Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm nun auch der Ständerat eine Motion Bührer (fdp, SH) aus dem Jahr 2004 an, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, um so die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verbessern. Der Bundesrat hatte vergeblich Ablehnung beantragt, da bei dieser Massnahme die Nutzniesser in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen wären, nicht aber bei den KMU. Auch wenn die Unternehmenssteuerreform II mittlerweile unter Dach und Fach war, beantragte die Kommission dennoch Annahme der Motion, da sie das Grundanliegen teilte. Sie argumentierte, die Emissionsabgabe sei auf dem internationalen Parkett mittlerweile ein Auslaufmodell; zudem erfolge sie zu einem falschen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Investitionen getätigt werden, und nicht erst, wenn daraus Gewinne anfallen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Ablehnung, nicht aus besonderer Zuneigung zu dieser Abgabe, die tatsächlich veraltet scheine, sondern weil nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform eigentlich allen klar sein müsse, dass es nicht angehe, Grossunternehmen weiter zu entlasten, während so dringende Vorlagen wie die Revision der Familienbesteuerung oder die Vereinfachung der Mehrwertsteuer auf die lange Bank geschoben werden. Da in der Zwischenzeit auch der Bundesrat seine Meinung revidiert hatte und die Motion als Teil einer Wettbewerbssteuerreform betrachtet wissen wollte, wurde diese mit 25 zu 10 Stimmen angenommen.
Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Mo. 04.3736)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern