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Jahresrückblick 2020: Raumplanung und Wohnungswesen

Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dominierten im Jahr 2020 die politischen Diskussionen im Wohnungswesen. Mit der behördlich verordneten Schliessung sämtlicher Geschäfte, deren Waren nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, ergab sich ab Mitte März 2020 die Frage, ob von der Schliessung betroffene Betriebe die Geschäftsmieten dennoch bezahlen müssen. Diese Frage mutierte im Berichtsjahr zum grössten Zankapfel in diesem Politikfeld und zu einem Drama in mehreren Akten. Der Bundesrat machte deutlich, dass er nicht in privatrechtliche Beziehungen zwischen Mietenden und Vermietenden eingreifen wolle und verwies auf andere Massnahmen, mit denen die Mieterinnen und Mieter die Krisenzeit überbrücken könnten – namentlich auf die vom Bund verbürgten Kredite für Corona-geschädigte Betriebe und die Ausdehnung der Fristen bei Zahlungsrückständen auf Miet- und Pachtzinse. Mehrheitlich anderer Ansicht waren die Wirtschafts- und Abgabekommissionen, die ihren Räten in der ausserordentlichen Session je eine Motion vorlegten, mit deren Annahme die Geschäftsmieten für die Dauer der behördlich verordneten Schliessung ganz (WAK-SR) oder teilweise (WAK-NR) hätten erlassen werden sollen. Die beiden Parlamentskammern konnten sich indes nicht auf eine Version zur Lösung dieses als dringlich eingestuften Problems einigen, was in den Medien als Blamage aufgefasst wurde. Zur Einigung benötigte es eines zweiten, von der WAK-NR initiierten Vorschlags, der die Aufteilung der Mietkosten in einem Verhältnis von 40 Prozent (Mieterinnen und Mieter) zu 60 Prozent (Vermieter und Vermieterinnen) vorsah und der in der Sommersession vom Parlament überwiesen werden konnte. Die Vernehmlassung zum Entwurf, welchen der Bundesrat aufgrund dieses Vorschlags ausgearbeitet hatte, fiel kontrovers aus, so dass der Bundesrat in seiner Botschaft darauf verzichtete, dem Parlament die eigene Botschaft zur Annahme zu empfehlen. Unterdessen förderte ein von gfs.bern durchgeführtes und im Oktober veröffentlichtes Monitoring zu den Geschäftsmieten zu Tage, dass eine Mehrheit der Mietenden, die die Vermieterseite um ein Entgegenkommen gebeten hatten (insg. 38% der Befragten; bei 8% war Antwort noch ausstehend), ein solches erhalten hätten (21% vs. 17% der Befragten) und dies in sieben von zehn Fällen in Form einer Mietzinsreduktion. 12 Prozent der Befragten gaben ferner an, dass die Vermieterin oder der Vermieter selber ein Entgegenkommen angeboten habe. Die Studie wurde in der Folge sowohl von den Unterstützerinnen und Unterstützern als auch von den Gegnern und Gegnerinnen zur Untermauerung der jeweiligen Position beigezogen. Nachdem die WAK-NR die Vorlage noch weiter ausgebaut, sie dann ihrem Rat aber doch zur Ablehnung empfohlen hatte, stellte sich nach anfänglicher Unterstützung auch der Nationalrat in der Wintersession gegen die Vorlage. Zuletzt war es der Ständerat, der dem Geschäft mit seinem Nichteintretensentscheid Anfang Dezember den Dolchstoss versetzte. Somit bleibt es – wo nicht durch kantonale Regelungen anders festgehalten – der Mieter- und Vermieterschaft überlassen, in Bezug auf die Geschäftsmieten eine Lösung zu finden.

Auch bezüglich der regulären Geschäfte im Wohnungswesen, die nicht in Zusammenhang mit Covid-19 standen, gab es 2020 kaum gewichtige Fortschritte. Noch keine abschliessende Annäherung konnte in der Frage rund um die Festlegung missbräuchlicher Mietzinse erzielt werden. Die RK-SR lancierte erneut eine Kommissionsmotion mit der Forderung nach einer ausgewogenen Revision und lehnte drei parlamentarische Initiativen aus der Feder der Vermietenden ab, womit sie von dem im Vorjahr gefällten Entscheid des Nationalrats abwich. Der Ständerat folgte seiner Kommission in der Wintersession, gab den parlamentarischen Initiativen keine Folge und stimmte der Motion zu. Dabei wusste er um den Umstand, dass das Bundesgericht in einem Urteil von Ende Oktober bereits im Sinne der Initiative Feller (fdp, VD) entschieden hatte.
Keinen Fortschritt gab es bezüglich des Anliegens nach Abschaffung des Eigenmietwertes. Der Ständerat lehnte 2020 zwei Standesinitiativen mit dieser Forderung ab und zeigte sich somit bereit, die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative abzuwarten.
Die vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband sowie von verbündeten Organisationen lancierte Wohnrauminitiative, die die Einführung einer gemeinnützigen Wohnungsquote von 10 Prozent auf alle neu gebauten Wohnungen verlangt hätte, scheiterte im Februar in der Volksabstimmung. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds de Roulement zur Vergabe zinsgünstiger Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger um zusätzliche CHF 250 Mio. für zehn Jahre ab 2020 vorsieht. Ebenfalls präsentierte der Bundesrat im Berichtsjahr seine Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Im Vergleich mit dem Wohnungswesen ebenso wie im Mehrjahresvergleich wurde der Raumplanung in der Schweizer Politik 2020 lediglich eine marginale Bedeutung zuteil, wie auch die APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. Der Bereich Wohnungswesen erhielt im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren indes überdurchschnittlich hohe Beachtung. Insbesondere viel Aufmerksamkeit generierte das Wohnungswesen im Januar im Vorfeld der Abstimmung zur Wohnrauminitiative.

Jahresrückblick 2020: Raumplanung
Dossier: Jahresrückblick 2020

Wie gut hat das Krisenmanagement der Bundesverwaltung während der Covid-19-Pandemie funktioniert? Mit dieser Frage beschäftigte sich die BK in zwei Berichten, die zwei verschiedene Phasen «der grössten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg» für die Schweiz beleuchteten, wie der erste Bericht der Bundeskanzlei zum Krisenmanagement in der Exekutive einleitete. Der erste Bericht behandelte die Monate Februar bis August 2020; der zweite Bericht die Monate August 2020 bis Oktober 2021.
Der erste Bericht lag am 11. Dezember 2020 vor und beschrieb folgende Ausgangslage: Am 28. Februar hatte der Bundesrat aufgrund der raschen Verbreitung des Coronavirus gestützt auf das Epidemiengesetz die besondere und am 16. März die ausserordentliche Lage verkündet. Das öffentliche Leben wurde in der Folge stark eingeschränkt und «das Krisenmanagement der Bundesverwaltung lief auf Hochtouren». Mehr als 20 Krisenstäbe und Task-Forces waren laut Bericht aktiv und Bundesrat, Departemente und Bundeskanzlei wurden sehr stark in Anspruch genommen. Ab dem 27. April 2020 wurden die verhängten Massnahmen wieder schrittweise gelockert und am 19. Juni 2020 kehrte die Schweiz in die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz zurück, womit sich die Krisenbewältigung vermehrt wieder vom Bund auf die Kantone verlagerte. Bereits am 20. Mai 2020, also noch während der ausserordentlichen Lage, hatte der Bundesrat die BK beauftragt, einen Bericht zum Krisenmanagement zu verfassen und daraus bis Ende 2020 Empfehlungen herzuleiten.
Dieser Bericht stützte sich auf Befragungen von Mitarbeitenden in Bundes- und Kantonsverwaltungen, auf Interviews wichtiger Akteurinnen und Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft und auf Dokumentenanalysen. Im Grossen und Ganzen zogen die Verfasserinnen und Verfasser des Berichtes einen positiven Schluss bezüglich des Krisenmanagements in der Exekutive: Die Bundesverwaltung habe mehrheitlich «effektiv gearbeitet». Allerdings wurde auf Mängel in der Effizienz des Krisenmanagements hingewiesen. Konkret beleuchtete der Bericht fünf Themenbereiche, zu denen konkrete Empfehlungen formuliert wurden:
Das erste Themenfeld umfasste die Zusammenarbeit mit den Kantonen, die zwar gut funktioniert habe, bei der aber Unklarheit hinsichtlich Zuständigkeiten und Informationsaustausch bestehe. Hier brauche es klar definierte Kontaktstellen und geregelte Informationsprozesse. Die Kantone müssten zudem angehört und informiert werden, bevor der Bundesrat eine Entscheidung fälle und bevor die Medien die entsprechenden Informationen erhalten. Beim Übergang von der ausserordentlichen in die besondere Lage müsse zudem die Koordination zwischen Bund und Kantonen verstärkt werden.
Der zweite Themenbereich behandelte die Entscheidungsgrundlagen und Notverordnungen – im Bericht als «Produkte» bezeichnet. Diese seien von guter Qualität gewesen, allerdings hätten sich die Kantone präzisere Erläuterungen zu den Verordnungen gewünscht. Schlecht funktioniert habe das Daten- und Informationsmanagement, weil sich die verschiedenen Informationsübermittlungs- und -aufbereitungssysteme als wenig kompatibel erwiesen hätten.
Zwar seien die rechtlichen Grundlagen und Krisenpläne – Gegenstand des dritten Themenfeldes – vorhanden und klar gewesen und hätten eine «situationsgerechte Reaktion» erlaubt. Zu wenig vorbereitet sei man jedoch auf die Planung, Beschaffung, Finanzierung und Lagerhaltung kritischen Materials (z.B. medizinischer Güter) gewesen. Zudem habe es an Regeln für die Zusammensetzung und Koordination von Krisenstäben gefehlt. Das Bundespersonal müsse künftig besser auf Krisen vorbereitet und für einen flexibleren Kriseneinsatz geschult werden.
Im vierten Themenfeld sei der Einbezug von externen Akteurinnen und Akteuren – etwa aus Wissenschaft oder Wirtschaft – «in ausreichendem Masse» erfolgt, so der Bericht. Allerdings habe dieser wenig systematisch und teilweise zu spät stattgefunden. Die entsprechenden, bereits existierenden Netzwerke sollten deshalb ausgebaut werden, empfahl der Bericht.
Das fünfte Themenfeld war der Kommunikation gewidmet. Dank seiner «durchwegs als positiv und vertrauensbildend bewerteten» externen Kommunikation sei der Bundesrat «als kohärent agierendes Gremium wahrgenommen» worden, so der Bericht. Die verwaltungsinterne Kommunikation sei hingegen bei den Befragungen als nicht rechtzeitig und unpräzis kritisiert worden. Hier brauche es eine Verbesserung der Informationswege.

In einer Medienmitteilung wies der Bundesrat darauf hin, dass beim Verfassen des Berichts nicht absehbar gewesen sei, dass nach der ersten Pandemiewelle noch eine «schwierigere zweite» Welle folgen würde. Der Bericht werde entsprechend genutzt, um das aktuelle, dieser ersten Welle folgenden Krisenmanagement zu verbessern und um einige Empfehlungen rasch umzusetzen. Im zweiten Bericht sei dann zu untersuchen, weshalb das Krisenmanagement, das sich in der ersten Welle bewährt habe, «mit der zweiten Welle in viel grössere Schwierigkeiten geriet».

Bericht der Bundeskanzlei zum Krisenmanagement in der Exekutive

Im Oktober 2020 legte der Bundesrat den Bericht «Monitoring Geschäftsmieten» vor, dessen Erarbeitung er im April desselben Jahres im Rahmen seiner Stellungnahme zur Situation bei den Geschäftsmieten in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht rechnete basierend auf Zahlen von Wüest Partner vor, dass sich die Mietzinse von Geschäftsliegenschaften, die von der behördlich verordneten Schliessung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis am 26. April 2020 auf CHF 530 Mio. belaufen und rund 113'000 Mietverhältnisse betroffen sind. Ferner stützte sich der Bericht auf eine von gfs.bern erstellte repräsentative Umfrage bei knapp 2000 Betrieben, wobei sowohl Mietparteien als auch die Vermieterschaft befragt wurden. Die Umfrage zeigte, dass der Anteil Mieterinnen und Mieter mit Schwierigkeiten bei der Bezahlung ihrer Geschäftsmieten während des Lockdowns von 6 auf 33 Prozent angestiegen war, wobei sich Personen in der Westschweiz und im Tessin besonders betroffen gezeigt hatten. Ferner gaben 38 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, die Vermieterseite um ein Entgegenkommen bei der Miete – etwa in Form von Mietzinsreduktion, Stundung oder Ratenzahlung – gebeten und eine Antwort erhalten zu haben. Gemäss Angaben dieser Gruppe von Befragten war die Vermieterseite diesen Anfragen in 55 Prozent der Fälle nachgekommen. Die Befragung von Vermieterinnen und Vermietern ergab ein etwas anderes Bild: Neun von zehn Personen der Vermieterseite gab an, den Anfragen ihrer Mieterschaft entgegengekommen zu sein. Weitere 10 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter (und 13% der Vermieterinnen und Vermieter) hielten fest, dass es zu einer Einigung gekommen war, die durch die Vermieterseite selber initiiert worden war. Bei 40 Prozent der befragten Mietenden (36% der Vermietenden) hatte sich keine der beiden Parteien um eine vom bestehenden Mietverhältnis abweichende Lösung bemüht und bei weiteren Befragten waren Verhandlungen noch im Gange (8% resp. 7%). Ungefähr sieben von zehn Personen, bei denen es zu einer Einigung gekommen war, gaben an, dass diese zu einer Mietreduktion geführt habe, wobei sich die Mietreduktion mehrheitlich auf 50 Prozent oder weniger belief (Befragung Mieterschaft). Weiter zeigte die Befragung, dass 3 von 4 Mietenden Bundeshilfen beansprucht hatten, meistens in Form von Kurzarbeitsentschädigungen (44%), Überbrückungskrediten (26%) oder Erwerbsersatz (25%).
Nicht zuletzt warf das Monitoring auch einen Blick ins nahe Ausland. Die meisten Staaten hätten die Mieterseite bei der Deckung der Fixkosten unterstützt, eher seltener seien mietrechtliche Eingriffe festgestellt worden. Wo solche Eingriffe erfolgt seien, sei keine Mietzinssenkung beschlossen worden, sondern habe man die Zahlungs- oder Kündigungsfristen erstreckt.
Basierend auf diesen Informationen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunkturentwicklung, die auf eine «rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung» hindeute, folgerte der Bundesrat, dass es wenig Hinweise auf grössere Schwierigkeiten im Bereich der Geschäftsmieten gebe.

Berichte Monitoring Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht der GPK-NR die Motion ausdrücklich begrüsst hatte, mit der eine Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung geschaffen werden soll, und auch die GPK-SR deren Überweisung beantragt hatte, war die stillschweigende Annahme im Ständerat in der Herbstsession 2020 keine Überraschung. Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) erinnerte vor dem Entscheid daran, dass es wichtig sei, eine Stelle zu haben, in der die nötige Expertise vorhanden sei, um heikle Fragen nach Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Verwaltung zu klären. Bundeskanzler Walter Thurnherr betonte, dass der Bundesrat vorhabe, die bereits fachlich zuständigen Stellen – das Bundesamt für Justiz, das Eidgenössische Personalamt und die Bundeskanzlei – explizit als Anlaufstellen für Fragen zu Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen zu definieren.

Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung (Mo. 19.4390)

Jahresrückblick 2019: Raumplanung und Wohnungswesen

Der Bereich Raumplanung und Wohnungswesen sah sich im Jahr 2019 durch vier grosse Themen dominiert. Dazu gehören einerseits zwei Anliegen, die ihren Ursprung ausserhalb des Parlaments hatten: die im Februar 2019 verworfene «Zersiedelungsinitiative» und die Volksinitiative für «Mehr bezahlbare Wohnungen», die genau ein Jahr später zur Abstimmung gelangt aber im Berichtsjahr parlamentarisch diskutiert wurde. Aus dem Inneren der politisch-repräsentativen Institutionen hingegen kamen die anderen zwei grossen Anliegen des Jahres 2019: Anläufe zur Abschaffung des Eigenmietwerts und zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Allen vier Themen ist gemein, dass die dazugehörigen politischen Auseinandersetzungen klar entlang eines Links-rechts-Schemas verliefen, sie medial nur relativ wenig Beachtung fanden und auch von der sonst so dominierenden Europäisierungsfrage weitestgehend unbehelligt abliefen.

Zuerst zur Raumplanung. Am 10. Februar lehnten Volk und Stände die Volksinitiative der Jungen Grünen klar ab. Mit 63.7 Prozent legten gut zwei Drittel der Stimmenden ein Nein in die Urne; in keinem Kanton fand sich eine Mehrheit. Laut VOTO-Studie unterstützen zwar 80 Prozent der Befragten das Kernanliegen der Initiative, nämlich einen besseren Schutz der Schweizer Landwirtschaft und des Kulturlandes. Das bestehende, eben erst revidierte - und vom Volk 2013 angenommene - RPG wurde jedoch als genügend zielführend angesehen. Lediglich die Anhängerinnen und Anhänger der Grünen (zu 91%) unterstützen die «Zersiedelungsinitiative»; die Sympathisierenden von SVP, CVP und FDP hingegen lehnten sie mit Nein-Stimmenanteilen zwischen 78 bis 84 Prozent ebenso klar ab. SP- und GLP-Anhängerinnen und Anhänger waren gespalten. Die Stimmbeteiligung von 37.9 Prozent ist als unterdurchschnittlich einzustufen, ebenso die nur mässige mediale Berichterstattung.

Auch am anderen Ende des Berichtsjahres, im Dezember 2019, findet sich ein für den den Bereich Raumplanung zwar wichtiges Ereignis, das aber gesellschaftlich nur wenig Resonanz fand. So lehnte es der eben erst neu bestellte Nationalrat in einer seiner ersten Abstimmungen ab, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Etappe der RPG-Revision einzutreten. Bereits im Juni 2019 hatte die UREK-NR «ihrem» Rat Nichteintreten empfohlen. Im Dezember nun folgte der neue Nationalrat der Empfehlung seiner alten Kommission: SVP-, FDP- und Mitte-Fraktionen stimmten geschlossen gegen, SP, Grüne und GLP geschlossen für Eintreten, sodass am Schluss ein Ergebnis von 108 zu 86 Stimmen für Nichteintreten bei 6 Enthaltungen resultierte. Pikant dabei ist, dass genau diese zweite Etappe der RPG-Revision als Argument gegen die Zersiedelungsinitiative benutzt worden war, geht es doch bei beiden um die bessere Regulierung von Bauten ausserhalb von Bauzonen.

Auch der zweite Teilbereich, das Wohnungswesen, lässt sich für das Berichtsjahr 2019 auf zwei Kernanliegen destillieren. Zum einen sind dies parlamentarische Bestrebungen zur Aufhebung des Eigenmietwerts. Im Februar 2019 verabschiedete die WAK-SR einen entsprechenden Vorentwurf, dessen Anstoss auf einer parlamentarischen Initiative beruhte. Nach der Durchführung ihrer im Frühling 2019 eingeleiteten Vernehmlassung beschloss die Kommission im August 2019 jedoch, bei der Verwaltung weitere Informationen zu Zweitliegenschaften, Schuldzinsenabzügen und ausserfiskalisch motivierten Abzügen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen einzuholen. Im November 2019 beantragte die WAK-SR ihrem Rat deshalb eine Verlängerung der Behandlungsfrist bis Herbst 2021.

Auch die auf Februar 2020 zur Abstimmung angesetzte Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» war bereits im Jahr 2019 relevant. Bereits im März stimmten sowohl National- als auch Ständerat dem Vorschlag der Regierung zu, das Anliegen des Schweizer Mieterverbands Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ausbau von preisgünstigen Mietwohnungen lasse sich besser erreichen, wenn dafür der sogenannte Fonds de Roulement aufgestockt würde, entschieden Mehrheiten in beiden Kammern. Auch in der Vernehmlassung hatten sich 24 Kantone sowie der Gemeinde- und Städteverband zwar gegen die Initiative aber für diesen indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Aufstockung tritt nur dann in Kraft wenn die Initiative abgelehnt wird.

Jahresrückblick 2019: Raumplanung und Wohnungswesen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Im Dezember 2019 legte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates Graf-Litscher (sp, TG) vor und präsentierte darin Varianten für die Ausgestaltung von Meldepflichten von kritischen Infrastrukturen bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen. Der Bericht erörterte die derzeitige Ausgangslage, verglich Meldepflichten im Ausland und präsentierte nebst der Variante, keine weiteren Meldepflichten einzuführen, drei Varianten für eine Meldepflicht und für Meldestellen in der Schweiz. Bei diesen drei Möglichkeiten würde entweder eine zentrale Meldestelle etabliert, die bisherigen dezentralen Meldestellen in den Sektoren auf- und ausgebaut oder als letzte Variante eine Kombination der beiden Ansätze umgesetzt, wobei eine zentrale Meldestelle einzig für Cybervorfälle und die bestehenden dezentralen Stellen für alle anderen sicherheitsrelevanten Vorfälle zuständig wären. Die vorgeschlagenen vier Varianten sollen in einem nächsten Schritt mit Wirtschaftskreisen, den Kantonen und den zuständigen Behörden vertieft diskutiert werden und im Sommer 2020 zur Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage führen.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

La CdG-CE s'intéresse depuis 2016 à l'IMZ, la structure interdépartementale pour la coopération migratoire internationale, mise en place en 2011. Dans un premier rapport de la CdG-CE, publié en 2016, certaines faiblesses et lacunes ont été pointées du doigt, notamment au niveau de la coopération entre les départements. Suite à ce rapport, une convention de coopération en matière de migration internationale a été signée entre le DFJP et le DFAE. La Cdg-CE a demandé pour quelle raison le DEFR n'était pas inclus dans cet accord. La commission a alors mis sur place une série d'auditions de collaborateurs et collaboratrices des trois départements, qui ont révélé que certaines lacunes étaient déjà en voie d'amélioration. En 2018, une évaluation externe de la stratégie de gestion intégrée des frontières a pourtant remis en lumière les lacunes structurelles de l'IMZ. La CdG-CE a alors effectué de nouvelles auditions en 2019, qui révèlent que le SECO est encore peu intégré à la structure interdépartementale. Le Conseil fédéral n'étant pas de cet avis, il a annoncé ne pas entreprendre d'améliorations structurelles, mais travailler uniquement sur quelques points. La CdG-CE a alors affirmé dans son rapport 2019 qu'elle clôt le dossier, pour le reprendre à moyen terme.

Structure interdépartementale pour la coopération migratoire internationale (structure IMZ)

Im Oktober 2019 legte die Bundeskanzlei den vom Postulat Müller (cvp, LU) verlangten Bericht zu den Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Beratung vor, den sie zusammen mit der EFV erstellt hatte. Im Bericht wurden die verschiedenen Kostenstellen für die beiden Bereiche aufgelistet. Bei der Öffentlichkeitsarbeit fielen amtseigene Personal- und Sachkosten an, aber auch Dienstleistungen Dritter, wie etwa der SDA, Übersetzungskosten sowie Unterhalt und Betrieb des Medienzentrums. Zusätzlich werden Kosten für Präventions- und Informationskampagnen eingerechnet, aber nicht die Kosten amtlicher Veröffentlichungen oder gesetzlich vorgeschriebener Publikationen. Der Beratungsaufwand wiederum berechne sich aus Auslagen für Gutachten, also für den Einkauf «kurzfristig benötigte[n] Wissen[s]», aus Kosten für Auftragsforschung sowie Entschädigungen und Spesen für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen.
Der Bericht machte deutlich, dass die Regierung einen verfassungsmässigen Informationsauftrag habe. Die Öffentlichkeitsarbeit sei also kein Selbstzweck. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit bewegten sich zwischen 2009 und 2018 um CHF 80 Mio. pro Jahr, mit einem Mindestbetrag von CHF 78.6 Mio. (2017) und einem Höchstbetrag von CHF 84.3 Mio. (2018). Aufgeteilt nach Departementen zeigte sich, dass das EDI (2018: CHF 16.8 Mio) und das VBS (2018: CHF 15.2 Mio.) am meisten und das EJPD (2018: CHF 5.0 Mio) und das EDA (2018: CHF 7.0 Mio.) am wenigsten für Öffentlichkeitsarbeit ausgaben. Die leichte Zunahme sei vor allem auf eine Zunahme der Personalkosten (Wachstum der Vollzeitstellen) zurückzuführen, während die Sachkosten eher gesunken seien.
Beim Beratungsaufwand zeigte sich im Untersuchungszeitraum – entgegen der Erwartung des Postulanten – ein recht starker Rückgang der Ausgaben. Zahlte der Bund 2009 noch CHF 251.6 Mio. für Beratung und Auftragsforschung, lag dieser Betrag 2018 bei CHF 181.5 Mio. Am meisten, nämlich im Schnitt mehr als die Hälfte der Gesamtkosten gab das UVEK für externe Beratung aus (2018: CHF 93.4 Mio.), gefolgt vom EDI (2018: CHF 31.8 Mio.). Am sparsamsten sei auch hier das EDA (2018: CHF 4.4. Mio.). Der Bericht wies allerdings steigende Kosten für externe Dienstleistungen aus (2009: CHF 350 Mio; 2018: CHF 450 Mio.). Im Gegensatz zur externen Beratung gehe es hier nicht um den Einkauf von Wissen, sondern es handle sich um Vor- und Hilfsleistungen. Der Zuwachs erkläre sich durch Umkontierungen, so der Bericht.
In seinen Schlussfolgerungen sah der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Der Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit sei in den letzten 10 Jahren trotz höheren Anforderungen an die Information und einer Zunahme an Informationskanälen stabil und der Beratungsaufwand sei deutlich gesunken. Dies könne durchaus als Zeichen für das Kostenbewusstsein in der Verwaltung gedeutet werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Beratung (Po. 17.3850)

Anfang Mai lag der Bericht zum Postulat Weibel (glp, ZH) vor, das vom Bundesrat eine Einschätzung des Risikos bei IT-Beschaffungen verlangt hatte. Die zentrale Frage nach der Höhe der Mehr- oder Minderkosten bei IT-Beschaffungen der Bundesverwaltung aufgrund einer Abhängigkeit von IT-Anbietern konnte der Bundesrat allerdings nicht beantworten. Ein Preisvergleich zwischen den marktmächtigen, vom Bund gewählten Leistungserbringenden und den übrigen Anbietern sei aufgrund mangelnden Wettbewerbs nicht möglich. Als Hilfsgrösse könne die Beschaffungsstatistik herangezogen werde, die zeige, dass 2017 rund 10 Prozent aller Beschaffungen des Bundes auf IT- und Telekommunikationsmittel entfielen. Die umsatzstärksten Firmen, mit denen der Bund Verträge abgeschlossen habe, seien Acceleris, Atos, Business IT, Elca, Global IT, Hewlett-Packard, Microsoft, Oracle, RUAG, SAP, SoftwareONE, SPIE ICS und Swisscom, wobei Umsatzstärke nicht zwingend Abhängigkeit impliziere. Allerdings seien der Bund wie auch Privatunternehmen in einzelnen Bereichen sehr wohl von IT-Unternehmen mit Monopolstellung abhängig. Diese Abhängigkeit könne nicht beziffert werden. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit mit marktmächtigen Unternehmen durchaus auch Vorteile haben könne, etwa wenn ein Produkt bereits praxiserprobt sei und aufgrund seiner Verbreitung über die gesamte Lebensdauer günstiger sei als eine individuell entwickelte Lösung. Der Bericht schliesst mit Handlungsempfehlungen: Bevor eine Beschaffung getätigt werde, müsse eruiert werden, ob eine Ausschreibung nötig sei oder ob der Bedarf bundesintern abgedeckt werden könne. Dies verlange eine bundesweite, transparente Übersicht aller Beschaffungen sowie IT-Expertise beim Bund selber. Um das Klumpenrisiko zu senken, sei es zudem ratsam, mehrere Anbieter zu engagieren (z.B. für Wartung, Support, Erstellung von Hardware und Software).

Risiko bei IT-Beschaffungen (Po. 16.3515)

Rund zwei Jahre nach Annahme des Postulats von Olivier Français (fdp, VD) zur Vergabe von Ingenieurleistungen legte der Bundesrat seinen Bericht vor. Die Lösung der Problematik sei im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu suchen, das sich in Revision befinde. Der Bundesrat habe beschlossen, die Eigenheiten bei der Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen in der Überarbeitung des BöB zu berücksichtigen. Dort würden entsprechende Instrumente geschaffen, mit denen ein sinnvoller und nachhaltiger Mitteleinsatz gewährleistet werde. Wichtig sei allerdings dann die Praxis, also die Anwendung des Beschaffungsrechts, auf die der Bundesrat ein Auge haben werde.

Planungsleistungen bei öffentlichen Beschaffungen

Jeweils zu Beginn eines Jahres – und rechtzeitig auf die Frühjahrssession – legen die GPK und die GPDel ihren gemeinsamen Jahresbericht vor, in welchem jeweils die wichtigsten Kontrollen, deren Ergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen veröffentlicht werden. Im Berichtsjahr trafen sich die Mitglieder der GPK 85 Mal und diejenigen der GPDel 12 Mal zu Sitzungen, um ihren Auftrag der Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung wahrzunehmen und zu überprüfen, ob die Bundesbehörden im Sinne von Verfassung und Gesetz handelten.
Im Jahresbericht 2017 wurden vor allem jene Untersuchungen beschrieben, zu denen bisher nur wenig oder keine öffentlichen Informationen vorlagen. Gegenstand des Berichts waren unter anderem das elektronische Gerichtsdossier, das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des ASTRA oder eine Nachkontrolle des Behördenverhaltens im Zusammenhang mit dem Rücktritt des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand. Die Einführung eines elektronischen Gerichtsdossiers gilt als eine der grossen Herausforderungen der kommenden Jahre und soll eng von der GPK begleitet werden. Auch das Informatikprojekt IVZ gilt als Schlüsselprojekt und wird deshalb laufend überprüft. Die GPK zeigte sich mit den Entwicklungen insgesamt zufrieden. Ebenfalls als zufriedenstellend wurde bewertet, dass der Bundesrat die im Nachgang des Rücktritts von Philipp Hildebrand aufgestellten Empfehlungen weitestgehend umgesetzt habe. Weiter waren im Bericht erstmals auch die laufenden Inspektionen aufgeführt, so etwa eine Untersuchung zu den Bevölkerungsszenarien, zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes oder zu DNA-Analysen in Strafverfahren. Themen, die 2017 besonders im Fokus standen – die intensiv untersuchte Problematik bezüglich der Bürgschaften des Bundes für die Hochseeschifffahrt, die Sistierung von BODLUV oder die Evaluationen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle – wurden im Bericht bewusst nur am Rande erwähnt. Die Räte nahmen am 6. (Ständerat) bzw. am 7. März (Nationalrat) Kenntnis vom Bericht.

Jahresbericht 2017 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Ende Oktober 2017 legte der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats Evaluation von Grossprojekten vor. Aufgrund einer ausführlichen Analyse von IT-Grossprojekten durch das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen war ein Prüfraster entstanden, mit dem sich die Managementkomponenten und die Kontextfaktoren eines Projektes auf ihre Eignung untersuchen lassen. Dieses Prüfraster soll laut Bericht, in Zukunft die instrumentelle Basis für Assessments von IT-Grossprojekten darstellen. Diese Assessments sollen von unabhängigen Projektspezialistinnen und -spezialisten durchgeführt werden, die entsprechende Empfehlungen abgeben sollen. Damit soll in Zukunft verhindert werden, was die Universität St. Gallen in ihrer Analyse moniert hatte, dass nämlich einige Grossprojekte freigegeben worden seien, obschon wichtige Voraussetzungen hinsichtlich Management oder Kontext nicht gegeben gewesen seien. Das neue Raster und die vorgängige Prüfung soll bei Projekten mit einem Gesamtaufwand von mehr als CHF 5 Mio. obligatorisch sein.
Die 17 bisher auf dieser Basis durchgeführten Assessments hätten sich als zwar aufwändig – im Bericht war ein Zeitaufwand von 10 bis 20 Personentagen vermerkt –, aber auch als nützlich und zielführend erwiesen. Sie würden auch nicht als zusätzliche Kontrolle, sondern als strukturierter „Gesundheitscheck“ wahrgenommen.

Evaluation von Grossprojekten

Hermes 5 ist eine Projektführungsmethode, die seit 2013 in der gesamten Verwaltung des Bundes Anwendung findet. Mittels Postulat war der Bundesrat aufgefordert worden, eine Evaluation von Hermes 5 durchzuführen. Der Bericht zu dieser Evaluation wurde Ende Oktober 2017 vorgelegt. Der Bundesrat machte darin klar, dass Hermes lediglich eine Methode sei, die Projektabläufe kläre, nicht aber für einen Projekterfolg sorgen könne. Jedes Projekt sei einmalig und benötige spezifische Fähigkeiten der Projektleitenden. Die Methode für eine Projektabwicklung zu evaluieren sei deshalb schwierig, weil Projekterfolge oder -misserfolge nur schwer dieser Methodik zuzuordnen seien. Freilich zeigten die Assessments einzelner Grossprojekte, dass Hermes konsequent angewendet werde. Die Methode werde aufgrund von Rückmeldungen auch kontinuierlich angepasst und ergänzt. Eine Evaluation von Hermes erachte der Bundesrat deshalb als nicht zielführend. Die Ressourcen seien vielmehr in die Projektassessments zu investieren.

Evaluation von Hermes 5

In seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass Open Source Software, also im Gegensatz zu lizenzierter Software gratis zugängliche Produkte, in der Verwaltung nur sehr selten erstellt werde. Eigenentwicklungen würden nur bewilligt, wenn für eine Anwendung keine Software auf dem Markt beschafft werden könne. Zudem sei eigens für den Bund entwickelte Software in ihrem Anwendungsbereich sehr spezifisch und für Private in der Regel wohl nur begrenzt nutzbar.
Eine Umfrage innerhalb der Verwaltung habe gezeigt, dass kaum Bedarf oder Möglichkeit für Weitergabe von Software an Dritte bestehe. Konkrete Vorstellungen hierzu hätten lediglich das Bundesamt für Landestopographie und das Bundesamt für Meteorologie angemeldet. Zudem könne sich das Bundesgericht vorstellen, die teilweise selber entwickelte Software „OpenJustitia“ an kantonale Gerichte weiterzugeben.
Zu regeln wäre zudem – so der Bericht weiter – ob die unentgeltliche Weitergabe von Software eine wirtschaftliche Tätigkeit sei. In diesem Falle müsste deren Erstellung im öffentlichen Interesse liegen. Sei dies nicht der Fall, so könnte es sich bei der Weitergabe um eine Wettbewerbsverzerrung handeln, was gesetzlich geregelt werden müsste. Hier seien noch rechtliche Abklärungen nötig, die vom EFD und vom EJPD vorgenommen werden würden.

Open Source Software (Po. 14.4275)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Mit ihrem Postulat hatte Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wo in dessen Open Source Strategie noch Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat erörterte in seinem entsprechenden Bericht, dass die Gleichbehandlung von Open Source Software (OSS) mit Closed Source Software (CSS) – also lizenzierter Softwareprodukte – in der Bundesverwaltung mittlerweile selbstverständlich sei. Grundsätzlich würden bei Neubeschaffungen beide Arten von Produkten evaluiert. Beachtet werden müssten aber bei neuer Software nicht nur deren Anschaffungspreis, der in der Regel für OSS spreche, sondern auch die Kosten für Wartung und Erneuerung.
Eine Liste von OSS-Anwendungen werde nicht geführt, OSS werde aber vor allem im Serverumfeld und als Ergänzung zu Standardsoftware auf den Arbeitsplatzsystemen eingesetzt. Diverse Anwendungen würden auf der Plattform „Open eGov“ aufgeführt.
Der Bundesrat sehe momentan keinen Bedarf an einer separaten Open Source Strategie, weil auch die Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungsbereiche sehr unterschiedlich seien. Eine Strategie könnte hier nur sehr oberflächlich sein. Es bestehe auch keine Notwendigkeit, OSS speziell zu fördern. Die bestehende, mittlerweile aber nicht mehr zeitgemässe Teilstrategie OSS könne vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ausser Kraft gesetzt werden. Zudem – so der Bericht mit Verweis auf den Bericht zur Erfüllung des Postulats Glättli (gp, ZH) – werde abgeklärt, welche gesetzlichen Grundlagen erstellt werden müssen, damit OSS durch die Bundesverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könne.

Open-Source-Strategie

Ende Dezember 2016 berichtete die Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer Dialog» in einem dritten Bericht erneut über die Fortschritte ihrer Beratungen. Darin konstatierte sie, dass sich die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in den letzten drei Jahren an vielen Orten verbessert habe, dass es in Ballungszentren jedoch nach wie vor einen Nachfrageüberschuss bei Wohnungen im mittleren und unteren Preissegment gebe. Da jedoch bald mit einer weiteren Marktentspannung zu rechnen sei, ortete die Arbeitsgruppe keinen Bedarf für eine Neuausrichtung der Wohnungspolitik des Bundes. Dazu komme, dass mehrere betroffene Kantone, Städte und Gemeinden bereits Massnahmen ergriffen hätten, um den preisgünstigen Wohnungsbau zu fördern. In diesem Zusammenhang nahm die Arbeitsgruppe auch Stellung zur inzwischen zustande gekommenen Volksinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands mit der Forderung nach mehr bezahlbaren Wohnungen. Sie unterstütze zwar die Stossrichtung des Volksbegehrens, sehe jedoch keinen schweizweiten Bedarf für eine solche Regelung, erklärte die Arbeitsgruppe. Sie empfahl jedoch dem Bundesrat, die bisherigen Fördermassnahmen fortzusetzen und zu verstärken, namentlich durch eine Aufstockung des Fonds de Roulement für gemeinnützige Wohnbauträger. Darüber hinaus rief die Arbeitsgruppe mit ihrem Bericht die Politik dazu auf, folgenden Bereichen mehr Beachtung zu schenken: Erstens soll sichergestellt werden, dass armutsbetroffene Haushalte sowie Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere ältere Menschen und anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen, Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben. Zweitens soll der Ressourcenverbrauch im Wohnungsbau und bei der Wohnnutzung reduziert werden. Dabei soll auf Massnahmen gesetzt werden, die auf freiwilliger Basis beruhen, die aber «durch eine verstärkte Informations- und Vermittlungstätigkeit besser ausgeschöpft werden» sollen. Nicht zuletzt soll die Wohnnutzung in Berggebieten und im ländlichen Raum gefördert werden, um der Abwanderung und Überalterung entgegenzuwirken. Mit zunehmender Digitalisierung und elektronischer Vernetzung liessen sich solche Regionen im 21. Jahrhundert als geeignete Rückzugsorte und Orte für kreatives Schaffen vermarkten. Das Potential solcher Orte werde in diesem Bereich noch kaum ausgeschöpft.

Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“

Im April 2016 gab der Bundesrat seinen Bericht zum «Green Deal Loan» heraus und erfüllte damit die Forderung des Postulats Jans (sp, BS). Der Bericht verglich ein gutes Dutzend Massnahmen bezüglich der Wirkung und der Kosten. Der von Jans vorgebrachte «Green Deal Loan» schnitt dabei mittelmässig ab: Zwar vermindere er das Mieter-Vermieter-Dilemma, sei sozialverträglich und helfe, die Energie- und Klimaziele des Bundes zu erreichen, allerdings belaste er die öffentlichen Finanzen und führe zu einem beachtlichen öffentlichen und privaten Vollzugsaufwand.

modèle du « Green Deal Loan »

In der Frühlingsession nahmen die beiden Kammern vom Jahresbericht der GPK und der GPDel Kenntnis, mit dem die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie die Geschäftsprüfungsdelegationen (GPDel) des Nationalrats und des Ständerats Rechenschaft über ihre Tätigkeiten im Jahr 2014 ablegen. Die GPK haben die Aufgabe, die Oberaufsicht über Bundesrat, Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Gerichte und Bundesanwaltschaft auszuüben. Überprüft werden soll dabei Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungshandeln. Mit zahlreichen Subkommissionen werden verschiedene Bereiche evaluiert, Empfehlungen abgegeben und die Umsetzungen dieser Empfehlungen nachkontrolliert. Die wichtigste mit Vorstössen verbundene Untersuchung der GPK im 2014 betraf das Beschaffungswesen (inkl. der Untersuchung des Informatikprojektes Insieme), wobei in diesem Zusammenhang auch die Protokollführung im Bundesrat gerügt wurde. In beiden Kammern kurz diskutiert wurde zudem die Personalplanung, inklusive dem Beizug externer Mitarbeiter. Ins Visier geriet dabei das Bundesamt für Energie, das zahlreiche Aufträge unter der Hand vergeben haben soll.

Jahresbericht 2014 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Wie der Bundesrat in seinem im März 2015 publizierten Bericht festhielt, erachtete er die Forderung des Postulats der UREK-NR nach Ausweitung der flankierenden Massnahmen auf das Wohnungswesen aufgrund diverser Massnahmen in den Jahren 2013 und 2014 als erfüllt: So erleichterte die Regierung über den Verordnungsweg im Herbst 2013 den gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zum Bauland. Weiter ermöglichte eine im Juli 2014 in Kraft getretene Änderung der Verordnung über Miete und Pacht den Abzug der Förderleistungen für energetische Massnahmen bei der Berechnung der mehrleistungsbedingten Mietzinserhöhung. Ferner soll eine geplante Änderung des Obligationenrechts (OR) den Vermieter dazu verpflichten, bei Mieterwechsel durch Bekanntgabe des bisherigen Mietzins sowie durch Begründung allfälliger Mietzinserhöhungen für verstärkte Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu sorgen. Ebendiese Forderung war 2013 bereits von der vom BWO eingesetzten Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" geäussert worden, welche gemäss Bundesrat mit ihren Arbeiten ihrerseits zur Erfüllung des Kommissionspostulats beiträgt. Nicht zuletzt schlägt der Bundesrat in seinem im Dezember 2014 in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf zur zweiten RPG-Teilrevision auch raumplanerische Massnahmen zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus vor.

Ausweitung der flankierenden Massnahmen auf das Wohnungswesen

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

Das Öffentlichkeitsgesetz, das seit dem 1.7.2006 in Kraft ist, erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, Dokumente der Bundesverwaltung einzusehen. Eine vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsberater (Edöb) erstellte Übersicht zeigte eine markante Steigerung der Anfragen im Jahr 2011 gegenüber den Vorjahren. Die 466 Anfragen, die hauptsächlich das UVEK betrafen, entsprachen zwar gegenüber den 239 Fällen im Vorjahr tatsächlich einer Zunahme, im Vergleich zu andern Ländern – in Grossbritannien werden jährlich mehr als 40'000 Anfragen gestellt – hat die Schweiz aber noch Aufholbedarf. Der Bericht zeigt weiter auf, dass rund ein Drittel der Gesuche abgelehnt wurde.

Öffentlichkeitsgesetz

Das seit 1999 laufende Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung (RUMBA) schien Wirkung zu entfalten. Darauf wies der im Berichtjahr unterbreitete Umweltbericht 2011 der Bundesverwaltung hin. Seit 2006 sei Dank vermindertem Papier- und Stromverbrauch und einer Abnahme von Dienstreisen die Umweltbelastung pro Mitarbeiter um rund 7% zurückgegangen. Damit sei man auf gutem Weg, das gesetzte Reduktionsziel (minus 10% von 2006 bis 2016) zu erreichen.

Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung (RUMBA)

Die Räte nahmen vom Bericht zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) Kenntnis. In beiden Kammern wurde der Bericht sehr wohlwollend aufgenommen. Im Nationalrat wurde allerdings auch angemahnt, bei der Weiterentwicklung darauf zu achten, dass die Einflussmöglichkeiten des Parlaments bestehen bleiben.

Flag-Bericht 2009
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

Die GPK-SR veröffentlichte einen Bericht über den Beizug von externen Experten und Beratern durch die Bundesverwaltung. Sie machte darin Angaben zu deren Anzahl und Kosten sowie über die Modalitäten der Ausschreibung dieser Mandate. In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat, dass die Zahlen massiv zu hoch und irreführend seien, da dabei nicht nur externe Berater der Regierung erfasst worden seien, sondern auch Firmen, welche im Auftrag des Bundes Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Informatik oder der Entwicklungszusammenarbeit erledigen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Auf Antrag ihrer GPK nahmen beide Parlamentskammern den im Vorjahr veröffentlichten Evaluationsbericht des Bundesrates über das Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“ zur Kenntnis. Zudem überwiesen sie eine Motion der beiden GPK, welche den Bundesrat auffordert, Gesetzesänderungen vorzuschlagen (namentlich beim Finanzhaushaltgesetz und beim Regierungs- und Organisationsgesetz), welche dem Parlament erlauben, auch bei diesem Führungskonzept seine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrzunehmen (02.3381).

BRG FLAG (02.028)
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung