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Die CVP reichte im November ihre Initiative „Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“ ein. Die Initiative verlangt, die Benachteiligung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen insbesondere bei den Steuern und Sozialversicherungen aufzuheben. Siehe dazu hier.

„Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe!“

Im Bereich der Familienbesteuerung präsentierte der Bundesrat im Juli seine Botschaft zur Familieninitiative der SVP. Diese forderte neue Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Das Begehren war eine Reaktion auf die im Jahre 2011 in Kraft getretene Regelung, die für berufstätige Eltern einen Abzug für die Betreuungskosten von jährlich maximal 10'100 Franken pro Kind eingeführt hatte. Die SVP erachtete diese fiskalische Massnahme als Diskriminierung jener Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen liessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung machte geltend, dass Zweiverdienerehepaaren aufgrund der Kosten für die Fremdbetreuung nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung stand wie Einverdienerehepaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mit dem eingeführten Abzug für die Betreuung sei dieser verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen worden. Im Gegensatz dazu war der Bundesrat der Ansicht, dass die SVP-Initiative die steuerliche Besserstellung der Eigenbetreuung zur Folge hatte und somit gegen das Prinzip der Steuerneutralität verstiess.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Im November gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ mit 1030'000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der Alternativen Linken lancierte Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung mittels einer Verfassungsänderung.

Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Im November lancierte ein in Bönigen (BE) domiziliertes Komitee die Volksinitiative „Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung“. Das Begehren fordert, dass die Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen mit einem Steuerabzug in der Höhe von 100 Franken pro Vorlage belohnt werden sollte. Bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen wurde dieser auf 50 Franken und auf kommunaler Ebene auf 25 Franken angesetzt.

Volksinitiative „Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung“

Die Familieninitiative der SVP kam im September mit 113'000 gültigen Unterschriften zu Stande. Mit dieser Volksinitiative fordert die Volkspartei, dass alle Familien im gleichen Ausmass Steuerabzüge geltend machen können – unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selber oder in einer Krippe betreuen lassen.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Wie der Ständerat im Vorjahr lehnte der Nationalrat eine im April 2008 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen (St. Iv. 08.309) ab, welche die gesetzlichen Grundlagen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung vorgesehen hatte. Ebenso wenig fand eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Pa. Iv. 09.455) eine Mehrheit. Diese hätte verlangte, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandsbesteuerung einzuschränken sei und nur noch Ausländer pauschal besteuert werden, die weder im Inland noch im Ausland ein Erwerbseinkommen haben. Am 1. Mai lancierte überdies die Alternative Linke eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Im Mai beschloss die CVP, gleichzeitig zwei Volksinitiativen im Bereich der Familienbesteuerung zu lancieren. Das eine Begehren fordert die Streichung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen, während sich das andere gegen die Heiratsstrafe richtet.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Am 28. November stimmte das Volk über die Steuergerechtigkeitsinitiative ab. Sie wurde mit 58,5% Nein Stimmenanteil verworfen. Einzig in den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt fand das Volksbegehren eine Mehrheit. Damit verfehlte die Volkinitiative auch das Ständemehr. Für das Begehren eingesetzt hatten sich im Vorfeld neben den Sozialdemokraten auch die Grünen und die Gewerkschaften. Sie sahen in der Initiative ein wirkungsvolles Instrument zur Eindämmung des als schädlich empfundenen Steuerwettbewerbs und ein moderates und zielgerichtetes Mittel um die immer weiter fortschreitende steuerliche Entlastung der hohen Einkommen zu bekämpfen. Da die Initiative nur Mindestsätze vorschreibe, würde auch die Kantonsautonomie in Steuerfragen nicht zu sehr eingeschränkt. Gerade der letzte Punkt, nämlich die Einschnitte in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden war jedoch ein wichtiger Grund, warum die Bürgerlichen und auch die Kantone das Begehren bekämpften. Mit ihnen hatten auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband die Nein-Parole beschlossen. Zu reden gaben auch die Auswirkungen der Initiative auf die Steuerlast des Mittelstandes. Die Gegner behaupteten, dass bei einer Annahme der Initiative der gesamte Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste, da die gesamte Steuerstruktur angepasst werden müsste.


Abstimmung vom 28. November 2010

Beteiligung: 50,9%
Ja: 1 072 668 (41,5%) / Stände: 3 1/2
Nein: 1 510 945 (58,5%) / Stände: 17 5/2

Parolen:
– Ja: SP, EVP, CSP, GP, SGV, SGB, TravS.
– Nein: FDP, CVP,SVP, EDU, Lega, BDP, GLP (1)* ; economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Abstimmungsverhalten stark vom Links-Rechts Gegensatz geprägt war. Während SP-Sympathisanten zu fast 80% ein Ja in die Urne legten, lehnten bürgerliche Wählerschaften die Initiative zu sehr hohen Prozentsätzen ab. Gründe für ein Ja waren unter anderem, dass man degressive Steuermodelle verbieten wollte, soziale Aspekte und eine generelle Skepsis gegenüber dem Steuerwettbewerb. Das Kontra-Argument, das am meisten Zuspruch fand, war, dass mit der Annahme der Initiative der Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Jahr 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeitsinitiative)“ eingereicht. Diese Initiative will den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250'000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat beantragte, diese Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Ständerat war im Vorjahr gleicher Meinung und stimmte gegen die Vorlage. Im Berichtsjahr befasste sich der Nationalrat mit der Volksinitiative. Die vorberatende Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen und die Initiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Begründet wurde der Entscheid mit den negativen Folgen der Einschränkungen des Steuerwettbewerbs für die ganze Schweiz sowie des Eingriffes der Initiative in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden. Eine Minderheit der Kommission, speziell Mitglieder der grünen Fraktion, wollte das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der sich am Modell Zehnder orientieren sollte. Dieses Modell sah vor, das die unteren Einkommen von der Gemeinde, die mittleren vom Kanton und die hohen durch den Bund besteuert würden. In der Plenardebatte wurden von bürgerlicher Seite die Argumente der Kommissionsmehrheit aufgenommen während sich die Ratslinke gegen den kantonalen Steuerwettbewerb und die ihrer Meinung nach schädlichen Auswirkungen wehrte. Mit 128 zu 64 Stimmen folgte der Nationalrat in der Abstimmung seiner Kommission und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Linke hatte geschlossen für das Volksbegehren, die Bürgerliche Seite geschlossen dagegen votiert .

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Die SVP lancierte eine Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung, die die vom Parlament verabschiedete Familienbesteuerungsvorlage korrigieren soll. Konkret fordert die SVP Steuerabzüge für traditionelle Haushalte und damit eine finanzielle Entlastung von Einverdienerfamilien. Diese würden durch die Steuervorlage wie sie vom Parlament beschlossen wurde, doppelt bestraft, da sie zum einen wegen der Kinder auf ein zweites Einkommen verzichten und zum anderen mit ihren Steuergeldern die ausserfamiliären Betreuungsangebote für Doppelverdiener unterstützen würden. Aus diesem Grund verlangt die Initiative, dass Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Mai 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative) eingereicht. Diese Initiative soll den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250'000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat lehnte diese Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Dies insbesondere deshalb, weil sie zu Eingriffen des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden führen würde. Der Ständerat folgte im November dem Bundesrat und lehnte die Initiative mit 30 zu 9 Stimmen ab.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Im Mai konnte die SP ihre Steuergerechtigkeitsinitiative einreichen. Nach den ursprünglichen Plänen hätte die Volksinitiative bereits vor den Wahlen 2007 eingereicht werden sollen. Die SP kündigte ein neues Mittel zum Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden an: Ein „Referendum-Club“, dessen Mitglieder jeweils mindestens 10 Unterschriften sammeln sollen.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Um reiche Steuerzahler anzulocken, hatte der Kanton Obwalden im vergangenen Jahr ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen eingeführt, was insbesondere die Linke heftig kritisierte: Um die neue Regelung anzufechten, verlegte der Waadtländer Nationalrat Zisyadis (pda) seinen Wohnsitz von Lausanne (VD) nach Sarnen (OW). Die SP lancierte im Herbst eine eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)“. Sie verlangt einen Mindeststeuersatz von 22% für Einkommen ab 250'000 Fr. (für Alleinstehende) resp. 420-500'000 Fr. (für Ehepaare) und von 5‰ bei einem Vermögen ab 2 Mio Fr. Zudem enthält sie ein Verbot degressiver Steuersätze auf allen drei staatlichen Ebenen. Bei den höheren Einkommen wären die beiden Appenzell, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug, bei den grösseren Vermögen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri zu Steuersatzanpassungen gezwungen.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Die Katholische Volkspartei lancierte eine eidgenössische Volksinitiative „für eine Solidaritätsabgabe (gegen eine Zweiklassengesellschaft)“. Zur Unterstützung finanziell schwacher Bevölkerungsschichten sollen Personen mit einem Einkommen ab 500'000 Fr. und Unternehmen mit einem jährlichen Reingewinn ab 1 Mio Fr. eine progressiv ausgestaltete Solidaritätsabgabe leisten.

Volksinitiative „für eine Solidaritätsabgabe (gegen eine Zweiklassengesellschaft)“

Im Oktober lancierte der Verein „Familie 3plus“ eine Volksinitiative zur steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien. Konkret verlangt die Initiative einen Steuerabzug von 13'000 Fr. pro Kind und einen Steuerabzug für Familienarbeit von 15'000 Fr. (Siehe dazu auch hier) In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Föhn (svp, SZ) (Einfache Anfrage 03.1127) hielt der Bundesrat fest, dass eine entsprechende Erhöhung des Kinderabzuges zusätzliche Mindererträge von ca. 190 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer verursachen würde. Die Kosten für die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzuges von 15'000 Fr. pro Familie für die Kosten der Fremd- bzw. Eigenbetreuungan Stelle des im Steuerpaket neu eingeführten Abzuges für Fremdbetreuungskosten (7000 Fr. pro Kind) beliefen sich auf 175 Mio Fr. Ein allgemeiner Erziehungsabzug käme den Bund teurer zu stehen, weil es sich erstens um einen Sozialabzug handle (die Kosten müssen nicht nachgewiesen werden), zweitens aufgrund der Höhe dieses Abzuges (15'000 Fr.) und drittens wegen des erheblich grösseren Kreises der Familien, welche diesen Abzug beanspruchen könnten.

steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien

Am 2. Dezember stimmten Volk und Stände über die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab. Unterstützung erhielt das vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Begehren von der SP und den Grünen, der CSP, der EVP und dem CNG. Die bürgerlichen Parteien sowie Gewerbe-, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände gaben die Nein-Parole heraus. Einzig die CVP des Kantons Jura empfahl ein Ja. Nach einem flauen Abstimmungskampf, der einzig von einem vorrübergehenden Stopp eines SGB-Inserates in der Edipresse kurzfristig belebt wurde, verwarfen Volk und Stände die Vorlage mit 66% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von nur 37%. Kein einziger Kanton unterstützte das Begehren. Am stärksten war die Ablehnung in Schwyz (81%), Nidwalden (78%) und Appenzell Innerrhoden (77%), am meisten Ja-Stimmen erzielte die Initiative in den Kantonen Jura (45%), Neuenburg und Bern (je 41,5%). Wie bereits in der Parlamentsdebatte zeigte sich auch bei der Abstimmung ein klarer Links-Rechts-Gegensatz. Gemäss Vox-Analyse waren die Stimmenden aus Kantonen mit hoher Steuerbelastung der Vorlage stärker gewogen als die Stimmenden in Kantonen mit niedriger Belastung.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 594 927 (34,1%) / 0 Stände
Nein: 1 149 182 (65,9%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP, EVP, PdA; SGB, CNG
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, FP, EDU, SD, Lega; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab (der Nationalrat mit 120:65, der Ständerat mit 35:6 Stimmen). Die bürgerliche Mehrheit räumte zwar ein, dass das Begehren dem Anliegen der Steuergerechtigkeit entspreche, betonte aber, dass die direkte Bundessteuer mit ihrer starken Progression bereits den Charakter einer Reichtumssteuer habe. Die Kapitalgewinnsteuer stelle eine isolierte Einzelmassnahme dar, die nicht in das bestehende Steuersystem integriert sei und die alle sieben Kantone, welche eine solche Steuer kannten, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit wieder abgeschafft hätten. Mit 96:78 Stimmen verwarf der Nationalrat einen Antrag Fetz (sp, BS), das Geschäft an die WAK zurückzuweisen mit dem Auftrag, konkrete Massnahmen zur Schliessung der Steuerlücken auf Kapitalgewinnen auszuarbeiten, um dem Volk einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen zu können. Bundesrat Villiger wies darauf hin, dass es an Zeit fehle, in dieser komplexen Materie rasch zu Ergebnissen zu kommen, insbesondere, da noch kein Konsens bestehe.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Die im Vorjahr lancierte Steuerstopp-Initiative der FDP wurde Anfangs Dezember wieder fallen gelassen. In einer Pressemitteilung erklärte die Parteileitung, es seien nur 60'000 Unterschriften zustande gekommen. Aufgrund der verbesserten Konjunkturlage und der erwarteten Trendwende bei den Bundesfinanzen wollte die Partei auf einen Endspurt verzichten.

Steuerstopp-Initiative

Im Oktober erteilte der Bundesrat der Volksinitiative zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer des SGB eine Absage. Der SGB hatte seine Initiative Ende 1999 eingereicht. Der Bundesrat kam nun zum Schluss, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sei zu aufwendig und zu wenig ergiebig.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Die Freisinnigen lancierten eine Volksinitiative für einen Steuerstopp, welche die Fiskalquote (als Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandprodukt) einschränken will und zu diesem Zweck die Einführung eines Steuermoratoriums auf sieben Jahre vorsieht. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kommen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Früher als angekündigt wurde die Initiative am Parteitag im August lanciert.

Volksinitiative für einen Steuerstopp

Wohl auch mit dem Hintergedanken, im Wahljahr 1999 ihre Finanzpolitik ins rechte Licht zu setzen, kündigte die FDP die Lancierung einer Volksinitiative für ein Steuer-Moratorium an. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kämen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Obwohl es in den Kantonen Genf und Jura einige Vorbehalte gab, beschloss die Delegiertenversammlung vom August in Freiburg einstimmig und ohne grosse Diskussion die Lancierung der Initiative.

Lancierung einer Volksinitiative der FDP für ein Steuer-Moratorium

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

In der Frühjahrssession kam die vom Schweizerischen Gewerbeverband getragene Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer", die der Bundesrat bereits 1994 kategorisch abgelehnt hatte, in den Ständerat. Sie verlangt die Abschaffung der direkten Bundessteuer auf Ende 2002, eine Kompensation der Steuerausfälle von gegen CHF 9 Mrd. durch die Mehrwertsteuer, die damit auf rund 12% erhöht werden müsste, und die Aufrechterhaltung des interkantonalen Finanzausgleichs. Die Initiative hatte auch im Ständerat, der geltend machte, dass deren Annahme eine unsoziale Lastenverschiebung auf 90% der Einkommen zugunsten von 10% Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen zur Folge hätte, keine Chance. Mit 40:0 erhielt sie eine deutliche Abfuhr. In der Sommersession empfahl mit 140:31 Stimmen aus den selben Gründen auch der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung. Nur gerade eine Mehrheit der SVP und Liberalen sowie eine Minderheit der FDP verteidigten das Volksbegehren. Angesichts dieser schwachen Unterstützung zog das Komitee die Initiative im Dezember zurück.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche im Februar 1992 von einem rechtsbürgerlichen Komitee lanciert worden war, kam im Berichtsjahr zustande. Mit Abstand am meisten Unterschriften steuerte der Kanton Zürich bei, gefolgt vom Kanton Waadt.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"