten Bundessteuer ein; diese haben zum Ziel, die direkte Bundessteuer abzubauen und ausschliesslich für den Finanzausgleich unter den Kantonen zu verwenden.

Motion zur Neuordnung der direkten Bundessteuer

Nach einer fünf Jahre dauernden Überschussperiode der Bundesfinanzen schloss die Finanzrechnung des Bundes mit einem Defizit von CHF 2.011 Mrd. ab; dabei handelte es sich um den nominal höchsten je registrierten Fehlbetrag. Nach Darstellung des Finanzdepartementes lag der Hauptgrund des Ungleichgewichts in einem während der Hochkonjunktur ungezügelten Ausgabenwachstum, dessen Zunahme um 12,5% auf CHF 35.5 Mrd. im Jahre 1991 den seit 1961 höchsten Zuwachs in einem ungeraden Jahr darstellte. Als Folge davon stieg die Bundesstaatsquote von 10,1 % auf 10,8% an. Diesem enormen Ausgabendruck stand auf der Einnahmenseite eine Zunahme um lediglich 2,5% gegenüber. Die Anspruchsinflation kontrastierte ausserdem mit einem wachsenden Widerstand gegen Steuern und Abgaben; dazu haben auch die hohen Zinsen sowie die massive Teuerung die Gesundheit des Bundeshaushaltes untergraben. Auf der Einnahmenseite präsentierte sich ein uneinheitliches Bild: Einerseits wuchsen die Erträge aus der konjunkturempfindlichen Warenumsatzsteuer (WUSt), welche die wichtigste Einnahmequelle darstellt, gegenüber 1990 als Folge der Wirtschaftsabkühlung nur um 1,5% auf CHF 10 Mrd., womit das Ziel um CHF 700 Mio. verfehlt wurde. Der Ertrag der Stempelabgaben von CHF 1.93 Mrd. lag sogar mit 466 Mio. um fast 20% unter dem Budgetziel. Für eine teilweise Kompensation sorgten die direkte Bundessteuer (+4,6% auf 6.85 Mrd.) und die Verrechnungssteuer (+3,9% auf CHF 4.1 Mrd.). Die Treibstoffzölle brachten CHF 3.2 Mrd. Erträge und lagen damit auch leicht über den Erwartungen. Die Eidgenössische Versicherungskasse konnte die Defizite seitens der Steuerträge noch lindern, da sie einen um CHF 300 Mio. höheren Uberschuss als budgetiert ausweisen konnte. Auf der Ausgabenseite waren alle Bereiche durch die enormen Nachtragskreditbegehren in der Höhe von CHF 2.2 Mrd. betroffen.

Die neben der Finanzierungsseite auch die vermögensmässige Entwicklung berücksichtigende Erfolgsrechnung schloss mit dem höchsten jemals erzielten Aufwandüberschuss von CHF 3122 Mio. ab. Um diesen Betrag erhöht sich die Fehlbilanz des Bundes auf CHF 20.594 Mrd.

Staatsrechnung 1991 (BRG 92.034)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)