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Gegen den Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Rey (sp, VS) ab, welche einen Kontrollmechanismus verlangt hatte, um die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuer zu überprüfen und die Anwendung des Steuerharmonisierungsgesetzes sicherzustellen; die Ratsmehrheit war der Auffassung, dass das Anliegen bereits erfüllt sei.

Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuer

Nach der kleinen Kammer im Vorjahr behandelte der Nationalrat das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Mit 109:62 Stimmen lehnte der Rat einen Rückweisungsantrag von SP und Grünen ab, welcher Schätzungen zur Zahl der betroffenen Personen und zu den Steuereinbussen verlangt hatte. In der Detailberatung scheiterte die Linke wie bereits im Ständerat mit ihren Anträgen gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr nicht, resp. mit einem Eventualantrag nur für Beträge bis zu 50'000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Durchzusetzen vermochte sich hier ein Einzelantrag Walker (cvp, SG), der den Diskont pro Sperrjahr von 10% auf 6% reduzierte und damit den Mitarbeiteraktien anglich. Beim Quellensteuersatz folgte der Rat mit 86:84 Stimmen dem Bundesrat und hielt am Maximalsteuersatz von 11,5% fest; der Ständerat hatte diesen auf 10% gesenkt. Am Ende der Beratungen kündigte die SP an, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen, sollte das Parlament die Vorlage in der vorliegenden Form verabschieden. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 106:66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die Differenzbereinigung steht noch aus.

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Zu Beginn des Jahres musste die SP Schweiz ihr Vorhaben aufgeben, gerichtlich gegen das neue degressive Steuersystem in Obwalden vorzugehen, da sie nicht genügend lokale Kläger finden konnte. Die Mutterpartei war mit der Obwaldner SP in Konflikt geraten, die das System als Ergebnis eines Volksentscheids akzeptierte. Das Engagement gegen den Steuerwettbewerb unter den Kantonen und die Vorbereitung der seit langem geplanten Volksinitiative für eine materielle Harmonisierung der Steuern war einer der politischen Schwerpunkte der Partei in diesem Jahr. Im März ermächtigte die Delegiertenversammlung die Parteileitung präventiv, das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform, welche im Berichtsjahr vom Parlament beraten wurde, zu ergreifen.

SP versucht das degressive Steuersystem im Kanton OW zu verhindern

Um reiche Steuerzahler anzulocken, führte der Kanton Obwalden ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen ein, was die Linke heftig kritisierte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Rey (sp, VS) (Int. 05.3652) hielt der Bundesrat fest, dass sich eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs nur dann aufdränge, wenn dieser die Kantone zwinge, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Je nach konkreter Ausgestaltung könne ein degressiver Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung verletzen. Dies zu überprüfen obliege den Gerichten. – Die kantonalen Finanzdirektoren gaben bekannt, dem Wettbewerb um die tiefsten Steuern mit einer Vereinbarung entgegentreten zu wollen.

Degressives Steuermodell in Obwalden

Parteien, Kantone und Economiesuisse äusserten sich kritisch zum Ansinnen des Bundesrates. Das Ziel, die steuerliche Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren aufzuheben, war unbestritten, ungeeignet und untauglich seien hingegen der vorgeschlagene Zweiverdienerabzug und die Gegenfinanzierung, weil sie zu einer Mehrbelastung der Alleinstehenden führten. Zudem hätten Zweiverdienerehepaare nun im Vergleich zu Einverdienerehepaaren und Konkubinatspaaren deutlich weniger zu bezahlen als nach geltendem Recht. SVP, CVP und Economiesuisse sprachen sich für ein Teilsplitting aus, das auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren befürwortete; SP und FDP bevorzugten die Einführung der Individualbesteuerung.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Parmelin (svp, VD), die den Bundesrat beauftragt, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben.

Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen

In ihren Antworten auf zwei Vorstösse Berberat (sp, NE) (Frage 05.5276) erklärte die Regierung, dass die Quellensteuer nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erhoben werde. Eine Ausdehnung der Quellensteuer auf alle Arbeitnehmenden würde das bestehende Steuersystem nicht nur komplizieren, sondern sei auch mit den geltenden Regelungen nicht vereinbar. Denkbar sei hingegen die Einführung von obligatorischen Vorauszahlungen, um säumige Zahler mit solchen, die ihre Steuern rechtzeitig entrichten, gleichzustellen.

Quellensteuer

Ständerat Berset (sp, FR) beantragte in einem Postulat, dass nicht nur die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung von den Steuern abgezogen werden können, sondern auch die Ausbildungskosten. Aufgrund der Erklärung des Bundesrates, die Verwaltung arbeite in Beantwortung eines diesbezüglichen, im Vorjahr überwiesenen Vorstosses David (cvp, SG) bereits an einem entsprechenden Bericht, zog Berset sein Begehren zurück.

Ausbildungskosten

In der Wintersession lehnte der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) ab, welche verlangte, beim Ausgleich der kalten Progression dem realen Anstieg der obligatorischen Krankenkassenprämien besser Rechnung zu tragen, indem die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge nicht entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der obligatorischen Krankenversicherungsprämien angepasst werden. Gemäss Bundesrat ist ein Wechsel nicht gerechtfertigt, weil die Teuerung im Gesundheitswesen vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst und durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen wird.

Ausgleich der kalten Progression

Der Nationalrat lehnte diskussionslos eine Motion Veillon (svp, VD) ab, welche verlangte, dass das von Unternehmern und Landwirten in den Betrieb investierte Vermögen im Falle von Gesuchen an soziale Institutionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Gemäss Bundesrat dränge sich keine Gesetzesänderung auf, da die Frage bei Ergänzungsleistungen wenig relevant sei beziehungsweise die Kantone für Krankenkassenprämienverbilligungen und Ausbildungsbeiträge zuständig seien.

Gesuchen an soziale Institutionen

Im Herbst gab der Bundesrat seine Vorschläge betreffend Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung. Um die bestehende Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdiener-Konkubinatspaaren abzubauen, änderte die Regierung den Zweiverdienerabzug. Konkret schlug sie vor, 50% des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 55'000 Fr. zum Abzug zuzulassen. Die zu erwartenden Mindereinnahmen von 750 Mio Fr. sollten sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig finanziert werden. In seinen Antworten auf zwei Anfragen Fehr (sp, ZH) (Anfrage 05.1133 und 05.1134) bezüglich des Fahrplans zur Individualbesteuerung erklärte der Bundesrat, mit der Annahme widersprüchlicher Motionen habe das Parlament keinen wegweisenden Entscheid vorgelegt. Die Regierung werde daher den Grundsatzentscheid fällen und sich für eines der Steuersysteme entscheiden müssen, wolle jedoch vorerst die Auswertung der Vernehmlassung zu den Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung abwarten. Betreffend Steuergutschriften halte sie ungeachtet eines Systementscheides an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Abzügen vom Steuerbetrag fest. Um eine allfällige Einführung erwerbsabhängiger Steuergutschriften zu prüfen, habe sie eine Expertenkommission eingesetzt.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Le Conseil des Etats, en tant que premier conseil, a adopté à l’unanimité l’arrêté fédéral approuvant une convention de double imposition avec la Serbie-et-Monténégro.

CDI avec la Serbie-et-Monténégro

Mit 87:67 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Vorprüfungsverfahren ab. Der Vorstoss verlangte die Aufhebung der Besteuerung nach Aufwand. Diese steht Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In der Regel handeln die Steuerbehörden eine Pauschalsteuer aus, deren Bemessung aufgrund des Lebenshaltungsaufwandes der Steuerpflichtigen und ihrer Familien erfolgt; bei der direkten Bundessteuer beträgt sie mindestens den fünffachen Mietzins oder den fünffachen Eigenmietwert. Nach Auffassung der Linken profitierten nur mobile Reiche von dieser Art der Steuererhebung, die zudem den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungsparadies zementiere. Die Bürgerlichen wiesen auf die vorhandenen Kontrollen hin; darüber hinaus sei davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der Vermögensbestandteile und Einkommensquellen der Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, im Ausland liege, so dass die Schweizer Steuerbehörden oft nicht in der Lage seien, eine sachgemässe Veranlagung durchzuführen. Diese Art der Besteuerung stelle demnach keine Privilegierung dar, sondern sei aus praktischen Gründen angebracht. Ausserdem verfügten diverse europäische Staaten über steuerliche Ausnahmeregelungen für Ausländer, wodurch ein Wettbewerb entstehe, dem sich die Schweiz nicht entziehen könne.

Besteuerung nach Aufwand

Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr bereits von der grossen Kammer gebilligte Motion Banga (sp, SO), welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will.

Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien

Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System (Mo. 04.3380). Donzé (evp, BE) (Mo. 04.3263) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP (Mo. 03.3616), welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 04.3632), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK (Mo. 05.3464), welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren.

Verschiedene der Individualbesteuerung widersprechende Motionen (Mo. 04.3380, Mo. 04.3263, Mo. 04.3632)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Präsident der basellandschaftlichen Wirtschaftskammer, Nationalrat Hans Rudolf Gysin (fdp), forderte in einer von 84 weiteren Ratsmitgliedern unterzeichneten Motion, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr auf Anfang 2007 zu verschieben; die WAK-NR verlangte in einer Motion vom Bundesrat, sich ebenfalls für einen Aufschub einzusetzen; die Parlamente der Kantone Bern, Zürich und Schwyz verabschiedeten ihrerseits entsprechende Vorstösse. Ende April gab der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz dem Druck nach und beschloss, den neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen und startete im Juni die Testphase. Daraufhin lancierte der Zürcher Gewerbeverband eine kantonale Volksinitiative gegen die neue Regelung; diese führe zu übermässiger Bürokratie und beinhalte eine kalte Steuererhöhung. Falls das Begehren zustande kommt und die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates ihm zustimmt, wird es als Standesinitiative den eidgenössischen Räten unterbreitet. In der Sommersession lehnte der Nationalrat die Motion Gysin diskussionslos als erfüllt ab.

neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen

In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Heberlein (fdp, ZH) (05.3049), das sich gegen die Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding richtet – gegen den Antrag des Bundesrates, der auf die unmittelbar bevorstehende Publikation der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II hinwies. Ende Juni präsentierte er die entsprechende Vorlage, nachdem die Vernehmlassung im Vorjahr keine klare Mehrheit für eines der drei Modelle ergeben und das EFD darauf intensive Gespräche mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Risikokapital und die KMU steuerlich zu entlasten: Nach geltendem Recht unterstehen ausgeschüttete Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens der Gewinnsteuer, anschliessend auf der Ebene des Aktionärs, der den Gewinn in Form von Dividenden erhält, der Einkommenssteuer. Neu sollen Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80% statt wie bisher zu 100% erfasst werden, bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen zu 60%. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach kantonalem Recht. Für die KMU sieht die Reform Erleichterungen bei Restrukturierungen sowie bei der Liquidation und der Übertragung von Personengesellschaften vor. Kurzfristig muss der Bund mit Mindererträgen von rund 40 Mio Fr. rechnen, längerfristig ergeben sich Mehrerträge von rund 55 Mio Fr. Die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden hängen weitgehend von den Entscheidungen der Kantone ab.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

In der Sommersession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Angriff; da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die Linke und vereinzelte FDP-Politiker kritisierten, dass es wegen fehlender statistischer Erhebungen nicht möglich sei, die finanziellen Folgen für Bund und Kantone abzuschätzen; es sei deshalb auch nicht korrekt, von einer haushaltsneutralen Vorlage zu sprechen. Mit 26:7 Stimmen lehnte der Rat jedoch einen entsprechenden Rückweisungsantrag ab, der vom Bundesrat zusätzliche Informationen verlangt hatte. In der Detailberatung wehrte sich die SP vergeblich gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr (während längstens zehn Jahren) nicht generell, sondern nur für Beträge bis zu 50'000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Beide Anliegen wurden mit 30:7 resp. 26:8 Stimmen abgelehnt. Bei der Ergänzung der Vorschriften zur Quellenbesteuerung beschloss der Ständerat mit 19:12 Stimmen, den vom Bundesrat vorgesehenen Maximalsteuersatz von 11,5% auf 10% zu senken. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 28:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Ende April gab der Bundesrat den Bericht „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ in die Vernehmlassung. Der Bericht empfiehlt die Schaffung einer Kontrollinstanz, welche die kantonalen Steuergesetze und die darauf gestützte Praxis auf ihre Übereinstimmung mit der formellen Steuerharmonisierung überprüft und nötigenfalls ein Verfahren einleitet. Die bürgerlichen Parteien lehnten ein solches Organ ab, weil sie dadurch die kantonale Steuerhoheit bedroht sahen. Die Kantone selber hegten keine diesbezüglichen Befürchtungen; die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hatte sich schon im vergangenen September lediglich gegen die Stimme Genfs für die Schaffung einer Kontrollinstanz ausgesprochen. Unterstützung erhielt das Modell des Bundesrates auch von der SP.

Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung

Im Berichtsjahr befasste sich das Parlament mehrfach mit der Familienbesteuerung: In der Frühlingssession lehnte der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Wallis (St. Iv. 03.314) ab, welche die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren verlangte, und zwar nach der im 2004 abgelehnten Steuerpaket enthaltenen Regelung. Gemäss dem Ständerat ist nach dem negativen Abstimmungsentscheid eine grundsätzliche Diskussion über alle möglichen Varianten notwendig, und diese brauche Zeit. Überwiesen wurde aber ein Postulat der ständerätlichen WAK, das den Bundesrat auffordert, bis im Sommer den im Postulat Lauri (svp, BE) verlangten Bericht zur Individualbesteuerung vorzulegen und einen Überblick über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen etc.) zu erstellen und dabei die Auswirkungen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen und den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen zu berücksichtigen.

Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren

Eine von der SKOS in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass ein Zusatzeinkommen nicht immer lohnend ist. Steigern Familienhaushalte ihre Erwerbstätigkeit oder teilen Paare die Erwerbsarbeit unter sich auf, hat dies (negative) Auswirkungen bei den Ausgaben für Steuern und Kinderbetreuung, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei anderen Sozialtransfers. Laut der Studie ist der Anreiz für einen Zusatzverdienst nicht nur nach Familientyp (Paarhaushalt, Einelternhaushalt, Ehe, Konkubinat), sehr unterschiedlich. Erheblich sind die Unterschiede auch je nach Wohnort (verglichen wurden die Kantonshauptstädte Zürich, Lausanne und Bellinzona). Generell zeigte sich, dass sich die Aufteilung der Erwerbsarbeit meist nicht lohnt: das Alleinverdienermodell bleibt nach wie vor das finanziell günstigste.

Zusatzeinkommen nicht immer lohnend

Der Ständerat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat. Es verlangte, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. In seiner Antwort auf eine Interpellation Sommaruga (sp, BE) (Int. 04.3429) stellte der Bundesrat eine Aufstellung der Steuerabzüge und welche Einkommensklassen davon profitierten, auf Ende Jahr in Aussicht.

Weiterbildungskosten Abzug

Der Nationalrat lehnte eine Motion Aeschbacher (evp, ZH), welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung verlangt, ab. Er folgte der Argumentation des Bundesrates, der mit dem definitiven Systementscheid noch zuwarten will. Anfang Dezember präsentierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, der städtischen Steuerkonferenz und der Wissenschaft in Beantwortung eines Postulats Lauri (Po. 02.3549) einen Bericht mit drei Modellen zur Einführung der Individualbesteuerung: Modell 1 sieht eine konsequente Individualbesteuerung mit Zuordnung nach den zivilrechtlichen Verhältnissen vor, Modell 2 eine Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung unterteilt nach zwei Untervarianten bei der Deklaration, und Modell 3 ein Veranlagungswahlrecht für Ehepaare (Wahl zwischen Zusammenveranlagung mit Teilsplitting oder Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt). Der Wechsel hin zur Individualbesteuerung sei gemäss den Autoren nur langfristig machbar, da mit grossem Aufwand für die Kantone verbunden.

Motion zur Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung wird abgelehnt (Mo. 04.3262)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung