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Obwohl die unterschiedliche Haltung von SGB und SP zur 10. AHV-Revision zu einigen Spannungen zwischen den beiden traditionellen Partnern geführt hatte, schnitten die auf SP-Listen kandidierenden Gewerkschafter bei den eidgenössischen Wahlen gut ab. Dies gilt vor allem für die Westschweiz, wo mit Maria Roth-Bernasconi (GE), Jean-Claude Rennwald und Pierre-Alain Gentil (beide JU) gleich drei Gewerkschaftsfunktionäre neu ins Parlament gewählt wurden. Der Präsident des CNG, Hugo Fasel (csp, FR), konnte seinen Nationalratssitz ebenfalls halten und wechselte für die neue Legislaturperiode von der Fraktion der CVP zu derjenigen der Grünen.

Vertretung der Gewerkschaften bei den eidgenössischen Wahlen 1995

Die EDU, die im Berichtsjahr ihr 20jähriges Bestehen feierte, verfolgte ihren Expansionskurs weiter und gründete neue Sektionen in Graubünden, der Zentralschweiz und dem Jura, womit sie nun in 21 Kantonen etabliert ist. Auf eidgenössischer Ebene stagnierte die Kleinpartei mit einem Nationalratsmandat, verzeichnete aber einen leichten Wählergewinn.

20jähriges Bestehen, Neugründungen kantonaler Sektionen und Wahlresultat der EDU 1995

Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützte das von der AUNS lancierte Referendum gegen die Regierungsreform mit den Staatssekretären. Er verzichtete jedoch darauf, eine Volksabstimmung über die Kartellgesetzrevision sowie über das Binnenmarktgesetz zu verlangen, obwohl er beiden Vorhaben eher skeptisch gegenübergestanden hatte.

Bei den eidgenössischen Wahlen konnten die Rücktritte von prominenten Gewerbevertretern (die Freisinnigen Früh(AR) und Cincera (ZH) sowie bereits 1994 der Zuger CVP-Ständerat Kündig) nicht wettgemacht werden. Der auf der Berner FDP-Liste kandidierende Verbandsdirektor Pierre Triponez schaffte trotz aufwendiger Kampagne den Sprung in den Nationalrat nicht.

Positionen und Verluste im Nationalrat des SGV 1995

Die im Vorjahr vom Ständerat in Ausführung einer parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) beschlossene präzisierende Einschränkung des Immunitätsprivilegs für Aktivitäten ausserhalb des Parlaments (relative Immunität) fand im Nationalrat keine Zustimmung. Nach dessen Ansicht, die anschliessend auch vom Ständerat übernommen wurde, besteht diesbezüglich zur Zeit kein Regelungsbedarf.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

Die Christlich-konservative Volkspartei (CKP), die 1994 aus der Taufe gehoben worden war, gründete in den Kantonen Aargau, Luzern, Thurgau und Zürich unter dem Namen Katholische Volkspartei weitere Sektionen. Die Partei trat unter anderem gegen Abtreibung und Konventionalscheidung, Feminismus, eine liberalisierte Drogenabgabe, die Neat und den EU-Beitritt an, forderte aber die Einführung des Schulgebets.
Bei den eidgenössischen Wahlen erreichte die KVP in Aargau 0,7% und im Thurgau 1,4% der Stimmen.

Gründung und erste Jahre der Christlich-konservative Volkspartei (CKP)

Einmal mehr hatte sich das Parlament mit einem Begehren eines Untersuchungsrichters um die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Jean Ziegler (sp, GE) zu befassen. Eine Tessiner Finanzfirma hatte Ziegler eingeklagt, sie im Rahmen einer Fernsehsendung kreditschädigend und verleumderisch angegriffen zu haben. Die Kommissionen beider Räte vermochten einen Zusammenhang zwischen Zieglers Abgeordnetentätigkeit und seinen Äusserungen im Fernsehen auszumachen und sprachen sich deshalb für die Ablehnung des Gesuchs aus. Diskussionslos folgten beide Kammern diesem Antrag.

Ziegler

La perspective des élections fédérales de 1995 a, cette année déjà, divisé les acteurs politiques sur l'opportunité d'introduire ou non la problématique européenne dans le débat électoral. Par ailleurs, l'institution de l'Europe des Quinze - de par l'adhésion de l'Autriche, la Finlande et la Suède à l'UE - et les interrogations induites par cet élargissement quant au devenir de l'EEE et de l'AELE ont contribué à relancer le débat sur l'Europe, gelé depuis le rejet de l'Espace économique européen en 1992. Partisans d'une campagne électorale axée sur la thématique européenne, l'Action pour une Suisse indépendante et neutre (ASIN) associée à l'aile dure de l'UDC, d'une part, et le PSS, d'autre part, ont d'ores et déjà défendu des positions antagonistes: jugeant indispensable que les divers candidats aux élections se prononcent sur l'Europe, le président de l'ASIN et conseiller national UDC zurichois Christoph Blocher a rappelé que son association combattra toute tentative d'adhésion à l'EEE ou à l'UE. A l'opposé, le comité central du PSS a voté une résolution réclamant un vote populaire sur l'adhésion à l'UE avant l'automne 1995. En revanche, les partis radical et démocrate-chrétien se sont prononcés en faveur du report du débat sur l'adhésion ou non à l'UE jusqu'au lendemain des élections fédérales, ceci afin de ne pas porter préjudice aux négociations bilatérales et de ne pas renforcer le front des opposants à l'Europe. Ne souhaitant pas nourrir la polémique, les partis gouvernementaux ont par ailleurs émis le voeu que le Conseil fédéral renonce à présenter un rapport intermédiaire aux Chambres sur l'état de la question européenne au début 1995. Malgré ces réticences, le gouvernement a confirmé sa volonté de publier ce document.

élections fédérales de 1995

Craignant que les partis n'occultent la question européenne durant la campagne des prochaines élections fédérales, le mouvement Renaissance Suisse-Europe s'est constitué en parti politique et présentera, en octobre 1995, des candidats dans une dizaine de cantons.

Constitution du mouvement «Renaissance Suisse-Europe»

Die in der parlamentarischen Initiative Stucky (fdp, ZG) gestellte Forderung nach einer mässigen Erhöhung der Entschädigungen wurde nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom Herbst 1992 vom Nationalrat als nicht opportun betrachtet und abgelehnt.

Erhöhung der Löhne der Parlamentarier*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats legte in Ausführung der 1992 überwiesenen parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) ihre Anträge für eine restriktivere Handhabung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier und von der Bundesversammlung gewählte Amtsträger vor. Die absolute Immunität für Voten im Rat und in Ratskommissionen will sie beibehalten. Hingegen schlug sie vor, den relativen Schutz vor Strafverfolgung - der durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben werden kann - für andere im Zusammenhang mit der politischen Stellung stehende Handlungen (z.B. Äusserungen oder Amtsgeheimnisverletzungen) einzuschränken. Dieser soll nur noch dann beansprucht werden dürfen, wenn sich diese Handlungen "zur Hauptsache" auf die amtliche Stellung oder Tätigkeit beziehen. Diese präzisierende Einschränkung fand auch die Unterstützung des Bundesrates. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision zu.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

In Ausführung einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Schmid (gp, TG) legte das Büro des Nationalrats seine Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder vor. Es beantragte eine Verdoppelung der Beiträge des Bundes auf 5000 Fr. pro Jahr; diese Summe wäre neu zweckgebunden. Die Parlamentarier sollen dabei wählen können, ob sie das Geld an ihre eigene Pensionskasse oder an eine neu zu schaffende Ruhegehaltskasse überweisen wollen. Der Bundesrat äusserte sich vor allem sehr skeptisch zur Schaffung einer Ruhegehaltsinstitution, welche den Parlamentariern mit mindestens zwölf Amtsjahren nach der Pensionierung eine monatliche Rente von 2000 Fr. ausrichten sollte. Er erklärte, dass die Kosten, die dem Bund daraus entstehen würden, nicht tragbar seien. Nachdem sich Vertreter der FP vergeblich für Nichteintreten ausgesprochen hatten, hiess der Nationalrat die beiden Teile der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit Stimmenverhältnissen von 3:1 gut.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nachdem das Volk im Herbst 1992 einen Ausbau der persönlichen Infrastruktur und eine Verbesserung der Entlöhnung der Parlamentarier abgelehnt hatte, beantragte das Büro des Nationalrats nun mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung der 1990 letztmals heraufgesetzten Beiträge an die Fraktionen um real rund 15%. Der Grundbeitrag sollte gemäss diesem Vorschlag von 50 000 auf 70 000 Fr., der Beitrag pro Mitglied von 9000 auf 12 000 Fr. steigen. Gleichzeitig sprach sich das Büro gegen eine parlamentarische Initiative [93.432] Stucky (fdp, ZG) für eine Erhöhung der persönlichen Bezüge für Parlamentarier aus. Der Nationalrat lehnte einen Antrag Leuba (lp, VD), welcher lediglich den Ausgleich der Teuerung verlangt hatte, ab und verabschiedete den Beschluss mit 71:37 Stimmen. Im Ständerat fand das Anliegen weniger freundliche Aufnahme. Zuerst war ein Stichentscheid des Präsidenten erforderlich, um überhaupt auf das Geschäft eintreten zu können. Dann beschloss der Rat auf Antrag seines Büros, nur die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Da sich der Nationalrat diesem Entscheid fügte, erhalten die Fraktionen in Zukunft einen Grundbeitrag von 58 000 Fr. und einen Beitrag von 10 500 Fr. je Mitglied.

Pa. Iv. zur Eröhung der Fraktionsbeiträge
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer Motion Schmid (gp, TG) zu, die eine Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Parlamentarier verlangt. Damit soll ein Manko bei der beruflichen Vorsorge ausgeglichen werden, das den Mandatsinhabern aus dem teilweisen Verzicht auf ihre ordentliche Erwerbsarbeit entsteht.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Im Fall Jeanprêtre (sp) änderte der Nationalrat im Berichtsjahr seine Meinung und schloss sich dem Entscheid des Ständerates an, die Immunität der Waadtländer Nationalrätin nicht aufzuheben.

Ziegler

Die eidgenössischen Räte hatten sich im Vorjahr mit einer Reihe von richterlichen Begehren für die Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitglieder befassen müssen, wobei die Beurteilung nicht immer einheitlich ausfiel. Der Ständerat überwies nun eine parlamentarische Initiative Rüesch (fdp, SG) für eine restriktivere Regelung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier. Diese verlangt, dass das den Parlamentariern zustehende Recht auf Schutz vor Strafverfolgung nur noch für im Parlament oder in parlamentarischen Kommissionen gemachte Aussagen gilt (absolute Immunität). Die sogenannte relative Immunität, bei welcher das Parlament entscheiden muss, ob anderswo ausgesprochene Ehrverletzungen, Verleumdungen etc. in engem Zusammenhang mit der politischen Arbeit stehen und deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, soll hingegen aufgehoben werden.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

Die Zahl der Listen von Nationalratskandidaten war in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Waren es 1979 gesamt schweizerisch noch 164 Listen gewesen, so wurden den Stimmberechtigten 1987 insgesamt 222 und 1991 gar 248 Listen vorgelegt. Vor allem in den bevölkerungsreichsten Kantonen, in denen es nur einen geringen Stimmenanteil für einen Sitzgewinn braucht, schossen die Listen von bisher kaum oder gar nicht bekannten Gruppierungen ins Kraut. Dies schaffte einerseits Probleme beim Versand der Stimmzettel und des Propagandamaterials sowie der Auszählung. Es wurde andererseits auch vermutet, dass sich die Stimmberechtigten infolge der grossen Anzahl von Listen nicht mehr zurechtfinden. Die Freisinnige Spoerry (ZH) hatte deshalb bereits Ende 1991 mit einer parlamentarischen Initiative «Massnahmen zur Bekämpfung dieser Listenflut» gefordert. Sie schlug vor, die für einen Wahlvorschlag erforderliche Unterschriftenzahl für grosse Kantone auf 200-300 zu erhöhen, ein Gelddepot zu verlangen, das bei Nichterreichen einer bestimmten Stimmenzahl verfallen würde, und Unterlistenverbindungen zu verbieten.

Da der Bundesrat ohnehin an einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte arbeitet, beantragte die vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrats, diese Forderungen in Form einer Motion an den Bundesrat zu überweisen. Eine aus Grünen und Linken gebildete Minderheit der Kommission möchte allerdings nur den ersten Punkt verwirklichen. Unabhängig davon hatte Nationalrat Bürgi (fdp, SG) ein Postulat für ein Verbot von parteiübergreifenden Listenverbindungen bzw. Unterlistenverbindungen eingereicht. Da dieses von Thür (gp, AG) bekämpft wurde, konnte es im Berichtsjahr noch nicht behandelt werden.

Massnahmen zur Bekämpfung der Listenflut (Pa.Iv. 91.434)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Die Schätzungen über den finanziellen Aufwand der Wahlkampagnen waren wie in jedem Wahljahr nicht übereinstimmend, es wurde aber angenommen, dass der Betrag von 20 Mio Fr. (inklusive die Einberechnung von unentgeltlichen Dienstleistungen öffentlicher Institutionen) für die nationalen und kantonalen Kampagnen überschritten wurde. Ungefähr 13 Mio Fr. wurden von den Parteien selbst getragen. Der Rest setzte sich aus Beiträgen von privater Seite, Interessenverbänden sowie unentgeltlichen Leistungen (von öffentlichen Institutionen wie der SRG, PTT, der Kantone und Gemeinden) zusammen. Der Professionalisierung des Wahlkampfes sind in der Schweiz engere Grenzen als im Ausland gesetzt, da hier die Unabhängigkeit der Kantonalparteien, Sektionen und der Einzelmitglieder gegenüber den nationalen Parteizentralen grösser als anderswo ist. Die Werbeagenturen wurden zwar für die Planung und Durchführung der Kampagnen eingesetzt, konnten aber sowohl Konzept als auch Erscheinungsbild nur teilweise auf nationaler Ebene durchsetzen. Die CVP Schweiz hatte laut einer Umfrage der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) ein Budget von 1,7 Mio Fr. zur Verfügung. In der Westschweiz sollten die Wählerinnen und Wähler durch eine Inseratenkampagne mit der Aussage "50 000 Arbeitslose? Nein!" aufgerüttelt werden. Die Zürcher CVP warb hingegen mit dem Reim "Mittelstand. Mitenand in Stadt und Land" um die Wählergunst. Die FDP, welche wie die SVP und die SP zwischen 2,2 und 2,4 Mio Fr. für den Wahlkampf aufwandte, bot ihren Kantonalsektionen über das Generalsekretariat eine Fülle von Gestaltungsvorlagen und Werbeartikeln für den Wahlkampf an. Die nationale Losung "Freiheit gewinnt" wurde in den meisten Sektionen mehr oder weniger abgeändert oder ergänzt, so in Zürich mit dem Wahlspruch "Politik, die Sinn macht". Der individuellen Ausgestaltung des Wahlkampfes durch die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen kam relativ grosse Bedeutung zu. Neuartig war der von der FDP eingeführte Telefonservice zur Partei- und Kandidatenvorstellung. Bei der dritten bürgerlichen Regierungspartei, der SVP, waren praktisch keine Anstrengungen eines nationalen, einheitlichen Wahlkampfes festzustellen; in der Berichterstattung der Medien dominierte freilich die Kampagne der zürcherischen Kantonalsektion. Die SP liess durch eine Werbeagentur ein Konzept ausarbeiten, welches die Wählerschaft personenorientiert mit dem Slogan "Wir haben die besseren Leute" ansprach. Ausserdem bildeten thematische Broschüren, welche in einer Auflage von 100'000 Exemplaren frühzeitig an Sympathisanten versandt wurden, einen Schwerpunkt in der Kampagne. Das alte Logo mit Faust und Rose wurde in der deutschen Schweiz durch einen nüchternen Balken mit Schriftzug ersetzt. Die LP – sie hatte mit rund 0,625 Mio Fr. gleichviel Geld zur Verfügung wie die Grüne Partei –, welche ausser in Baselstadt nur in der Westschweiz (VD, VS, NE, GE) antrat, fiel mit einem kantonalen "Negativ-Campaining" in Basel auf; so wurde auf einem Plakat unter dem Titel "Dunkle Kapitel roter Politik" Helmut Hubacher (sp, BS) gezeigt, der Erich Honecker, Staats- und Parteichef der ehemaligen DDR, die Hand schüttelt.

Laut Werbespezialisten hat aber der Einsatz von Geld den Geist der Wahlwerbung nicht entscheidend beeinflusst; im Vergleich zur kommerziellen Werbung zeige sich die politische Werbung gesamthaft immer noch von einer sehr biederen Seite. Der Anteil parteigebundener Wähler beträgt in der Schweiz gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen, nur rund 50%. Dadurch sind alle Parteien gezwungen, auch eine parteiungebundene Wählerschaft anzusprechen, die ausserdem nur unregelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnimmt. Eine Strategie verschiedener Parteien bestand auch in diesem Wahljahr darin, in der Öffentlichkeit schon weitherum bekannte Persönlichkeiten ins eigene Programm einzubinden und möglichst medienwirksam an vorderster Front wirken zu lassen, wie dies im Falle der Fernsehmitarbeiter Werner Vetterli (svp), Norbert Hochreutener (cvp) oder Tiziana Mona (sp) geschehen ist. Eine weitere Profilierungsstrategie vor allem der bürgerlichen Parteien bestand darin, bekannte Persönlichkeiten aus dem Sport als Kandidaten auf ihre Listen zu nehmen. So haben beispielsweise ein bekannter Fussballspieler auf einer jungfreisinnigen Liste, ein ehemaliger Eishockey-Nationaltrainer sowie die Zentralpräsidentin des Tennisverbandes auf einer SVP-Liste und der Eishockeyverbandspräsident René Fasel auf einer CVP-Liste kandidiert. Das linke und grüne Parteienspektrum steht dem Hochleistungssport in der Regel skeptisch gegenüber; dies mag erklären, weshalb bekannte Spitzensportler und Sportfunktionäre eher selten auf ihren Listen kandidieren.

Eidgenössische Wahlen 1991: Finanzielle Aufwendungen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Nicht gegeben war diese relative Immunität nach Ansicht beider Parlamentskammern hingegen im Fall Ziegler (sp, GE) gegen den Genfer Geschäftsmann Gaon, welchen Ziegler in einem seiner Bücher als Spekulanten und Schieber bezeichnet hatte. Die vorberatenden Kommissionen waren zwar zum Schluss gekommen, dass die inkriminierten Äusserungen in einem engen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit Zieglers stehen und deshalb die Immunität nicht aufgehoben werden soll. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession aber mit 97 zu 72 Stimmen der Kommissionsminderheit, welche argumentiert hatte, dass Ziegler seine Äusserungen in seiner Funktion als Professor und Publizist gemacht habe und sie daher nicht in Zusammenhang mit seinem politischen Mandat stehen. Da in solchen Fällen kein Anspruch auf Immunität besteht, sei, auch wenn das Parlament in der bisherigen Praxis diese Bestimmung nicht konsequent angewendet habe, auf das Gesuch nicht einzutreten und damit der Genfer Justiz freie Hand zur Beurteilung der Verleumdungsklage gegen Ziegler zu erteilen. Der Ständerat schloss sich mit 16:15 Stimmen diesem Entscheid an.
In Kommentaren sprachen linke Kreise von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit und Rache an einem missliebigen Politiker. Die Befürworter des Beschlusses betonten den Aspekt der Rechtsgleichheit. Es sei stossend, so argumentierten sie, dass ein Parlamentarier das Privileg besitzen soll, über andere Personen Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne dafür gegebenenfalls vor Gericht den Wahrheitsbeweis antreten zu müssen. Ziegler wurde in der Folge vom Genfer Generalprokurator zu einer Busse von 1000 Fr. wegen übler Nachrede verurteilt, legte gegen diesen Entscheid jedoch Berufung ein.
Mehr Verständnis fand Ziegler bei seinen Ratskollegen im Fall der Ehrverletzungsklage des Bieler Geschäftsmannes Simonian. Hier konnte der Angeschuldigte nachweisen, dass er die in einem Buch publizierte Anschuldigung, bei der Firma des Simonian handle es sich um ein Geldwäschereiunternehmen, bereits zuvor im Nationalratssaal vorgebracht hatte. Nach bisheriger Rechtsauslegung besteht in derartigen Fällen, d.h. bei der Wiederholung von Ratsvoten, ein absoluter Immunitätsschutz. Sowohl der National- als auch der Ständerat traten deshalb in diesem Fall auf das Gesuch ein und lehnten die Aufhebung der Immunität des streitbaren Genfer Nationalrats ab.

Debatte 1991 um die Aufhebung der Immunität von verschiedenen Parlamentariern
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Von den 2561 Personen (ohne Majorzkantone, davon 814 allein im Kanton Zürich), die für den Nationalrat kandidierten, waren auf 248 (1987: 222) Listen 834 Frauen; gegenüber dem Wahljahr 1987 erhöhte sich der Frauenanteil von 29,4% auf 32,2%.

Frauenkandidaturen kamen im linken und grünen Spektrum häufiger vor als im bürgerlichen. Bei der Grünen Partei betrug der Anteil der Frauen 51% und bei der SP 45%. Im bürgerlichen Lager erreichte der Frauenanteil bei der CVP 28%, bei der FDP 27% und bei der SVP 17%. Die Auto-Partei brachte es auf einen Anteil von 8% Frauenkandidaturen. Reine Frauenlisten gab es in sieben Kantonen, wovon vier auf die SP (ZH, BE, FR, GE) entfielen und je eine auf die FDP (SO), das Grüne Bündnis (SG), die Liste "Frauen macht Politik (FraP)" (ZH) und die SD (BL). Von den am Ende der Legislaturperiode amtierenden 32 Nationalrätinnen stellten sich 28 zur Wiederwahl; für den Ständerat waren es vier von fünf Bisherigen.

Eidgenössische Wahlen 1991: Bericht des Bundesrates
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die Zunahme der Listenanzahl von 222 im Jahre 1987 auf 248 (ohne Majorzkantone) bewirkte unter anderem auch eine Erhöhung der Anzahl Bündnisse zwischen den verschiedenen Listen. Insgesamt wurden 86 Wahlallianzen geschlossen, wovon 54 auf Listen- und 32 auf Unterlistenverbindungen entfielen (1987: 47 Listen- und 17 Unterlistenverbindungen). Abgesehen von den Majorzkantonen kam nur in Appenzell Ausserrhoden keine Listenverbindung zustande; jene im Kanton Jura war nicht parteiübergreifend. An der Spitze lagen die Kantone Bern und Zürich, gefolgt von Solothurn, Aargau und Thurgau.

Eidgenössische Wahlen 1991: Bericht des Bundesrates
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

In Bern kamen für die Nationalratswahlen je ein bürgerliches und ein rot-grünes Bündnis zustande. Zum ersten Mal seit 1848 entstanden auch in Neuenburg Bündnisse sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite. Im Kanton Genf ging die SVP dank einer Ausnahmeregelung der nationalen Parteiführung eine Listenverbindung mit der Auto-Partei ein; beide Parteien kandidierten zum ersten Mal im Kanton Genf. Die SVP des Kantons Zürich hatte drei Monate vor den Wahlen noch ein Bündnis mit der AP erwogen mit der Begründung, die SP marschiere schliesslich auch mit der extremen Linken zusammen; nach heftiger Kritik seitens der übrigen bürgerlichen Parteien verzichtete sie schliesslich darauf. Obwohl die Schweizer Demokraten eine grundlegend andere Umweltschutzpolitik als die Auto-Partei vertreten, gingen sie in den Kantonen Baselland, Aargau, Thurgau und Zürich (inklusive die von der SD getrennt kandidierende Nationale Aktion gegen die Überfremdung), eine Listenverbindung mit ihr ein.

Die unabhängigen christlichsozialen Parteien der Kantone Freiburg und Graubünden präsentierten eigene Listen und gingen keine Listenverbindung mit der CVP ein.

Im Kanton Tessin ist der Partito socialista unitario (PSU), welcher aus dem Partito socialista autonomo (PSA) und Teilen der SP hervorgegangen ist, zum ersten Mal eine Listenverbindung mit der sozialdemokratischen Partei eingegangen.

Eidgenössische Wahlen 1991: Bericht des Bundesrates
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die in neun Kantonen (BE, ZH, VD, SH, BS, AG, SO, BL, GL) existierende EDU, welche eine Politik auf der Basis von christlichen und rechts-konservativen Werten verfolgt, bekämpfte im Berichtsjahr das revidierte Sexualstrafrecht durch die Ergreifung des Referendums; die Partei lehnte von den eidgenössischen Abstimmungen die Vorlage zum Stimm- und Wahlrechtsalter 18 ab. Im Bereich der Europapolitik nahm die EDU eine isolationistische Haltung ein und warnte vor einer Selbstaufgabe der Schweiz. Mit ihrem Parteipräsidenten Werner Scherrer ist die EDU dank einem Sitzgewinn im Kanton Bern erstmals im Nationalrat vertreten; gesamtschweizerisch erreichte die EDU, welche in fünf Kantonen kandidiene (ZH, BE, BS, SH, AG) 1,0% Wähleranteil, im Kanton Bern 3,4%.
Scherrer blieb im NR fraktionslos.

Positionen, Parolen und Wahlresultate der EDU 1991

Das Thema der europäischen Integration spielte eher die Rolle eines Un-Themas oder Negativ-Themas. Die tiefe Spaltung der Gesellschaft und die — oftmals durch einen Bruch zwischen Basis und Parteielite hervorgerufenen — zögernden Stellungnahmen der Mehrheit der Parteien erlaubten es der Gegnerschaft, die hauptsächlich aus Teilen der SVP sowie aus den Grünen, der AP und den SD bestand, themenbestimmend zu wirken. Die SP hatte sich zwar im April für einen EG-Beitritt ausgesprochen, wagte es aber nicht, diese Forderung ins Zentrum ihrer Wahlkampagne zu stellen. Nur der LdU zeigte ein unmissverständliches Pro-EG-Profil. Die FDP und die CVP zögerten, im Wahlkampf ihre Positionen zur Beitrittsfrage zu klären. Bedeutend war in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Schlussverhandlungen sowohl des EWR-Vertrags als auch des Transitabkommens zwischen der Schweiz und der EG erst unmittelbar nach den eidgenössischen Wahlen stattfanden, und somit für die Wählerschaft und die Parteien Unsicherheit in bezug auf die künftige Europapolitik vorherrschte.

Eidgenössische Wahlen 1991: Wahlkampfthemen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die Regierungsparteien versuchten im Wahlkampf, auch möglichst viele Rentnerinnen und Rentner anzusprechen und zugunsten ihrer Parteien zu mobilisieren. Dabei spielte die Diskussion um die 10. AHV-Revision eine nicht unwesentliche Rolle. Kurz vor den Wahlen warfen sich FDP, SP und CVP gegenseitig vor, eine rasche finanzielle Besserstellung der Rentner verhindert zu haben. Aus der VOX-Analyse im Anschluss an die Wahlen ging unter anderem hervor, dass die FDP von allen Parteien den grössten Teil dieser Personengruppe mobilisieren konnte.

In den Augen vieler Wahlbeobachter spielten auch die Mutmassungen über eine vom Bundesrat geplante Benzinzollerhöhung von 25 bis 35 Rappen pro Liter, welche während den Sommermonaten diskutiert wurde und in der letzten Woche vor den Wahlen durch die Presse an die Öffentlichkeit gelangte, eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung vieler, zu jenem Zeitpunkt noch unentschlossener Wählerinnen und Wähler. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Erfolg der AP sowie der Lega dei Ticinesi einerseits und der durch gewisse Medien geschürten Angst vor einer massiven Benzinpreiserhöhung andererseits liess sich in der VOX-Umfrage nicht nachweisen.

Eidgenössische Wahlen 1991: Wahlkampfthemen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Wahlkampfthemen waren vor allem die Asyl- und Drogenpolitik; so sollte der Bundesrat gemäss den Vorstellungen der AP die Genfer Flüchtlingskonventionen kündigen und einen Einwanderungsstopp verhängen, der mit militärischen Mitteln durchgesetzt würde. Eher am Rande figurierte das Thema der Europapolitik; am Parteitag in Kirchberg (SG) vom 31. August lehnte Parteipräsident Scherrer sowohl den EWR-Vertrag als auch einen eventuellen EG-Beitritt ab.
Das erklärte Ziel für die Nationalratswahlen war die Fraktionsstärke; die AP schoss mit sechs Sitzgewinnen (neu 8) sogar darüber hinaus und konnte ihren bisherigen Wähleranteil fast verdoppeln (auf 5,1 %), womit sie zu den eigentlichen Wahlsiegerinnen gehörte.
Gemäss den Erhebungen der VOX-Analyse hat ungefähr die Hälfte der AP-Wählerschaft aus Unzufriedenheit über die behördliche Asylpolitik für diese Partei gestimmt. Ein Kennzeichen dieser Wählerschaft war im übrigen ein geringes oder sogar vollständig abwesendes Vertrauen in den Staat. Gegenüber 1987 hat sich ein Ausgleich bezüglich Alter und Geschlecht der Wählerschaft ergeben.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurde das rasante Vorprellen der AP – insgesamt 47 Sitzgewinne in kantonalen Parlamenten seit 1987 allerdings etwas gebremst; nur im Kanton Zürich konnte sie neu zwei Mandate gewinnen, im Kanton Baselland ging sie leer aus. Eine neue Kantonalpartei wurde in Appenzell-Ausserrhoden gegründet.

Wahlvorbereitung und Wahlresulate der AP 1991
Dossier: Wahlresultate der AP/FPS, 1990-1999