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Mit 87:67 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Vorprüfungsverfahren ab. Der Vorstoss verlangte die Aufhebung der Besteuerung nach Aufwand. Diese steht Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In der Regel handeln die Steuerbehörden eine Pauschalsteuer aus, deren Bemessung aufgrund des Lebenshaltungsaufwandes der Steuerpflichtigen und ihrer Familien erfolgt; bei der direkten Bundessteuer beträgt sie mindestens den fünffachen Mietzins oder den fünffachen Eigenmietwert. Nach Auffassung der Linken profitierten nur mobile Reiche von dieser Art der Steuererhebung, die zudem den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungsparadies zementiere. Die Bürgerlichen wiesen auf die vorhandenen Kontrollen hin; darüber hinaus sei davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der Vermögensbestandteile und Einkommensquellen der Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, im Ausland liege, so dass die Schweizer Steuerbehörden oft nicht in der Lage seien, eine sachgemässe Veranlagung durchzuführen. Diese Art der Besteuerung stelle demnach keine Privilegierung dar, sondern sei aus praktischen Gründen angebracht. Ausserdem verfügten diverse europäische Staaten über steuerliche Ausnahmeregelungen für Ausländer, wodurch ein Wettbewerb entstehe, dem sich die Schweiz nicht entziehen könne.

Besteuerung nach Aufwand

Mit 94:61 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (fdp, BL) Folge, welche verlangt, die Grundsätze für die Erstellung des Lohnausweises auf Gesetzesstufe festzuhalten. Arbeitgeber sollen auf dem neuen Lohnausweis nur in gesetzlich festgelegten Fällen Gehaltsnebenleistungen aufführen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerbehörden in Zukunft weiterhin von ihrer Kompetenz Gebrauch machen, zusätzliche materielle Bestimmungen in den Lohnausweis aufzunehmen. SP und Grüne sprachen sich nicht grundsätzlich gegen die Initiative aus, befürchteten aber, mit der im Begehren vorgeschlagenen Formulierung würden Steuerschlupflöcher geschaffen. Ende November einigten sich die Wirtschaftsverbände und die Kantone nach langem Seilziehen darauf, den neuen Lohnausweis 2006 definitiv einzuführen.

neuen Lohnausweis

In der Sommersession gab der Nationalrat diskussionslos einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge, welche im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform II insbesondere eine Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung des Risikokapitals, eine Erleichterung der Unternehmernachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften und eine Verbesserung des Beteiligungsabzugs verlangt. Im Winter erklärte Bundesrat Merz anlässlich der Diskussion zu einer Interpellation Wicki (cvp, LU), dass die Vernehmlassung zum letzten Jahr in Konsultation gegebenen Vorentwurf einer Unternehmenssteuerreform II für keine der drei vorgeschlagenen Varianten eine klare Mehrheit ergeben habe. Basierend auf der aber inzwischen vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen und dem Finanzdepartement beabsichtige die Regierung, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ihre Botschaft zu präsentieren, damit das Parlament noch im gleichen Jahr die Beratungen aufnehmen könne. Voraussetzung sei, dass der Gesamtbundesrat der Vorgehensweise des Finanzdepartements folge und weiterhin beim Unternehmer und nicht bei der Unternehmung eine steuerliche Entlastung anstrebe.

Pa. Iv. zur Unternehmenssteuerreform II (Pa. Iv. 02.469)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Einführung einer Steuer auf finanziellen Transaktionen, insbesondere auf Devisengeschäften (Tobin Tax) verlangte; er hielt eine solche Steuer nur dann für erfolgreich, wenn sie auf der ganzen Welt gleichzeitig eingeführt würde, ansonsten würde der Devisenhandel schnell auf Offshore-Finanzzentren ausweichen.

(Tobin Tax)

Mit 19:13 Stimmen lehnte der Ständerat eine parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) ab, die eine Harmonisierung des Zugangs zu den Steuerdaten verlangt hatte. Es sei Sache der Kantone, die Einsicht ins Steuerregister zu regeln. Dass die Öffentlichkeit überhaupt Zugang zu diesen Daten habe, sei wichtiger als die Frage, wie dieser erfolge.

Zugangs zu den Steuerdaten

Im Winter überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion Bader (cvp, SO) (Mo. 01.3556), die einen Steueraufschub bei einem Generationenwechsel in einem Unternehmen verlangte, als Postulat und schrieb auf Antrag seiner WAK eine parlamentarische Initiative Gros (lp, GE) betreffend Besteuerung von Hilfsgesellschaften ab. Für vorübergehend in der Schweiz weilende ausländische Führungskräfte hatte das EFD eine Verordnung erlassen, die den Abzug besonderer Berufskosten (Reise, Unterkunft, Umzug) erlaubt.

Pa.Iv. Gros für steuerliche Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften

Weil in der Presse immer wieder Meldungen über das steuerbare Einkommen von Prominenten und Reichen veröffentlicht werden, hat Ständerat Reimann (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative den Verschluss der amtlichen Steuerregister verlangt. Die Daten sollten nur nach Einwilligung der betroffenen Person oder zur Amts- und Rechtshilfe herausgegeben werden. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Transparenz diene nicht zuletzt auch der Korruptionsbekämpfung, so Marty (fdp, TI). Der Ständerat verwarf die Initiative mit 14 zu 9 Stimmen.

Einkommen von Prominenten

Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO) (Mo. 99.3378), die dieselben Anliegen verfolgte.

Kinderabzugs bei der direkten Steuer

Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 98.426) eine materielle Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion (Mo. 97.3666) der SP-Fraktion ab.

Parlamentarische Initiative für eine materielle Steuerharmonisierung

Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR) (Pa.Iv. 98.448), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag. Im Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion (Mo. 99.3378) die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH) (Po. 99.3203), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen.

Zivilstandsunabhängige Besteuerung (Pa.Iv. 98.448)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Raggenbass (cvp, TG) zog seine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 97.458), mit der er einheitliche Regeln bei der zeitlichen Bemessung von Steuern einführen wollte, zurück. Laut Initiant könne in vielen Kantonen aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten bemessenen Gemeinde- und Kantonssteuern eine Steuerlücke durch Wohnsitzverlegung ausgenutzt werden. Die WAK-NR hatte das Anliegen in einer Motion (Mo. 98.3213) übernommen und diese erfolgreich im Rat durchgebracht. Überdies hatten in der Zwischenzeit 23 von 26 Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung eingeführt, womit die Dringlichkeit der Initiative nicht mehr gegeben war.

Pa.Iv. Raggenbass: Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern

Die Fusionswelle von Grossfirmen beschäftigte auch im Berichtsjahr das Parlament. Der Sozialdemokrat Chiffelle (VD) hatte mit einer parlamentarischen Initiative beantragt, sich zusammenschliessende Aktiengesellschaften mit einer Sondersteuer zu belegen. Diese Abgabe mit einem variablen Steuersatz würde nach Ansicht des Initianten einerseits Fusionen verhindern und andererseits den Staat für entgangene Gewinnsteuern infolge von steuerlich verrechenbaren Umstrukturierungskosten entschädigen. Der Nationalrat lehnte den von der geschlossenen SP-Fraktion unterstützten Vorschlag ab. Ebenfalls erfolglos blieb eine Motion der SP-Fraktion, welche verlangte, dass der Bund bei Fusionen und anderen Umstrukturierungen in der Privatwirtschaft den Unternehmen vorschreiben kann, dass in den von Entlassungen betroffenen Betrieben neue Arbeitszeitmodelle (z.B. Viertagewoche) eingeführt werden.

Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften

In Ausführung dieser parlamentarischen Initiative Hegetschweiler unterbreitete die WAK des NR dem Parlament Vorschläge, wie während der Bemessungsperiode beim Übergang zur Gegenwartsbesteuerung neben den ausserordentlichen Erträgen neu auch die ausserordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Der Grundsatz war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Die Neuregelung betraf namentlich ausserordentliche Kosten für den Liegenschaftsunterhalt, Einkaufszahlungen in die Pensionskasse, Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Der Nationalrat als Erstrat entsprach in zwei von drei Punkten den Vorschlägen des Bundesrates; nur in der Frage, ob die neue Abzugsmöglichkeit nachträglich auch den Steuerpflichtigen im Kanton Basel-Stadt, der schon 1995 zur Gegenwartsbesteuerung übergegangen war, gewährt werden sollten, blieb er bei der Fassung seiner Kommission. Diese wollte den Basler Steuerpflichtigen aus Gründen der Gleichberechtigung eine Revision der alten Veranlagung ermöglichen, falls sie damit schlechter gestellt wären als mit dem neuen Jahressteuerverfahren. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation des Bundesrates, wonach solche Rückforderungen kompliziert und problematisch seien, und voraussichtlich nur von einem kleinen Teil der Steuerzahler in Anspruch genommen würden. Schliesslich verzichtete auch die grosse Kammer darauf, nachdem der Basler Standesvertreter Plattner (sp) erklärt hatte, dass sein Kanton eine nachträgliche Revisionsmöglichkeit nicht wünsche. Das Parlament verabschiedete eine entsprechende Änderung des DBG mit 147:2 bzw. 43:0 Stimmen sowie die gleiche Änderung im StHG mit 142:1 bzw. 43:0 Stimmen.

Parlamentarische Initiative Hegetschweiler ausserordentliche Aufwendungen abzugsfähig

Der Nationalrat gab auf Empfehlung einer Kommissionsmehrheit diskussionslos einer parlamentarischen Initiative Widrig (cvp, SG) Folge, die verlangte, dass das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer so zu präzisieren sei, dass Stockwerkeigentümergemeinschaften einen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erhalten. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hatte die Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Falle von Fonds für gemeinschaftliche Kosten und Lasten von Stockwerkeigentümern neu geregelt. Danach kann die Rückerstattung nur noch von den einzelnen Stockwerkeigentümer selbst geltend gemacht werden, was in den Augen von Nationalrat Widrig kompliziert und eigentümerfeindlich ist.

Präzisierung des Verrechnungssteuergesetzes in Bezug auf Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften (Pa. Iv. 98.407)

Eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE) verlangte, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern so zu ändern, dass es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, das Einkommen natürlicher und juristischer Personen am Ort, wo es erzielt wird, zu besteuern. Unterstützung erhielt der Vorstoss bei einer Minderheit der WAK des Nationalrates, die die Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen als ungesund empfand. Eine Kommissionsmehrheit empfahl die Ablehnung der Initiative, weil der Wohnort Lebensmittelpunkt sei und bei der Besteuerung Vorrang geniessen solle. Zudem habe der Steuerwettbewerb positive Auswirkungen auf das Steuerniveau. Der Nationalrat verwarf die Initiative mit 78 zu 25 Stimmen.

Pa.Iv. Spielmann: Einkommensteuerpflichtig am Ort des Einkommens

Eine Parlamentarische Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) verlangte, dass mittels Änderung von Art. 69 StHG und Art. 218 DBG neu auch in die Bemessungslücke fallende ausserordentliche Aufwendungen in der ersten Steuerperiode nach dem Wechsel der zeitlichen Bemessung abzugsfähig sein sollen. Damit wollte der Initiant auf die Tatsache hinweisen, dass beim Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung mit dem System der Direkten Bundessteuer ausserordentliche Aufwendungen wie insbesondere Unterhaltskosten von Liegenschaften nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden könnten. Dies empfand er insofern als stossend, als die in die Bemessungslücke fallenden ausserordentlichen Erträge ebenfalls versteuert werden müssten, worin er eine Verletzung der Steuergerechtigkeit erkannte. Unterstützt wurde er von einer WAK-Mehrheit um David (cvp, SG), die seiner Argumentation folgte und negative konjunkturpolitische Auswirkungen befürchtete, da grössere Renovationen an Liegenschaften verschoben werden müssten. Eine Kommissionsminderheit um Fässler (sp, SG) lehnte die parlamentarische Initiative ab. Sie war der Meinung, dass die von der Initiative anvisierten Steuerpflichtigen in der Lage seien, den für Renovationsarbeiten richtigen Zeitpunkt zu wählen und sich dabei dem jeweiligen kantonalen Steuerrecht anzupassen. Ausserdem komme der Vorstoss zu spät, weil der Übergang zur Gegenwartsbesteuerung wie im Kanton Basel-Stadt bereits erfolgt sei. Der Nationalrat überwies die Vorlage mit 109:57 Stimmen.

Parlamentarische Initiative Hegetschweiler ausserordentliche Aufwendungen abzugsfähig

Als zumindest stossend wird in weiten Teilen der Öffentlichkeit die Tatsache empfunden, dass in der Schweiz – wie in den meisten anderen Industriestaaten auch – die für den Geschäftserfolg als notwendig ausgewiesenen Bestechungszahlungen als Geschäftsaufwand steuerlich abziehbar sind. In Ausführung einer 1995 vom Nationalrat überwiesenen parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eine teilweise Änderung dieser Steuerpraxis. Bestechungszahlungen an Personen, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind (und zwar sowohl im In- als auch im Ausland), sollen in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Dabei reicht es aus, wenn der Steuerbeamte eine Bestechung erkennt; eine rechtsgültige Verurteilung durch die Strafbehörden ist nicht erforderlich. Die WAK ging damit über die Anträge einer von ihr eingesetzten Expertengruppe hinaus. Diese hatte vorgeschlagen, Steuerabzüge nur bei Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils eines schweizerischen Gerichtes nicht mehr zuzulassen (was Unkostenabzüge bei der Bestechung ausländischer Beamter weiterhin erlaubt hätte). Der Bundesrat war mit den Vorschlägen der nationalrätlichen WAK, die auch einer OECD-Empfehlung aus dem Jahre 1996 entsprechen, einverstanden.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Mit 102 zu 64 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gros (lp, GE) (Pa.Iv. 96.431) Folge, die verlangt, die steuerlichen Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften (Gesellschaften, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben) auf die direkte Bundessteuer auszudehnen. Bisher kennen nur die Kantone Steuerprivilegien für Hilfsgesellschaften. Vergebens wehrte sich die SP dagegen, nach der Unternehmenssteuerreform den Firmen noch weitere Steuergeschenke zu machen.

Pa.Iv. Gros für steuerliche Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften

Via parlamentarische Initiative verlangte Nationalrätin Nabholz (fdp, ZH) eine Öffnung der Säule 3a für Nichterwerbstätige, insbesondere Frauen, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, sowie Arbeitslose und Invalide. Von der steuerlich privilegierten gebundenen Selbstvorsorge könnten somit rund 635'000 Personen mehr profitieren. Die SP bekämpfte den Vorstoss jedoch als neues Steuerschlupfloch für Reiche und sah darin im Gegensatz zur Initiantin kein eigentliches Gleichstellungsanliegen, da sich viele der anvisierten Personen die Säule 3a gar nicht leisten könnten. Mit 109 zu 60 Stimmen gab der Nationalrat der Initiative aber Folge und beauftragte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der Ausarbeitung einer Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) von 1993 und im Auftrag des Ratsplenums hatte die WAK des Nationalrats verschiedene Varianten zur marktkonformen Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer für natürliche und juristische Personen ausgearbeitet und dabei insbesondere auch eine pauschale Verzinsung geprüft. Danach wäre den im Inland wohnhaften natürlichen Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern ein auf 35,5% oder 36% erhöhter Betrag zu erstatten. Eine Kommissionsmehrheit hatte die Kosten für den Bund auf CHF 180 Mio. beziffert und deshalb im November 1995 mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes Nichteintreten empfohlen. In der Frühjahrssession versuchte die von Georg Stucky (fdp, ZG) angeführte Kommissionsminderheit vergebens, den Nationalrat dazu zu bewegen, von der WAK eine ausgearbeitete Vorlage zu verlangen. Der Nationalrat korrigierte seinen vor drei Jahren gefassten Beschluss und trat mit 124:40 Stimmen nicht auf die Verzinsungsvorlage ein. Er folgte damit dem Bundesrat, der sich vehement gegen diese Einnahmereduktion gewehrt hatte.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Gegen seinen Willen schickte der Bundesrat Ende März einen Entwurf zu einer generellen Steueramnestie für 1997, 1999 oder 2001 in die Vernehmlassung und kam damit dem Auftrag einer Motion Delalay (cvp, VS) nach. Der Entwurf enthielt allerdings - anders als die früheren Amnestien von 1945 und 1969 - Fussangeln für reuige Steuersünder, denn er sieht zwar eine Entkriminalisierung der Steuerhinterzieher vor, verlangt aber eine Nachbezahlung der hinterzogenen Steuern samt Verzugszinsen sowie eine schriftliche Schuldanerkennung. Ausserdem will der Bundesrat die Einzelheiten der Amnestie in der Verfassung regeln, damit die Stimmbürger dazu Stellung nehmen können. Der Ständerat, der den Entwurf als ungenügend taxierte und eine Verschleppungstaktik des Bundesrats befürchtete, schob in der Sommersession mit 28:7 Stimmen eine parlamentarische Initiative Delalay (cvp, VS) für eine einmalige «echte» Steueramnestie nach. Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ergab ein gemischtes Bild: Während sich die bürgerlichen Parteien eine grosszügigere Lösung wünschten, verlangten SP, Grüne und der LdU sowie 17 Kantone einen Übungsabbruch. Im September beantragte deshalb auch der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion Delalay und damit den Verzicht auf die Amnestie.

Steueramnestie

Eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) hatte im März 1993 die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats beauftragt, einen Entwurf zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes auszuarbeiten. Danach sollen zumindest natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz Verrechnungssteuern künftig verzinst werden, wenn der Fiskus die Verrechnungssteuer nicht innert 60 Tagen nach dem Antrag zurückerstattet. Im März stellte die WAK zwei Lösungen zur Diskussion. Während die erste Variante lediglich ein beschleunigtes Rückerstattungsverfahren anstrebt, sieht die zweite Variante eine Verzinsung ab dem 61. Tag nach Eingang des Rückerstattungsantrags vor. Beide Vorschläge stiessen in der Vernehmlassung bei den Kantonen, den Finanzdirektoren und der Bankiervereinigung vorwiegend auf Skepsis. Neben Steuerausfällen von rund CHF 150 Mio. pro Jahr wurde ein administrativer Mehraufwand geltend gemacht. In Betracht gezogen wurde der Vorschlag einer pauschalen Verzinsung. Nach dieser Variante erhielten im Inland wohnhafte natürliche Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern einen auf 35,5% oder 36% erhöhten Betrag zurückerstattet. Im November beantragte die nationalrätliche WAK dem Plenum aus Gründen der Steuerausfälle mit 12 zu 6 Stimmen aber Nichteintreten auf die Initiative.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern