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Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialversicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen.

Initiative der GP zur ökologischen Steuerreform

In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge.

Forderung der VPAG zur Steuerentlastung für Unternehmen

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden

In seiner Botschaft zu den ergänzenden Massnahmen gegen das organisierte Verbrechen nahm der Bundesrat auch eine Beurteilung der aktuellen Bedeutung des organisierten Verbrechens in der Schweiz vor. Als besonders gefährdet sieht er das Umfeld der Finanzplätze an, wo bereits heute die angebotenen Dienstleistungen von kriminellen Organisationen zum Geldwaschen verwendet werden. Der Grossteil der in den letzten Jahren beschlossenen und neu vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen richtet sich denn auch gegen derartige Aktivitäten. Erste Anzeichen für das als besonders gefährlich erachtete Eindringen des organisierten Verbrechens in die Unternehmen der legalen Wirtschaft seien hingegen erst im Bereich der kleinen Gastronomiebetriebe und Modeboutiquen feststellbar.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Die freisinnige Fraktion reichte im Zusammenhang mit dem Revitalisierungsprogramm eine Reihe von Vorstössen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung resp. Forschung, Bodenrecht, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Steuerpolitik, Deregulierung im Fernmeldewesen, Transitabkommen sowie Arbeitsmarkt. Der Nationalrat überwies zudem verschiedene Fraktionsmotionen der FDP zum Abbau von Vorschriften in der Argrarpolitik.

verschiedene Vorstösse und Motionen der FDP im Jahre 1993

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Dormann (cvp, LU) einerseits eine Ausdehnung der von der Schweiz gewährten internationalen Rechtshilfe auf hierzulande nicht strafbare Fiskal- und Währungsdelikte wie etwa Steuerhinterziehung oder Devisenexporte. Zum anderen forderte sie eine Beschleunigung der Verfahren, insbesondere durch eine Verlagerung der Kompetenzen von den Kantonen auf das Bundesamt für Polizeiwesen. Der Bundesrat sprach sich – auch unter Berufung auf bisherige Parlamentsentscheide – gegen den ersten Teil der Motion aus und verwies beim zweiten Teil auf die bereits vorliegenden Vorschläge einer von ihm eingesetzten Expertenkommission, welche weitgehend in dieselbe Richtung zielen. Der Nationalrat folgte dem Vorsteher des EJPD und überwies den Vorstoss als Postulat. An einer Tagung der Aktion «Schweiz ohne Fluchtgelder» informierte der Vizedirektor des Bundesamtes für Polizeiwesen, Pierre Schmid, über den Stand der Vorarbeiten zu einer Revision des Rechtshilfegesetzes. Als wesentliches Element ist eine Verfahrensbeschleunigung vorgesehen, welche durch eine Reduktion der Anzahl Rekursmöglichkeiten während des Verfahrens und einer restriktiveren Definition der Beschwerdelegitimation erreicht werden soll.

Internationale Rechtshilfe Steuerhinterziehung oder Devisenexporte

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Der Bundesrat zog die Konsequenzen aus den zum Teil massiven Kritiken am Vorentwurf für ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Unbeschadet überstand die Vernehmlassung lediglich das Melderecht für Bankangestellte und weitere mit der Vermögensverwaltung betraute Personen beim Verdacht auf einen deliktischen Ursprung von Geldern. Hingegen beschloss der Bundesrat, auf die radikalste Neuerung, die Einführung der Strafbarkeit von Unternehmen, vorläufig zu verzichten. An der Einführung des Begriffs der «kriminellen Organisation» und der Bestrafung derjenigen, welche sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie unterstützen, möchte der Bundesrat im Prinzip festhalten. Der konkrete Wortlaut der Bestimmungen soll aber von einem Expertengremium ebenso noch einmal überarbeitet werden wie die Bestimmungen zur Beschlagnahmung von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten.

grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Erneut forderte die Liberale Partei die Abschaffung der direkten Bundessteuer und unterstützte hierzu die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative. Gemeinsam mit den drei bürgerlichen Bundesratsparteien reichte sie im Parlament Motionen für eine Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Abschaffung der direkten Bundessteuer und Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandort Schweiz

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Der Streit um den Rechtsanspruch der philippinischen Regierung auf die seit mehr als sechs Jahren in der Schweiz blockierten CHF 500 Mio. des ehemaligen — und inzwischen verstorbenen — Staatschefs Marcos und seiner Familie konnte immer noch nicht beigelegt werden. Nachdem der philippinische Staatsanwalt Chavez kurz vor dem Ablauf der vom Bundesgericht auf den 21. Dezember 1991 angesetzten Frist sechs Klagen gegen Marcos Ehefrau Imelda eingereicht hatte, verlängerte die Zürcher Bezirksanwaltschaft die Sperrung der Konten auf unbestimmte Zeit.

Marcos-Gelder

Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab.

Mo. Cavadini

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über CHF 3 Mrd. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Anders als die bürgerlichen Regierungsparteien unterstützte der Vorort die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis zum Jahr 2003. Dem Argument der bürgerlichen Bundesratsparteien, dass der Vorstoss schlecht terminiert sei und die Diskussion um die vordringlich notwendige Einführung der Mehrwertsteuer unnötig belaste, vermochte sich der Vorort nicht anzuschliessen. Er fand, dass die Initiative seinen eigenen finanzpolitischen Zielen einer Verlagerung von den Einkommens- auf die Verbrauchssteuern entspreche, und deshalb, zumindest als politisches Druckmittel, auch unterstützenswert sei.

Vorort (economiesuiss) unterstützt die Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis 2003

Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Nachdem die Bundesfinanzordnung in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, reichten der freisinnige Nationalrat Pidoux (VD) (Mo. 91.3170) und der liberale Ständerat Cavadini (NE) (Mo. 91.3177) je eine Motion in den entsprechenden Räten zur Neuordnung der direkten Bundessteuer ein; diese haben zum Ziel, die direkte Bundessteuer abzubauen und ausschliesslich für den Finanzausgleich unter den Kantonen zu verwenden.

Motion zur Neuordnung der direkten Bundessteuer

Der Streit um die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz blockierten CHF 500 Mio. des ehemaligen philippinischen Staatschefs Marcos und seiner Familie konnte noch nicht abgeschlossen werden. Zuerst bestätigte das Bundesgericht seinen Entscheid aus dem Vorjahr, dass die philippinischen Behörden bis zum 21. Dezember ein ordentliches Verfahren gegen die Frau des inzwischen verstorbenen Marcos eröffnen müssen, ansonsten die Blockierung aufgehoben werde. Mit dem Entscheid der philippinischen Präsidentin Corazon Aquino, der Witwe Marcos die Wiedereinreise zu erlauben, wurde ein wesentliches Hindernis für die Durchführung dieses Prozesses beseitigt. Am 4. Oktober reichte der philippinische Generalstaatsanwalt Chavez, der im Verlaufe des Jahres im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens weitere Bankdokumente aus der Schweiz erhalten hatte, eine Klageschrift ein. In der Folge ersuchten die philippinischen Behörden die Schweiz um eine Fristerstreckung, um der über die Zulassung der Klage — und damit über die Prozesseröffnung — entscheidenden Amtsstelle genügend Zeit einzuräumen. Der zuständige Zürcher Bezirksanwalt nahm dazu bis zum Jahresende nicht Stellung; obwohl bis zum 21. Dezember der Prozess nicht eröffnet worden war, gab er aber auch die blockierten Konten nicht frei.

Marcos-Gelder

Eine Standesinitiative des Kantons Aargau befasste sich mit der Frage des Eigenmietwerts. Der Vorstoss, welcher im Oktober vom Aargauer Grossen Rat überwiesen wurde, verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte auch für die direkte Bundessteuer gelten sollen, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)