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Wie bereits im Vorjahr führte die Altersvorsorge die Rangliste des vom Forschungsinstitut gfs.bern erstellten Sorgenbarometers 2019 an. Mit dieser jährlich von der Credit Suisse in Auftrag gegebenen Studie werden die Sorgen der Schweizer Bevölkerung eruiert. Insgesamt blieben die fünf grössten Sorgen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Eine Ausnahme bildete lediglich der fünfte Platz, welcher von der Sorge um die Arbeitslosigkeit belegt wurde, die damit wieder nach vorne in die gewohnten Topplätze gerückt war. Auf die AHV auf dem ersten folgte die Kategorie «Gesundheit, Krankenkassen» auf dem zweiten Platz, während die Sorge aufgrund von «AusländerInnen» auf dem dritten Platz landete. Einen Platz nach vorne gerückt war die Kategorie «Umweltschutz/Klimawandel/Umweltkatastrophe», die Kategorie «Flüchtlinge/Asyl» hingegen fiel auf den neunten Platz zurück. Hierbei, so eine These der Studie, sei bemerkenswert, dass gleichzeitig die Sorge um die persönliche Sicherheit (sechster Rang) um elf Prozentpunkte zugelegt habe. Das Narrativ, in welchem Flüchtlinge als «Sicherheitsbedrohung von aussen» dargestellt würden, funktioniere somit nicht mehr. Überhaupt konnte die Studie keine Gründe für die Sicherheitsbedenken ausmachen, denn etwa auch die Angst vor Terrorismus oder Fundamentalismus stieg nicht an. Der Kern dieser Sicherheitsbedenken sei noch zu klären.

Von der Politik verlangten die Schweizerinnen und Schweizer rasche Lösungen zu innenpolitischen Themen, so Lukas Golder von gfs.bern und Co-Leiter der Studie. Auf die Frage, welche Probleme am dringendsten von den Politikerinnen und Politikern angegangen werden müssten, nannten die meisten Umfrageteilnehmenden denn auch die Rentenreform, wie dies bereits im Jahr zuvor der Fall gewesen war. Neu war, dass 2019 die Umweltfragen auf dem zweiten Platz der am dringendsten zu lösenden Probleme landeten. Anscheinend waren die Befragten diesbezüglich von den Politikerinnen und Politikern enttäuscht, denn 46 Prozent gaben an, die Politik von Regierung und Verwaltung versage in entscheidenden Themen, wobei 83 Prozent anfügten, der Bundesrat müsse «seine Führungsrolle besser wahrnehmen». Noch im vergangenen Jahr lag das Vertrauen in den Bundesrat bei 61 Prozent und auch sonst war das Vertrauen in die Institutionen vergleichsweise hoch. Dies habe sich geändert: Von der EU, über die Kirchen, zu den Arbeitsvertretungen, bis hin zu den politischen Parteien wiesen viele Institutionen einen Vertrauenseinbruch aus, welcher nicht selten 20 Prozentpunkte betrug. Auch die Armee, im Vorjahr noch auf dem zweiten Platz, verlor in gleichem Ausmass an Vertrauen in der Bevölkerung. Bemerkenswert war hierbei, dass sich 90 Prozent der Befragten eine grössere Anerkennung von Freiwilligenarbeit wünschten, wobei sich 74 Prozent der Befragten vorstellen konnten, dass «obligatorische Dienste als Alternative zum Militärdienst» hier Abhilfe schaffen würden. Einzig die Polizei verzeichnete einen kleinen Vertrauensanstieg und belegte neu den ersten Platz – was im Hinblick auf die Sorge um die persönliche Sicherheit eine passende Entwicklung sei, wie die Studie abschliessend feststellte.

Sorgenbarometer

Anfang November 2019 erschien der Länderbericht der OECD zur Schweiz. Darin lobte die Organisation einerseits die Lage der Schweizer Wirtschaft und verwies darauf, dass die Schweiz das dritthöchste BIP pro Kopf aller OECD-Staaten aufweise. Sorge bereitete den Berichtautorinnen und -autoren hingegen unter anderem die Alterung der Bevölkerung: Man müsse die Herausforderungen des demografischen Wandels und der alternden Gesellschaft angehen, wurde betont. Heute ermögliche das Rentensystem zwar noch ein angemessenes Einkommen im Ruhestand, Reformen seien aber nötig, zumal der Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen bald 30 Prozent betragen und damit höher liegen werde als im Durchschnitt der OECD-Staaten. Gefordert wurden im Bericht entsprechend in einem ersten Schritt die Anpassung des Frauenrentenalters an dasjenige der Männer, in einem zweiten Schritt die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre und schliesslich die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die berufliche Vorsorge wiederum solle durch eine Senkung des Umwandlungssatzes und durch dessen flexiblere Anpassung per Verordnung reformiert werden. Des Weiteren sei eine Reduktion der Lohnzulagen für ältere Arbeitnehmende nötig, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Kritik der OECD am zu tiefen Rentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Das Pensionskassenjahr 2018 war vor allem geprägt vom schwachen vierten Quartal an den Aktienmärkten: In den USA etwa stellte der Oktober 2018 den schlechtesten Monat am Aktienmarkt seit der Finanzkrise dar; kaum besser erging es den Börsen in den anderen Ländern. Da die Pensionskassen zudem in den letzten Jahren immer stärker auf Aktien gesetzt hätten – Aktien bildeten mittlerweile die wichtigste Anlageklasse vor den Obligationen –, habe sich diese Flaute besonders stark auf die Renditen der Pensionskassen ausgewirkt, berichteten die Medien. So erzielten privatrechtliche Pensionkassen 2018 eine Rendite von -2.8 Prozent, die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Staatsgarantie eine von -2.6 Prozent. Dennoch wurde das Kapital der Versicherten gemäss OAK BV mit 1.46 Prozent höher verzinst als der Bundesrat vorgeschrieben hatte (1%). Der Deckungsgrad der Kassen fiel von 112.2 Prozent auf 106.4 Prozent (privatrechtliche Kassen) sowie von 107.8 Prozent auf 101.5 Prozent (öffentlich-rechtliche Kassen ohne Staatsgarantie). Ende 2018 waren 89 Kassen ohne Staatsgarantie in Unterdeckung, im Vorjahr waren es noch 30 Kassen gewesen. Insgesamt kam es gemäss OAK BV 2018 zu einer Umverteilung von CHF 5.1 Mrd. von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern im Vergleich zu CHF 6.6 Mrd. im Vorjahr.

Jahresergebnis 2018 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

Die Einnahmen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2018 in der Höhe von CHF 184 Mrd. überstiegen deren Ausgaben mit CHF 164 Mrd. deutlich, hatten sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur leicht verändert (2017: Ausgaben: CHF 162 Mrd., Einnahmen: CHF 182 Mrd.). Übertraf 2017 zudem das Einnahmenwachstum das Ausgabenwachstum, nahmen 2018 die Ausgaben deutlich stärker zu (2018: 1.5%, 2017: 1.7%) als die Einnahmen (2018: 0.6%, 2017: 3.2%). Insgesamt wiesen die Sozialversicherungen Ende 2017 ein Gesamtkapital von CHF 983 Mrd. auf und hatten somit gegenüber dem Vorjahr, als das Gesamtkapital noch CHF 998 Mrd. betrug, an Wert verloren. Der Grossteil dieses Gesamtkapitals, nämlich CHF 865 Mrd., stammte aus der beruflichen Vorsorge (2017: CHF 886 Mrd.). Die Sozialleistungsquote sank zum ersten Mal seit 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht (2018. 20.9%, 2017: 21.2%).
Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2018

Laut dem von der Credit Suisse beim gfs.bern in Auftrag gegebenen Sorgenbarometer bereiteten den Schweizerinnen und Schweizern im Umfragejahr 2018 die Altersvorsorge am meisten, die Gesundheit und Krankenkassen am zweitmeisten Sorgen. Der Rentensicherung ordneten die Befragten dabei höchste politische Priorität zu, wobei hierzu die gescheiterte AHV-Reform beigetragen haben dürfte, wie im Bericht festgestellt wurde. Während zwar die Zahl der in die Schweiz geflüchteten Menschen leicht zurückgegangen sei, hätten die Kategorien «AusländerInnen» (dritter Platz) sowie «Flüchtlinge und Asyl» (vierter Platz) erstmals seit drei Jahren wieder an Bedeutung gewonnen. Neu fand sich im Untersuchungsjahr auch die Umweltthematik unter den Top Fünf, was laut Bericht einerseits dem trockenen und heissen Sommer, andererseits aber auch dem in den Medien sehr präsent diskutierten Klimawandel zuzuschreiben sei.
Wohl erstaunlichstes Resultat sei jenes bezüglich der Arbeitslosigkeit. Diese, eigentlich eine Dauersorge der Schweizer Bevölkerung, gehöre erstmals seit den Neunzigerjahren nicht mehr zu den fünf dringendsten Problemen. So schätzten insgesamt 85 Prozent der Befragten ihren Arbeitsplatz als gesichert ein. Dabei fühlten sie sich auch nicht durch Entwicklungen wie der zunehmenden Digitalisierung bedroht: 75 Prozent der Umfrageteilnehmenden hielten es für unwahrscheinlich, dass sie Ihren Job an einen Roboter abtreten müssten.
Über das Vertrauen in die Institutionen befragt, gaben 61 Prozent an, der Regierung zu vertrauen, womit dieser Wert weit über dem OECD-Schnitt von 43 Prozent liegt. Ein noch höheres Vertrauen habe die Bevölkerung gemäss Studie aber in die Justiz: Mit 70 Prozent belegten das Bundesgericht und die Polizei auf der Rangliste gemeinsam den ersten Platz. Auf dem zweiten Platz lagen die Armee und die Nationalbank. Einen Vertrauensverlust mussten unterdessen die politischen Parteien verzeichnen: Nur noch 39 Prozent der Befragten, also 13 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr, vertrauten laut der Umfrage den Parteien. In dieses «politkritische Bild» der Schweiz passe denn auch der zurückgegangene Nationalstolz: Im Erhebungsjahr gaben 79 Prozent an, stolz darauf zu sein, Schweizerin oder Schweizer zu sein, was einem Rückgang von elf Prozentpunkten gegenüber der Vorjahresumfrage entspreche.

Sorgenbarometer

Im Juni 2018 erklärte das EFD in einer Medienmitteilung, dass die bisherigen Angaben zur Höhe der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaaren falsch gewesen seien: Bisher sei man von 80'000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren ausgegangen, habe dabei aber die entsprechenden Ehepaare mit Kindern vergessen mitzuzählen. Durch Einschluss dieser Gruppe erhöht sich die Zahl auf 454'000 Ehepaare; kombiniert mit den zuvor korrekt berechneten 250‘000 betroffenen Rentnerehepaaren zahlen folglich insgesamt 704'000 Ehepaare mehr Steuern als Konkubinatspaare.
Die ursprünglich kommunizierte Zahl von 80'000 hatte unter anderem auch als Informationsgrundlage zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gedient, die 2016 mit 49.2 Prozent Ja-Stimmen nur knapp gescheitert war. Entsprechend reichte die CVP als Initiantin des Anliegens nur wenige Tage nach Bekanntwerden der korrekten Zahlen in acht Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein und zog diese nach Nichteintretensentscheiden in den Kantonen ans Bundesgericht weiter.
In den Medien wurde in der Folge spekuliert, ob das Bundesgericht den Beschwerden stattgeben werde und ob die Abstimmung allenfalls gar wiederholt werden könnte, was in der Schweizer Geschichte der direkten Demokratie einmalig wäre. Die Medien zogen Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008, die mit 49.5 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden war und zu deutlich grösseren Steuerausfällen geführt hatte, als angekündigt worden war. Obwohl das Bundesgericht den Klägern damals recht gab und den Bundesrat rügte, lehnte es eine Wiederholung der Abstimmung ab, da sich die Unternehmen bereits auf die neue Rechtslage eingestellt hätten und die Rechtssicherheit vorgehe. Da es aber bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zu einer Änderung gekommen sei, liege die Situation hier anders, spekulierten die Medien: Die Abstimmung könne wiederholt werden, ohne zum Beispiel das laufende Projekt des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu gefährden, erklärte zum Beispiel der Tagesanzeiger. Anders sehe es hingegen für die von den Grünliberalen eingereichte parlamentarische Initiative Ehe für alle aus, betonte dieselbe Zeitung weiter. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe würde deren Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit der vom Geschlecht unabhängigen, «gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaft», wie sie die parlamentarische Initiative auf Verfassungsstufe festschreiben möchte, kollidieren.
Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, wieso es einer neuerlichen Abstimmung bedürfe, wenn doch der Bundesrat bereits eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe präsentiert habe. Pirmin Bischof (cvp, SO) entgegnete diesbezüglich, dass eine Annahme des Vorstosses im Parlament nicht gesichert sei und zudem nicht klar sei, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe ihm Sinne der CVP – also durch ein Splitting – erfolge.
In der Folge sistierte die WAK-SR die Beratung des bundesrätlichen Vorschlags zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bis der Bundesrat Rechenschaft über die Fehler abgelegt und korrekte Zahlen vorgelegt habe. Bis dahin sollte auch das Urteil des Bundesgerichts vorliegen, erklärte die Kommission.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

2017 war ein gutes Pensionskassenjahr: Durchschnittlich erzielten die Pensionskassen in diesem Jahr gemäss verschiedenen Schätzungen ungefähr 7.5 Prozent Rendite – einzelne Kassen erreichten gar eine Rendite im zweistelligen Bereich. Dies stelle das viertbeste Ergebnis seit 2000 dar, berichteten die Medien. Und dies just, nachdem im Jahr zuvor unzählige Pensionskassen ihre Umwandlungssätze gesenkt hatten, teilweise gar unter 5 Prozent. Folglich verlangten die Gewerkschaften, dass die Versicherten nun an den höher ausgefallenen Renditen teilhaben sollten, dass also ihre Guthaben deutlich höher verzinst werden sollten als zu dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzins von 1 Prozent. Travail.Suisse erklärte eine höhere Verzinsung gar zum Glaubwürdigkeitstest für die Pensionskassen: Da diese immer beteuerten, dass die Zinsen bei höheren Renditen den Mindestzinssatz übersteigen würden, sollten sie dies nun auch beweisen. Ansonsten würde die Akzeptanz der zweiten Säule leiden. Der Arbeitgeberverband verwies jedoch darauf, dass viele Pensionskassen nicht den Spielraum hätten, um die Zinsen zu erhöhen. Entweder hätten sie kaum überobligatorisch Versicherte oder sie seien dabei, Rückstellungen für eine Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinses zu tätigen. Die aktiven Versicherten erhielten in der Folge durchschnittlich einen Zins von 1.69 Prozent und lagen damit über dem BVG-Mindestzinssatz von 1 Prozent.
Die Pensionskassen konnten ihren Deckungsgrad per Ende 2017 um 1.5 Prozentpunkte steigern; durchschnittlich lag er nun gemäss dem Willis Towers Watson Pension Index bei 104 Prozent. Ende 2017 waren 30 Kassen ohne Staatsgarantie in Unterdeckung. Insgesamt kam es gemäss OAK BV 2017 zu einer Umverteilung von CHF 6.6 Mrd. von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern.

Jahresergebnis 2017 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge

2017 betrugen die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) CHF 182 Mrd. (2016: 177 Mrd.) und übertrafen damit ihre Ausgaben in der Höhe von CHF 162 Mrd. (2016: 159 Mrd.) um CHF 20 Mrd. Wie im Vorjahr waren zudem die Einnahmen (2017: 3.2%, 2016: 1.3%) stärker angestiegen als die Ausgaben (2017: 1.7%, 2016: 1.1%). Das Gesamtkapital der Sozialversicherungen betrug damit Ende 2017 CHF 998 Mrd. und war somit verglichen mit dem Vorjahr deutlich angewachsen (2016: CHF 922 Mrd.). Die Sozialleistungsquote, die den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP widerspiegelt, kam bei 21.2 Prozent zu liegen.
Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2017

Im Dezember 2017 publizierte das Meinungsforschungsinstitut gfs.bern das jährlich von der Crédit Suisse in Auftrag gegebene Sorgenbarometer. Seit 2003 hatte stets die Arbeitslosigkeit als grösste Sorge der Schweizerinnen und Schweizern fungiert. Im Jahr 2017 löste das Thema AHV/Altersvorsorge die Arbeitslosigkeit ab, wenn auch mit weniger als einem Prozentpunkt Differenz. 44 Prozent der Befragten sahen im Berichtsjahr ihre Rente in Gefahr. Damit verstärkte sich das Problembewusstsein für die AHV und die Altersvorsorge im Allgemeinen innerhalb eines Jahres erheblich: 2016 waren es lediglich 28 Prozent der Befragten gewesen, denen die Altersvorsorge Kummer bereitet hatte. Die Bedenken der Bevölkerung gegenüber der Altersvorsorge zeigten sich auch bei der Frage, welchem politischen Ziel die Befragten derzeit die höchste Priorität einräumen würden. 24 Prozent gaben AHV/IV an, deutlich vor Familie-Beruf (14%) und wirtschaftliches Wachstum (14%). Auch dürfte sich die Sorge um die Altersvorsorge mittelfristig auf dem erhöhten Niveau halten, denn gemäss Aussage von Lukas Golder, Co-Leiter von gfs.bern, habe das Nein des Stimmvolks zur AHV-Reform 2020 im September 2017 kaum zu einer Beruhigung beigetragen und diese Abstimmung sei erst nach der Erhebung für das Sorgenbarometer erfolgt, wie er dem Tages-Anzeiger sagte. Auch die Sorgen um die Gesundheit/Krankenkassen und um die soziale Sicherheit nahmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Während im Vorjahr 21 Prozent das Thema Gesundheit/Krankenkassen zu den fünf grössten Sorgen gezählt hatten, waren es 2017 26 Prozent; bei der sozialen Sicherheit sprang der Wert innerhalb eines Jahres von 11 Prozent auf 18 Prozent. Deutlich weniger Sorgen als noch im Vorjahr bereitete das Thema Flüchtlinge und Asyl: 19 Prozent (2016: 26%) sahen das Thema als eines der fünf grössten politischen Probleme an. Die Studienleiter führten dies auf den deutlichen Rückgang der Anzahl Asylgesuche von 2015 (39'523) auf 2016 (27'207) zurück.

Sorgenbarometer

Die Publica, die Pensionskasse des Bundes, konnte ihren Gesamtdeckungsgrad 2016 (102.9%) verglichen mit dem Vorjahr (100.1%) steigern. Die Publica ist eine Sammeleinrichtung mit 20 Vorsorgewerken – 13 offenen, also aus Versicherten und Rentenbeziehenden bestehenden, und sieben geschlossenen, ausschliesslich aus Rentnerinnen und Rentnern bestehenden –, von denen per Ende 2016 keine eine Unterdeckung aufwies. Das Anlagevermögen von CHF 38 Mrd., das verglichen mit 2015 ebenfalls um CHF 1.5 Mrd. angestiegen war, erzielte 2016 eine netto Gesamtrendite von 5.06 Prozent (2015: -1.93%), was gemäss der Medienmitteilung der Publica vor allem auf rentable Investitionen in Industrie- und Schwellenländern sowie in Schweizer Immobilien zurückzuführen sei. Dennoch beschloss das oberste Führungsorgan der Publica, die Kassenkommission, den technischen Zinssatz bei offenen Vorsorgewerken auf 2 Prozent und bei geschlossenen auf 1.25 Prozent sowie den Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren per 01.01.2019 auf 5.09 Prozent zu senken. Wie dies abgefedert werden soll, würden die paritätisch zusammengesetzten Organe sozialpartnerschaftlich entscheiden müssen.

Jahresergebnis Publica 2016
Dossier: Publica

Die Voto-Analyse zur Abstimmung vom 12. Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III verdeutlichte insbesondere, dass die Vorlage den Befragten grosse Schwierigkeiten bereitet hatte. So gaben 74 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden an, dass es ihnen eher schwer gefallen sei, zu verstehen, um was es bei der Vorlage ging. Entsprechend nutzten auch viele Befragte Entscheidungshilfen: 39 Prozent der Ja-Stimmenden und 20 Prozent der Nein-Stimmenden gaben an, bei der Entscheidungsfindung Empfehlungen von Bekannten, Parteien oder dem Bundesrat gefolgt zu sein. Das Vertrauen der Befragten in Bundesrat und Parlament sowie in die Wirtschaft erwies sich als relativ hoch, doch während Ersteres kaum Einfluss auf den Stimmentscheid hatte, zeigte sich das Vertrauen in die Wirtschaft als sehr relevant für das individuelle Stimmverhalten: Wer der Wirtschaft misstraute, lehnte die Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit ab.
Sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende nahmen die Notwendigkeit sowie den Nutzen der Unternehmenssteuerreform wahr – die entsprechenden Argumente wurden von beiden Lagern mehrheitlich akzeptiert. Entscheidend waren aber die Einschätzungen der Befragten bezüglich Nutzniessern und Folgen der Vorlage. So befürchteten 36 Prozent der Nein-Stimmenden, dass nur die Reichen oder grosse, internationale Firmen von der Änderung profitieren würden, während der Mittelstand die Kosten trage. Folglich rechneten 35 Prozent der Befragten mit tieferen Steuereinnahmen, 78 Prozent von ihnen lehnten die USR III ab. Kritisiert wurden gemäss den Autoren der Voto-Studie folglich nicht einzelne, konkrete Instrumente der Vorlage; vielmehr erwies sich das Gesamtpaket der Steuerinstrumente sowie dessen Vermittlung als nicht mehrheitsfähig.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Trotz eines sehr schwachen Starts der beruflichen Vorsorge ins Jahr 2016 – die Pensionskassen verloren gemäss der Sonntagszeitung aufgrund eines Börsensturzes in sieben Wochen CHF 20 Mrd. – erwirtschafteten die Pensionskassen 2016 dem Bericht der OAK BV zufolge eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 3.7 Prozent, was im Vergleich zum Vorjahr (2015: 0.8%) einen deutlichen Anstieg darstellte. Dies ist insbesondere bemerkenswert, da die liquiden Mittel der Pensionskassen in Höhe von CHF 25 Mrd. zum ersten Mal das ganze Jahr hinweg mit Negativzinsen belastet wurden.
Die durchschnittlich ausgewiesenen Deckungsgrade blieben im Vergleich zum Vorjahr stabil bei 103.3 Prozent (2015: 103.0%). Ebenfalls stabil blieb der Anteil der privat- und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie, die eine Unterdeckung aufwiesen (2016: 88%, 2015: 87%), während kaum noch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie bestanden.
Die Lage der Pensionskassen blieb weiter angespannt. Zwar sank der durchschnittliche technische Zinssatz von 2.66 Prozent (2015) auf 2.43 Prozent (2016), dennoch lagen die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen mit 2.97 Prozent noch deutlich höher, da für eine Anpassung der Zinsversprechen sowohl Massnahmen auf Finanzierungsseite als auch auf Leistungsseite nötig sind.

Jahresergebnis 2016 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Anders als im Vorjahr, als die Ausgaben der Sozialversicherungen deutlich stärker angestiegen waren als ihre Einnahmen, wuchsen die Einnahmen in der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016 mit 1.3 Prozent leicht stärker an als die Ausgaben mit 1.1 Prozent. Die Einnahmen aller Sozialversicherungen in der Höhe von CHF 177 Mrd. übertrafen zudem die Ausgaben leicht (CHF 159 Mrd.). Insgesamt wiesen die Sozialversicherungen Ende 2016 ein Gesamtkapital von CHF 922 Mrd. oder 140 Prozent des BIP (CHF 659 Mrd.) auf. Die Sozialleistungsquote, also der Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP, lag bei 21.2 Prozent und übertraf damit gar den Spitzenwert aus dem Vorjahr. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, EL, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2016
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2016

Im Juli 2016 veröffentlichte das BSV eine Studie zum Geschlechtergraben bei den Altersrenten. Demnach erhalten Frauen durchschnittlich fast um CHF 20'000 tiefere Altersrenten als Männer. Der sogenannte Gender Pension Gap (GPG) liegt somit in der Schweiz mit 37 Prozent leicht unter dem EU-Durchschnitt von 40 Prozent. Am niedrigsten zeigt sich das Rentengefälle bei der AHV mit 3 Prozent, während es bei der Pensionskasse gut 60 Prozent beträgt. Als Gründe für diese Unterschiede führt die Studie unter anderem die durch die traditionelle Rollenverteilung bei Ehepaaren und Familien bedingte verringerte Erwerbstätigkeit der Frauen an. Dies zeige sich auch daran, dass die Differenzen zwischen Männern und Frauen bei Verheirateten deutlich grösser sind (47 Prozent) als bei Geschiedenen und Verwitweten (28 Prozent) und bei Ledigen gänzlich verschwinden. Entsprechend nennt die Studie ausreichend erschwingliche Betreuungsplätze für Kinder als Voraussetzung für eine Verringerung des Rentengefälles. Eine weitere Reduktion soll durch verschiedene in der Altersvorsorge 2020 vorgesehene Massnahmen für einen besseren Vorsorgeschutz von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Löhnen im Rahmen der zweiten Säule erreicht werden. Diese institutionellen Massnahmen reichten gemäss der Studie jedoch nicht aus, um die Unterschiede vollständig auszugleichen. Dies bedürfe tiefgreifender, dem vorherrschenden stereotypen Rollenbild entgegenwirkender Veränderungen.

Geschlechtergraben bei den Altersrenten

Auf den Freizügigkeitskonten von Banken, Versicherungen und der Auffangeinrichtung des Bundes liegen rund fünf Milliarden kontaktlose Pensionskassenguthaben, schätzte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht im Juli 2016 . Diese „vergessenen Guthaben" entsprechen rund sieben Prozent des gesamten Pensionskassenvermögens. Sie gingen bei einem Stellenwechsel ihrer Besitzerin oder ihres Besitzers ohne sofortigen Eintritt in eine neue Pensionskasse vergessen, wurden bewusst nicht mitgenommen, oder die versicherte Person ist ins Ausland ausgewandert. Meist umfangen sie relativ kleine Beträge. Auch wenn Name und AHV-Nummer der Versicherten bekannt ist, besteht eine Holschuld für die Überweisung oder den Bezug der Gelder. Meldet sich über 30 Jahre niemand, fliessen die Gelder nach dem 100. Geburtstag der versicherten Person dem Sicherheitsfonds BVG zu. Die EFK forderte das Bundesamt für Sozialversicherungen auf, Lücken im Pensionskassensystem zu schliessen und die Versicherten besser über den Umgang mit Vorsorgegeldern zu informieren, damit die Anzahl kontaktloser Guthaben nicht weiter anwächst. Wer nachforschen will, wo ihr oder sein Pensionskassenguthaben ist, wendet sich an die Zentralstelle 2. Säule.

Kontaktlose Pensionskassenguthaben

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam zum Schluss, dass die äusserst knapp verworfene CVP-Initiative wohl angenommen worden wäre, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte. Die Befragung habe gezeigt, so die Autoren, dass innerhalb der Schweizer Bevölkerung ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen zu beseitigen, bestehe. Gleichzeitig hätten sich aber viele Befragte daran gestört, dass mit der neuen Regelung gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert worden wären. Wenig überraschend war die Vorlage vor allem von den Stimmenden aus dem linken politischen Lager wuchtig abgelehnt worden. Dagegen war das Volksbegehren bei den Anhängern von CVP und SVP sowie bei Parteilosen auf viel Sympathie gestossen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Angesichts der steigenden Lebenserwartung, welche die AHV und die Pensionskassen belastet, und der tieferen Renditen der beruflichen Vorsorge, war die Bedeutung der privaten Altersvorsorge in den vergangenen Jahren angestiegen. Dem steht jedoch eine geringe Nutzung der dritten Säule gegenüber. Eine im März 2016 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), für die rund 1000 Personen in der Deutschschweiz befragt worden waren, zeigte, dass lediglich knapp 60% der Bürgerinnen und Bürger sich aktiv um ihre Säule 3a kümmern. Gemäss Aussage der UBS besitzen gar lediglich die Häfte der Personen im Erwerbsalter ein Konto der Säule 3a, und nur ein Drittel bezahlt den jährlichen Maximalbetrag ein. Der Hauptgrund dafür sei gemäss der ZHAW-Studie das Fehlen entsprechender Mittel. Dazu kommt der Wunsch nach Flexibilität – Gelder in der Säule 3a sind gebunden. Für manche der Befragten erschien die eigene Pensionierung auch schlicht noch zu weit weg. Das Bewusstsein für das Risiko von Altersarmut sei zu wenig ausgeprägt, so die Forschenden. Eine im Juni publizierte Studie der GfK im Auftrag von Moneypark, für die ebenfalls rund 1000 repräsentativ ausgewählte Personen (Deutsch- und Westschweiz) befragt worden waren, zeigte zudem eine Geschlechterlücke in der privaten Altersvorsorge: Rund zwei Drittel der Männer, aber lediglich 56% der Frauen verfügen demgemäss über eine eigene dritte Säule. Eine Vorsorgelücke drohe bei Frauen, Menschen mit tiefem Einkommen und bei tieferen Bildungsschichten. Als häufigster Grund für das Fehlen einer privaten Altersvorsorge wurde hier fehlendes Wissen darüber genannt, sowie der Umstand, die eigene Immobilie diene als Altersvorsorge.

Geringe Nutzung der dritten Säule

Im Januar 2016 präsentierte das Bundesamt für Gesundheit BAG sein neustes Monitoring über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Die Resultate zeigen, dass die Prämienverbilligung die Haushalte immer weniger entlastet. Im Jahr 2014 erhielten rund 2,2 Mio. oder 27% der Versicherten eine individuelle Prämienverbilligung. Personen in einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen müssen im Schnitt 12% ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden – 2010 waren es noch lediglich 10% gewesen. Für die Gesamtbevölkerung beträgt die Belastung durch die Prämien im Schnitt 6% des verfügbaren Einkommens. Insgesamt beliefen sich die ausbezahlten Prämienverbilligungen im Jahr 2014 auf rund CHF 4 Mrd. Die Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung bewegen sich proportional zu den Prämien, jene der Kantone jedoch waren in den letzten Jahren aufgrund teils massiver Sparmassnahmen weniger stark angewachsen, weshalb die Belastung der Haushalte zugenommen hatte. Seit dem letzten Monitoring im Jahr 2010 hatte die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger einer individuellen Prämienverbilligung von rund 2,3 auf rund 2,2 Mio. abgenommen, und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung war von 30% auf 27% gesunken. Die Verkleinerung der Gruppe der Bezügerinnen und Bezüger betrifft insbesondere Angehörige des Mittelstandes, die nicht mehr zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt sind. Nicht verändert hatte sich der Umstand, dass vor allem Kinder, Jugendliche und Betagte eine individuelle Prämienverbilligung erhalten. Das Monitoring zeigte auch grosse Unterschiede zwischen den Kantonen betreffend der Höhe der ausbezahlten Beiträge und der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger. Die Belastung der Menschen in einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen durch die Prämien variiert zwischen im Schnitt 17% des verfügbaren Einkommens im Kanton Bern und 7% im Kanton Zug.

Monitoring 2014 zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung
Dossier: Prämienverbilligung

Die durchschnittliche Nettorendite der Pensionskassen sank von 6.4 Prozent im Jahr 2014 auf 0.8 Prozent im Jahr 2015. Dies erklärte der Präsident der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), Pierre Triponez, mit dem schwierigen Finanzmarktumfeld und der steigenden Lebenserwartung der Versicherten. Bei risikoarmen Anlagen seien kaum Zinsen oder sogar Negativzinsen zu erwarten, die Renditeerwartungen auf Immobilien hätten sich reduziert und die Aktienmärkte seien volatil und anfällig auf Kursverluste. Besserung sei kurzfristig nicht zu erwarten. Die Vorsorgeeinrichtungen hätten daher den technischen Zinssatz, also den langfristig erwarteten Anlageertrag, reduziert, wodurch unter anderem auch die Deckungsgrade der Pensionskassen gesunken seien: 2015 wiesen die Pensionskassen ohne Staatsgarantien durchschnittlich einen Deckungsgrad von 105.1 Prozent auf (2014: 108.5%), Pensionskassen mit Staatsgarantie verfügten über einen Deckungsgrad von 76.1 Prozent (2014: 77.8%). Zudem steigerte das Finanzmarktumfeld gemäss einer Studie der Beratungsgesellschaft Complementa die Risikobereitschaft der Pensionskassen: Sie investierten trotz geäusserter Vorbehalte stärker in alternative Anlagen, vor allem in Hedge-Funds und Rohwaren, sowie in Aktien.
Mit der Neurentenstatistik (NRS) lagen für das Jahr 2015 zum ersten Mal Informationen zu den Erstbezügern von Pensionskassengeldern vor. So bezogen rund 33'000 Personen zum ersten Mal eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge, während sich 41'000 Personen ihr Alterskapital der zweiten Säule auszahlen liessen. Sowohl beim Rentenbezug als auch bei Kapitalauszahlungen erhielten Männer deutlich höhere Beträge (CHF 3'278 pro Monat respektive CHF 210'000) als Frauen (CHF 1'839 pro Monat respektive CHF 93'000). Dies sei gemäss Bericht des BfS hauptsächlich bedingt durch unterschiedliche Erwerbsbiografien.

Jahresergebnis 2015 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2015

Die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) 2015 verdeutlicht die Problematik im Bereich der Sozialversicherungen: Während die Einnahmen 2015 um 0.4 Prozent anstiegen, nahmen die Ausgaben um 3.2 Prozent zu. Der Bericht wies die Soziallastquote, also den Anteil aller Sozialversicherungseinnahmen am BIP als Mass der relativen Belastung der Volkswirtschaft durch Sozialversicherungseinnahmen, sowie die Sozialleistungsquote, also den Anteil aller Sozialversicherungsausgaben am BIP als Mass der durch die Empfänger von Sozialleistungen beanspruchten Wirtschaftsleistung, aus. Beide Werte waren im Fünfjahresvergleich angestiegen: die Soziallastquote von 25.2 Prozent (2010) auf 26.9 Prozent (2015) und die Sozialleistungsquote von 19.6 Prozent auf 20.9 Prozent. Während sich dabei das Wachstum der Soziallastquote seit 2013 verringert hatte, verstärkte sich dasjenige der Sozialleistungsquote 2015 nochmals deutlich. Das stärkste Wachstum auf Ausgabenseite wiesen 2015 die Krankenkassen mit über 6 Prozent auf, gefolgt von der ALV mit über 5 Prozent. Weniger starke Anstiege verzeichneten hingegen die AHV- und Pensionskassen-Ausgaben, deren Ausgabenvolumen die grössten Anteile an der Gesamtrechnung ausmachten. Detailliertere Berichte zu den Jahresergebnissen der verschiedenen Sozialversicherungszweige finden sich in den Artikeln zur AHV, IV, EO, ALV sowie zur beruflichen Vorsorge.

Gesamtrechnung der Sozialversicherungen 2015
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2015

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" verdeutlichte, dass es den Initianten trotz KMU-Sonderregelungen und dem von vielen Seiten als sinnvoll anerkannten Verwendungszweck der AHV kaum gelungen war, ausserhalb des linken Lagers Zustimmung für ihr Anliegen zu erhalten. Nicht einmal 20% der Anhängerinnen und Anhänger von CVP, FDP und SVP hatten ein Ja in die Urne gelegt. Die AutorInnen erklärten dies damit, dass der Stimmentscheid nicht durch persönliche Betroffenheitsmotive, sondern durch ein übergeordnetes Links-Rechts-Konfliktmuster geprägt war. Eine Mehrzahl der Befragten erachtete die Vorlage in erster Linie als eine neue Steuer und als Mehrfachbesteuerung desselben Steuersubstrats. Zudem gaben viele der befragten Vorlagengegner an, sich vor den wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für die KMU, gefürchtet zu haben.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Am 15. Januar 2015 hob die Schweizerische Nationalbank die Untergrenze des Euro-Franken-Wechselkurses auf. Dieser Entscheid hatte Folgen für die berufliche Vorsorge: Der auf die Ankündigung folgende Aktienkurszerfall und der Verlust auf Fremdwährungsanlagen wirkte sich unmittelbar auf das Vermögen der Pensionskassen aus. Gemäss der Einschätzung von Experten wurden innerhalb eines Tages Pensionskassenvermögen in der Höhe von rund CHF 30 Mrd. vernichtet. Viele Vorsorgeeinrichtungen hatten sich nur ungenügend gegen das Währungsrisiko abgesichert, und die tiefen Zinsen auf Obligationen hatten sie zur Anlage im riskanteren Bereich der Aktien und Immobilien gezwungen.

Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses

Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite in der beruflichen Vorsorge bei 6,8% – 0,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres. Dabei zeigte sich, wie auch schon in den Vorjahren, ein deutliches Renditegefälle zwischen kleineren und grösseren Pensionskassen, zugunsten letzterer. Per Ende Jahr wiesen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von im Schnitt 113,5% auf, auch hier hatte sich gegenüber dem Jahr 2013 eine Steigerung ergeben, und zwar um 2,7 Prozentpunkte. Die Anzahl der sich in Unterdeckung befindenden Einrichtungen war von 13% auf noch 10% gesunken. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie war der Deckungsgrad von im Schnitt 80,4% Ende 2013 auf 86,1% Ende 2014 angestiegen.

Das positive Ergebnis darf nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass das Jahr 2014 für die Pensionskassen weiterhin durch das andauernde Tiefzinsumfeld geprägt war, welches im Dezember 2014 in der Einführung von Negativzinsen auf bei der Nationalbank gehaltene Guthaben gipfelte. Bei weiter anhaltenden Tiefzinsen könnten die Deckungsgrade in den nächsten Jahren erneut sinken. Um Renditen in ausreichender Höhe erwirtschaften zu können, sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen zunehmend gezwungen, von den kaum mehr verzinsten Obligationen auf Aktien umzusteigen, womit ihr Anlagerisiko ansteigt. Alternativ müssten die Beiträge erhöht oder Leistungskürzungen vorgenommen werden, so die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Auch die anhaltende Frankenstärke blieb eine Herausforderung für die Pensionskassen. Erneut wies die Kommission auf das Problem des seit längerer Zeit zu hohen Umwandlungssatzes hin, welcher angesichts der demographischen Alterung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Anpassungen seien daher im Zuge der Reform der Altersvorsorge unumgänglich.

Die Anzahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger in der zweiten Säule, welche im Jahr 2011 erstmals eine Million überschritten hatte, betrug im Jahr 2014 1,074 Millionen, ein Anstieg um rund 21'000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel der Begünstigten bezogen eine Altersrente, der restliche Drittel eine Witwen- bzw. Witwerrente, Invalidenrende oder Waisen- und Kinderrente.

In der gebundenen Selbstvorsorge der dritten Säule hatten die Guthaben bei Banken und Versicherungen im Jahr 2014 weiterhin zugenommen und beliefen sich nun auf rund CHF 94 Mrd.

Jahresergebnis 2014 der beruflichen Vorsorge
Dossier: Jahresergebnisse der beruflichen Vorsorge