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Nach einem Jahr Pause befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit den Differenzen beim Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Der Ständerat beharrte darauf, bei gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen einen Abzug von 10% pro Steuerjahr zu gewähren, höchstens aber 50%. Der Kommissionssprecher argumentierte erfolgreich, dass der vom Nationalrat vorgesehene Rabatt von bloss 6% zu einer allzu einschneidenden Steuererhöhung führen würde. Bereits mit einem Rabatt von 10% werde die Steuerbelastung erhöht, wie aus einem Bericht der Steuerverwaltung hervorgehe. Keinen Erfolg hatte trotz erneuter Referendumsdrohung und dem Hinweis, dass es im Gegenteil in der Hälfte aller Fälle gegenüber heute zu massiven Steuererleichterungen käme, die Linke. Ihr von Marty (fdp, TI) unterstützter Minderheitsantrag, der den Abzug ganz aus dem Gesetz streichen wollte, scheiterte mit 26 zu 13 Stimmen. Bei der Frage des Quellensteuersatzes schliesslich schwenkte die kleine Kammer auf die Linie von Bundesrat und Nationalrat ein, die sich für 11,5% statt 10% stark gemacht hatten. Damit die Verwaltung die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen vertiefter analysieren kann und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssten, beschloss die FK-NR, die Beratung des Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Weil in der Presse immer wieder Meldungen über das steuerbare Einkommen von Prominenten und Reichen veröffentlicht werden, hat Ständerat Reimann (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative den Verschluss der amtlichen Steuerregister verlangt. Die Daten sollten nur nach Einwilligung der betroffenen Person oder zur Amts- und Rechtshilfe herausgegeben werden. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Transparenz diene nicht zuletzt auch der Korruptionsbekämpfung, so Marty (fdp, TI). Der Ständerat verwarf die Initiative mit 14 zu 9 Stimmen.

Einkommen von Prominenten

Eine Motion Marty (fdp, TI) verlangte zudem eine Steueramnestie für Erben und schlug vor, zugunsten der Erben auf eine Nachsteuer und auf eine Busse zu verzichten, wenn diese ein vollständiges Inventar der Vermögenswerte des Erblassers vorlegen. Die Steueramnestie soll für die direkte Bundessteuer gelten, und soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) auch auf kantonaler Ebene möglich werden. Der Ständerat überwies den Vorstoss in Postulatsform. Die Rechtskommission prüft nun auch diese Frage.

Motion Marty zur Steueramnestie für Erben

Zwei Motionen Marty (fdp, TI) (Mo. 96.3050) und Lachat (cvp, JU) (Mo. 96.3285) forderten eine Stärkung finanzschwacher Kantone und schlugen vor, dass ein höherer Anteil der direkten Bundessteuern für den Finanzausgleich zu verwenden sei. Gleichzeitig sollten weniger Gelder nach dem Steueraufkommen der Kantone verteilt werden. Beide Räte folgten aber dem Bundesrat, der befürchtete, mit einer vorgreifenden Einzelmassnahme Widerstände gegen das laufende Reformprojekt zum Finanzausgleich zu wecken, und überwiesen die Vorstösse nur als Postulat.

Motionen zur Stärkung finanzschwacher Kantone