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  • Frick, Bruno (cvp/pdc, SZ) SR/CE

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Im Anschluss an die Ablehnung der Neuenburger Standesinitiative zur Familienbesteuerung Ende 2016 reichte der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (sp, NE) deren Forderung als Motion "Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen" erneut ein. Die Motion beinhaltete folglich den Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen der Änderung der Direkten Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie zur Harmonisierung der Kinderabzüge verheirateter und geschiedener Eltern zu machen. Wie wichtig dieses Thema für die Parlamentarier ist, verdeutlicht die grosse Anzahl Parlamentsvorschläge der letzten Jahre (unter anderem Motionen von Parmelin (Mo. 05.3319), Frick (Mo. 06.3305), Kohler (Mo. 06.3297), Amstutz (Mo. 09.3129), Baettig (Mo. 09.3239), Maire (Mo. 14.3468), Postulat der WAK-NR (Po. 14.3292), Interpellation Feri (Ip. 16.3307)).

Anders als bei der Neuenburger Standesinitiative, die bezüglich der Kinderabzüge vor allem das unzeitgemässe Familienmodell hinter dem aktuellen System kritisierte, betonte Berberat in seiner Begründung insbesondere die Benachteiligung von gemeinsam besteuerten Eheleuten gegenüber geschiedenen oder getrennten Eltern. So können Letztere im Unterschied zu Verheirateten sowohl Unterhaltsbeiträge als auch einen Kinderabzug geltend machen. Der Bundesrat wiederholte in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 dieselben Argumente, die er bereits bezüglich der Standesinitiative und der Motion Maire angeführt hatte: Abzugsfähige Alimentenleistungen an Volljährige würden bedingen, dass die Kinder dieselben Gelder versteuern müssen; die steuerliche Bevorzugung geschiedener oder getrennt lebender Eltern lässt sich dadurch begründen, dass Letztere durchschnittlich finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Verheiratete; eine frühere Regelung, die keinen Abzug der Unterhaltsbeiträge vorsah, war als nicht sachgerecht empfunden worden. Der Bundesrat betonte zudem, dass er die aktuelle Lösung grundsätzlich als gerecht empfinde, dass aber in Einzelfällen andere Modelle passender wären und die eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Möglichkeiten prüfe. Bundesrat Maurer ergänzte zudem in der Ständeratsdebatte, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass durch Änderungen neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 15 zu 27 Stimmen ab.

Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen

Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt.

Alimente

Der Ständerat lehnte eine Motion Frick (cvp, SZ) ab, welche verlangte, dass Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden können, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und noch in Ausbildung steht. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, nach geltendem Recht benachteilige das heutige Alimentenbesteuerungssystem die gemeinsam veranlagten Ehepaare gegenüber Geschiedenen in zweifacher Hinsicht: Im Gegensatz zu Ehepaaren könnten Alimente leistende Geschiedene diese Beiträge von den Steuern abziehen, zudem könnten Geschiedene, die an mündige (in Ausbildung stehende) Kinder Unterhaltsleistungen entrichten, sowohl den Kinder- als auch den Unterstützungsabzug geltend machen. Die vom Motionär geforderte steuerliche Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder führe nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung, die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren würde jedoch ausgedehnt. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Lösung des Problems allerdings vereinfachen.

Alimentenbesteuerungssystem

Im letzten Jahr hatte der Ständerat einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ) überwiesen, die familiengerechte Bundessteuern verlangt und eine gerechtere Besteuerung doppelverdienender Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Im September überwies auch der Nationalrat diese Motion mit 73 zu 37 Stimmen; Bundesrat Stich hatte vergeblich für die unverbindlichere Form des Postulats plädiert. Der Motionär berief sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, das Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare spätestens ab 10% Mehrbelastung als verfassungswidrig bezeichnet. Gerade diese Praxis zur Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren änderte das Bundesgericht aber im Berichtsjahr. In einem neuen Grundsatzurteil hält das Bundesgericht eine ungleiche Behandlung «in der Grössenordnung von 10% (oder eventuell auch darüber)» für nicht verfassungswidrig. Eine volle Gleichstellung sei im Rahmen des geltenden Rechts gar nicht möglich. Gemäss Bundesgericht steht der Vergleich von Ehepaaren und Alleinstehenden mit vergleichbaren Einkommen im Vordergrund. Erst in zweiter Linie habe der Gesetzgeber für eine Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu sorgen.

Motion Frick zur Steuerentlastung doppelverdienender Ehepaare

Der Ständerat überwies einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ), die verlangt, dass sogenannt doppelverdienende Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht mehr benachteiligt werden. Der Motionär erinnerte an das aktuelle Jahr der Familie und machte geltend, dass von 566'000 Ehepaaren mit zwei Einkommen deren 430'000 von Steuernachteilen betroffen seien, wobei diese bis zu 100% betragen können. So bezahlten Verheiratete mit einem Einkommen von CHF 60'000, zu dem Mann und Frau je CHF 30'000 beitragen, praktisch doppelt soviele Steuern wie ein Konkubinatspaar mit gleichem Einkommen. Das Bundesgericht bezeichne Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare jedoch spätestens ab 10% als verfassungswidrig. Frick verlangte eine Revision des ungerechten Tarifs, ohne dass dem Bund Steuerausfälle entstehen. Bundesrat Stich, der den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen wollte, relativierte, dass nur rund ein Viertel der Doppelverdiener-Ehepaare eine Mehrbelastung von mehr als 10% zu tragen habe, wobei tatsächlich enorme Unterschiede bestünden. Stich sicherte zu, dass eine Arbeitsgruppe nach einer möglichst gerechten Lösung suchen werde.

Motion Frick zur Steuerentlastung doppelverdienender Ehepaare