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Nach einer emotionsgeladenen Debatte sprachen sich die CVP-Delegierten Anfang April mit 177:82 Stimmen bei 9 Enthaltungen für das Steuerpaketaus. Einige CVP-Regierungsräte hatten die Vorlage als Wahlgeschenk bezeichnet, das föderalismus- und demokratiefeindlich und eines Rechtsstaates unwürdig sei und darauf hingewiesen, dass das Kantonsreferendum massgeblich auf die Initiative von CVP-Exekutivmitgliedern zustande gekommen war. Der Entscheid zugunsten der AHV-Revision fiel mit 169:30 Stimmen bei einer Enthaltung, jener zugunsten der Mehrwertsteuererhöhung mit 164:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

CVP ringt sich zum JA für das Steuerpaket

Anfang April fassten die Grünen in Schaffhausen einstimmig die Nein-Parole zum Steuerpaket; sie hatten dagegen das Referendum ergriffen. Die 11. AHV-Revision wurde mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen ebenfalls abgelehnt; die Vorlage sei die erste reine Abbauvorlage seit Bestehen der AHV/IV. Mit 65:24 Stimmen bei 9 Enthaltungen befürworteten die Grünen hingegen die Erhöhung der MWSt.

GPS lehnt das Steuerpaket ab

In der Frühlingssession bereinigten die Räte die letzten Differenzen bei der neuen Finanzordnung und schrieben in der Verfassung fest, dass grundsätzlich 5% des nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuerertrages für die Prämienverbilligung der Krankenkassen eingesetzt werden sollen, sofern das Gesetz nicht eine andere Verwendung zur Entlastung der unteren Einkommensschichten festlegt. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung in beiden Räten einstimmig.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Auf Antrag des Bundesrates verabschiedete das Parlament in der Frühlingssession eine dringliche Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche die Folgen der kalten Progression bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung berücksichtigt. Zu reden gab nicht der an sich unbestrittene Ausgleich der kalten Progression, sondern die Kurzfristigkeit der Vorlage, bei welcher der Bundesrat auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet und damit dem Mitbestimmungsrecht der Kantone nicht Rechnung getragen hatte. Kantonsvertreter und Ratslinke kritisierten, dass die Vorlage in das laufende Abstimmungsverfahren zum Steuerpaket eingreife. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich jedoch mit ihrer Ansicht durch, dass mit der Vorlage die notwendige Transparenz und Klarheit für die Stimmbürger geschaffen werde. Im Gegensatz zum Bundesrat, der die im Steuerpaket verankerten neuen Tarife und Abzüge nur um die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5% hatte ausgleichen wollen, entschied das Parlament, die Teuerung erst dann auszugleichen, wenn sie effektiv 7% erreicht hat; der mit dem Steuerpaket verbundene neue Tarif wäre voll der Teuerung anzupassen, die neuen Abzüge hingegen der seit dem Inkrafttreten des Steuerpakets (2005) aufgelaufenen Teuerung.

kalten Progression

Nachdem der Ständerat im Vorjahr einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge gegeben hatte, billigte der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Es verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

An ihrem ausserordentlichen Parteitag in Basel bestimmten die Sozialdemokraten den Schaffhauser Nationalrat Hans-Jürg Fehr zum Nachfolger von Parteipräsidentin Christiane Brunner (GE). Während der als kämpferisch geltende Glarner Werner Marti eher verkrampft und uninspiriert wirkte, vermochte Fehr die Delegierten mit einer beherzten Rede und sachpolitisch engagiertem, in eigener Sache bescheidenem und parteiintern integrativem Auftreten zu überzeugen. Auf Fehr entfielen 531 Stimmen, auf Marti 360. Zu Vizepräsidenten wurden der Gewerkschafter Pierre-Yves Maillard (VD) und Ursula Wyss (BE) gewählt. Im Hinblick auf die Abstimmungen vom Mai beschlossen die Sozialdemokraten ohne Gegenstimme die Ablehnung der 11. AHV-Revision und des Steuerpakets – für den Abstimmungskampf hatte die Geschäftsleitung einen Kredit von 500'000 Fr. gesprochen. Die Mehrwertsteuererhöhung wurde mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Nach rund dreistündiger Debatte, in der Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihre Partei zu einer in Sozialfragen forscheren Oppositionspolitik ermunterte, da Moritz Leuenberger und sie für diese Dossiers nicht zuständig seien, beschlossen die Delegierten einen pointierteren Linkskurs – der Antrag der Jusos, aus dem Bundesrat auszutreten, blieb chancenlos.

Hans-Jürg Fehr zum Nachfolger von Parteipräsidentin Christiane Brunner gwählt
Dossier: SP-Präsidenten seit 2000

Im Berichtsjahr wanderten erstmals seit 1990 wieder mehr Personen aus EU- und EFTA-Staaten als aus Drittländern in die Schweiz ein. Der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung stieg um 23'721 auf 1'471'033 Mio Personen, resp. auf 20,1% der gesamten Einwohnerzahl (2002: 19,9%), Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgezählt. Fast ein Viertel der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer wurden in der Schweiz geboren. 46'320 ausländische Staatsangehörige verliessen das Land.
Von den zugewanderten Personen stammten 50'103 aus Ländern der EU und der EFTA und 49'946 aus Nicht-EU-Staaten. Diese Gewichtsverschiebung ist einerseits auf das seit dem 1. Juni 2002 gültige Freizügigkeitsabkommen zurückzuführen, andererseits aber auch eine Folge des abgeschwächten Zustroms aus dem ehemaligen Jugoslawien. Am stärksten nahm die Zahl der Staatsangehörigen aus Portugal (+8'754) und Deutschland (+8'603) zu. Während aus Deutschland überdurchschnittlich viele Personen einwanderten, die in der Schweiz qualifizierte Berufe ausüben (vor allem im Management und im Gesundheitswesen), waren es aus Portugal eher Hilfskräfte, die in der Baubranche und im Gastgewerbe arbeiten. Abgenommen hat die Zahl der Staatsangehörigen aus Italien (-4'485), Spanien (-2'124) und der Türkei (-1'175).

Portugal Deutschland

La Suisse et l’OCDE ont trouvé un terrain d’entente sur la question des pratiques fiscales à la fin du mois de janvier. La Confédération a été rayée de la liste noire des pays accusés par l’OCDE de pratiques dommageables. Pour cette dernière, les sociétés administratives ainsi que les holdings jouissaient en Suisse d’un taux d’imposition comparativement bas qui faussait le jeu de la concurrence. L’OCDE reprochait également à la Confédération sa pratique d’entraide administrative restrictive en ce qui concerne l’imposition des sociétés holdings.

Terrain d’entente avec l'OCDE sur la question des pratiques fiscales

In der Wintersession überwies der Nationalrat eine Motion Eggly (lp, GE), welche Steuererleichterungen für Personengesellschaften verlangt, als Postulat. Der Bundesrat wandte ein, der vom Motionär eingebrachte Vorschlag bewirke lediglich eine Retusche am geltenden Steuersystem, ohne dass eine rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung eingeführt werde. Die bestehenden und die in der Unternehmenssteuerreform II vorgesehenen Massnahmen erleichterten und unterstützten die Weiterentwicklung der Personengesellschaften – was beim Vorschlag des Motionärs nicht zwingend der Fall sei.

Steuererleichterungen für Personengesellschaften

Als bekannt wurde, dass das Referendum gegen das Steuerpaket zustande gekommen war, die Volksabstimmung darüber aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2004 stattfinden wird, beschloss das Parlament auf Antrag des Bundesrates, die Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen (die Wohneigentumsbesteuerung ist davon nicht betroffen, da die neuen Regelungen erst ab 2008 rechtskräftig werden). Eine rückwirkende Inkraftsetzung im Falle einer Annahme der Vorlage in der Abstimmung hätte erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden geschaffen.

Änderung der Inkraftsetzung (BRG 03.063)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

La Conférence des gouvernements cantonaux a apporté son appui à la politique européenne du Conseil fédéral, à la mi-décembre, à l’occasion d’une rencontre avec la ministre des affaires étrangères. Les cantons ont, d’une part, approuvé le deuxième cycle de négociations bilatérales, et d’autre part, soutenu l’extension de l’accord sur la libre circulation des personnes aux nouveaux membres de l’UE. Ils ont également souligné l’importance du dialogue entre les différents niveaux institutionnels, afin de légitimer aussi largement que possible les décisions.

Appui à la politique européenne de la Conférence des gouvernements cantonaux

Im Nationalrat bedauerten Grüne und EVP in der Eintretensdebatte, dass im Rahmen der neuen Finanzordnung keine Ökosteuern auf nicht erneuerbaren Energien vorgesehen waren. In der Detailberatung lehnte die grosse Kammer sowohl den Antrag Baader (svp, BL), den Höchstsatz der Gewinnsteuer für Unternehmen auf 8% zu senken, als auch den Antrag Strahm (sp, BE) für einen unveränderten Höchstsatz von 9,8% ab; sie folgte dem Vorschlag des Bundesrates, den Höchstsatz bei 8,5% festzusetzen. Ebenfalls chancenlos blieben zwei Anträge der SVP, die für jede neue zusätzliche Steuerbelastung eine Kompensation bei einer anderen Steuer verlangt hatte resp. eine Erhöhung der MWSt mit einer Senkung der direkten Steuern hatte kompensieren wollen, um die Steuerquotenneutralität zu gewährleisten und so die Staats- und Fiskalquote in den Griff zu bekommen. Gegen die Stimmen der Linken befürwortete der Nationalrat wie zuvor der Ständerat die Möglichkeit der unbefristeten Fortführung des Hotellerie-Sondersatzes. Mit 80:75 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Pelli (fdp, TI), die Verwendung des nicht zweckgebundenen Ertrags der MWSt für die Entlastung der unteren Einkommensschichten und nicht speziell für die Verbilligung der Krankenkassenprämien allein festzulegen. Bei der Befristung der Finanzordnung bis 2020 schloss sich die grosse Kammer mit 80:67 Stimmen dem Ständerat an. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 114:19 Stimmen.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Als Reaktion auf die Vorbehalte des Bundesrats zum Steuerpaket wegen der Wohneigentumsbesteuerung überwies der Ständerat gegen den Antrag der Regierung eine Empfehlung von Helen Leumann (fdp, LU). Diese forderte den Bundesrat auf, das Steuerpaket in der bevorstehenden Volksabstimmung aktiv zu unterstützen, namentlich im Bundesbüchlein. In seiner Stellungnahme betonte der Bundesrat, er halte die Beschlüsse des Parlaments zur Wohneigentumsbesteuerung, die bei den Abzügen für Unterhaltskosten und für Schuldzinsen zulasten der Steuereinnahmen weit über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen seien, verfassungsrechtlich, finanzpolitisch sowie aus föderalistischer Sicht für äusserst problematisch. Da das Parlament gegen den Antrag des Bundesrates zudem die drei einzelnen Vorlagen des Steuerpakets miteinander verknüpft habe, sei eine differenziertere Haltung weder für den Bundesrat noch für das Volk möglich. In den Abstimmungserläuterungen werde der Bundesrat den Standpunkt des Parlamentes objektiv und vollständig zum Ausdruck bringen und die Annahme der Vorlage beantragen, aber gleichzeitig auf seine divergierende Meinung in Bezug auf die den Systemwechsel flankierenden Massnahmen bei der Wohneigentumsbesteuerung hinweisen. Dasselbe Anliegen verfolgte auch das gleich lautende Postulat 03.3563 von Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH).

Empfehlung an den Bundesrat, das Steuerpaket aktiv zu unterstützen (03.3516)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Im Frühjahr erklärte der Ständerat eine Motion der WAK-NR (Mo. 02.3638) für verbindlich, welche die grosse Kammer im Vorjahr überwiesen hatte. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, rasch eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II vorzulegen, die insbesondere den Verzicht auf eine Beteiligungsgewinnsteuer, Verbesserungen der Situation von Personenunternehmungen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Dividenden vorsieht. Anfang Dezember schickte der Bundesrat drei Modelle für die Unternehmenssteuerreform II in die Vernehmlassung. Während die ersten beiden neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte einzig auf die steuerliche Entlastung von Gewinnausschüttungen. Alle drei Modelle beinhalten gezielte Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen, etwa mit Blick auf den Generationenwechsel. In der Einführungsphase müssen die Kantone je nach Modell mit Mindereinnahmen von 700-730 Mio Fr. rechnen, der Bund mit 30-60 Mio Fr. Das durch die steuerliche Entlastung erzielte Wirtschaftswachstum führe jedoch zu zusätzlichen Einnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbstfinanzierend sei.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im Oktober lancierte der Verein „Familie 3plus“ eine Volksinitiative zur steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien. Konkret verlangt die Initiative einen Steuerabzug von 13'000 Fr. pro Kind und einen Steuerabzug für Familienarbeit von 15'000 Fr. (Siehe dazu auch hier) In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Föhn (svp, SZ) (Einfache Anfrage 03.1127) hielt der Bundesrat fest, dass eine entsprechende Erhöhung des Kinderabzuges zusätzliche Mindererträge von ca. 190 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer verursachen würde. Die Kosten für die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzuges von 15'000 Fr. pro Familie für die Kosten der Fremd- bzw. Eigenbetreuungan Stelle des im Steuerpaket neu eingeführten Abzuges für Fremdbetreuungskosten (7000 Fr. pro Kind) beliefen sich auf 175 Mio Fr. Ein allgemeiner Erziehungsabzug käme den Bund teurer zu stehen, weil es sich erstens um einen Sozialabzug handle (die Kosten müssen nicht nachgewiesen werden), zweitens aufgrund der Höhe dieses Abzuges (15'000 Fr.) und drittens wegen des erheblich grösseren Kreises der Familien, welche diesen Abzug beanspruchen könnten.

steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien

Certains pourparler ont abouti durant l’année sous revue. Les négociateurs ont annoncé avoir trouvé, au début du mois de juillet, un accord dans le domaine de l’environnement. Il s’agissait principalement de régler la participation de la Suisse à l’Agence européenne pour l’environnement. Un accord de principe a également été trouvé concernant la participation de la Suisse aux programmes MEDIA de l’UE (MEDIA Plus et MEDIA Formation). Ils permettent, entre autres, une amélioration réciproque de la distribution des productions audiovisuelles (cinéma ou télévision). Le principal résultat de l’année sous revue a toutefois été l’accord, conclu en juin, sur la fiscalité de l’épargne, principal dossier lié au secret bancaire. Les premiers mois de l’année ont été marqués par de multiples revirements, l’évolution du dossier étant liée à l’adoption par l’UE d’une directive sur la taxation des revenus de l’épargne. C’est principalement l’Italie qui semble avoir conditionné son acceptation de la directive à des concessions dans un domaine qui ne concernait pas la Suisse, soit les quotas laitiers. Le maintien du secret bancaire est également lié à deux autres domaines de ce deuxième paquet de bilatérales : Schengen et la lutte contre la fraude. Ces deux dossiers, sur lesquels aucun accord n’avait encore pu être trouvé à la fin de l’année sous revue, concernaient en effet également la coopération judiciaire. Relativement à ces bilatérales II, l’ASIN a annoncé, dans le courant du mois de mai, son intention de lancer un référendum contre ces nouveaux accords. En fin d’année, l’Associations Suisse des banquiers a officiellement apporté son soutien à la stratégie du parallélisme voulue par le Conseil fédéral.

Bilaterale Abkommen II mit der EU
Dossier: Dublin-Verordnung

Ende Oktober setzte der Bundesrat die im Rahmen der Umsetzung des Abkommens mit der EU zum freien Personenverkehr beschlossene tripartite Kommission des Bundes ein. Diese Massnahme hat zum Ziel, ein allfälliges Lohndumping als Folge der erleichterten Zuwanderung aus dem EU-Raum zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sieht für alle Kantone und den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche sich aus Delegierten der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerorganisationen und des Staates zusammensetzt. Diesen Kommissionen fällt die Aufgabe zu, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Die tripartite Kommission des Bundes übernimmt die Rolle der Koordination. Diese flankierenden Massnahmen werden allerdings erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten.

tripartite Kommission des Bundes Lohndumping

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Le Conseil fédéral a annoncé, à la fin octobre, l’institution de la Commission tripartite fédérale et la nomination de ses membres. Présidée par le chef de la Direction du travail du Seco Jean-Luc Nordmann, elle se compose de représentants des cantons (quatre personnes), des organisations d’employeurs (six) et des organisations de travailleurs. Cette instance est prévue dans les mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes, dont l’entrée en vigueur est prévue au 1er juin 2004. Elle aura pour principale fonction de coordonner le travail des commissions tripartites cantonales sensées observer l’évolution des marchés du travail et de condamner d’éventuels abus.

Commission tripartite fédérale pour les mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes

Im Sommer gab der Bundesrat statt der umstrittenen Vorlage zur allgemeinen Steueramnestie einen Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung in Konsultation. Er stellte drei Varianten zur Diskussion: eine pauschale Nachsteuer, ein verkürztes Nachsteuerverfahren und ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig schlug er vor, die Haftung der Erben für Bussen des Erblassers gänzlich zu beseitigen und auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehung selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige). Unbestritten war in der Vernehmlassung einzig die Aufhebung der Erbenbusse, über die restlichen Punkte waren sich die Parteien nicht einig; die Kantone lehnten eine Steueramnestie ab. In der Wintersession überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner WAK (Mo. 03.3432), welche den Bundesrat beauftragt, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten.

Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde. Die Initiative dazu war von den Kantonsregierungen ausgegangen. Koordiniert durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten achtzehn Regierungen in den kantonalen Parlamenten entsprechende Vorlagen eingebracht.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

C’est au mois d’avril que l’UE a annoncé son intention de négocier sur deux thèmes liés à son élargissement. Le premier était en lien direct avec les premiers accords bilatéraux, sur l’extension de l’accord sur la libre circulation des personnes. Alors que les six autres accords s’appliqueront automatiquement aux dix nouveaux membres, ce dernier devra faire l’objet d’un protocole additionnel. De plus, l’UE a fait part de son intention d’exiger une participation financière de la Suisse aux efforts de cohésion de l’UE, estimant que l’élargissement constituait une aubaine pour les pays tiers. Elle a rappelé que de telles contributions étaient déjà discutées avec les pays de l’Espace Economique Européen. Avant que l’UE ne communique le contenu officiel de ses mandats de négociations, l’UDC a manifesté son opposition à l’extension de la libre circulation des personnes et annoncé le probable lancement d’un référendum contre ce texte. A l’opposé, le PRD a estimé que l’accès aux nouveaux marchés, et l’ouverture du marché du travail, allaient avoir un impact positif sur la croissance en Suisse. Du côté syndical, on a immédiatement fait monter la pression en conditionnant le soutien au nouvel accord à l’adoption de mesures d’accompagnement complémentaires. Concernant la contribution financières suisse à la cohésion de l’UE, les partis bourgeois ont exprimé leur scepticisme (PRD), voire leur opposition (UDC, PDC). Quand aux socialistes, ils ont admis que les avantages liés à cette nouvelle ouverture ne pourraient être obtenus gratuitement. Concernant la libre circulation des personnes, L’Union Syndicale Suisse a exigé que les mesures destinées à combattre le dumping salarial soient renforcées. C’est principalement dans les branches employant du personnel qualifié qu’un régime transitoire devait être introduit. L’autre grande centrale syndicale, Travail.Suisse, s’était déjà exprimée dans le même sens. Les syndicats n’ont pas hésité à brandir l’arme du référendum, rejoignant ainsi l’UDC dans le rang des opposants potentiels. Les mandats de négociations de l’UE ont été fixés au début du mois de mai, par son Conseil des Ministres. Celui sur la libre circulation des personnes portait sur les quotas de citoyens européens ayant accès aux marchés du travail respectifs et la fixation de phases transitoires pour l’ouverture complète. Concernant la contribution à la cohésion, l’UE a estimé qu’elle ne devrait pas obligatoirement se faire par l’intermédiaire du budget communautaire. Cette possibilité de prendre en compte les aides bilatérales dans cette participation financière est de nature à rendre le projet plus acceptable aux yeux de la population suisse. La demande officielle d’ouverture de négociations, signée de la main du commissaire européen aux relations extérieures, a été transmise à la mi-mai au gouvernement suisse. L’UE a rappelé qu’elle n’imposerait pas une contribution directe au budget communautaire et qu’elle espérait obtenir un montant comparable à celui en cours de négociation avec les pays de l’EEE. Le Conseil fédéral a adopté son mandat de négociation début juillet. Pour l’extension de l’accord sur la libre circulation des personnes, la fixation de périodes transitoires, avant l‘ouverture totale des marchés de l’emploi respectifs, constituait une priorité. Concernant la contribution à la cohésion, le gouvernement a annoncé la création d’un groupe de travail interdépartemental chargé de définir une position de négociation possible. Le Conseil fédéral a toutefois rappelé que la Suisses avait déjà fourni d’importants efforts pour soutenir la transition dans les pays de l’ancien bloc soviétique. Les négociations sur l’extension de l’accord sur la libre circulation des personnes ont commencé à la mi-juillet.

Elargissement de l'UE et conséquences pour la Suisse

An ihrer Delegiertenversammlung in Yverdon (VD) unterstützten die Sozialdemokraten das Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket und sprachen sich für einen starken Service public aus. Auf Antrag der JungsozialistInnen verschärften sie eine Resolution der Geschäftsleitung und forderten Bundesrat und Parlament auf, jegliche Privatisierungstendenzen bei der Post zu unterbinden, die Monopolgrenzen nicht weiter zu senken und den Abbau von Poststellen zu stoppen. Bundesrat Moritz Leuenberger wandte erfolglos ein, die Post könne nur dann ein sozialer Arbeitgeber bleiben, wenn sie ihre Dienstleistungen den neuen Kundenbedürfnissen anpasse und rentable Strukturen aufweise.

SP bekämpft den Abbau im Service public

Diskussionslos überwies die grosse Kammer mit Billigung des Bundesrates eine Motion Mörgeli (svp, ZH) in Postulatsform, welche einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer fordert.

Abzug der Krankenversicherungsprämien (Mo. 02.3650)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)