Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Direkte Steuern

Akteure

  • Frick, Bruno (cvp/pdc, SZ) SR/CE

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Anschluss an die Ablehnung der Neuenburger Standesinitiative zur Familienbesteuerung Ende 2016 reichte der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (sp, NE) deren Forderung als Motion "Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen" erneut ein. Die Motion beinhaltete folglich den Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen der Änderung der Direkten Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie zur Harmonisierung der Kinderabzüge verheirateter und geschiedener Eltern zu machen. Wie wichtig dieses Thema für die Parlamentarier ist, verdeutlicht die grosse Anzahl Parlamentsvorschläge der letzten Jahre (unter anderem Motionen von Parmelin (Mo. 05.3319), Frick (Mo. 06.3305), Kohler (Mo. 06.3297), Amstutz (Mo. 09.3129), Baettig (Mo. 09.3239), Maire (Mo. 14.3468), Postulat der WAK-NR (Po. 14.3292), Interpellation Feri (Ip. 16.3307)).

Anders als bei der Neuenburger Standesinitiative, die bezüglich der Kinderabzüge vor allem das unzeitgemässe Familienmodell hinter dem aktuellen System kritisierte, betonte Berberat in seiner Begründung insbesondere die Benachteiligung von gemeinsam besteuerten Eheleuten gegenüber geschiedenen oder getrennten Eltern. So können Letztere im Unterschied zu Verheirateten sowohl Unterhaltsbeiträge als auch einen Kinderabzug geltend machen. Der Bundesrat wiederholte in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 dieselben Argumente, die er bereits bezüglich der Standesinitiative und der Motion Maire angeführt hatte: Abzugsfähige Alimentenleistungen an Volljährige würden bedingen, dass die Kinder dieselben Gelder versteuern müssen; die steuerliche Bevorzugung geschiedener oder getrennt lebender Eltern lässt sich dadurch begründen, dass Letztere durchschnittlich finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Verheiratete; eine frühere Regelung, die keinen Abzug der Unterhaltsbeiträge vorsah, war als nicht sachgerecht empfunden worden. Der Bundesrat betonte zudem, dass er die aktuelle Lösung grundsätzlich als gerecht empfinde, dass aber in Einzelfällen andere Modelle passender wären und die eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Möglichkeiten prüfe. Bundesrat Maurer ergänzte zudem in der Ständeratsdebatte, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass durch Änderungen neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 15 zu 27 Stimmen ab.

Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen

Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt.

Alimente

Der Ständerat lehnte eine Motion Frick (cvp, SZ) ab, welche verlangte, dass Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden können, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und noch in Ausbildung steht. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, nach geltendem Recht benachteilige das heutige Alimentenbesteuerungssystem die gemeinsam veranlagten Ehepaare gegenüber Geschiedenen in zweifacher Hinsicht: Im Gegensatz zu Ehepaaren könnten Alimente leistende Geschiedene diese Beiträge von den Steuern abziehen, zudem könnten Geschiedene, die an mündige (in Ausbildung stehende) Kinder Unterhaltsleistungen entrichten, sowohl den Kinder- als auch den Unterstützungsabzug geltend machen. Die vom Motionär geforderte steuerliche Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder führe nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung, die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren würde jedoch ausgedehnt. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Lösung des Problems allerdings vereinfachen.

Alimentenbesteuerungssystem