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Ende September verabschiedete der Bundesrat den Finanzplan 1999-2001, der ohne Berücksichtigung des Sparprogramms 98 (siehe unten) für 1999 noch Defizite von 6.4 Mrd. (1999), 4.7 Mrd. (2000) und 3.4 Mrd. (2001) vorsieht. Gegenüber dem letztjährigen Finanzplan 1998-2000 ergibt sich für 1999 und 2000 eine Verschlechterung in der Grössenordnung von insgesamt einer Milliarde. Die im Rahmen der Finanzplanbereinigung erzielten Einsparungen wurden durch höhere Darlehen an die Arbeitslosenversicherung von jährlich rund einer Milliarde mehr als kompensiert. Weiter mussten die Einnahmeprognosen zum Teil massiv reduziert werden, insbesondere bei der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie bei der Mineralölsteuer als Folge der Beschlüsse des Parlaments im Zusammenhang mit der NEAT-Finanzierung. Gemäss Finanzplan 1999-2000 werden die Ausgaben im Durchschnitt nur noch um jährlich 1,8% ansteigen, was einem realen Nullwachstum entspricht. Die Einnahmen nehmen jährlich um geschätzte 3,5% zu. Damit zeichnet sich eine klare Trendwende ab: Defizite und Ausgabenwachstum sollen schrittweise zurückgehen. Dem Finanzplan liegen insgesamt aber optimistische Annahmen zugrunde.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH) (Po. 97.3162), das den Bundesrat bat zu prüfen, ob bei der direkten Bundessteuer die Maxima für den Abzug von Krankenkassenprämien nicht entsprechend dem Anstieg der Prämien für die Grundversicherung angepasst werden sollten, wurde vom Nationalrat überwiesen. Eine Motion Teuscher (gp, BE) (Mo. 96.3460), die den steuerlichen Abzug von Weiterbildungskosten, die für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nötig sind, verlangte, überwies er ebenfalls in Postulatsform.

Postulate zu Steuerabzügen

Eine Motion Schüle (fdp, SH) (Mo. 96.3653) verlangte als Beitrag zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft verschiedene befristete steuerliche Massnahmen, darunter eine Erhöhung des Abzugs für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die teilweise Abzugsfähigkeit des Steueraufwandes bei Personengesellschaften und die befristete Aufhebung der Dumont-Praxis (Abzug der Unterhaltskosten erst nach fünf Jahren seit dem Erwerb einer Liegenschaft). Der Ständerat überwies die Vorschläge auf Antrag des Bundesrates als Postulat. Auch der Nationalrat überwies eine praktisch gleichlautende Motion der FDP-Fraktion (Mo. 96.3622) nur in Postulatsform.

Motion Schüle zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft

Im letzten Jahr hatte die WAK des Nationalrates eine von Elmar Ledergerber (sp, ZH) präsidierte Subkommission eingesetzt, die Vorschläge bezüglich der Förderung von Risikokapital in der Schweiz erarbeiten sollte. Zu Beginn des Jahres legte die WAK Bericht und Entwurf zu einem Bundesbeschluss vor. Ziel ist danach die Schaffung einer oder mehrerer Risikokapitalgesellschaften (RKG) auf privatwirtschaftlicher Basis, welche die Frühfinanzierung und das «Coaching» von Jungunternehmen sicherstellen. Um amtlich anerkannt zu werden, muss eine RKG mindestens 60% (in den ersten drei Jahren 45%) ihrer Mittel in neue, noch nicht börsenkotierte Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz investieren. Damit RKG überhaupt zum erforderlichen Kapital kommen, sollen Kapitalgeber von Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Als Anreize beschloss die WAK, dass Kapitalgeber im ersten Jahr 50% der in RKG investierten Mittel vom Einkommen abziehen können, allerdings höchstens im Umfang von 20% des steuerbaren Einkommens bzw. - bei Unternehmungen - bis zu 20% des Gewinnes. Diese Abzüge werden der Besteuerung wieder unterworfen, wenn der Risikokapitalgeber nach einigen Jahren seine Beteiligung mit Gewinn wieder verkauft. Der Bund verliert so in diesem Bereich nur die Zinsen auf die Steuern während dieser Zeit. Als zweiter Anreiz können Kapitalgeber Verluste vom Einkommen abziehen. Allfällige Gewinne auf Investitionen müssen sie jedoch nicht versteuern, und ausgeschüttete Kapitalerträge sind zu 50% steuerfrei. Der Nationalrat hiess den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Sommersession mit seltener Einmütigkeit gut. Ein Antrag Berberat (sp, NE), eine Steuerbefreiungsobergrenze von CHF 500'000 während der zehnjährigen Dauer festzusetzen, hatte trotz Unterstützung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz keine Chance. Der Nationalrat überwies ausserdem eine Motion der WAK (Mo. 97.3001), die den Bundesrat beauftragte, die Anlage- und Aufsichtsvorschriften für Pensionskassen zu lockern, um diesen die Risikokapitalanlage vermehrt zu ermöglichen.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Der Ständerat zog in der Sommersession die Notbremse. Oppositionslos trat er zwar auf die Vorlage ein, in der Detailberatung kritisierte aber insbesondere Plattner (sp, BS) die vom Nationalrat eingeführte Asymmetrie bei der Holdingbesteuerung und bezeichnete die Reformwirkungen als «Selbstbedienungsladen ohne Kasse». Die vom Nationalrat beschlossenen neuen Steuerfreiheiten würden nicht dazu führen, dass neue Holding-Gesellschaften in die Schweiz kämen, sondern, dass heute in der Schweiz domizilierte Holding-Gesellschaften ihre Gewinne steuerfrei realisierten und ins noch steuergünstigere Ausland transferierten. Die Beratungen im Nationalrat hätten gezeigt, dass kaum jemand verstanden habe, um was es überhaupt geht. Gemperli (cvp, SG) vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Auswirkungen der Reform auf KMU nicht genügend abgeklärt worden seien. Der verunsicherte Rat stimmte schliesslich einem Antrag Danioth (cvp, UR) auf Rückweisung an die Kommission zu.

Reform der Unternehmensbesteuerung

In den letzten Jahren hat die Schweiz für Holdinggesellschaften an Attraktivität eingebüsst, und es kam zu diversen Auslagerungen von Holdings in EU-Staaten (Die EU führte 1992 Regelungen ein, die im EU-Raum ungehinderte Kapitalflüsse zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erlauben. Ausserdem verbesserten verschiedene EU-Staaten ihre Unternehmensbesteuerung). Aber auch für KMU verlor die Schweiz an Attraktivität. Im Vorjahr hatte der Bundesrat deshalb zwei Varianten einer Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt, die Steuerausfälle von CHF 90 Mio. bzw. 210 Mio. zur Folge gehabt hätten; diese stiessen aber im Vernehmlassungsverfahren insbesondere auf linken Widerstand. Die Linke willigte schliesslich aber doch in eine Reform der Unternehmensbesteuerung ein, um im Gegenzug die Unterstützung der Bürgerlichen für ein Investitionsprogramm zu erhalten. Als Teil des Investitionsprogrammes legte der Bundesrat im März ein neu geschnürtes Reformpaket vor, das einen Einnahmenausfall von geschätzten CHF 170 Mio. (davon CHF 90 Mio. für die Kantone) und verschiedene Änderungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG), des Gesetzes über die Stempelabgaben (StG) sowie des Gesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) vorsah. Schwerpunkte waren folgende:

1.) Direkte Freistellung der Beteiligungsgewinne und Beteiligungserträge. Die bisherige steuerliche Freistellung der Erträge (Dividenden usw.) wird auf die Gewinne (Kapital- und Aufwertungsgewinne zuzüglich Erlöse aus zugehörigen Bezugsrechten) ausgedehnt (-100 Mio.) (Unterschieden wird zwischen Neu- und Alt-Beteiligungen. Um Abwanderungen zu verhindern, müssen bestehende Holdinggesellschaften die auf Alt-Beteiligungen realisierten Gewinne für eine lange Frist weiterhin versteuern, dafür können sie die Verluste auf Altbeteiligungen auch künftig steuerlich zum Abzug bringen).

2.) Einführung einer proportionalen Gewinnbesteuerung von 8,5% anstelle der renditeabhängigen, progressiven Steuer auf den Reinertrag (+120 Mio.) und Abschaffung der Kapitalsteuer (-320 Mio.).

3.) Senkung der Emissionsabgabe auf Beteiligungen von 2% auf 1%. Zudem gilt ein Freibetrag von CHF 250'000 für Neugründungen wie auch für Kapitalerhöhungen (-120 Mio.).

4.) Differenzierte Neuregelung der Steuerfolgen beim Erwerb eigener Aktien. Die Massnahmen 2 und 3 sollen insbesondere die KMU begünstigen. Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verlustverrechnung im Konzern nahm der Bundesrat nicht ins Reformpaket auf, da sich die Kantone geschlossen dagegen gewehrt hatten. Als neues Element schlug er dafür die Wiedereinführung einer Stempelabgabe auf Lebensversicherungsprämien von 2,5% vor, womit der notleidenden Bundeskasse Kompensationseinnahmen von rund CHF 250 Mio. zufliessen sollten (Der Stempel auf Lebensversicherungen war 1973 abgeschafft worden).

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates begrüsste das vom Bundesrat vorgelegte Steuerpaket, kritisierte aber mehrere Punkte in der Holdingbesteuerung, so etwa jenen, dass generell Kapitalverluste aus Beteiligungen nicht berücksichtigt werden sollen. Ausserdem beschränkte sie den Stempel auf die vorab der Kapitalanlage dienenden Versicherungen mit Einmalprämie und beschloss, den Stempelbeschluss von der Unternehmenssteuerreform abzukoppeln. In der April-Sondersession folgte der Nationalrat seiner Kommission und hiess die vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuererleichterungen für Unternehmen von insgesamt CHF 420 Mio. gut. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der einen proportionalen Gewinnsteuersatz von lediglich 8% verlangte, wurde ebenso deutlich abgelehnt wie ein Antrag der Ratslinken, den Satz auf 9,8% anzuheben. Bei der Holdingbesteuerung schuf eine bürgerliche Mehrheit aber eine Asymmetrie, indem die Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen steuerfrei erklärt werden, entsprechende Verluste indes steuerlich abzugsfähig sein sollen. Mit 94 zu 81 Stimmen stimmte eine bürgerliche Mehrheit zudem der Entkoppelung des Stempels vom übrigen Steuerpaket zu, um bei einem Referendum der Versicherungsbranche, die eine Neubesteuerung heftig bekämpfte, wenigstens die dringliche Reform der Unternehmensbesteuerung zu retten. Die SP kritisierte dieses Vorgehen als Versuch, die Besteuerung der Lebensversicherungen zum Abschuss freizugeben. Mit 99 zu 64 Stimmen folgte eine bürgerliche Mehrheit zudem der WAK und stimmte einer Stempelabgabe von 2,5% nur für Lebensversicherungen mit Einmalprämien zu. Damit reduzierten sich die Kompensationseinnahmen auf rund CHF 100 Mio. Ein Antrag Blocher, auf eine Stempelabgabe für Lebensversicherungen ganz zu verzichten, wurde mit 99 zu 64 Stimmen verworfen. Die SP drohte mit dem Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform, während die Versicherungsgesellschaften ihrerseits ein Referendum gegen den Stempel nicht ausschliessen wollten.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 97.3192), die Erträge aus allen rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie voll steuerbar machen wollte, wurde vom Nationalrat mit 93 zu 46 Stimmen verworfen. Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission prüft jedoch eine massvolle Besteuerung für Einmalprämienversicherungen, da diese zunehmend ein Steuerspar- anstelle eines Vorsorgeinstruments geworden seien.

Motion Jans: Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämien

Via parlamentarische Initiative verlangte Nationalrätin Nabholz (fdp, ZH) eine Öffnung der Säule 3a für Nichterwerbstätige, insbesondere Frauen, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, sowie Arbeitslose und Invalide. Von der steuerlich privilegierten gebundenen Selbstvorsorge könnten somit rund 635'000 Personen mehr profitieren. Die SP bekämpfte den Vorstoss jedoch als neues Steuerschlupfloch für Reiche und sah darin im Gegensatz zur Initiantin kein eigentliches Gleichstellungsanliegen, da sich viele der anvisierten Personen die Säule 3a gar nicht leisten könnten. Mit 109 zu 60 Stimmen gab der Nationalrat der Initiative aber Folge und beauftragte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der Ausarbeitung einer Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

1995 hatte der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Delalay (cvp, VS) Folge gegeben, die die Durchführung einer einmaligen allgemeinen Steueramnestie verlangt. Seine Rechtskommission wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Zu Beginn des Berichtsjahres beantragte diese dem Rat jedoch die Abschreibung der Initiative, da eine Steueramnestie bei den Kantonen und der Bevölkerung auf Widerstand stossen würde. Dafür beschloss die Kommission, eine Vorlage für eine individuelle Steueramnestie nach dem Prinzip der straflosen Selbstanzeige auszuarbeiten, die sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden gelten soll. Wer bisher nicht versteuertes Vermögen und Einkommen angibt, müsste damit keine Strafsteuer, sondern lediglich die Nachsteuern samt Verzugszins bezahlen. Im Gegensatz zur allgemeinen Amnestie wäre diese individuelle Amnestie nicht an einen Zeitpunkt gebunden. Der Ständerat stimmte diesem Konzept mit 27 zu 13 Stimmen zu. Den Antrag Delalays, auf die Initiative zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen, verwarf er.

Steueramnestie

Zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle», die Steuerausfälle von CHF 1.5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte, siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau). Zur parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI), welche die steuerliche Nichtanerkennung von Schmiergeldern fordert, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).

Zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle", die Steuerausfälle von 1,5 bis 2 Mia Fr

In der Frühjahrssession kam die vom Schweizerischen Gewerbeverband getragene Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer", die der Bundesrat bereits 1994 kategorisch abgelehnt hatte, in den Ständerat. Sie verlangt die Abschaffung der direkten Bundessteuer auf Ende 2002, eine Kompensation der Steuerausfälle von gegen CHF 9 Mrd. durch die Mehrwertsteuer, die damit auf rund 12% erhöht werden müsste, und die Aufrechterhaltung des interkantonalen Finanzausgleichs. Die Initiative hatte auch im Ständerat, der geltend machte, dass deren Annahme eine unsoziale Lastenverschiebung auf 90% der Einkommen zugunsten von 10% Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen zur Folge hätte, keine Chance. Mit 40:0 erhielt sie eine deutliche Abfuhr. In der Sommersession empfahl mit 140:31 Stimmen aus den selben Gründen auch der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung. Nur gerade eine Mehrheit der SVP und Liberalen sowie eine Minderheit der FDP verteidigten das Volksbegehren. Angesichts dieser schwachen Unterstützung zog das Komitee die Initiative im Dezember zurück.

Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer (BRG 94.095)

Bundesrat Villiger setzte eine Expertengruppe ein, die bis Ende 1997 Vorschläge zur Behebung von Steuerschlupflöchern für Grossverdiener unterbreiten soll. Dabei sollen insbesondere die steuerliche Freistellung privater Kapitalgewinne, die Steuerfreiheit für gewisse Vermögenserträge und der unbeschränkte Schuldzinsenabzug unter die Lupe genommen werden.

Einsatz von Expertengruppe zu Steuerschlupflöchern

Im Juli schickte der Bundesrat einen Entwurf für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf Bundesebene in die Vernehmlassung, die Steuererleichterungen für Holdinggesellschaften und KMU vorsieht. Von seinem ursprünglichen Ziel, die Reform haushaltsneutral durchzuführen, rückte er ab und präsentierte stattdessen zwei Varianten, die geschätzte Steuerausfälle von CHF 90 Mio. bzw. CHF 210 Mio. zur Folge hätten. In beiden Paketen sind die Einführung der proportionalen Gewinnsteuer, die Verlustverrechnung im Konzern, eine höhere Freigrenze bei den Emissionsabgaben und eine Neuregelung beim Erwerb eigener Aktien enthalten. Der heutige renditeabhängige Dreistufentarif, den die Schweiz noch als einziger OECD-Staat kennt, führt dazu, dass Firmen je nach Kapitalstruktur bei gleichem Produkt, Gewinn und Umsatz unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Als wichtigste Neuerung wird deshalb der Übergang zur proportionalen Gewinnsteuer vorgeschlagen. Die Einführung der proportionalen Besteuerung hatte (bei einem Satz von 9,8%) bereits Bundesrat Otto Stich gefordert, war damit im Parlament im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 aber gescheitert. Die Variante A sieht einen Satz von 8,9%, Variante B einen solchen von 9,5% vor. Diese hätten zunächst Mehreinnahmen von jährlich CHF 230 Mio. (A) bzw. CHF 410 Mio. (B) zur Folge. Da aber eigenkapitalstarke Unternehmen wie Banken und Versicherungen, die vom heutigen System profitieren, wenig Freude an einem Systemwechsel haben dürften, soll der Übergang zur Proportionalsteuer mit der Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer abgefedert werden, wodurch ein Einnahmenausfall von CHF 260 Mio. entstünde.

Den Übergang zur Proportionalsteuer will der Bundesrat mit einer weiteren Massnahme verbinden, wonach der Verlust einer Konzernrechnung immer dann unverzüglich zur Verrechnung gebracht werden kann, wenn andere Konzerngesellschaften einen entsprechenden Gewinn ausweisen. Dies würde Steuerausfälle von CHF 50 Mio. nach sich ziehen. Im weiteren soll die bisherige Freigrenze bei Emissionsabgaben von CHF 250'000 auf eine Million heraufgesetzt werden, wodurch die Gründungskosten von KMU vermindert würden. Die damit verbundenen Steuerausfälle werden auf CHF 5 Mio. bis CHF 10 Mio. geschätzt. Im Paket A ist überdies der Steueraufschub bei grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen enthalten, eine Massnahme, die den Beteiligungstransfer über die Grenze hinweg erleichtern würde, ohne dass damit Steuerausfälle verbunden wären. Das Paket B sieht dagegen zusätzlich vor, dass Holdings Beteiligungsgewinne nicht mehr versteuern müssen. Sie könnten somit Beteiligungen ins Ausland verlagern, ohne dass sie die stillen Reserven zu versteuern hätten, eine Massnahme, die dem Bund jährlich Steuerausfälle von CHF 300 Mio. bescheren würde. Der Bundesrat sprach sich für das mit weniger Steuerausfällen verbundene Paket A aus.

Die Vernehmlassung fiel jedoch kontrovers aus. Während SP und Gewerkschaften Widerstand gegen jegliche Abweichung vom Postulat der Ertragsneutralität anmeldeten, ging den Wirtschaftsverbänden und den bürgerlichen Parteien die Reform zuwenig weit. Beide Seiten befürworteten zwar den Übergang zur proportionalen Gewinnsteuer, die Linke forderte aber einen Höchstsatz von 9,8%, während die bürgerliche Seite einen Satz von näher bei 8% als bei 9% verlangte. Als Begleitmassnahme forderte sie u.a. eine völlige Abschaffung der Kapitalsteuer. Gegensätzliche Stellungnahmen gaben auch die Kantone ab, deren Interessenlage sehr unterschiedlich ist.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Zwei Motionen Marty (fdp, TI) (Mo. 96.3050) und Lachat (cvp, JU) (Mo. 96.3285) forderten eine Stärkung finanzschwacher Kantone und schlugen vor, dass ein höherer Anteil der direkten Bundessteuern für den Finanzausgleich zu verwenden sei. Gleichzeitig sollten weniger Gelder nach dem Steueraufkommen der Kantone verteilt werden. Beide Räte folgten aber dem Bundesrat, der befürchtete, mit einer vorgreifenden Einzelmassnahme Widerstände gegen das laufende Reformprojekt zum Finanzausgleich zu wecken, und überwiesen die Vorstösse nur als Postulat.

Motionen zur Stärkung finanzschwacher Kantone

Auch die WAK des Nationalrates wollte das Thema nicht ganz fallen lassen. Per Motion forderte sie den Bundesrat mit 61:35 Stimmen auf, einen Entwurf vorzulegen, der die strukturellen Mängel der direkten Bundessteuer behebt und dabei namentlich auch auf die Frage der steuerlichen Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren eingeht. Im November setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, die bis Mitte 1998 insbesondere die Familienbesteuerung prüfen und Vorschläge für eine Neukonzeption machen soll.

Motion WAK-NR: Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Vallender (fdp, AR) (Mo. 96.3059), die den Bundesrat beauftragt, die steuerrechtliche Behandlung des Kaufs eigener Aktien durch die Aktiengesellschaft auf Gesetzesstufe zu regeln. Im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) fehlt eine entsprechende Regelung. Eine Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 94.3127), die im DBG bedeutende Mängel bezüglich den Bestimmungen über die Verjährung ausmachte und Korrekturen sowie eine Fristenverkürzung forderte, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

Motionen zur Überarbeitung des DBG

Mit 76 zu 28 Stimmen nahm der Nationalrat ein Postulat Carobbio (sp, TI) an, das die Parteien von der direkten Bundessteuer befreien will. Er folgte damit dem Bundesrat nicht, der zwar die Forderung an sich als durchaus diskutabel bezeichnete, jedoch Probleme sah bei der Abgrenzung, welche Organisation als steuerbefreite Partei gelte und welche nicht, und für eine Lösung im Rahmen einer allfälligen späteren Revision der Steuergesetze plädierte.

Postulat Carobbio, Steuerbefreiung für politische Parteien (94.3520)

Nachdem im Vorjahr zwei parlamentarische Vorstösse die Zulassung der grenzüberschreitenden Restrukturierung sowie die Gewinn- und Verlustverrechnung im Konzernverbund gefordert hatten, wurden im Berichtsjahr weitergehende Reformen in der Unternehmensbesteuerung verlangt. In der Frühjahrssession überwies der Nationalrat mit 72:51 Stimmen eine Motion der CVP-Fraktion, die eine steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Einführung der renditeunabhängigen proportionalen Besteuerung, die Prüfung der Abschaffung der Kapitalsteuer, die Möglichkeit der steuerneutralen grenzüberschreitenden Umstrukturierung von schweizerischen Unternehmen, die Zulassung der Gewinn- und Verlustverrechnung im Konzernverbund und die Herabsetzung der Emissionsabgaben auf Eigenkapital auf EU-Niveau forderte. Weiter verlangt die Motion, die steuerliche Doppelbelastung von Gesellschaft und Aktionären bei der Gewinnausschüttung zu mildern, bestehende Steuererleichterungen zugunsten von Jungunternehmern auszubauen und den Generationenwechsel in einem Familienbetrieb durch fiskalische Vorkehrungen zu vereinfachen. Vergeblich beantragte Bundesrat Kaspar Villiger die Umwandlung in ein Postulat. Er bezweifelte, dass das gesamte Unternehmenssteuerrecht in kurzer Zeit reformiert werden könne, stellte aber die rasche Ausarbeitung eines kleineren Pakets mit den dringlichsten Anliegen in Aussicht.

Reform der Unternehmensbesteuerung

In der Sommersession reichte Ursula Hafner (sp, SH) eine von 66 Parlamentariern mitunterzeichnete Motion ein, die die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangt. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 6% ergäbe sich ein Ertrag von rund 1.5 Mrd., den die Motionärin hauptsächlich für die AHV einsetzen möchte.

Motion Hafner: Eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer

Während die Volksinitiative des Gewerbeverbandes vom Parlament klar abgelehnt wurde, stiess der indirekte Gegenentwurf der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) auf Interesse. Die Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 95.423) sieht eine Verlagerung von der direkten Bundessteuer hin zur Mehrwertsteuer vor und möchte die steile Progression im mittleren Einkommensbereich mildern sowie die fiskalische Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren eliminieren. Zur Kompensation der Einnahmenausfälle bei der direkten Bundessteuer von CHF 1.65 Mrd. sieht die WAK eine Erhöhung der MWSt von 1% beim Normalsatz und 0,3% beim reduzierten Satz vor. Der Bundesrat bestritt in seiner Stellungnahme nicht, dass die Progressionskurve und die Nachteile von verheirateten Doppelverdienern gegenüber Konkubinatspaaren mit zwei Einkommen diskussionswürdig seien. Er warnte aber davor, dass die Empfänger niedriger und mittlerer Einkommen auf Grund des Vorschlags per saldo mehr Steuern bezahlen müssten als heute. Entlastet, teilweise sogar massiv, würden verheiratete Steuerpflichtige ab einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 150'000. Der Versuch, den Konkubinatseffekt zu entschärfen, führe zudem zu einer überproportionalen Mehrbelastung der Alleinstehenden. Der Bundesrat empfahl, das Revisionsvorhaben so lange hinauszuschieben, bis der Bundeshaushalt wieder einigermassen im Gleichgewicht sei, was frühestens in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein dürfte. In der Frühlingssession beurteilte auch der Ständerat den Zeitpunkt als ungünstig. Er trat mit 19:15 Stimmen zwar auf die Kommissionsinitiative ein, folgte mit 22:4 Stimmen aber einem «Vermittlungsantrag» Spoerry (fdp, ZH), das Geschäft erst dann wieder aufzugreifen, wenn es im Rahmen des finanzpolitischen Gesamtkonzepts des Bundesrates beurteilt werden kann.

Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Abschaffung der direkten Bundessteuer»

Trotz des letztjährigen Antrags des Bundesrates, auf eine allgemeine Steueramnestie zu verzichten und damit eine parlamentarische Initiative Delalay (cvp, VS) abzuschreiben, setzte die Rechtskommission des Ständerates eine Subkommission ein. Diese soll Vorschläge für eine Steueramnestie ausarbeiten und auf die Herbstsession 1997 hin dem Plenum Antrag stellen.

Steueramnestie

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) von 1993 und im Auftrag des Ratsplenums hatte die WAK des Nationalrats verschiedene Varianten zur marktkonformen Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer für natürliche und juristische Personen ausgearbeitet und dabei insbesondere auch eine pauschale Verzinsung geprüft. Danach wäre den im Inland wohnhaften natürlichen Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern ein auf 35,5% oder 36% erhöhter Betrag zu erstatten. Eine Kommissionsmehrheit hatte die Kosten für den Bund auf CHF 180 Mio. beziffert und deshalb im November 1995 mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes Nichteintreten empfohlen. In der Frühjahrssession versuchte die von Georg Stucky (fdp, ZG) angeführte Kommissionsminderheit vergebens, den Nationalrat dazu zu bewegen, von der WAK eine ausgearbeitete Vorlage zu verlangen. Der Nationalrat korrigierte seinen vor drei Jahren gefassten Beschluss und trat mit 124:40 Stimmen nicht auf die Verzinsungsvorlage ein. Er folgte damit dem Bundesrat, der sich vehement gegen diese Einnahmereduktion gewehrt hatte.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Nachdem im Oktober 1995 ein «Bund der Steuerzahler» (BDS) gegründet worden war, trat im Berichtsjahr eine neue Vereinigung mit dem Namen «Steuerforum» auf. Diese kritisierte die erstere, eine reine Ablegerorganisation der SVP zu sein. Bei den Steuerzahlern selbst stiessen die beiden neuen Interessenorganisationen vorläufig noch auf etliche Skepsis; der BDS gab seine Mitgliederzahl im Herbst mit 2'520 an.

Gründung des «Bundes der Steuerzahler» und des «Steuerforums»

Zur parlamentarischen Initiative Carobbio, welche die steuerliche Nichtanerkennung von Schmiergeldern fordert, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Zur neu vollen Steuerpflichtigkeit von AHV- und IV-Renten siehe unten, Teil I, 7c (AHV).

Zur parlamentarischen Initiative Carrobio, welche die steuerliche Nichtanerkennung von Schmiergeldern fordert, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht)