Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Eidgenössische Wahlen

Akteure

  • Joder, Rudolf (svp/udc, BE) NR/CN

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Bei den Nationalratswahlen 2015 im Kanton Bern buhlten 567 Kandidierende auf 26 Listen um die 25 Nationalratssitze. Damit hielt der Trend des zunehmenden Interesses an einem Mandat auch im Kanton Bern an – 2011 waren es 545 Kandidierende, 2007 lag die Zahl bei 514 und bei den Wahlen von 2003 bei 462. Die Anzahl der Listen war im Vergleich zu 2011 (28 Listen) allerdings etwas zurückgegangen. Fast zwei Fünftel der Kandidierenden waren Frauen (37.4%). Das Interesse an einem der Berner Mandate schien vor allem bei Jungen gross zu sein: Noch nie, seit dieser Wert erhoben wird (2003), lag der Altersschnitt der Bewerberinnen und Bewerber so tief wie 2015 (39.5 Jahre). Das jugendliche Interesse lässt sich auch daran ermessen, dass nicht weniger als sieben Listen von Jungparteien stammten: Die SVP, die SP, die FDP, die Grünen, die GLP und die EVP führten neben der Hauptliste auch eine Jugendliste. Die SP portierte Kandidierende zudem auf einer Frauen- und einer Männerliste und trat mit einer Liste mit Frankophonen auf. Auch die Grünliberalen präsentierten mit einer Unternehmerliste neben der Haupt- und der Jugendliste eine dritte Auswahl. Die CVP, unter dem Label „Die Mitte”, und die EDU traten ebenfalls mit jeweils zwei verschiedenen Listen an. Komplettiert wurde der Reigen mit der PdA, der Piratenpartei, den SD, dem Alpenparlament und einer Einerliste.

Wie in zahlreichen anderen Kantonen wurde auch im Kanton Bern eine Listenverbindung auf der linken Seite vereinbart – allerdings nur zwischen SP und GP, also ohne die PdA. In der Mitte schlossen sich die BDP, die GLP, die CVP und die EVP zusammen. Die SVP verband sich mit dem Alpenparlament (AP), einer Gruppierung aus dem Berner Oberland, die von ehemaligen Schweizer Demokraten organisiert wird. In der Presse wurde gemutmasst, dass die Verbindung der SVP mit dem etwas dubiosen Partner ein Freundschaftsdienst sei, weil sich das AP jeweils hilfreich beim Sammeln von Unterschriften für SVP-Initiativbegehren zeige. Ganz rechts verbanden sich die EDU und die SD. Keine Verbindung ging die FDP ein.
Die Wahlen in Bern verhiessen auch deshalb Spannung, weil der Kanton einen Sitz weniger zugesprochen erhielt als noch bei den Wahlen 2011. Im Vorfeld der Wahlen wurde darüber spekuliert, welche Partei diesen Sitz am ehesten verlieren würde. Am verletzlichsten schienen die Grünen, die ihren 2011 eroberten dritten Sitz einem Überhangsmandat verdankten. Erschwerend kam für die GP hinzu, dass zwei ihrer drei Mandate erst kürzlich neu besetzt worden waren. Aline Trede (gp, BE) hatte die in die Berner Stadtregierung gewählte Franziska Teuscher (BE, gp) 2013 ersetzt und Christine Häsler (gp, BE) war gar erst seit 2014 für Alec von Graffenried (gp, BE) nachgerutscht. Häsler wurde gleichzeitig auch als Ständeratskandidatin portiert; somit – so mutmasste die Presse – sollten ihre Chancen verbessert und ihre nur kurze Erfahrung im Parlament wett gemacht werden, damit der dritte Sitz der Grünen verteidigt werden könne. Für Wirbel um die GP hatte zudem die Nicht-Nomination des ehemaligen Zuger Nationalrates Jo Lang geführt, der mittlerweile in Bern wohnte. Zittern musste auch die BDP, die bei den kantonalen Wahlen 2014 zu den grossen Verliererinnen gehört hatte und grosse Wählerverluste hinnehmen musste. Nicht wenige vermuteten, dass dies die BDP auch bei den eidgenössischen Wahlen mindestens einen Sitz kosten werde. Auch die Bürgerlich-Demokraten hatten zudem kurz vor Legislaturende noch einen Mandatswechsel zu verzeichnen: Heinz Siegenthaler (bdp, BE) war Ende 2014 für Ursula Haller (bdp, BE) nachgerutscht. Für die bei den Grossratswahlen erfolgreiche SVP könnte sich das fehlende Mandat ebenfalls negativ auswirken, war sie doch die einzige Partei, die gleich zwei Rücktritte verkraften musste. Rudolf Joder (svp, BE) durfte wegen parteiinterner Amtszeitbeschränkung nicht mehr und Jean-Pierre Graber (svp, NR), der 2015 für Hansruedi Wandfluh (svp, BE) nachgerückt war, wollte nicht mehr antreten. Freilich gingen die meisten Beobachter davon aus, dass die SVP eher wieder zulegen werde. Für Wirbel sorgte kurz vor den Wahlen der angekündigte Rücktritt zweier SP-Regierungsräte, der kantonale Ersatzwahlen nötig machte, die für 2016 vorgesehen waren. Weil durch einen der beiden Rücktritte der so genannte Jurasitz frei wurde, wurde spekuliert, ob die Besetzung der ersten beiden SVP-Listenplätze mit zwei Bernjurassiern eine Referenz an den französischsprachigen Kantonsteil darstelle. Für Schlagzeilen sorgte zudem die Negativkampagne einer aus bürgerlichen Politikern bestehenden „Interessengemeinschaft Arbeitsplätze im Berggebiet (IG AIB)”, die gegen die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen (sp, BE) gerichtet war. Kiener Nellen war 2014 wegen legaler Steuerdeals in den Fokus der Medien geraten.

Als Wahlsiegerin im Kanton Bern konnte sich die SVP feiern lassen, die einen Sitz gewinnen und ihren Wähleranteil wieder weit über 30% anheben konnte. Mit den 33.1% (2011: 29.0%) Wähleranteil und den neun Sitzen (2011: 8) war die Volkspartei in Bern wieder fast so stark wie vor der Abspaltung der BDP (2007: 10 Sitze und 33.6%). Mit Manfred Bühler (svp, BE) wurde nach vierjährigem Unterbruch wieder ein Bernjurassier in den Nationalrat gewählt. Dass dies 2011 erstmals nicht mehr der Fall gewesen war, hatte einige Diskussionen und Vorstösse um die adäquate Vertretung von sprachlichen Minderheiten im Nationalrat ausgelöst. Der Sitzgewinn der SVP ging auf Kosten der BDP, die einen Sitz abgeben musste. Es war just der Sitz des erst jüngst nachgerutschten Kantonalpräsidenten Heinz Siegenthaler, der damit abgewählt wurde. Die BDP verfügte neu über 3 Sitze und weiss noch 11.8% der Wählerschaft hinter sich (2011: 14.9%). Zu den Verlierern gehörten auch die Grünen, die mit der Abwahl von Aline Trede für den Mandatsverlust des Kantons Bern bezahlten. Der Verlust von 0.9 Wählerprozenten (neu 8.5%) war zu gross, um den Sitz halten zu können. Dass Aline Trede und nicht Christine Häsler abgewählt worden war, wurde auch auf die – erfolglose – Ständeratskandidatur von Häsler zurückgeführt. Die restlichen Parteien konnten ihre Sitze mit dem bisherigen Personal halten: Die SP blieb mit 6 Sitzen und 19.7% Wähleranteil (2011: 19.3%) zweitstärkste Partei. Auch die FDP (9.3%; 2011: 8.7%), die GLP (6.0%; 2011: 5.3%) und die EVP (4.3%; 2011: 4.2%) konnten ihre Wählerbasis zwar leicht verbreitern, blieben aber auf je zwei (FDP, GLP) bzw. einem Mandat (EVP) sitzen. Die GLP musste lange zittern, bis die Verteidigung dieses zweiten Sitzes unter Dach und Fach war, und die FDP trauerte mit Blick auf die anderen Kantone einer verpassten Chance nach. Die Presse mutmasste, dass die Ständeratskandidatur der als eher linksliberal geltenden Claudine Esseiva (BE, fdp) ein Fehler gewesen sei. Allerdings verteidigte Christa Markwalder (fdp, BE) ihren Sitz trotz negativer Presse im Vorfeld der Wahlen aufgrund der so genannten Kasachstan-Affäre relativ souverän. Abgeschlagen waren die EDU (2.8%) und die CVP (1.8%), die ihre 2007 verlorenen Sitze erneut nicht zurückerobern konnten. Mit der Abwahl von Aline Trede (gp, BE) wird der Kanton Bern noch von 10 Frauen vertreten (2 SVP, 3 SP, 0 BDP, 1 FDP, 2 GP, 1 GLP, 1 EVP). Die Wahlbeteiligung lag im Kanton Bern mit 49.1% etwas tiefer als noch vor vier Jahren (50.4%).

Kanton Bern -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

In seiner Botschaft zum revidierten Bundesgesetz über die politischen Rechte schlug der Bundesrat fünf hauptsächliche Neuerungen vor, die insbesondere die Organisation der Nationalratswahlen betreffen, die aufgrund der zunehmenden Kandidierenden- und Listenzahl sowie der wachsenden Zahl an Wahlberechtigten immer komplexer geworden sei: (1) Unzulässige Doppelkandidaturen sollen auch nach der Meldefrist noch gestrichen werden können. (2) Diese Meldefrist wird auf den August des Wahljahres konzentriert, damit das Wahlmaterial spätestens vier Wochen vor dem Wahltag verteilt werden kann. (3) Für die Erstellung einer Panaschierstatistik, die auf hohes Interesse stösst, soll eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. (4) Ein weiterer Revisionsvorschlag betraf die Nachzählung bei Volksabstimmungen, die auch bei sehr knappen Ergebnissen nur dann angewendet werden soll, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Dieser Vorschlag war die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Rudolf Joder (svp, BE). (5) Zudem war eine Gesetzesgrundlage vorgesehen, mit der Stimmberechtigte Urnengänge beobachten sollten, um solche Unregelmässigkeiten zu melden. Weil die weiteren Vorschläge (Differenzierung von Sammelfristen bei fakultativen Referenden zwischen Sammlung und Stimmrechtsbescheinigung, gehashte (verschlüsselte) AHV-Nummern für Nationalratskandidierende, Streichen der Berufsangabe von Kandidierenden) in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen waren, nahm sie der Bundesrat in seiner Botschaft nicht weiter auf.

Als Erstrat beugte sich der Nationalrat über die Revision. Eintreten war unbestritten. Zu diskutieren gab hingegen ein Antrag einer links-grünen Minderheit für einen Automatismus für Nachzählungen – ein Punkt, der auch vom Bundesgericht so angeregt worden war: Eine Nachzählung solle immer dann stattfinden, wenn die gesamteidgenössische Differenz weniger als 0,1 Prozent betrage und das Ständemehr durch Kantone mit deutlichen Entscheiden nicht bereits erreicht sei. Bisherige Lesart des Bundesgerichtes war, dass ein sehr knappes Resultat immer auch eine Unregelmässigkeit darstelle; allerdings sei vom Gesetzgeber zu präzisieren, was 'knapp' sei. Die bürgerliche Ratsmehrheit liess sich allerdings nicht überzeugen und stimmte für den bundesrätlichen Vorschlag und gegen einen Automatismus. Auf mehr Unterstützung stiess ein Einzelantrag Marianne Streiff (evp, BE), der verlangte, dass auch Unterlisten einer bei der Bundeskanzlei registrierten Partei von der Pflicht befreit werden, mit der Einreichung des Wahlvorschlages auch noch Unterschriften von Stimmberechtigten beilegen zu müssen. Zu diskutieren gab schliesslich, wie mit überzähligen Namen auf einer Liste umgegangen werden soll. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, die lediglich mit Stichentscheid zustande gekommen war, wollte in jenem Fall, in dem auf einer Liste mehr Namen vermerkt wurden als der Kanton Sitze hat, die handschriftlich hinzugefügten Namen streichen, um die Kandidierenden auf den hinteren Listenplätzen nicht zu bestrafen. Die Minderheit, die dem Vorschlag des Bundesrates folgen wollte und sich letztlich durchsetzte, pochte hingegen auf die Überlegung, dass der Wählerwille handschriftlich eher hervortrete und deshalb die untersten gedruckten Namen auf einer Liste gestrichen werden sollen. Obwohl der Bundesrat die Idee der Differenzierung der Sammelfristen nicht mehr in die Botschaft aufgenommen hatte, plädierte eine Ratsminderheit für die Gültigkeit von Unterschriften, die während der Sammelfrist eingereicht, aber erst nach der Sammelfrist beglaubigt bei der Bundeskanzlei eintreffen. Das Hauptargument, das auf der vorjährigen Diskussion um die Versäumnisse einzelner Gemeinden bei den letztlich nicht zustande gekommenen Referenden gegen Doppelbesteuerungsabkommen beruhte, war die Einschränkung des Referendumsrechts, wenn eine Unterschrift zwar fristgerecht zustande käme, die Post oder eine Gemeinde aber zu langsam arbeite. Jene Parteien, die mit Unterschriftensammeln Erfahrungen haben, stimmten diesem Minderheitsantrag mehrheitlich zu: die SVP, die SP und die GP sagten mit 110 zu 76 Stimmen Ja. Gestrichen wurde dafür der Vorschlag des Bundesrates für eine Beobachtung von Urnengängen durch Stimmberechtigte. Der so doch recht stark abgeänderte Entwurf wurde mit 175 Stimmen einstimmig gutgeheissen.

Der Ständerat beriet das Geschäft in der Sommersession. Wie die Mehrheit des Nationalrates wollte auch die kleine Kammer keinen Automatismus für Nachzählungen bei knappen Volksentscheiden. Nur ganz knapp verzichtete die kleine Kammer darauf, wie ursprünglich vorgesehen die Berufsangaben der Kandidierenden bei den Nationalratswahlen zu streichen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte vergeblich, dass es praktisch unmöglich sei, zu überprüfen, ob die Angaben auch wirklich stimmten. Auch den Antrag Streiff (evp, BE) und den Vorschlag, die vorgedruckten und nicht die handschriftlichen Namen auf einer Liste mit zu vielen Kandidierenden zu streichen, hiess die kleine Kammer entsprechend den Vorschlägen der Volksvertreterinnen und Volksvertreter gut. Sie schuf allerdings auch einige Differenzen. So wurde ein Einzelantrag Ivo Bischofberger (cvp, AI) angenommen, der die Voranmeldepflicht der Kandidierenden für Majorzkantone streichen wollte. Die Pflicht zu Voranmeldungen mache in Einerwahlkreisen keinen Sinn. Zudem stellte sich der Ständerat gegen die Differenzierung von Sammel- und Einreichefrist bei Volksbegehren. Die kleine Kammer wollte vielmehr die Komitees in die Pflicht nehmen, die genügend Zeit für die Einholung der Beglaubigungen einplanen müssten. Der in der Zwischenzeit von der Bundeskanzlei ausgearbeitete Leitfaden für die Gemeinden und der Vorschlag des Bundesrates, die Komitees gesetzlich zu verpflichten, die Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist einzureichen, wurden begrüsst. Damit lag die gleiche Differenz zwischen den Räten vor wie bei der 2012 von der SPK-NR eingereichten Motion, die ebenfalls eine Differenzierung der Fristen gefordert hätte und vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat aber abgelehnt worden war. Weiter schuf der Ständerat einen neuen Absatz, mit dem die im Nationalrat unbestrittene Verlängerung der Fristen für die Ansetzung von Volksinitiativen nicht generell, sondern nur in Wahljahren, dann aber um sechs Monate möglich sein soll. Schliesslich setzte sich der Ständerat für die im Nationalrat abgelehnte Idee der Beobachtung von Urnengängen ein. Auch der Ständerat hiess den so veränderten Entwurf einstimmig gut.

In der ersten Runde der Differenzbereinigung gab der Nationalrat zumindest teilweise nach. Er lenkte ein bei der Diskussion um die Differenzierung der Sammelfristen, die letztlich auf eine Verlängerung der bisherigen Referendumsfrist von 100 Tagen hinausgelaufen wäre. Die grosse Kammer unterstützte auch die Idee der Verpflichtung der Komitees, gesammelte Unterschriften laufend für die Beglaubigung in den Gemeinden einzureichen. Umgeschwenkt war hier die SVP, bei der die Mehrheit nun für den Vorschlag des Ständerates stimmte. Zustimmung gab es in der grossen Kammer auch für die Berücksichtigung der Besonderheiten der Einerwahlkreise und die Fristverlängerung für die Behandlung von Volksinitiativen in Wahljahren. Allerdings beharrte der Nationalrat auf seiner Ablehnung gegen die Beobachtung von Urnengängen. Diese Differenz wurde dann im Ständerat knapp mit 23 zu 21 Stimmen ausgeräumt. Die Ratsmehrheit folgte dabei der Kommissionsminderheit, die argumentierte, dass die Beobachtung weiterhin möglich sei, aber nicht im Gesetz verankert werden müsse. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn die Vorlage aufgrund dieser geringen Differenz noch scheitern würde. In den Schlussabstimmungen wurde das neue Bundesgesetz im Nationalrat mit 172 zu 0 (bei 26 Enthaltungen aus der SP- und der GP-Fraktion) und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen.

Bundesgesetzes über die politischen Rechte