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  • Kiener Nellen, Margret (sp/ps, BE) NR/CN

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Die aufgrund des Auslaufens der Möglichkeit zur Selbstanzeige obsolet gewordenen Gesetzesartikel zur straflosen Selbstanzeige im DBG und im StHG seien abzuschaffen, verlangte Margret Kiener Nellen (sp, BE) mit einer parlamentarischen Initiative. Damit würde auch die Ungerechtigkeit gegenüber den ehrlichen Steuerzahlenden aufgehoben, die durch Steueramnestien schlechter «wegkämen» als unehrliche Bürgerinnen und Bürger, erklärte sie. Diese Meinung teilte eine Mehrheit der WAK-NR nicht und empfahl mit 19 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Zwar seien die Regelungen für Personen mit Schwarzgeldkonten im Ausland aufgrund des AIA nicht mehr nötig, sie seien jedoch «durchaus zweckdienlich» bei Personen, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten besitzen, erklärte die Kommissionsmehrheit. Dadurch könne Steuersubstrat zurückgewonnen werden, das sonst nicht abgeliefert würde. Zudem müssten die Steuerpflichtigen Nachsteuern und Verzugszinsen für die letzten 10 Jahre bezahlen, betonte die Kommissionsmehrheit.
In der Sommersession 2019 behandelte der Nationalrat die Initiative. Für die Kommission erläuterte Daniela Schneeberger (fdp, BL) die bisherige Praxis: Seit Anfang 2010 könnten sich juristische oder natürliche Personen wegen Steuerhinterziehung und zum Zweck der Steuerhinterziehung begangenen Delikten selbst anzeigen und würden für diese nicht verfolgt. Hingegen würden Nachsteuern inklusive Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre fällig. Sie betonte, dass aufgrund dieser Nachsteuern und Verzugszinsen durch die Selbstanzeige «keinerlei Besserstellung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen» erfolge. Es ginge dabei insbesondere um Personen, die etwas vergessen hätten zu deklarieren, oder um Konten, die bei Erbfällen aufgetaucht seien, nicht um «Schwerverbrecher». Mit 118 zu 51 Stimmen lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative gegen den Willen der geschlossen stimmenden Grünen- und SP-Fraktionen sowie der EVP-Vertretenden ab.

Straflose Selbstanzeige. Gesetzesartikel können aufgehoben werden

CHF 2.8 Mrd. Überschuss – und trotzdem ist niemand so richtig zufrieden. So kann die mediale und parlamentarische Reaktion auf die Präsentation der Staatsrechnung 2017 zusammengefasst werden. In der Sommersession 2018 behandelte der Nationalrat die Staatsrechnung 2017 als Erstrat. Dabei präsentierten Mattea Meyer (sp, ZH) und Jean-Pierre Grin (svp, VD) die ausführlichen Zahlen: Der Bund schloss das Jahr 2017 mit ordentlichen Einnahmen von CHF 71.087 Mrd. und ordentlichen Ausgaben von CHF 68.288 Mrd. ab. Dieser gute Abschluss war insbesondere auf höhere Einnahmen als erwartet zurückzuführen. Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen um CHF 2.7 Mrd. und wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um CHF 3.6 Mrd. oder 5.4 Prozent an – deutlich stärker als das nominale BIP mit 1.4 Prozent Wachstum. Der Grund dafür lag vor allem in den überdurchschnittlich hohen Eingängen bei der Verrechnungssteuer, bei der CHF 2.5 Mrd. mehr eingenommen wurden als im Vorjahr und CHF 2 Mrd. mehr als veranschlagt. CHF 810 Mio. mehr als budgetiert nahm der Bund bei der direkten Bundessteuer ein, damit sanken die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr jedoch um CHF 113 Mio. Hinzu kamen nichtfiskalische Einnahmen, namentlich die Ausschüttung der SNB in der Höhe von CHF 568 Mio., sowie ausserordentliche Einnahmen von CHF 177 Mio. aus Bussen der Wettbewerbskommission und aus Erträgen aus der Swissair-Nachlassliquidation.
Tiefer als veranschlagt fielen hingegen die Einnahmen der Mehrwertsteuer aus, die zwar um 2 Prozent auf CHF 22.9 Mrd. angestiegen waren, aber aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums dennoch CHF 0.4 Mrd. unter den Werten des Voranschlags zu liegen kamen. Auch die wie üblich stark schwankenden Einnahmen aus den Stempelabgaben (CHF 2.4 Mrd.) wiesen trotz über 20-prozentiger Zunahme gegenüber dem Vorjahr CHF 81 Mio. weniger auf, als vorgesehen gewesen war.
Die ordentlichen Ausgaben kamen aufgrund von Budgetunterschreitungen insbesondere bei der sozialen Wohlfahrt (CHF 333 Mio.), beim Verkehr (CHF 155 Mio.) sowie bei Bildung und Forschung (CHF 111 Mio.) insgesamt um CHF 380 Mio. unter dem Voranschlag zu liegen und stiegen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 2 Prozent an.

Die Differenz zum Voranschlag, in dem der Bundesrat noch ein Defizit von CHF 250 Mio. erwartet hatte, erklärte Finanzminister Maurer mit den unerwartet hohen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer. „Der Name „Verrechnungssteuer“ sagt es vielleicht schon ein bisschen: Es ist die Steuer, bei der wir uns am ehesten verrechnen“, scherzte er in der Sommersession 2018 in der Nationalratsdebatte. Ein Grossteil der Verrechnungssteuer stamme aus den Dividendenzahlungen der Unternehmen, die entsprechenden Rückforderungen könnten die Kantone während fünf Jahren, Unternehmen während drei Jahren stellen. Um möglichst wenig Negativzinsen bezahlen zu müssen, hätten die Unternehmen im 2017 ausserordentlich wenig Verrechnungssteuern zurückgefordert – diese Rückforderungen würden aber zweifellos noch folgen, betonte Maurer. Entsprechend habe man eine Rückstellung von CHF 2 Mrd. gebildet, ohne welche der Überschuss sogar noch höher ausgefallen wäre.
Diese Rückstellungen gaben in der FK-NR viel zu reden. Begründet wurden sie damit, dass durch den starken Anstieg der Einnahmen aus den Verrechnungssteuern, nicht aber derer Rückforderungen, die finanzielle Lage des Bundes zu positiv dargestellt wird. Die EFK hatte jedoch die Rechtmässigkeit dieser Rückstellungen angezweifelt, da sie nicht durch die aktuelle Finanzhaushaltgesetzgebung gedeckt seien. Das EFD erachtete jedoch Art. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes als ausreichende gesetzliche Grundlage für das Vorgehen und wurde darin von der Mehrheit der FK-NR unterstützt. Die Rückstellungen wurden jedoch auch in den Medien stark kritisiert. Nationalrätin Mattea Meyer (sp, ZH) sprach von einem „Buchungstrick“ und unterstellte dem Finanzminister, damit das nächste Sparprogramm begründen zu wollen. Doch auch von bürgerlicher Seite kam Kritik: CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) sprach von einem „Paradigmenwechsel“, FDP-Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) fürchtete sich vor einem Präjudiz und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) befürwortete zwar das Vorgehen in diesem Fall, wollte aber die Rechnungslegung nicht generell anpassen. Der Finanzminister verwies diesbezüglich jedoch auf eine Motion Hegglin (cvp, ZG), mit deren Annahme das Parlament gefordert hatte, dass die Rechnungslegung soweit wie möglich die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben soll. Trotz dieser vorgängigen Kritik unterstützten die meisten Parteien diese Rückstellungen im Nationalrat. Die CVP, erklärte Alois Gmür (cvp, SZ), erachte diese Rückstellung zwar als Umgehung der Schuldenbremse, fordere allerdings schon lange eine „differenzierte Handhabung der Schuldenbremse“, wobei ihm Margaret Kiener Nellen (sp, BE) für die SP beipflichtete.
Auf bemerkenswert wenig Kritik stiessen im Nationalrat die von der EFK festgestellten Fehlbuchungen: 2017 war es bei der Umstellung der EDV zu Abgrenzungsfehlern und entsprechend zu Fehlbuchungen gekommen, wodurch die Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung 2017 um CHF 178 Mio. zu hoch angegeben worden war. Vor allem aber stellte die EFK fest, dass seit 2008 Abschreibungen bei Autobahnen und Immobilien der Armee in der Höhe von insgesamt CHF 957 Mio. fehlten, wodurch die Erfolgsrechnungen seit 2008 um insgesamt ca. CHF 500 Mio. (oder um 0.8% des Anlagevermögens) zu gut dargestellt wurden. Die EFK erklärte entsprechend Vorbehalte bezüglich der Staatsrechnung. Diese Fehler seien in der Staatsrechnung zu berichtigen und der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 zur Genehmigung vorzulegen, forderte zudem die Finanzkommission.
Deutlich virulenter diskutiert wurde stattdessen die Tendenz des Bundes, rot zu budgetieren und schwarz abzuschliessen, wie es der Tages-Anzeiger formulierte. Insbesondere Nationalrätinnen und Nationalräte der linken Ratshälfte kritisierten, dass immer wieder umfassende Kürzungen im Voranschlag vorgenommen würden, welche sich im Nachhinein als unnötig erwiesen: Auch im Voranschlag 2017 nahm das Parlament gegen den Willen des Finanzministers Querschnittskürzungen bei Personal und Informatik in der Höhe von CHF 130 Mio. vor. In einer Mehrheit der bürgerlichen Wortmeldungen wurde jedoch auf die grossen Projekte mit hohen Kosten hingewiesen, die 2017 budgetiert, jedoch aufgrund von Volksentscheiden nicht umgesetzt worden seien – die Rede war allen voran von der Altersvorsorge 2020 und der USR III. Da diese Projekte momentan im Parlament hängig seien, zukünftig jedoch kommen würden, würden hohe Kosten anstehen – dem aktuellen Überschuss sei somit nicht zu viel Wert beizumessen. Sinnbildlich scheint diesbezüglich das Fazit von Franz Grüter (svp, LU) zu sein: „Wir haben hier ein sehr positives Ergebnis, dürfen uns aber nicht zu fest darüber freuen.“
Einstimmig nahmen der Nationalrat (mit 185 zu 0 Stimmen) – und einige Tage später auch der Ständerat (mit 39 zu 0 Stimmen) – den Entwurf des Bundesrates zur Staatsrechnung 2018 an.

Staatsrechnung 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Für grosses Aufsehen sorgten im Berichtsjahr die unerwartet hohen Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II. Im Februar 2008 hatte das Stimmvolk diese Vorlage mit einem Ja-Anteil von 50,5% angenommen. 2011 trat das Kapitaleinlageprinzip in Kraft. Demnach durften Aktiengesellschaften Dividenden steuerfrei ausschütten, sofern diese formell als Kapitalrückzahlungen galten. Von besonderer Bedeutung waren Aufgelder, welche die Aktionäre über den Aktiennennwert hinaus in eine Firma einbezahlt hatten. Die Unternehmenssteuerreform sah vor, dass solche Agios rückwirkend bis 1997 geltend gemacht und in Form von Kapitalrückzahlungen erstattet werden konnten. Zum öffentlichen Thema wurde das Kapitaleinlageprinzip anfangs Jahr, als verschiedene börsenkotierte Unternehmen ankündigten, steuerfreie Dividenden auf Basis der neuen Regelung auszurichten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gab anfangs März bekannt, dass Kapitaleinlagen von gegen 200 Milliarden Franken erfasst worden waren. Bis Dezember stieg dieser Betrag auf 545 Milliarden Franken. Die Unternehmungen hatten bis Mitte 2012 Zeit, ihre Reserven aus Kapitaleinlagen anzumelden. Die lange Rückwirkungszeit des Kapitaleinlageprinzips liess hohe Steuerausfälle erwarten, deren Tragweite allerdings schwierig zu beziffern war. In der Fragestunde des Nationalrates vom 14. März teilte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit, dass für die kommenden zehn Jahre mit Mindereinnahmen von 4 bis 6 Milliarden Franken zu rechnen war, wobei jeweils die Hälfte auf das Konto der Einkommens- und der Verrechnungssteuer ging. Darüber hinaus räumte der Bundesrat Fehler in seiner Kommunikation ein. So sei das Abstimmungsbüchlein nicht vollständig gewesen. Dennoch verzichtete die Landesregierung darauf, unmittelbare Korrekturen vorzunehmen.

Die Gegner der Unternehmenssteuerreform äusserten ihren Unmut über die Steuerausfälle. Angesichts des knappen Ergebnisses an der Urne fühlten sie sich um einen Abstimmungssieg geprellt. In einer durch die Ratslinke einberufenen Sondersession ( Ausserordentliche Session 11.9006) scheiterten jedoch sämtliche Vorstösse, welche die Rückwirkung des Kapitaleinlageprinzips entweder aufheben oder korrigieren wollten, am Widerstand der SVP, der FDP und einer Mehrheit der CVP. Vertreter der SP unternahmen zudem den Versuch, auf juristischem Weg eine Wiederholung der Abstimmung durchzusetzen. Das Bundesgericht wies entsprechende Klagen der Nationalräte Margret Kiener-Nellen (sp, BE) und Daniel Jositsch (sp, ZH) zurück, rügte in seinem Urteil allerdings auch die unvollständige Informationspolitik des Bundesrats.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Hohe Wellen warf die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform vom 24. Februar 2008. Aus Sicht der SP hatten die Abstimmungsunterlagen falsche Angaben zu den Steuerausfällen enthalten. Kiener Nellen (sp, BE) und Jositsch (sp, ZH), sowie eine Privatperson reichten deshalb Beschwerde ein. Ende Berichtjahr entschied das Bundesgericht gegen eine Wiederholung der Abstimmung, rügte aber den Bundesrat für die fehlerhafte Kommunikation.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Erfolg hatte Kiener Nellen (sp, BE) mit einer Motion, die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können. Die Motionärin machte geltend, es gebe zahlreiche Hinweise darauf, dass ausreichend Bewegung und Sensibilisierung für eine gesunde Ernährung im Kindesalter einer sportlichen Betätigung und einer ausgewogenen Lebensweise auch im Erwachsenenalter Vorschub leisten können. Trotz des unbestrittenen Handlungsbedarfs war der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass Umsetzungsprogramme für Kinder und Jugendliche nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen gesamtheitlichen Kontext zu stellen sind, weshalb er Ablehnung dieser sehr eng gefassten Motion beantragte. Der Nationalrat war aber der Auffassung, Prävention habe gerade in einem frühen Entwicklungsstadium einen ganz hohen Stellenwert, weshalb er die Motion mit 118 zu 56 Stimmen an den Ständerat überwies. Abgelehnt wurde hingegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 04.3779) auf Übernahme der Diätberatung bei Jugendlichen durch die obligatorische Krankenversicherung, da der BR geltend machte, anders als bei Erwachsenen sei im Kinder- oder Jugendalter der Nutzen einer Beratung nicht wissenschaftlich nachgewiesen

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) und eine Motion Sommaruga (sp, BE) (Mo. 07.3650) wollten eine Meldepflicht bei unerklärlichem Einkommens- und Vermögenszuwachs beziehungsweise eine Meldepflicht bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Während erstere den Bundesrat aufforderte, die Steuerbehörden zur Meldung an die Justizbehörden bei unerklärlichem Einkommens- oder Vermögenszuwachs von natürlichen oder juristischen Personen zu verpflichten, verlangte die zweite Motion, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die sicherstellen, dass bei Nachsteuerverfahren die nichtentrichteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig eingefordert und zu Unrecht bezogene öffentliche Leistungen zurückgefordert werden können. Die Motion Kiener Nellen lehnte der Nationalrat deutlich mit 64 zu 115 Stimmen ab. Die Motion Sommaruga hingegen verfehlte nur knapp die Annahme im Ständerat mit 16 zu 17 Stimmen.

Meldepflicht Steuerhinterziehung

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, Artikel 71 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden umgehend umzusetzen. Dieser besagt, dass für die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare zu verwenden sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass in diesem Bereich bereits wesentliche Fortschritte erzielt werden konnten. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 67 zu 108 Stimmen ab.

Steuererklärung einheitliche Formulare

Nationalrätin Kiener Nellen (sp, BE) verlangte mit einer Motion, dass die Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellt werden. Dies betrifft den Ertragsteil aus dem Vermögensanfall aus rückkauffähigen Kapitalversicherungen und zwar weil diese gegenüber Leistungen aus der Risikoversicherung privilegiert sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass eine rechtsgleiche Besteuerung tatsächlich gleichwertiger Vorsorgeanstrengungen nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und unter Miteinbeziehen der Stempelabgabe auf Lebensversicherungen möglich sei, nicht aber alleine mit der in der Motion vorgeschlagenen punktuellen Massnahme. Entsprechend wurde die Motion im Nationalrat abgelehnt.

Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellt

In seinen Antworten auf die Fragen Schelbert (gp, LU), Kiener Nellen (sp, BE) und Teuscher (gp, BE) (Fragen 06.5211 und 06.50322) erklärte der Bundesrat, es gebe keine gesetzliche Grundlage, um die Spieler an der Fussball-Europameisterschaft 2008 von der Quellensteuer zu befreien.

Fussball-Europameisterschaft 2008