Der Ständerat überwies ein Postulat Brändli (svp, GR), das die Erleichterung der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen verlangt. Danach soll der Erblasser nach freiem Ermessen die Zuteilung einer im Nachlass befindlichen Unternehmung resp. von massgebenden Unternehmensbeteiligungen und deren Anrechnungswert im Erbgang festlegen können. Damit wollte Brändli das System der bäuerlichen Erbfolge auch auf Unternehmensbeteiligungen resp. Unternehmen ausweiten: Für die Erbteilung ist nur der Ertragswert einzusetzen, ebenso für die Berechnung des Pflichtteils. Um Missbräuche zu verhindern, sei wie im bäuerlichen Bodenrecht eine Gewinnbeteiligung der benachteiligten Erben vorzusehen.

Erleichterung der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen (Po. 06.3402)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )