Nach einem Jahr Pause befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit den Differenzen beim Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Der Ständerat beharrte darauf, bei gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen einen Abzug von 10% pro Steuerjahr zu gewähren, höchstens aber 50%. Der Kommissionssprecher argumentierte erfolgreich, dass der vom Nationalrat vorgesehene Rabatt von bloss 6% zu einer allzu einschneidenden Steuererhöhung führen würde. Bereits mit einem Rabatt von 10% werde die Steuerbelastung erhöht, wie aus einem Bericht der Steuerverwaltung hervorgehe. Keinen Erfolg hatte trotz erneuter Referendumsdrohung und dem Hinweis, dass es im Gegenteil in der Hälfte aller Fälle gegenüber heute zu massiven Steuererleichterungen käme, die Linke. Ihr von Marty (fdp, TI) unterstützter Minderheitsantrag, der den Abzug ganz aus dem Gesetz streichen wollte, scheiterte mit 26 zu 13 Stimmen. Bei der Frage des Quellensteuersatzes schliesslich schwenkte die kleine Kammer auf die Linie von Bundesrat und Nationalrat ein, die sich für 11,5% statt 10% stark gemacht hatten. Damit die Verwaltung die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen vertiefter analysieren kann und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssten, beschloss die FK-NR, die Beratung des Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen- Datum
- 10. Juni 2008
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 04.074
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- AB SR, 2008, S. 461 ff.; NZZ, 25.6.08
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 29.06.2016
Aktualisiert am 29.06.2016