Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Mietwesen

Akteure

Prozesse

178 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Drei Vorstösse bürgerlicher Parlamentarier und Vertreter des Hauseigentümerverbandes zielten in der Sommersession auf eine Deregulierung im Mietwesen ab. Zwei parlamentarische Initiativen Hegetschweiler (fdp, ZH) (92.445 / 93.429) von 1992 und 1993 verlangten in Form ausgearbeiteter Entwürfe Änderungen des erst 1990 in Kraft getretenen revidierten Mietrechts. Dieses habe die Stellung des Vermieters verschlechtert und halte private Investoren vom Wohnungsbau ab. Insbesondere forderte der Initiant die Abschwächung von Mietrechtsnormen in den Bereichen Anfechtbarkeit der Anfangsmiete, Kündigung und ihre Erstreckung, vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes, Mietzinsdepot, Mängelbehebung und Erneuerung des Mietobjektes, Untermiete und Eigenbedarf. Mit der zweiten, ergänzenden Initiative forderte der Initiant eine klare Regelung des Mietzinsvorbehalts. Danach müsste jeder Vermieter das Recht haben, nach zweijähriger Frist eine Erhöhungsmöglichkeit der Mieten auch ohne Vorbehalt geltend machen zu können. Eine parlamentarische Initiative Ducret (cvp, GE) (93.421) von 1993 forderte ausserdem, den durch die geltenden Bestimmungen möglichen Widerspruch, dass der von einer zuständigen Verwaltungsbehörde bestimmte Mietzins von einer richterlichen Instanz als missbräuchlich erklärt werden könne, mit einer Änderung im Mietrecht zu verhindern. Die vorberatende Rechtskommission des Nationalrates beschloss, den drei Initiativen Folge zu geben, da sich das neue Mietrecht tätsächlich in verschiedenen Punkten nicht bewährt habe und äusserst kompliziert und unüberschaubar sei. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission gegen den Widerstand der SP und der GP mit 94 zu 73 bzw. mit 105 zu 64 Stimmen.

Parlamentarische Initiativen zur Deregulierung des Mietrechts werden abgeschrieben (1997)
Dossier: Marktmiete
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Überwiesen wurde vom Nationalrat mit 72 gegen 63 Stimmen eine Motion Baumberger (cvp, ZH), welche explizit die Einführung der Marktmiete verlangt. Die SP, die GP und ein Teil der CVP-Fraktion wehrten sich vergeblich gegen einen Systemwechsel, der ihrer Meinung nach der Abschaffung des Mieterschutzes gleichkäme und drohten, wie auch der Mieterverband, mit dem Referendum. Sie beriefen sich auf den Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Studienkommission Marktmiete von 1993, der - ohne eine Empfehlung abzugeben - davon ausgeht, dass eine Einführung der Marktmiete zu Preiserhöhungen, insbesondere auch im Altwohnungsbestand, führen würde. Bundesrat Delamuraz machte sich für eine etappenweise Reform stark, die vor allem die Vereinfachung des Mieterrechts zum Ziel haben müsse. Eine reine Marktmiete sei hingegen wirtschaftlich und sozial nicht zu verkraften. Vergeblich sprach er sich für die Umwandlung der Motion in ein Postulat aus. Die Befürworter der Marktmiete sprachen sich zur „sozialen Abfederung“ des Systemwechsels für eine staatliche Subjekthilfe aus.

Übergang von der Kostenmiete zur Marktmiete (Mo. 92.3576)
Dossier: Marktmiete

Eine Motion de Dardel (sp, GE), welche den Bundesrat mit einem dringlichen Bundesbeschluss ermächtigen wollte, bei Hypothekarzinssenkungen eine allgemeine Mietzinssenkung anzuordnen, wurde vom Nationalrat auch als Postulat abgelehnt.

Keine Ermächtigung des Bundesrates zu einer Mietzinssenkung (93.3460)

Eine Univox-Umfrage über die Lebensqualität am Wohnort zeigte, dass ein Drittel der Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung gerne kaufen würde, wobei dieser Wunsch unter den Romands stärker verbreitet ist. Der Grossteil der Befragten, 80%, gibt mehr als ein Fünftel des Einkommens für das Wohnen aus. Grösstes Wohnproblem ist gemäss der Studie der Verkehr, von dem sich 60% der Befragten negativ betroffen fühlen; 25% leiden darunter.

Umfrage zur Lebensqualität am Wohnort (1994)

Der Hypothekarzinssatz geriet während des ganzen Jahres ins Rutschen. Nachdem zu Beginn des Jahres die Schweizerische Bankgesellschaft — grösste Schweizer Bank und Leaderin im Hypothekargeschäft — sowie einige Kantonalbanken den Zins für Neuhypotheken im Wohnungsbau um ein halbes auf 7% gesenkt hatten, lag er Ende des Jahres generell bei 5,5%.

Hypothekarzinsen 1992-1993

Ende September verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft, wonach Rahmenmietverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, sofern die vertragsschliessenden Parteien für die Vermieter und Mieter der Schweiz oder einer Region repräsentativ sind.

Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (BRG 93.081)

Im Nationalrat forderte de Dardel (sp, GE) eine Lockerung der bestehenden Gesetzgebung im Bereich der Kündigungen bei Zahlungsverzug. Der Motionär begründete seinen Vorstoss einerseits mit den im europäischen Vergleich rigiden schweizerischen Bestimmungen, andererseits mit der wirtschaftlichen Krise, die es immer mehr Menschen verunmögliche, für die hohen Mietkosten aufzukommen. Die Mehrheit des Rates konnte sich dieser Argumentation jedoch nicht anschliessen und verweigerte dem Vorstoss selbst als Postulat die Gefolgschaft. (Siehe auch hier.)

Kündigungen bei Mietzinszahlungsverzug (Mo. 92.3213)

Eine Motion Spoerry (fdp, ZH) (92.3138) aus dem Jahr 1992, welche eine Angleichung der Mietzinsen von Alt- und Neubauwohnungen durch einen schrittweisen Übergang zur Marktmiete forderte, überwies der Nationalrat als Postulat. Um die Einführung der Marktmiete ging es auch Baumberger (cvp, ZH), indem er deren graduelle Einführung auch im Bereich der Altbauwohnungen sowie eine Überarbeitung der Vorschriften über die Eigentumsrechte verlangte. Dabei sollten die bestehenden Rechte der Mieter gegenüber Missbräuchen gewahrt bleiben. Da der Bundesrat bereits im Herbst 1991 eine Studienkommission zur Prüfung der Frage der Marktmiete eingesetzt hatte, beschloss der Rat auf Antrag Seilers (cvp, ZH), deren Bericht abzuwarten und das Geschäft auf eine spätere Session zu verschieben.

Übergang von der Kostenmiete zur Marktmiete (Mo. 92.3576)
Dossier: Marktmiete

Im September legte eine vom Bundesrat beauftragte Studienkommission ihren Bericht über die Einführung der Marktmiete vor. Dabei kam sie im wesentlichen zu der Erkenntnis, dass ein Systemwechsel einen politischen Entscheid darstelle, konnte sich jedoch, wie aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung nicht anders zu erwarten, nicht auf eine klare Empfehlung festlegen. Für den Fall der Einführung der Marktmiete erarbeitete sie dennoch eine Reihe von Vorschlägen, welche sich vor allem auf die zu erwartenden Preissteigerungen bezogen und neben einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung eine individuelle Mietzinsbeihilfe von insgesamt zwischen CHF 0,5 und 1,5 Mrd. jährlich vorsehen, die mit der Besteuerung der sogenannten Vermieterrenten, d.h. der zusätzlichen Mieteinnahmen der Hausbesitzer, erbracht werden soll.

Bericht über die Einführung der Marktmiete (1993)
Dossier: Marktmiete

Das Sinken des Hypothekarzinses schlug sich bis Mitte des Jahres noch nicht auf die Mietpreise nieder. Nach den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) stiegen die Mieten von November 1992 bis Mai 1993 gesamthaft um 2,6%. In der vorangegangenen Halbjahresperiode hatte der Anstieg 2,8% betragen. Auf das Jahr gesehen, d.h. von Mai 1992 bis Mai 1993 erhöhten sich die Mietpreise generell um 5,4%. Die Teuerungsraten lagen bei alten und neuen, d.h. vor bzw. nach 1947 erstellten Wohnungen, annähernd gleich hoch. Im genannten Zeitraum schlugen die Mietkosten bei 35% der erfassten 110'000 Mietpreise auf, bei 64% blieben sie stabil und bei 1% sanken sie. Die bislang vom BfS halbjährlich erhobene Mietpreisstatistik wird ab August 1993 im Rahmen des revidierten Konsumentenpreisindexes nach einer neuen Methode berechnet und nicht mehr separat publiziert.

Landesindex der Wohnungsmiete (1991-1998)

Nachdem im Sommer schon von einer weiteren Erhöhung der Hypothekarzinsen gemunkelt worden war, gerieten die Zinssätze im Spätherbst ins Rutschen. Als erstes führendes Institut senkte der Schweizerische Bankverein anfangs Oktober die Zinsen für Neuhypotheken um ein Viertel Prozent auf 7.75 Prozent. Der Zinssatz für Althypotheken blieb vorläufig unverändert bei 7 Prozent. Gut eine Woche später doppelte die Bankgesellschaft, und in ihrer Folge die Zürcherische als erste grosse Kantonalbank, mit einer Reduktion der Zinsen für Neuhypotheken auf 7.5 Prozent nach. Ende Jahr überraschte die Berner Kantonalbank, indem sie einen einheitlichen Hypothekarzinssatz von Alt- und Neuhypotheken von 6.75 Prozent festlegte. Den gleichen Einheitssatz hatte zuvor bereits die Migros-Bank eingeführt. (Siehe auch hier.)

Hypothekarzinsen 1992-1993

Laut einer im Herbst 1991 durchgeführten Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen lagen die Wohnkosten für rund einen Drittel aller Miet- und Eigentumshaushalte an der Grenze der finanziellen Tragbarkeit oder gar darüber. Innerhalb dieser Gruppe besonders betroffen waren gemäss der Studie Bezieher von Renten, denen zusätzlich auch kaum Alternativen offen ständen. Die durchschnittliche Brutto-Miete errechnete das Bundesamt für Oktober 1991 auf gut CHF. 1'000. Rund ein Viertel der Haushalte hatten gemäss der Studie in den Jahren 1990 und 1991 keinen Mietaufschlag hinzunehmen, während sich bei drei von fünf Haushalten die Miete in diesem Zeitraum bis zu 10 Prozent verteuerte und ein weiteres knappes Viertel gar einen Aufschlag von 16 Prozent und mehr zu verkraften hatte.

Landesindex der Wohnungsmiete (1991-1998)

Gemäss dem Bundesamt für Statistik erhöhten sich die Mietpreise in dem Zeitraum von November 1991 bis November 1992 um durchschnittlich 5.8 Prozent, wobei sich das Wachstum in der zweiten Halbjahresperiode gegenüber der ersten verlangsamte und sowohl bei alten und neuen (vor oder nach 1947 erstellten) Wohnungen in beiden Halbjahresperioden jeweils 2.6 Prozent betrug. Von den im November 1992 erfassten über 110'000 Mietpreisen blieben gut zwei Drittel stabil, ein Drittel stieg an und 1 Prozent ging zurück.

Landesindex der Wohnungsmiete (1991-1998)

Eine Motion des Genfer Sozialdemokraten de Dardel (92.3213) für einen grösseren Kündigungsschutz der Mieter bei Zahlungsverzug wurde von Leuba (lp, VD) und Hegetschweiler (fdp, ZH) bekämpft und damit der Diskussion vorläufig entzogen. Ebenso erging es einer Motion V. Spoerrys (fdp, ZH) für eine bedingte Erhöhung der Mietzinsen von Altwohnungen zur Verbilligung der Mieten von Neubauwohnungen (92.3138, siehe auch hier.)

Bekämpfte Motionen zur Miete (1992)

Auf Beschluss des Bundesamtes für Wohnungswesen und angesichts der immer noch prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt wurde der Anfangssatz für Grundverbilligungen von Mietzinsen von 5.6 Prozent auf 6.1 Prozent erhöht. Damit sollen durch rückzahlbare Vorschüsse die Mietzinsen oder Eigentümerlasten in den ersten Jahren unter das kostendeckende Niveau gesenkt werden. Die Massnahme wurde auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt.

Anfangssatz für Grundverbilligungen von Mietzinsen wird erhöht

Mit bösen Prognosen wartete der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) im Falle einer europäischen Integration der Schweiz auf. Das Wegfallen des schweizerischen «Zinsbonus», d.h. die Angleichung an die in der Europäischen Gemeinschaft herrschenden Zinssätze, hätte im Extremfall eine Mietzinserhöhung von über einem Viertel zur Folge. Um der erwarteten Verschlechterung der Situation auf dem Wohnungsmarkt in den neunziger Jahren zu begegnen, schlug der SMV bei einem Anstieg des Hypothekarzinses auf über 7 Prozent einen kurzfristigen, vorübergehenden Überwälzungsstopp vor. Ebenso seien die Überwälzungssätze nach unten zu korrigieren. Mittelfristig sollte der über fünf bis zehn Jahre geglättete Zinssatz für erste Hypotheken als Bemessungsgrundlage für zulässige Mietzinserhöhungen herbeigezogen, längerfristig Kapitalien der zweiten Säule in den Wohnungsbau gelenkt werden. Der Bund wurde aufgefordert, durch Förderungsmassnahmen den Mehrbedarf an Wohnungen decken zu helfen sowie durch Besteuerung baureifen Landes zum Verkehrswert der Baulandhortung entgegenzuwirken.

Prognosen zu den Mietzinsen im Fall einer europäischen Integration der Schweiz

Eine letztes Jahr von Paul Rechsteiner (sp, SG) eingereichte parlamentarische Initiative für ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieterinnen und Mieter wurde von der zuständigen Nationalratskommission im Februar mit zwölf zu zehn Stimmen angenommen.

Parlamentarische Initiative für ein Vorkaufsrecht für Mieter (91.423)

Im Oktober 1990 hatte Thür (gp, AG) eine Motion für eine Verstetigung der Hypothekarzinsen eingereicht. Der Bundesrat, welcher die Umwandlung der Motion in ein Postulat durchsetzte, konnte dem Motionär immerhin mitteilen, dass ein zu der betreffenden Problematik durchgeführtes Vernehmlassungsverfahren im Moment ausgewertet werde.

Verstetigung der Hypothekarzinsen (Mo. 90.838)

Im Oktober 1990 hatte Ständerat Cottier (cvp, FR) eine parlamentarische Initiative hinsichtlich des Bundesbeschlusses über die Förderung der kantonalen Miet- und Hypothekarzinszuschüsse eingebracht, welche von der zuständigen Kommission genehmigt worden war. Gut ein Jahr später, nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens, legte die Kommission sie dem Plenum sowie dem Bundesrat vor. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar wies letzterer die Initiative zurück, da seiner Ansicht nach die darin geforderten Einzelmassnahmen, deren Auswirkungen zudem nicht immer absehbar seien, hinter einer globaleren und koordinierteren Lösung, wie sie vom Bundesrat im Rahmen des Geschäfts „Weiterentwicklung im Bodenrecht“ in die Wege geleitet worden sei, zurückzutreten hätten.

Diese Erläuterungen sowie die negativen Reaktionen während der Vernehmlassung überzeugten die Ständeratskommission, so dass sie in der Frühjahrssession dem Plenum den Rückzug der Initiative bekanntgab. Freilich wurde der Bundesrat in einer als Ersatz dazu eingereichten Kornmissionsmotion aufgefordert, gestützt auf die Abklärungen der im September 1991 eingesetzten Studienkommission «bis Ende 1993 geeignete Massnahmen vorzuschlagen, die im Sinne einer subsidiären und zeitlich befristeten Bundeshilfe eine Subjekthilfe im Wohnungswesen ermöglichen».

Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzuschüsse (Mo. 90.259, Mo. 90.778, Mo. 90.839)

Nach dem vom Bundesamt für Statistik halbjährlich berechneten Index für Wohnungsmieten, erhöhte sich das Niveau der Mietpreise im November 1991 im Vergleich zum Vorjahresmonat gesamtschweizerisch um 8,5%. Im Jahresmittel ergab sich gar eine Mietzinserhöhung von 9,9%. Der im letzten Halbjahr eingetretene Anstieg der Mietkosten ist in erster Linie eine Folge der angehobenen Hypothekarzinssätze und betrifft sowohl die alten wie die neuen, d.h. vor oder nach 1947 erstellten Wohnungen in etwa gleichem Masse.

Landesindex der Wohnungsmiete (1991-1998)

Der letztes Jahr von der zuständigen Kommission des Ständerats erarbeitete Vorentwurf zu einem Bundesbeschluss "über die Förderung kantonaler Miet- und Hypothekarzinszuschüsse", welcher als kurzfristige und subjektbezogene Massnahme gegen die Teuerung im Bereich der Hypothekarzinsen gedacht war, wurde in der Vernehmlassung mit wenig Begeisterung aufgenommen. Zwar wurde allgemein die mit dieser Massnahme angestrebte Linderung von Härtefällen begrüsst, doch warnten insbesondere die SP und der Mieterverband davor, es bei solchen Einzelmassnahmen bewenden zu lassen, während sich mehrere Kantone, welchen der Vollzug des Beschlusses obläge, kritisch über dessen Umsetzbarkeit in die Praxis äusserten. Trotz dieser skeptischen Stellungnahmen sprach sich im November die damit betraute Kommission des Ständerates dafür aus, das Projekt weiter zu verfolgen.

Bundesbeschluss über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen (BRG 90.055)

Die Entwicklung im Bereich der Hypothekarzinsen bewegte auch 1991 viele Mitglieder des Parlaments. Bereits in der Frühjahrssession wurde im Nationalrat eine Reihe von Motionen zu diesem Thema eingereicht. Die Motion zur Finanzierung von Hypotheken, welche der Ständerat Ende letzten Jahres angenommen hatte, wurde von der grossen Kammer als Postulat überwiesen.

Die Entwicklung im Bereich der Hypothekarzinsen bewegte auch 1991 viele Mitglieder des Parlaments

Gleiches geschah mit einer Motion, mit welcher die LdU/EVP-Fraktion im wesentlichen die Einführung einer Amortisationspflicht für Hypotheken verlangt hatte. In seiner Antwort hatte sich der Bundesrat bereits im Februar dazu bereit erklärt, diese Frage durch eine von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, weshalb der Vorstoss nicht in der zwingenden Form der Motion entgegenzunehmen sei. Ein ähnliches Postulat (Po 90.718) Eisenring (cvp, ZH) hinsichtlich der Zwangsamortisation von Hypotheken wurde vom Nationalrat ebenfalls überwiesen.

Amortisationspflicht für Hypotheken

Ende Dezember beauftragte der Bundesrat das EVD mit der Ausarbeitung einer Botschaft, wonach Rahmenmietverträge zwischen Hauseigentümer- und Mieterorganisationen für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn die beteiligten Organisationen gesamtschweizerisch oder regional repräsentativ sind. Damit nahm die Regierung die überwiegend positiven Reaktionen während der Vernehmlassung auf, in deren Folge sich einzig die FDP sowie einige deutschschweizerische Kantone skeptisch geäussert hatten, während die Massnahme insbesondere in der Romandie auf ein positives Echo gestossen war.

Von dort, nämlich dem Kanton Genf, war auch eine entsprechende Standesinitiative (Kt. Iv. 90.200) eingereicht worden, welche bereits letztes Jahr vom Ständerat gutgeheissen worden war. Im März schloss sich der Nationalrat diesem Urteil an, wobei seine Unterstützung mit 48 zu 43 Stimmen allerdings recht knapp ausfiel. Seine Kritik beschränkte sich dabei jedoch ausschliesslich auf den Buchstaben b der Initiative, welcher gesetzliche Bestimmungen zur Festlegung eines dem Durchschnitt von fünf Jahren entsprechenden Hypothekarzinssatzes als Bezugsgrösse forderte. Der Nationalrat gab auf Antrag seiner Kommission auch einer parlamentarischen Initiative Guinand (lps, NE) (Pa. Iv. 90.260) Folge, welche ebenfalls die Möglichkeit, Rahmenmietverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, einführen will.

Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (BRG 93.081)