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Als Zweitrat hiess die grosse Kammer in der Herbstsession eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats gut. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, die Steuergesetzgebung so zu ändern, dass nicht mehr nur die Kosten für Ausbildungen, die der besseren Ausübung des angestammten Berufs dienen, abziehbar sind, sondern auch jene, die zu einem Aufstieg oder zu einer beruflichen Neuorientierung befähigen. Keine Folge gab der Nationalrat dagegen zwei Standesinitiativen der Kantone Glarus und Sankt Gallen sowie einer parlamentarischen Initiative Simoneschi-Cortesi (cvp, TI), welche ebenfalls auf die Änderung der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten zielten.

Ausbildungskosten

Mit Hilfe einer Motion verlangte Hildegart Fässler-Osterwalder (sp, SG) pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein von der Quellensteuerpflicht zu befreien und sie neu der Domizilbesteuerung zu unterstellen. Diese Personen werden mit dem hohen Quellensteuersatz besteuert obwohl Liechtenstein nicht offiziell als Ausland gilt und somit die Domizilbesteuerung zum Tragen kommen könnte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, zeigte sich jedoch offen, in nächsten Verhandlungen mit Liechtenstein dieses Anliegen anzusprechen und eine entsprechende Lösung zu suchen. Der Nationalrat beschloss mit 116 zu 41 die Überweisung der Motion.

pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein von der Quellensteuerpflicht zu befreien

Im Berichtsjahr war auch die Ehepaarbesteuerung und ein möglicher Übergang zur Individualbesteuerung wieder ein Thema. Im Ständerat wurde eine Motion der FDP-Fraktion sowie drei Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich (St. Iv. 06.302), Bern (St. Iv. 07.305) und Basel-Stadt (St. Iv. 08.318) überwiesen, die einen Übergang zur Individualbesteuerung forderten. Während sich die Kommissionsmehrheit für eine Ablehnung aussprach, weil die Vorschläge schon zu sehr eine Richtung vorgeben würden und zum Teil noch aus der Zeit vor der Diskussion von Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung stammten, beschloss der Rat alle zu überweisen. Im Nationalrat hatten alle Vorstösse keine Chance und wurden diskussionslos abgelehnt. Auch wurde vom Ständerat eine parlamentarische Initiative Schwaller (cvp, FR) (Pa. Iv. 05.468) angenommen, die die sofortige Beseitigung der Heiratsstrafe mittels Teilsplitting forderte. Auch hier war dem Rat wichtig, das Thema Ehepaarbesteuerung weiterzuverfolgen. Der Nationalrat lehnte diese Initiative jedoch diskussionslos ab.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Eine diesem Geschäft sehr ähnliche Motion Schmidt (cvp, VS), die verlangt hatte, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können, wurde im Juni im Nationalrat noch angenommen, während sie im August im Ständerat kein Gehör mehr fand, da das Problem mittlerweile durch die obengenannte Gesetzesänderung gelöst worden war.

Kinderbetreuungskosten

Im Nationalrat wurden zwei Motionen behandelt, die das Steuersystem für natürliche Personen vereinfachen wollen. Zum einen überwies er eine Motion Pfisterer (fdp, AG), die der Ständerat 2007 akzeptiert hatte und welche die Einführung eines neuen Steuersystems mit einer Flat-Tax oder wenigen Tarifstufen forderte. Weiter stimmte er für eine Motion der FDP-Fraktion (Mo. 08.3854), die eine Revision des DBG und des StHG forderte um die Besteuerung von natürlichen Personen zu vereinfachen. Zudem soll das Recht des Steuerzahlenden auf Einfachheit der Besteuerung verbrieft werden. Der Bundesrat äusserte Zweifel an diesem Vorhaben, insbesondere glaubte er, dass es in Widerspruch zu geltenden Bestimmungen in der Bundesverfassung geraten könnte und beantragte deshalb Ablehnung der Motion auch wenn er mit dem grundsätzlichen Ziel einer Vereinfachung der Besteuerung übereinstimmte. Der Nationalrat liess solche Bedenken nicht gelten und überwies die FDP-Motion diskussionslos mit 124 zu 63 Stimmen.

Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen (Kt.Iv. 05.307; Kt.Iv. 05.310; Mo. 07.3046; Mo. 07.3607)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Mit einer Motion verlangte Ständerat Kuprecht (svp, SZ) Vereine von der Steuerpflicht zu befreien. Speziell Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Kuprecht argumentierte, dass Vereine eine wichtige Funktion für die Gesellschaft erfüllen und deshalb einer Spezialbehandlung durch die Steuerbehörde sinnvoll sei. In seiner Antwort lobte der Bundesrat denn auch die vielfältigen Funktionen von Vereinen und deren Verdienste für die Gesellschaft. Er stellte sich der Motion jedoch ablehnend gegenüber, da die Abgrenzung von Selbsthilfezwecken und ideellem Handeln in der Praxis schwer umzusetzen sei und ausserdem die Jugend- und Nachwuchsförderung bereits unter geltendem Recht steuerbefreit sei. Der Ständerat nahm jedoch die Motion an.

Vereine von der Steuerpflicht zu befreien

Erfolg hatte Ständerat Schwaller (cvp, FR) mit seiner Motion, die verlangte, bei der anstehenden Revision der Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassungsvorlage ein eigentlicher Kindertarif zur Diskussion zu stellen, da heisst ein Steuermodell mit einer je nach Anzahl der Kinder degressiven Besteuerung. Der Bundesrat hatte das Anliegen lediglich prüfen wollen. Schwaller argumentierte, die Hauptstossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, entlaste die niedrigsten Einkommen (unter 60'000 Fr.) nicht, da diese keine oder nur kaum ins Gewicht fallende direkte Bundessteuern entrichteten. Bei einem steuerbaren Einkommen über 180'000 Fr. sei eine Familienentlastung seiner Meinung nach nicht prioritär. Profitieren von seinem Vorschlag könnten also in erster Linie Mittelstandsfamilien. Der Bundesrat stimmte schliesslich der Motion zu, worauf sie ohne weitere Diskussionen angenommen wurde.

Kindertarif

Die SP unternahm einen Versuch, die „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern auch mit den Mitteln des Steuerrechts zu bekämpfen. Eine von Paul Rechsteiner (SG) eingereichte entsprechende Motion fand jedoch ausserhalb der Linken keine Unterstützung und wurde im Nationalrat mit 102 zu 66 Stimmen abgelehnt. Konkret hatte sie verlangt, die Lohnkosten einer Firma für Gehälter und Entschädigungen, die 1 Mio Fr. pro Jahr und Person übersteigen, nicht mehr als geschäftlichen Aufwand zu verbuchen, sondern direkt den steuerbaren Gewinnen zuzuordnen.

„Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern Steuerrechts

Die Ablehnung durch die FK-SR war in erster Linie auf der Grundlage einer Vernehmlassung bei der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz erfolgt, welche den jährlichen Ausgleich nicht als konjunkturrelevant erachtete. Weil ihr das Anliegen aber dennoch nicht ganz unberechtigt erschien, formulierte sie eine Motion, welche anstatt des jährlichen doch einen etwas häufigeren Ausgleich der kalten Progression verlangt. Da der Bundesrat bereit war, diesen Auftrag zu einer Gesetzesänderung entgegen zu nehmen, obgleich er erneut den Standpunkt vertrat, dass eine Revision der Familienbesteuerung Priorität habe, wurde die Motion vom Ständerat nach relativ kurzer Diskussion überwiesen.

häufigeren Ausgleich der kalten Progression

Mit der Überweisung einer Motion seiner WAK beauftragte der Ständerat die Regierung, eine Vorlage zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften auszuarbeiten. Anders als in den meisten EU-Ländern untersteht in der Schweiz die konzerninterne Finanzierung, das so genannte Cash Pooling, sowohl der Stempel- wie der Verrechnungssteuer, was zur Folge haben kann, dass Geschäfte ins Ausland verlagert werden. Nachdem der Bundesrat bereit war, den Auftrag entgegen zu nehmen, wurde die Motion diskussionslos angenommen.

Finanzierung von Konzerngesellschaften

Ebenfalls keine Folge gab der Ständerat einer Motion Meier-Schatz (cvp, SG) sowie zwei Standesinitiativen der Kantone Glarus und Sankt Gallen. Mit diesen Vorstössen sollte der Bund verpflichtet werden, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer dahingehend zu ändern, dass die Ausbildungskosten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können.

Ausbildungskosten

Der Ständerat behandelte zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen zur Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Die Motion der FDP-Fraktion war recht offen formuliert, und schrieb insbesondere den Umfang und den zeitlichen Horizont der Senkung nicht vor, schlug aber eine Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten vor. Diese Motion, die in erster Linie die Standortattraktivität der Schweizer Wirtschaft für ausländische Unternehmen fördern will, nahm die kleine Kammer gegen einen Ablehnungsantrag Fetz (sp, BS) mit 32 zu 10 Stimmen an, allerdings in einer abgeänderten Form, welche die Flexibilisierung ausschloss, da dieses so genannte Box-Modell, welches heute von den Niederlanden praktiziert wird, auch in der EU nicht unbestritten ist. Gegen den Widerstand der SP, die fand, gerade die Flexibilisierung hätte eine innovative Entwicklung ermöglicht, stimmte der Nationalrat der definitiven Überweisung in der modifizierten Form mit 95 zu 61 Stimmen zu. Die Motion der SVP-Fraktion (Mo. 07.3269), die genaue Vorgaben zur Senkung (von heute 8,5% auf neu 5,0%) vorsah, was allein beim Bund zu jährlichen Steuerausfällen von 3,8 Mia Fr. führen würde und auch beträchtliche Auswirkungen auf die Kantone hätte, lehnte der Ständerat mit 33 zu 7 Stimmen ab.

Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz stärken

Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm nun auch der Ständerat eine Motion Bührer (fdp, SH) aus dem Jahr 2004 an, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, um so die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verbessern. Der Bundesrat hatte vergeblich Ablehnung beantragt, da bei dieser Massnahme die Nutzniesser in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen wären, nicht aber bei den KMU. Auch wenn die Unternehmenssteuerreform II mittlerweile unter Dach und Fach war, beantragte die Kommission dennoch Annahme der Motion, da sie das Grundanliegen teilte. Sie argumentierte, die Emissionsabgabe sei auf dem internationalen Parkett mittlerweile ein Auslaufmodell; zudem erfolge sie zu einem falschen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Investitionen getätigt werden, und nicht erst, wenn daraus Gewinne anfallen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Ablehnung, nicht aus besonderer Zuneigung zu dieser Abgabe, die tatsächlich veraltet scheine, sondern weil nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform eigentlich allen klar sein müsse, dass es nicht angehe, Grossunternehmen weiter zu entlasten, während so dringende Vorlagen wie die Revision der Familienbesteuerung oder die Vereinfachung der Mehrwertsteuer auf die lange Bank geschoben werden. Da in der Zwischenzeit auch der Bundesrat seine Meinung revidiert hatte und die Motion als Teil einer Wettbewerbssteuerreform betrachtet wissen wollte, wurde diese mit 25 zu 10 Stimmen angenommen.

Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Mo. 04.3736)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Mit einer Motion wollte Ständerat Hess (fdp, OW) den Bundesrat beauftragen, eine Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) in dem Sinn vorzulegen, dass Steuerabzüge entweder konsequent pauschalisiert oder zugunsten einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gestrichen werden, was zu einer generellen Vereinfachung führen würde. Allfällige Mehrerträge sollten bei der direkten Bundessteuer mit Tarifsenkungen kompensiert werden. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegen zu nehmen, beantragte Schwaller (cvp, FR) Ablehnung, da ihm sowohl der Text der Motion als auch die Antwort des Bundesrates zu vage formuliert schienen. Er befürchtete zudem, dass unter dem Strich der Mittelstand steuerlich stärker belastet würde. Auch wenn in der Diskussion die zustimmenden Voten überwogen – einzig Leuenberger (sp, SO) und Recordon (gp, VD) sprachen sich dagegen aus –, wurde die Motion mit 21 zu 17 Stimmen verworfen.

Steuerabzüge Vereinfachung

Im Vorjahr hatte der Nationalrat mit einer überwiesenen Motion der FDP-Fraktion den Bundesrat beauftragt, die Verteidigung und offensive Vertretung des Steuerföderalismus und des Steuerwettbewerbs in der Aussenpolitik als Kernziel in den Bericht über die Legislaturplanung 2007-2011 aufzunehmen. Der Ständerat lehnte die Motion nun primär aus formalrechtlichen Gründen diskussionslos ab, weil der Bundesrat seine Legislaturplanung bereits verabschiedet und darin das Anliegen teilweise berücksichtigt habe. Zuhanden der Materialien führte die Kommissionssprecherin aber aus, die Finanzkommission-SR habe der Legislaturkommission in einem Brief signalisiert, dass sie das Anliegen unterstütze. Bei der Behandlung der effektiv vom Bundesrat vorgeschlagenen Legislaturziele unterstrich der Sprecher der ständerätlichen Kommission, dass es sich dabei nicht um eine Förderung des Steuerwettbewerbs im Inland handle, sondern um die Unterstützung des Bundesrates in seinen Verhandlungen mit dem Ausland betreffend Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung.

Steuerwettbewerb

Eine Motion der FDP (Mo. 07.3046) und eine Motion Pfisterer (fdp, AG) sowie eine Standesinitiative aus dem Kanton Solothurn (St. Iv. 05.307) und eine aus dem Kanton Aargau (St. Iv. 05.310) verlangten eine Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen. Während die FDP sich lediglich für eine Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen einsetzte, schlug der Ständerat Pfisterer eine Flat-Rate-Tax oder eine Reduktion auf wenige Tarifstufen vor, liess aber die Wahl des definitiven Modells zur Vereinfachung offen. Auch der Kanton Solothurn schlug eine Flat-Rate-Tax vor, während der Kanton Aargau in seiner Standesinitiative das zu wählende Modell zur Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen ebenfalls offenliess. Abgesehen von der Motion Pfisterer lehnte das Parlament alle Vorstösse ab. Die beiden Standesinitiativen waren zwar zunächst vom Nationalrat angenommen worden, der Ständerat lehnte diese aber anschliessend wieder ab.

Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen (Kt.Iv. 05.307; Kt.Iv. 05.310; Mo. 07.3046; Mo. 07.3607)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Eine Motion Hutter (svp, SG), welche Mütter beziehungsweise Väter, die ihre Kinder im Familienkreis betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich entlasten wollte, lehnte der Nationalrat mit 77 zu 95 Stimmen ab. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 06.3690), welche den Bundesrat aufforderte, den Umfang und die Voraussetzungen für die Verwandtenunterstützung neu festzulegen und die Grenzwerte erheblich zu erhöhen. Der Bundesrat erachtete ein weiteres Zurückdrängen der Verwandtenunterstützung als nicht angezeigt und würde es als stossend empfinden, wenn sich vermögende nahe Verwandte zulasten der Sozialhilfe aus ihrer Verantwortung für in Not geratene Familienmitglieder stehlen könnten.

Verwandtenunterstützung

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) und eine Motion Sommaruga (sp, BE) (Mo. 07.3650) wollten eine Meldepflicht bei unerklärlichem Einkommens- und Vermögenszuwachs beziehungsweise eine Meldepflicht bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Während erstere den Bundesrat aufforderte, die Steuerbehörden zur Meldung an die Justizbehörden bei unerklärlichem Einkommens- oder Vermögenszuwachs von natürlichen oder juristischen Personen zu verpflichten, verlangte die zweite Motion, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die sicherstellen, dass bei Nachsteuerverfahren die nichtentrichteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig eingefordert und zu Unrecht bezogene öffentliche Leistungen zurückgefordert werden können. Die Motion Kiener Nellen lehnte der Nationalrat deutlich mit 64 zu 115 Stimmen ab. Die Motion Sommaruga hingegen verfehlte nur knapp die Annahme im Ständerat mit 16 zu 17 Stimmen.

Meldepflicht Steuerhinterziehung

Betreffend die Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals behandelten die beiden Räte eine Motion Lombardi (cvp, TI) und ein Postulat Kaufmann (svp, ZH) (Po. 06.3570). Das Postulat wollte, dass Wege aufgezeigt werden, wie die Benachteiligungen des in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland arbeitenden Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes ab 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden können. Die Motion verlangte vom Bundesrat, eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu verhandeln und abzuschliessen, welche eine gerechte Besteuerung für Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen sicherstellt. Das Postulat wurde im Nationalrat und die Motion von beiden Räten angenommen. Ausserdem nahm der Nationalrat ein Postulat der sozialdemokratischen Fraktion (Po. 07.3061) an, welches den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessen besteuert werden kann.

Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, Artikel 71 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden umgehend umzusetzen. Dieser besagt, dass für die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare zu verwenden sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass in diesem Bereich bereits wesentliche Fortschritte erzielt werden konnten. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 67 zu 108 Stimmen ab.

Steuererklärung einheitliche Formulare

Eine Motion der FDP wollte mit einer zusätzlichen Unternehmenssteuerreform die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz stärken. Dazu sollte der Gewinnsteuersatz für Unternehmen gesenkt werden und eine Flexibilisierung der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten erreicht werden. Begründet wurde dieses Anliegen damit, dass die Schweiz im Bereich der steuerlichen Attraktivität als Folge der OECD-weiten Steuersenkungen der letzten Jahre zunehmend unter Druck gerate. Auch der Bundesrat erachtete steuerliche Massnahmen auf der Stufe des Unternehmens als zielführend und empfahl daher die Annahme der Motion. Dem leistete der Nationalrat Folge.

Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz stärken

Die SVP wollte mit einer Motion den Gewinnsteuersatz für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer von 8.5% auf 5% senken, da dies einem internationalen Trend entspreche. In der Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen sah die SVP eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes der Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates, welcher darauf hinwies, dass die Senkung der Gewinnsteuer Mindereinnahmen von 3,7 Mia Fr. bringen würde, nahm der Nationalrat die Motion an.

Gewinnsteuersatz für Unternehmen

Eine Motion Dupraz (fdp, GE) wollte der effektiven Prämienbelastung, welche den Versicherten durch die obligatorische Krankenversicherung erwächst, Rechnung tragen und die Obergrenze des von den Einkünften abziehbaren Gesamtbetrages in Zukunft jährlich anpassen, wobei sich die Anpassung nach dem durchschnittlichen Anstieg der Prämien richten sollte. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil das Herausbrechen eines einzelnen Abzuges aus dem grundsätzlichen Rhythmus des Teuerungsausgleiches zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts führen würde. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion ab.

effektiven Prämienbelastung

Nationalrätin Kiener Nellen (sp, BE) verlangte mit einer Motion, dass die Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellt werden. Dies betrifft den Ertragsteil aus dem Vermögensanfall aus rückkauffähigen Kapitalversicherungen und zwar weil diese gegenüber Leistungen aus der Risikoversicherung privilegiert sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass eine rechtsgleiche Besteuerung tatsächlich gleichwertiger Vorsorgeanstrengungen nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und unter Miteinbeziehen der Stempelabgabe auf Lebensversicherungen möglich sei, nicht aber alleine mit der in der Motion vorgeschlagenen punktuellen Massnahme. Entsprechend wurde die Motion im Nationalrat abgelehnt.

Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellt

Eine Motion Parmelin (svp, VD), welche den Bundesrat beauftragte, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben, wurde vom Ständerat angenommen Der Nationalrat hatte die Motion bereits im Jahr 2005 gutgeheissen.

Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen