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Gemäss einer Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik werden gesamtschweizerisch zwischen 100'000 und 150'000 Personen von den Fürsorgebehörden materiell unterstützt. Die Bruttoleistungen dürften bei etwa CHF 1 Mrd., die Nettoleistungen bei CHF 600 Mio. bis CHF 700 Mio. pro Jahr liegen. Hauptbezüger der Sozialhilfe sind mit 34 Prozent Arbeitslose, gefolgt von Suchtabhängigen (19%) sowie Alleinerziehenden und AHV/IV-Rentnern mit je 14 Prozent. In den letzten Jahren mussten grössere Gemeinden Steigerungsraten von jährlich bis zu 35 Prozent verkraften. Aufgrund der bei 30 Sozialhilfestellen in der Deutschschweiz erhobenen Daten lässt sich im Fürsorgebereich ein klarer Stadt-Land-Unterschied erkennen. Die Zahl der unterstützten Personen und Familien liegt in städtischen Gemeinden weitaus höher als in ländlichen Regionen. Zudem ist das Stadt-Land-Gefälle bei der Sozialhilfe ausgeprägter als bei den Armutsquoten und widerspiegelt damit eine restriktivere Sozialhilfe auf dem Land. Aus den Daten ging weiter hervor, dass nur ein Teil der wirtschaftlich Bedürftigen öffentliche Sozialhilfe bezieht. Die Fürsorgequoten liegen im Vergleich zu den Armutsquoten sehr viel tiefer, bei den kleinsten Gemeinden rund vierzigmal, bei den Städten mit über 300'000 Einwohnern immerhin noch rund siebenmal. Laut Schätzungen beziehen je nach Gemeinde zwischen 5 und 30 Prozent der einkommensschwachen Wohnbevölkerung Fürsorgegelder.

Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik (1994)
Dossier: Sozialhilfestatistiken

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die Landesregierung verpflichten, Bundesbeiträge an die heute bestehenden 13 Frauenhäuser der Schweiz auzurichten. Der Bundesrat anerkannte ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den 1970er Jahren vollbracht haben. Für die Frage der Finanzierung verwies er aber auf das Opferhilfegesetz (OHG), welches es den Kantonen ermöglicht, während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge für den Aufbau der Opferhilfe auszulösen. Einige Kantone – so etwa Schaffhausen – hätten die Frauenhäuser bereits als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Nach diesen Ausführungen wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat überwiesen.

Bundesbeiträge an die Frauenhäuser (Mo. 93.3593)

Erste Schritte in diese Richtung unternahmen hingegen die Kantone Genf und Tessin. In Genf erhalten ausgesteuerte Arbeitslose anstatt Fürsorgeleistungen ein garantiertes Mindestsozialhilfeeinkommen (RMCAS), wenn sie als Gegenleistung bereit sind, Arbeiten für die Allgemeinheit zu übernehmen oder sich weiterzubilden. Der Tessin machte noch einen zusätzlichen Schritt und führte ein generelles Recht auf soziale und berufliche Wiedereingliederung ein. Jede Person, welche seit mehr als drei Monaten von der öffentlichen Fürsorge unterstützt wird, kann entscheiden, ob sie weiterhin Sozialhilfe beziehen möchte, welche bei einer Verbesserung der finanziellen Lage zurückbezahlt werden muss, oder ob sie mit dem Kanton einen Wiedereingliederungsvertrag unterzeichnen will, der ihr ein nicht rückerstattungspflichtiges Mindesteinkommen bringt, allerdings auch hier nur unter der Bedingung, dass Arbeiten für die Allgemeinheit geleistet oder eine Weiterbildung bzw. eine Umschulung angegangen werden.

garantiertes Mindesteinkommen in den Kantonen

Zu den eidgenössischen Abstimmungen empfahl die SVP dieselben Parolen wie die FDP und die CVP. Sehr knapp fiel der Entscheid für den Kantonswechsel des Laufentals aus. Abweichungen ergaben sich bei den Kantonalparteien vor allem bei den Vorlagen zur Mehrwertsteuer, insbesondere bei der Satzerhöhung und den Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung.

Parolen der SVP 1993
Dossier: Parolen der SVP, 1990-1994

Die Rezession und die steigende Zahl der ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen verstärkte 1993 den Druck auf die Fürsorgeämter weiter. 160'000 bis 180'000 Personen waren nicht mehr in der Lage, ihre Existenz selber zu bestreiten. Angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wurden die Voraussetzungen für eine wirksame Sozialhilfe immer schwieriger.

Steigender Druck auf die Fürsorgeämter (1993)

Die Weiterführung des Aufenthalts- und Betreuungsraum für Drogenabhängige, der 1992 als Provisorium im Stadthaus von Luzern eingerichtet worden war, wurde trotz positiver Erfahrungen und der Unterstützung der politischen Behörden von den Stimmberechtigten der Stadt und des Kantons an der Urne abgelehnt. 54 Prozent der Stimmenden verwarfen den notwendigen Betriebskredit von jährlich CHF 165'000 für den Fixerraum, weshalb dieser Ende März 1994 seine Tore schliessen wird.

Kantonale oder städtische Massnahmen gegen Drogensucht oder zugunsten Drogenabhängiger (1993)

Aus einer Einzelinitiative eines Neuenburger Journalisten entstand in der Romandie ein erstes Netzwerk, welches völlig unbürokratisch und mit freiwilligen Helfern Pakete mit Lebensmitteln und Hygienprodukten, sogenannte «cartons du coeur» an jene Menschen verteilt, die durch die Maschen des Sozialnetzes gefallen sind. Die Aktion, die zu Beginn des Jahres 1993 recht bescheiden begann, trat in der Westschweiz einen eigentlichen Siegeszug an. Bis Mitte August wurden schon über 23 Tonnen Hilfsgüter an Bedürftige verteilt.

Pakete mit Lebensmitteln und Hygienprodukten für Westschweizer Bedürftige (1993)

Das Problem der neuen Armut im eigenen Land scheint die Schweizer Bevölkerung weit weniger zu beschäftigen als das Elend in der Dritten Welt. Nur gerade CHF 5 Mio. brachte ein Aufruf der Glückskette von Radio und Fernsehen für die einheimischen Bedürftigen, rund viermal weniger als im Vorjahr eine Sammlung zugunsten der hungernden Bevölkerung in Somalia. Die Verantwortlichen der Hilfsaktion erklärten sich die unterschiedliche Spendefreudigkeit damit, dass es der reichen Schweiz noch nicht ins Bewusstsein gedrungen sei, dass (relative) Armut auch hierzulande heute ein recht weit verbreitetes Phänomen ist.

Aufruf der Glückskette zur Hilfe für die Schweizer Bedürftigen (1993)

Noch bevor konkrete Zahlen aus dem «Look-back» vorlagen, stellte das SRK den neu gegründeten AIDS-Solidaritätsfonds vor, der mit einem Aufpreis von knapp 5 Prozent auf Blutkonserven finanziert wird. Laut dem Fonds-Reglement erhält Beiträge, wer erwiesenermassen mit dem AIDS-Virus infizierte Blut- oder Plasmapräparate des SRK-Blutspendedienstes erhalten hat, indirekt durch einen Empfänger eines infizierten Präparates angesteckt wurde oder gegenüber einer direkt oder indirekt angesteckten Person unterhaltspflichtig ist. Die SRK-Beiträge sollen den Betroffenen in Ergänzung zu Versicherungs- und Fürsorgeleistungen die Weiterführung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Die SRK-Entschädigungen werden ohne Rechtspflicht im Sinne einer sozialen Massnahme erbracht.

Entschädigung für durch verseuchte Blutkonserven mit HIV angesteckte Personen (1990–1993)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Robert (gp, BE), welches den Bundesrat ersucht, sich generell für die Schaffung von professionell betreuten Zentren für Vergewaltigungs- und Folteropfer im ehemaligen Jugoslawien einzusetzen sowie in Zusammenarbeit mit Kirchen und Hilfswerken die Errichtung einer derartigen Institution in der Schweiz zu unterstützen.

Postulat zur Schaffung von professionell betreuten Zentren für Vergewaltigungs- und Folteropfer im ehemaligen Jugoslawien (Po. 92.3585)

Das OHG bestimmt, dass namentlich bei Sexualdelikten dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person angehören muss, die gleichen Geschlechts ist wie das Opfer. Das Obergericht des Kantons Bern weigerte sich, diese Bestimmung beim Einzelrichter anzuwenden, mit der Begründung, dies komme einem Berufsverbot für männliche Einzelrichter gleich. In der Fragestunde der Frühjahrssession 1993 darauf angesprochen, taxierte Bundesrat Koller diese Argumentation als unzulässig und verwies auf die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Opfers vor Bundesgericht durchzusetzen.

Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1992–1996)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Seit Beginn des Berichtsjahres 1993 ist das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten («Opferhilfegesetz», OHG) in Kraft. Als Opfer im Sinne des neuen Gesetzes gelten Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, unabhängig davon, ob der Täter ermittelt werden kann oder einer Strafe zugeführt wird. Vollzogen werden muss dieses Gesetz, welches für die Opfer umfassende Beratung, finanzielle Hilfe und eine Besserstellung im Strafprozess verlangt, in den Kantonen, doch verlief die Umsetzung fast überall harzig.

Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1992–1996)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Als direkte Folge des Opferhilfegesetzes, welches bestimmt, dass Opfer von Sexualdelikten Anrecht auf Einvernahme und Urteil durch eine Person des gleichen Geschlechts haben, wurde auf den 1.1.1993 erstmals eine Frau in die Militärjustiz gewählt.

Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1992–1996)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Vertreter dieser Gruppe gehörten federführend zum Initiativkomitee, welches Ende Jahr eine Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» lancierte. Dem Copräsidium gehören die Nationalrätinnen und Nationalräte Aubry (fdp, BE), Borer (ap, SO), Bortoluzzi (svp, ZH), Dreher (ap, ZH), Friderici (lp, VD), Giezendanner (ap, AG), Leuba (lp, VD), Miesch (fdp, BL), Moser (ap, AG), Müller (svp, AG), Philipona (fdp, FR), Rohrbasser (svp, FR), Sandoz (lp, VD), Jürg Scherrer (ap, BE), Werner Scherrer (edu, BE), Steinemann (ap, SG) und Tschuppert (fdp, LU) sowie die beiden Ständeräte Kündig (cvp, ZG) und Morniroli (lega, TI) an. Massiv vertreten im Initiativkomitee sind Sportler vorab aus dem Umkreis der schweizerischen Ski-Nationalmannschaft und einige Prominente aus der Unterhaltungsbranche.

Gemäss dem Initiativtext soll der Bund das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik bekämpfen und die notwendigen Gesetze dazu erlassen, zudem eine aktive Drogenprävention verfolgen und Entzugs- und Wiedereingliederungsmassnahmen fördern. Ausdrücklich verbieten wollen die Initianten die Abgabe von Betäubungsmitteln. Vorbehalten ist eine Abgabe zu rein medizinischen Zwecken, wobei Heroin und Kokain allerdings ausgeschlossen sind. Als bekannt wurde, dass auch der umstrittene Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) hinter der Initiative steht, distanzierten sich einzelne Sportler von ihrem Engagement.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Opfer von Gewaltverbrechen haben ab dem 1. Januar 1993 Anrecht auf Betreuung, Beratung und Entschädigung. Der Bundesrat setzte das Opferhilfegesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft und beschränkte in einer Verordnung die maximale Entschädigung, welche zu Lasten der Kantone geht, auf CHF 100'000. Der Bund will jährlich CHF 7.5 Mio. für die Beratungsstellen und CHF 3 bis 4 Mio. für Zusatzhilfe zur Verfügung stellen. Allerdings zeigte sich auch, dass die notwendige Infrastruktur in den Kantonen noch kaum bereit ist.

Loi fédérale sur l'aide aux victimes d'actes de violence (MCF 90.030)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Im Halbkanton Obwalden haben sich drei Wählergruppen (Sarnen, Sachseln, Junge Liste Kerns), welche schon seit den letzten Kantonalwahlen 1990 mit fünf Sitzen eine eigene Fraktion stellen, zur Oppositionspartei «Demokratisches Obwalden» zusammengeschlossen. Ihre hauptsächlichen Aktivitäten will die neue Partei in der Umwelt- und Sozialpolitik entfalten.

Geschichte der Oppitionspartei «Demokratisches Obwalden»

Im September 1992 ratifizierte die Schweiz die europäische Konvention über die Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Mindeststandards für die Entschädigung der Opfer zu erlassen. Die Konvention, welche bereits in Dänemark, Grossbritannien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden gilt, wurde vom Bundesrat auf den 1.1.1993 in Kraft gesetzt.

Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (1991–1992)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Bei der Beratung der Legislaturplanung 1991-1995 überwies der Nationalrat eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragen wollte, einen umfassenden Bericht zur Sicherung des finanziellen Existenzminimums zu erstellen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen, auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat.

Bericht zur Sicherung des finanziellen Existenzminimums (1992)
Dossier: Legislaturplanung 1991–1995 (BRG 92.037)

In Basel gründete die Caritas den ersten «Carisatt-Laden», in welchem Bedürftige verbilligte oder gratis abgegebene Waren beziehen können. Bewährt sich das Pilotprojekt, so soll eine Ladenkette in der ganzen Schweiz aufgezogen werden.

Caritas gründet ersten "Carisatt-Laden"

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Comby (fdp, VS), welches den Bundesrat ersucht, zwei konkrete Massnahmen im Kampf gegen die neue Armut zu prüfen. Einerseits sollen die Bundesbeiträge zur Finanzierung und Verbilligung der Krankenkassenprämien für Menschen, die in Armut leben, substantiell erhöht werden, anderseits sollen den Kantonen, die zugunsten von Personen und Familien in äusserst schwierigen Verhältnissen Zuschüsse zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gewähren, Subventionen ausgerichtet werden.

Postulat für zwei konkrete Massnahmen gegen die neue Armut (Po. 92.3148)

Die Drogenfachleute reagierten erleichtert, bedauerten aber die geringe Teilnehmerzahl, da damit kaum schlüssige Resultate erreicht werden könnten. Die Städte Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Solothurn, Zug und Zürich meldeten umgehend ihr Interesse an, mindestens einen Versuch mit harten Drogen durchzuführen. Der Beginn der Versuche wurde auf Herbst 1992 in Aussicht gestellt. Der Erlass der entsprechenden Verordnung verzögerte sich jedoch bis Ende Oktober, so dass frühestens 1993 damit gestartet werden kann. Die vom Bundesrat gesetzten Rahmenbedingungen lassen 13 Versuche zu, fünf davon mit Heroin. In die Heroinversuche können nur schwerstabhängige, verelendete oder sich prostituierende Drogensüchtige einbezogen werden, welche volljährig und seit mindestens zwei Jahren nachweisbar drogenabhängig sind sowie mindestens zwei gescheiterte Entzüge hinter sich haben und für andere Therapieprogramme nicht in Frage kommen.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Als die Vernehmlassung klar zeigte, dass mit Ausnahme der SVP alle Bundesratsparteien und eine Mehrheit der Kantone sowie der Städteverband Versuche mit der medizinisch indizierten Abgabe von Heroin befürworten, begann sich ein Sinneswandel Cottis abzuzeichnen. Nun war es aber der Gesamtbundesrat, der sich mit einem Entscheid schwer tat und diesen deshalb wiederholt vertagte. Mitte Mai 1992 gab der Bundesrat dann doch noch grünes Licht für die Heroinversuche, wenn auch unter sehr strengen Rahmenbedingungen: Die bis Ende 1996 befristeten wissenschaftlichen Versuche brauchen eine Bewilligung des Bundes sowie des jeweiligen Kantons und sind auf 50 Personen zu beschränken. Das BAG rechnete damit, dass ungefähr zehn Projekte durchgeführt werden, davon maximal fünf mit Heroin, die restlichen mit Morphin oder injiziertem Methadon.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik versprach der Bundesrat, dem Parlament in der laufenden Legislatur einen Bericht zur neuen Armut zu unterbreiten und darin darzulegen, welche praktischen und dringenden Massnahmen seitens des Bundes in Ergänzung der kantonalen und kommunalen Anstrengungen bei der Bekämpfung der Armut zu unternehmen sind. Als ersten konkreten Schritt regte Bundesrat Cotti an der Jahreskonferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der neuen Armut in der Schweiz an. Die Arbeitsgruppe soll sich aus Vertretern der Kantone und des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zusammensetzen.

Bericht zur neuen Armut und Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der neuen Armut in der Schweiz (1992–1995)

Die beiden Volksinitiativen «Frauen und Männer» für eine Quotenregelung für alle politischen Behörden bzw. «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung», welche von der PdA 1990 lanciert worden waren, kamen nicht zustande.

Volksinitiativen «Frauen und Männer» und «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung»

Eine gesamtschweizerische Untersuchung der Armutsproblematik (NFP 29) lässt weiterhin auf sich warten, weshalb den kantonalen Studien besondere Bedeutung zukommt. Neu erschienen Untersuchungen für die Kantone Bern, Jura, St.Gallen und Zürich. Je nach Berechnungsart wiesen die Untersuchungen einen Armutsanteil von 3 bis 5 Prozent (St. Gallen), knapp 10 Prozent (Zürich) oder 15 bis 17 Prozent (Bern und Jura) aus. Einig waren sich aber alle Autoren, dass bestehende oder drohende Armut in einzelnen Bevölkerungsteilen besonders stark vertreten ist, nämlich bei den Alleinstehenden, den Alleinerziehenden, den Familien und den Rentnern. Zudem wiesen alle darauf hin, dass ihre Studien – basierend auf Zahlen der späteren 1980er Jahre – notwendigerweise zu niedrig greifen, da sie der zunehmenden Langzeitarbeitslosigkeit noch nicht Rechnung tragen konnten.

Zahlen zum Anteil Personen unter der Armutsschwelle (1990–1992)