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  • Romano, Marco (mitte/centre, TI) NR/CN

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Die Motion Romano (mitte, TI) für ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt. SPK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erläuterte, dass die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt hatte, die Motion anzunehmen, da sie die Ansicht vertrete, dass das Parlament mit diesem Vorstoss dem Bundesrat den Rücken stärke. Die Minderheit Jositsch (sp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht, dass die Motion nicht nötig sei. Auch der Bundesrat empfahl weiterhin die Ablehnung der Motion. Justizministerin Baume-Schneider führte aus, dass sie regelmässig mit ihrem Amtskollegen in Österreich in Kontakt sei, dieser habe jedoch immer wieder erläutert, dass Österreich derzeit kein neues Abkommen abschliessen könne. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 23 zu 13 Stimmen für die Motion aus und überwies diese damit an den Bundesrat.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)

Im September 2022 reichte Marco Romano (mitte, TI) eine Motion ein, mit der er vom Bundesrat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich forderte. Dieses solle sich am entsprechenden Abkommen mit Italien orientieren. Das Abkommen mit Italien erleichtere sowohl die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt an der Grenze zwischen den zwei Staaten, wie auch deren Durchreise im Rahmen internationaler Massnahmen zur Verhinderung der illegalen Einwanderung. Aufgrund der positiven Erfahrungen und angesichts der Migrationsströme auf den Balkanrouten hätten auch die Schweiz und Österreich ein Interesse an einem derartigen Abkommen, argumentierte Romano.
Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass seit dem 1. Januar 2001 ein Rückübernahmeabkommen mit Österreich in Kraft sei, wobei die Anpassung und Ergänzung desselbigen weiterhin ein offenes Anliegen der Schweiz sei. Österreich erachte die Verhandlungen aber nicht als prioritär, da die österreichischen Aufnahmeeinrichtungen derzeit überlastet seien. Im Rahmen der geplanten Anpassung des Schengener Grenzkodex sei jedoch vorgesehen, den Abschluss wirksamerer Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene zu ermöglichen. Dies werde sich möglicherweise positiv auf die Verhandlungen mit Österreich auswirken, so die Hoffnung des Bundesrates. Die Bekämpfung der irregulären Sekundärmigration sei ein gemeinsames Anliegen der beiden Länder, weshalb im September 2022 auch ein Aktionsplan vorgestellt worden sei. Ziel dieses Aktionsplans sei die Lancierung einer migrationspolitischen Initiative auf europäischer Ebene, um die Westbalkanstaaten zu einer strengeren Visumspolitik zu bewegen. Angesichts des erkannten Problems und der zurzeit blockierten Verhandlungen mit Österreich beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat befasste sich während der ausserordentlichen Session zum Thema Migration 2023 mit dem Vorstoss. Motionär Romano warb für eine «menschliche Migrationspolitik», welche die humanitäre Tradition der Schweiz hochhalte. Im Bereich der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten sei eine Beschleunigung der Prozesse notwendig, da die Zahl der Verfahren immer weiter steige. Bundesrätin Baume-Schneider verwies auch im Parlament auf das bestehende Abkommen mit Österreich, räumte aber ein, dass dieses keine erleichterte Rückübernahme von in der Schweiz aufgegriffenen Migrantinnen und Migranten aus Österreich ermögliche. Da die Chancen schlecht stünden, dass Österreich demnächst einer Erneuerung des Abkommens zustimmen könnte, bekräftigte sie im Namen des Gesamtbundesrates die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat nahm die Motion jedoch mit 105 zu 81 Stimmen an – gegen der Willen der SP, der GLP und der Grünen.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)

In der Frühjahrssession 2022 wurde das Postulat Romano (mitte, TI) zur «Roadmap mit Italien in Finanz- und Steuerfragen» abgeschrieben. Der Bundesrat hatte das Postulatsanliegen mit der Veröffentlichung des dazugehörigen Berichts als erfüllt erachtet.

Beurteilung der Roadmap zwischen der Schweiz und Italien von 2015

Im Oktober 2021 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Roadmap in Finanz- und Steuerfragen», mit dem Marco Romano (mitte, TI) eine Beurteilung der 2015 abgeschlossenen Roadmap mit Italien gefordert hatte. Im Bericht gab der Bundesrat eine Übersicht über den Fortschritt der einzelnen steuer- und finanzpolitischen Dossiers, die Bestandteil der Roadmap sind. Im Hinblick auf den Automatischen Informationsaustausch kam der Bundesrat zum Schluss, dass durch die Umsetzung des AIA-Standards der OECD kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Im Bereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen sah der Bundesrat die Zielsetzungen aufgrund des Änderungsprotokolls zum DBA mit Italien als erfüllt an. Obwohl die Ziele der Roadmap bezüglich des DBA generell umgesetzt worden seien, soll eine weitere Revision nach Unterzeichnung des Grenzgängerabkommens auf bilateraler Ebene angestossen werden, gab der Bundesrat im Bericht bekannt. Mit ebenjenem Grenzgängerabkommen wurde gemäss Bericht zudem ein weiteres Dossier der Roadmap zielgerecht erfüllt. Auch die Forderung nach einer Streichung der Schweiz von Italiens schwarzen Listen wurde mehrheitlich erfüllt: Gewisse Listen wurden von Italien abgeschafft, bei zwei weiteren wurde die Schweiz neu kategorisiert und daher von der Liste entfernt. Nach jüngsten Gespräche zeichnete sich zudem ab, dass die Schweiz zeitnah auch von der schwarzen Liste der Steuerparadiese von 1999 gestrichen werden könnte. Die Situation der Besteuerung der italienischen Enklave Campion d'Italia sei auf bilateraler Ebene mit Italien geklärt worden und ein regelmässiger Austausch der Finanzdepartemente sei vorgesehen. Darüber hinaus wurde im Bericht erwähnt, dass sich die Schweiz um ein bilaterales Abkommen mit Italien für das grenzüberschreitende Geschäft ohne Zweigniederlassungserfordernis bei der Vermögensverwaltung mit Privatkunden bemühe. Zusammenfassend hielt der Bundesrat fest, dass die Roadmap zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen geführt habe und auch weiterhin als Instrument genutzt werde, um einen konstruktiven Dialog in Steuer- und Finanzfragen zu führen.

Beurteilung der Roadmap zwischen der Schweiz und Italien von 2015

Nationalrat Romano (mitte, TI) wollte mit seinem im März 2021 eingereichten Postulat den Bundesrat mit einer Beurteilung der Roadmap zwischen der Schweiz und Italien beauftragen. Die Roadmap war 2015 abgeschlossen worden und umfasste verschiedene steuer- und finanzpolitische Dossiers, über deren Stand Romano aufgeklärt werden wollte. Bestandteil dieses Übereinkommens waren unter anderem eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens bezüglich Grenzgängerinnern und Grenzgängern, die Streichung der Schweiz von allen schwarzen Listen Italiens, die Situation der italienischen Exklave Campione d'Italia und die bilaterale Regelung des Zugangs von Schweizer Finanzdienstleistern zum italienischen Markt. Laut Postulatstext seien verbindliche Eckwerte vereinbart worden, die nun beurteilt werden müssten, um Bilanz zu ziehen. Der Bundesrat äusserte sich positiv gegenüber dem Anliegen des Postulats und beantragte dessen Annahme. Dieser Aufforderung kam der Nationalrat in der Sommersession 2021 stillschweigend nach.

Beurteilung der Roadmap zwischen der Schweiz und Italien von 2015

Im Mai 2021 beriet die WAK-NR die parlamentarische Initiative Romano (mitte, TI) für eine Kürzung der Verjährungsfrist von Steuerhinterziehung auf ein Jahr. Diese Massnahme käme «faktisch einer Steueramnestie gleich», sei unfair gegenüber denjenigen Personen, die ihre Steuern ordnungsgemäss bezahlt hätten, und schade der Steuermoral, begründete die Kommission ihre ablehnende Haltung dagegen. Zudem sprach ihr die Kommission eine langfristige finanzielle Effizienz ab, da dadurch im Unterschied zum ordentlichen Verfahren der Selbstanzeige keine Nachsteuern eingezogen werden könnten. In der Herbstsession 2021 zog der Initiant seinen Vorstoss zurück.

Covid-19. Um den Wirtschaftskreislauf wieder in Gang zu bringen, müssen Vermögenswerte und Zinsen offengelegt werden