Die Zürcher Sozialdemokratin Fehr beantragte mit einer Motion die Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer; dies auch deshalb, weil die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren von mehreren Kantonen abgeschafft worden war. Der daraus erzielte Steuerertrag sollte zur Finanzierung einer Kinderrente verwendet werden und das System der Kinderzulagen ersetzen. Bei den bürgerlichen Parteien fand die Motion keine Befürworter. Bührer (fdp, SH) kritisierte unter anderem die Zweckbindung dieser Steuer. Loepfe (cvp, AI) wehrte sich im Namen der Kantone gegen den drohenden Entzug von Steuereinnahmen. Beck (lp, VD) erinnerte daran, dass vererbte Vermögen bereits mehrfach besteuert worden sind. Der Bundesrat hielt fest, dass die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer allein bei den Kantonen liege und beantragte, die Motion abzulehnen. Sollte allerdings die in der neuen Bundesverfassung verbriefte Harmonisierung der kantonalen Steuern misslingen, will er sich für die Wiederaufnahme des Begehrens einsetzen. Mit 109 zu 59 Stimmen wurde die Motion im Rat verworfen.

eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer