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Im Herbst unterbreitete der Bundesrat in Antwort auf eine Motion der WAK-NR seinen Bericht über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht. Laut Bericht wendeten Gerichts- und Verwaltungsbehörden weitgehend einheitliche Kriterien für die Qualifikation der beiden Erwerbsarten an. Doch verfolgten die betroffenen Rechtsgebiete unterschiedliche Ziele: Während das Sozialversicherungsrecht dem Versicherungsschutz diene, ginge es im Steuerrecht darum, dem Gemeinwesen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und den Finanzausgleich mitzusteuern; das Obligationenrecht schliesslich regle in den Bestimmungen zum Arbeitsvertrag den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das Bundesgericht hätte in seiner Stellungnahme von einer einheitlichen Begriffsbestimmung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit abgeraten, da diese neue Ungleichheiten nach sich zöge. Auf Anregung des „KMU Forums“ schlug der Bundesrat deshalb die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, an die sich Betroffene bei unterschiedlicher Einstufung wenden könnten.

steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit

Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission unter der Leitung des Berner Steuer- und Wirtschaftsjuristen Urs Behnisch kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Steuerfreiheit für realisierte private Kapitalgewinne ein erheblicher Mangel im System darstelle. Es verstosse gegen die Rechtsgleichheit, dass Dividenden und Zinsen der Einkommenssteuer unterliegen, nicht aber Kursgewinne. Sie empfahl daher mehrheitlich, Kapitalgewinne von Privaten ebenfalls als Einkommen zu besteuern. Eine Minderheit sprach sich hauptsächlich wegen der administrativen und finanzpolitischen Schwierigkeiten gegen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer aus. Zum umgekehrten Schluss kam ein zweites in Auftrag gegebenes Gutachten des Basler Ökonomen Peter Kugler, der von einer Kapitalgewinnsteuer abrät, weil es Bund und Kantone jährlich zwar CHF 700 Mio. einbringe, aber zu einem dreiprozentigen Rückgang des realen Volkseinkommens führen könne.
Zur Umsetzung der Empfehlungen des Behnisch-Berichts durch das EFD vgl. weiter unten (Stabilisierungsprogramm 98).

Forderungen zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer

Zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle» und einem Gegenvorschlag, der ebenfalls eine massive steuerliche Entlastung der Hauseigentümer zur Folge hätte, indem u.a. der Eigenmietwert herabgesetzt und die Dumont-Praxis abgeschafft werden soll, siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau). Zu Doppelbesteuerungsabkommen siehe oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales).

Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.

Andere Themen

Als Zweitrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig den Bericht des Bundesrates zu den IAO-Übereinkommen Nr. 169 (Minderheitenschutz), 170 (Sicherheit bei der Arbeit mit chemischen Stoffen) und 171 (Nachtarbeit) und ermächtigte die Regierung, die Abkommen Nr. 119 (Maschinenschutz), 132 (Mindestdauer bezahlter Ferien) und 162 (Sicherheit bei der Verwendung von Asbest) zu ratifizieren. Als Erstrat stimmte sie ebenfalls der Ratifizierung von Übereinkommen Nr. 172 (Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe) zu.

Bericht des Bundesrates zu den IAO-Übereinkommen