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  • Schwaller, Urs (cvp/pdc, FR) SR/CE

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Im März 2018 legte der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vor. Die geplanten Massnahmen, von denen viele aufgrund von parlamentarischen Vorstössen in die Gesetzesrevision aufgenommen wurden, teilte er in drei Bereiche ein: Missbrauchsbekämpfung, Anpassung an den internationalen Kontext und Optimierung des Systems.
Zur Missbrauchsbekämpfung schlug der Bundesrat insbesondere Massnahmen vor, die bereits im Rahmen der (abgelehnten) IV-Revision 6b behandelt und anschliessend in einer Motion Schwaller (cvp, FR; Mo. 13.3990) erneut gefordert worden waren. Unter anderem sollen bei begründetem Verdacht auf unrechtmässige Leistungserwirkung, bei Meldepflichtverletzung oder bei nicht fristgerechter Teilnahme an Lebens- oder Zivilstandskontrollen Leistungen der Sozialversicherungen vorsorglich eingestellt werden können. Die Verwirkungsfrist für die Rückforderung unrechtmässig bezogener Leistungen soll verlängert werden und bei Nichtantreten eines Straf- oder Massnahmenvollzugs sollen Sozialversicherungsleistungen nicht mehr ausbezahlt werden müssen, wie es die Motion Lustenberger (cvp, NR; Mo. 12.3753) gefordert hatte. Die meisten dieser Regelungen entsprachen der Praxis der Sozialversicherungen, sollen nun aber kodifiziert werden. Mit den gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung der Versicherten war ein Grossteil der Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zuvor bereits in ein eigenes Geschäft ausgelagert und vordringlich behandelt worden.
Bei den Anpassungen an den internationalen Kontext geht es einerseits darum, eine Gesetzesgrundlage für die Umstellung des internationalen Informationsaustauschs auf eine elektronische Übermittlung zu schaffen. Andererseits sollen internationale Sozialversicherungsabkommen zukünftig mit einfachem Bundesbeschluss genehmigt werden können und somit dem fakultativen Referendum entzogen werden. Es entspricht der langjährigen Praxis, Abkommen, die über ein ähnliches Verpflichtungsniveau verfügen wie eine grosse Anzahl vergleichbarer, bereits abgeschlossener Abkommen, nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Nachdem das Bundesamt für Justiz 2014 in einem Bericht beschieden hatte, dass das Kriterium der Neuheit einer Bestimmung für ein solches Vorgehen nicht ausreiche, entschied der Bundesrat, diese Praxis im ATSG festzuschreiben.
Optimiert werden soll das Sozialversicherungssystem schliesslich durch eine Anpassung der Regressbestimmungen, bei denen dieselben Mitwirkungspflichten geschaffen werden sollen wie bei der Prüfung eines Leistungsanspruchs, sowie durch die Schaffung einer differenzierten Kostenpflicht für alle Sozialversicherungsverfahren – ähnlich der Regelung, welche die SVP-Fraktion in einer Motion gefordert hatte (Mo. 09.3406). Hier entschied sich der Bundesrat für die erste Variante, die er in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte und die dort auf mehr Gegenliebe gestossen war als ein fixer Kostenrahmen zwischen CHF 200 und 1000 (Variante 2).

Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (BRG 18.029)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Im Februar 2017 schickte der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in die Vernehmlassung. Das ATSG enthält diejenigen Regelungen, die ausser der beruflichen Vorsorge für alle Sozialversicherungszweige gelten. Die Revision des seit 2000 geltenden Gesetzes war durch die Motionen Lustenberger (cvp, LU; Mo. 12.3753), Schwaller (cvp, FR; Mo. 13.3990) und der SVP-Fraktion ausgelöst und aufgrund von «optimierten Prozessen, aktueller Rechtsprechung und internationalen Verträgen» nötig geworden.
Insbesondere sollen in der Revision die Grundlagen für Observationen bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) 2016 ergänzt und die bestehenden Bestimmungen sowie die Abläufe zur Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Geplant sind zudem neue Regelungen bezüglich der Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren, eine bessere Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und der EU wie auch eine rechtliche Verankerung der bisherigen Praxis, Sozialversicherungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone und die Durchführungsstellen, bewertete die Revision positiv und kritisierte nur vereinzelte Punkte. Auf Widerstand stiessen insbesondere die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sowie die Einführung einer Kostenpflicht bei Sozialversicherungsverfahren.

Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (BRG 18.029)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Die parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR), welche bereits 2006 eingereicht wurde, fordert eine Änderung des Familienzulagengesetzes, so dass der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ gewahrt würde. Damit sollen zukünftig auch Selbständigerwerbende von Familienzulagen profitieren können. Der Ständerat hatte 2010 erst im zweiten Anlauf beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die zuständige ständerätliche Kommission lehnte die Gesetzesänderung per Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Kuprecht (svp, SZ) ab. In der Beratung während der Frühlingssession im Ständerat gab insbesondere die Frage nach den Familienzulagen für selbständig tätige Landwirte zu reden. Die Kommission hatte gefordert, Bauern ebenfalls zur Zahlung von Kinderzulagen zu verpflichten. Eine Minderheit Schwaller (cvp, FR) verlangte in der kleinen Kammer, dass diese Zulagen weiterhin von Bund und Kantonen gedeckt werden sollten. Diese Abänderung der landwirtschaftlichen Finanzierung sei nicht Ziel und Sinn der parlamentarischen Initiative Fasel und würde zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage von Bauernfamilien führen. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, es sei aus Gleichbehandlungsgründen nicht vertretbar, wenn Bauern ihren Beitrag an diese Sozialabgaben nicht auch leisten müssten. Eine ständerätliche Mehrheit hiess dann aber den Minderheitenantrag gut und überwies das Gesetz zur Differenzenbereinigung an den Nationalrat, welcher die Änderungen des Ständerates, die unter anderem auch die Einflussnahme der Kantone auf die Beitragssätze der Selbständigerwerbenden betraf, annahm. Der Gesetzesentwurf wurde im Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 98 zu 88 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren die gesamte SVP- und die überwiegende Mehrheit der FDP-Fraktion. In der Schlussabstimmung ebenfalls nur knapp angenommen wurde der Entwurf im Ständerat, nämlich mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung.

„Ein Kind, eine Zulage“
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Im Berichtsjahr war auch die Ehepaarbesteuerung und ein möglicher Übergang zur Individualbesteuerung wieder ein Thema. Im Ständerat wurde eine Motion der FDP-Fraktion sowie drei Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich (St. Iv. 06.302), Bern (St. Iv. 07.305) und Basel-Stadt (St. Iv. 08.318) überwiesen, die einen Übergang zur Individualbesteuerung forderten. Während sich die Kommissionsmehrheit für eine Ablehnung aussprach, weil die Vorschläge schon zu sehr eine Richtung vorgeben würden und zum Teil noch aus der Zeit vor der Diskussion von Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung stammten, beschloss der Rat alle zu überweisen. Im Nationalrat hatten alle Vorstösse keine Chance und wurden diskussionslos abgelehnt. Auch wurde vom Ständerat eine parlamentarische Initiative Schwaller (cvp, FR) (Pa. Iv. 05.468) angenommen, die die sofortige Beseitigung der Heiratsstrafe mittels Teilsplitting forderte. Auch hier war dem Rat wichtig, das Thema Ehepaarbesteuerung weiterzuverfolgen. Der Nationalrat lehnte diese Initiative jedoch diskussionslos ab.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Erfolg hatte Ständerat Schwaller (cvp, FR) mit seiner Motion, die verlangte, bei der anstehenden Revision der Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassungsvorlage ein eigentlicher Kindertarif zur Diskussion zu stellen, da heisst ein Steuermodell mit einer je nach Anzahl der Kinder degressiven Besteuerung. Der Bundesrat hatte das Anliegen lediglich prüfen wollen. Schwaller argumentierte, die Hauptstossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, entlaste die niedrigsten Einkommen (unter 60'000 Fr.) nicht, da diese keine oder nur kaum ins Gewicht fallende direkte Bundessteuern entrichteten. Bei einem steuerbaren Einkommen über 180'000 Fr. sei eine Familienentlastung seiner Meinung nach nicht prioritär. Profitieren von seinem Vorschlag könnten also in erster Linie Mittelstandsfamilien. Der Bundesrat stimmte schliesslich der Motion zu, worauf sie ohne weitere Diskussionen angenommen wurde.

Kindertarif

Im Dezember gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine steuerliche Entlastung der Familien in die Vernehmlassung. Der Antrag Schwaller auf einen „Kindertarif“ wurde dabei nicht berücksichtigt. Grundlage bilden ein erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 500 bis 600 Mio Fr. führen. Gleichzeitig nahm der Bundesrat auch Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung. Die Vernehmlassung hatte zu einer Pattsituation geführt. Der Bundesrat verzichtete deshalb vorläufig auf einen Grundsatzentscheid betreffend individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehegatten.

Bundesegesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Mit einer Motion wollte Ständerat Hess (fdp, OW) den Bundesrat beauftragen, eine Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) in dem Sinn vorzulegen, dass Steuerabzüge entweder konsequent pauschalisiert oder zugunsten einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gestrichen werden, was zu einer generellen Vereinfachung führen würde. Allfällige Mehrerträge sollten bei der direkten Bundessteuer mit Tarifsenkungen kompensiert werden. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegen zu nehmen, beantragte Schwaller (cvp, FR) Ablehnung, da ihm sowohl der Text der Motion als auch die Antwort des Bundesrates zu vage formuliert schienen. Er befürchtete zudem, dass unter dem Strich der Mittelstand steuerlich stärker belastet würde. Auch wenn in der Diskussion die zustimmenden Voten überwogen – einzig Leuenberger (sp, SO) und Recordon (gp, VD) sprachen sich dagegen aus –, wurde die Motion mit 21 zu 17 Stimmen verworfen.

Steuerabzüge Vereinfachung