Die Idee einer allgemeinen Steueramnestie hatte im Ständerat vor zwei Jahren keine Mehrheit gefunden. Dessen Rechtskommission schritt anschliessend an die Ausarbeitung einer Vorlage, die eine individuelle Steueramnestie nach dem Prinzip der straflosen Selbstanzeige verfolgt. Die Kommission übergab ihren Entwurf im Berichtsjahr dem Bundesrat zur Vernehmlassung. Der Steuererklärung soll zukünftig eine Spalte zur Deklarierung bisher verschwiegener Einkommen und Vermögen beigefügt werden. Private würden bei Selbstanzeige von einer Strafverfolgung verschont, müssten allerdings die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen begleichen. Unternehmen hingegen bliebe ein gerichtliches Verfahren nicht erspart. Trotz den Einwänden kantonaler Finanzdirektoren hielt die Kommissionsmehrheit an ihrer Position fest, Erben nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers zu bestrafen. Dieses Anliegen lag auch der Motion Pelli (fdp, TI) (Mo. 97.3125) zugrunde, die gefordert hatte, bei Vorlage eines vollständigen Inventars der Erbmasse auf Nachsteuer und Busse zu verzichten. Der Nationalrat überwies die Motion als Postulat.
Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige- Schlagworte
- Datum
- 16. März 1999
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1999, S. 367 f.
- TA, 11.1.99; NZZ, 12.1.99
von Daniel Brändli
Aktualisiert am 17.05.2019
Aktualisiert am 17.05.2019