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Der Ständerat überwies einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ), die verlangt, dass sogenannt doppelverdienende Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht mehr benachteiligt werden. Der Motionär erinnerte an das aktuelle Jahr der Familie und machte geltend, dass von 566'000 Ehepaaren mit zwei Einkommen deren 430'000 von Steuernachteilen betroffen seien, wobei diese bis zu 100% betragen können. So bezahlten Verheiratete mit einem Einkommen von CHF 60'000, zu dem Mann und Frau je CHF 30'000 beitragen, praktisch doppelt soviele Steuern wie ein Konkubinatspaar mit gleichem Einkommen. Das Bundesgericht bezeichne Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare jedoch spätestens ab 10% als verfassungswidrig. Frick verlangte eine Revision des ungerechten Tarifs, ohne dass dem Bund Steuerausfälle entstehen. Bundesrat Stich, der den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen wollte, relativierte, dass nur rund ein Viertel der Doppelverdiener-Ehepaare eine Mehrbelastung von mehr als 10% zu tragen habe, wobei tatsächlich enorme Unterschiede bestünden. Stich sicherte zu, dass eine Arbeitsgruppe nach einer möglichst gerechten Lösung suchen werde.

Motion Frick zur Steuerentlastung doppelverdienender Ehepaare

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament Änderungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). In beiden Bundesgesetzen war 1990 der Grundsatz aufgestellt worden, dass das steuerbare Eigenkapital von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften um den Teil des Fremdkapitals erhöht wird, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt. Als Sonderregelung für Immobiliengesellschaften und Immobiliengenossenschaften war festgelegt worden, dass das steuerbare Eigenkapital einer fixen Quote von einem Drittel der für die Gewinnsteuer massgeblichen Aktiven entspricht. Diese starre Regelung war von zwei 1993 überwiesenen Motionen Engler (cvp, AI) und Rüesch (fdp, SG) bemängelt worden. Der Bundesrat schlug nun vor, die Quote auf einen Viertel zu senken und zudem explizit festzuhalten, dass echtes Fremdkapital nie als verstecktes Eigenkapital aufgerechnet wird. Von diesem Vorschlag zeigten sich die Motionäre allerdings ebenfalls enttäuscht und beide Räte lehnten die vorgeschlagene Regelung ab. Sie strichen die Quote und stimmten einem Antrag der Ständeratskommission zu, wonach das steuerbare Eigenkapital auf den ihm wirtschaftlich zukommenden Wert festzulegen sei.

Änderungen des DBG und StHG

Eine vom Ständerat im Vorjahr überwiesene Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie nahm im Frühjahr mit knappem Mehr von 95 gegen 87 Stimmen auch der Nationalrat an. Die Vorlage beauftragt den Bundesrat gegen seinen Willen, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie von 1993 bis 1997, die sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern erstreckt, auszuarbeiten. Der Motionär machte geltend, dass eine Begnadigung zur Sanierung der Finanzlage beitrage und dass die Amnestien von 1945 und 1969 diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt hätten. So brachte die Steueramnestie von 1969 nicht deklariertes Vermögen von CHF 11.5 Mrd. zutage. Gemäss Bundesrat Stich sowie der Ratsminderheit stellen Steueramnestien jedoch eine schwere Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen (Rechsteiner, sp, SG) brachte als Alternative eine Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens zu unterbreiten. Diese wurde jedoch von der grossen Kammer knapp mit 91 zu 89 Stimmen verworfen. Im Gegensatz zu den Räten zeigten die kantonalen Finanzdirektoren wenig Begeisterung für die Steureramnestie; 22 von 26 Kantonen lehnten eine solche ab. Bundesrat Stich machte nach seiner Niederlage deutlich, dass Steuerhinterzieher nicht mehr wie 1969 mit Samthandschuhen angefasst würden. Er kündigte flankierende Massnahmen zur Steueramnestie an, die auch eine Verschärfung der Strafbestimmungen sowie hohe Nachsteuern beinhalten sollen.

Steueramnestie

Eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Strahm (sp, BE) forderte, mit geeigneten Massnahmen die Bemessungslücke der Jahre 1993 und 1994, die durch den Systemwechsel von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung entsteht, bei der Besteuerung der Kapitalleistungen aus der zweiten und der dritten Säule aufzuheben. Der Ständerat lehnte die Motion jedoch als zeitlich nicht mehr realisierbar ab.

Motion Strahm zur Schliessung der Bemessungslücke

Im Streit zwischen Parlament und Regierung um die Interpretation der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen mit Einmaleinlage, welche im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt ist, beharrte der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des DBG auf seiner bisherigen Auslegung. Demnach müssen die zwei entscheidenden Bedingungen, eine Versicherungsdauer von mindestens zehn Jahren und ein Mindestalter der versicherten Person von sechzig Jahren, kumulativ erfüllt sein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Diese Bedingungen sollen garantieren, dass die Versicherungsleistung eindeutig der Altersvorsorge dient. Im übrigen müsse das Prinzip der Gleichbehandlung in bezug auf das Versicherungs- und das Banksparen gewährt werden. Der Nationalrat folgte der Argumentation von Regierung und Kommission und änderte das DBG — bevor es überhaupt in Kraft treten konnte — im Sinne der kumulativen Interpretation. Für die Übergangsregelung wurde der Antrag Strahm (sp, BE), welcher vorsah, dass alle vor Ende 1993 abgeschlossenen Verträge bis Ende 1995 steuerfrei aufgelöst werden können, mit grosser Mehrheit gutgeheissen.

Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen im DBG

Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche im Februar 1992 von einem rechtsbürgerlichen Komitee lanciert worden war, kam im Berichtsjahr zustande. Mit Abstand am meisten Unterschriften steuerte der Kanton Zürich bei, gefolgt vom Kanton Waadt.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialversicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen.

Initiative der GP zur ökologischen Steuerreform

In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge.

Forderung der VPAG zur Steuerentlastung für Unternehmen

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Die freisinnige Fraktion reichte im Zusammenhang mit dem Revitalisierungsprogramm eine Reihe von Vorstössen in den Bereichen Umschulung, Weiterbildung resp. Forschung, Bodenrecht, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Steuerpolitik, Deregulierung im Fernmeldewesen, Transitabkommen sowie Arbeitsmarkt. Der Nationalrat überwies zudem verschiedene Fraktionsmotionen der FDP zum Abbau von Vorschriften in der Argrarpolitik.

verschiedene Vorstösse und Motionen der FDP im Jahre 1993

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Delegiertenversammlung der AP in Reiden (LU) beschloss die Unterstützung der Volksinitiative des Gewerbeverbandes und des Redressement National zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Die AP verlangte auch weitere Deregulierungsmassnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Raumplanung und Baurecht, um das Investitionsklima zu verbessern.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten.

grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Erneut forderte die Liberale Partei die Abschaffung der direkten Bundessteuer und unterstützte hierzu die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative. Gemeinsam mit den drei bürgerlichen Bundesratsparteien reichte sie im Parlament Motionen für eine Revitalisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ein.

Abschaffung der direkten Bundessteuer und Motionen zur Revitalisierung des Wirtschaftsstandort Schweiz

Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen.

Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab.

Mo. Cavadini

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über CHF 3 Mrd. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Anders als die bürgerlichen Regierungsparteien unterstützte der Vorort die vom Gewerbeverband und dem Redressement National lancierte Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis zum Jahr 2003. Dem Argument der bürgerlichen Bundesratsparteien, dass der Vorstoss schlecht terminiert sei und die Diskussion um die vordringlich notwendige Einführung der Mehrwertsteuer unnötig belaste, vermochte sich der Vorort nicht anzuschliessen. Er fand, dass die Initiative seinen eigenen finanzpolitischen Zielen einer Verlagerung von den Einkommens- auf die Verbrauchssteuern entspreche, und deshalb, zumindest als politisches Druckmittel, auch unterstützenswert sei.

Vorort (economiesuiss) unterstützt die Volksinitiative für die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis 2003

Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)