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  • Hess, Lorenz (mitte/centre, BE) NR/CN

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Im Jahr 2021 startete Lorenz Hess (mitte, BE) mittels Motion einen erneuten Versuch, Sanktionen für Unternehmen bei Nicht-Einhaltung der Lohngleichheit einzuführen. Bereits während der ersten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) war über diese Möglichkeit diskutiert worden, schliesslich hatte das Parlament jedoch auf die Einführung von Sanktionen verzichtet. Gerade im Zuge der aktuellen Bestrebungen zur Erhöhung des Rentenalters der Frauen im Rahmen der laufenden AHV-Revision werde wieder deutlich, dass verstärkte Bestrebungen unternommen werden müssten, um die bestehende Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern zu beseitigen, so der Motionär. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters bei fehlender Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrags der Lohngleichheit sei den Frauen nicht vermittelbar.
In seiner ablehnenden Antwort verwies der Bundesrat auf weitere parlamentarische Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung, die kürzlich im Parlament keine Mehrheit gefunden hätten (Kt.Iv. 18.323; Pa.Iv. 19.444; Pa.Iv. 19.452; Pa.Iv. 19.453; Pa.Iv. 20.400). Die Regierung erachtete es als verfrüht, bereits so kurz nach der erfolgten GlG-Revision eine erneute Revision anzugehen. Sie plädierte daher für das Abwarten der mit der verabschiedeten Revision in Aussicht gestellten Evaluation. Er sei jedoch offen für eine Zwischenbilanz «nach einer gewissen Zeit», so der Bundesrat. Anders sah dies der Nationalrat, der die Motion in der Sondersession im Mai 2023 mit 102 zu 84 Stimmen annahm. Unterstützt wurde die Motion von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie von der grossen Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion.

Motion fordert Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Lohngleichheit (Mo. 21.3944)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

In der Frühjahrssession 2023 setzte sich der Ständerat gleichzeitig mit drei relativ unterschiedlichen Motionen zum Thema «Mehrwertsteuer» auseinander: Neben der Motion Maire (sp, NE) für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel behandelte der Rat auch eine Motion Hess (mitte, BE; Mo. 17.4126) für die Möglichkeit einer halbjährlichen Mehrwertsteuerabrechnung und die Motion Riklin (damals cvp, ZH; Mo. 19.3783) für die Unterstellung von Pestiziden unter den normalen Mehrwertsteuersatz. Gemeinsam hatten die drei Vorstösse, dass sie jeweils vom Nationalrat angenommen worden und vom Bundesrat in die aktuelle Mehrwertsteuerrevision aufgenommen respektive vom Parlament in deren Rahmen diskutiert worden waren, noch bevor sie der Ständerat beraten hatte. Die kleine Kammer entschied sich daher auf Antrag ihrer WAK, die Motionen abzulehnen, zumal sie bereits vollständig (Mo. 18.4205) oder teilweise (Mo. 19.3783) erfüllt waren respektive zumal sich der Ständerat für eine alternative Methode entschieden hatte (Mo. 17.4126).

Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel (Mo. 18.4205)
Dossier: Feministisches Jahr 2019?
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin