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Nachdem der Ständerat schon im Vorjahr die Vorlage über die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien nach dem Entwurf der Kommission gutgeheissen hatte, behandelte nun auch der Nationalrat dieses Geschäft, das auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) zurückgeht. Dabei wird angestrebt, für die steuerliche Berücksichtigung der Parteispenden eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass neu nachweisbare Spenden bis zu 10'000 Fr. bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden können. Bei den Kantonalsteuern soll der Kanton die Höchstgrenze festlegen.

In der Detailberatung war vor allem die Obergrenze von 10'000 Fr. umstritten. Während einige Ratsmitglieder diese als zu hoch erachteten, wollte eine linke Minderheit diesen Betrag auf 20'000 Fr. erhöhen unter der Bedingung, dass die Zuwendungen offengelegt werden müssen. Schliesslich setzte sich der im Entwurf festgelegte Höchstbetrag von 10'000 Fr. durch. Anders als der Ständerat wollte die grosse Kammer jedoch nichts davon wissen, den Steuerabzug auch juristischen Personen zuzugestehen. Sie schloss sich mit dieser Meinung dem Bundesrat an, der bereits darauf hingewiesen hatte, dass Unternehmen andernfalls zweimal steuerlich entlastet würden, da sie bereits heute Beiträge an politische Parteien als „Polit-Sponsoring“ abziehen können. Der Ständerat stimmte diesem Punkt in der Differenzbereinigung zu. Der Entwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 37 zu 4 (Ständerat) bzw. 140 zu 43 (Nationalrat) angenommen.

Steuerabzüge bei Zuwendungen an politische Parteien (Pa.Iv. 06.463)
Dossier: Finanzierung der Politik

2006 hatte Ständerat Reimann (svp, AG) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien durch eine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einheitlich zu regeln. Nach der grundsätzlichen Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates hatte die SPK-SR einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dabei hatte sie den höchsten abzugsfähigen Betrag bei der Bundessteuer für natürliche und juristische Personen auf 10'000 Fr. festgelegt; die Kantone werden bei ihrer Steuergesetzgebung zwar verpflichtet, derartige Abzüge zuzulassen, der Umfang bleibt ihnen aber freigestellt. Zudem hatte sie beschlossen, die Definition der politischen Partei ins Gesetz aufzunehmen und nicht auf dem Verordnungsweg der Verwaltung zu überlassen. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab: Aus grundsätzlichen Überlegungen (ausserfiskalische Zielsetzung) und weil er Doppelspurigkeiten beim (bereits zugelassenen) Politsponsoring der Unternehmen befürchtete. Wenn die Räte sich für Eintreten aussprechen sollten, so würde er sich dafür engagieren, diese neue Abzugsmöglichkeit, die ohnehin quer in der Landschaft stehe, da die Bemühungen der letzten Jahre auf eine Vereinfachung des Steuersystems zielten, nur bei natürlichen Personen einzusetzen und eine Höchstgrenze deutlich unter 10'000 Fr. festzulegen. Gegen die Skepsis des links-grünen Lagers trat der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen auf den Entwurf ein. In der Detailberatung setzten sich die Anträge der Kommission auf der ganzen Linie durch. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 29 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.

Steuerabzüge bei Zuwendungen an politische Parteien (Pa.Iv. 06.463)
Dossier: Finanzierung der Politik

Weil in der Presse immer wieder Meldungen über das steuerbare Einkommen von Prominenten und Reichen veröffentlicht werden, hat Ständerat Reimann (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative den Verschluss der amtlichen Steuerregister verlangt. Die Daten sollten nur nach Einwilligung der betroffenen Person oder zur Amts- und Rechtshilfe herausgegeben werden. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Transparenz diene nicht zuletzt auch der Korruptionsbekämpfung, so Marty (fdp, TI). Der Ständerat verwarf die Initiative mit 14 zu 9 Stimmen.

Einkommen von Prominenten

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) von 1993 und im Auftrag des Ratsplenums hatte die WAK des Nationalrats verschiedene Varianten zur marktkonformen Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer für natürliche und juristische Personen ausgearbeitet und dabei insbesondere auch eine pauschale Verzinsung geprüft. Danach wäre den im Inland wohnhaften natürlichen Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern ein auf 35,5% oder 36% erhöhter Betrag zu erstatten. Eine Kommissionsmehrheit hatte die Kosten für den Bund auf CHF 180 Mio. beziffert und deshalb im November 1995 mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes Nichteintreten empfohlen. In der Frühjahrssession versuchte die von Georg Stucky (fdp, ZG) angeführte Kommissionsminderheit vergebens, den Nationalrat dazu zu bewegen, von der WAK eine ausgearbeitete Vorlage zu verlangen. Der Nationalrat korrigierte seinen vor drei Jahren gefassten Beschluss und trat mit 124:40 Stimmen nicht auf die Verzinsungsvorlage ein. Er folgte damit dem Bundesrat, der sich vehement gegen diese Einnahmereduktion gewehrt hatte.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) hatte im März 1993 die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats beauftragt, einen Entwurf zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes auszuarbeiten. Danach sollen zumindest natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz Verrechnungssteuern künftig verzinst werden, wenn der Fiskus die Verrechnungssteuer nicht innert 60 Tagen nach dem Antrag zurückerstattet. Im März stellte die WAK zwei Lösungen zur Diskussion. Während die erste Variante lediglich ein beschleunigtes Rückerstattungsverfahren anstrebt, sieht die zweite Variante eine Verzinsung ab dem 61. Tag nach Eingang des Rückerstattungsantrags vor. Beide Vorschläge stiessen in der Vernehmlassung bei den Kantonen, den Finanzdirektoren und der Bankiervereinigung vorwiegend auf Skepsis. Neben Steuerausfällen von rund CHF 150 Mio. pro Jahr wurde ein administrativer Mehraufwand geltend gemacht. In Betracht gezogen wurde der Vorschlag einer pauschalen Verzinsung. Nach dieser Variante erhielten im Inland wohnhafte natürliche Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern einen auf 35,5% oder 36% erhöhten Betrag zurückerstattet. Im November beantragte die nationalrätliche WAK dem Plenum aus Gründen der Steuerausfälle mit 12 zu 6 Stimmen aber Nichteintreten auf die Initiative.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern