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La motion de l'écologiste Maya Graf (pes, BL), qui demandait que les pauses allaitement payées par l'employeur soient remboursées par l'assurance perte de gains (APG) a été classée sans suite, le Conseil national n'ayant pas achevé son examen dans le délai imparti.

Bezahlte Stillpausen sollen durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden

Im Juni 2020, kurz nachdem der Bundesrat die Corona-bedingte Homeoffice-Empfehlung aufgehoben hatte, forderte Franziska Ryser (gp, SG) eine steuerliche Gleichstellung von Telearbeit. Demnach sollen die Auslagen für ein Arbeitszimmer abgezogen werden können, sofern dieses mindestens zweimal wöchentlich «für die Berufsausübung verwendet wird» – auch wenn der oder die Arbeitgebende einen Arbeitsplatz anbietet. Hingegen sollte durch einen solchen Abzug der Wochenaufenthalter-Abzug verfallen. Die Konzentration der aktuellen Berufskostenabzüge auf möglichst lange Anfahrtswege solle auf diese Weise korrigiert werden, forderte Ryser. Der Bundesrat pflichtete der Motionärin bei, dass vermehrte Heimarbeit die Steuerbelastung der Arbeitnehmenden erhöhe, was zu negativen Anreizen führe. Dennoch empfahl er die Motion zur Ablehnung, da er sie inhaltlich als zu kurzgreifend erachtete. Er kündigte stattdessen eine Überprüfung der entsprechenden Berufskostenabzüge an. In der Herbstsession 2020 lehnte der Nationalrat die Motion stillschweigend ab.

Steuerliche Gleichstellung von Telearbeit

In der Herbstsession 2020 beschäftigte sich erneut der Ständerat mit der Standesinitiative des Kantons Aargau für die «Abschaffung der Heiratsstrafe». Vor seiner ersten Behandlung im Februar 2018 hatte die WAK-SR noch argumentiert, dass die Botschaft des Bundesrates für eine ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung abgewartet werden solle. Erneut sprach sich die Kommissionsmehrheit im August 2020 dafür aus, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der bundesrätliche Vorschlag sei in der Zwischenzeit an die Regierung zurückgewiesen worden, damit sie Alternativen erarbeite. Offen sei auch eine Motion Markwalder (fdp, BE: Mo. 19.3630). Es solle daher nicht parallel auch noch an der Initiative gearbeitet werden, betonte die Mehrheit. Eine Minderheit Bischof (cvp, SO) wollte hingegen das langjährige Problem unverzüglich angehen. Ansonsten bleibe man noch länger als die bisherigen 36 Jahre – seit dem entsprechenden Bundesgerichtsurteil – bei einem verfassungswidrigen System, erläuterte der Minderheitensprecher in der Ratsdebatte. Das System, welches die Standesinitiative vorschlage, sei dasselbe, welches bereits alle Kantone anwendeten und das auch die Volksinitiative vorgeschlagen habe. Mit 22 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) blieb der Ständerat bei seiner Meinung und gab der Standesinitiative erneut keine Folge. Damit ist sie vom Tisch.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

In der Herbstsession 2020 behandelte der Nationalrat die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern», die sogenannte 99-Prozent-Initiative. Neben dem Mehrheitsantrag der WAK-NR auf Annahme der bundesrätlichen Botschaft und somit auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative lagen dem Rat zwei Minderheitsanträge Bendahan (sp, VD) und Wermuth (sp, AG) vor. Die Minderheit Bendahan präsentierte dem Rat einen direkten Gegenentwurf: Anstatt Kapitaleinkommen über einem Grenzbetrag zu 150 Prozent zu besteuern, wie es die Initiative vorschlug, sollte das höhere Kapitaleinkommen gemäss Gegenentwurf gleich wie das Arbeitseinkommen zu 100 Prozent besteuert werden. Die Initiative wolle das Kapital höher besteuern, so wie zuvor die Löhne höher besteuert worden seien; wer also die Initiative für extrem halte, weil sie eine Einkommensart bevorzuge, müsse eigentlich für den Gegenentwurf stimmen. Mit diesem würden Lohn und Kapital gleich behandelt, argumentierte Bendahan. Die Minderheit Wermuth hingegen beantragte dem Rat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die zwei Minderheitensprecher stellten vor allem eine Frage in den Mittelpunkt ihrer Reden: Wieso soll Einkommen aus Erwerbsarbeit zu 100 Prozent und Einkommen aus Kapital zu einem reduzierten Prozentsatz besteuert werden? Wert und Reichtum würden «genau an einem Ort produziert werden, und das ist die menschliche Arbeit», betonte Wermuth. Da das Steuersystem dies aber nicht abbilde, nehme der «Unterschied zwischen unten und oben» auch in der Schweiz zu.
Kommissionssprecherin Schneeberger (fdp, BL) und Kommissionssprecher Regazzi (cvp, TI) nahmen den Grossteil der Kritik an der Initiative, welche in der Folge von den bürgerlichen Mitgliedern im Rat geäussert wurde, eingangs bereits vorweg. Sie kritisierten, dass der Initiativtext sehr breit formuliert sei und viel Interpretationsspielraum lasse. So werde zum Beispiel nicht klar, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen gezählt würden; denkbar sei gemäss Initiativtext, dass neben den Kapitalgewinnen auch Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wie Eigenmietwerte oder Renten aus der Vorsorge, betroffen wären, auch wenn die Initiantinnen und Initianten in ihren Erklärungen von einem engeren Begriff ausgingen. Die Initiative bringe der Schweiz überdies einen komparativen Nachteil im Steuerwettbewerb und bringe eine massive zusätzliche Steuerbelastung für Unternehmen, vor allem für KMU, mit sich. In der Folge könnten die Unternehmen auch weniger investieren. Diese Wirkung würde sich vermutlich aufgrund der Corona-Krise noch verstärken. Insgesamt würden vor allem die Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen, also diejenigen Personen, die mit der Initiative besser gestellt werden sollten, durch Kündigungen oder Konkurse die Hauptlast der negativen Folgen der Initiative tragen. Mit 17 zu 8 Stimmen lehne die Kommission die Initiative daher ab.
Es folgte eine lange Debatte mit 56 Wortmeldungen und zahlreichen Nachfragen. Besonders umstritten war die Frage, ob die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren zu- oder abgenommen habe. Grünen-Sprecherin Ryser (gp, SG) argumentierte, dass zwar die Markteinkommen in der Schweiz weltweit am gleichmässigsten verteilt seien, dass aber eben die Vermögensanteile sehr einseitig verteilt seien: 1 Prozent der Bevölkerung halte 40 Prozent der Vermögensanteile. Und diese Ungleichheit nehme seit den 1970er Jahren zu. Dem entgegnete FDP.Liberalen-Sprecherin Gössi (fdp, SZ), dass dies nur gelte, solange die steuerbefreiten Vermögen, insbesondere das Kapital der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, nicht berücksichtigt würden. Nehme man diese hinzu, werde der Unterschied zwischen Arm und Reich über die Zeit nicht grösser.
Insbesondere Grünen-Sprecherin Ryser brachte überdies einige Argumente zur Entkräftung der Kritik an der Initiative vor. Der Grossteil der sozialen Sicherheit und somit der Umverteilung geschehe über die Sozialversicherungen und diese würden durch Lohnbeiträge finanziert, nicht durch Steuern auf Kapital, betonte sie. Zudem würden den KMU durch die Initiative keine Mittel entzogen, da die natürlichen Personen, nicht die KMU, zusätzlich besteuert würden. Wenn deren Besitzerinnen oder Besitzer die Kosten auf die Unternehmen abwälzten, sei das deren Entscheidung. Nachfolgeregelungen bei KMU seien aber weiterhin problemlos möglich. Schliesslich sei die Befürchtung, dass durch die Initiative vermögenshaltende Privatpersonen ins Ausland abwanderten, ein Totschlagargument, das die Politik handlungsunfähig mache.
Während sich die meisten bürgerlichen Sprecherinnen und Sprecher deutlich gegen die Vorlage aussprachen, fanden Kathrin Bertschy (glp, BE) und Michel Matter (glp, GE) für die Grünliberalen auch wohlgesinnte Worte für die Initiative. Auch sie sähen Verbesserungspotenzial im Steuersystem bezüglich der hohen Belastung der Arbeitseinkommen, der Verteilung der Einkommen und Vermögen sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Initiative wolle aber nicht primär die Besteuerung des Erwerbseinkommens reduzieren, sondern beinhalte vor allem Steuerermässigungen von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder Transferzahlungen an diese. Entsprechend könne die GLP die Initiative nicht unterstützen.
Zum Schluss legte Finanzminister Maurer die Position des Bundesrates dar und stimmte in seiner Argumentation weitgehend mit derjenigen der Kommissionssprechenden überein. Ergänzend hielt er aber fest, dass die Initiative zudem zu einer weiteren Verlagerung der Steuerzahlenden von den armen zu den reichen Kantonen führe und damit den Zusammenhalt der Schweiz gefährde. Zudem bezahle ein Prozent der Steuerzahlenden bereits mehr als 40 Prozent der direkten Bundessteuer; eine noch höhere Besteuerung würde den «Bogen überspannen». Umverteilung finde somit bereits heute statt, genauso wie auch die Besteuerung von Kapital und Gewinn etwa im Eigenmietwert, der Grundstückgewinnsteuer sowie der Vermögenssteuer bereits enthalten sei. Die Schweiz habe ein ausgewogenes Steuersystem, das «weder auf die eine noch auf die andere Seite überlastet» werden solle.
Nach den ausführlichen Diskussionen schritt der Rat schliesslich zu den Abstimmungen: Mit 123 zu 62 Stimmen sprach sich die Ratsmehrheit zuerst gegen die Minderheit Bendahan und somit gegen den Gegenvorschlag und anschliessend auch gegen die Minderheit Wermuth auf Empfehlung zur Annahme der Initiative aus. Die Stimmen der Minderheiten stammten von den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen.

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BRG 20.032)

Suite au projet d'acte de la CSSS-CN, le Conseil national a débattu à nouveau des allocations en cas d'adoption d'un enfant. Une majorité de la commission plébiscitait l'entrée en matière sur une allocation de deux semaines. Une minorité UDC-PLR souhaitait un refus, tandis qu'une autre minorité, rose-verte et PDC demandait un retour du projet en commission, pour proposer une allocation plus longue, qui se monterait à 14 semaines. Les deux propositions de minorité ont été balayées, à 121 voix contre 71 pour le rejet du texte et 109 voix contre 89 et une abstention pour le renvoi en commission. Au final, le projet de la CSSS-CN a été accepté par 123 voix contre 70 et une abstention. Les oppositions provenaient du camp UDC et d'une partie du PLR.

Introduire des allocations familiales en cas d'adoption (Iv. pa. 13.478)

Wie es der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) Ende August 2018 beantragt hatte, schrieb der Nationalrat das Postulat Nantermod (fdp, VS) für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge für Patchworkfamilien in der Herbstsession 2020 ab. Der Bundesrat hatte im Zuge der Erbrechtsrevision verschiedene Lösungsansätze zur Erbfolge bei Patchworkfamilien geprüft und dadurch das Anliegen des Postulats erfüllt.

Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge? (Po. 16.3416)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Le Conseil des Etats a adopté, lors de la session d'automne 2020, un postulat de la sénatrice Marianne Maret (pdc, VS), qui demandait au Conseil fédéral d'examiner la possibilité d'étendre le droit à l'allocation perte de gain (APG) aux proches aidants d'adultes en situation de handicap. Ce débat s'inscrit dans le contexte post première vague du coronavirus. En perspective d'une éventuelle deuxième vague nécessitant un confinement, la motion a recueilli 28 votes favorables, 10 oppositions et une abstention.

Coronavirus. Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung (Po. 20.3747)

Le Conseil national a refusé, en septembre 2020, de donner suite à une initiative parlementaire Wermuth (ps, AG), qui visait à «agir maintenant en faveur de l'accueil extrafamilial pour enfants». Le socialiste demandait une modification de la Constitution, pour qu'il soit exigé de la Confédération et des cantons de fournir une offre adéquate pour les familles avec enfants. Les résultats sont tombés après un bref débat: 81 voix (PS, Verts et Vert'libéraux) se sont prononcées en faveur de l'objet, contre 105. Le groupe du centre ne s'est pas montré univoque, puisque que Martin Landolt a voté oui et que deux de ses camarades se sont abstenus.

Offensive für die familienexterne Kinderbetreuung jetzt (Pa.Iv. 19.466)

In der Herbstsession 2020 behandelte der Nationalrat das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Die SGK-NR hatte in ihrer Vorberatung zwei weitreichende Änderungen der Vorlage vorgenommen: Hatte der Bundesrat die elektronische Durchführung von Steuerverfahren unter anderem bei der direkten Bundessteuer noch als Möglichkeit formuliert, wollte die Kommission die Kantone zur Einführung einer solchen Möglichkeit verpflichten. Dies stellte denn auch den Grund für den Nichteintretensantrag Amaudruz (svp, GE) dar: Es sei nicht richtig, Digitalisierung zu erzwingen; die Steuerzahlenden sowie die Kantone müssten die Wahlfreiheit haben, betonte die Minderheitensprecherin. Bundesrat Maurer warb für die bundesrätliche Kann-Formulierung: Der Bundesrat nehme regelmässig an der Finanzdirektorenkonferenz statt und tausche sich mit der Konferenz der kantonalen Steuerdirektoren aus, er werde also die Kantone nicht gegen ihren Willen zu der entsprechenden Umsetzung verpflichten. Sowohl in der Eintretensabstimmung (148 zu 45 Stimmen) als auch in der Detailabstimmung (139 zu 54 Stimmen) stellte sich der Rat gegen die SVP-Fraktion und hinter die Formulierung der Kommission.
Während der bundesrätliche Vorschlag der Kommission in diesem ersten Punkt nicht weit genug ging, ging er ihr in einem weiteren Punkt hingegen zu weit, nämlich in der Frage, ob der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren, die in seiner Zuständigkeit liegen – also bei der Mehrwertsteuer, der Stempelabgabe, beim AIA, der Amtshilfe und der Verrechnungssteuer –, vorschreiben können solle. Diese Kompetenz wollte die Kommission aus der Vorlage streichen, was bei einer Minderheit Rytz (gp, BE) auf Widerstand stiess. Man solle hier nicht die Möglichkeit schaffen, dass sich einzelne Unternehmen der elektronischen Durchführung entziehen könnten, argumentierte Rytz. Der Finanzminister verteidigte die Möglichkeit des Bundesrates, die Unternehmen zur Umstellung verpflichten zu können, da sonst in zwei, drei Jahren eine solche Formulierung neu ins Gesetz eingefügt werden müsste, wenn eine solche Verpflichtung dann doch erwünscht sein sollte. Wiederum folgte der Rat dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit und lehnte den Minderheitsantrag Rytz mit 111 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Den Minderheitsantrag unterstützten SP, Grüne und Grünliberale.
Überdies lagen zwei weitere Minderheitsanträge vor: Eine weitere Minderheit Amaudruz forderte den Verzicht auf einheitliche Formulare, welche die Kommission wieder hinzugefügt hatte, nachdem sie der Bundesrat nach der Vernehmlassung gestrichen hatte. Mit 139 zu 53 Stimmen fand auch dieser Vorschlag ausserhalb der Reihen der SVP-Fraktion keine Zustimmung. Des Weiteren forderte eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) den Verzicht auf die systematische Nutzung der AHV-Nummern durch die ESTV, welche neu erlaubt werden sollte. Die Gefahr des Datendiebstahls sei zu hoch, wenn die AHV-Nummer überall verwendet werde, betonte er. Finanzminister Maurer konterte hingegen, dass es gerade bei Rentenauszahlungen am sichersten sei, wenn die ESTV dieselbe Identifikationsnummer verwende wie die AHV-Ausgleichskassen. «Denken Sie an die hundert Hans Müller», forderte er. Wiederum folgte der Rat mit 139 zu 53 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Abschliessend stimmte der Nationalrat der geänderten Vorlage mit 148 zu 45 Stimmen zu, abgelehnt wurde sie von einer Mehrheit der SVP-Fraktion.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Suite à l'ensemble des mesures dictées par la situation sanitaire, de nombreux secteurs économiques souffrent. Le tourisme, avec la fermeture d'établissements d'hébergement et les difficultés à voyager, avec notamment la fermeture partielle des frontières, est sous pression selon le député tessinois Marco Chiesa (udc, TI). Il propose ainsi une modification de la loi fédérale sur l'impôt fédérale direct (LIFD) et de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et communes (LHID) pour permettre une déduction fiscale des frais de séjour pour les contribuables helvétiques qui voyagent en Suisse en 2020.
Le Conseil fédéral a estimé qu'une telle mesure n'était, non seulement pas adaptée, mais également pas en adéquation avec les mesures ciblées et temporaires déjà prisent pour soutenir l'économie. En outre, il estime que l'octroi d'un crédit de CHF 40 millions pour une campagne marketing, décidé en mai 2020, et le maintien des restrictions de voyage à l'étranger au niveau international, devraient déjà fortement inciter les helvètes à voyager en Suisse. La motion a finalement été retirée.

Redécouvrons notre pays, soutenons notre tourisme et nos emplois (Mo. 20.3218)
Dossier: Covid-19 – Tourismus

Le 16 septembre 2020, le Conseil national a refusé de donner suite à une initiative parlementaire de Nadine Masshardt (ps, BE), qui, pour mieux concilier vies professionnelle et familiale, demandait un droit à une réduction du taux d'occupation après la naissance, pour les pères et les mères, à inscrire dans le code des obligations. Ce droit vaudrait pour les parents et les partenaires enregistrés, après la naissance ou l'adoption d'un ou plusieurs enfants. Le taux de réduction ne pourrait dépasser les 20% et le taux d'occupation ne pourrait pas être abaissé à moins de 60 pour cent. Seuls les groupes vert et socialiste ainsi que trois député-e-s du centre ont voté en faveur de l'initiative, qui a été refusée par 117 voix contre 71 et 4 abstentions. La CAJ-CN voyait dans le texte des dispositions trop compliquées à appliquer.

Droit à une réduction, pour les pères et les mères, du taux d'occupation après la naissance ou l'adoption (Iv.pa. 19.461)

Le Conseil national a accepté en septembre 2020 une motion de la CSEC-CN, qui demandait la reconsidération de la mise en œuvre de l'ordonnance Covid-19 sur l'accueil extrafamilial pour enfants du 20 mai 2020. Il s'agissait d'étendre les crédits alloués dans le contexte de la pandémie de coronavirus aux structures bénéficiant de subventions cantonales ou communales, voire exploitées par les pouvoirs publics; ce qui permettrait de ne pas exclure les structures des cantons latins. Une minorité de la commission s'y opposait, estimant les aides financières cantonales ou communales suffisantes pour empêcher les structures d'accueil de fermer pour raisons économiques.
Malgré que le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion, elle a obtenu 117 votes favorables, 67 oppositions et 6 abstentions. Les oppositions sont à chercher au sein des partis de droite, qui n'étaient pourtant pas unanimes. Les cantons latins étaient particulièrement représentés dans ces dissidences bourgeoises.

Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020: Überdenken der Umsetzung (Mo. 20.3917)

Bei der Behandlung der Änderung des EOG bezüglich der Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen lag dem Nationalrat bei seiner Behandlung in der Herbstsession 2020 ein Minderheitsantrag Schläpfer (svp, ZH) auf Nichteintreten vor. Grundgedanke des Mutterschaftsurlaubs sei die Erholung der Mutter und das Zusammensein mit dem Neugeborenen – und dies sei auch im Spital möglich, argumentierte Schläpfer. In dieser wirtschaftlich schwierigen Situation solle der Bund stärker ans Sparen denken und auf diese Mehrkosten verzichten. Dem stellte Mattea Meyer (sp, ZH) das Beispiel eines in der 28. Woche geborenen Kindes gegenüber. In diesem Fall hätte die Mutter, wenn sie und das Kind das Spital endlich verlassen könnten, nur noch drei bis vier Wochen Zeit, bis sie wieder zur Arbeit müsste. In dieser Situation wolle man die Mütter unterstützen, so dass sie nicht individuelle Lösungen mit ihren Arbeitgebenden suchen müssen. Betroffen seien jährlich rund 1300 Kinder und ihre Mütter. Mit 131 zu 35 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für Eintreten aus. Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.
Bei der Detailberatung stand dieselbe Frage zur Diskussion, die auch den Ständerat am stärksten beschäftigt hatte, nämlich ob die Mütter nachweisen müssen, dass sie bereits vor der Niederkunft beabsichtigt hatten, die Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission befürwortete eine solche Nachweispflicht, während eine Minderheit Porchet (gp, VD) hier dem Ständerat folgen wollte, welcher sich dagegen ausgesprochen hatte. Die Kommissionssprechenden, Philippe Nantermod (fdp, VS) und Flavia Wasserfallen (sp, BE), setzten diesen Entscheid mit der Frage nach der Bedeutung des Mutterschaftsurlaubs in Verbindung: Der Mutterschaftsurlaub sei eine Verdienstausfallentschädigung, sie solle den Müttern helfen, ihre Rolle in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt beizubehalten. Zudem sei diese Änderung Teil eines Kompromisses, in dessen Rahmen auch die Mindestdauer des für die Verlängerung nötigen Spitalaufenthalts von drei auf zwei Wochen reduziert worden sei. Mit 124 zu 64 Stimmen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und führte damit die Nachweispflicht wieder ein, senkte aber gleichzeitig die Mindestdauer des Spitalaufenthalts. Für den Minderheitsantrag hatten die Mehrheit der SP-Fraktion, die gesamte Grünen-Fraktion sowie je ein Mitglied der SVP- und der Mitte-Fraktion gestimmt.

Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (BRG 18.092)

Im Rahmen seiner Beratung des bundesrätlichen Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2019 schrieb der Nationalrat ein Postulat der WAK-NR als erfüllt ab, das einen Bericht über die Situation der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft verlangt hatte. Dieser Forderung war der Bundesrat Ende Mai 2019 nachgekommen.

Kommissionspostulat Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft

In der Herbstsession 2020 behandelte der Nationalrat die parlamentarische Initiative seiner Finanzkommission, welche die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im DBG stärken wollte. Kommissionssprecher Gschwind (cvp, JU) und Kommissionssprecherin Widmer (sp, ZH) wiesen noch einmal auf die grössten Probleme im aktuellen System hin: Fehler entstünden heute vor allem bei der Erfassung von Steuerpflichtigen, bei den Regeln zur Steuerpflicht sowie bei der Veranlagung. Eine einheitliche Umsetzung sei aber aufgrund der Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit geboten. Eine Minderheit Farinelli (14 zu 11 Stimmen) verlangte, der Initiative keine Folge zu geben. Föderalismus müsse auf implizitem Vertrauen beruhen und man müsse akzeptieren, dass es «im Einzelfall auch Unterschiede in der Beurteilung» geben könne. Die von der Initiative vorgeschlagene Regelung beinhalte zahlreiche Nachteile, unter anderem müsste der Personalbestand der ESTV stark erhöht werden. Mit 108 zu 83 Stimmen sprach sich der Nationalrat für Folgegeben aus, die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion sowie von einem Mitglied der Grünliberalen.

Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Pa.Iv. 18.469)

Im Juli 2020 reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative mit der Forderung ein, die Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder bis 25 Jahren in Ausbildung von den direkten Bundessteuern abzugsfähig zu machen. Heute könnten nur die Unterhaltsbeiträge an Kinder bis 18 Jahre abgezogen werden, obwohl junge Erwachsene für die Finanzierung ihrer Ausbildungen häufig auch länger die Hilfe ihrer Eltern beanspruchten. Dies sei für die Eltern eine grosse finanzielle Belastung – womöglich sei die finanzielle Belastung in diesen Jahren gar grösser als jene bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder.
Ende August 2021 setzte sich die WAK-SR mit der Initiative auseinander und empfahl mit Verweis auf die Ablehnung der Erhöhung der Kinderabzüge in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 und auf die Ungleichbehandlung von getrennt lebenden und verheirateten Paaren, ihr keine Folge zu geben.

Abzug für Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder (Kt.Iv. 20.321)

Im August 2020 publizierte der Bundesrat seine Botschaften zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait und Bahrain (BRG 20.066). Im Falle Kuwaits ging es konkret um die Aktualisierung des seit 1999 bestehenden und seither nicht revidierten Abkommens. Die Änderungen waren nötig geworden, weil sich nebst der nationalen Abkommenspolitik auch die internationalen Standards im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen entwickelt hatten. Das vorliegende Änderungsprotokoll enthielt dementsprechend neue Bestimmungen zur Quellensteuer bei Dividenden und Zinsen sowie zum Schiedsverfahren. Zudem wurden auch die OECD-Mindeststandards integriert, welche im sogenannten BEPS-Projekt festgelegt worden waren. Mit Bahrain unterhielt die Schweiz zwar bereits verschiedene Wirtschaftsabkommen, jedoch noch kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen, weshalb die beiden Staaten 2015 erste Verhandlungen über ein solches aufgenommen hatten. Da sich der Genehmigungsprozess auf Seiten Bahrains verzögert hatte, wurden die BEPS-Standards ebenfalls nachträglich implementiert. Inhaltlich entspricht das Abkommen weitgehend den bekannten OECD-Musterabkommen und den Standards der Schweizer Abkommenspolitik. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet, weil sich die Kantone und interessierten Wirtschaftskreise im vorhergehenden Orientierungsprozess positiv geäussert und keine Einwände vorgebracht hatten.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait (BRG 20.065)
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Auch nach der Annahme der STAF gingen die Diskussionen um die tiefen Unternehmenssteuern in der Schweiz weiter. So sorgte sich vor allem die NZZ ob den Plänen der OECD zur Änderung der Unternehmensbesteuerung. Diese versuche sich seit drei Jahren auf eine Neuordnung der Firmenbesteuerung zu einigen, erklärte die NZZ. Dabei beabsichtige sie vor allem zwei Änderungen: Einerseits eine Verschiebung des Steuersubstrats von den Sitzländern der Konzerne weg zu den Staaten, in denen die Umsätze gemacht werden. Betroffen davon wären gemäss NZZ insbesondere Digitalfirmen sowie konsumnahe Branchen wie Luxusgüter, Markennahrungsmittel und Automobile; die Schweiz müsste demnach auf einen grossen Teil der Steuern von Nestlé, Swatch oder Richemont verzichten. Andererseits befürworteten vor allem Deutschland und Frankreich eine internationale Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne. Davon wären insbesondere die Kantone betroffen, da diese aufgrund der im Rahmen der STAF aufgehobenen Möglichkeiten für Ausnahmebestimmungen auf eine Senkung der normalen Steuersätze angewiesen seien. Seit 2008 hätten die Kantone ihre Steuersätze denn auch durchschnittlich von 19.4 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt und weitere Senkungen seien etwa für das Wallis und das Tessin geplant. In den Diskussionen im Rahmen der OECD sei demnach von Mindeststeuersätzen zwischen 12.5 und 15 Prozent die Rede. Je nachdem, wo dieser Mindeststeuersatz zu liegen komme, könnten die Unternehmenssteuersätze einiger Schweizer Kantone somit deutlich unter Druck geraten.
Aufgrund der Corona-Pandemie seien die Verhandlungen 2020 zwar ins Stocken geraten, jedoch sei eine bevorzugte Behandlung der Einführung von Mindeststeuersätzen durchaus denkbar, zumal sich die grossen Staaten in diesem Punkt einig seien, mutmasste die NZZ.
Diskussionen gebe es in der OECD überdies über eine Besteuerung von Digitalkonzernen wie Facebook und Google. Zu diesem Thema reichten Samuel Bendahan (sp, VD; Mo. 20.4676) und Christian Levrat (sp, FR; Mo. 20.4575) im Dezember 2020 einen Vorstoss ein: Sollten die entsprechenden Verhandlungen der OECD 2021 nicht erfolgreich sein, soll der Bundesrat einen Entwurf zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft insbesondere der grossen, multinationalen Technologiekonzerne erarbeiten und seine Massnahmen mit denjenigen der Nachbarländern koordinieren.

Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat in der Sommersession 2020 auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Änderungsprotokolls des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden ein und nahm es anschliessend einstimmig mit 37 Ja-Stimmen an.
In der Schlussabstimmung resultierte in der kleinen Kammer mit 45 Stimmen erneut ein einstimmiges Ergebnis; der Nationalrat nahm das Geschäft mit 146 zu 40 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) ebenfalls an.

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

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Zusammenfassung
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Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft; BRG 22.036)

Nach langen Vorarbeiten konkretisierten sich die Pläne der OECD für eine Mindeststeuer für grössere Unternehmen im Juni 2021. Zukünftig sollten demnach Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro ihre Gewinne in allen OECD-Staaten mindestens zu 15 Prozent versteuern müssen. Die Schweiz war an sich nicht verpflichtet, diese Mindestbesteuerung umzusetzen. Würde sie es nicht tun und sollten die Steuern eines solchen Unternehmens, dessen Muttergesellschaft in der Schweiz ansässig ist, unter 15 Prozent liegen, könnten gemäss neuer OECD-Regelung zukünftig Staaten, in denen das Unternehmen über Tochtergesellschaften verfügt, die Steuerdifferenz für das entsprechende Unternehmen erheben. Um dies zu verhindern, schlug der Bundesrat in einer Verfassungsänderung die Schaffung einer Ergänzungssteuer vor. Diese sollte dann anfallen, «wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe [mit einem weltweiten Mindestumsatz von CHF 750 Mio.] die Mindestbesteuerung in der Schweiz oder im Ausland nicht erreicht». Auf Grundlage dieser Verfassungsänderung möchte der Bundesrat die Ergänzungssteuer in der Folge durch eine befristete Verordnung per Januar 2024 in Kraft setzen und erst in einem zweiten Schritt in ein Gesetz giessen.
Umstritten war im Parlament nicht die Schaffung dieser Ergänzungssteuer, sondern die Verteilung der daraus entstehenden zusätzlichen Einnahmen. Nach langen Diskussionen einigten sich die Räte auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Verteilung von 75 Prozent der Einnahmen für die Kantone und 25 Prozent für den Bund. Im Juni 2023 nahmen Stimmbürgerschaft (mit 78.5 Prozent Ja-Stimmen) sowie alle Kantone die Verfassungsänderung an.

Chronologie
Diskussionen und Sorgen bezüglich einer OECD-Mindeststeuer
Die Pläne werden konkreter
Die Botschaft des Bundesrates
Vernehmlassung über die Mindestbesteuerungsverordnung
Erstberatung im Ständerat
Beratung im Nationalrat
Differenzbereinigung und Schlussabstimmungen

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Résumé
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Arrêté fédéral sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises (Mise en oeuvre du projet conjoint de l'OCDE et du G20 sur l'imposition de l'économie numérique; MCF 22.036)
(Traduction: Chloé Magnin)

Après une longue préparation, les projets de l'OCDE pour une imposition particulière des grands groupes d'entreprises se sont concrétisés en juin 2021. A l'avenir, les entreprises avec un chiffre d'affaires de plus de 750 millions d'euros seront soumises à un impôt sur leur bénéfice d'au moins 15 pour cent dans tous les Etats membres de l'OCDE. En-soi, la Suisse n'était pas obligée d'appliquer cette imposition minimale. Cependant, si elle ne le fait pas et que les impôts de la maison mère d'une entreprise dont le siège est en Suisse sont inférieurs à 15 pour cent, d'autres Etats, où se trouvent des filiales de ladite entreprise, pourront prélever la différence d'impôts. Pour éviter ceci, le Conseil fédéral a proposé une modification de la Constitution qui permet la création d'un impôt complémentaire. Celui-ci s'appliquerait «lorsqu'un groupe d'entreprises actif en Suisse [avec un profit mondial d'au minimum CHF 750 millions] n’atteint pas l'imposition minimale en Suisse ou à l'étranger». Sur la base de cette modification de la Constitution, le Conseil fédéral a souhaité faire entrer l'impôt complémentaire en vigueur par le biais d'une ordonnance limitée dans le temps à janvier 2024 et ne l'inscrire dans une loi que dans un deuxième temps.
La création de l'impôt complémentaire n'a pas suscité de débats au Parlement, contrairement à la répartition des acquisitions monétaires supplémentaires. Après de longues discussions, les conseils sont tombés d'accord sur la proposition du Conseil fédéral de redistribuer 75 pour cent des recettes aux cantons et 25 pour cent à l'Etat. La modification de la Constitution sera soumise à une votation populaire obligatoire en juin 2023.

Chronologie
Discussions et inquiétudes concernant l'imposition minimale des entreprises de l'OCDE
Les projets deviennent plus concrets
Message du Conseil fédéral
Procédure de consultation au sujet de l'arrêté sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises
Discussion préliminaire au Conseil des Etats
Passage au Conseil national
Procédure d'élimination des divergences et votation finale
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Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

Les mesures prises face à la pandémie de coronavirus, et notamment la fermeture des structures d'accueil extrafamilial ont fait la part belle au débat sur le travail domestique relatif aux enfants dans la presse des mois d'avril et de mai.
Concernant les crèches, pas d'unité nationale ni pour les fermetures, ni pour le dédommagement des parents ou des structures. Une question dont le Parlement s'est d'ailleurs saisi, soulignant par exemple les différences de financement entre la Suisse-allemande et la Suisse romande. Plusieurs de ces structures se sont dites inquiètes de l'éventuel manque à gagner.
La question du genre et de l'inégalité qu'il crée en termes de prise en charge des enfants a été largement évoquée. Des parents révélaient être dépassés par l'ampleur des tâches que représentaient le télétravail en même temps que l'accompagnement des enfants dans leur travail scolaire ou leurs activités quotidiennes dans un contexte de semi-confinement. L'organisation féministe «Eidgenössische Kommission dini Mueter» a tiré la sonnette d'alarme dans une tribune publiée dans la WoZ: il incombe plus souvent aux femmes de prendre en charge les tâches de «care» au sein de la famille, de même qu'elles sont aussi fortement représentées dans les métiers de la santé et du soin. Plusieurs articles relataient des témoignages de pères ravis d'assister de manière plus intense au quotidien de leurs enfants, ayant ainsi l'occasion de les voir grandir, mais également se sentir soulagés de pouvoir retourner au travail.
La question de la vulnérabilité des enfants face au virus n'a pas toujours été claire. En début d'épidémie, Daniel Koch et Alain Berset avaient annoncé lors de conférences de presse que les enfants ne pouvaient être infectés, un verdict sur lequel ils sont revenus plus tard.
Les jeunes mères se sont retrouvées fragilisées pendant la période suivant la naissance de leur enfant, le suivi à domicile par les sage-femmes étant rendu plus difficile.
Enfin, pour les couples séparés se partageant la garde des enfants, la présence du virus et du risque d'infection ont parfois crispé les relations autour du droit de visite. Certains points de rencontre, ces lieux ou le parent qui n'a pas la garde de l'enfant et représentant un danger pour l'autre peut rencontrer son enfant sous surveillance des autorités, ayant été fermés.

Enfants et corona

Bei der AHV sei der Zeitpunkt des Eintrags im Handelsregister für juristische Personen, die aus einer Personenunternehmung hervorgehen, zentral für den Beginn der Beitragspflicht. Dies stimme zwar grundsätzlich mit dem Verfahren bei der Festlegung der Steuerpflicht in der direkten Bundessteuer überein, im Steuergesetz sei jedoch in Ausnahmefällen eine rückwirkende Umwandlung des Unternehmens möglich. Dieser Unterschied in den Startzeitpunkten führe in der Praxis zu Schwierigkeiten, erklärte Albert Vitali (fdp, LU) Ende 2019 in seiner Motion für eine Harmonisierung von AHV- und Steuerrecht, mit der er ebendieses Problem beheben wollte. Diskussionslos beantragte der Bundesrat die Motion zur Annahme.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Sommersession 2020, eine Woche nachdem Albert Vitali verstorben war. Stillschweigend nahm die grosse Kammer die Motion an.

Harmonisierung von AHV- und Steuerrecht

In der Sommersession 2020 wurden die Schlussabstimmungen zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen nachgeholt, nachdem diese in der Frühjahrssession Corona-bedingt nicht mehr stattgeffunden hatten. Seither hatten sich die Fronten jedoch nicht verändert: Bei 110 zu 88 Stimmen setzten sich die SVP-, FDP.Liberale- und die Mehrheit der Mitte-Fraktion gegen die Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen durch und nahmen das Gesetz in der Schlussabstimmung an. Etwas deutlicher fiel das Resultat im Ständerat aus; dieser befürwortete die Schaffung des neuen Bundesgesetzes in der Schlussabstimmung mit 32 zu 13 Stimmen.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (BRG 16.076)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

In der Sommersession 2020 befasste sich der Ständerat mit der Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Neuseeland zur Einführung einer Schiedsklausel, welche die Rechtssicherheit bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen erhöhen sollte. Die kleine Kammer folgte mit 41 Ja-Stimmen einstimmig und diskussionslos der Empfehlung ihrer WAK-SR.
Auch in der Schlussabstimmung legten die beiden Räte dem Geschäft keine Steine in den Weg und nahmen es mit 148 zu 31 Stimmen (bei 18 Enthaltungen) respektive einstimmig mit 44 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland (BRG 19.062)
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

In der Sommersession 2020 gelangte die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden in den Ständerat, wo der Bundesbeschluss einstimmig mit 38 Stimmen angenommen wurde. Die Schlussabstimmung verlief ähnlich eindeutig, der Nationalrat stimmte mit 147 zu 40 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) dafür, der Ständerat nahm das Geschäft mit 45 Stimmen erneut einstimmig an.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden (BRG 19.060)
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen