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Die Schweizerische Nationalbank hielt an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs grundsätzlich fest. Das Anfangs Jahr gesetzte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2.0 Prozent wurde mit 2.9 Prozent allerdings deutlich übertroffen. Ein wichtiger Grund dafür lag darin, dass sich die Nationalbank in der Folge des Börsenkrachs und des Kursverfalls des Dollars veranlasst sah, die Banken mit vermehrter Liquidität zu versorgen.

Schweizerische Nationalbank hielt 1987 an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs fest

Die anhaltend gute Wirtschaftslage bot den verantwortlichen Behörden keinen Anlass, von ihrer bisherigen Linie in der Konjunkturpolitik abzuweichen. Nachfrageorientierte Massnahmen wurden angesichts der guten Beschäftigungslage weder gefordert noch in Aussicht gestellt. Da sich das Wachstum gegenüber dem Vorjahr wieder abschwächte, drängten sich auch keine Konjunkturdämpfungsmassnahmen auf. Die Ausgaben der öffentlichen Hand verhielten sich weitgehend konjunkturneutral. Das erklärte konjunkturpolitische Hauptziel, eine relative Preisstabilität zu gewährleisten, konnte bei einer Teuerungsrate von 0.8 Prozent im Jahresdurchschnitt erreicht werden. Neben den Preissenkungen für importierte Rohstoffe und dem Wertverlust des US-Dollars trug dazu auch die Geldmengenpolitik der Nationalbank Wesentliches bei. Die bereinigte Notenbankgeldmenge wuchs entsprechend der Zielsetzung um 2.0 Prozent.

Konjunkturpolitik 1986 unverändert

Ungeachtet der wirtschaftspolitischen Strategie bildet die genaue Beobachtung des wirtschaftlichen Geschehens eine wichtige Grundlage für die Lageanalyse und die Massnahmenbeurteilung. Mit einer Verordnungsänderung zentralisierte der Bundesrat alle periodisch wiederholten grösseren Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik beim Bundesamt für Statistik (BFS). Damit verbesserte er einerseits die Koordination dieser Erhebungen und beendete andererseits einen Kompetenzstreit zwischen dem BFS und dem BIGA, welches bisher einen Teil dieser Statistiken betreut hatte.

Die revidierte Verordnung über Konjunkturbeobachtung und -erhebungen tritt am 01.07.1987 in Kraft. Die bisherigen Doppelspurigkeiten und unterschiedlichen Erhebungskonzepte waren auch von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats beanstandet worden.

Verordnungsänderung bei Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik

Angebotsseitige Massnahmen werden gegenwärtig von vielen Politikern und Wissenschaftern einer nachfrageorientierten Steuerung des Wirtschaftswachstums vorgezogen. Der ehemalige Direktor des BIGA, Nationalrat Bonny (fdp, BE), regte eine entsprechende Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen BFK an. Gemäss seinem vom Rat überwiesenen Postulat soll sich dieses Amt in Zukunft schwergewichtig und kontinuierlich der Technologieförderung annehmen. Die 1986 erfolgte Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit einer schweizerischen Beteiligung an Projekten des europäischen Technologieförderungsprogramms EUREKA durch die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung stellt einen Schritt in der gewünschten Richtung dar. Hans Sieber, der zum neuen Direktor des BFK gewählt wurde, äusserte sich positiv zu einer Ausweitung des Aufgabenbereichs seines Amtes im Sinne des Postulats Bonny. Er wies ferner darauf hin, dass sein Vorgänger W. Jucker diese Entwicklung mit der Aufwertung der Innovationsförderung bereits eingeleitet hatte.

Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen (Po. 85.949)

Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.2 Prozent unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen drei Prozent. Sie näherte sich damit jener Grösse von zwei Prozent an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund +2 Prozent an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als präventives Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Krisen stand im Parlament der Vorschlag des Bundesrates für eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven zur Debatte. Mit dieser Revision soll die seit 1951 gültige Regelung, die es den Unternehmen erlaubt, einen Teil des Reingewinns mit Steuervorteilen für schwierige Zeiten zurückzulegen, attraktiver gestaltet werden. Die Vorlage fand in beiden Kammern gute Aufnahme. Umstritten war allerdings die Klausel, die es dem Bundesrat erlaubt hätte, dem Parlament nötigenfalls, d.h. bei zu geringen Einlagen, ein Obligatorium für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern zu beantragen. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen opponierten dieser von den Unternehmerverbänden strikte abgelehnten Kompetenzeinräumung. Hinter den Bundesrat stellten sich die Linke und die kleinen Parteien der Mitte, während die CVP — wie übrigens auch in andern wirtschaftspolitischen Fragen — gespalten war. Im Nationalrat obsiegten zwar zunächst die Befürworter, nachdem sich aber die Ständekammer mit deutlichem Mehr gegen Vorkehren zur allfälligen Einführung eines Obligatoriums ausgesprochen hatte, fügte sich die Mehrheit der Volksvertreter diesem Entscheid. Die untere Grenze für die Begünstigungsberechtigung wurde etwas flexibler gestaltet, indem die Kantone berechtigt sind, diese mit dem Einverständnis des Bundesrates von 20 auf 10 Mitarbeiter zu reduzieren. Im Interesse der Unternehmer liegt ebenfalls die Erhöhung der Obergrenze der gesamten Einlagen von 10 auf 20 Prozent (bei besonders kapitalintensiven Unternehmen 30%) der jährlichen Lohnsumme. Die Botschaft sah vor, dass die Freigabe der Reserven nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei drohenden Schwierigkeiten präventiv fir strukturverbessernde Investitionen erfolgen kann. Das Parlament erweiterte diesen Paragraphen in dem Sinn, dass für Branchen (nicht aber für einzelne Unternehmen, wie zuerst vom Ständerat beschlossen) die Bewilligung für die; Reserveauflösung auch bei einem ausgewiesenen aussergewöhnlichen Investitionsbedarf erteilt werden kann.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Spürbar geringer fiel demgegenüber der allgemeine Zufriedenheitsgrad nach der parlamentarischen Behandlung des Preisüberwachungsgesetzes für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmen und Organisationen, namentlich von Kartellen, aus. Hauptstreitpunkt bei diesem Gesetz, das den 1982 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über die Preiskontrolle realisieren will, bildete die Frage, ob es auf den erwähnten Märkten sämtliche Preise für Güter und Dienstleistungen erfassen soll. Die Konfliktlinie im Parlament verlief ähnlich wie beim Kartellgesetz. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen sowie ein Teil der CVP plädierten für eine Nichtunterstellung der Zinsen auch in den Fällen, wo diese, wie etwa die Hypothekarzinsen, von regionalen Zinskonvenien festgelegt werden. Das ungehinderte Funktionieren dieser Abmachungen ist ihrer Meinung nach für die Existenz der kleinen Banken lebenswichtig. Zudem hielten sie dafür, dass die Entgelte für das Bereitstellen von Kapital (Zinsen) analog zu den Entschädigungen für den Einsatz von Arbeitskraft (Löhne) behandelt werden müssten. Der Bundesrat sprach sich im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsrechts gegen die Ausklammerung bestimmter Branchen aus; eine Gefährdung der Durchführung geldpolitisch begründeter Massnahmen der Nationalbank durch die Preisüberwachung hatte er in seinem Entwurf von vornherein ausgeschlossen. Unter Namensaufruf strichen der Nationalrat (90 : 79 Stimmen) und der Ständerat (25 : 7) die Kredite aus dem Kompentenzbereich des Preisüberwachers. Ebenfalls nicht zur Zufriedenheit der Initianten fielen die Entscheide in bezug auf die Überwachung von Preisen aus, die entweder von den Behörden festgelegt resp. genehmigt oder aber durch eine Verwaltungsinstanz kontrolliert werden. Gemäss Ratsbeschluss kommt dem Preisüberwacher im ersten Fall lediglich ein Empfehlungsrecht zu, im zweiten muss er nicht einmal – wie dies die Exekutive immerhin vorgeschlagen hatte – konsultiert werden. In persönlichen Erklärungen im Rat bezeichneten enttäuschte Vertreterinnen der Konsumenten, aber auch ein Sprecher der SP das Gesetz als nicht dem Verfassungsauftrag entsprechend. Erstere lehnten die Vorlage bei der Schlussabstimmung im Parlament ab, die SP und die äussere Linke enthielten sich der Stimme. Da im neuen Gesetz u.a. die Versicherungsprämien, die Spitaltaxen, die Verkehrstarife, die Hypothekarzinsen und die Preise für Landwirtschaftsprodukte der Verfügungsgewalt des Preisüberwachers entzogen sind, kann nach Ansicht der Kritiker davon kein namhafter Beitrag zur Tiefhaltung der Lebenskosten erwartet werden. Immerhin verzichteten die Opponenten in der Folge darauf, das Referendum zu ergreifen; die Fédération romande des consommatrices kündigte jedoch eine neue Volksinitiative an, in welcher unter anderem die Zinsen explizite Erwähnung finden sollen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Von den Parteien und Verbänden sprachen sich die CVP, die SP, der Landesring und die PdA sowie die beiden Gewerkschaften SGB und CNG für die Innovationsrisikogarantie aus, FDP, SVP, Liberale, EVP, NA und POCH bekämpften sie ebenso wie der Vorort und der Gewerbeverband. Abweichende Losungen gaben folgende Kantonalsektionen aus: LdU/SH, CVP/ZG (Nein) sowie FDP/GE, SVP/GR, LP/NE, EVP/SG (Ja). Das Nein der POCH orientierte sich an wachstumskritischen Argumenten.

Am 22. September lehnte der Souverän die Vorlage mit 695'288 : 917'507 Stimmen recht deutlich ab. Eine klare Zustimmung ergab sich lediglich in den Kantonen Jura, Neuenburg, Genf und Tessin; damit zeigte sich einmal mehr, dass die deutschsprachige Schweiz staatliche Eingriffe ins Wirtschaftssystem spürbar kritischer beurteilt. Eine Nachanalyse auf Befragungsbasis ergab, dass die Stimmbürger über die IRG zwar angesichts des komplexen Inhalts recht gut informiert waren, dass sie sich in ihrer grossen Mehrheit davon jedoch kaum stark betroffen fühlten. Nach der Abstimmung konnte als Fazit zumindest festgehalten werden, dass die Diskussion über die IRG dazu geführt hatte, dass gewisse Probleme kleiner und mittlerer Firmen bei der Beschaffung von Risikokapital erkannt und von Kantonal- und Geschäftsbanken entsprechende Lösungsmodelle ausgearbeitet worden sind.

Im Nationalrat regte der Freisinnige Bonny (BE) mit einem Postulat die schwergewichtige Ausrichtung dieses Bundesamtes auf Fragen im Zusammenhang mit der Technologieförderung an.

Abstimmung vom 22.09.1985

Beteiligung: 40.87%
Ja: 695'288 (43.11%) / Stände: 5.5
Nein: 917'507 (56.89%) / Stände: 17.5

Parolen:
- Ja: CVP (2*), LdU (1*), PdA, SPS (1*), GPS; SGB, CNG
- Nein: EVP (1*), FDP (2*), LPS (1*), NA, POCH, SVP (1*), EDU; Vorort, SGV
- Stimmfreigabe:
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Da der Gewerbeverband mit Unterstützung des Vororts erfolgreich das Referendum gegen die Innovationsrisikogarantie (IRG) ergriffen hatte, kam es auf dem Gebiet der Strukturpolitik im Berichtsjahr zu einer Volksabstimmung. Die Fronten waren spätestens seit der Parlamentsdebatte von 1984 bezogen und auch neue Argumente tauchten im Abstimmungskampf keine mehr auf. Von Anfang an war klar, dass die Auseinandersetzung nicht die an sich geringe Summe zum Thema hatte, die der Staat zur Risikoabdeckung zur Verfügung stellen wollte, sondern die grundsätzliche Frage nach der Rolle des Staates im Wirtschaftssystem. Nach den Befürwortern handelte es sich bei der angestrebten staatlichen Rückversicherung für die Anbieter von Risikokapital zugunsten technologisch fortschrittlicher Projekte um eine wichtige Hilfe für kleinere Unternehmen. Diese Massnahme würde ihrer Meinung nach nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gegenwart förden, sondern auch verhindern helfen, dass die Schweiz künftig im weltweiten Konkurrenzkampf ins Hintertreffen gerät. In den Augen der Gegner sind derartige Stützungsmassnahmen völlig inopportun, da erstens kein technologischer Rückstand der einheimischen Industrie auszumachen sei und zweitens ernsthafte Probleme bei der Finanzierung von erfolgversprechenden Projekten nicht bestehen würden. Die Wirtschaft erwarte vom Staat keine Hilfestellung bei unternehmerischen Investitionsentscheiden, sondern Zurückhaltung in der Steuerpolitik, den Abbau von administrativen Vorschriften und die Förderung der Forschung und Ausbildung.

Im Sinne einer allgemeinen Begünstigung von Risikokapital überwies der NR eine Motion Feigenwinter (cvp, BL), welche unter anderem die Aufhebung bzw. Reduktion der Emissionsabgabe bei der Bildung von neuem Risikokapital bei Aktiengesellschaften verlangt

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Das im Gegensatz zur geplanten IRG unumstrittene Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) konnte im Berichtsjahr sein zehnjähriges Bestehen feiern, was Anlass zu einem Rückblick bot. Rund zwei Drittel des Territoriums der Schweiz mit etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung dürfen heute Beihilfen gemäss IHG in Anspruch nehmen. Für mehr als 2'000 Infrastrukturvorhaben konnten bisher zinsverbilligte Darlehen von gegen CHF 550 Mio zugesichert werden. Damit gelang es, in strukturell benachteiligten Regionen ein Investitionsvolumen von ca. CHF 3.5 Mia. auszulösen. Die Auswirkungen der Regionalpolitik und darüber hinaus auch diejenigen der Gesamtheit der staatlichen Handlungen sind während der vergangenen acht Jahre im Rahmen des grossangelegten Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» untersucht worden. Den spezifischen regionalpolitischen Instrumenten konnte in diesen Analysen ein recht gutes Zeugnis ausgestellt werden. Räumliche Effekte, die vielfach ungewollt sind, haben allerdings auch die meisten übrigen staatlichen Handlungen zur Folge. Die Untersuchungen zeigten, dass durch diese die bestehenden regionalen Ungleichgewichte oft noch verstärkt und damit die Ziele der Strukturpolitik gefährdet werden.

Der 1984 vom Parlament beschlossene Ausbau der regional- und strukturpolitischen Instrumente wurde auf den 15. April in Kraft gesetzt.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die am heftigsten geführte wirtschaftspolitische Auseinandersetzung fand auf dem Gebiet der Strukturpolitik statt. Die regional stark differenzierte Verfassung des Arbeitsmarktes einerseits und der Verlust von Weltmarktanteilen in einigen der sogenannten Wachstumsbranchen andererseits sind Anzeichen dafür, dass sich die schweizerische Wirtschaft weiterhin strukturellen Problemen ausgesetzt sieht. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr ein Paket mit «Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Wirtschaft» vorgelegt. Darin schlug er den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums sowie die Schaffung einer Innovationsrisikogarantie vor. Ziel dieser staatlichen Massnahmen ist die Verbesserung der Angebotsbedingungen, um der privaten Wirtschaft den Anschluss an die internationale Entwicklung und den beschleunigten technischen Fortschritt zu erleichtern sowie die im Inland bestehenden räumlichen Ungleichgewichte abzubauen. Da die Innovationsrisikogarantie im Gegensatz zum Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums auf heftige Gegenwehr stiess, wurde sie vom erstberatenden Ständerat aus dem Paket herausgelöst und separat behandelt.

Anlässlich der Richtliniendebatte hatte der Nationalrat eine Motion der SP für ein Sofortprogramm zugunsten der Grundlagenforschung und der Regionalpolitik abgelehnt. In einem Bericht bescheinigte die OECD der Schweiz, dass sie den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verpasst hat; in einigen Teilbereichen habe sie jedoch ihren früher innegehabten Vorsprung auf andere Industrieländer eingebüsst.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wie bereits im Vorjahr standen 1984 kaum Grundsatzdebatten über das Wirtschaftssystem im Vordergrund. Vielmehr ging es um die Frage, von welchem Moment an staatliche Aktivitäten und Interventionen sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten eines grundsätzlich marktwirtschaftlichen Systems auszuwirken beginnen. Der weitgehend graduelle Charakter dieser Kontroverse zeigte sich in der Strukturpolitik, wo die bürgerlichen Parteien staatliche Interventionen im Rahmen der Regionalpolitik zwar günstig beurteilten und für ausbauwürdig hielten, ein Teil von ihnen hingegen Eingriffe zur Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung und Verwendung neuer Technologien kategorisch ablehnte. In diesem Bereich ist ihrer Meinung nach der Wirtschaft am besten mit der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, d.h. einem Abbau von fiskalischen und administrativen Belastungen sowie einer auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichteten Forschungs- und Bildungspolitik geholfen.

Eine wohl nicht ganz ernst gemeinte Volksinitiative «Eigentum für alle», mit der eine radikale Umkrempelung der Besitzverhältnisse angestrebt wurde, fand bei keiner bekannten politischen Organisation Unterstützung und ist nicht zustandegekommen.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.6 Prozent (vorgesehen waren 3.0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund drei Prozent die Beibehaltung dieses Kurses geplant.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Der Gesetzesentwurf wurde sowohl von den Befürwortern als auch von den seinerzeitigen Gegnern der Volksinitiative als politisch gangbarer Kompromiss gewertet. Es wurde freilich ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass sich in weiten Bevölkerungskreisen Enttäuschung verbreiten könnte, wenn diese konstatieren müssten, dass der von ihnen herbeigewünschte Preisüberwacher bei einer Vielzahl von Preiserhöhungen infolge der wettbewerbspolitischen Beschränkung seines Aktionsfeldes gar nicht eingreifen kann. Noch vor der Veröffentlichung der Botschaft hatten der SGB, der Schweizerische Mieterverband und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Eingabe die Unterstellung der Kredite unter das Gesetz verlangt.

Die namhafteste Opposition kam von den Banken, die sich gegen den Einbezug der Kredite und damit der Zinsen wandten. Da in diesem Bereich oft in sogenannten Konvenien lokale Absprachen vorgenommen werden, könnten gewisse Zinsen (z.B. für Hypotheken) von der Kontrolle erfasst werden. Vorgesehen ist allerdings, dass die geldpolitisch motivierten Massnahmen der Nationalbank damit nicht unterlaufen werden dürfen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates stimmte mit knapper Mehrheit für die Unterstellung der Kredite unter das Preisüberwachungsgesetz und nahm auch sonst am Entwurf keine bedeutenden Anderungen vor.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten – namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten – die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Wie bereits während der parlamentarischen Behandlung abzusehen war, ergriffen die Gegner der IRG unter Anführung des Gewerbeverbandes, dem sich mit dem Vorort auch die andere grosse Unternehmerorganisation anschloss, das Referendum. Dabei stützten sie sich neben den bereits erwähnten ordnungspolitischen Argumenten auch auf Umfragen unter ihren Mitgliedern, die diese Art staatlicher Innovationsförderung mehrheitlich ablehnten. Dieses Desinteresse ist freilich nicht überraschend, da einerseits nur ein kleiner Teil von ihnen im allein begünstigten Bereich der Entwicklung technologisch fortgeschrittener Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tätig ist und ihnen andererseits von derartigen Innovationen unliebsame Konkurrenz erwachsen kann. Die Banken, denen bei der Aufbringung und Vermittlung von Investionskapital eine wichtige Rolle zukommt, haben gegen die IRG in ihrer redimensionierten Form keine grundlegenden Einwände, obwohl auch sie generelle fiskalische Entlastungen für Risikokapital vorziehen würden.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Bei der Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson – mit zugehörigem Stab – betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die seit 1951 gültigen Vorschriften über die freiwillige Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven hatten sich in den letzten Jahren als zuwenig attraktiv erwiesen, um ihren Zweck erfüllen zu können. Nachdem die Vernehmlassung zum Entwurf für ein neues Gesetz weitgehend positiv verlaufen war, legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor. Dadurch, dass die steuerliche Begünstigung bereits bei der Reservenbildung und nicht erst bei ihrer Auflösung eintritt, will er die Unternehmen wieder vermehrt zur Bildung von Rücklagen für schwierige Zeiten animieren. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sollen die Arbeitsbeschaffungsreserven nicht nur in konjunkturellen Krisenzeiten branchenweise (und bloss als Ausnahme für Einzelbetriebe) freigegeben werden, sondern auch unter normalen Verhältnissen individuell für Unternehmen, die sich mit Investitionen präventiv gegen strukturelle Probleme wappnen wollen. Um eine genügende Liquidität der Mittel zu gewährleisten, müssen diese gemäss dem Entwurf vollständig auf einem zinstragenden Sperrkonto beim Bund oder im Bankensystem angelegt werden. Anrecht auf diese Begünstigungen haben Unternehmen des zweiten und dritten Sektors mit mindestens 20 Arbeitnehmern. Wie in der bisherigen Regelung soll die Reservenbildung auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompentenz einräumen, im Falle ungenügenden Zuspruchs dem Parlament ein Obligatorium für Betriebe mit mindestens 100 Arbeitnehmern zu beantragen. In der vorberatenden Nationalrat-Kommission stiess namentlich die Kompetenz zum Erlass eines Obligatoriums auf eine gewisse Opposition

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Von einiger Bedeutung für die Effizienz politischer und ganz besonders wirtschaftspolitischer Massnahmen ist die Qualität der zur Verfügung stehenden Statistiken. Mit einem neuen Bundesgesetz über die amtliche Statistik sollen klare rechtliche Grundlagen für entsprechende Erhebungen geschaffen und namentlich die Koordination der diesbezüglichen Aktivitäten bei den diversen Verwaltungsstellen verbessert werden. In der im Berichtsjahr abgeschlossenen Vernehmlassung fand diese Zielsetzung zwar allgemein Anerkennung, von Wirtschaftskreisen wurde jedoch unter anderem kritisiert, dass die Bereiche, in denen die Verwaltung Erhebungen durchführen könne, zu weit gefasst seien. Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft, die er aber laut der Prioritätenordnung zu den Richtlinien für die Regierungspolitik nicht vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorlegen wird.

Verordnungsänderung bei Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik

In den binnenwirtschaftlichen Bereich fällt das Kernstück des Massnahmenpakets, nämlich das sogenannte Beschaffungsprogramm. Dieses sieht Bundesaufträge an die Privatwirtschaft in der Höhe von knapp CHF 665 Mio vor. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Vorhaben, die ohnehin realisiert würden. Das Programm umfasst hauptsächlich Ausrüstungsinvestitionen und Rüstungsgüter. Für letztere sind über CHF 270 Mio bestimmt. Das zeitliche Vorziehen der Aufträge müsste konsequenterweise später zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushaltes führen. Von den Käufen der Eidgenossenschaft erwartet man, dass sie weitere Aufträge – von der Seite Dritter sowie von der Seite von Kantonen und Gemeinden – auslösen; insgesamt sollte sich so ein Auftragsvolumen von etwa CHF 1.7 Mil. ergeben. Neben den Beschaffungsvorhaben beinhaltet das Beschäftigungsprogramm in seinem binnenwirtschaftlichen Teil Massnahmen zur Förderung der Forschung (25 Mio) sowie Kredite für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen (0.8 Mio).

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Im aussenwirtschaftlichen Bereich des Pakets dominiert die Erhöhung des Bundesvorschusses an die Exportrisikogarantie um 80 Mio für 1983 und um 90 Mio für 1984. Mit dieser Massnahme lassen sich Gebührenanpassungen und Leistungsminderungen der Versicherung vermeiden, die sich angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten vieler Abnehmerländer unserer Exportindustrie aufgedrängt hätten. Des weiteren stockte das Parlament den bestehenden Rahmenkredit für die Finanzierung von sogenannten Mischkrediten (Kombination zinsloser Staatskredite mit verzinslichen Bankkrediten) um 100 Mio auf. Schliesslich fliessen kleinere Beträge in die allgemeine Exportförderung und in die Tourismuswerbung.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.

Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen.

Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Während die Unternehmerverbände, die FDP und die SVP den Vorentwurf des Bundesrates weitgehend ablehnten, gaben Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten ihrem Willen Ausdruck, in den parlamentarischen Gremien für die Einsetzung des Preisüberwachers zu kämpfen. Die wohl vehementeste Kritik an der Vernehmlassungsvorlage erfolgte von seiten des Vororts. Dieser wendet sich gegen die Abstützung auf den Kostenpreis bei der Missbrauchsdefinition; mit einem solchen Vorgehen werde faktisch eine Gewinnkontrolle eingeführt, was die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen müsste. Stattdessen empfiehlt der Vorort, zur Beurteilung der Preise im Sinne einer Saldomethode mehrere Kriterien heranzuziehen. Die Melde- und Begründungspflicht für Preiserhöhungen übersteigt nach seiner Stellungnahme den Verfassungsauftrag und ist unverhältnismässig. Nach Ansicht des Gewerbeverbandes ist diese Pflicht gar wirtschaftsfeindlich. Wie der Vorort lehnt auch der Zentralverband der Arbeitgeber die Kostenmethode ab; Preise orientierten sich nicht an den Kosten, sondern am Markt. Demgegenüber kann es nach Meinung des SGB kein anderes Verfahren der Preisüberwachung geben als die Untersuchung der Kostenveränderungen und -bestandteile. Der SGB betonte zudem, dass die Wirkung der Kontrolle nicht durch die Ausnahme von bestimmten Sachgebieten und Wirtschaftszweigen vermindert werden dürfe. Insbesondere sei das Begehren der Banken abzuweisen, die Hypothekarzinsen nicht einzubeziehen; die Zinsfestsetzung stelle eines der striktesten Kartelle dar. Die Konsumentinnenorganisationen – die Initiantinnen der Preisüberwachung – setzten sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Monopole ein. Die Präsidentin des Konsumentinnenforums der deutschsprachigen Schweiz, die Zürcher Nationalrätin Monika Weber (ldu), nahm an einer Pressekonferenz gegen die Idee Stellung, die Preisüberwachung der ohnehin überlasteten Kartellkommission anzuvertrauen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Frage des Einbaus der Preisüberwachung ins Kartellrecht war im Februar von der nationalrätlichen Kommission aufgeworfen worden, welche sich mit der Revision des Kartellgesetzes befasste. Das Gremium ersuchte den Bundesrat um einen Zusatzbericht zu diesem Thema. In Erwartung des Berichts klammerte die Kommission die Preiskontrolle vorerst aus ihren Beratungen aus.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)