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  • Feller, Olivier (fdp/plr, VD) NR/CN

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In der Sondersession im Mai 2019 behandelte der Nationalrat die Standesinitiative des Kantons Aargau zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Olivier Feller (fdp, VD) bewarb seine Minderheit, die sich gegen ein Folgegeben ausgesprochen hatte. Er verwies darauf, dass auch die Minderheit einer Abschaffung der Heiratsstrafe positiv gegenüberstehe, dass es aber Schwierigkeiten bei der Initiative gebe. So verstehe die Vorlage die Ehe und die eingetragene Partnerschaft als Wirtschaftsgemeinschaft – die entsprechenden Paare sollen folglich gemeinsam besteuert werden –, der Nationalrat habe aber bereits eine Motion der FK-NR zur Individualbesteuerung angenommen. Eine Annahme dieser Initiative würde folglich einen Widerspruch darstellen. Da das Bundesgericht in der Zwischenzeit die Abstimmung zur Initiative gegen die Heiratsstrafe für ungültig erklärt habe, werde dieses Thema in Kürze im Parlament ausgiebig behandelt. Es bedürfe somit keiner zusätzlichen Vorlage. Diesem Votum folgte der Rat nicht und gab der Standesinitiative mit 102 zu 74 Stimmen (bei einer Enthaltung) Folge.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

In der Herbstsession 2018 setzte sich der Nationalrat mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen auseinander. Die Mehrheit der WAK-NR hatte zuvor einige Änderungen zur ständerätlichen Version beantragt. Besonders umstritten war in der Eintretensdebatte die Frage der Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten, zum Beispiel Terrorismusfinanzierung oder die Miete von für strafbare Tätigkeiten verwendeten Räumen. Hierbei befürwortete die Kommission eine Beibehaltung des Status Quo, da derartige Aufwendungen in der Praxis kaum identifiziert werden könnten. Deshalb solle die Klärung dieser Frage dem Bundesgericht überlassen werden, erklärte Kommissionssprecher Feller (fdp, VD). Eine Minderheit Müller Leo (cvp, LU) beantragte eine Zustimmung zur ständerätlichen Version und damit die ausdrückliche Regelung der Frage innerhalb des Gesetzes. Minderheitssprecher Müller betonte, dass es nicht sein könne, dass Terrorismusfinanzierung womöglich von den Steuern abgezogen werden könne. Dies schien den gesamten Nationalrat zu überzeugen, mit 182 Stimmen folgte er einstimmig der Minderheit und bereinigte die Differenz.
Des Weiteren beabsichtigte die Kommission, Schadenersatzzahlungen und vergleichbare Leistungen generell abzugsfähig zu machen, es sei denn, es liegt ein gerichtlich festgestelltes vorsätzliches Verhalten vor. Fahrlässige oder grobfahrlässige Zahlungen sollen folglich von den Steuern abgezogen werden können. Damit würden gemäss Minderheitssprecher Müller jedoch mehr Abzüge zugelassen als in der aktuellen Rechtspraxis. Der Rat stimmte dem Kommissionsantrag mit 94 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu.
Auch eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Strafen, welche neben Müller auch Finanzminister Maurer deutlich kritisierte, nahm der Rat mit 94 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Demnach sollen nach dem Willen des Nationalrats ausländische Bussen weiterhin abgezogen werden können, wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen, wenn eine entsprechende in der Schweiz begangene Handlung nicht strafbar wäre oder wenn die Busse das Höchstmass der Sanktion nach schweizerischem Recht übersteigt – in letzterem Fall wäre die Differenz zwischen Schweizer Höchstmass und tatsächlicher Busse abziehbar.
Mit 129 zu 47 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung an.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (BRG 16.076)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

In Erfüllung der Motion Feller (fdp, VD) unterstellte der Bundesrat den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO im Rahmen der Schaffung des Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und beantragte die Motion zur Abschreibung. Ständerat und Nationalrat nahmen sowohl die entsprechende Regelung als auch die Abschreibung in der Wintersession 2016 respektive der Frühjahrssession 2017 stillschweigend an.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Stillschweigend schrieben National- und Ständerat die Motion Feller (fdp, VD) für einen Vergleich der Steuerattraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich in der Sommersession 2016 ab. Nach Erscheinen des geforderten Berichts hatte der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 die Abschreibung der Motion beantragt.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Kritik (Mo. 13.3065)

Wie im Vorjahr bereits der Nationalrat, nahm auch der Ständerat in der Sommersession 2015 eine Motion Feller (fdp, VD) zur Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen stillschweigend an.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Die Schweiz schneide im internationalen Vergleich Punkto Steuerattraktivität für natürliche und juristische Personen gut ab. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er im November 2014 verabschiedet hat und der unter anderem auf eine Motion Feller (fdp, VD) aus dem Jahr 2013 zurückgeht. Um ihre steuerliche Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der juristischen Personen erhalten zu können, müsse die Schweiz, so der Bundesrat, im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III, die die Abschaffung attraktiver, aber international nicht mehr akzeptierter Sonderregelungen vorsieht, jedoch neue, international kompatible Massnahmen treffen. Im Vergleich zu grossen Volkswirtschaften wie den USA, Deutschland, Frankreich oder Italien stünden kleine Volkswirtschaften wie die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb generell stärker unter Druck, attraktive steuerliche Rahmenbedingungen anzubieten.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Kritik (Mo. 13.3065)

Eine Motion Feller (fdp, VD) bezweckt die Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Dass der Ausgleichsfonds als Verwalter bedeutender öffentlicher Vermögenswerte im Gegensatz z.B. zur Bundesverwaltung und den ETH nicht diesem Gesetz unterstellt ist, sei unverständlich. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, der Nationalrat folgte dem Antrag in der Herbstsession stillschweigend.

Unterstellung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Seit mehreren Jahren war die Schweiz in Bezug auf die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen der Kritik von anderen Staaten und internationalen Organisationen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stimmten im Verlauf des Berichtsjahres beide Parlamentskammern einer Motion Feller (fdp, VD) zu, die sich auf die Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten bezog. Der überwiesene Text beauftragte den Bundesrat, eine Übersicht über die Steuersysteme von verschiedenen Staaten zu erstellen und deren Attraktivität mit derjenigen der Schweizer Steuergesetzgebung zu vergleichen.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Kritik (Mo. 13.3065)