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Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt.

Alimente

Das Bundesgerichtsurteil über den degressiven Steuersatz des Kantons Obwalden führte im Nationalrat zur Einreichung von zahlreichen Interpellationen und Motionen zur Thematik des Steuerwettbewerbes. Während die FDP-Fraktion den Steuerföderalismus und den Steuerwettbewerb fördern wollte und vom Bundesrat verlangte, diesen auch in der Aussenpolitik offensiv zu vertreten, setzte sich die sozialdemokratische Fraktion dafür ein, dass der aus ihrer Sicht zunehmend aggressive und schädliche Steuerwettbewerb auf ein sozial verträgliches Ausmass eingedämmt wird.Dabei waren die Anliegen der ersteren erfolgreicher und wurden im Gegensatz zu der Motion der SP (Mo. 07.3107) angenommen. Auch die Kantone hatten sich zu diesem Thema beraten und wollen mit einer Kontrollkommission für einen fairen Steuerwettbewerb sorgen. Für zusätzliche Aufregung in diesem Bereich sorgte die EU-Kommission, welche ihre Drohung wahrmachte und von der Schweiz die Abschaffung bestimmter kantonaler Steuerpraktiken verlangte. Dies, weil aus Sicht der EU eine Vielzahl von Schweizer Kantonen über Steuergesetze verfügen, die nicht mit der ordnungsgemässen Anwendung des 1972 zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens vereinbar sind.

Steuerwettbewerb

Wie bereits 2006 bei den Abstimmungen bezüglich des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, blieb die sozialdemokratische Fraktion auch mit einer Motion zur Aufhebung der von ihr als ungerecht bezeichneten Praxis bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen erfolglos. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen einzuleiten, welche sicherstellen, dass bei der Besteuerung von Aktien und Optionen für Mitarbeiter die steuerrechtlichen Grundsätze der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Reinvermögenszuwachses und der Gleichmässigkeit der Besteuerung eingehalten werden. Sicherzustellen sei insbesondere, dass alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen gleichermassen besteuert werden.Der Nationalrat lehnte die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates ab.

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Nationalrätin Hutter (svp, SG) verlangte mit einer Motion, die Kinderbetreuung innerhalb der Familie sei steuerlich zu entlasten. Ihr Vorschlag sah einen Sozialabzug von 20'000 Fr. für ein Kind und von 30'000 Fr. für Familien mit zwei oder mehr Kindern vor. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Er begründete seine Haltung unter anderem damit, dass mit diesem Abzug ein ausserfiskalisches Ziel, nämlich die Förderung der Selbstbetreuung von Kindern verfolgt werde. Dieses umzusetzen, würde womöglich aufwändiger Kontrollen bedürfen und auf allen Ebenen zu enormen Steuerausfällen führen. Es seien zudem oft ökonomische Gründe, die einen Zweitverdienst in der Familie bedingten. Frauen mit guter Ausbildung durch derartige Steuerrabatte von einer Erwerbstätigkeit abzuhalten, wäre zudem volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Obgleich die Motion auch bei einzelnen CVP- und FDP-Abgeordneten Unterstützung fand, wurde sie mit 95 zu 77 Stimmen abgelehnt.

Verwandtenunterstützung

Plusieurs interventions parlementaires ont été déposées relativement à ce différend fiscal au cours de l’année. Au Conseil national notamment, la discussion sur une motion du groupe PDC/Verts/Verts libéraux, qui demandait au gouvernement d'informer la Commission européenne que la Suisse ne négociera pas une harmonisation fiscale entre les cantons, a été repoussée suite à l’opposition de plusieurs parlementaires socialistes.

Harmonisation fiscale entre les cantons dans le cadre du différend avec l'UE

Eine Motion Studer (evp, AG) wollte das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Steuerhinterziehung zum Vergehen erklärt wird. Dadurch würde eine internationale Rechtshilfe und damit die Aufhebung des Bankgeheimnisses auch für das Delikt der Steuerhinterziehung zum Einsatz kommen. Nach geltendem Recht ist diese Rechtshilfe nur beim Vorliegen eines Abgabebetruges möglich. Die Motion wurde von der grossen Kammer mit 68 zu 106 Stimmen abgelehnt.

Steuerhinterziehung zum Vergehen erklärt

Eine weitere 2006 vom Nationalrat überwiesene Motion der FDP wollte die steuerliche Behandlung der Firmennachfolge freundlicher ausgestalten. Die WAK des Ständerates beantragte die Ablehnung der Motion, da ein Teil davon (indirekte Teilliquidation) bereits vorgezogen worden war. Entsprechend lehnte der Ständerat die Motion ab.

Firmennachfolge freundlicher ausgestalten

Der Nationalrat lehnte eine Motion Bugnon (svp, VD) betreffend Aufteilung der Steuern des Flugpersonals zwischen der Schweiz und Deutschland ab. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass die deutsche Gesetzesänderung, welche eine Lücke im deutschen Steuerrecht schliesst, für die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung mit sich bringe. Dies sei allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass es sich um eine unzureichende Regelung handle, sondern dass die betroffenen Personen aufgrund der deutschen Regelung während Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ansässigen Personen, die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht Grenzgänger sind, verwehrt war und ist.

Aufteilung der Steuern des Flugpersonals zwischen der Schweiz und Deutschland

Im Herbst lehnte der Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat überwiesene Motion der WAK-SR zu Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung ab, da das Anliegen mit der entsprechenden Vorlage des Bundesrates erfüllt war.

Sofortmassnahmen

In seiner Antwort auf eine Interpellation Béguelin (sp, VD) erklärte der Bundesrat, die Vorschläge zur Schliessung der Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung seien nicht auf uneingeschränkte Zustimmung gestossen. 24 Kantone hätten sich zwar grossmehrheitlich dafür ausgesprochen. Die empfohlene Schaffung einer Kontrollkommission erhielt jedoch weniger Zuspruch. Verbände und Organisationen zeigten sich noch kritischer. Aufgrund der negativen Reaktionen seien die politischen Mehrheiten nicht vorhanden, um das Projekt durchzubringen, weshalb der Bundesrat beschlossen habe, einstweilen auf weitere Schritte zu verzichten. Wenn er aber ein entsprechendes deutliches Signal von der Finanzdirektorenkonferenz erhalte, wolle er das Thema wieder aufnehmen.

Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung

Der Ständerat lehnte eine Motion Frick (cvp, SZ) ab, welche verlangte, dass Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden können, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und noch in Ausbildung steht. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, nach geltendem Recht benachteilige das heutige Alimentenbesteuerungssystem die gemeinsam veranlagten Ehepaare gegenüber Geschiedenen in zweifacher Hinsicht: Im Gegensatz zu Ehepaaren könnten Alimente leistende Geschiedene diese Beiträge von den Steuern abziehen, zudem könnten Geschiedene, die an mündige (in Ausbildung stehende) Kinder Unterhaltsleistungen entrichten, sowohl den Kinder- als auch den Unterstützungsabzug geltend machen. Die vom Motionär geforderte steuerliche Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder führe nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung, die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren würde jedoch ausgedehnt. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Lösung des Problems allerdings vereinfachen.

Alimentenbesteuerungssystem

Der Nationalrat verwarf eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine Personalaufstockung bei der Eidg. Steuerverwaltung forderte, um Mehreinnahmen zu generieren. Gemäss Bundesrat sei das Ziel besser mit einer Verstärkung der Steuerkontrolleure zu erreichen. Primär seien die Kantone für die Eröffnung von Nach- und Strafsteuerverfahren zuständig. Keine Chance hatte auch eine Motion Vanek (alliance de gauche, GE), welche die kantonalen Verwaltungen bezüglich der direkten Bundessteuer regelmässiger und intensiver überprüfen wollte, damit das Gesetz über die direkte Bundessteuer einheitlicher ausgelegt wird.

Eidg. Steuerverwaltung kantonalen Verwaltungen

Auf Antrag des Bundesrates verwarf der Nationalrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche nur definitiv erfolgte Vermögenszuflüsse als Einkommen besteuern wollte. Besonders im Zusammenhang mit der Besteuerung der Einkünfte aus so genannten Schneeballsystemen dränge sich gemäss Baumann ein gesetzgeberisches Handeln auf, damit betrogene Sparer zusätzlich zum Verlust nicht noch Steuern zu bezahlen hätten. Gemäss Bundesrat habe die WAK-SR vor zwei Jahren diesen Sachverhalt geprüft, aber darauf verzichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.

Besteuerung der Einkünfte aus so genannten Schneeballsystemen

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion der FDP-Fraktion, die Sofortmassnahmen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Ehepaaren forderte; diese Massnahmen sollten bereits vor der Einführung der Individualbesteuerung die steuerliche Benachteiligung von doppelt verdienenden Ehe- und Konkubinatspaaren aufheben. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Gegen den Willen des Bundesrates überwies die grosse Kammer einstimmig eine Motion Randegger (fdp, BS), welche die steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verlangt.

steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten

Gegen den Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Rey (sp, VS) ab, welche einen Kontrollmechanismus verlangt hatte, um die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuer zu überprüfen und die Anwendung des Steuerharmonisierungsgesetzes sicherzustellen; die Ratsmehrheit war der Auffassung, dass das Anliegen bereits erfüllt sei.

Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuer

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Parmelin (svp, VD), die den Bundesrat beauftragt, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben.

Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen

In der Wintersession lehnte der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) ab, welche verlangte, beim Ausgleich der kalten Progression dem realen Anstieg der obligatorischen Krankenkassenprämien besser Rechnung zu tragen, indem die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge nicht entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der obligatorischen Krankenversicherungsprämien angepasst werden. Gemäss Bundesrat ist ein Wechsel nicht gerechtfertigt, weil die Teuerung im Gesundheitswesen vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst und durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen wird.

Ausgleich der kalten Progression

Der Nationalrat lehnte diskussionslos eine Motion Veillon (svp, VD) ab, welche verlangte, dass das von Unternehmern und Landwirten in den Betrieb investierte Vermögen im Falle von Gesuchen an soziale Institutionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Gemäss Bundesrat dränge sich keine Gesetzesänderung auf, da die Frage bei Ergänzungsleistungen wenig relevant sei beziehungsweise die Kantone für Krankenkassenprämienverbilligungen und Ausbildungsbeiträge zuständig seien.

Gesuchen an soziale Institutionen

Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr bereits von der grossen Kammer gebilligte Motion Banga (sp, SO), welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will.

Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien

Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System (Mo. 04.3380). Donzé (evp, BE) (Mo. 04.3263) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP (Mo. 03.3616), welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 04.3632), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK (Mo. 05.3464), welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren.

Verschiedene der Individualbesteuerung widersprechende Motionen (Mo. 04.3380, Mo. 04.3263, Mo. 04.3632)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Präsident der basellandschaftlichen Wirtschaftskammer, Nationalrat Hans Rudolf Gysin (fdp), forderte in einer von 84 weiteren Ratsmitgliedern unterzeichneten Motion, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr auf Anfang 2007 zu verschieben; die WAK-NR verlangte in einer Motion vom Bundesrat, sich ebenfalls für einen Aufschub einzusetzen; die Parlamente der Kantone Bern, Zürich und Schwyz verabschiedeten ihrerseits entsprechende Vorstösse. Ende April gab der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz dem Druck nach und beschloss, den neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen und startete im Juni die Testphase. Daraufhin lancierte der Zürcher Gewerbeverband eine kantonale Volksinitiative gegen die neue Regelung; diese führe zu übermässiger Bürokratie und beinhalte eine kalte Steuererhöhung. Falls das Begehren zustande kommt und die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates ihm zustimmt, wird es als Standesinitiative den eidgenössischen Räten unterbreitet. In der Sommersession lehnte der Nationalrat die Motion Gysin diskussionslos als erfüllt ab.

neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen

Der Ständerat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat. Es verlangte, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. In seiner Antwort auf eine Interpellation Sommaruga (sp, BE) (Int. 04.3429) stellte der Bundesrat eine Aufstellung der Steuerabzüge und welche Einkommensklassen davon profitierten, auf Ende Jahr in Aussicht.

Weiterbildungskosten Abzug

Der Nationalrat lehnte eine Motion Aeschbacher (evp, ZH), welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung verlangt, ab. Er folgte der Argumentation des Bundesrates, der mit dem definitiven Systementscheid noch zuwarten will. Anfang Dezember präsentierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, der städtischen Steuerkonferenz und der Wissenschaft in Beantwortung eines Postulats Lauri (Po. 02.3549) einen Bericht mit drei Modellen zur Einführung der Individualbesteuerung: Modell 1 sieht eine konsequente Individualbesteuerung mit Zuordnung nach den zivilrechtlichen Verhältnissen vor, Modell 2 eine Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung unterteilt nach zwei Untervarianten bei der Deklaration, und Modell 3 ein Veranlagungswahlrecht für Ehepaare (Wahl zwischen Zusammenveranlagung mit Teilsplitting oder Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt). Der Wechsel hin zur Individualbesteuerung sei gemäss den Autoren nur langfristig machbar, da mit grossem Aufwand für die Kantone verbunden.

Motion zur Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung wird abgelehnt (Mo. 04.3262)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung