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Obwohl die Schweiz 2015 das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien in Kraft gesetzt habe, stehe sie noch immer auf der italienischen schwarzen Liste für die Besteuerung natürlicher Personen, wodurch für Personen, die von Italien in die Schweiz ziehen wollten, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vorliege, kritisierte Roberta Pantani (lega, TI). Dies erhöhe den administrativen Aufwand für die Direktbetroffenen und stelle einen Wettbewerbsnachteil für die in der Schweiz tätigen Banken und Unternehmen dar. Deshalb wollte Pantani den Bundesrat im September 2019 mit einer Motion beauftragen, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen. Dieser verneinte zwar die Auswirkungen auf die Schweizer Banken, beantragte die Motion aber aufgrund des Mehraufwands für die Betroffenen zur Annahme. In der Wintersession 2019 sprach sich der Nationalrat stillschweigend für das Anliegen aus, nachdem es nach dem Ausscheiden von Pantani aus dem Nationalrat von Lorenzo Quadri (lega, TI) übernommen worden war.

Besteuerung und italienische schwarze Liste für natürliche Personen (Mo. 19.4025)

Nachdem der Ständerat die Vorlage für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung im September 2019 gegen ihren Willen an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, reichte die WAK-SR im Oktober 2019 eine Motion ein, mit der sie vom Bundesrat eine Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe forderte. Die Regierung solle Verheiratete übergangsmässig durch eine Erhöhung des Sozialabzuges für Ehepaare oder durch eine Erhöhung des Zweitverdienerabzuges für Ehepaare im Umfang von CHF 1.4 Mrd. jährlich entlasten. Eine Minderheit Caroni (fdp, AR) sprach sich gegen die Motion aus und auch der Bundesrat empfahl sie zur Ablehnung. Dieselbe Kritik, die zur Rückweisung des bundesrätlichen Vorschlags geführt habe, nämlich dass dies keine zivilstandsunabhängige Besteuerung bewirke und zu substanziellen Mindereinnahmen führe, sei auch bei dieser Motion gegeben, kritisierte der Bundesrat. Entsprechend erachtete er die Erfolgsaussichten des Vorstosses als gering. Diese Einschätzung bestätigte der Ständerat in der Wintersession 2019: Mit 26 zu 15 Stimmen lehnte er die Motion ab.

Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe (Mo. 19.4378)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die Motion Hêche (sp, JU) unter dem Titel «Strassenlärm weiter verringern und die betroffene Bevölkerung schützen» war im Dezember 2019 im Nationalrat traktandiert. Der Motionär wollte die Regierung beauftragen, die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zum Lärmschutz zu verlängern. Trotz einem Minderheitsantrag Rutz (svp, ZH) auf Ablehnung der Motion wurde kaum debattiert: Nachdem Bundesrätin Sommaruga erklärte, dass der Bundesrat die Weiterführung der Lärmschutz-Programmvereinbarungen als sinnvoll erachte, nahm der Rat die Motion mit 136 zu 50 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Strassenlärm weiter verringern (Mo. 19.3237)

Rund zwei Monate nachdem das Bundesgericht die Abstimmung über die Initiative der CVP gegen die Heiratsstrafe annulliert hatte, reichten CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) im Nationalrat und Pirmin Bischof (cvp, SO) im Ständerat zwei gleichlautende Motionen für eine Neubehandlung der Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» im Parlament ein. Darin forderten sie den Bundesrat auf, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, sich noch einmal unter Vorlage der korrekten Zahlen eine Meinung zur Initiative bilden zu können, und entsprechend den Bundesbeschluss über die Entscheidung des Parlaments vom Juni 2015 per sofort aufzuheben. Denn nicht nur das Schweizer Volk, auch das Schweizer Parlament habe auf der Basis von falschen Zahlen entschieden. Der Bundesrat solle dem Parlament nun eine neue Botschaft zur Volksinitiative oder eine Zusatzbotschaft zu einem relevanten, im Parlament hängigen Geschäft unterbreiten.
Der Bundesrat erklärte, dass der entsprechende Bundesbeschluss nicht Teil des Bundesgerichtsurteils gewesen und somit weiterhin gültig sei und er – oder auch das Bundesgericht – nicht die Kompetenz hätten, diesen Beschluss zu ändern oder aufzuheben. Durch eine Zusatzbotschaft zum im Parlament hängigen «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer für eine (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)» erhalte das Parlament aber die Möglichkeit, das Anliegen der Volksinitiative nochmals inhaltlich zu beraten.
Da er sein Anliegen durch die Zusatzbotschaft erfüllt sah, zog Pirmin Bischof seine Motion Anfang September 2019 zurück. Diskussionslos lehnte der Nationalrat in der Herbstsession 2019 auch die Motion Pfister ab.

Neubehandlung der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" im Parlament (Mo. 19.3757)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Eine im Herbst 2018 eingereichte Motion von Christoph Eymann (ldp, BS) forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, wie die sprachliche Förderung vor dem Kindergartenalter in der ganzen Schweiz umgesetzt werden könne. Eymann erläuterte, dass im Bildungsbericht 2018 als Ziel festgehalten sei, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek-II-Abschluss (d.h. gymnasiale Matur oder abgeschlossene Berufslehre) verfügen sollten. Dies sei vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund derzeit noch nicht der Fall; Eymann sah die Ursache dafür vor allem in der mangelnden frühen sprachlichen Förderung. Diese mangelnde Förderung stehe auch im Widerspruch zur anvisierten Chancengerechtigkeit der Kinder. Eymann sah den Bundesrat durch verschiedene rechtliche Grundlagen legitimiert, in diesem Bereich aktiv zu werden. Eine Unterstützung durch den Bund zur Koordination der Arbeiten in den Kantonen und Gemeinden sowie eine finanzielle Hilfe seien sowohl im Interesse der betroffenen jungen Menschen als auch der gesamten Schweiz, resümierte Eymann.
Der Bundesrat wies in seiner Argumentation darauf hin, dass die frühe sprachliche Förderung klar im Aufgabengebiet der Kantone und der Gemeinden liege, respektive der Bund nur komplementär, gestützt auf spezialgesetzliche Regelungen, wirksam werden könne. Er zeigte sich aber grundsätzlich bereit, zu prüfen, wie das Ziel des Postulats umgesetzt werden könne – freilich unter Berücksichtigung der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Im Nationalrat wurde das Postulat durch Verena Herzog (svp, TG) bekämpft. Bei der anschliessenden Diskussion führte Herzog einige Gründe auf, die aus ihrer Sicht gegen eine Annahme der Motion sprachen: Zum einen liege es vor allem in der Verantwortung der Familien, dass die Kinder bei Eintritt in die Primarstufe eine Landessprache genügend beherrschten. Zum anderen seien es daran anschliessend die Gemeinden und die Kantone, die die Verantwortung für die Sprachförderung trügen. In der darauffolgenden Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 119 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) für Annahme der Motion aus.
In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit der Standesinitiative des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 19.303) diskutiert, welche verlangte, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts durch eine Änderung der Bundesverfassung dahingehend relativiert wird, dass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen, den Verursachern und Verursacherinnen – also den Familien – auferlegt werden können. Nach einer Einordnung der beiden Geschäfte in den grösseren Kontext von Bildung, Integration und Chancengerechtigkeit durch Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) gab der Ständerat der Standesinitiative keine Folge, die Motion Eymann jedoch fand auch im Stöckli eine Mehrheit.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

In seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2018 erachtete der Bundesrat die Motion der FK-NR für eine «vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen» als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. Während der Ständerat diesem Antrag in der Sommersession 2019 stillschweigend folgte, entschied sich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission, die Motion noch nicht abzuschreiben. Zwar sei der Bericht verfasst worden, nun müsse sich der Bundesrat aber an die Umsetzung der Aufgabenteilung machen, forderte sie. Diese Meinung teilte der Ständerat jedoch nicht: Stillschweigend bestätigte er seine Abschreibung in der Herbstsession 2019, nachdem Kommissionssprecher Germann (svp, SH) darauf hingewiesen hatte, dass der Bundesrat «das Mandat für die Überprüfung der Verbundaufgaben in Zusammenarbeit mit den Kantonen» bereits erteilt habe. Mit dem ständerätlichen Entscheid wurde die Motion definitiv abgeschrieben.

Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen (Mo. 13.3363)

Den «Strassenlärm weiter verringern und die betroffene Bevölkerung schützen» wollte Ständerat Claude Hêche (sp, JU) im März 2019 mit einer Motion. Die bis Ende 2022 zwischen Bund und Kantonen bestehenden Programmvereinbarungen zum Lärmschutz sollen verlängert, bzw. die finanzielle Unterstützung von Kantonen und Gemeinden durch den Bund mit dem Zweck der Lärmreduktion soll in der gleichen Höhe wie in den vergangenen Programmperioden gesichert werden.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und versprach, dem Parlament innert nützlicher Frist einen Verpflichtungskredit vorzulegen. Der Ständerat nahm die Motion im Juni 2019 stillschweigend an.

Strassenlärm weiter verringern (Mo. 19.3237)

Die WAK-SR empfahl mit 6 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) die Ablehnung der Motion Aeschi (svp, ZG) für eine Parallelität zwischen den Verjährungsregeln der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben. In ihrer Argumentation schloss sich die Kommission dem Bundesrat an und erklärte in ihrem Bericht unter anderem, sie sehe keinen verjährungsrechtlichen Zusammenhang zwischen den drei Steuerarten.
In der Sommersession 2019 lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.

Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

Im September 2017 reichte Marco Chiesa (svp, TI) eine Motion für eine Reduktion der steuerlichen Doppelbelastung durch eine Schaffung von Möglichkeiten zur Senkung der Vermögenssteuer ein. Er störte sich daran, dass das Kapital eines Unternehmens vom Unternehmen selbst sowie von den Beteiligungsinhaberinnen und -inhabern als Vermögen versteuert werden muss. Nachdem sich der Bund im Bereich der Gewinnsteuer bereits für eine Milderung der Doppelbelastung ausgesprochen habe, sollen die Kantone nun im StHG die Möglichkeit erhalten, die Vermögenssteuern bei Beteiligungen von mindestens 10 Prozent am Aktienkapital einer Aktiengesellschaft oder am Genossenschaftskapital einer Genossenschaft zu senken.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da «eine allfällige Korrektur der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Unternehmensebene bei der Kapitalsteuer ansetzen sollte», da diese nicht dazu führt, dass Gewinne zurückbehalten werden und dadurch in reifen Unternehmen mit geringem Wachstum verbleiben, sondern stattdessen ausbezahlt werden und in jüngere, wachstumsträchtigere Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf investiert werden können. Zudem würden gerade die Vermögenswerte der vom Motionär erwähnten Unternehmen üblicherweise eher unterbewertet – sie seien daher also eher weniger stark von der Problematik der Doppelbelastung betroffen. Überdies habe das Bundesgericht entschieden (BGE 136 I 65, E. 5.5), dass ein 10-Prozent-Qualifikationskriterium gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Belastungsgleichheit verstosse. Schliesslich hätten sich die Kantone im Rahmen der USR III gegen die Möglichkeit, auf die Erhebung der Kapitalsteuer verzichten zu können, gewehrt. Stattdessen würde die wirtschaftliche Doppelbelastung in den Kantonen bereits heute zum Beispiel durch Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer oder durch sehr tiefe Kapitalsteuertarife beseitigt.
Diese Argumente überzeugten den Nationalrat in der Frühjahrssession 2019 jedoch nicht; er nahm die Motion mit 101 zu 86 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Anklang fand sie bei den geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen sowie bei einzelnen Mitgliedern der CVP; dagegen votierten die Mitglieder der übrigen Fraktionen.

Steuerliche Doppelbelastung. Möglichkeit zur Senkung der Vermögenssteuer

In der Frühjahrssession 2019 stimmte der Nationalrat der vom Ständerat geänderten Motion der FDP.Liberalen-Fraktion bezüglich einer Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b stillschweigend zu. Die WAK-NR hatte zuvor ihre Unterstützung für die Änderung erklärt, da damit das Ziel der Motion erreicht werden könne, ohne dass den kantonalen Behörden zu viel Mehraufwand generiert werde. Wichtig sei aber, betonte die Kommission, dass der Bundesrat die Höhe der Pauschale regelmässig an die Anlagebedingungen anpasse.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

In der Frühjahrssession 2019 diskutierte der Ständerat als Zweitrat die Motion Grin (svp, VD) «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» sowie eine weitere Motion Lehmann (cvp, BS; Mo. 15.4027) zum Abzug der Krankenkassenprämien von den Steuern. Die Mehrheit der WAK-SR hatte zuvor Annahme der Motion Grin beantragt, da die Krankenkassenprämien als «Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten» stark angewachsen, die entsprechenden Abzüge aber bisher nicht angepasst worden seien. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte die Ablehnung der Motion, da sie zu grossen Steuerausfällen führen würde; Letztere bezifferten Zanetti und Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) auf CHF 465 Mio. Zudem würden Personen mit höheren Einkommen überproportional von den Abzügen profitieren, was – wie Zanetti in der Plenardebatte erläuterte – dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zuwider laufe. Dies löste eine hitzige Debatte im Rat aus. Erich Ettlin (cvp, OW) zum Beispiel konterte, dass eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aus Fairnesgründen eben nicht nur eine progressive Besteuerung der Einkommen, sondern auch progressive Abzüge beinhalten müsse. Anita Fetz (sp, BS) betonte jedoch, dass das Grundproblem bei den Krankenkassenprämien die Finanzierung durch Kopfsteuern sei – dass man dort eben eine Flat Rate Tax und keine Progression habe. Dadurch sei vor allem der Mittelstand benachteiligt, der keine Prämienverbilligungen erhalte. Finanzminister Maurer verwies indes auf die Ineffizienz der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme: Personen mit hohen Einkommen würden dadurch nur minimal entlastet, hingegen kosteten die Abzüge den Staat fast eine halbe Million Franken. Dennoch sprach sich der Rat mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus und lehnte die Motion Lehmann, wie auch von der Kommission beantragt, ab (vgl. hier).

Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien (Mo. 17.3171)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Zusammen mit der Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) behandelte der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 die Motion Lehmann (cvp, BS), mit der er Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen wollte. Mit 8 zu 4 Stimmen hatte die SGK-SR die Motion Lehmann im Januar 2019 zur Ablehnung empfohlen. Zwar befürwortete die Kommission eine Erhöhung der Pauschalabzüge, da die Krankenkassenprämien zu den unvermeidlichen Lebenshaltungskosten gehörten. Die Abstufung der Abzüge, wie sie die Motion Lehmann vorsah, würde jedoch das Steuersystem verkomplizieren. Stattdessen sprach sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen für die Motion Grin aus. Nach ausführlicher Plenumsdebatte zur Frage, ob eine Abstufung der Abzüge nach Einkommen gerecht sei, lehnte der Ständerat die Motion Lehmann in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend ab und sprach sich mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Anfang 2019 stimmte auch die WAK-NR der durch den Ständerat erfolgten Änderung der Motion Jauslin (fdp, AG) für eine Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen mit 17 zu 8 Stimmen zu. Eine Minderheit beantragte dem Nationalrat hingegen, die geänderte Motion abzulehnen: Sie befürchtete, dass der Bundesrat die Verzugs- und Vergütungszinsen durch den Verzicht auf deren Anbindung an die Marktentwicklung auf 5 Prozent und nicht auf die gewünschten 3 Prozent festsetzen werde. Stattdessen sollten die Ratsmitglieder der parlamentarischen Initiative Regazzi (cvp, TI; Pa.Iv. 16.470) vertrauen, mit der die Verzugszinsen an die Marktzinsen angepasst werden sollen, erklärte Thomas Aeschi (svp, ZG) für die Minderheit im Nationalrat, der die geänderte Motion in der Frühjahrssession 2019 beriet. Matthias Jauslin zeigte sich in der Folge besorgt um die Harmonisierung der Verzugszinsen der verschiedenen Steuern, die in der Initiative nicht enthalten ist. Finanzminister Maurer betonte, die geänderte Motion Jauslin bei Annahme zusammen mit der parlamentarischen Initiative Regazzi behandeln zu wollen. Der Nationalrat folgte der Mehrheit mit 118 zu 65 Stimmen und nahm die geänderte Motion Jauslin an.

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)

In der Herbstsession 2018 beriet der Nationalrat die Motion Baumann (cvp, UR) für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen. Dabei wurden dieselben Argumente angeführt wie bereits bei der Behandlung im Erstrat: Die Mehrheit der SGK-NR wollte einen «später entdeckten Systemfehler» bei den Familienzulagen beheben, der zu grossen innerkantonalen Differenzen in den Beitragssätzen führe. Die Kommissionsminderheit wollte die gut funktionierende Lösung mit kantonal unterschiedlichen Regelungen beibehalten, zumal das duale System mit staatlichen und privaten Ausgleichskassen branchengerechte Lösungen ermögliche. Die Kosten eines Lastenausgleichs müsste überdies die Wirtschaft tragen, argumentierte Regine Sauter (fdp, ZH) für die Minderheit. Auch der Bundesrat bewarb noch einmal den Status quo und die föderalistische Lösung, stiess dabei aber im Rat auf taube Ohren: Mit 137 zu 33 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion Baumann gegen den Willen einer Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion und einer Minderheit der SVP-Fraktion an.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Im November 2016 legte der Bundesrat in Erfüllung der Motion Luginbühl (bdp, BE) die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen vor. Das Bundesratsgesetz sei «im Sinne der Motion» verfasst, weshalb er den Vorstoss zur Abschreibung empfehle, betonte der Bundesrat. Stillschweigend folgten Stände- und Nationalrat in der Frühjahrs- und Herbstsession 2018 dem Antrag.

Parlament überweist Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen (Mo. 14.3450)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Im Juni 2018 hatte die WAK-SR die Motion Jauslin (fdp, AG) zur Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen beraten und dabei mit 10 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) einen Änderungsantrag gestellt. In der Ständeratsdebatte führte Pirmin Bischof (cvp, SO) die Position der Kommission aus. Er verwies dabei auf die Kritik des Bundesrates, wonach eine Koppelung der Zinsen an marktkonforme Referenzzinssätze dazu führen würde, dass Steuerschulden zukünftig letzte Priorität erhielten. Entsprechend schlug die Kommission vor, den Bezug zum Referenzzinssatz aus dem Motionstext zu streichen. Der Bundesrat sollte bei Annahme der Motion folglich einzig dazu aufgefordert werden, allgemeingültige Verzugs- und Vergütungszinsen festzulegen. Diese müssten nicht unbedingt gleich hoch sein, da Verzugszinsen weiterhin Anreize zum rechtzeitigen Begleichen der Steuern beinhalten, Vergütungszinsen umgekehrt keine gewinnbringenden Anlagen darstellen sollten. Finanzminister Maurer verwies auf die in der Zwischenzeit angenommene parlamentarische Initiatitve Regazzi (cvp, TI), die in eine ähnliche Richtung gehe und in deren Zusammenhang man auch die Motion Jauslin angehen könne. Ohne Gegenantrag aus der Kommission nahm der Ständerat die abgeänderte Motion Jauslin stillschweigend an.

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)

In der Herbstsession 2018 folgte der Ständerat seiner WAK-SR und lehnte die Motion Schneeberger (fdp, BL) zur Verwirkung der Rückerstattung bei der Verrechnungssteuer stillschweigend ab. Im Rahmen der Revision des Verrechnungssteuergesetzes sei die Motion bereits umgesetzt worden, hatte Kommissionssprecher Bischof (cvp, SO) dem Rat zuvor erklärt.

Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer

Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)

Nachdem der Bundesrat, wie in den beiden Kommissionsmotionen (Mo. 17.3706 sowie 17.3665) gefordert worden war, auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet hatte, beantragte er in seinem Bericht zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017 die Abschreibung der zwei Motionen. Stillschweigend folgten Nationalrat und Ständerat in der Sommersession 2018 diesem Antrag und schrieben die Motionen als erfüllt ab.

Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts

Der Nationalrat hatte im Mai 2018 über die Motion der KVF-SR betreffend die übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern zu entscheiden. Eine Mehrheit der KVF-NR beantragte, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Birrer-Heimo (sp, LU) wollte die Motion hingegen ablehnen, da sie «zu gravierenden Verzerrungen und zu nichtnachvollziehbaren unterschiedlichen Steuerbelastungen» führe und das Gebot der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen verletze. Auch Bundesrat Maurer bat im Rat darum, das Geschäft «schicklich zu beerdigen». Mit der gegenwärtigen Lösung sei der administrative Aufwand bereits etwas verkleinert und das System habe sich so schon eingespielt. Mit der Motion würden nur neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Diese Bedenken teilten nur die SP, die Grünen, die Grünliberalen und einzelne Stimmende aus der CVP: Mit 117 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat die Motion an.

Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (Mo. 17.3631)

Im September 2017 reichte Isidor Baumann (cvp, UR) eine Motion für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen ein. Das Anliegen liess sich im Motionstext zwar in lediglich sieben Worten ausdrücken, beinhaltete jedoch einige Brisanz: Baumann wollte die Lohnanteile, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Finanzierung der Familienzulagen zu bezahlen haben, vereinheitlichen. Aktuell schwanken diese zwischen den 229 Familienausgleichskassen (FAK) zwischen 0.1 und 3.36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns. Dies, da der Bund nur die Mindestleistungen, nicht aber die Beitragssätze festschreibt und sich die FAK bezüglich Versicherten-Portfolios stark unterscheiden: Insbesondere in Branchen mit vergleichsweise tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbsquote seien die Beitragssätze hoch, begründete der Motionär sein Anliegen. Daher soll innerhalb der Kantone zwingend ein Lastenausgleich zwischen den FAK, wie er in 16 Kantonen bereits besteht und sich dort gemäss dem Motionär bewährt hat, eingeführt werden.
Der Bundesrat verwies indes auf das Familienzulagengesetz, das den Kantonen Vorgaben zu Mindestbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen macht, ihnen aber ansonsten weitreichende Kompetenzen lässt – explizit auch bezüglich der Einführung eines Lastenausgleichs. Da die Kantone über die Art und Höhe der Leistungen für Familien entschieden, liege auch die Entscheidung bezüglich eines Lastenausgleichs in ihrer Kompetenz, führte der Bundesrat aus und beantragte die Motion zur Ablehnung.
Die anschliessende Behandlung der Motion im Ständerat in der Herbstsession 2017 fiel aufgrund eines angenommenen Ordnungsantrags Dittli (fdp, UR) nur kurz aus. Dittli, ein Mitunterzeichner der Motion, beantragte eine Zuweisung an die zuständige Kommission, weil er einen vorschnellen negativen Entscheid aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundesrates verhindern wollte. Die Kommission solle erst die «Vor- und Nachteile der neuen Lastenverteilung im Verhältnis zur Einschränkung der Kantonsautonomie» sowie die Kosten und Nutzen des Vorschlags überprüfen. Im Februar 2018 bestätigte die SGK-SR jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp die Einschätzung des Bundesrates: Da einige Kantone bereits Änderungen planten oder diese angedacht hätten, die Kantone insgesamt folglich dabei seien, «ihren Bedürfnissen entsprechende Massnahmen» zu treffen, sei kein Handlungsbedarf auf Bundesebene gegeben, erklärte die Kommissionsmehrheit. Eine starke Minderheit begrüsste aber die Motion, da sie «Familienausgleichskassen in Branchen mit tendenziell tiefen Löhnen und einem hohen Mütteranteil» entlasten würde.
In der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 führte Paul Rechsteiner (sp, SG) die Position der Minderheit weiter aus. Man habe sich insbesondere durch den Bericht des Vertreters der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen überzeugen lassen, gemäss dem die Einführung des Lastenausgleichs im Kanton Schwyz die Beiträge insgesamt gesenkt und gleichzeitig die Leistungen verbessert habe. Die Kommissionsminderheit sei der Meinung, die Familienzulage sei «im Begriff, eine richtige Sozialversicherung zu werden». Diesen Punkt bestritt Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) mit Verweis auf die fehlende Gegenseitigkeit heftig: Da nur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Prämien bezahlten, nicht aber Arbeitnehmende, handle es sich hier lediglich um eine Zulage, nicht um eine Versicherung. Umstritten war schliesslich auch die Frage, inwiefern diese Regelung für die Steuervorlage 17 relevant sei. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen bei der SV17 die kantonalen Mindestvorgaben bei den Kinderzulagen erhöht werden. Isidor Baumann sprach sich folglich dafür aus, hier die Lasten für die KMU fair zu verteilen, um sich diese nicht zusätzlich als Gegner bei der Steuervorlage einzuhandeln. Alex Kuprecht wehrte sich jedoch dagegen, noch weitere Elemente in die SV17 hineinzupacken. Knapp entschied sich der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Jean-Pierre Grin (svp, VD) beabsichtigte, die Explosion der Krankenkassenprämien durch eine Erhöhung der Pauschalabzüge bei den direkten Steuern auszugleichen. So sollten die Abzüge für alleinstehende Personen, Ehepaare und Kinder ungefähr um den Faktor 1.7 erhöht werden. Denn trotz des starken Anstiegs der Krankenkassenprämien seien die entsprechenden Pauschalabzüge bei den direkten Steuern nur leicht angepasst worden. Der Bundesrat rechnete jedoch vor, dass dem Bund durch eine solche Änderung Mindereinnahmen von CHF 465 Mio. pro Jahr drohen würden, während eine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen dieselben Personen treffen würde, die von der Entlastung profitieren sollten. Er verwies zudem auf ähnliche, bereits früher eingereichte Vorstösse (Mo. 10.3326, Mo. 10.4110, Mo. 11.3192, Mo. 11.3193, Mo. 12.3297), die allesamt abgelehnt worden waren, und empfahl auch die Motion Grin zur Ablehnung.

Unter Abwesenheit des Motionärs und nach Verzicht von Finanzminister Maurer auf eine Stellungnahme stimmte der Nationalrat der Motion in der Frühjahrssession 2018 ohne Debatte mit 115 zu 77 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu. Die Motion wurde von den geschlossen stimmenden SVP-, FDP- und BDP-Fraktionen sowie von einem Teil der CVP-Fraktion unterstützt. Damit startete der Vorstoss bedeutend erfolgreicher als seine Vorgänger, von denen die meisten bereits vom Nationalrat abgelehnt worden waren. Die abgelehnten Vorlagen hatten jedoch allesamt einen Abzug der vollen Krankenkrassenprämien gefordert. Einzig die Motion Humbel, die wie die aktuelle Vorlage ebenfalls nur eine Erhöhung des Abzugs – konkret eine „deutliche“, jedoch nicht ausdrücklich genannte Steigerung – verlangt hatte, hatte zumindest im Nationalrat Anklang gefunden, war dann jedoch im Ständerat gescheitert. Ob dies auch der Motion Grin droht, wird sich zeigen.

Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien (Mo. 17.3171)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Thomas Aeschi (svp, ZG) verlangte in einer Motion Parallelität zwischen den Verjährungsregeln der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben herzustellen. Bisher waren bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben die Festsetzungsverjährung – also die Frist für die steuerpflichtige Person, die Selbstveranlagung zu ändern, und diejenige für die Behörden, eine Steuerforderung festzusetzen – und die Bezugsverjährung – also die Frist für die Eintreibung der Steuern – rechtlich nicht getrennt aufgeführt worden. Zudem gab es keine absolute Verjährung, also keine Verjährungsfrist, die nicht unterbrochen werden konnte und die nicht stillstand. Dadurch konnten Steuerforderungen durch Verjährungsunterbrechungen „ewig“ aufrechterhalten werden. Aeschi schlug daher vor, in Übereinstimmung mit dem Mehrwertsteuergesetz bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben zwischen Festsetzungs- und Bezugsverjährung zu unterscheiden und jeweils eine relative Verjährungsfrist – eine Frist, in der allfällige Anträge auf Festsetzung oder Korrektur der Steuerforderungen eingereicht werden müssen – von fünf Jahren sowie eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren einzuführen. Ebenfalls dem Mehrwertsteuergesetz entsprechend sollten die Unterbrechungsgründe der Verjährung bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben abschliessend aufgezählt werden. Dies sei nötig, da bei diesen „Selbstdeklarationssteuern“ ein erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit bestehe, erklärte der Motionär. Zudem würden damit die Verfahren beschleunigt. Es gebe überdies keinen Grund, wieso diesbezüglich zwischen den drei Selbstdeklarationssteuern Unterschiede bestehen sollten.
Der Bundesrat entgegnete, dass eine solche Änderung den Zweck der Verrechnungssteuer – die Sicherung der direkten Steuern – unterlaufen würde, weil dadurch ihre Verjährungsfrist kürzer wäre als diejenige der Kantons- und Bundessteuern, bei denen die absolute Verjährungsfrist 15 Jahre beträgt. Bei der Stempelabgabe sei eine Neuregelung aufgrund der geringen Anzahl Betroffener sowie der automatisierten und unproblematischen Abwicklung nicht notwendig. Zudem könne es zu vermehrtem Eintritt der Verjährung von Steuerforderungen und zu einer Verunmöglichung von rechtskonformer Besteuerung kommen. So könnten bei Verrechnungssteuer und Stempelabgaben bereits jetzt vermehrt Handlungen mit dem Ziel, die Justizverfahren in die Länge zu ziehen, beobachtet werden, was durch eine entsprechende Änderung noch verstärkt werden könnte.

In der Frühjahrssession 2018 behandelte der Nationalrat die Motion, wobei Finanzminister Maurer zusätzlich zu den bereits schriftlich vom Bundesrat dargelegten Argumenten darauf hinwies, dass auch der Zeitpunkt im Hinblick auf die laufende Revision des Verrechnungssteuergesetzes und die Diskussion über die Abschaffung der Stempelsteuer nicht sinnvoll sei. Falls gewünscht, wäre ein solcher Vorschlag „im Zusammenhang mit einer möglichen Vorlage zur Stempel- und Verrechnungssteuer“ zu diskutieren. Knapp nahm die grosse Kammer den Vorstoss dennoch mit 101 zu 92 Stimmen an. Die SVP- und FDP-Fraktionen stimmten der Motion geschlossen, die BDP-Fraktion teilweise zu.

Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

Im Januar 2018 empfahl die WAK-NR die Motion Schmid (fdp, GR) zur Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen, einstimmig mit einer Enthaltung zur Annahme. Die Kommission befürwortete den Vorstoss, da er eine rein elektronische Einreichung der Unterlagen erlaube, die Prozesse vereinfache, mit der Digitalisierung einhergehe und in einigen Kantonen bereits Tatsache sei. In der Frühjahrssession folgte der Nationalrat ohne Gegenantrag dem Bundesrat, dem Ständerat und seiner Kommission. Somit liegt es nun am Bundesrat, die dafür notwendigen Gesetzesänderungen zu erlassen, dabei aber auch die Beweissicherung und die Haftungsfrage zu regeln – wie die WAK-NR betont hatte.

Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen

In der Schweiz ansässigen, natürlichen Personen soll in Zukunft ihre Verrechnungssteuer auch rückerstattet werden, wenn sie die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte oder Vermögen nicht oder falsch deklariert haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Gelder nachträglich deklariert werden. Dies beantragte Daniela Schneeberger (fdp, BL) in einer im September 2016 eingereichten Motion. Damit soll die Entwicklung der Verrechnungssteuer von einer Sicherungssteuer hin zu einer Strafsteuer korrigiert werden. Zuletzt hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung die Praxis bezüglich der Rückerstattung der Verrechnungssteuer verschärft, indem diese verwirkt wird, wenn die Deklaration der entsprechenden Einkünfte erst durch Intervention der Steuerbehörden erfolgt. Die Motionärin argumentierte, dass mit der Steuererklärung überforderte Steuerpflichtige nicht mit einer Strafe von 35 Prozent belegt werden sollen, wenn die Erträge im Veranlagungsverfahren korrekt besteuert werden. Der Bundesrat erklärte sein Verständnis für das Anliegen, bestand aber darauf, dass die Rückerstattungsberechtigung nur dann gelte, wenn die Deklaration spätestens bis zur Rechtskraft der ordentlichen Veranlagung eingehe. Da dies aus der Motion nicht explizit hervorgehe, beantragte er die Motion zur Ablehnung und beauftragte stattdessen das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche Artikel 23 VStG um einen Rückerstattungsanspruch bei einer Deklaration auf Nachfrage der Steuerbehörde ergänzen soll. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag soll aber eine Rückerstattung nur bei einer noch nicht rechtskräftigen Veranlagung möglich sein.

In der Behandlung der Motion im Nationalrat verwies Schneeberger insbesondere auf die Dringlichkeit der Vorlage und erklärte, dass eine Annahme der Motion trotz der Bundesratsvorlage notwendig sei, um dem Bundesrat aufzuzeigen, „wohin das Parlament möchte”. Eine Ablehnung würde hingegen ein falsches Signal senden. Finanzminister Maurer versprach hingegen, dass der Bundesrat in den nächsten Wochen eine entsprechende Botschaft verabschieden werde. Wenn die Büros das Geschäft rasch zuwiesen, könne die Revision bereits im April von den Kommissionen behandelt und damit noch im Jahr 2018 abgeschlossen und in Kraft gesetzt werden. Entsprechend sei eine Annahme der Motion nicht nötig. Zudem betonte Maurer erneut die Differenz des Bundesratsvorschlags zur Motion bezüglich der zeitlichen Beschränkung der Nachdeklaration. Dennoch nahm der Nationalrat die Motion mit 133 zu 61 Stimmen an, wobei sich die SP-, die Grünen- und die GLP-Fraktion geschlossen gegen die Motion aussprachen.

Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer