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Im Februar präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Steuerpaket 2001. Dieses umfasst drei Vorlagen: Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (Teilsplitting ohne Wahlrecht) sieht Entlastungen von 910 Mio Fr. (Kantone: zusätzliche 400 Mio) für Ehepaare und Familien vor, die Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung soll einen Systemwechsel beim Eigenmietwert ermöglichen (Kosten Bund: 85 Mio, Kantone: 35 Mio), und bei der Umsatzabgabe will der Bundesrat die dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht überführen (Kosten Bund: 310 Mio).

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Ende Februar präsentierte der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Steuerpaket 2001 die Reformen zur Familienbesteuerung. Diese bestätigten die Grundsatzentscheide vom Oktober 2000 zugunsten des Teilsplittings ohne Wahlrecht. Die Einsparungen sollten eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 5600 auf 9000 Fr. erlauben. Damit könne den Familienlasten – auch bei Konkubinatspaaren – vermehrt Rechnung getragen werden. Des weiteren ist ein berufsbedingter Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern unter 16 Jahren von höchstens 4400 Fr. sowie ein Abzug der Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung geplant. Letzterer würde in Form einer Pauschale für jeden Kanton separat festgelegt, entsprechend der kantonalen Durchschnittsprämie. Die Kantone müssten ebenfalls ein Splitting-Verfahren für Verheiratete und einen Abzug der Fremdbetreuungskosten einführen, doch wären sie frei in der Ausgestaltung. Auch der Pauschalabzug für die obligatorischen Kranken- und Unfallversicherungsprämien wäre obligatorisch.

Auf die einfache Anfrage Fehr (sp, ZH) (Anf. 00.1127) betreffend alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien hielt der Bundesrat fest, dass sich die Reform auf die Ehepaar- und Familienbesteuerung beschränke. Eine Ausweitung dieses Themas auf aussersteuerliche Bereiche würde den für das Steuerpaket 2001 massgeblichen Rahmen sprengen. So lehnte der Bundesrat die Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung ab, desgleichen Sozialabzüge vom Steuerbetrag anstatt vom steuerpflichtigen Einkommen, weil dies die Steuerprogression verschärfen würde. Gegenüber einer bundesrechtlichen Regelung der Familienzulagen sei er hingegen grundsätzlich positiv eingestellt

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern zwischen Kantonen und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Die Revision soll die Veranlagung bei der direkten Steuer vereinfachen und im Falle eines Wohnortswechsels die Koordination zwischen den Kantonen erleichtern. Die Erhebung der Bundessteuer wie auch der Staats- und Gemeindesteuer soll in Zukunft jenem Kanton übertragen werden, in welchem die zu besteuernde juristische oder natürliche Person am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat. Die WA-Kommission des Nationalrates hiess die Vorlage oppositionslos gut. Sie sprach sich dafür aus, dass die Kantone ihre Abzüge für das Bausparen und der Kanton Zürich seine Sonderregelung bei den Kinderbetreuungskosten aufrechterhalten dürfen, widersetzte sich aber einem Antrag Chiffelle (sp, VD), der alle Kantone zur Einführung von Abzügen bei den Kinderbetreuungskosten verpflichten wollte. Diskussionslos wurde die Vorlage vom Nationalrat im Sinne der WAK gutgeheissen. In seiner Wintersession schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates ohne Gegenstimme an.

Veranlagung bei der direkten Steuer vereinfachen

Der Jurassische Sozialdemokrat Rennwald lud den Bundesrat mit einem Postulat ein, Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung für Steuerinspektoren zu ergreifen. Mit der bestehenden Zahl an Steuerexperten könne ein mehrwertsteuerpflichtiger Betrieb theoretisch nur alle 35 Jahre kontrolliert werden. Durch das Fehlen qualifizierter Personen würden dem Bund ausserdem beträchtliche Mindereinnahmen entstehen. Das Postulat wurde vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Rennwalds (Anfrage 99.1075) bestätigt, dass Steuerinspektoren in der Öffentlichkeit ein schlechtes Image anhafte. Die Personalsuche sei aufgrund der guten Beschäftigungslage sehr schwierig.

Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung für Steuerinspektoren

Als Postulat überwiesen wurde ein Aufruf der SVP-Fraktion zum Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Der Wettbewerb garantiere tiefe Steuern. Die Steuerharmonisierung dagegen könnte Steuererhöhungen zur Folge haben. Walker (cvp, SG) unterstützte formelle Vereinheitlichungen zwischen den Kantonen. Fässler (sp, SG) gab zu bedenken, dass die bestehenden Steuerunterschiede von der Bevölkerung nicht verstanden würden. Nachdem die SVP-Fraktion Bundesrat Villiger ihre Zusammenarbeit bei der formellen Steuerharmonisierung zusichert hatte, hiess der Rat die Motion in der Form eines Postulats mit 98 zu 70 Stimmen gut.

Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs

Der Nationalrat lehnte eine Motion Grobet (pda, GE) ab, die eine Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes verlangt hatte. Damit hätten Stadtkantone ihre Infrastrukturkosten teilweise auf die umliegenden Kantone überwälzen können. Der Bundesrat wies darauf hin, dass im Neuen Finanzausgleich eine Abgeltung von Zentrumslasten vorgesehen ist.

Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes

Schmiergelder an Private dürfen im Rahmen der Gewinnsteuer weiterhin als geschäftsmässiger Aufwand in Abzug gebracht werden. Dies entschied der Nationalrat mit der Ablehnung einer Motion Jans (sp, ZG), die einen solchen Abzug verbieten wollte. Der Bundesrat hielt fest, dass diese Abzüge in den meisten Industriestaaten zugelassen seien und sah keinen Handlungsbedarf für ein Vorprellen der Schweiz. Im vergangenen Jahr waren Bestechungsgelder an Amtspersonen auch im Ausland als illegal und entsprechende Steuerabzüge als unzulässig erklärt worden.

Schmiergelder an Private dürfen weiterhin in Abzug gebracht werden
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Nationalrat Imhof (cvp, BL) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen. Der Steuerabzug sowohl auf dem Gewinn des Unternehmens als auch auf der Dividende der familieneigenen Aktien sei ungerechtfertigt. Der Bundesrat empfahl, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Im internationalen Vergleich sei die Steuerbelastung der Körperschaften in der Schweiz als moderat zu werten. Zudem seien Reserven primär im Unternehmen und nicht im Privatvermögen der Aktionäre zu äufnen. Der Nationalrat folgte diesem Antrag und überwies die Motion als Postulat. Eine ähnlich lautende Motion Zuppiger (svp, ZH) (Mo. 00.3155), die sich aber über die Familienunternehmen hinaus auch für eine Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären einsetzte, wurde vom Nationalrat ebenfalls als Postulat überwiesen.

Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären

Entgegen dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in seiner Wintersession eine Motion Raggenbass (cvp, TG) zur Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer. Dadurch sollte primär der Mittelstand entlastet werden. Die aktuelle Besteuerungspraxis hemme die Leistungsbereitschaft und bestrafe Selbständigerwerbende und Unternehmerinnen.

Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer

Zur Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für Zusatzversicherungen, verlangte Spielmann (pda, GE) höhere Abzüge bei der direkten Steuer. Der Nationalrat überwies diesen Antrag als Postulat. Ganz abgelehnt wurde hingegen eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 99.3116) zur steuerlichen Gleichstellung von Pensionskassenleistungen gegenüber Kapitalbezügen aus der dritten Säule.

Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter Pensionskassenleistungen

Erfolglos blieb eine Motion von Ständerat Brändli (svp, GR) zur Reduktion der direkten Bundessteuer. Mindestens 50% der wachstumsbedingten Mehreinnahmen hätten an die Steuerpflichtigen zurückerstatten werden sollen. Davon erhoffte sich der Motionär eine Steigerung der Standortattraktivität der Schweiz. Der Bundesrat erklärte, bis 1997 habe die Schweiz mit einer Fiskalquote von 33,8% gegenüber der OECD (37,2%) und der EU (41,5%) ihren Standortvorteil bewahren können. Ausserdem würde die vorgeschlagene Massnahme den Rahmen des Finanzleitbildes sprengen. Mit 26 zu 6 Stimmen verwarf der Ständerat das Begehren auch in der Form eines Postulates. Im Nationalrat unterlag die SVP-Fraktion mit ihrer Motion (Mo. 99.3581) zur Senkung der Steuerlast. Sie hatte einen Dringlichen Bundesbeschluss zur Reduktion der direkten Bundessteuer um 10% gefordert. Der Finanzplan sollte ausserdem um eine Verzichtsplanung ergänzt werden, die die Kompensation allfälliger Steuerausfälle regelt. Schliesslich stellte Nationalrat Brunner (svp, SG) vergeblich die Forderung (Mo. 99.3339) nach einem Steuerstopp. Er wollte erreichen, dass jede künftige Erhöhung einer Steuer durch die Reduktion einer anderen Steuer vollständig kompensiert werden muss. Bekämpft wurde die Motion von Fässler (sp, SG), die das Begehren als Wahlkampfvorlage kritisierte und ihrem Verfasser zu bedenken gab, dass auch die Landwirtschaft von einer solchen Politik negativ betroffen sein würde.

Reduktion der direkten Bundessteuer Senkung der Steuerlast jede künftige Erhöhung einer Steuer vollständig kompensiert

Mit einer Motion forderte Mugny (gp, GE) (Mo. 00.3240) die vollständige steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten für Einelternfamilien. Der Bundesrat wies darauf hin, dass solche Abzüge in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern nicht mehr vorgesehen seien. Am ersten Verhandlungstag wurde die Motion im Nationalrat von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft, in der Wintersession aber von der Volkskammer als Postulat überwiesen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Spoerry (fdp, ZH) bereits im Frühjahr erreicht, dass bestehende Kinderbetreuungskosten-Abzüge in den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung aufrecht erhalten werden können.

steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten

Zur Förderung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz forderte Schweiger (fdp, ZG) mit einer Motion vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Steuerpakets, welches eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen beinhalten, die Progression bei der direkten Bundessteuer abschwächen, die wirtschaftliche Doppelbelastung von Aktionären als juristische Person und Anteilsinhaber mildern und eine Verbesserung bei der Verlustrechnung herbeiführen soll. Bundesrat Villiger pflichtete bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort eine im OECD-Raum vergleichsweise tiefe Steuerquote anstreben sollte, nicht aber die tiefen sozialen Standards der USA. Die Befürworter der Motion setzten sich aber mit 27 zu 6 Stimmen durch.

Förderung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz

Die im Vorjahr lancierte Steuerstopp-Initiative der FDP wurde Anfangs Dezember wieder fallen gelassen. In einer Pressemitteilung erklärte die Parteileitung, es seien nur 60'000 Unterschriften zustande gekommen. Aufgrund der verbesserten Konjunkturlage und der erwarteten Trendwende bei den Bundesfinanzen wollte die Partei auf einen Endspurt verzichten.

Steuerstopp-Initiative

Die parlamentarischen Vorstösse im Steuerwesen sind in den vergangenen Jahren markant angestiegen. Angesichts dieser Situation und einer allgemein erwarteten Genesung des Bundeshaushalts hat Bundesrat Villiger im Frühjahr ein umfassendes Steuerpaket präsentiert. Der Bundesrat will Familien steuerlich besser stellen, die Stempelsteuer teilweise abschaffen, Steuersünder amnestieren und die Wohneigentumsbesteuerung neu regeln. Das Konzept wurde bis zum Oktober in einem Botschaftsentwurf verfeinert und sollte dem Parlament noch im Dezember vorgelegt werden. Nachdem aber neue Ängste über eine Konjunkturabschwächung aufgetreten waren, verschob der Bundesrat Ende November die angekündigte Botschaft. Allein das Anliegen einer teilweisen Abschaffung der Stempelsteuer konnte in der Wintersession umgesetzt werden.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

In der Herbstsession des Vorjahres hatte der Nationalrat einen parlamentarischen Vorstoss gutgeheissen, der das Vollsplitting bei der Familienbesteuerung verlangt. Im Berichtsjahr standen zahlreiche weitere Vorstösse zur Behandlung an. Der Bundesrat bat um Zurückhaltung, weil er sich bei der Planung der zukünftigen Familienbesteuerung stark behindert fühlte. Im März trat Bundesrat Villiger vor die Presse und kündigte im Rahmen eines bundesrätlichen Steuerpakets Steuerermässigungen für Familien mit Kindern an. Ebenso setzte sich die Landesregierung zum Ziel, Ehepaare bei der Besteuerung gegenüber Konkubinatspaaren gleichzustellen. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 1,3 Mia Fr. bei Bund und Kantonen. Vier Varianten standen zur Wahl: Das „Vollsplitting ohne Wahlrecht“, welches vom Bundesrat und den Finanzdirektoren favorisiert wurde, besteuert das gemeinsame Einkommen verheirateter Paare je hälftig. Aufgrund der Progression fällt so der Steuersatz bedeutend geringer aus. Bei der Variante „Vollsplitting mit Wahlrecht“ kommen auch Konkubinatspaare zum Zug. Das Modell „Individualbesteuerung“ hat die Steuerveranlagung jeder mündigen Person zur Folge. Beim Ansatz „Familiensplitting“ werden alle Personen einzeln veranlagt, Ehepaare und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern können allerdings vom Splitting profitieren. Ein fünftes Modell „Abbau der Progression“ entstammt einer ständerätliche Initiative. Es verfolgt eine Verflachung der Progressionskurve bei der direkten Bundessteuer, Korrekturen bei den Soziallasten und die steuerliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Unabhängig von der Umsetzung dieser Modelle will der Bundesrat Einkommen unterhalb des Existenzminimums in Zukunft nicht mehr besteuern, Eltern einen höheren Kinderabzug gewähren und überdies einen Abzug für Betreuungskosten einführen. Auch die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sollen voll abzugsfähig werden.

Im Oktober fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid allerdings zugunsten einer Mischvariante: dem „Teilsplittings ohne Wahlrecht“. Ehepaare sollen wahlweise entweder weiterhin gemeinsam besteuert oder separat auf der Basis eines durch 1,9 dividierten Gesamteinkommens veranschlagt werden. Mit den Einsparungen gegenüber dem Vollsplitting sollen höhere Kinderabzüge eingeführt werden. In der Vernehmlassung lehnten SP und Gewerkschaften diese Reform jedoch ab. Profitieren würden ihrer Meinung nach lediglich Paare mit hohem Einkommen. Die Kantone wehrten sich gegen den durch die Individualbesteuerung anfallenden Mehraufwand. FDP und SVP hielten am Vollsplitting fest und die CVP favorisierte das Familiensplitting. Sukkurs erhielt das Familiensplitting ausserdem von den Wirtschaftsverbänden. Überraschend wich aber Bundesrat Villiger im November von seinem Vorhaben ab, die Reform noch während der Wintersession im Parlament beraten zu lassen. Aufgrund der unsicheren Konjunkturlage müssten die Bundesfinanzen neu beurteilt werden.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Oktober erteilte der Bundesrat der Volksinitiative zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer des SGB eine Absage. Der SGB hatte seine Initiative Ende 1999 eingereicht. Der Bundesrat kam nun zum Schluss, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sei zu aufwendig und zu wenig ergiebig.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Le Conseil fédéral a publié six messages concernant respectivement des conventions en vue d’éviter la double imposition de certains pays. Etaient concernés: la Mongolie, l’Albanie, le Kazakhstan, la Macédoine, l’Inde et l’Autriche. Au cours de l’année sous revue, le Conseil des Etats a eu l’occasion de ratifier à l’unanimité les textes portants sur les quatre premiers pays. Quelques mois plus tard, le Conseil national a approuvé lui aussi en chœur les conventions avec la Mongolie, l’Albanie et le Kazakhstan.

CDI avec la Mongolie, l’Albanie, le Kazakhstan, la Macédoine, l’Inde et l’Autriche

Die Zürcher Sozialdemokratin Fehr beantragte mit einer Motion die Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer; dies auch deshalb, weil die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren von mehreren Kantonen abgeschafft worden war. Der daraus erzielte Steuerertrag sollte zur Finanzierung einer Kinderrente verwendet werden und das System der Kinderzulagen ersetzen. Bei den bürgerlichen Parteien fand die Motion keine Befürworter. Bührer (fdp, SH) kritisierte unter anderem die Zweckbindung dieser Steuer. Loepfe (cvp, AI) wehrte sich im Namen der Kantone gegen den drohenden Entzug von Steuereinnahmen. Beck (lp, VD) erinnerte daran, dass vererbte Vermögen bereits mehrfach besteuert worden sind. Der Bundesrat hielt fest, dass die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer allein bei den Kantonen liege und beantragte, die Motion abzulehnen. Sollte allerdings die in der neuen Bundesverfassung verbriefte Harmonisierung der kantonalen Steuern misslingen, will er sich für die Wiederaufnahme des Begehrens einsetzen. Mit 109 zu 59 Stimmen wurde die Motion im Rat verworfen.

eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Im Hinblick auf die Erneuerung der Bundesfinanzordnung 2006 soll der Bundesrat im Jahr 2001 dem Parlament eine Reform des Steuersystems vorlegen. Dies forderte eine Motion der CVP-Fraktion im Nationalrat. Anzustreben sei die Stabilisierung der Fiskalquote, eine ökologische Steuerreform verbunden mit einer Reduktion der Lohnnebenkosten und eine Verlagerung von direkten auf indirekte Steuererträge, wobei die Familien und der Mittelstand zu entlasten und die Unternehmensbesteuerung massvoll auszugestalten sei. Nach der im September an der Urne zu Fall gebrachten ökologischen Steuerreform beantragte Raggenbass (cvp, TG) die Überweisung des entsprechenden Motionsabschnittes als Postulat. Der Bundesrat beanstandete, die Forderung nach einer Stabilisierung der Fiskalquote sei bereits durch das Finanzleitbild genügend abgedeckt. Ferner lehnte die SP-Fraktion eine Verlagerung der Steuern aus sozialpolitischen Gründen ab. Das Plenum überwies die ersten beiden Punkte dennoch als Motion und formte den dritten Teil in ein Postulat um.

Reform des Steuersystems

Schliesslich forderte Fehr (sp, ZH) in einer von der ehemaligen Basler SP-Nationalrätin Keller eingereichten Motion eine mildere Besteuerung von Kinderalimenten, solange ein zu bestimmendes Einkommen nicht überschritten wird. Bis 1995 konnten Alimente vom leistenden Elternteil nicht von der Steuer abgezogen werden und mussten daher vom erhaltenden Elternteil auch nicht als Einkommen versteuert werden. Die Volkskammer überwies den Vorstoss als Postulat. Auch der Berner Nationalrätin Vermot (sp) war die Besteuerung von Kinderalimenten ein Dorn im Auge. Ihrem Vorschlag (Mo. 99.3482), Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzugs beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden entsprechend geringer zu besteuern, hielt der Bundesrat entgegen, dass nicht mehr vorhandenes Einkommen nicht besteuert werden sollte. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat.

mildere Besteuerung von Kinderalimenten

Als Postulat erfolgreich war eine Motion der CVP-Fraktion zur Besserstellung der Familien bei der direkten Bundessteuer. Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung hat in den Augen der Fraktion mit einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf zu einer generellen Abwertung der Familie als Lebensform geführt. Der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber kinderlosen Paaren sei im Steuersystem verstärkt Rechnung zu tragen. Entsprechend dem Bericht Locher zur Revision der Familienbesteuerung forderte die Fraktion deshalb die separate Einkommensbesteuerung bei verheirateten Personen mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern . Mit Stichentscheid des Ständeratspräsidenten wurde in der Herbstsession ausserdem eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates (Mo. 00.3193) als erfüllt abgeschrieben, die eine stärkere Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung sowie die Einführung einer Familienverträglichkeitsprüfung bei Entscheiden und Erlassen verfolgt hatte. (Siehe dazu auch hier) Der Nationalrat hatte bereits im Frühjahr eine Motion Baumann (gp, BE) (Mo. 98.3103) als Postulat überwiesen, die den Kantonen die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung ermöglichen will.

separate Einkommensbesteuerung zivilstandsunabhängigen Besteuerung

In einer Pressekonferenz übte die SP Ende Juli Kritik an Bundesrat Villigers Familiensteuerreform. Die Reform sei ein Etikettenschwindel und ein Steuergeschenk an die Reichen. Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) führte an, dass das einkommensschwächste Drittel der Bevölkerung nicht von der Reform profitieren könne, weil es gar keine Bundessteuern entrichte. Eben dieses Drittel hätte indes eine Verbesserung der finanziellen Lage am nötigsten. Als Alternative schlug die SP ein Massnahmenpaket vor, welches Kinder und Jugendliche von Krankenkassenprämien befreien soll, die Einführung von eidgenössischen Kinderrenten vorsieht und Ergänzungsleistungen für Familien fordert. Ausserdem will die SP die vorschulischen Kinderbetreuungsangebote stärker fördern und eine Mutterschaftsversicherung einrichten, welche über 14 Wochen hinweg 80 Prozent des Lohns garantiert.

SP kritisiert Familiensteuerreform