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In der Herbstsession des Vorjahres hatte der Nationalrat einen parlamentarischen Vorstoss gutgeheissen, der das Vollsplitting bei der Familienbesteuerung verlangt. Im Berichtsjahr standen zahlreiche weitere Vorstösse zur Behandlung an. Der Bundesrat bat um Zurückhaltung, weil er sich bei der Planung der zukünftigen Familienbesteuerung stark behindert fühlte. Im März trat Bundesrat Villiger vor die Presse und kündigte im Rahmen eines bundesrätlichen Steuerpakets Steuerermässigungen für Familien mit Kindern an. Ebenso setzte sich die Landesregierung zum Ziel, Ehepaare bei der Besteuerung gegenüber Konkubinatspaaren gleichzustellen. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 1,3 Mia Fr. bei Bund und Kantonen. Vier Varianten standen zur Wahl: Das „Vollsplitting ohne Wahlrecht“, welches vom Bundesrat und den Finanzdirektoren favorisiert wurde, besteuert das gemeinsame Einkommen verheirateter Paare je hälftig. Aufgrund der Progression fällt so der Steuersatz bedeutend geringer aus. Bei der Variante „Vollsplitting mit Wahlrecht“ kommen auch Konkubinatspaare zum Zug. Das Modell „Individualbesteuerung“ hat die Steuerveranlagung jeder mündigen Person zur Folge. Beim Ansatz „Familiensplitting“ werden alle Personen einzeln veranlagt, Ehepaare und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern können allerdings vom Splitting profitieren. Ein fünftes Modell „Abbau der Progression“ entstammt einer ständerätliche Initiative. Es verfolgt eine Verflachung der Progressionskurve bei der direkten Bundessteuer, Korrekturen bei den Soziallasten und die steuerliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Unabhängig von der Umsetzung dieser Modelle will der Bundesrat Einkommen unterhalb des Existenzminimums in Zukunft nicht mehr besteuern, Eltern einen höheren Kinderabzug gewähren und überdies einen Abzug für Betreuungskosten einführen. Auch die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sollen voll abzugsfähig werden.

Im Oktober fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid allerdings zugunsten einer Mischvariante: dem „Teilsplittings ohne Wahlrecht“. Ehepaare sollen wahlweise entweder weiterhin gemeinsam besteuert oder separat auf der Basis eines durch 1,9 dividierten Gesamteinkommens veranschlagt werden. Mit den Einsparungen gegenüber dem Vollsplitting sollen höhere Kinderabzüge eingeführt werden. In der Vernehmlassung lehnten SP und Gewerkschaften diese Reform jedoch ab. Profitieren würden ihrer Meinung nach lediglich Paare mit hohem Einkommen. Die Kantone wehrten sich gegen den durch die Individualbesteuerung anfallenden Mehraufwand. FDP und SVP hielten am Vollsplitting fest und die CVP favorisierte das Familiensplitting. Sukkurs erhielt das Familiensplitting ausserdem von den Wirtschaftsverbänden. Überraschend wich aber Bundesrat Villiger im November von seinem Vorhaben ab, die Reform noch während der Wintersession im Parlament beraten zu lassen. Aufgrund der unsicheren Konjunkturlage müssten die Bundesfinanzen neu beurteilt werden.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Oktober erteilte der Bundesrat der Volksinitiative zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer des SGB eine Absage. Der SGB hatte seine Initiative Ende 1999 eingereicht. Der Bundesrat kam nun zum Schluss, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sei zu aufwendig und zu wenig ergiebig.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Le Conseil fédéral a publié six messages concernant respectivement des conventions en vue d’éviter la double imposition de certains pays. Etaient concernés: la Mongolie, l’Albanie, le Kazakhstan, la Macédoine, l’Inde et l’Autriche. Au cours de l’année sous revue, le Conseil des Etats a eu l’occasion de ratifier à l’unanimité les textes portants sur les quatre premiers pays. Quelques mois plus tard, le Conseil national a approuvé lui aussi en chœur les conventions avec la Mongolie, l’Albanie et le Kazakhstan.

CDI avec la Mongolie, l’Albanie, le Kazakhstan, la Macédoine, l’Inde et l’Autriche

Die Zürcher Sozialdemokratin Fehr beantragte mit einer Motion die Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer; dies auch deshalb, weil die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren von mehreren Kantonen abgeschafft worden war. Der daraus erzielte Steuerertrag sollte zur Finanzierung einer Kinderrente verwendet werden und das System der Kinderzulagen ersetzen. Bei den bürgerlichen Parteien fand die Motion keine Befürworter. Bührer (fdp, SH) kritisierte unter anderem die Zweckbindung dieser Steuer. Loepfe (cvp, AI) wehrte sich im Namen der Kantone gegen den drohenden Entzug von Steuereinnahmen. Beck (lp, VD) erinnerte daran, dass vererbte Vermögen bereits mehrfach besteuert worden sind. Der Bundesrat hielt fest, dass die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer allein bei den Kantonen liege und beantragte, die Motion abzulehnen. Sollte allerdings die in der neuen Bundesverfassung verbriefte Harmonisierung der kantonalen Steuern misslingen, will er sich für die Wiederaufnahme des Begehrens einsetzen. Mit 109 zu 59 Stimmen wurde die Motion im Rat verworfen.

eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Im Hinblick auf die Erneuerung der Bundesfinanzordnung 2006 soll der Bundesrat im Jahr 2001 dem Parlament eine Reform des Steuersystems vorlegen. Dies forderte eine Motion der CVP-Fraktion im Nationalrat. Anzustreben sei die Stabilisierung der Fiskalquote, eine ökologische Steuerreform verbunden mit einer Reduktion der Lohnnebenkosten und eine Verlagerung von direkten auf indirekte Steuererträge, wobei die Familien und der Mittelstand zu entlasten und die Unternehmensbesteuerung massvoll auszugestalten sei. Nach der im September an der Urne zu Fall gebrachten ökologischen Steuerreform beantragte Raggenbass (cvp, TG) die Überweisung des entsprechenden Motionsabschnittes als Postulat. Der Bundesrat beanstandete, die Forderung nach einer Stabilisierung der Fiskalquote sei bereits durch das Finanzleitbild genügend abgedeckt. Ferner lehnte die SP-Fraktion eine Verlagerung der Steuern aus sozialpolitischen Gründen ab. Das Plenum überwies die ersten beiden Punkte dennoch als Motion und formte den dritten Teil in ein Postulat um.

Reform des Steuersystems

Schliesslich forderte Fehr (sp, ZH) in einer von der ehemaligen Basler SP-Nationalrätin Keller eingereichten Motion eine mildere Besteuerung von Kinderalimenten, solange ein zu bestimmendes Einkommen nicht überschritten wird. Bis 1995 konnten Alimente vom leistenden Elternteil nicht von der Steuer abgezogen werden und mussten daher vom erhaltenden Elternteil auch nicht als Einkommen versteuert werden. Die Volkskammer überwies den Vorstoss als Postulat. Auch der Berner Nationalrätin Vermot (sp) war die Besteuerung von Kinderalimenten ein Dorn im Auge. Ihrem Vorschlag (Mo. 99.3482), Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzugs beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden entsprechend geringer zu besteuern, hielt der Bundesrat entgegen, dass nicht mehr vorhandenes Einkommen nicht besteuert werden sollte. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat.

mildere Besteuerung von Kinderalimenten

Als Postulat erfolgreich war eine Motion der CVP-Fraktion zur Besserstellung der Familien bei der direkten Bundessteuer. Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung hat in den Augen der Fraktion mit einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf zu einer generellen Abwertung der Familie als Lebensform geführt. Der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber kinderlosen Paaren sei im Steuersystem verstärkt Rechnung zu tragen. Entsprechend dem Bericht Locher zur Revision der Familienbesteuerung forderte die Fraktion deshalb die separate Einkommensbesteuerung bei verheirateten Personen mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern . Mit Stichentscheid des Ständeratspräsidenten wurde in der Herbstsession ausserdem eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates (Mo. 00.3193) als erfüllt abgeschrieben, die eine stärkere Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung sowie die Einführung einer Familienverträglichkeitsprüfung bei Entscheiden und Erlassen verfolgt hatte. (Siehe dazu auch hier) Der Nationalrat hatte bereits im Frühjahr eine Motion Baumann (gp, BE) (Mo. 98.3103) als Postulat überwiesen, die den Kantonen die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung ermöglichen will.

separate Einkommensbesteuerung zivilstandsunabhängigen Besteuerung

In einer Pressekonferenz übte die SP Ende Juli Kritik an Bundesrat Villigers Familiensteuerreform. Die Reform sei ein Etikettenschwindel und ein Steuergeschenk an die Reichen. Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) führte an, dass das einkommensschwächste Drittel der Bevölkerung nicht von der Reform profitieren könne, weil es gar keine Bundessteuern entrichte. Eben dieses Drittel hätte indes eine Verbesserung der finanziellen Lage am nötigsten. Als Alternative schlug die SP ein Massnahmenpaket vor, welches Kinder und Jugendliche von Krankenkassenprämien befreien soll, die Einführung von eidgenössischen Kinderrenten vorsieht und Ergänzungsleistungen für Familien fordert. Ausserdem will die SP die vorschulischen Kinderbetreuungsangebote stärker fördern und eine Mutterschaftsversicherung einrichten, welche über 14 Wochen hinweg 80 Prozent des Lohns garantiert.

SP kritisiert Familiensteuerreform

Le chef du DFE a pris part à la deuxième journée du Conseil de l’OCDE. Il a participé aux discussions portant principalement sur un système unifié européen d’échanges d’informations garantissant une meilleure imposition des revenus. Cette mesure, qui menacerait le secret bancaire helvétique et à l’encontre de laquelle Kaspar Villiger s’est déjà opposé dans ses discussions avec l’UE, impliquait pour Pascal Couchepin une contrainte inacceptable pour la Suisse. De nouvelles solutions de taxation à la source seraient envisageables. De plus, le conseiller fédéral a signé la révision partielle des principes directeurs de l’organisation qui regroupe les vingt-neuf pays les plus riches du monde: ces recommandations, juridiquement non contraignantes, enjoignent les entreprises à adopter un comportement «responsable» dans des domaines tels que l’environnement, la lutte contre la corruption ou la protection des consommateurs.

Conseil de l’OCDE

Der Ständerat hiess eine vor Jahresfrist vom Nationalrat überwiesene Motion der WAK-NR zur Senkung der Staatssteuern für Risikokapitalgesellschaften gut. Das Parlament will damit die auf Bundesebene beschlossenen Steuererleichterungen auch auf kantonaler Ebene einführen.

Senkung der Staatssteuern für Risikokapitalgesellschaften

Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 verabschiedete der Nationalrat mit 111 zu 69 Stimmen eine Richtlinienmotion, welche den Bundesrat beauftragen wollte, die Rolle der Familien in der Gesellschaft zu bewahren und auszubauen. Dazu sollte die wirtschaftliche Eigenständigkeit durch die Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung gestärkt sowie alle politischen Entscheide und Erlasse einer gesetzlich verankerten Familienverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Im Nationalrat beantragte der Bundesrat vergeblich mit dem Hinweis auf ein neu geschnürtes Steuerpaket sowie auf die Tätigkeit der (personell allerdings sehr knapp dotierten) Zentralstelle für Familienfragen Abschreibung des Vorstosses. Der Ständerat zeigte sich hingegen der Argumentation des Bundesrates zugänglich und strich den Vorstoss von der Traktandenliste.

Rolle der Familienverträglichkeitsprüfung

Weil in der Presse immer wieder Meldungen über das steuerbare Einkommen von Prominenten und Reichen veröffentlicht werden, hat Ständerat Reimann (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative den Verschluss der amtlichen Steuerregister verlangt. Die Daten sollten nur nach Einwilligung der betroffenen Person oder zur Amts- und Rechtshilfe herausgegeben werden. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Transparenz diene nicht zuletzt auch der Korruptionsbekämpfung, so Marty (fdp, TI). Der Ständerat verwarf die Initiative mit 14 zu 9 Stimmen.

Einkommen von Prominenten

Der Nationalrat lehnte in seiner Sommersession eine Motion für Erleichterungen bei der Holdingbesteuerung ab. Die Kommission zur Legislaturplanung hatte damit die Attraktivität der Schweiz für internationale Holdinggesellschaften stärken wollen. Dem Bundesrat erschien der Zeitpunkt ungünstig: Veränderungen bei der Umsatzabgabe und das neue Fusionsgesetz stünden vor der Beratung im Parlament. Ausserdem hat das Finanzdepartement im Januar eine Expertenkommission Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung (ERU) eingesetzt und erwartet bis Ende Juni 2001 Bericht.

Erleichterungen bei der Holdingbesteuerung

Auch die Schweizer Wirtschaft, vertreten durch Vorort, Gewerbeverband und Bankiervereinigung, präsentierte im Frühjahr ein Steuerkonzept. Das Hauptziel des Konzepts „Steuern senken, statt Schulden abbauen“ besteht darin, die Fiskalquote der Schweiz bis zum Jahre 2010 von heute 35 auf 30% zu senken und die Schweiz damit wieder zu einem der steuergünstigsten Länder zu machen. SP und Gewerkschaftsbund bezeichneten das Paket als unsozial und unverantwortlich. Das Finanzdepartement zeigte sich ebenfalls irritiert.

Steuern senken, statt Schulden abbauen

Eine ursprünglich vom damaligen Nationalrat Deiss (cvp, FR) eingereichte Motion zur Verlagerung von 20 bis 30% der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer fand im Nationalrat keine Zustimmung. Durch die Revision sollte der Gesamtertrag unverändert bleiben, die Progression verringert, Verheiratete und Konkubinatspartner gleich behandelt, die Soziallasten, insbesondere bei Familien mit Kindern, stärker berücksichtigt sowie der Finanzausgleich im gegenwärtigen Umfang nicht tangiert werden.

Verlagerung von 20 bis 30% auf die Mehrwertsteuer

Die geplante Straflosigkeit für Steuersünder bei Selbstanzeige wurde von den bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung durchwegs positiv bewertet. Wer nicht versteuerte Vermögen oder Einkommen nachträglich angibt, soll lediglich die Steuer zuzüglich der Zinsen bezahlen und von einer Strafe verschont bleiben. Entgegen der ständerätlichen Vorlage, die natürlichen Personen einmal im Leben und juristischen Personen alle 30 Jahre eine straflose Selbstanzeige zugesteht, verlangte die SVP als einzige bürgerliche Partei eine allgemeine Steueramnestie. Die SP hingegen wollte die Amnestie nur natürlichen Personen, nicht aber juristischen Personen, zukommen lassen. Unter den Kantonen zeigte sich Nidwalden skeptisch und sprach der Vorlage die Motivationskraft zu einer verstärkten Steuerdisziplin ab.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige

Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO) (Mo. 99.3378), die dieselben Anliegen verfolgte.

Kinderabzugs bei der direkten Steuer

Von FDP-Nationalrat Bührer (SH) bekämpft wurde eine Motion Hafner (sp, SH), die zum Ziel hatte, die bei der direkten Bundessteuer erlaubten Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen. Die Befürworter aus der SP-Fraktion begrüssten die Besserstellung der durch das „Armutsrisiko Kind“ stark betroffenen unteren Einkommensschichten. Bührer dagegen befürchtete eine Mehrbelastung des Mittelstandes und eine Abkehr von der Maxime der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Obwohl sich der Bundesrat zur Entgegennahme als Postulat bereit erklärte, wies der Rat den Vorstoss zurück.

Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen

Eine Motion der Liberalen Fraktion (Mo. 98.3168), die bei jeder weiteren Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine gleichzeitige Reduktion der direkten Steuern forderte, wurde vom Nationalrat mit 95 zu 48 Stimmen als Postulat überwiesen. Das Ziel der Vorlage ist es, das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung (CH: 1:4) auf das europäische Niveau (1:3 oder 1:2) zu bringen. Die SP-Fraktion hatte sich gegen die Überweisung gewehrt, weil eine Veränderung des Verhältnisses vor allem den oberen Einkommensschichten zugute kommen würde.

Motion der Liberalen Fraktion zum Verhältnis zwischen indirekter und direkter Besteuerung

Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 98.426) eine materielle Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion (Mo. 97.3666) der SP-Fraktion ab.

Parlamentarische Initiative für eine materielle Steuerharmonisierung

Eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3663), welche die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen vom Wohnsitz in den Kanton des Arbeitsorts verlagern wollte, wurde vom Nationalrat auch als Postulat mit 75 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die SP wies in ihrer Begründung darauf hin, dass die Zentrumslasten zentraler Orte durch diese Verlagerung ausgeglichen werden könnten. Eine angemessene Rückerstattung an den Wohnsitzkanton wurde dabei in Aussicht gestellt. Ruey (lp, VD) und Bundesrat Villiger waren jedoch der Meinung, dass das Problem der Zentrumslasten nicht durch eine Verlagerung der Besteuerung sondern durch den Finanzausgleich angegangen werden sollte. Diese Thematik war im Berichtsjahr vor allem in der Westschweiz aktuell geworden. Das Bundesgericht hatte im Oktober dem Kanton Genf untersagt, bei Pendlern aus der Waadt Steuern einzufordern. Der Kanton Genf hatte im November 1998 einzelnen gut verdienenden Pendlern schriftlich eine Steuerpflicht in Aussicht gestellt, nachdem der Kanton Waadt es mehrmals abgelehnt hatte, sich an den Zentrumslasten des Stadtkantons Genf zu beteiligen. Das Bundesgericht verwies in seinem Urteil auf das Verbot einer Doppelbesteuerung.
Zur Besteuerung von Wohneigentum siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).

Motion SP-Fraktion: Veranlagungsort der Steuerpflichtigen

In einer Motion forderte Nationalrat Grobet (-, GE) (Mo. 98.3352), Steuerhinterziehungen über einer Deliktsumme von CHF 10'000 strafrechtlich zu ahnden. Aus der Sicht des Motionärs sind die gesetzlichen Möglichkeiten, Steuerhinterziehung zu bestrafen, im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ungenügend. Zudem hätte die Steuerhinterziehung in der Schweiz gerade in den Krisenjahren der Rezession ein unannehmbares Mass erreicht. Mit der Verwirklichung dieser Motion, wären ausländische Gelder, die auf Schweizer Banken dem Fiskus im Herkunftsland entzogen würden, nicht länger durch das Bankgeheimnis gedeckt. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass Steuerhinterziehung nach geltendem Recht bereits eine Geldstrafe in der Höhe des vierfachen hinterzogenen Betrages zur Folge haben könne und zudem bei Urkundenfälschung eine nochmalige Bestrafung wegen Steuerbetrugs vorgesehen sei. Die Umsetzung der Motion würde bedeuten, dass bei Hinterziehungen über CHF 10'000 Einkommen oder Gewinn eine zweite Gefängnisstrafe laut Strafgesetzbuch ausgesprochen werden könnte. Die Hinterziehung würde demnach einmal von der Steuerbehörde mit Busse bestraft, zusätzlich vom Strafrichter mit einer Freiheitsstrafe. Sollte dies der Fall sein, dürfte ein klarer Fall von Doppelbestrafung vorliegen. Die Motion wurde vom Nationalrat in der Wintersession in Form eines Postulats überwiesen. Hingegen wurde eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3665), die eine Steuerhinterziehung nicht mehr als Übertretung sondern als Vergehen bestrafen wollte, auf Antrag des Bundesrates mit 80 gegen 59 Stimmen abgelehnt.

Motion Grobet zur Bestrafung bei Steuerhinterziehung

Der Nationalrat überwies in seiner Sommersession ein Postulat Vallender (fdp, AR; Po. 98.3576) zur Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmungen durch Steuern und Abgaben. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht neben den Bundessteuern auch die kantonalen und Gemeindesteuern zu berücksichtigen. In der Begründung des Postulats wurde vorgebracht, dass heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung für private Personen und für Unternehmen fehlten. Gerade bei der Anwendung des Verursacherprinzips drohe eine weitere Zunahme der Belastung. In der gleichen Sitzung überwies der Rat ein ähnlich lautendes Postulat der FDP-Fraktion (Po. 99.3038). Der Bundesrat soll bis Ende Jahr in einem Bericht darlegen, wie und nach welchem Zeitplan er die Vielzahl an fiskalischen Projekten behandeln will, in welchen neue Steuern und Abgaben verlangt oder eine Erhöhung derselben verfolgt würden. Ausserdem soll der Bundesrat offen legen, welche Konsequenzen er in Bezug auf die steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz gegenüber dem Ausland, auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze erwarte, und welche Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuersystems er in Betracht ziehe. In der Begründung führte die Fraktion an, dass die Fiskalquote in der Schweiz in der Zeit von 1985 bis 1997 von 30,8% auf 34,6% angestiegen ist, während andere Staaten wie die Niederlande, Grossbritannien oder die USA ihre Fiskalquote senken konnten. In derselben Session wurde im Ständerat ein gleichlautendes Postulat Schiesser (fdp, GL) (Po. 99.3042) ebenfalls überwiesen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Schaller (ldu, ZH; Po. 99.3318), welches den Bundesrat ebenfalls beauftragt, einen Bericht über die Gesamtwirkung des Steuer-, Abgaben- und Gebührensystems vorzulegen.

Berichte über die Höhe, Wirkung und Vereinfachungsmöglichkeiten für die direkte Bundessteuer (Po. 98.3576; Po. 99.3038; Po. 99.3318; Po. 99.3042)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Der Nationalrat überwies ein Postulat Bühlmann (gp, LU), welches den Bundesrat auffordert, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften zu unterbreiten.

Postulat Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften