Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Mietwesen
  • Wahlen in kantonale Parlamente

Akteure

Prozesse

825 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt folgte 2020 grösstenteils langjährigen Trends. Daran änderte auch die Coronavirus-Pandemie nur wenig. Im Oktober vermeldete das Bundesamt für Statistik, dass am Stichtag im Juni ein neuer Rekord an lehrstehenden Wohnungen aufgestellt worden sei (78'832 Wohnungen, +4.6% gegenüber dem Vorjahr). Die Leerstandsquote betrug 1.72 und näherte sich damit dem Allzeithoch von 1.85 aus dem Jahr 1998 an. Dieser Wert wurde laut der Credit Suisse vom Coronavirus etwas in die Höhe getrieben, da das Virus kurzfristig für einen starken Rückgang der Zuwanderung sowie einem Nachfragerückgang bei Inländern und Inländerinnen aufgrund von Jobängsten und sinkenden Einkommen gesorgt hatte.

Regional waren grosse Unterschiede zu erkennen. Die Leerstandsquote war in den fünf grössten Zentren (Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne) mit nur gerade 0.5 Prozent klar am tiefsten. Ausserhalb der Zentren wurde jedoch unvermindert weitergebaut, insbesondere weil institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherungen wegen der tiefen Zinsen einen grossen Anlagedruck verspüren und Immobilien weiterhin eine vergleichsweise attraktive Anlagemöglichkeit darstellen. Institutionelle Anleger sind oftmals an Auflagen geknüpft wonach sie längerfristig investieren müssen, weshalb sie eher in den Bau von Mietwohnungen als in Wohneigentum investieren – obwohl es, anders als bei Mietwohnungen, beim Wohneigentum weiterhin einen Nachfrageüberhang gab. Gemäss Daten des BWO besassen institutionelle Wohneigentümer einen weitaus grösseren Anteil der Mietwohnungen – rund einen Drittel – als noch vor 20 Jahren, als dieser Anteil noch bei rund 23 Prozent lag. Sie hatten in dieser Zeit ihren Mietwohnungsbestand um 64 Prozent auf neu 730'000 Wohnungen ausgebaut, während die Anzahl privater Mietwohnungen bei rund 1.1 Mio. stagnierte. Diese Bauaktivität fand jedoch kaum in den Zentren statt, wo die Mietwohnungen weiterhin knapp waren. Dort sind freilich auch die Bodenpreise sehr hoch, was Investitionen weniger attraktiv macht. Im ersten Quartal 2020, während der ersten Corona-Welle, sanken die Baugesuche um 21 Prozent. Doch dieser Einbruch wurde bereits im zweiten Quartal beinahe wieder ausgeglichen.

Die Mieten inserierter Mietwohnungen sanken 2020 laut Wüest Partner um 2.1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dennoch bezahlten Herr und Frau Schweizer 2020 mehr für ihre Mieten als im Vorjahr, wie der Mietpreiseindex des BFS offenbarte. Dieser lag 2020 0.9 Prozent höher als noch 2019 – obwohl im gleichen Zeitraum die Konsumentenpreise insgesamt um 0.7 Prozent sanken.

Situation auf dem Mietwohnungsmarkt 2020

Jahresrückblick 2020: Raumplanung und Wohnungswesen

Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dominierten im Jahr 2020 die politischen Diskussionen im Wohnungswesen. Mit der behördlich verordneten Schliessung sämtlicher Geschäfte, deren Waren nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, ergab sich ab Mitte März 2020 die Frage, ob von der Schliessung betroffene Betriebe die Geschäftsmieten dennoch bezahlen müssen. Diese Frage mutierte im Berichtsjahr zum grössten Zankapfel in diesem Politikfeld und zu einem Drama in mehreren Akten. Der Bundesrat machte deutlich, dass er nicht in privatrechtliche Beziehungen zwischen Mietenden und Vermietenden eingreifen wolle und verwies auf andere Massnahmen, mit denen die Mieterinnen und Mieter die Krisenzeit überbrücken könnten – namentlich auf die vom Bund verbürgten Kredite für Corona-geschädigte Betriebe und die Ausdehnung der Fristen bei Zahlungsrückständen auf Miet- und Pachtzinse. Mehrheitlich anderer Ansicht waren die Wirtschafts- und Abgabekommissionen, die ihren Räten in der ausserordentlichen Session je eine Motion vorlegten, mit deren Annahme die Geschäftsmieten für die Dauer der behördlich verordneten Schliessung ganz (WAK-SR) oder teilweise (WAK-NR) hätten erlassen werden sollen. Die beiden Parlamentskammern konnten sich indes nicht auf eine Version zur Lösung dieses als dringlich eingestuften Problems einigen, was in den Medien als Blamage aufgefasst wurde. Zur Einigung benötigte es eines zweiten, von der WAK-NR initiierten Vorschlags, der die Aufteilung der Mietkosten in einem Verhältnis von 40 Prozent (Mieterinnen und Mieter) zu 60 Prozent (Vermieter und Vermieterinnen) vorsah und der in der Sommersession vom Parlament überwiesen werden konnte. Die Vernehmlassung zum Entwurf, welchen der Bundesrat aufgrund dieses Vorschlags ausgearbeitet hatte, fiel kontrovers aus, so dass der Bundesrat in seiner Botschaft darauf verzichtete, dem Parlament die eigene Botschaft zur Annahme zu empfehlen. Unterdessen förderte ein von gfs.bern durchgeführtes und im Oktober veröffentlichtes Monitoring zu den Geschäftsmieten zu Tage, dass eine Mehrheit der Mietenden, die die Vermieterseite um ein Entgegenkommen gebeten hatten (insg. 38% der Befragten; bei 8% war Antwort noch ausstehend), ein solches erhalten hätten (21% vs. 17% der Befragten) und dies in sieben von zehn Fällen in Form einer Mietzinsreduktion. 12 Prozent der Befragten gaben ferner an, dass die Vermieterin oder der Vermieter selber ein Entgegenkommen angeboten habe. Die Studie wurde in der Folge sowohl von den Unterstützerinnen und Unterstützern als auch von den Gegnern und Gegnerinnen zur Untermauerung der jeweiligen Position beigezogen. Nachdem die WAK-NR die Vorlage noch weiter ausgebaut, sie dann ihrem Rat aber doch zur Ablehnung empfohlen hatte, stellte sich nach anfänglicher Unterstützung auch der Nationalrat in der Wintersession gegen die Vorlage. Zuletzt war es der Ständerat, der dem Geschäft mit seinem Nichteintretensentscheid Anfang Dezember den Dolchstoss versetzte. Somit bleibt es – wo nicht durch kantonale Regelungen anders festgehalten – der Mieter- und Vermieterschaft überlassen, in Bezug auf die Geschäftsmieten eine Lösung zu finden.

Auch bezüglich der regulären Geschäfte im Wohnungswesen, die nicht in Zusammenhang mit Covid-19 standen, gab es 2020 kaum gewichtige Fortschritte. Noch keine abschliessende Annäherung konnte in der Frage rund um die Festlegung missbräuchlicher Mietzinse erzielt werden. Die RK-SR lancierte erneut eine Kommissionsmotion mit der Forderung nach einer ausgewogenen Revision und lehnte drei parlamentarische Initiativen aus der Feder der Vermietenden ab, womit sie von dem im Vorjahr gefällten Entscheid des Nationalrats abwich. Der Ständerat folgte seiner Kommission in der Wintersession, gab den parlamentarischen Initiativen keine Folge und stimmte der Motion zu. Dabei wusste er um den Umstand, dass das Bundesgericht in einem Urteil von Ende Oktober bereits im Sinne der Initiative Feller (fdp, VD) entschieden hatte.
Keinen Fortschritt gab es bezüglich des Anliegens nach Abschaffung des Eigenmietwertes. Der Ständerat lehnte 2020 zwei Standesinitiativen mit dieser Forderung ab und zeigte sich somit bereit, die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative abzuwarten.
Die vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband sowie von verbündeten Organisationen lancierte Wohnrauminitiative, die die Einführung einer gemeinnützigen Wohnungsquote von 10 Prozent auf alle neu gebauten Wohnungen verlangt hätte, scheiterte im Februar in der Volksabstimmung. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds de Roulement zur Vergabe zinsgünstiger Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger um zusätzliche CHF 250 Mio. für zehn Jahre ab 2020 vorsieht. Ebenfalls präsentierte der Bundesrat im Berichtsjahr seine Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Im Vergleich mit dem Wohnungswesen ebenso wie im Mehrjahresvergleich wurde der Raumplanung in der Schweizer Politik 2020 lediglich eine marginale Bedeutung zuteil, wie auch die APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. Der Bereich Wohnungswesen erhielt im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren indes überdurchschnittlich hohe Beachtung. Insbesondere viel Aufmerksamkeit generierte das Wohnungswesen im Januar im Vorfeld der Abstimmung zur Wohnrauminitiative.

Jahresrückblick 2020: Raumplanung
Dossier: Jahresrückblick 2020

In der Wintersession 2020 verlängerte der Nationalrat stillschweigend die Frist zur Umsetzung zweier parlamentarischer Initiativen von Hans Egloff (svp, ZH) – darunter Egloffs Initiative zur Schaffung beweisbarer Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit von Mieten – um zwei Jahre bis zur Wintersession 2022. Die RK-NR hatte die Fristverlängerung zuvor beantragt. In ihrer Begründung erwähnte die Kommission, dass sie zuerst noch auf eine andere Motion gewartet und ihr danach die Zeit zur Ausarbeitung eines Entwurfs gefehlt habe.

Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten (Pa.Iv. 17.493)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Die RK-NR beschloss Mitte Oktober 2020 einstimmig, ihrem Rat eine Fristverlängerung um zwei Jahre für die Umsetzung zweier das Mietrecht betreffender parlamentarischer Initiativen von Hans Egloff (svp, ZH) zu beantragen. In der ersten Initiative (Pa.Iv. 16.451) hatte Egloff gefordert, dass Mieterinnen und Mieter den Anfangsmietzins nur anfechten können sollen, wenn sie sich «wegen einer persönlichen oder familiären Notlage zum Vertragsabschluss gezwungen sah[en]». Dies etwa, weil sie bei Vertragsabschluss kein anderes zumutbares Mietobjekt finden konnten. Mit der zweiten Initiative (Pa.Iv. 17.493) wollte Egloff den Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit von Mieten vereinfachen, da die Hürden für einen solchen Nachweis heutzutage zu gross seien. Er schlug deshalb neue Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit von Mieten vor. Die RKs beider Räte hatten den beiden Initiativen Folge gegeben. Die RK-NR begründete nun in ihrem Bericht ihren Antrag auf Fristverlängerung damit, dass sie vor der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs erst noch die Behandlung einer Motion der RK-SR (Mo. 18.4101), welche mittels eines globalen Ansatzes die Regelungen im Mietrecht vereinfachen und den heutigen Gegebenheiten anpassen wollte, abgewartet hatte. Die Motion war jedoch im Nationalrat abgelehnt worden. Danach fehlte der Kommission, laut dem Bericht, «aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung bislang die Zeit, einen eigenen Entwurf in dieser Sache auszuarbeiten».
Der Nationalrat beschloss in der Wintersession 2020 stillschweigend, die Frist zur Umsetzung der Initiativen bis zur Wintersession 2022 zu verlängern.

Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters (Pa.Iv. 16.451)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

In der Wintersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2021–2027). Von Seiten der SVP lag ein Minderheitenantrag auf Nichteintreten vor. Es drohe eine Immobilienblase und zusätzliche Bürgschaften würden die Bautätigkeit nur noch stärker anheizen, lautete eine Begründung. Ferner verwies Minderheitensprecher Aeschi (svp, ZG) auf das Debakel um die Hochseeflotte, wo jüngst negative Erfahrungen mit Bürgschaftskrediten gemacht worden waren. Nachdem die Unterstützenden der Kommissionsmehrheit der beiden behandelnden Kommissionen FK-NR und WAK-NR unter anderem mehrfach betont hatten, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2003 noch keine einzige Bürgschaft hatte eingelöst werden müssen, stimmten alle anderen Fraktionen geschlossen für Eintreten. In der Detailberatung verlangten Minderheitenanträge Änderungen des Kreditbetrags: Die Minderheit Friedl (sp, SG) der FK-NR sowie die Minderheit Badran (sp, ZH) der WAK-NR verlangten eine Aufstockung von CHF 1.7 Mrd. auf CHF 1.9 Mrd. und die Minderheit Keller (svp, NW) der FK-NR und Friedli (svp, SG) der WAK-NR eine Senkung auf CHF 1.4 Mrd. Weiter wollte je eine Minderheit der FK-NR (Dandrès, sp, GE) und der WAK-NR (Badran, sp, ZH) verhindern, dass das Bürgschaftsvolumen per 2028 stabilisiert wird. Die bundesrätliche Botschaft sah in diesem Punkt vor, den nächsten Rahmenkredit «so zu bemessen, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wächst als die Zahl der Haushalte» (Art. 2). Keinem der Anträge gelang es, eine Ratsmehrheit auf sich zu vereinen. Somit nahm die grosse Kammer den bundesrätlichen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 138 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) unverändert an.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2021–2027) (BRG 20.074)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

In der Wintersession 2020 folgte der Ständerat seiner Kommission und nahm die Motion der RK-SR, die eine ausgewogene Revision der Mietzinsgestaltung nach Konsultation der Sozialpartner forderte, als Erstrat an. Als Konsequenz dieses Entscheids lehnte er drei parlamentarische Initiativen, die punktuelle Gesetzesanpassungen zur Regelung der missbräuchlichen Mietzinse gefordert hätten (Pa.Iv. 17.491; Pa.Iv. 17.514; Pa.Iv. 17.515), ab, im Wissen darum, dass sie bei der Erarbeitung einer umfassenden Mietzinsrevision wieder zur Diskussion gestellt würden. Bürgerliche Vertreterinnen und Vertreter wiesen während der Beratung zudem auf ein Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020 hin, das dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 17.491) mit einer Praxisänderung bereits nachgekommen war. Beat Rieder (cvp, VS) zeigte sich etwa überzeugt, dass das Bundesgericht in dieser Frage den Weg zu einem fairen Mietrecht bereits aufgezeigt habe.

RK-SR startet zweiten Versuch für eine ausgewogene Revision der Mietzinsgestaltung (Mo. 20.3922)
Dossier: Gescheiterte Mietrechtsrevisionen
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Da der Ständerat in der Wintersession 2020 eine umfassende und ausgewogene Revision der Mietzinsgestaltung nach Konsultation der Sozialpartner bevorzugte und aus diesem Grund eine entsprechende Motion der RK-SR befürwortete, lehnte er eine parlamentarische Initiative Feller (fdp, VD), die eine zeitgemässe Definition des übersetzten Ertrags aus der Mietsache verlangt hätte, sowie zwei weitere parlamentarische Initiativen zur Regelung missbräuchlicher Mietzinse ab, womit er die Anliegen beerdigte. Der freisinnige Nationalrat verwies zur Begründung seines Vorstosses auf die aktuelle Rechtsprechung, die auf einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1986 beruht – zu dieser Zeit lagen die massgeblichen Hypothekarzinssätze bei 5.5. Prozent – und gemäss welchem der zulässige Ertrag maximal 0.5 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz zu liegen kommen darf. Obwohl die parlamentarische Initiative im Parlament vorerst bachab geschickt wurde, fand sie ihre Erfüllung in einem jüngsten Entscheid des Bundesgerichts: Gemäss eines kurz vor der parlamentarischen Beratung gefällten Bundesgerichtsurteils darf der Ertrag den Referenzzinssatz – sofern dieser 2 Prozent oder weniger beträgt – neu um bis zu 2 Prozentpunkte übersteigen.

Festlegung des übersetzen Ertrages im Mietrecht (Pa.Iv. 17.491)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

In der Wintersession 2020 erledigte der Ständerat auf Anraten seiner RK-SR zwei parlamentarische Initiativen Nantermod (fdp, VS), die punktuelle Anpassungen bei den Regelungen der Missbräuchlichkeit von Mietzinsen gefordert hätten. Gleichzeitig nahm die kleine Kammer indes eine Motion ihrer vorberatenden Kommission an, die eine ausgewogene Revision der Mietzinsgestaltung nach Konsultation der Sozialpartner forderte.

Missbräuchliche Mietzinse nur noch in Zeiten von Wohnungsmangel (Pa.Iv. 17.514, 17.515)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, gelangte es in den Ständerat, der zuerst über Eintreten zu befinden hatte. Der kleinen Kammer lag ein Antrag einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit vor, die auf Nichteintreten plädierte. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die vorgesehenen Massnahmen nun zu spät erfolgen würden. Zudem sei vorgesehen, im Covid-19-Gesetz eine Härtefallregelung für Gastronomiebetriebe und andere KMU zu schaffen. Mit 30 bürgerlichen Stimmen zu 14 Stimmen aus der Ratslinken folgte der Ständerat der Kommissionsmehrheit und beschloss, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten. So kam es, wie es die Vorzeichen hatten erahnen lassen: In der Wintersession 2020 scheiterte das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz im Parlament.
Daniel Fässler (cvp, AI), CVP-Ständerat und Präsident des Verbands Immobilien Schweiz, sagte gegenüber den Medien, dass man sich nun erhoffe, die Kantone würden vermehrt Lösungen erarbeiten. Bis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung existierten in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bereits kantonale Lösungen. Als Präsident von Gastrosuisse zeigte sich Casimir Platzer unzufrieden über die Ablehnung der Vorlage und äusserte sein Unverständnis darüber, dass das Parlament eine Vorlage beerdigte, die es ein halbes Jahr zuvor selber beim Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Platzer rechnete nun mit einer Prozessflut, wobei er davon ausging, dass bis anhin mindestens 40 Prozent der Gastronomiebetriebe keine einvernehmliche Lösung hatten erzielen können.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Im September 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft zum Entwurf eines Covid-19-Geschäftsmietegesetzes (BRG 20.076) die Abschreibung von zwei Motionen der nationalrätlichen sowie der ständerätlichen WAK. Die Motionen hatten einen teilweisen Erlass der Geschäftsmieten für vom Bundesrat per Covid-19-Verordnung geschlossene Betriebe gefordert. Der Bundesrat begründete seinen Antrag damit, dass sich sein Entwurf eines Geschäftsmietegesetzes eng am Wortlaut der beiden Motionen orientiere. Die Räte leisteten dem bundesrätlichen Antrag Folge und schrieben die Motionen in der Wintersession 2020 ab.

Neuer Anlauf betreffend Erlass von Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Nachdem er das Geschäft zuvor an seine Kommission zur eingehenden Beratung zugewiesen hatte, nahm der Nationalrat zu Beginn der Wintersession 2020 die Detailberatung des Covid-19-Geschäftsmietegesetz in Angriff. Dem Rat lag ein stark abgeänderter Entwurf einer knappen bürgerlichen Mehrheit der RK-NR vor, der einige entscheidende Verschärfungen beinhaltete, darunter auch den Vorschlag, den Vermietenden ihren Mietzins zu 50 Prozent statt wie bisher vorgeschlagen zu 60 Prozent zu erlassen. Auf der anderen Seite war die vorberatende Kommission den Geschäftsmietenden in einigen Punkten entgegengekommen. Baptiste Hurni (sp, NE) bezeichnete dies als «stratégie perverse» und unterstellte den Gegnerinnen und Gegnern der Gesetzesvorlage, quasi mit einer neuen Gesetzesvorlage die fragile Mehrheit für den bisherigen Entwurf zu zerstören. So kam es zur paradoxen Situation, dass die Ratslinke und einzelne Vertretende der Mitte-Fraktion, die sich zu den Befürwortenden der Gesetzesvorlage zählten, mit zahlreichen Minderheitsanträgen versuchten, die von der mitte-rechts dominierten Kommissionsmehrheit eingebrachten Anträge, die auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs erzielen wollten – und dies notabene für einen Entwurf, den die Kommissionsmehrheit am Ende der Kommissionsberatungen abgelehnt hatte – zu verhindern. Ziel einer Minderheit bestehend aus den Ratsmitgliedern Brenzikofer (gp, BL), Gugger (evp, ZH) und Hurni (sp, NE) war es etwa, auf den Entwurf des Bundesrates zurückzukommen mit der Ausnahme, dass sie sich – um die Erfolgschancen für die Zustimmung zu erhöhen – ebenfalls für einen Mietzinserlass von 50 statt 60 Prozent einsetzten. Während die Anträge des Trios die komplette GLP-Fraktion noch zu überzeugen vermochten, gelang es ihnen nicht immer, genügend Stimmen aus der Mitte-Fraktion gegen die Anträge der Kommissionsmehrheit zu sammeln. So erreichte die Minderheit – teilweise unterstützt durch weitere Minderheiten –, dass lediglich die Vermietenden von einer Härtefallregelung profitieren könnten und nicht ebenso die Mietparteien, wie dies die Kommissionsmehrheit gefordert hätte. Zudem verhinderte sie, dass auch Vertragsparteien von der Regelung ausgenommen worden wären, wenn der vereinbarte Zins bereits stillschweigend bezahlt worden war. Und nicht zuletzt gelang es ihr, die von der Kommissionsmehrheit eingeführte Bestimmung zu kippen, wonach das Gesetz nicht anwendbar wäre, wenn eine der beiden Parteien vom Gericht verlangt, den Miet- oder Pachtzins nach den allgemeinen massgebenden Bestimmungen des Obligationenrechts festzulegen. Hier erhielt die Minderheit Unterstützung von Bundesrat Parmelin, der meinte «l'application de la loi serait volontaire car son application pourrait être empêchée en invoquant cette clause du code des obligations». Erfolglos blieben Minderheitsanträge, die folgende Ausweitungen des Geltungsbereichs verhindern wollten: 1) Die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Miet- und Pachtverträge zur Nutzung von Geschäftsräumen, sofern deren Betrieb aufgrund behördlicher Massnahmen stark eingeschränkt oder verboten worden war; gemäss Version des Bundesrates wären nur Einkaufsläden, Bars, Restaurants, Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe, Betriebe mit Dienstleistungen mit Körperkontakt und Gesundheitseinrichtungen von der Regelung eingeschlossen worden. 2) Die Aufhebung der Einschränkung für die Dauer des Mieterlasses im Falle von Gesundheitseinrichtungen; hier hätte der Bundesrat vorgesehen, dass diese nur für eine maximale Dauer von zwei Monaten vom Mieterlass hätten profitieren können. 3) Keine Opt-Out-Möglichkeit für Mietverhältnisse mit einem monatlichen Miet- oder Pachtzins zwischen CHF 15'000 und CHF 20'000; der Bundesrat hatte eine solche für beide Vertragsparteien vorgesehen. Nicht umstritten war indes die zeitliche Ausweitung des Geltungsbereichs: So sollten Mietparteien etwa auch während weiterer Corona-Wellen vom teilweisen Mietzinserlass profitieren können, sofern sie aufgrund beschlossener staatlicher Massnahmen – im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf auch wenn diese von den Kantonen oder den Gemeinden getroffen worden waren – ihren Betrieb einschränken mussten. «Nach einer ebenso emotionalen wie fahrigen Debatte» (NZZ) lehnte der Nationalrat den abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 100 zu 87 Stimmen (7 Enthaltungen) ab. Im Unterschied zur nationalrätlichen Eintretensdebatte, wo die Fraktionen der GLP und der Mitte den Entwurf noch fast einhellig respektive mit deutlichen Mehrheiten unterstützt hatten, äusserten sich nur noch eine knappe Mehrheit der GLP-Fraktion sowie nicht ganz die Hälfte der Mitte-Fraktion zugunsten eines Covid-19-Geschäftsmietegesetzes.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Im November berieten sowohl die RK-NR als auch die RK-SR das Covid-19-Geschäftsmietegesetz, das in der Wintersession 2020 in beiden Räten traktandiert werden soll. Dass die Zukunft des Gesetzes mit dem knappen Eintretensentscheid des Nationalrats noch lange nicht gesichert ist, ergab sich aus diesen Beratungen. Nachdem der Nationalrat den Antrag auf Nichteintreten seiner Kommission abgelehnt hatte, war die RK-NR mit der Detailberatung zum Geschäft beauftragt. Dabei schlug die Kommission in wesentlichen Punkten Anpassungen vor, wobei einige dieser Anträge eine zusätzliche Entlastung für die Mieterinnen und Mieter mit sich bringen würden. So beantragte die RK-NR, den Geltungsbereich des Gesetzes über die erste Welle hinaus zu erweitern sowie auch öffentliche Einrichtungen und Betriebe einzuschliessen, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund kantonaler oder kommunaler Massnahmen stark einschränken oder gar einstellen mussten, wie dies in der zweiten Welle bis anhin in gewissen Regionen der Fall war. Ferner sollten auch Mietende von der Härtefallentschädigungen profitieren können. Nicht zuletzt schlug die Kommission vor, dass die Vertragsparteien das Risiko im Verhältnis von 50 zu 50, und nicht wie im Entwurf vorgesehen im Verhältnis von 40 (Mietenden) zu 60 (Vermietenden), zu tragen hätten. Am Schluss lehnte die Kommission den so veränderten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen ab.

Die RK-SR, die zuerst über Eintreten zu beraten hatte, beantragte ihrem Rat wie einst die RK-NR ebenfalls, nicht auf die Gesetzesrevision einzutreten, da nicht rückwirkend in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden soll und die Revision der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner Betriebe nicht gerecht würde. Die Kommission fasste diesen Beschluss mit 8 zu 5 Stimmen.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

In der Sondersession vom Oktober 2020 bewahrte der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz zumindest vorläufig vor dem Ende: Mit 91 zu 89 Stimmen und vier Enthaltungen beschloss er nach längerer Debatte, auf das Gesetz einzutreten. Die geeint stimmenden bürgerlichen Fraktionen der SVP und der FDP.Liberalen, die noch siegreich aus den Kommissionsberatungen hervorgegangen waren, unterlagen gegen die ebenso geschlossen auftretende Ratslinke, die sich dank grossmehrheitlicher Unterstützung der GLP-Fraktion und der Unterstützung einer Mehrheit der Mitte-Fraktion durchsetzen konnte. Letztere äusserte sich mit 17 zu 9 Stimmen zugunsten des Geschäftsmietegesetzes. Während zwei Enthaltungen auf die Mitte-Fraktion entfielen, enthielten sich auch je ein Mitglied der FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion der Stimme. Wie bereits während den Beratungen der zugrundeliegenden Motion hatten während der aktuellen Debatte erneut Fragen zur Notwendigkeit eines entsprechenden Eingriffs in privatrechtliche Verhältnisse dominiert, wobei sich beide Seiten auf den kurz zuvor erschienenen Monitoringbericht zu den Geschäftsmieten beriefen. Während die Kommissionsmehrheit betonte, dass gemäss Studie um die 60 Prozent der Vermietenden und Mietenden bereits eine Einigung hätten erzielen können, hoben die Unterstützenden der Vorlage hervor, dass sich diese Zahl lediglich auf diejenigen Fälle beziehe, in denen die Mietenden oder Vermietenden aktiv nach einer Lösung gesucht hätten, und dass bei Betrachtung aller Mietverhältnisse in 65 Prozent aller Fälle keine Lösung erzielt worden sei. Ebenfalls umstritten war nach wie vor die Frage, ob die Vorlage verfassungswidrig sei. Während sich die Gegnerschaft dabei auf ein vom HEV Zürich in Auftrag gegebenes Gutachten von alt Bundesrichter und Neumitglied des HEV-Vorstands Kanton Zürich, Peter Karlen, stützte und diese Frage bejahte, verwiesen die Befürwortenden auf eine wenige Tage vor der parlamentarischen Beratung durch Gastrosuisse und den Verband der Geschäftsmieter und -mieterinnen publizierte gutachterliche Stellungnahme des Staats- und Verwaltungsrechtsprofessors Felix Uhlmann, der im Rahmen einer Kurzeinschätzung keine Verfassungswidrigkeit nachweisen konnte.
Mit dem hauchdünnen positiven Votum des Nationalrats ging das Geschäft zur Detailberatung zurück an die RK-NR, die ihrem Rat ihre Anträge in der Wintersession vorlegen muss. Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit soll auch der Ständerat bereits in der Wintersession die Möglichkeit erhalten, sich zum Geschäft zu äussern.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Ende Oktober 2020 gelangte das Bundesgericht zur Ansicht, die aus dem Mietertrag resultierende Rendite für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sei zu klein. Es beschloss demnach, seine Rechtsprechung aus den Jahren 1986 und 1994 zur Berechnung der Nettorendite anzupassen. Mit dem neuen Bundesgerichtsentscheid ist es den Vermietenden nun möglich, das investierte Eigenkapital in vollem Umfang an die Teuerung anzupassen. Bis anhin war nur eine Anpassung zu 40 Prozent möglich gewesen. Weiter darf der Ertrag den Referenzzinssatz neu um 2 Prozent übersteigen (bisher: 0.5%), sofern der Referenzzinssatz nicht mehr als 2 Prozent beträgt. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Zinssätze seit der letzten Rechtsprechung erheblich und nachhaltig gesunken seien. Namentlich für die Pensionskassen sei dies nachteilig, da diese darauf angewiesen seien, mit eingeschränkten Anlagemöglichkeiten ihr Geld sicher anzulegen, um Renten an ihre Versicherten auszahlen zu können. Zu befassen hatte sich die oberste Gerichtsinstanz mit der Frage aufgrund einer Mietstreitigkeit im Kanton Waadt. Ursprünglich war eine Mieterpartei an das Mietgericht gelangt, um den Anfangsmietzins für eine 4.5-Zimmerwohnung anzufechten (CHF 2'190 ohne Nebenkosten; Garageparkplätze à CHF 130). Gestützt auf die damalige Berechnung der Nettorendite hatte das Mietgericht die Miete auf CHF 900 und diejenige der beiden Parkplätze auf je CHF 50 gesenkt. Nachdem das Waadtländer Kantonsgericht den Entscheid bestätigt hatte, war die Vermieterin, bei der es sich um die BVK-Personalvorsorge des Kantons Zürich handelte, an das Bundesgericht gelangt. Dieses hiess die Beschwerde teilweise gut. Mit der neuen Berechnungsmethode legte es den zulässigen Mietzins auf CHF 1'390 für die Wohnung und CHF 73 für die Parkplätze fest. Mit diesem Entscheid kam das Bundesgericht einer hängigen parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 17.491) entgegen, welche die Möglichkeiten zur Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse mittels Anhebung der zulässigen Nettorendite einschränken will.

Neuer Bundesgerichtsentscheid zur Anfechtung des Anfangsmietzinses
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Am 25. Oktober 2020 fanden im Kanton Basel-Stadt Parlamentswahlen statt. Auf die 100 Sitze im Kantonsparlament bewarben sich 792 Kandidierende auf 15 Listen, bei einem Frauenanteil von 35.6 Prozent. Nur gerade 54 der vor vier Jahren gewählten Parlamentsmitglieder traten an, um ihren Sitz zu verteidigen. Der Wahlkampf für den Einzug ins Parlament und dementsprechend auch die diskutierten Themen blieben meist im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Regierungsratswahlen. Beispielweise wurden rot-grüne Kandidierende – die beiden Parteien spannten im Wahlkampf zusammen – oft mit der umstrittenen Museumsstrategie der grünen Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BS, gp) konfrontiert. Das links-grüne Lager zeigte sich dennoch zuversichtlich und erklärte das Erreichen einer Mehrheit im Parlament zu seinem Wahlziel. Die GLP, welche während der Legislatur eine Parlamentarierin an die FDP verloren hatte und seither nur noch drei Mandate innehatte, steckte sich im Vorfeld der Wahlen weitaus bescheidenere Ziele, nämlich das Erreichen der Fraktionsstärke (5 Sitze). Die FDP ihrerseits erhoffte sich, mir ihrem Themenschwerpunkt, dem Kampf gegen «die zunehmende, staatliche Bevormundung», zwei Sitze dazu zugewinnen. Die CVP setzte in ihrem Wahlkampf auf den durch die Covid-19-Pandemie national bekannt gewordenen GDK-Präsidenten Lukas Engelberger als Motor. Die LDP versuchte sich von ihrem Daig-Image zu befreien und an ihre Erfolge bei den Wahlen vor vier Jahren anzuknüpfen. Und die SVP versuchte mit Kritik gegen Bettlerbanden und illegale Demonstrationen bei der Wählerschaft zu punkten.

Die Farbe Grün dominierte den Wahlsonntag. Die Grünliberalen vermochten ihren Wähleranteil von 4.4 auf 7.9 Prozent stark auszubauen und ihre Anzahl Sitze gegenüber dem Resultat der Wahlen 2016 von vier auf acht Sitze zu verdoppeln. Sie übertrafen damit ihr ursprüngliches Ziel von fünf Sitzen zum Erreichen der Fraktionsstärke deutlich. Das Grüne Bündnis (17.9% Wähleranteil; +3.7% gegenüber 2016), bestehend aus den Basler Grünen und Basels Starke Alternative (Basta), gewann ebenfalls vier Sitze dazu und ist neu mit 18 Mandaten zweitstärkste Kraft im Kanton. Doch ihre deutlichen Gewinne im Grossen Rat wurden vom schlechten Abschneiden von Elisabeth Ackermann bei den Regierungsratswahlen überschattet. Genau in der umgekehrten Situation fanden sich die Sozialdemokraten wieder: Während ihre Kandidierenden bei den Regierungsratswahlen gut abschnitten, verlor die SP im Grossen Rat vier Mandate (neu: 30) und ordentlich Wähleranteile (-2.9%; neu: 31,6%). Da sich die Gewinne des GB und die Verluste der SP die Waage hielten, ging das links-grüne Lager insgesamt weder gestärkt noch geschwächt aus den Wahlen hervor und verpasste damit auch die angestrebte absolute Mehrheit im Parlament. Einen grösseren Einfluss im Parlament dürfte in Zukunft dafür das Mittelager haben, denn neben der GLP vermochte auch die EVP zusätzliche Mandate zu gewinnen (+2 Sitze; neu: 3; Wähleranteil: 3.1%). Die EVP profitierte dabei auch von der Abschaffung der Vier-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament, welche 2017 vom Stadtbasler Stimmvolk mit 57 Prozent beschlossen worden war. Sowohl die LDP (13.8%; +0.9%) als auch die CVP (5.9%; +0.1%) verteidigten ihre 14 respektive 7 Mandate erfolgreich. Geschwächt aus den Parlamentswahlen geht die Ratsrechte hervor. Die FDP hatte im Vorfeld das ehrgeizige Ziel verkündet, zwei Sitze zulegen zu wollen. Stattdessen verlor sie 1.1 Prozent Wähleranteile (neu: 7.9%) und drei Sitze und musste damit eine bittere Niederlage einstecken. Noch dicker kam es für die SVP (-3.2%; neu: 10.6%), die vier Sitze verlor. War die Volkspartei in den vier Jahren zuvor noch zweitstärkste Kraft im Parlament, rutschte sie damit nun auf den vierten Platz ab. Die letzten zwei Sitze gingen an zwei Kleinstparteien: Eric Weber schaffte mit seiner Liste «Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA)» (0.4%) den erneuten Einzug in den Grossen Rat und die politische Vereinigung «Aktives Bettingen» verteidigte den einen Sitz in der gleichnamigen Gemeinde. Die Wahlbeteiligung war mit 43.5 Prozent verhältnismässig hoch (2016: 39.1%). Der Frauenanteil im neu gewählten Parlament liegt neu bei 42 Prozent und ist damit deutlich höher als noch während der letzten Legislatur (31%).

Kantonale Parlamentswahlen in Basel-Stadt 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

En parallèle du premier tour de l'élection au Conseil d'Etat, la population jurassienne renouvelait son Parlement. Les 462 candidatures étaient réparties sur dix listes – PLR, PS-JS, PDC, CS-POP et Gauche en mouvement, PEV, UDC, Vert.e.s et Jeunes Vert.e.s, PCSI, «Avenir de Bonheur» et les Vert'libéraux (PVL). Trois nouvelles formations se sont lancées – le PVL, le PEV et «Avenir de Bonheur». Pour la première fois, le CS-POP et Gauche en mouvement ont proposé des candidatures dans le district des Franches-Montagnes. Figuraient sur ces listes, 43 député.e.s sortant.e.s et 166 femmes.
S'agissant des budgets de campagne, le PCSI et le PLR prévoyaient d'être les plus dépensiers avec un budget de CHF 100'000, suivis par le PDC (CHF 65'000), le PS (CHF 62'000), l'UDC et le PVL (CHF 30'000), le CS-POP (CHF 18'000 à 20'000), les Verts (CHF 15'000), le PEV (CHF 4'000) et la formation «Avenir de Bonheur» avec moins de CHF 1'000. En pleine crise du Covid-19, les candidat.e.s n'ont pas pu rencontrer la population lors des habituels rendez-vous populaires. Dans la presse locale, les formations ont pu toutefois exprimer leurs positions sur différents thèmes tels que l'investissement du canton pour le climat et l'environnement, la création d'un cercle électoral unique, la dette cantonale, l'attractivité pour les habitants et les entreprises. Les Verts ont pris particulièrement de court leurs concurrent.e.s en remettant à l'agenda politique le projet clivant de géothermie profonde à Haute-Sorne. En écho à l'actualité, les conséquences sociales et économiques liées à la crise sanitaire ont également été abordées durant la campagne.

Avec un gain de 3 sièges, les Verts ont été les gagnants de l'élection, tout comme les Vert'libéraux (+ 2 sièges par rapport à 2015) et le PS (+1). Avec 7 sièges, les Verts pourront, dès lors, former un groupe parlementaire. Grâce à leurs 2 sièges, les Vert'libéraux ont fait leur entrée au Parlement. Le PS est passé de 12 à 13 sièges. Le CS-POP a, quant à lui, maintenu ses 2 sièges. Du côté des perdants, le PDC et le PCSI ont perdu chacun 2 fauteuils; l'UDC et le PLR chacun 1 siège. Avec la nouvelle répartition, le Parlement se compose ainsi de 15 PDC, 13 PS, 8 PLR, 7 UDC, 7 Verts, 6 PCSI, 2 CS-POP et 2 Vert'libéraux. Demeurant la première force politique du Parlement, le PDC trouverait légitime d'avoir deux représentants au Conseil d'Etat.

Election parlement jurassien 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

1027 Personen – 642 Männer und 385 Frauen – bewarben sich bei den Grossratswahlen im Kanton Aargau auf einen der 140 Sitze im Kantonsparlament. Die Anzahl der Kandidierenden war damit zum zweiten Mal in Folge rückläufig. Aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums musste der Bezirk Brugg in diesem Jahr einen Sitz im Kantonsparlament an den Bezirk Lenzburg abtreten.
Die Parteien gingen mit unterschiedlichen Vorzeichen in den Wahlkampf. Dank einem aktuellen nationalen Trend hin zu den Parteien mit «grün» im Namen, zeigten sich die Grünen und die Grünliberalen zuversichtlich, auch im Kanton Aargau Wähleranteile zulegen zu können. Dass die vielbeschworene «Grüne Welle» bis in den Aargauer Grossrat spülen würde, war indes keine Selbstverständlichkeit, da die Umweltthematik – so wie alle anderen Themen – im Vorfeld der Wahlen von der Coronavirus-Pandemie überschattet wurde. Für die Grünen kandidierte unter anderem Jonas Fricker, der 2017 aus dem Nationalrat zurückgetreten war, nachdem er während einer Debatte einen Schweinetransport mit der Deportation von Juden verglichen hatte, und der nun sein politisches Comeback gab. Klar stärkste Partei im Kantonsparlament war bisher die SVP, welche jedoch rund ein Jahr nach ihrer empfindlichen Niederlage bei den Nationalratswahlen (-6.5 Prozentpunkte Wähleranteil) primär ihre Vormachtsstellung verteidigen wollte. Unter anderem setzte sie dabei im Bezirk Bremgarten auf ein «Mohrenkopf»-Plakat mit dem Schriftzug «Schweizer Werte verteidigen», was ihr einige Kritik einbrachte. Auch die SP zielte hauptsächlich darauf ab, ihre Anteile zu verwalten, nachdem sie 2016 noch einen historischen Sieg hatte einfahren können. Die BDP verzichtete derweil ganz darauf, bei den Wahlen anzutreten, nachdem ihr Wähleranteil im Kanton kontinuierlich geschrumpft war. Zwei der vier amtierenden BDP-Grossräte wechselten auf die Wahlen hin zur CVP und versuchten so ihre Wiederwahl zu schaffen.

Der Wahlsonntag brachte tatsächlich die erwartete grüne Welle. Die Grünen eroberten 14 Sitze (+4 gegenüber 2016) und 10.0 Prozent Wähleranteile (+3.0 Prozentpunkte). Den Neueinzug ins Parlament schaffte bei den Grünen unter anderem Jonas Fricker. Weil sie ihren Wähleranteil fast verdoppelte (von 5.3 auf 9.2 Prozent) legte die GLP sogar um 6 Sitze zu und kommt neu auf deren 13. Die grossen Verlierer im linken Lager waren die Sozialdemokraten, die verglichen mit 2016 vier Sitze abtreten mussten und damit fast alle fünf Sitze, die sie damals zugelegt hatten, wieder einbüssten. Die SP blieb aber mit 23 Sitzen und 16.6 Prozent Wähleranteil zweitstärkste Kraft im Parlament. Die CVP konnte einen Sitzgewinn vermelden (neu 18) – was aber von den Christdemokraten nur bedingt als Erfolg gefeiert wurde, da die CVP mit einem Wähleranteil-Plus von 0.7 Prozentpunkten nur einen kleinen Teil des Wähleranteils der BDP von 2016 (2.7%) zu erben vermochte. Die rechtsbürgerlichen FDP und SVP büssten zwar einen respektive zwei Sitze ein. Doch insbesondere die SVP interpretierte dies nicht als grosse Niederlage, denn sie blieb mit 30.3 Prozent Wähleranteil (-1.6 Prozentpunkte) und 43 Sitzen weiterhin deutlich stärkste Kraft im Kantonsparlament und kam verglichen mit den Verlusten, welche sie ein Jahr zuvor bei den Nationalratswahlen hatte einstecken müssen, diesmal mit einem blauen Auge davon. Die FDP büsste 1.3 Prozentpunkte Wähleranteil ein und holte damit noch 14.7 Prozent der Wählerstimmen und 21 Sitze. Die Kleinparteien EVP (4.2%, +0.1) und EDU (1.6%, -0.2) vermochten ihre sechs respektive zwei Sitze zu verteidigen. Neue Parteien schafften keine den Sprung ins Parlament. Die Stimmbeteiligung lag mit 33.0 Prozent nur unwesentlich höher als vor vier Jahren (32.8%). Der Frauenanteil im neugewählten Parlament beträgt 31.4 Prozent – ein satter Rückgang von fünf Prozentpunkten gegenüber 2016.

Grossratswahlen Aargau 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Neben dem Bundesrat äusserte sich auch die RK-NR ablehnend gegenüber einer bundesrechtlichen Regelung von Geschäftsmietverhältnissen während der Corona-Pandemie. Im Oktober 2020 sprach sie sich mit 14 zu 11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, mit welchem die Forderungen zweier Motionen der Wirtschaftskommissionen erfüllt werden sollten. Sie stützte ihren Entscheid auf vorgängig durchgeführte Anhörungen, die gezeigt hätten, dass die Vorlage nur bei den Mietern und Mieterinnen auf Zustimmung stosse, während sie von den Vermieterinnen und Vermietern klar abgelehnt werde. Eine Mehrheit der Kommission erachtete den rückwirkenden Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse als stossend und äusserte Bedenken zu dessen Verfassungsmässigkeit. Die Minderheit hingegen erachtete die angedachten Massnahmen als wichtigen konjunkturellen Beitrag, um eine drohende Konkurswelle bei Gastronomiebetrieben und im Detailhandel zu verhindern.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Im Oktober 2020 legte der Bundesrat den Bericht «Monitoring Geschäftsmieten» vor, dessen Erarbeitung er im April desselben Jahres im Rahmen seiner Stellungnahme zur Situation bei den Geschäftsmieten in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht rechnete basierend auf Zahlen von Wüest Partner vor, dass sich die Mietzinse von Geschäftsliegenschaften, die von der behördlich verordneten Schliessung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis am 26. April 2020 auf CHF 530 Mio. belaufen und rund 113'000 Mietverhältnisse betroffen sind. Ferner stützte sich der Bericht auf eine von gfs.bern erstellte repräsentative Umfrage bei knapp 2000 Betrieben, wobei sowohl Mietparteien als auch die Vermieterschaft befragt wurden. Die Umfrage zeigte, dass der Anteil Mieterinnen und Mieter mit Schwierigkeiten bei der Bezahlung ihrer Geschäftsmieten während des Lockdowns von 6 auf 33 Prozent angestiegen war, wobei sich Personen in der Westschweiz und im Tessin besonders betroffen gezeigt hatten. Ferner gaben 38 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, die Vermieterseite um ein Entgegenkommen bei der Miete – etwa in Form von Mietzinsreduktion, Stundung oder Ratenzahlung – gebeten und eine Antwort erhalten zu haben. Gemäss Angaben dieser Gruppe von Befragten war die Vermieterseite diesen Anfragen in 55 Prozent der Fälle nachgekommen. Die Befragung von Vermieterinnen und Vermietern ergab ein etwas anderes Bild: Neun von zehn Personen der Vermieterseite gab an, den Anfragen ihrer Mieterschaft entgegengekommen zu sein. Weitere 10 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter (und 13% der Vermieterinnen und Vermieter) hielten fest, dass es zu einer Einigung gekommen war, die durch die Vermieterseite selber initiiert worden war. Bei 40 Prozent der befragten Mietenden (36% der Vermietenden) hatte sich keine der beiden Parteien um eine vom bestehenden Mietverhältnis abweichende Lösung bemüht und bei weiteren Befragten waren Verhandlungen noch im Gange (8% resp. 7%). Ungefähr sieben von zehn Personen, bei denen es zu einer Einigung gekommen war, gaben an, dass diese zu einer Mietreduktion geführt habe, wobei sich die Mietreduktion mehrheitlich auf 50 Prozent oder weniger belief (Befragung Mieterschaft). Weiter zeigte die Befragung, dass 3 von 4 Mietenden Bundeshilfen beansprucht hatten, meistens in Form von Kurzarbeitsentschädigungen (44%), Überbrückungskrediten (26%) oder Erwerbsersatz (25%).
Nicht zuletzt warf das Monitoring auch einen Blick ins nahe Ausland. Die meisten Staaten hätten die Mieterseite bei der Deckung der Fixkosten unterstützt, eher seltener seien mietrechtliche Eingriffe festgestellt worden. Wo solche Eingriffe erfolgt seien, sei keine Mietzinssenkung beschlossen worden, sondern habe man die Zahlungs- oder Kündigungsfristen erstreckt.
Basierend auf diesen Informationen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunkturentwicklung, die auf eine «rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung» hindeute, folgerte der Bundesrat, dass es wenig Hinweise auf grössere Schwierigkeiten im Bereich der Geschäftsmieten gebe.

Berichte Monitoring Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Am 27. September 2020 fanden in Schaffhausen Kantonsratswahlen statt. Für einen der 60 Kantonsratssitze warfen insgesamt 549 Personen auf 15 Listen ihren Hut in den Ring. Die Zunahme der Kandidierendenzahl um 15 Personen im Vergleich zu den Wahlen 2016 (534) gehe alleine auf die Frauen zurück, schrieben die «Schaffhauser Nachrichten» (SN), denn die Zahl der weiblichen Kandidatinnen war auf 189 gestiegen (+2.4 Prozentpunkte (PP), Anteil neu: 34.4%) und die Zahl der männlichen Kandidierenden um 3 Personen gesunken. Von den bisherigen Kantonsratsmitgliedern stellten sich 55 zur Wiederwahl.
Stärkste Kraft im bestehenden Kantonsrat war bis anhin die SVP mit 21 Sitzen, gefolgt von der SP mit 14, der FDP mit 10, der AL und der GLP mit jeweils 4 Sitzen, den Grünen, der EDU und der CVP mit je 2 Sitzen und schliesslich der EVP mit einem Sitz. Während die Juso im Gegensatz zu den Wahlen 2016 nicht mehr antraten, versuchten die Jungen Grünen in diesem Wahljahr ihr Glück.

Anlässlich eines Podiumsgesprächs der SN im Vorfeld der Wahlen zeigten sich sowohl der Parteipräsident der Grünliberalen Christoph Hak (SH, glp) als auch Roland Müller (SH, gp), Präsident der Grünen, für die Wahlen zuversichtlich: Es bestehe im Kanton gegenwärtig eine grosse Unzufriedenheit, weshalb sie eher eine zusätzliche Mobilisierung als einen Drift der Wählerstimmen zwischen den Parteien erwarteten. Die GP, die AL und die GLP griffen in der Folge zu ähnlichen Mitteln, um diese neuen Wählenden für sich zu gewinnen: Sie alle versprachen mehr Familienpolitik im Kanton. So betonte beispielsweise AL-Präsidentin Nicole Hinder (SH, al), dass sich die Attraktivität des Kantons nicht alleine auf die Steuerpolitik beschränke und der Fokus verstärkt auch auf Familien gelegt werden müsse. Mit der aktuellen Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kanton konfrontiert, zeigten die Parteiexponenten der SVP und FDP sowie der SP unterschiedliche Herangehensweisen: Während Pentti Aellig (SH, svp) die Kostendisziplin in der Verwaltung in den Vordergrund rückte und auch FDP-Wahlkampfleiter Peter Wullschleger (SH, fdp) in den SN daran erinnerte, dass sich die Coronakrise über Jahre hinwegziehen könne und es keine Lösung sei, «nun mit der Giesskanne Geld zu verteilen», verlangte Daniel Meyer (SH, sp), dass es gerade in Krisenzeiten keine «Politik der leeren Kassen» geben dürfe. Einige Tage später überraschte die Schaffhauser FDP mit dem Motto «Solidarität der Wirtschaft» für den diesjährigen Wahlkampf. Die Freisinnigen präsentierten ein Wahlprogramm, welches einem «Strauss aus bürgerlichen, sozialdemokratischen und grünen Ideen» glich, so die SN. Man dürfe nicht gleichzeitig Gewinne privatisieren und Risiken sozialisieren, begründete die Parteiführung ihren neuen Ansatz, welcher gemäss den SN eher gewerkschaftliche Töne anschlage.

Wie bereits knapp ein Jahr zuvor bei den Nationalratswahlen schwappte die Grüne Welle bei den Wahlen 2020 erneut in den Kanton Schaffhausen über. Während die Grünliberalen mit einem Plus von 2.9 Prozentpunkten und einem neuen Wähleranteil von 8.6 Prozent einen Sitz dazugewinnen konnten und so Fraktionsstärke erreichten, freuten sich auch die Grünen über einen zusätzlichen Sitz. Sie kamen neu auf einen Wähleranteil von 5.6 Prozent, was einer Zunahme von 1.7 Prozentpunkten entspricht. Die grösste Gewinnerin des Wahlsonntags war allerdings ihre Jungpartei: Mit einem Plus von 3.4 Prozentpunkten sicherten sich die Jungen Grünen gleich zwei Sitze im Kantonsrat. Zusammen mit ihrer Mutterpartei erreichten sie somit erstmals Fraktionsstärke. Ihr Wahlziel erreichte auch die EVP mit einem zusätzlichen Sitz (Wähleranteil neu: 2.6%; +0.2 PP).
Auf der Seite der Verliererinnen stand hingegen die SP, welche 1.8 Prozentpunkte an Wähleranteil einbüsste, neu auf einen Wähleranteil von 19.7 Prozent kam und deshalb einen Sitz räumen musste. Weil die Juso nicht angetreten sei, habe die SP eine ganze Wählergruppe an die Jungen Grünen verloren, lautete das Fazit von SP-Parteipräsident Daniel Meyer. Auch die SVP verlor einen Sitz: Mit einem Minus von 1.7 Prozentpunkten kam sie neu auf einen Wähleranteil von 26.5 Prozent. Die verschiedenen Unterlisten der SVP – Junge SVP (Wähleranteil: 2.4%; +0.4 PP), die SVP Senioren (Wähleranteil: 1.0%; -0.0 PP), die SVP Agro (Wähleranteil: 2.2%; +0.1 PP) sowie die SVP KMU (Wähleranteil: 1.4%; -0.4 PP) – konnten ihren jeweiligen Sitz hingegen halten. Die FDP kam neu auf einen Wähleranteil von 13.3 Prozent (-0.6 PP) und verlor ebenfalls einen Sitz im Kantonsrat. Auch ihre Jungpartei verlor ihren Sitz – wegen einer einzigen Stimme (Wähleranteil: 0.9%; -0.8 PP). Die aufgrund dieses knappen Resultats erfolgte Wahlbeschwerde blieb allerdings erfolglos: Das Gesetz sehe auch bei sehr knappen Ausgängen keine Nachzählung vor, so das Urteil des Regierungsrats. Keine Sitzveränderungen gab es bei der AL (4 Sitze, Wähleranteil 6.1%; -0.9 PP), der EDU (2 Sitze; Wähleranteil 3.4%; -0.5 PP) und der CVP (2 Sitze, Wähleranteil 3.2%; -0.5 PP).
In der Amtsperiode 2021 bis 2024 wird die SVP damit mit insgesamt 20 Sitzen weiter die stärkste Kraft im Kantonsparlament sein, gefolgt von der SP (12), der FDP (8), den Grünen und der GLP (je 5), der AL (4) und schliesslich der EDU, CVP und EDU (jeweils 2). Die Frauen konnten im Vergleich zu den Wahlen 2016 einen zusätzlichen Sitz für sich gewinnen und werden in der kommenden Legislatur 16 der 60 Sitze besetzen (26.7%; +1.7 PP).
Von den knapp 51'000 Wahlberechtigten des Kanton Schaffhausen machten 29’113 Personen Gebrauch von ihrem Wahlrecht (57.0%), was einem Plus von über 3 Prozentpunkten im Vergleich zu den Kantonsratswahlen 2016 (53.9 Prozent) entsprach.

Viel habe sich nach dem Wahlsonntag nicht geändert, bilanzierte die SN im Nachgang an die Wahlen; insgesamt hätten nur fünf Sitze die Parteifarbe gewechselt. Zwei davon waren zu den Grünen und je einer zu den Jungen Grünen, der GLP und der EVP gewandert. Die Kantonslegislative bleibe auch nach diesen Wahlen vorwiegend bürgerlich, schlussfolgerte auch der Blick. Besonders bitter endete der Wahlsonntag für Philippe Brühlmann (SH, svp), welcher 2021 sein Präsidialjahr im Kantonsrat hätte antreten dürfen: Er verpasste die Wiederwahl. Die SVP, welche weiterhin Anspruch auf das Amt erhebe, werde sich für einen Ersatz entscheiden müssen, so die SN.
Die Schaffhauser Nachrichten prognostizierten zudem, dass sich die 46 Wiedergewählten und 14 Neugewählten in der kommenden Legislatur mit vielen gewichtigen kantonalen Themen konfrontiert sähen: den massiven finanziellen, gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der demographischen Entwicklung der alternden Schaffhauser Bevölkerung, aber auch Umwelt, Energie, Verkehr sowie verschiedenen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Polizei und Kantonsspital.

Schaffhausen Kantonsratswahl
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Wie die Bestätigungs- und Ersatzwahlen für die Standeskommission fanden auch die Bestätigungs- und Ersatzwahlen für den Appenzell Innerrhodner Grossrat 2020 an der Urne statt, da die Landsgemeinde aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht tagen konnte. Für die amtierenden Grossräte gab es innerhalb der vorgesehenen Frist keine Gegenvorschläge, womit alle automatisch wiedergewählt wurden. Somit verblieben am 23. August einzig noch die Wahlen für die freigewordenen Sitze von zurückgetretenen Mitgliedern. Von den sechs Ersatzwahlen kam es einzig im Bezirk Schwende zu einer Kampfwahl, wo sich der von der Arbeitnehmervereinigung (AVA) portierte Karl Inauen mit 284 Stimmen (absolutes Mehr: 234) durchsetzte. Da sich für sämtliche Ersatzwahlen 2020 einzig Männer zur Wahl stellten, sank der Frauenanteil im Grossrat auf 22 Prozent. Immerhin bewarb sich mit Kathrin Birrer eine Kandidatin für die fünf Wochen später stattfindende Ersatzwahl für die ehemalige Grossratspräsidentin Monika Rüegg Bless, die neu in die Standeskommission eingezogen war. Birrer wurde am 27. September ohne Gegenkandidatur gewählt.

Appenzell Innerrhoden Bestätigungswahlen Parlament
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

In der Herbstsession 2020 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist von zwei parlamentarischen Initiativen, die Erleichterungen im Bereich der Formularpflicht verlangten. Während das Anliegen Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458) die Formularpflicht bei vertraglich vereinbarter Mietzinsstaffelung aufheben wollte, beabsichtigte das Anliegen Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459), auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften auf Formularen zur Mitteilung einer Mietzinserhöhung für zulässig zu erklären. In einem Ende Juni 2020 publizierten Bericht plädierte die RK-NR für eine Verlängerung der Behandlungsfrist bis zur Herbstsession 2022. Grund dafür waren etliche hängige (Pa.Iv. 15.455; Pa.Iv. 16.451; Pa.Iv. 17.493) oder sich noch im Vorprüfungsverfahren befindende parlamentarische Initiativen (Pa.Iv. 17.491; Pa.Iv. 17.514; Pa.Iv. 17.515), allesamt aus bürgerlicher Feder stammend. Damit verknüpft war der Anspruch der Kommission, erst ein Revisionsvorhaben voranzutreiben, wenn sie sich einen Gesamtüberblick über die Situation hat verschaffen können, um danach zu entscheiden, ob die Anliegen gebündelt oder separat umgesetzt werden sollen.

Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen (Pa.Iv. 16.458)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Zusammen mit einer parlamentarischen Initiative Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458) verlängerte der Nationalrat auf Anraten seiner RK-NR in der Herbstsession 2020 die Behandlungsfrist für eine parlamentarische Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459) mit der Forderung nach Zulassung von auf mechanischem Wege nachgebildeten Unterschriften auf offiziellen Formularen zur Bekanntgabe von Mietzinserhöhungen um zwei Jahre. In ihrem Bericht hatte die zuständige Kommission ausgeführt, dass sie zuerst die Beratungen zu thematisch ähnlichen, sich im Vorprüfungsverfahren befindenden parlamentarischen Initiativen abwarten wolle, um danach zu entscheiden, ob die gesetzlichen Änderungen gebündelt oder separat in Angriff genommen werden sollen.

Autorisation de la signature reproduite par un moyen mécanique dans le droit du bail (Pa.Iv. 16.459)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Neben dem Fonds de Roulement, mit dem zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger vergeben werden, fördert der Bund preisgünstigen Wohnraum mithilfe eines zweiten zentralen Instruments: den Eventualverpflichtungen. Anfangs September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2021–2027). Darin sieht er vor, einen Rahmenkredit im Umfang von CHF 1.7 Mrd. zu sprechen, mit dem für die kommenden Jahre Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden sollen. Diese Mittel würden nur eingesetzt, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden müsste, was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war. Für die Vorperiode (2015–2021) hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung in der Höhe von 1.9 Mrd. gesprochen. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass der Beschluss, die Eventualverpflichtungen zu erneuern, sowohl auf den Verfassungsauftrag als auch auf seine Haltung gegenüber der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie die Situation auf dem Wohnungsmarkt und die aktuelle Wohnversorgung zurückzuführen sei.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2021–2027) (BRG 20.074)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung