Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Wirtschaft gab der Bundesrat Vorschläge zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen in die Vernehmlassung. Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten ein. Als Lohnbestandteil müssen die Mitarbeiteroptionen vom Empfänger als Einkommen versteuert werden. Die Besteuerung soll mit einer Gesetzesrevision für die verschiedenen Bezugsarten vereinheitlicht werden.
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen- Schlagworte
- Datum
- 1. April 2003
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BBl, 2003, S. 2896; NZZ, 15.3.03
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 22.07.2016
Aktualisiert am 22.07.2016