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Nachdem sich der Bundesrat im November 2014 im Rahmen des MCAA zur Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA) verpflichtet hatte, gelangte das entsprechende AIA-Gesetz in der Herbstsession in den Nationalrat. Dieses war nötig, damit die international eingegangenen Verpflichtungen auch umgesetzt werden konnten.
Die Ratsdebatte in der grossen Kammer wurde stark von Vertretern der SVP geprägt. Nachdem Anträge aus SVP-Reihen auf Nichteintreten und Rückweisung an den Bundesrat zu Beginn der Beratung gescheitert waren, brachten Parlamentarier der Volkspartei zahlreiche verschiedene Anträge ein. Der Versuch, eine unabhängige Stelle zu schaffen, an welche im Rahmen des spontanen Informationsaustausches vom Ausland erhaltene Informationen hätten weitergeleitet werden sollen und dass diese nur im Verdachtsfall von den Steuerbehörden hätten verwendet werden dürfen, fand ebenso keine Mehrheit wie das Ansinnen, die geltende Rechtslage insofern zu erhalten, als dass jedes einzelne neu verhandelte AIA-Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen war. Eine Mehrheit, bestehend aus SVP, FDP und Teilen der CVP, fand sich hingegen für einen Minderheitsantrag Matter (svp, ZH), der aus Fahrlässigkeit verursachte inkorrekte Selbstauskünfte nicht unter Busse stellen wollte.
Ebenfalls erfolgreich war ein spontan eingebrachter Antrag Regazzi (cvp, TI), der die Einführung einer neuen Steueramnestie forderte. Eine im Jahre 2010 geschaffene Möglichkeit der Selbstanzeige, bei der neben den Nachsteuern der vergangenen zehn Jahre eine Busse anfiel, sei ein zu kleiner Anreiz, falsch deklarierte Gelder zu melden. Dies könne korrigiert werden, indem die Frist auf fünf Jahre halbiert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit folgte dieser Argumentation entgegen dem Willen des Bundesrats und nahm den Antrag mit 85 zu 80 Stimmen an.
Der Ständerat, der die Vorlage in der Wintersession behandelte, konnte dem Antrag Regazzi nichts abgewinnen, er sprach sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante aus. Für Diskussionen sorgte in der kleinen Kammer auch die Frage, ob es notwendig sei, eine neue Steuererkennungsnummer zu schaffen oder aber die bereits bestehende AHV-Nummer zu verwenden. Für eine neu geschaffene Erkennungszahl sprach das Argument des besseren Datenschutzes, die Kantone befürchteten aber dadurch erhebliche Mehrkosten. Der Ständerat sprach sich klar im Sinne der Kantone dafür aus, die bestehende AHV-Nummer zu verwenden.
Aufgrund der bestehenden Differenzen zwischen National- und Ständerat gelangte das Geschäft wieder zurück in die grosse Kammer. Diese erklärte sich mit den vom Ständerat abgeänderten Punkten einverstanden, womit die Vorlage angenommen wurde.

Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

En 2008, la Suisse et le Ghana concluaient un accord visant à éviter les doubles impositions sur le revenu, la fortune et les gains en capital. En novembre 2014, le Conseil fédéral soumettait à l'approbation du Parlement un protocole destiné à la modification de la convention signée en 2008 et, plus précisément, des clauses relatives à l'échange de renseignements, alors non conformes aux normes internationales en vigueur. Déjà soutenu par les cantons ainsi que par les milieux économiques concernés, le projet du Conseil fédéral en vue de la modification de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Ghana a finalement été approuvé par les deux chambres du Parlement en juin 2016.

Double imposition. Convention avec la République du Ghana
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Le 19 juin 2015, les deux chambres du Parlement ont donné leur approbation au projet d'arrêté fédéral relatif à la modification de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Ouzbékistan. Soumis au Conseil national, puis au Conseil des Etats, le protocole assure désormais la conformité de la relation établie entre les deux pays aux normes internationales actuellement en vigueur en matière d'échange de renseignements sur demande.

Double imposition. Convention avec l’Ouzbékistan
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Le 12 novembre 2014, le Conseil fédéral soumettait au Parlement un projet d'arrêté fédéral concernant la modification de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et l'Estonie. Conçu comme une mise à jour de la convention originelle datée du 11 juin 2002, le protocole prévoyait notamment, conformément au Modèle de convention de l'OCDE ("MC OCDE"), l'ajout d'un nouveau dispositif pour l'échange de renseignements relatifs au domaine fiscal.
Sous la coupole fédérale, le Conseil national et le Conseil des Etats, respectivement lors des sessions parlementaires de printemps et d'été 2015, se sont tous deux prononcés en faveur du projet du Conseil fédéral. Le protocole de modification a alors été définitivement entériné par les deux chambres lors du vote final du 19 juin 2015.



Double imposition. Convention avec l’Estonie
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Am 5. Juni 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III (USR III), mit dem er den Unternehmensstandort Schweiz stärken wollte. Neben dem Ersatz der zwar attraktiven, aber international nicht mehr akzeptierten Sonderregelungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung durch neue, international unbestrittene Regelungen, sah die Reform vor, dass der Bund die Kantone finanziell unterstützt, sodass diese zur Erhaltung der Steuerattraktivität ihre Gewinnsteuersätze senken können. Die steuerpolitischen Massnahmen sahen konkret die Schaffung steuerlicher Ermässigungen für Gewinne aus Patenten (Patentbox), die in der Vernehmlassung eingebrachten Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Inputförderung) und Erleichterungen bei der Kapitalsteuer vor. Weitere steuerliche Massnahmen umfassten Regelungen im Bereich der stillen Reserven und der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Hingegen verzichtete der Bundesrat auf die Aufnahme einer Art Pauschalbesteuerung von Frachtschiffen (Tonnage-Tax). Ein juristisches Gutachten hatte gezeigt, dass diese Massnahme in Konflikt mit verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen könnte. Finanzpolitisch wollte der Bundesrat den Kantonen mit einer Erhöhung ihres Anteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5% unter die Arme greifen. In der Vernehmlassung hatten die Kantone für eine Erhöhung auf 21,2% plädiert. Zudem beabsichtigte die Regierung, aufgrund der neuen Rahmenbedingungen den Finanzausgleich (NFA) anzupassen. In den ersten Jahren nach Inkrafttreten sollten die ressourcenschwachen Kantone zudem mit einen Ergänzungsbeitrag (CHF 180 Mio.) unterstützt werden. Der Bundesrat schätzte, dass die Reform beim Bund zu Mindereinnahmen im Bereich von CHF 1,3 Mrd. jährlich führen würde – mögliche Veränderungen der Unternehmenslandschaft (Zu- und Abwanderung von Unternehmen) ausgenommen.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Sport-, Musik- und Kulturvereine müssen in Zukunft keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen, wenn sie weniger als CHF 20'000 Gewinn erzielen. Dies beschloss im März 2015 der Nationalrat, der einer Änderung des Bundesgesetzes über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken mit 126 zu 58 Stimmen zustimmte. Der Ständerat hatte die Erhöhung der entsprechenden Freigrenze von CHF 2000 auf CHF 20'000 bereits im Vorjahr einstimmig gutgeheissen. Für Vereine und Stiftungen hatte zuvor eine Steuerfreigrenze von CHF 5000 gegolten. Anders als in der kleinen Kammer gab der Vorschlag des Bundesrates, der auf eine Motion Kuprecht (svp, SZ) aus dem Jahr 2009 zurückgeht, Anlass zu Diskussionen. Eine Minderheit Caroni (fdp, AR), die in den Vorberatungen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) nur knapp (11 zu 12 Stimmen) unterlegen war, wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Mit der bestehenden gesetzlichen Regelung seien die Instrumente vorhanden, um Vereine mit entsprechenden Zielen zu unterstützen, so Caroni. Zudem wies die Minderheit auch auf die zu erwartenden Steuerausfälle im hohen einstelligen Millionenbereich hin. Ausserhalb von FDP und GLP vermochten die Argumente der Minderheit jedoch nur noch Teile der SP zu überzeugen, was schliesslich dazu führte, dass der Nationalrat mit 116 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung das Eintreten beschloss und kurze Zeit später dann auch die Gesetzesänderung guthiess.

Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Im November 2014 präsentierte der Bundesrat seinen Vorschlag zur Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Dieser sieht vor, dass allen Quellenbesteuerten, neu auch den Quasi-Ansässigen, die über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen, aber mehr als 90% ihrer weltweiten Einkünfte in der Schweiz erzielen, eine ordentliche Veranlagung offenstehen soll. Die Steuer würde damit zwar immer noch an der Quelle erhoben werden, die betroffenen Personen könnten aber zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag die gleichen Abzüge geltend machen wie alle anderen, ordentlich Steuerpflichtigen in der Schweiz. Die geplante Vereinheitlichung hätte, so der Bundesrat, für die kantonalen Steuerbehörden einen Mehraufwand zur Folge. Eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung war mangels zuverlässiger Daten nicht möglich.

Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Nachdem im Vorjahr eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III vorgelegt hatte, der auf breite Zustimmung gestossen war, präsentierte der Bundesrat im September 2014 seine Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Diese enthält eine Liste mit Reformpunkten, die der drohenden Einbusse der Standortattraktivität bei einer Abschaffung der Sonderregeln der Kantone für Holdings und andere Spezialgesellschaften entgegenwirken sollen. Zur Vernehmlassung standen unter anderem die bereits vielerorts diskutierte Einführung neuer Steuerprivilegien in den Kantonen für Erträge aus geistigem Eigentum (sogenannte Lizenzboxen), die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, ein Systemwechsel beim Beteiligungsabzug und eine Reduktion der Dividendenbesteuerung. Zudem enthielt die Vernehmlassungsvorlage auch eine Kapitalgewinnsteuer, mit der, laut Bundesrat, CHF 300 Mio. der 800 Mio. Mindereinnahmen auf Bundesebene aufgefangen werden könnten. Weitere CHF 250 Mio. beabsichtigte der Bundesrat mit der Einstellung von 75 zusätzlichen Steuerinspektoren zu kompensieren. Um die rund CHF 1,7 Mrd., die Kantone und Gemeinden durch die Anpassungen in Zukunft fehlen würden, auf das vom Bundesrat kommunizierte Opfersymmetrieverhältnis von 50:50 abfedern zu können, beabsichtige der Bundesrat, den Kantonsanteil der direkten Bundessteuer von 17% auf 20,5% zu erhöhen. Der Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III wird Mitte 2015 erwartet.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Stillschweigend folgte der Ständerat im Sommer 2014 seiner einstimmigen WAK und schrieb mit Folgegeben zum Bundesratsbericht «Ökologische Steuerreform» die Motion Studer (evp, AG; Mo. 06.3190) ab. Kommissionssprecher Roberto Zanetti (sp/ps, SO) legte dem Rat die Meinung des Bundesrates und der Kommission dar, wonach bei zentralen Fehlanreizen bereits Massnahmen in Angriff genommen worden seien und weitere Anpassungen besser in spezifischen Revisionen angegangen werden sollten. Stillschweigend und diskussionslos folgte im Herbst 2014 auch die grosse Kammer diesem Votum und schrieb die Motion ab.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Mit dem Nein des Ständerats in der Herbstsession 2014 war das am 11. Juli 2013 unterzeichnete Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich endgültig vom Tisch. Noch vor dem endgültigen Entscheid des Ständerates hatte Frankreich am 17. Juni 2014 das seit 1953 geltende Abkommen auf Ende 2014 gekündigt. Bereits in der Wintersession 2013 hatte sich die grosse Kammer mit 122 zu 53 Stimmen deutlich gegen den neuen Abkommensentwurf ausgesprochen. Für Widerstand hatte vor allem gesorgt, dass der französische Staat nach dem neuen Abkommen Erbschaftssteuern hätte einziehen können, wenn ein in der Schweiz ansässiger Erblasser in Frankreich wohnhafte Erben hatte. Ab dem 1. Januar 2015 existiert damit zwischen der Schweiz und Frankreich kein bilaterales Erbschaftssteuerabkommen mehr. Eine Doppelbesteuerung sollte im Regelfall durch die französische Praxis, in der Schweiz bezahlte Steuern abzuziehen, verhindert werden.

Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich

Im Juni 2014 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken, das auf eine Motion Kuprecht (svp, SZ) aus dem Jahr 2009 zurückgeht. Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne CHF 20'000 nicht überschreiten, sollen von der direkten Bundessteuer befreit werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich ideellen Zwecken gewidmet sind. Darunter fällt auch die Jugend- und Nachwuchsförderung von Vereinen, die unter geltendem Recht nur dann steuerbefreit ist, wenn sie konkret das Gemeinwohl fördert. Der Ständerat stimmte dieser Ausweitung der Steuerbefreiungstatbestände im September 2014 einstimmig zu. Die Vorlage war zum Jahresende im Nationalrat noch nicht behandelt worden.

Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Das Parlament sprach sich in der Sommersession 2014 einstimmig für das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses aus. Mit dem neuen Steuererlassgesetz erhalten die Kantone ab dem 1. Januar 2016 die alleinige Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche, welche die direkte Bundessteuer betreffen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben.

Steuererlassgesetz

Le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux approuvé la nouvelle convention établie avec la Chine en vue d'éviter les doubles impositions. Signée en septembre 2013 à Pékin, la convention en question remplace l'accord de 1990 et y introduit notamment une clause relative à l'échange de renseignements – conformément à la nouvelle stratégie du Conseil fédéral en matière d'échange de renseignements.

Double imposition. Convention avec la Chine

Nachdem im Februar 2013 der Bundesrat seinen Bericht zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz veröffentlicht hatte, stimmten 2014 beide Kammern diskussionslos der Abschreibung einer entsprechenden Motion Luginbühl (bdp, BE) aus dem Jahr 2009 zu. Das Parlament teilte damit die Auffassung des Bundesrates, wonach im Stiftungsrecht kein steuerrechtlicher Handlungsbedarf bestehe.

Bericht zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz

Im Mai 2012 legte der Bundesrat einen Bericht vor, in dem er die Abschreibung zweier Motionen für eine Vereinfachung des Steuersystems beantragte. Zwar wurden im Bericht zahlreiche Reformmodule – aufgeteilt auf die Bereiche Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bewegliches Privatvermögen, unbewegliches Privatvermögen, verschiedene Abzüge und Flat-Rate-Tax – identifiziert und bezüglich ihrer Auswirkungen auf das Vereinfachungs-, das Gerechtigkeits- und das Effizienzziel beurteilt. Die WAK-SR konnte sich im Februar 2010 jedoch nicht auf eine Stossrichtung der Reform einigen. Da in der Bundesversammlung zudem zwei Vorlagen mit Vereinfachungscharakter – der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» und der Mehrwertsteuer-Einheitssatz – gescheitert und stattdessen verschiedene Ausnahmebestimmungen – ein Abzug für Zuwendungen an politische Parteien und die Steuerbefreiung des Soldes von Milizfeuerwehrleuten – geschaffen worden seien, sei der Wille des Parlaments zu «echten Vereinfachungsschritten» nicht ersichtlich, erklärte der Bundesrat im Bericht. Daher empfahl er die Motion Pfisterer (fdp, AG; Mo. 07.3607) und eine Motion der FDP-Fraktion (Mo. 08.3854) zur Abschreibung.

In der Wintersession 2013 und der Frühjahrssession 2014 behandelten der Stände- und der Nationalrat das Geschäft. Im Ständerat hielt Konrad Graber (cvp, LU) für die Kommission fest, dass die Zielsetzung der zwei Motionen «zwar redlich, politisch aber offensichtlich schwierig umzusetzen» sei. Auf Antrag der WAK-SR sprach sich die kleine Kammer stillschweigend für die Abschreibung aus. Trotz eines Antrags auf Nichtabschreibung durch die FDP-Fraktion, die fehlenden politischen Willen nicht als gewichtigen Grund gegen die Ergreifung von entsprechenden Massnahmen erachtete, stimmte auch der Nationalrat mit 90 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Abschreibung der zwei Motionen. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP, SVP und BDP konnten die Abschreibung nicht verhindern.

Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motionen 07.3607 und 08.3854
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Die Anpassungen im Steueramtshilfegesetz wurden 2014 vom Ständerat (Zweitrat) behandelt. Die grosse Kammer hatte das Geschäft bereits 2013 diskutiert und mit wenigen Anpassungen gutgeheissen. Die Vorlage wollte, in Erfüllung einer Empfehlung des Global Forum, die Vorinformation von beschwerdeberechtigten Personen in Sachen Amtshilfe einschränken. Diese sollte nach nationalrätlicher Version in Ausnahmefällen nicht vorgenommen werden dürfen. Im Speziellen sollten die betroffenen Personen nicht vorinformiert werden, wenn der Zweck der Amtshilfe und deren Erfolg kumulativ gefährdet war. In dieser Präzisierung hatte der Nationalrat eine Differenz zum Bundesrat geschaffen, der eine „oder“-Regelung vorgeschlagen hatte. Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Ebenso wurden vergleichsweise weniger weitreichende Änderungsvorschläge des Bundesrats (betreffend Kompetenz zur Festlegung des Inhalts einer Gruppenanfrage) und des Nationalrats (Präzisierung der Definition von Gruppenersuchen) ohne Gegenantrag bestätigt. Zu reden gab einzig die Bestimmung betreffend der nötigen Bedingungen zur Ausnahme von der Vorinformation. Nach bundesrätlichem Vorschlag sollte von der Vorinformation abgesehen werden, wenn entweder der Zweck oder der Erfolg der Amtshilfe durch die Vorinformation gefährdet waren. Wie der Nationalrat wollte die Kleine Kammer jedoch an der etwas restriktiveren Formulierung („und“) festhalten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte auch im Ständerat für den „oder“-Wortlaut. Materiell mache es zwar keinen Unterschied, wie die Regelung formuliert sei. Der „oder“-Wortlaut sei aber zu bevorzugen, weil er dem internationalen Standard entspreche und deshalb sicherstellen würde, dass die schweizerischen Regelungen als OECD-konform beurteilt würden. Der Ständerat folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die nationalrätliche Version mit Stichentscheid des Präsidenten. Darauf nahmen die Kantonsvertreter die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung an. In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft einzig gegen den Willen der SVP mit 137 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Nationalrat und mit 39 zu 3 Stimmen im Ständerat. Mit der Annahme der Gesetzesrevision schufen die eidgenössischen Räte die Voraussetzungen zum Übertritt in Phase 2 des Peer-Review des Global Forum (wenngleich mit Einschränkungen, weil der verabschiedete Text nicht exakt den internationalen Standards entsprach). Zum Übertritt in Phase 2 des Peer-Review musste mindestens eine der drei Empfehlungen des Global Forum von 2011 (Einschränkung der Vorinformation in Amtshilfesachen, Vergrösserung der Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard und Identifikation des Halters von Inhaberaktien) erfüllt sein. Für das Bestehen der Phase 2 mussten alle drei Empfehlungen umgesetzt werden.

Änderungen im Steueramtshilfegesetz
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Im Verlauf des Berichtsjahres entwickelte eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Stossrichtung der geplanten Unternehmenssteuerreform III. Im Mai legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor. Dieser empfahl im Falle einer Abschaffung oder Anpassung der kantonalen Spezialregime für Statusgesellschaften im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der EU die Einführung von Ersatzmassnahmen, damit die Standortattraktivität der Schweiz aufrecht erhalten werden konnte. Die Massnahmen mussten allerdings internationalen Standards genügen. Soweit es die Kantone für erforderlich hielten, sollten sie ihre Gewinnsteuersätze senken. Zudem waren weitere steuerliche Massnahmen für die Stärkung der Standortattraktivität vorgesehen. Zur Debatte standen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Einführung von Steuerprivilegien für Erträge aus geistigem Eigentum (so genannte Lizenzboxen). Im Rahmen der daran anschliessenden Konsultation stiess der Zwischenbericht auf breite Zustimmung. Der Bundesrat beauftragte im Dezember die Projektorganisation, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen, damit im Folgejahr eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden konnte.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Der Bundesrat publizierte im Oktober seine Botschaft zum Steuererlassgesetz. Dieses sah die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) vor. Alle Gesuche um Erlass sollten neu von den Kantonen beurteilt werden. Es war geplant, dass sich die eidgenössischen Räte 2014 mit dieser a priori unbestrittenen Vorlage auseinandersetzen würden.

Steuererlassgesetz

In der Frühjahrssession beriet der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Bislang waren unbegrenzte Steuerabzüge vom Einkommen nur bei Weiterbildungen erlaubt, mit denen der berufliche Stand gehalten werden konnte. Neu sollten jegliche Formen von Aus- und Weiterbildungen gleich behandelt werden, wodurch Abgrenzungsprobleme eliminiert werden konnten. Im Jahre 2011 hatte der Ständerat die steuerliche Obergrenze bei der Bundessteuer auf 12'000 Franken angesetzt, was gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats einer Verdoppelung entsprach. Der Nationalrat ging noch einen Schritt weiter, indem er mit 103 zu 83 Stimmen einen Antrag von Caspar Baader (svp, BL) annahm, der einen vollumfänglichen Abzug forderte. Gegenüber der vom Ständerat bevorzugten Regelung hätte der nationalrätliche Vorschlag zu zusätzlichen Steuerausfällen in Höhe von 10 Millionen Franken geführt. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen gut. In der Sommersession hielt der Ständerat an der Obergrenze von 12'000 Franken fest. Daraufhin schwenkten die Volksvertreter auf die ständerätliche Version ein. Somit konnte die Gesetzesrevision in der Herbstsession verabschiedet werden. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vom Nationalrat mit 161 zu 10 und vom Ständerat einstimmig angenommen.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten Ständerat

Les chambres fédérales ont adopté une CDI avec la Slovénie, et ce, malgré un vote majoritairement abstentionniste des socialistes et des verts. Les deux partis de gauche souhaitaient dénoncer la politique fiscale slovène.

CDI avec la Slovénie

Les chambres fédérales ont approuvé la CDI avec la Bulgarie. Lors de son passage devant le Conseil national, le texte a passé la rampe avec 95 voix contre 22 et 62 abstentions. L’opposition s’est manifestée dans le groupe UDC et l’abstention dans le groupe des socialistes et des Verts qui souhaitaient exprimer leur opposition à la politique fiscale menée par la Bulgarie. Au Conseil des Etats, l’accord a été accepté à l’unanimité.

CDI avec la Bulgarie