Von einiger Bedeutung für die Effizienz politischer und ganz besonders wirtschaftspolitischer Massnahmen ist die Qualität der zur Verfügung stehenden Statistiken. Mit einem neuen Bundesgesetz über die amtliche Statistik sollen klare rechtliche Grundlagen für entsprechende Erhebungen geschaffen und namentlich die Koordination der diesbezüglichen Aktivitäten bei den diversen Verwaltungsstellen verbessert werden. In der im Berichtsjahr abgeschlossenen Vernehmlassung fand diese Zielsetzung zwar allgemein Anerkennung, von Wirtschaftskreisen wurde jedoch unter anderem kritisiert, dass die Bereiche, in denen die Verwaltung Erhebungen durchführen könne, zu weit gefasst seien. Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft, die er aber laut der Prioritätenordnung zu den Richtlinien für die Regierungspolitik nicht vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorlegen wird.
Verordnungsänderung bei Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik- Schlagworte
- Datum
- 18. April 1984
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- BBl, 1984, II, S. 1337
- Geschäftsbericht vom Bundesrat, 1984, S. 76
- Jahresbericht Schweizer Bankiervereinigung 1983/84, S. 231 ff.
- NZZ, 19.4.84
- NZZ, 19.4.84; Gesch.ber., 1984, S. 76; BBl, 1984, II, S. 1337. Vgl. zur Kritik Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 72/1983-84, S. 231 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 18.06.2021
Aktualisiert am 18.06.2021