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Auf einem Feld in Kirchberg im Kanton Bern kam es im Herbst 2015 zu einer Demonstration für höhere Preise bei Zuckerrüben. Rund 2000 Rübenanbauende brachten ihren Missmut über den Preiszerfall bei den Zuckerrüben zum Ausdruck. Da sich der Preis für Zucker durch die bilateralen Verträge mit der EU auf einem sehr tiefen Niveau befände, sei es für die inländischen Betriebe kaum noch möglich, gewinnbringend Zuckerrüben anzupflanzen. Aus diesem Grund forderten die Demonstrierenden den Bundesrat auf, einen durch Zölle geschützten minimalen Zuckerpreis für die Schweiz einzuführen, und hielten das Parlament dazu an, die einen Tag zuvor eingereichte parlamentarische Initiative von Jacques Bourgeois (fdp, FR, pa. Iv. 15.479) zu unterstützen. Wenn sich nichts ändere, drohe die Zuckerwirtschaft aus der Schweiz zu verschwinden, so die Befürchtung der Demonstrierenden.

Demonstration für höhere Preise bei Zuckerrüben 2015
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

Auch der Ständerat entschied, die Motion Pezzatti (fdp, ZG) für vermehrte Investitionen in die Forschung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege anzunehmen. Das Anliegen war unumstritten und die Statements der WBK-Sprecherin Géraldine Savary (sp, VD) und des Bundesrates thematisierten vor allem die Dringlichkeit des Vorhabens. Die Kirschessigfliege habe im vergangenen Jahr rund 10% der Trauben- und 30% der Steinobsternte unbrauchbar gemacht, so Bundesrat Johann Schneider-Ammann, weshalb es wichtig sei, das Problem nicht zu unterschätzen. Mit der Zusage des Ständerates wird die Forderung folglich von beiden Räten unterstützt und kann somit an den Bundesrat übergeben werden.

Kirschessigfliege (Mo. 14.3721)

Im Jahr 2015 kam es zu Diskussionen über die Verwendung von gleich drei Pflanzenschutzmitteln. Neben sogenannten Neonikotinoiden, also Pflanzenspritzmitteln, welche auf Nikotin ähnlichen Wirkstoffen beruhen, und dem Insektengift Dimethoat wurde vor allem die Verwendung des Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat kritisch diskutiert.
Eine neue Publikation der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO kam zum Schluss, dass Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ einzustufen sei. Das Mittel ist mit jährlich rund 300 Tonnen das in der Schweiz am häufigsten verwendete Herbizid. Indirekt wird die Verwendung von Glyphosat vom Bund subventioniert. Wenn zur schonenden Bodenbearbeitung aufs Pflügen verzichtet wird, dürfen Bauern und Bäuerinnen eine gewisse Menge Glyphosat zur Unkrautbekämpfung einsetzen und erhalten vom Bund dafür jährlich bis zu CHF 250 pro Hektar. Unter anderen kritisierten Vertreterinnen und Vertreter von Pro Natura und den Grünen dieses Vorgehen und forderten den Bund dazu auf, vorsorglich alle Glyphosat enthaltenden Pestizide zu verbieten. Auch die Detailhandelsunternehmen Migros und Coop reagierten auf den Bericht und nahmen nach Bekanntwerden der IARC-Ergebnisse alle glyphosathaltigen Produkte aus ihren Sortimenten.
Das in der Schweiz für die Einschätzung dieser Wirkstoffe zuständige BLV reagierte auf die Neueinstufung des IARC mit einem Positionspapier, in welchem es festhielt, dass es Glyphosat weiterhin für unbedenklich halte, da die Neueinstufung der IARC nicht auf neuen Daten beruhe, sondern lediglich eine Neuinterpretation der bisher schon bekannten Informationen sei. Allerdings sei der vollständige Bericht der IARC noch nicht veröffentlicht worden. Sobald die Monographie verfügbar sei, würden die ausführlichere Argumentation geprüft und wenn nötig geeignete Massnahmen eingeleitet werden. Auch der Präsident des Schweizer Bauernverbands, Markus Ritter (cvp, SG), äusserte sich gegenüber den Medien zum Thema. Bisher sei bezüglich der Schädlichkeit noch nichts erwiesen, trotzdem sei es wichtig, die Thematik ernst zu nehmen, so Ritter. Dass er auch argumentierte, dass in der Schweiz ohnehin wenig Pestizide verwendet würden, wurde von der Presse kritisch hinterfragt. Viele Zeitungsartikel verwiesen auf eine Studie vom Bundesamt für Landwirtschaft, welche 2013 zum Ergebnis gekommen war, dass die gekaufte Menge von Pestiziden pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Schweiz höher liege als in Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich oder Österreich.

Studie und Diskussion um Pflanzenschutzmittel
Dossier: Glyphosat-Politik der Schweiz
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Suivant la majorité de sa commission, le Conseil national a rejeté, à une courte majorité, l'initiative parlementaire Knecht (udc, AG). Par 86 voix contre 82, les parlementaires ne se sont pas laissé.e.s séduire par les arguments du député argovien. Celui-ci a plaidé pour la mise en place d'un soutien spécifique aux cultures fourragères. Il s'est montré mécontent de l'attitude du Conseil fédéral qui n'a pas pris en considération la modification de la Loi sur l'agriculture (LAgr) apportée par le Parlement dans le cadre de la politique agricole 2014-2017. Cette modification invitait l'exécutif à faire une modification d'ordonnance afin de soutenir financièrement les cultures fourragères.
La majorité de la commission – représentée par Beat Jans (ps, BS) – a fait remarquer qu'une acceptation de cette initiative parlementaire conduirait à avoir un article de loi biaisé. En effet, serait ainsi inscrit dans l'article sur les cultures particulières que les cultures de céréales fourragères doivent être soutenues financièrement, alors que les cultures de céréales destinées à l'alimentation humaine peuvent être soutenues financièrement. Cela amènerait un déséquilibre dans la loi difficile à justifier auprès de la population. De plus, les surfaces agricoles étant fixes, l'augmentation d'une culture amène, de facto, à la diminution d'une autre culture, ce qui est, dans ce cas, difficilement imaginable pour le rapporteur de majorité de la commission.

Mesures contre le bilan catastrophique des fourrages concentrés (Iv. Pa. 14.409)

Wie Nationalrat Yannick Buttet (cvp, VS) feststellte, sind die Marktstände der Schweizer Obst- und Gemüsehändler an internationalen Handelsmessen deutlich kleiner und bescheidener als diejenigen der Schweizer Importförderungsprogramme (SIPPO), welche mit finanziellen Mitteln den Import von landwirtschaftlichen Produkten aus Entwicklungsländern in die Schweiz fördern. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, forderte Buttet in einer Motion mit dem Titel „Obst- und Gemüsehandel. Förderung der Schweizer Marktteilnehmer" den Bund dazu auf, ebenso viele finanzielle Mittel für die Förderung der Marktstände der Schweizer Obst- und Gemüsehändler zu sprechen, wie für die Marktstände der SIPPO ausgegeben werden.
Der Bundesrat wies die Forderung zurück, mit der Begründung, dass der Schweizer Obstverband und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten zusammen jährlich rund CHF 3 Mio. subsidiäre Finanzhilfen erhielten und der Bund zusätzlich bereits bis zu 50 Prozent der Finanzierung der Messestände der Schweizer Gemüse- und Obstproduzenten übernehme. Wie viel Geld für die Messestände auf internationalen Handelsmessen ausgegeben wird, sollen die Verbände weiterhin selber entscheiden können. Eine Kopplung an das Budget der SIPPO-Stände wäre daher nicht sachgerecht, so die Begründung der Regierung.
Der Nationalrat sah dies zum grossen Teil ähnlich und lehnte die Motion mit 132 zu 28 Stimmen bei 18 Enthaltungen ab. Nur die Mitglieder der CVP-Fraktion stellten sich mehrheitlich hinter das Anliegen.

Obst- und Gemüsehandel. Förderung der Schweizer Marktteilnehmer

Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner Kommission, welche mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Motion Bugnon (svp, VD) zur Aufhebung der Schlechterstellung von gewissen Arten von Genossenschaften bei landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen plädiert hatte. Seit der Einreichung der Motion sei die entsprechende Regelung bereits eingeschränkt worden, hatte die Kommission erklärt: Produzenten müssten heute im leitenden Organ der Gemeinschaft bereits nicht mehr in der Mehrheit sein. Weitergehende Änderungen seien nicht angezeigt und würden zudem eine Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft – nicht nur eine Verordnungsänderung – erfordern.

Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche Genossenschaften benachteiligen

Mit der einhelligen Verabschiedung einer Motion Pezzatti (fdp, ZG) beschloss der Nationalrat im Dezember, in die Bekämpfung der sogenannten Kirschessigfliege zu investieren. Diese Fruchtfliegenart, welche sich seit 2011 in der Schweiz ausbreitet, hatte bereits im vergangenen Sommer erhebliche ökonomische Schäden verursacht. Der Motionär, welcher zugleich Vorstandsmitglied des Schweizerischen Obstverbandes ist, erklärte, dass sich die Kirschessigfliege in den nächsten Jahren noch stärker ausbreiten werde. Dank zunehmend milder Winter seien insbesondere Betriebe mit biologischem Landbau oder integrierter Produktion durch einen Befall gefährdet. Da bis anhin noch keine nachhaltig wirksame Gegenmassnahme gefunden worden sei, müsse der Bund schnellstmöglich zusätzliche Gelder in die Forschung und Beratung stecken. Der Bundesrat erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Bevor die Massnahmen umgesetzt werden können, wird die zweite Kammer jedoch noch ihr Einverständnis geben müssen.

Kirschessigfliege (Mo. 14.3721)

L'initiative parlementaire Knecht (udc, AG) intitulée «Mesures contre le bilan catastrophique des fourrages concentrés» n'a pas trouvé les faveurs de la CER-CN. A 12 voix contre 12 – avec la voix prépondérante de Ruedi Noser (plr, ZH), président de la commission – les membres de la commission estiment qu'il est trop tôt pour changer l'actuelle politique agricole. En effet, la majorité de la commission rappelle que cela ne fait qu'une année et demi que des modifications ont été apportées à cette dernière concernant la possibilité de soutenir des cultures particulières, dont font partie les céréales fourragères. De plus, les premiers chiffres à disposition dénotent plutôt une tendance allant dans le sens d'une augmentation de ces céréales. La commission souligne également que d'un point de vue écologique, il n'est pas cohérent de vouloir soutenir de telles cultures destinées à la production animale, alors que nous vivons une raréfaction des ressources et de l'eau.
La minorité de la commission part, elle, du constat que les cultures fourragères ont diminué de 40% ces vingt dernières années, tandis que les importations ont augmenté de 60%, alors même que le cheptel a diminué. De plus, la minorité fait remarquer que les consommateurs et consommatrices sont de plus en plus sensibles à la provenance des produits alimentaires; une diminution de la production fourragère indigène irait donc dans le mauvais sens.

Mesures contre le bilan catastrophique des fourrages concentrés (Iv. Pa. 14.409)

Mit äusserst knappen 88 zu 85 Stimmen akzeptierte der Nationalrat im Herbst 2014 eine Motion Bugnon (svp, VD). Damit verlangte die grosse Kammer eine Änderung der Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche laut Motionär gewisse Arten von Genossenschaften benachteiligen. Im Weinbau sei es nämlich oft so, dass Rebenbesitzer zwar Mitglieder einer Genossenschaft seien, die Reben aber nicht selber pflegten, sondern anderen Rebbauern zur Bewirtschaftung anvertrauten. Die Erträge würden jedoch ebenso der Genossenschaft abgeliefert, wie wenn sie sie selbst geerntet hätten. Bei der Berechnung von Strukturverbesserungsbeiträgen, die diesen Genossenschaften zukommen sollen, ziehe der Bund solche Personen allerdings jeweils von der totalen Mitgliederzahl ab, was den finanziellen Beitrag an die Genossenschaften ungerechtfertigterweise schmälere. Dieser Umstand solle nun revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, stützte sich in seiner Argumentation aber auf einen sehr spezifischen Aspekt des eingereichten Texts, was den Verdacht eines Missverständnisses aufkommen liess. Der Motionär beanstandete dies auch in der Ratsdebatte: Die Verwaltung habe sein Geschäft „demoliert“, auf den Kern seines Anliegens sei gar nicht eingegangen worden. Bundesrat Schneider-Ammann (fdp) nahm die Beschwerde zur Kenntnis, betonte aber umgehend, dass eine solche Änderung nicht über den Verordnungsweg erfolgen könne, sondern nur über das Gesetz. Das rechtskonservative Lager stimmte zusammen mit der grünen Partei geschlossen für die Annahme der Motion. Dagegen stellten sich hingegen die Grünliberalen. Die übrigen Fraktionen CVP, FDP und SP fanden zu keiner einheitlichen Position. Das Geschäft wurde anschliessend zur Zweitbeurteilung an den Ständerat weitergereicht.

Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche Genossenschaften benachteiligen

Aufgrund eines Skandals um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud sahen sich die Walliser Behörden und das Finanzinspektorats des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) dazu veranlasst, die existierenden Kontrollsysteme für die Weinproduktion und den Weinhandel zu überprüfen. Der Westschweizer Fernsehsender RTS berief sich im Februar auf interne Dokumente der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), wonach Inspektoren zwischen 2006 und 2009 über 350'000 Liter illegalen Weinverschnitts im Unternehmen Girouds entdeckt hätten. Obwohl die Waadtländer Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren im Dezember einstellte und Giroud freisprach, hatte die Affäre politische Konsequenzen. Sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene wurde im Zuge der Evaluation festgestellt, dass zwischen den Weininspektoren und den Finanzämtern ungenügende Zusammenarbeit herrsche. Teilweise aufgrund legaler Konstellationen würden die Behörden nicht miteinander kommunizieren, wodurch die Effektivität der Kontrollen wesentlich beeinträchtigt werde. Man begann daher mit der Planung eines Systems zum Informationsaustausch, um solchen Fällen in Zukunft besser begegnen zu können.

Kontrollsysteme für die Weinproduktion und den Weinhandel

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlichte einen Bericht in Antwort auf ein 2012 eingereichtes Postulat Moser (glp, ZH). Darin wurde erörtert, ob die Lancierung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beitragen könnte. Die mit der Untersuchung beauftragten Experten kamen zum Schluss, dass der Bund und die Kantone bereits Vieles unternommen hätten, um diese Ziele zu erreichen. Ein Aktionsplan könnte dennoch hilfreich sein: Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Akteure, welche in diese Thematik involviert seien, wäre eine zusätzliche Koordination bezüglich der Festlegung gemeinsamer und breit abgestützter Ziele wünschenswert. Im gemeinsamen Dialog könnten institutionelle Akteure auf Bundes- und Kantonsebene, Vertreter der Landwirtschaft, der chemischen Industrie, Umweltverbände und weitere involvierte Akteure Verständnis entwickeln für unterschiedliche Wertvorstellungen und Ansprüche an den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Erstellung eines Aktionsplans gäbe zudem Anlass, das Potential bereits bestehender Massnahmen besser auszuschöpfen und so die Risikoreduktion möglichst effizient voranzutreiben. Die Eignung zusätzlicher Instrumente könnte in diesem Rahmen überprüft werden, und nicht zuletzt würde ein Aktionsplan auch der Verbreitung wichtiger Informationen an die betroffenen Akteure und an die Öffentlichkeit dienen.

Postulat verlang Prüfung eines Aktionsplans zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Po. 12.3299)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Schutz der Bienen
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Ende Januar schickte der Bundesrat eine Vorlage zur Koexistenzregelung zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen in die Vernehmlassung. Durch Ergänzungen und Änderungen im Gentechnikgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen sollten die legalen Grundlagen gelegt werden für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach Ende des bis 2017 geltenden Moratoriums. Konkret schlug der Bundesrat Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit genetisch verändertem Saatgut und konventioneller Landwirtschaft vor: Für Kulturen wie Kartoffeln, Soja oder Weizen sollte dieser Abstand 12 Meter, für Mais gar 100 Meter betragen, da dessen Pollen weiter fliegen würden. Auch die Trennung der Warenflüsse sollte über die gesamte Produktionskette hinweg gewährleistet werden, damit man den Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit garantieren könne. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) würde ausserdem ein zentralisiertes Anbauverzeichnis führen, welches von Direktbetroffenen wie etwa benachbarten Landwirten eingesehen werden könnte. Schliesslich sollte auch die Einrichtung gentechfreier Zonen ermöglicht werden, falls dies die Bauern einer Region so wünschten oder wenn es vom betroffenen Kanton aufgrund von Gebieten mit hohem Naturwert als erstrebenswert erscheinen würde. Die öffentlichen Reaktionen fielen gemischt aus: Der Bauernverband (SBV) kritisierte die vorgeschlagenen Sicherheitsabstände als zu klein, Greenpeace und die Grünen bekräftigten zudem, dass sie die Aufrechterhaltung des Verbots auch nach Ablauf des Moratoriums begrüssen würden. Von Seiten der Economiesuisse wurde der Entwurf hingegen begrüsst: Wenn man den Anbau von GVO weiterhin verhindere, werde damit der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Franz Bigler, Leiter der Gruppe „Biosicherheit“ bei Agroscope Reckenholz-Tänikon, kritisierte die geplanten Abstände zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen als zu gross: Es handle sich dabei um Verdopplungen der Werte, welche von der Forschung empfohlen würden. Während der Herbstsession teilte Bundesrätin Doris Leuthard dem Ständerat im Rahmen einer Diskussion über eine schliesslich verworfene Motion Ritter (cvp, SG) mit, dass die Vernehmlassung „massiv negative Reaktionen“ ausgelöst habe (Mo. Ritter, 12.3028). Zwei Drittel aller Vernehmlasser hätten das vorgeschlagene Modell verworfen, man suche nun nach einer anderen Lösung.

Vorlage zur Koexistenzregelung
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Laut der jährlichen landwirtschaftlichen Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) hat sich die von Biobauern bewirtschaftete schweizerische Landwirtschaftsfläche 2012 erneut erhöht auf rund 12%. Dies entspricht einem neuen Rekord. Auch auf dem Lebensmittelmarkt erreichten biologisch hergestellte Produkte nie dagewesene Höchstwerte: Der Umsatz von Nahrungsmitteln, welche nach den Richtlinien von Bio Suisse hergestellt worden waren, betrug 2012 CHF 1,83 Mrd. Dies entspricht 6,3% aller getätigten Lebensmittelverkäufe.

Biobauern

Im Sommer appellierten die Birnenproduzenten und -verarbeitenden an das nationale Parlament: Die Lager seien übervoll mit Birnenkonzentrat dank vergangener guter Ernten, zurzeit sei das Dreifache eines normalen Jahresverbrauchs vorhanden. Wenn diese Bestände nicht bis im Herbst abgebaut werden könnten, würde der Birnenpreis endgültig zusammenfallen und so vielen Obstbauern den Anreiz geben, ihre Birnbäume zu fällen. Da sich die Bundespolitik seit geraumer Zeit aus Biodiversitätsgründen und zur Erhaltung des Landschaftsbildes auf die Förderung von Hochstammkulturen fokussiert hatte, beschloss man, der Branche unter die Arme zu greifen: Die Räte bewilligten einen Nachtrag an das Budget 2013, welcher CHF 2,5 Mio. aus dem Bereich der allgemeinen landwirtschaftlichen Direktzahlungen in die Kategorie „Beihilfen Pflanzenbau“ verschob. Damit sollte ein verbilligter Export ermöglicht werden. Die Betroffenen versicherten, dass bereits Massnahmen getroffen worden seien, um den Absatz von Birnensaft und Birnensaftprodukten künftig zu stärken: Diese würden aber erst mittelfristig ihre Wirkung entfalten.

Birnenpreis

Der Branchenverband Wein erhöhte im Berichtsjahr die Erntebeschränkungen für Weinreben, um einen weiteren Preiszerfall zu verhindern. Die einheimischen Winzer sahen sich aus verschiedenen Gründen unter Druck gesetzt: Der Konsum von Schweizer Wein war im vorigen Jahr um 6% gesunken, während die Produktion dank guten Witterungsbedingungen um 8% angestiegen war. Dies sorgte für volle Lager. Die Winzer konnten den produzierten Rebensaft nur mit Mühe verkaufen und mussten ihn gezwungenermassen oft als Tafelwein absetzen. Der Import von ausländischen Weinen ist ausserdem seit einigen Jahren kontinuierlich angestiegen, und durch den starken Schweizerfranken wurde auch der Privatimport in grenznahen Gebieten angekurbelt. Die Branche verlangte deshalb vom Bundesrat unterstützende Massnahmen, unter anderem mit einer noch nicht behandelten Motion Freysinger (svp, VS), welche die Zollkontingente künftig nach Massgabe der Inlandleistung verteilt haben will (Mo. Freysinger 12.3482).

Erntebeschränkungen für Weinreben

Ende August präsentierten Wissenschaftler in Bern die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 59 über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP). In der Auswertung der insgesamt 30 Forschungsprojekte kamen sie zum Schluss, dass GVP nach derzeitigem Wissensstand weder der menschlichen Gesundheit noch der Umwelt, genauer gesagt Insekten, Mikroorganismen oder Boden, schaden würden. Qualitativ sei kaum ein Unterschied zu konventionell gezüchteten Pflanzen zu bemerken, ausserdem würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft durch die niedrigere Umweltbelastung dieser Pflanzen und durch eine Senkung der Produktionskosten gestärkt. Allerdings wäre die Trennung der GVP von normalen Pflanzen mit Isolationsabständen zwischen Feldern, der Reinigung landwirtschaftlicher Maschinen und der Trennung der Warenflüsse sehr kostenintensiv, was die Rentabilität des GVP-Anbaus wiederum senke.

Nationalen Forschungsprogramms 59

Der Dachverband Schweizer Knospe-Betriebe (Bio Suisse) konstatierte Anfang April erstmals seit 2004 wieder eine Zunahme an biologisch produzierenden Betrieben. Damit ist jeder zehnte Hof in der Schweiz inzwischen ein Bio-Hof, und von der landwirtschaftlichen Fläche werden 11% biologisch bestellt. Auch der Bio-Markt ist gewachsen: Im Lebensmittelbereich nimmt er inzwischen 6% Marktanteil ein.

biologisch produzierenden Betrieben

Die grosse Kammer nahm ein Postulat Moser (glp, ZH) an, welches sich mit Pestiziden befasste. Der Bundesrat solle die Wirksamkeit sowie die allfällige Form eines Aktionsplans zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überprüfen. Pestizide seien zwar ein wesentlicher Faktor bei der Gewährleistung des schweizerischen Selbstversorgungsgrades, müssten aber wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen, Gewässer und Bodenorganismen wie auch auf den Menschen in ihrer Anwendung streng kontrolliert werden.

Postulat verlang Prüfung eines Aktionsplans zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Po. 12.3299)
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Schutz der Bienen
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Ein Postulat Graf (gps, BL), das die Überprüfung von zusätzlichen Fördermassnahmen für die inländische Saatgutproduktion verlangt, wurde vom Nationalrat überwiesen. Die inländische Saatgutproduktion sei ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Ernährungssouveränität, die es weiter auszubauen gelte. Zudem leiste insbesondere die biologische Saatgutzüchtung dank der Generierung von robusten Pflanzen einen Beitrag zur zukünftigen Ernährungssicherheit und Klimaverträglichkeit. In einem letzten Punkt verlangte die Antragstellende, dass Methoden zur langfristigen Sicherstellung von gentechfreiem Saatgut erarbeitet werden.

inländische Saatgutproduktion

En octobre, la Cour de justice de l’UE (CJUE) a publié un arrêt autorisant les ressortissants helvétiques à exploiter des terres agricoles se situant sur le territoire européen. Le cas d’un agriculteur suisse bénéficiant d’un contrat de fermage afin d’exploiter des terrains allemands dans l’objectif d’en vendre la production en Suisse a rencontré l’opposition de la sous-préfecture locale de Waldshut. Cette dernière a estimé que même si les agriculteurs suisses et allemands bénéficient de l’égalité de traitement en vertu des accords de libre circulation, la pratique de l’agriculteur crée des entorses à la concurrence car il peut écouler en Suisse la marchandise produite en Allemagne en franchise de droit de douane. La Cour de justice a estimé au contraire que le principe de l’égalité de traitement ne permet pas à la sous-préfecture de s’opposer au bail rural concerné.

exploiter des terres agricoles se situant sur le territoire européen

L’Union maraîchère suisse (UMS) a estimé que la présence dans certains légumes du marché européen de la bactérie Escherichia Coli a engendré des pertes en Suisse. Les maraîchers helvétiques ont notamment constaté une baisse de 20% des ventes de concombres, l’un des produits phares avec la tomate, par rapport au volume des années précédentes. L’UMS a évalué les pertes pour les producteurs helvétiques à 6,6 millions de francs en quatre semaines. Après avoir annoncé la fin des mesures extraordinaires, l’OFAG s’est montré ouvert à envisager une indemnisation pour les producteurs de la branche en s’appuyant sur la loi sur l’agriculture qui autorise une aide financière en cas d’évolution extraordinaire afin d’éviter l’écroulement du prix d’un produit agricole. Le Conseil fédéral est donc entré en matière sur un montant de 2,9 millions de francs, soit 50% des pertes estimées valables.

Escherichia Coli

Malgré les conditions strictes d’utilisation de la streptomycine contre le feu bactérien, des résidus d’antibiotiques ont été découverts dans la récolte des apiculteurs. Le canton de Thurgovie est particulièrement touché avec 7,5 tonnes de miel contaminé contre 120 kilos en 2010.

résidus d’antibiotiques

Le DFE a mis en consultation un projet visant à développer la politique agricole pour les années 2014 à 2017 et répondant à plusieurs objets adoptés par le parlement les années précédentes. Les députés ont notamment chargé le Conseil fédéral de développer les paiements directs de manière ciblée ainsi que de proposer une enveloppe financière. De manière générale, le projet vise à mieux orienter les contributions sur les objectifs constitutionnels de la politique agricole, notamment écologiques, à transférer légèrement les contributions de la production animale à la production végétale et à atteindre un auto-approvisionnement atteignant 60%. Face aux 2,8 milliards de francs actuels, le nouveau système prévoit de consacrer 13,67 milliards pour la politique 2014-2017. Il ne comporte plus que sept catégories de contribution, soit les surfaces cultivées, la sécurité de l’approvisionnement, la biodiversité, la préservation du paysage, les modes de production respectueux de l’environnement, l’utilisation des ressources naturelles et l’adaptation des exploitants à cette nouvelle politique. La station de recherche Agroscope a estimé que cette nouvelle répartition permettrait une augmentation de 13% du revenu agricole et de 5% de la production de denrées alimentaires à travers une production fourragère indigène favorisée aux dépens de celle importée. Elle considère encore que la production de gros bétail baisserait de 8% suite à l’arrêt des subventions pour les animaux et que la production de lait augmenterait pour se stabiliser à 3,6 millions de tonnes dès 2013. L’USP a estimé que le projet ne prend pas assez en considération l’agriculture productrice et craint un transfert allant jusqu’à 40% des paiements directs vers des tâches non productrices. L’organisation a ainsi exigé des mesures correctives afin d’améliorer les conditions économiques des paysans, notamment une augmentation des paiements directs destinés à l’auto-approvisionnement, une diminution de l’importance donnée aux critères d’adaptation et la reconduction des subventions à la production animale (voir ici). Pro Natura a critiqué l’importance trop grande donnée à l’auto-approvisionnement et à la production intensive par rapport aux préoccupations environnementales. Ils mettent ainsi en comparaison les montants des paiements directs du projet, 2,8 milliards de francs, avec les 550 millions dédiés aux objectifs environnementaux. Toutefois, l’association estime que le projet du gouvernement va modestement dans le bon sens et affirme qu’il est possible d’allier production, biodiversité et protection de l’environnement. Economiesuisse a désapprouvé une politique qui ne s’oriente pas suffisamment vers l’économie de marché et juge que le soutien de la Confédération doit cibler les seules tâches constitutionnelles en faveur de l’environnement et de l’entretien du paysage. L’organisation estime qu’en réalité l’autosuffisance alimentaire est un mythe et ne dépasse pas les 20%, elle soutient donc un accord de libre-échange agricole.

politique agricole pour les années 2014 à 2017

L’EPFZ et la station de recherche Agroscope Reckenholz-Tänikon ont constaté, dans le cadre du PNR 59 visant à analyser l’utilité et les risques de la dissémination des plantes génétiquement modifiées, que les cultures OGM sont coûteuses et que leur rentabilité est pour le moins relative. L’EPFZ estime ainsi qu’un franc dépensé pour la recherche coûte 1,26 francs pour des mesures de sécurisation des sites. Ainsi, les surcoûts induits dans des mesures évitant la contamination des cultures conventionnelles voisines ne sont pas toujours compensés par la productivité des OGM.

cultures OGM
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

En juillet, des manifestations se sont déroulées à Genève, Zurich et Berne contre la décision de l’OFAG de baisser les droits de douane sur les farines de blés importées. En effet, les coûts de production des farines indigènes sont plus élevés en raison de réglementations plus strictes en Suisse. De la sorte, les farines importées sont devenues plus compétitives.

baisser les droits de douane sur les farines de blés importées