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Anders als der Nationalrat war der Ständerat im März 2023 vom Argument des Bundesrates überzeugt, dass das Motionsanliegen der RK-NR zur Erleichterung der digitalen Buchhaltung bereits mit den bestehenden Regelungen erfüllt sei. Die Kommission verlangte, dass die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen auf veränderbaren digitalen Datenträgern gemäss der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) auch ohne digitale Signatur gemacht werden dürfe, sofern der «Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit» gemäss den OR-Grundsätzen der ordnungsmässigen Buchführung erbracht werden kann. Die RK-NR argumentierte, dass viele KMU ihre Buchführungsunterlagen aufgrund der hohen Kosten einer digitalen Signatur weiterhin in Papierform aufbewahrten.
Wie der ständerätliche Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) im Rat konstatierte, sei die «Aufbewahrung auf Papier oder auch auf nur einmal beschreibbaren Datenträgern wie CD-ROM [...] in der Tat nicht die Avantgarde der technischen Entwicklung», die Formulierung in der GeBüV sei aber technologieneutral formuliert: Es sei demnach keine Voraussetzung, die geforderte Datenintegrität bei veränderbaren digitalen Datenträgern durch eine digitale Signatur sicherzustellen – diese sei vielmehr als Beispiel genannt und die Verordnung lasse andere Sicherheitsstandards zu. Der Ständerat folgte einstimmig und stillschweigend dem Antrag seiner Kommission und lehnte die Motion ab. Diese war damit erledigt.

Erleichterung der digitalen Buchhaltung (Mo. 22.3004)

Nachdem der Ständerat die Vorlage für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung im September 2019 gegen ihren Willen an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, reichte die WAK-SR im Oktober 2019 eine Motion ein, mit der sie vom Bundesrat eine Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe forderte. Die Regierung solle Verheiratete übergangsmässig durch eine Erhöhung des Sozialabzuges für Ehepaare oder durch eine Erhöhung des Zweitverdienerabzuges für Ehepaare im Umfang von CHF 1.4 Mrd. jährlich entlasten. Eine Minderheit Caroni (fdp, AR) sprach sich gegen die Motion aus und auch der Bundesrat empfahl sie zur Ablehnung. Dieselbe Kritik, die zur Rückweisung des bundesrätlichen Vorschlags geführt habe, nämlich dass dies keine zivilstandsunabhängige Besteuerung bewirke und zu substanziellen Mindereinnahmen führe, sei auch bei dieser Motion gegeben, kritisierte der Bundesrat. Entsprechend erachtete er die Erfolgsaussichten des Vorstosses als gering. Diese Einschätzung bestätigte der Ständerat in der Wintersession 2019: Mit 26 zu 15 Stimmen lehnte er die Motion ab.

Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe (Mo. 19.4378)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Juni 2018 behandelte die WAK-SR die vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion zur Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b, nachdem sie Anfang 2015 beschlossen hatte, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis der Bundesrat eine Anpassung der Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leistungen aus Leibrentenversicherungen geprüft hatte. Die Mehrheit der Kommission (9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) stimmte mit der einreichenden Fraktion überein, dass ein Anteil von 40 Prozent als Zinsertrag im heutigen Zinsumfeld zu hoch sei. Gleichzeitig lehnte sie aber eine effektive Berechnung der Kapitalrückzahlungs- und der Ertragskomponente, wie in der Motion vorgeschlagen, aufgrund des zu grossen administrativen Aufwandes ab. Aus diesem Grund beantragte sie eine Änderung der Motion, damit die Pauschale flexibilisiert und an die Anlagebedingungen angepasst werden kann. Damit käme die Besteuerungsquote mit dem heutigen Zinsniveau bei 26 Prozent zu liegen. Andrea Caroni (fdp, AR) lobte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2019 zwar die Bereitschaft der Kommission, die «Steuerstrafe in der Säule 3b» abzuschaffen, betonte jedoch nochmals, dass eine Besteuerung der tatsächlichen Ertragsanteile durchaus möglich wäre. Aufgrund der langen Wartezeit begnüge er sich aber mit der vorliegenden Version, erklärte er. Finanzminister Maurer erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, die Motion in der vorliegenden Form umzusetzen, und der Ständerat stimmte der geänderten Motion stillschweigend zu.

Neuregelung der Besteuerung der Säule 3b (Mo. 12.3814)