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Wie bereits im Vorjahr führte die Altersvorsorge die Rangliste des vom Forschungsinstitut gfs.bern erstellten Sorgenbarometers 2019 an. Mit dieser jährlich von der Credit Suisse in Auftrag gegebenen Studie werden die Sorgen der Schweizer Bevölkerung eruiert. Insgesamt blieben die fünf grössten Sorgen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Eine Ausnahme bildete lediglich der fünfte Platz, welcher von der Sorge um die Arbeitslosigkeit belegt wurde, die damit wieder nach vorne in die gewohnten Topplätze gerückt war. Auf die AHV auf dem ersten folgte die Kategorie «Gesundheit, Krankenkassen» auf dem zweiten Platz, während die Sorge aufgrund von «AusländerInnen» auf dem dritten Platz landete. Einen Platz nach vorne gerückt war die Kategorie «Umweltschutz/Klimawandel/Umweltkatastrophe», die Kategorie «Flüchtlinge/Asyl» hingegen fiel auf den neunten Platz zurück. Hierbei, so eine These der Studie, sei bemerkenswert, dass gleichzeitig die Sorge um die persönliche Sicherheit (sechster Rang) um elf Prozentpunkte zugelegt habe. Das Narrativ, in welchem Flüchtlinge als «Sicherheitsbedrohung von aussen» dargestellt würden, funktioniere somit nicht mehr. Überhaupt konnte die Studie keine Gründe für die Sicherheitsbedenken ausmachen, denn etwa auch die Angst vor Terrorismus oder Fundamentalismus stieg nicht an. Der Kern dieser Sicherheitsbedenken sei noch zu klären.

Von der Politik verlangten die Schweizerinnen und Schweizer rasche Lösungen zu innenpolitischen Themen, so Lukas Golder von gfs.bern und Co-Leiter der Studie. Auf die Frage, welche Probleme am dringendsten von den Politikerinnen und Politikern angegangen werden müssten, nannten die meisten Umfrageteilnehmenden denn auch die Rentenreform, wie dies bereits im Jahr zuvor der Fall gewesen war. Neu war, dass 2019 die Umweltfragen auf dem zweiten Platz der am dringendsten zu lösenden Probleme landeten. Anscheinend waren die Befragten diesbezüglich von den Politikerinnen und Politikern enttäuscht, denn 46 Prozent gaben an, die Politik von Regierung und Verwaltung versage in entscheidenden Themen, wobei 83 Prozent anfügten, der Bundesrat müsse «seine Führungsrolle besser wahrnehmen». Noch im vergangenen Jahr lag das Vertrauen in den Bundesrat bei 61 Prozent und auch sonst war das Vertrauen in die Institutionen vergleichsweise hoch. Dies habe sich geändert: Von der EU, über die Kirchen, zu den Arbeitsvertretungen, bis hin zu den politischen Parteien wiesen viele Institutionen einen Vertrauenseinbruch aus, welcher nicht selten 20 Prozentpunkte betrug. Auch die Armee, im Vorjahr noch auf dem zweiten Platz, verlor in gleichem Ausmass an Vertrauen in der Bevölkerung. Bemerkenswert war hierbei, dass sich 90 Prozent der Befragten eine grössere Anerkennung von Freiwilligenarbeit wünschten, wobei sich 74 Prozent der Befragten vorstellen konnten, dass «obligatorische Dienste als Alternative zum Militärdienst» hier Abhilfe schaffen würden. Einzig die Polizei verzeichnete einen kleinen Vertrauensanstieg und belegte neu den ersten Platz – was im Hinblick auf die Sorge um die persönliche Sicherheit eine passende Entwicklung sei, wie die Studie abschliessend feststellte.

Sorgenbarometer

Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Laut dem von der Credit Suisse beim gfs.bern in Auftrag gegebenen Sorgenbarometer bereiteten den Schweizerinnen und Schweizern im Umfragejahr 2018 die Altersvorsorge am meisten, die Gesundheit und Krankenkassen am zweitmeisten Sorgen. Der Rentensicherung ordneten die Befragten dabei höchste politische Priorität zu, wobei hierzu die gescheiterte AHV-Reform beigetragen haben dürfte, wie im Bericht festgestellt wurde. Während zwar die Zahl der in die Schweiz geflüchteten Menschen leicht zurückgegangen sei, hätten die Kategorien «AusländerInnen» (dritter Platz) sowie «Flüchtlinge und Asyl» (vierter Platz) erstmals seit drei Jahren wieder an Bedeutung gewonnen. Neu fand sich im Untersuchungsjahr auch die Umweltthematik unter den Top Fünf, was laut Bericht einerseits dem trockenen und heissen Sommer, andererseits aber auch dem in den Medien sehr präsent diskutierten Klimawandel zuzuschreiben sei.
Wohl erstaunlichstes Resultat sei jenes bezüglich der Arbeitslosigkeit. Diese, eigentlich eine Dauersorge der Schweizer Bevölkerung, gehöre erstmals seit den Neunzigerjahren nicht mehr zu den fünf dringendsten Problemen. So schätzten insgesamt 85 Prozent der Befragten ihren Arbeitsplatz als gesichert ein. Dabei fühlten sie sich auch nicht durch Entwicklungen wie der zunehmenden Digitalisierung bedroht: 75 Prozent der Umfrageteilnehmenden hielten es für unwahrscheinlich, dass sie Ihren Job an einen Roboter abtreten müssten.
Über das Vertrauen in die Institutionen befragt, gaben 61 Prozent an, der Regierung zu vertrauen, womit dieser Wert weit über dem OECD-Schnitt von 43 Prozent liegt. Ein noch höheres Vertrauen habe die Bevölkerung gemäss Studie aber in die Justiz: Mit 70 Prozent belegten das Bundesgericht und die Polizei auf der Rangliste gemeinsam den ersten Platz. Auf dem zweiten Platz lagen die Armee und die Nationalbank. Einen Vertrauensverlust mussten unterdessen die politischen Parteien verzeichnen: Nur noch 39 Prozent der Befragten, also 13 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr, vertrauten laut der Umfrage den Parteien. In dieses «politkritische Bild» der Schweiz passe denn auch der zurückgegangene Nationalstolz: Im Erhebungsjahr gaben 79 Prozent an, stolz darauf zu sein, Schweizerin oder Schweizer zu sein, was einem Rückgang von elf Prozentpunkten gegenüber der Vorjahresumfrage entspreche.

Sorgenbarometer

Im Juni 2018 erklärte das EFD in einer Medienmitteilung, dass die bisherigen Angaben zur Höhe der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaaren falsch gewesen seien: Bisher sei man von 80'000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren ausgegangen, habe dabei aber die entsprechenden Ehepaare mit Kindern vergessen mitzuzählen. Durch Einschluss dieser Gruppe erhöht sich die Zahl auf 454'000 Ehepaare; kombiniert mit den zuvor korrekt berechneten 250‘000 betroffenen Rentnerehepaaren zahlen folglich insgesamt 704'000 Ehepaare mehr Steuern als Konkubinatspaare.
Die ursprünglich kommunizierte Zahl von 80'000 hatte unter anderem auch als Informationsgrundlage zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gedient, die 2016 mit 49.2 Prozent Ja-Stimmen nur knapp gescheitert war. Entsprechend reichte die CVP als Initiantin des Anliegens nur wenige Tage nach Bekanntwerden der korrekten Zahlen in acht Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein und zog diese nach Nichteintretensentscheiden in den Kantonen ans Bundesgericht weiter.
In den Medien wurde in der Folge spekuliert, ob das Bundesgericht den Beschwerden stattgeben werde und ob die Abstimmung allenfalls gar wiederholt werden könnte, was in der Schweizer Geschichte der direkten Demokratie einmalig wäre. Die Medien zogen Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008, die mit 49.5 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden war und zu deutlich grösseren Steuerausfällen geführt hatte, als angekündigt worden war. Obwohl das Bundesgericht den Klägern damals recht gab und den Bundesrat rügte, lehnte es eine Wiederholung der Abstimmung ab, da sich die Unternehmen bereits auf die neue Rechtslage eingestellt hätten und die Rechtssicherheit vorgehe. Da es aber bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zu einer Änderung gekommen sei, liege die Situation hier anders, spekulierten die Medien: Die Abstimmung könne wiederholt werden, ohne zum Beispiel das laufende Projekt des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu gefährden, erklärte zum Beispiel der Tagesanzeiger. Anders sehe es hingegen für die von den Grünliberalen eingereichte parlamentarische Initiative Ehe für alle aus, betonte dieselbe Zeitung weiter. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe würde deren Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit der vom Geschlecht unabhängigen, «gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaft», wie sie die parlamentarische Initiative auf Verfassungsstufe festschreiben möchte, kollidieren.
Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, wieso es einer neuerlichen Abstimmung bedürfe, wenn doch der Bundesrat bereits eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe präsentiert habe. Pirmin Bischof (cvp, SO) entgegnete diesbezüglich, dass eine Annahme des Vorstosses im Parlament nicht gesichert sei und zudem nicht klar sei, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe ihm Sinne der CVP – also durch ein Splitting – erfolge.
In der Folge sistierte die WAK-SR die Beratung des bundesrätlichen Vorschlags zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bis der Bundesrat Rechenschaft über die Fehler abgelegt und korrekte Zahlen vorgelegt habe. Bis dahin sollte auch das Urteil des Bundesgerichts vorliegen, erklärte die Kommission.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Dezember 2017 publizierte das Meinungsforschungsinstitut gfs.bern das jährlich von der Crédit Suisse in Auftrag gegebene Sorgenbarometer. Seit 2003 hatte stets die Arbeitslosigkeit als grösste Sorge der Schweizerinnen und Schweizern fungiert. Im Jahr 2017 löste das Thema AHV/Altersvorsorge die Arbeitslosigkeit ab, wenn auch mit weniger als einem Prozentpunkt Differenz. 44 Prozent der Befragten sahen im Berichtsjahr ihre Rente in Gefahr. Damit verstärkte sich das Problembewusstsein für die AHV und die Altersvorsorge im Allgemeinen innerhalb eines Jahres erheblich: 2016 waren es lediglich 28 Prozent der Befragten gewesen, denen die Altersvorsorge Kummer bereitet hatte. Die Bedenken der Bevölkerung gegenüber der Altersvorsorge zeigten sich auch bei der Frage, welchem politischen Ziel die Befragten derzeit die höchste Priorität einräumen würden. 24 Prozent gaben AHV/IV an, deutlich vor Familie-Beruf (14%) und wirtschaftliches Wachstum (14%). Auch dürfte sich die Sorge um die Altersvorsorge mittelfristig auf dem erhöhten Niveau halten, denn gemäss Aussage von Lukas Golder, Co-Leiter von gfs.bern, habe das Nein des Stimmvolks zur AHV-Reform 2020 im September 2017 kaum zu einer Beruhigung beigetragen und diese Abstimmung sei erst nach der Erhebung für das Sorgenbarometer erfolgt, wie er dem Tages-Anzeiger sagte. Auch die Sorgen um die Gesundheit/Krankenkassen und um die soziale Sicherheit nahmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Während im Vorjahr 21 Prozent das Thema Gesundheit/Krankenkassen zu den fünf grössten Sorgen gezählt hatten, waren es 2017 26 Prozent; bei der sozialen Sicherheit sprang der Wert innerhalb eines Jahres von 11 Prozent auf 18 Prozent. Deutlich weniger Sorgen als noch im Vorjahr bereitete das Thema Flüchtlinge und Asyl: 19 Prozent (2016: 26%) sahen das Thema als eines der fünf grössten politischen Probleme an. Die Studienleiter führten dies auf den deutlichen Rückgang der Anzahl Asylgesuche von 2015 (39'523) auf 2016 (27'207) zurück.

Sorgenbarometer

Die Voto-Analyse zur Abstimmung vom 12. Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III verdeutlichte insbesondere, dass die Vorlage den Befragten grosse Schwierigkeiten bereitet hatte. So gaben 74 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden an, dass es ihnen eher schwer gefallen sei, zu verstehen, um was es bei der Vorlage ging. Entsprechend nutzten auch viele Befragte Entscheidungshilfen: 39 Prozent der Ja-Stimmenden und 20 Prozent der Nein-Stimmenden gaben an, bei der Entscheidungsfindung Empfehlungen von Bekannten, Parteien oder dem Bundesrat gefolgt zu sein. Das Vertrauen der Befragten in Bundesrat und Parlament sowie in die Wirtschaft erwies sich als relativ hoch, doch während Ersteres kaum Einfluss auf den Stimmentscheid hatte, zeigte sich das Vertrauen in die Wirtschaft als sehr relevant für das individuelle Stimmverhalten: Wer der Wirtschaft misstraute, lehnte die Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit ab.
Sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende nahmen die Notwendigkeit sowie den Nutzen der Unternehmenssteuerreform wahr – die entsprechenden Argumente wurden von beiden Lagern mehrheitlich akzeptiert. Entscheidend waren aber die Einschätzungen der Befragten bezüglich Nutzniessern und Folgen der Vorlage. So befürchteten 36 Prozent der Nein-Stimmenden, dass nur die Reichen oder grosse, internationale Firmen von der Änderung profitieren würden, während der Mittelstand die Kosten trage. Folglich rechneten 35 Prozent der Befragten mit tieferen Steuereinnahmen, 78 Prozent von ihnen lehnten die USR III ab. Kritisiert wurden gemäss den Autoren der Voto-Studie folglich nicht einzelne, konkrete Instrumente der Vorlage; vielmehr erwies sich das Gesamtpaket der Steuerinstrumente sowie dessen Vermittlung als nicht mehrheitsfähig.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam zum Schluss, dass die äusserst knapp verworfene CVP-Initiative wohl angenommen worden wäre, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte. Die Befragung habe gezeigt, so die Autoren, dass innerhalb der Schweizer Bevölkerung ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen zu beseitigen, bestehe. Gleichzeitig hätten sich aber viele Befragte daran gestört, dass mit der neuen Regelung gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert worden wären. Wenig überraschend war die Vorlage vor allem von den Stimmenden aus dem linken politischen Lager wuchtig abgelehnt worden. Dagegen war das Volksbegehren bei den Anhängern von CVP und SVP sowie bei Parteilosen auf viel Sympathie gestossen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Januar 2016 präsentierte das Bundesamt für Gesundheit BAG sein neustes Monitoring über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Die Resultate zeigen, dass die Prämienverbilligung die Haushalte immer weniger entlastet. Im Jahr 2014 erhielten rund 2,2 Mio. oder 27% der Versicherten eine individuelle Prämienverbilligung. Personen in einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen müssen im Schnitt 12% ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden – 2010 waren es noch lediglich 10% gewesen. Für die Gesamtbevölkerung beträgt die Belastung durch die Prämien im Schnitt 6% des verfügbaren Einkommens. Insgesamt beliefen sich die ausbezahlten Prämienverbilligungen im Jahr 2014 auf rund CHF 4 Mrd. Die Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung bewegen sich proportional zu den Prämien, jene der Kantone jedoch waren in den letzten Jahren aufgrund teils massiver Sparmassnahmen weniger stark angewachsen, weshalb die Belastung der Haushalte zugenommen hatte. Seit dem letzten Monitoring im Jahr 2010 hatte die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger einer individuellen Prämienverbilligung von rund 2,3 auf rund 2,2 Mio. abgenommen, und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung war von 30% auf 27% gesunken. Die Verkleinerung der Gruppe der Bezügerinnen und Bezüger betrifft insbesondere Angehörige des Mittelstandes, die nicht mehr zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt sind. Nicht verändert hatte sich der Umstand, dass vor allem Kinder, Jugendliche und Betagte eine individuelle Prämienverbilligung erhalten. Das Monitoring zeigte auch grosse Unterschiede zwischen den Kantonen betreffend der Höhe der ausbezahlten Beiträge und der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger. Die Belastung der Menschen in einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen durch die Prämien variiert zwischen im Schnitt 17% des verfügbaren Einkommens im Kanton Bern und 7% im Kanton Zug.

Monitoring 2014 zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung
Dossier: Prämienverbilligung

Die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2015 verdeutlicht die Problematik im Bereich der Sozialversicherungen: Während die Einnahmen 2015 um 0.4 Prozent anstiegen, nahmen die Ausgaben um 3.2 Prozent zu. Der Bericht wies die Soziallastquote, also den Anteil aller Sozialversicherungseinnahmen am BIP als Mass der relativen Belastung der Volkswirtschaft durch Sozialversicherungseinnahmen, sowie die Sozialleistungsquote, also den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP als Mass der durch die Empfänger von Sozialleistungen beanspruchten Wirtschaftsleistung, aus. Beide Werte waren im Fünfjahresvergleich angestiegen: die Soziallastquote von 25.2 Prozent (2010) auf 26.9 Prozent (2015) und die Sozialleistungsquote von 19.6 Prozent auf 20.9 Prozent. Während sich dabei das Wachstum der Soziallastquote seit 2013 verringert hatte, verstärkte sich dasjenige der Sozialleistungsquote 2015 nochmals deutlich. Das stärkste Wachstum auf Ausgabenseite wiesen 2015 die Krankenkassen mit über 6 Prozent auf, gefolgt von der ALV mit über 5 Prozent. Weniger starke Anstiege verzeichneten hingegen die AHV- und Pensionskassen-Ausgaben, deren Ausgabenvolumen die grössten Anteile an der Gesamtrechnung ausmachten. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen 2015
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2015

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" verdeutlichte, dass es den Initianten trotz KMU-Sonderregelungen und dem von vielen Seiten als sinnvoll anerkannten Verwendungszweck der AHV kaum gelungen war, ausserhalb des linken Lagers Zustimmung für ihr Anliegen zu erhalten. Nicht einmal 20% der Anhängerinnen und Anhänger von CVP, FDP und SVP hatten ein Ja in die Urne gelegt. Die AutorInnen erklärten dies damit, dass der Stimmentscheid nicht durch persönliche Betroffenheitsmotive, sondern durch ein übergeordnetes Links-Rechts-Konfliktmuster geprägt war. Eine Mehrzahl der Befragten erachtete die Vorlage in erster Linie als eine neue Steuer und als Mehrfachbesteuerung desselben Steuersubstrats. Zudem gaben viele der befragten Vorlagengegner an, sich vor den wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für die KMU, gefürchtet zu haben.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12'000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden.

Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik

Auch dank ihres umtriebigen, die Öffentlichkeit nicht scheuenden Gesundheitsministers Alain Berset brachte sich die SP in der Gesundheitspolitik in Stellung. In einer von den Genossen in Auftrag gegebenen Studie zur Einheitskrankenkasse wurde ein Sparpotenzial von etwa CHF 350 Mio. insbesondere bei den Verwaltungskosten ausgemacht. Der Plan des SP-Gesundheitsministers, zum im Vorjahr eingereichten SP-Anliegen einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, um damit auch dem Parteifrieden zu dienen, scheiterte allerdings am bürgerlichen Widerstand im Parlament.

Gesundheitspolitik

Der Krankenversichererverband Santésuisse veröffentlichte im April eine in seinem Auftrag von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften angefertigte Studie zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die Kostensteigerung sei nicht primär, wie oft angenommen, durch steigende Preise bei Medikamenten und Leistungserbringern bedingt, sondern vielmehr durch eine Zunahme des Konsums von Gesundheitsleistungen, insbesondere bei Ärzten, Medikamenten und ambulanten Spitalleistungen. Die Konsummenge sei auch der entscheidende Faktor bei den Kostendifferenzen zwischen den Kantonen, so die Studie.

Kostenentwicklung im Gesundheitswesen

Anfang Jahr präsentierte das Konsumentenforum seinen Pulsmesser, mit dem bei rund 1000 Befragten die Sorgen im Konsumalltag gemessen wurden. Die Gesundheitskosten und die steigenden Krankenkassenprämien bereiteten den interviewten Konsumentinnen und Konsumenten die grössten Sorgen, obwohl die Prämienrunde 2011 relativ moderat ausgefallen war. Der Alkoholmissbrauch, die zunehmende Gewaltbereitschaft von Jugendlichen, die steigenden Energiepreise sowie aggressive und belästigende Werbung wurden ebenfalls häufig genannt.

Sorgen im Konsumalltag

Der Krankenversichererverband Santésuisse legte eine Studie vor, wonach die Margen auf Medikamente, welche die abgebenden Ärzte, Apotheken und Spitäler für ihren Aufwand beim Medikamentenverkauf entschädigen, in der Schweiz deutlich über dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder liegen. Dies mache zwei Prozent der Krankenkassenprämien aus. Insbesondere die Ärzte würden an der Abgabe von Medikamenten doppelt verdienen. Der Verband forderte eine Angleichung, welche er in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern erreichen wollte. Dafür wäre jedoch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung nötig, da derzeit das BAG für die Festsetzung der Medikamentenpreise und der Margen zuständig ist. Die Reaktionen auf die Forderung waren heftig. Die Ärztevereinigung FMH etwa warf der Santésuisse vor, bewusst falsche Aussagen zu machen und auf dem Rücken der Haus- und Kinderärzte sparen zu wollen.

Margen auf Medikamente,

Der Anstieg der Prämien für das Jahr 2011 wird etwas weniger hoch ausfallen als ein Jahr zuvor, durchschnittlich werden die Krankenkassenprämien 2011 schweizweit um 6,5% steigen. Wie bereits 2010 werden junge Menschen die Prämienrunde am stärksten zu spüren bekommen. Für die 19- bis 25-Jährigen steigen die Prämien der Grundversicherung durchschnittlich um 11,8%. Kinder bezahlen 2011 6,3% mehr Prämien. Der Anstieg der durchschnittlichen Erwachsenenprämien ist je nach Kanton sehr unterschiedlich. Besonders hoch ist er in denjenigen Kantonen mit tiefen kalkulatorischen Reserven wie in der Zentral- und Ostschweiz. In den Westschweizer Kantonen wird der Anstieg klar unterdurchschnittlich ausfallen.

Krankenkassenprämien 2011
Dossier: Prämien- und Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (seit 2010)

Da Versicherer seit drei Jahren verpflichtet sind, ihre Leistungen zu sistieren, sobald sie in einem Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren gestellt haben, waren im Berichtsjahr faktisch 120'000 bis 150'000 Versicherte ohne Versicherungsschutz. Weil diese Personen trotzdem medizinische Leistungen in Anspruch nahmen, entstanden offene Spitalrechnungen im Umfang von über CHF 80 Mio. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der Krankenkassenverband Santésuisse fanden nun eine gemeinsame Lösung für das Problem dieser unbezahlten Spitalrechnungen. Während die Kantone in Zukunft 85% der Kosten übernehmen, welche Grundversicherte nicht bezahlen können, zahlen die Kassen die restlichen 15% und wollen in jedem Fall die Leistungserbringung gewährleisten.

Spitalrechnungen

Der Kanton Schaffhausen folgte dem Beispiel Obwaldens und verzichtete auf degressive Steuertarife zugunsten einer Flate-Rate-Tax. Auch der Kanton Uri will auf das Jahr 2009 einen Einheitssteuersatz nach dem Beispiel von Obwalden einführen. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) reichte zudem eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 06.423) ein, welche die Besteuerung hoher Einkommen nach dem Grundsatz harmonisieren wollte, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 300'000 Fr. von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Eine Studie der Universität St. Gallen, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zeigte, dass Steuerreformen mit dem Ziel der Wachstumsförderung nicht ohne schmerzhafte soziale Auswirkungen bleiben. Die Studie befasste sich mit einer Reihe von möglichen Szenarien einer Steuerreform, darunter auch die Flate-Rate-Tax, von welcher die oberste Einkommensschicht am meisten profitieren würde. Die unteren und mittleren Einkommen müssten hingegen tiefer in die Tasche greifen.

Schaffhausen Flate-Rate-Tax

Auf Ersuchen des Bundesrates publizierten die OECD und die WHO einen gemeinsamen Bericht zum schweizerischen Gesundheitswesen. Die beiden Organisationen betonten die Qualität der hiesigen Gesundheitsversorgung im Vergleich mit anderen OECD-Ländern, empfahlen aber, die hohen Kosten zu senken. Eine der wichtigsten Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels besteht ihrer Meinung nach in der Verbesserung der staatlichen Steuerung des Gesundheitssystems, und zwar sowohl im Bereich der Versorgung wie bei der Prävention und der Gesundheitsförderung. Die Empfehlungen gingen weitgehend in die Richtung, die mit den verschiedenen Paketen der 2. KVG-Revision (Übergang von einer Finanzierung der Einzelleistungen hin zu Fallpauschalen, Lockerung des Kontrahierungszwangs, Einführung von Managed-Care-Netzen) sowie mit anderen bereits initiierten Massnahmen (Förderung der Generika sowie des interkantonalen Dialogs) bereits eingeschlagen worden ist. Den meisten Reformbedarf orteten OECD und WHO bei der Prävention: Diese sei nicht nur zu zersplittert, weshalb die Schaffung eines Rahmengesetzes zu begrüssen wäre, sie sei auch zu wenig auf die dominierenden Probleme der öffentlichen Gesundheit (etwa Tabak- und Alkoholmissbrauch) oder auf bisher noch nicht genügend beachtete Aspekte (wie psychische Gesundheit und Übergewicht) ausgerichtet. Zudem sollten nationale Programme zur Qualitätsverbesserung in einigen Schlüsselbereichen gefördert und die Bedingungen für den Bezug von Krankenkassenprämienverbilligungen vereinheitlicht werden.

Bericht zum schweizerischen Gesundheitswesen

Die Eidg. Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung (EGK) nahm von zwei von ihr in Auftrag gegebenen Studien zur impliziten Rationierung im Gesundheitswesen Kenntnis. Diese kamen zum Schluss, dass die Gesundheitsversorgung in der Schweiz hochstehend ist, zwischen einzelnen Kantonen und Regionen aber Unterschiede im Zugang zur Versorgung bestehen. Aus diesen Unterschieden allein lässt sich gemäss EGK nicht auf eine bewusste Rationierung schliessen, jedoch müsse ein Augenmerk auf besondere Risikogruppen (ältere Personen, geistig Behinderte, psychisch Kranke und sozial Benachteiligte) gelegt werden.

Studien zur impliziten Rationierung im Gesundheitswesen
Dossier: Rationierung im Gesundheitswesen

2005 konnte das Schweizerische Gesundheitswesen den Kostenanstieg gegenüber früheren Jahren etwas abschwächen. Der Anstieg der Spitalkosten lag seit 1998 erstmals unter 4%, dafür nahmen die ambulanten Behandlungskosten überdurchschnittlich zu. Die privaten Haushalte wendeten rund 5% mehr auf als im Vorjahr. Mit +9,4% fiel diese Zunahme hauptsächlich im Bereich der Krankengrundversicherung (KVG) an. Gemäss BFS ist dieser Anstieg durch die Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung aus dem Jahr 2004 begründet. Den Versicherten werde mehr Verantwortung abverlangt, insbesondere durch die Erhöhungen der Franchise von 230 auf 300 Fr. und des jährlichen Selbstbehalts von 600 auf 700 Fr.

Kostenanstieg

L’armée n’échappe pas à la précarité qui touche les jeunes en Suisse. Le SSA a en effet lancé un cri d’alarme en début d’année, pour sensibiliser notamment la CPS-CN aux difficultés financières que connaît un nombre croissant de recrues depuis trois ou quatre ans. En 2004, cinq recrues sur sept ont éprouvé des difficultés d’ordre financier au cours de leur école de recrues. Sur un total de 6400 cas environ durant cette année-là, le SSA a fourni une aide financière à 1700 recrues, pour un total de CHF 3.4 millions.

Difficultés financières de recrues au service militaire

Eine von der SKOS in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass ein Zusatzeinkommen nicht immer lohnend ist. Steigern Familienhaushalte ihre Erwerbstätigkeit oder teilen Paare die Erwerbsarbeit unter sich auf, hat dies (negative) Auswirkungen bei den Ausgaben für Steuern und Kinderbetreuung, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei anderen Sozialtransfers. Laut der Studie ist der Anreiz für einen Zusatzverdienst nicht nur nach Familientyp (Paarhaushalt, Einelternhaushalt, Ehe, Konkubinat), sehr unterschiedlich. Erheblich sind die Unterschiede auch je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte Zürich, Lausanne und Bellinzona). Generell zeigte sich, dass sich die Aufteilung der Erwerbsarbeit meist nicht lohnt: das Alleinverdienermodell bleibt nach wie vor das finanziell günstigste.

Zusatzeinkommen nicht immer lohnend

Wie eine im Auftrag des Nationalfonds erstellte Studie zeigte, hilft der Sozialstaat in der Schweiz den Ärmsten im Lande ziemlich wirksam, insbesondere über die Sozialhilfe. Er bringt aber kaum eine Umverteilung der Einkommen von oben nach unten. Die geringe Umverteilungswirkung der Sozialversicherungen führte die Studie darauf zurück, dass die einzelnen Sozialversicherungen gegensätzliche Effekte haben. So mindern die einen Sozialwerke wohl die Einkommensunterschiede, andere dagegen vergrössern sie. Unter dem Strich präsentiere sich die Schweiz damit nicht so sozial, wie viele meinen, kamen die Autoren zum Schluss. Vor allem die Finanzierung des Systems müsse als wenig sozial bezeichnet werden. Die AHV wirkt ausgleichend, weil sie von reich zu arm umverteilt, da die Bezüger hoher Einkommen mehr in den AHV-Topf einzahlen als sie als Pensionierte mit der Maximalrente erhalten. Ähnlich funktioniert auch die IV. Keinen Umverteilungsprozess gibt es hingegen in der beruflichen Vorsorge, da sie trotz Obligatorium einen privatrechtlichen Charakter hat. Wenig sozial ausgestaltet ist auch die obligatorische Krankenversicherung, die über einkommensunabhängige Prämien (Kopfprämien) finanziert wird; korrigiert wird dies allerdings durch die Prämienverbilligungen, die einen gezielten Umverteilungseffekt haben.

geringe Umverteilungswirkung der Sozialversicherungen