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Zur Abfederung der Frankenstärke stimmte das Parlament einem vom Bundesrat beantragten Hilfspaket im Umfang von 870 Millionen Franken zu, wovon 500 Millionen Franken der Arbeitslosenversicherung zu Gute kamen. Abgesehen von einigen Ausnahmen verzichtete der Bund auf die gezielte Unterstützung von einzelnen Exportbranchen sowie auf kurzfristig wirkende Massnahmen.

Abfederung der Frankenstärke
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Ebenfalls vor dem Hintergrund der Frankenstärke überwies der Nationalrat in der Aprilsession gegen den Willen des Bundesrats ein Postulat Bischof (cvp, SO) bezüglich einer Schweizerischen Industriepolitik. Mit Verweis auf die Schwierigkeiten des hiesigen Werkplatzes wurde der Bundesrat damit beauftragt, eine Lagebeurteilung durchzuführen und eine Industriepolitik zu definieren.

Schweizerische Industriepolitik

Am 1.1.2010 wurde das bis Ende 2011 gültige Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Kaufkraft in Kraft gesetzt. Es bildet die Rechtsgrundlage für die dritte Phase des dreistufigen Konjunkturstützungsprogramms. Da aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs Anfang des Jahres auch die Arbeitslosenquote stabilisiert werden konnte, wurde nur ein Bruchteil der gesprochenen Gelder für die Arbeitsmarktmassnahmen ausgeschüttet. Zur Schaffung von zusätzlicher Planungssicherheit für die Unternehmungen erhöhte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Diese gilt bis Ende 2011.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Das Parlament hiess die Massnahmen in der Herbstsession nach einer langen Auseinandersetzung gut. Der Ständerat lehnte zuerst einen Nichteintretensantrag von Germann (svp, SH) und Schweiger (fdp, ZG) mit 25 zu 6 Stimmen ab. Diese begrüssten zwar grundsätzlich die primär arbeitsmarktbezogenen Vorschläge des Bundesrates, lehnten das Paket aber aus finanzpolitischen Überlegungen ab. In der Detailberatung schwächte der Rat den bundesrätlichen Vorschlag ab, die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung in nicht profitorientierten gemeinnützigen Unternehmen für eine Dauer von sechs Monaten vom Bund zu bezahlen. Die Lohnkosten sollen gemäss dem Entscheid der kleinen Kammer diesen Organisationen nur teilweise, d.h. mit maximal 3000 Fr. pro Monat vergütet werden. Ein Antrag Hess (fdp, OW), darauf ganz zu verzichten, lehnte der Ständerat mit 24 zu 12 Stimmen ab. Keine Gnade fand hingegen die vom Bundesrat beantragte Anschubfinanzierung von rund 25 Mio Fr. zugunsten der Akzeptanz und Verwendung einer Ausweiskarte mit der elektronischen Signatur. Mehrere Votanten kritisierten, dass dieses Konzept noch unausgegoren sei und nicht klar sei, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Mit 22 zu 15 Stimmen wurde auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) dieser Beitrag gestrichen.

Auch im Nationalrat beantragte eine aus Mitgliedern der SVP und der FDP gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Die FDP, die SVP und die BDP waren zwar nicht gegen alle Komponenten des Stabilisierungsprogramms, sie erachteten aber die Mehrzahl der im Bereich Arbeitsmarkt vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte) als wenig sinnvoll. Zudem waren sie gegen ein drittes Paket zum aktuellen Zeitpunkt, weil sie in den Statistiken bereits erste Anzeichen einer Wirtschaftserholung zu erkennen glaubten. Ihr Nichteintretensantrag unterlag mit 93 zu 91 Stimmen äusserst knapp; den Ausschlag gegeben hatte die fast geschlossene Unterstützung des Programms durch die CVP, welche ihre Bundesrätin Leuthard nicht im Regen stehen lassen wollte. In der Detailberatung wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit frisch abgeschlossener Lehre zwar gutgeheissen, scheiterten aber an der Ausgabenbremse, welche eine Zustimmung durch die Mehrheit aller Ratsmitglieder fordert. Die Idee, dass der Bund für einige Zeit die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung bei gemeinnützigen Unternehmen bezahlt, lehnte der Rat auf Antrag von Spuhler (svp, TG) mit 94 zu 90 Stimmen ab. Für die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die stellenlose Lehrabsolventen weiter beschäftigen, ergab sich im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit. Grosszügiger als der Ständerat zeigte er sich hingegen bei der Förderung der digitalen Unterschrift; er nahm diese wieder in das Programm auf. Nachdem der Rat eine ganze Reihe von Anträgen der SP und der GP für zusätzliche Massnahmen abgelehnt hatte, hiess er das dritte Konjunkturförderungsprogramm mit 94 zu 87 Stimmen gut.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit deutlicher Mehrheit am Lohnzahlungsprogramm für Langzeitarbeitslose fest. Mit knappem Mehr war er nun auch mit dem Beitrag zur Förderung der Verbreitung der digitalen Unterschrift einverstanden. Im Nationalrat wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit neu abgeschlossener Lehre nochmals gutgeheissen, scheiterten aber erneut an der Ausgabenbremse. Die Lohnübernahme für die befristete Beschäftigung von Ausgesteuerten fand diesmal eine knappe Mehrheit, vermochte aber das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse ebenfalls nicht zu schaffen. An dieser Hürde scheiterte auch die Finanzierung von Weiterbildungskosten für Personen, die in Betrieben mit Kurzarbeit beschäftigt sind. Nachdem die kleine Kammer ihre Beschlüsse nochmals bestätigt hatte, wiederholte sich die Prozedur im Nationalrat: Er hiess sämtliche Projekte ebenfalls gut, da die befürwortende, aus SP, CVP und GP gebildete Mehrheit aber weniger als 101 Stimmen zählte, scheiterten sie aber alle an der Ausgabenbremse. Die Einigungskonferenz beschloss, an der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabsolventen sowie von Kurzarbeitenden festzuhalten. Bei den Beschäftigungsprogrammen für Ausgesteuerte bei gemeinnützigen Organisationen fand sie eine Kompromissformel, welche dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese einzuführen, wenn die nationale Arbeitslosenrate 5% erreicht. Diese Lösung veranlasste drei Abgeordnete der BDP und zwei der FDP zu Umschwenken, wodurch das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse im Nationalrat mit 103 Stimmen erreicht wurde. Die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an und beide Ratskammern stimmten auch der dringlichen Inkraftsetzung zu.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

In der Herbstsession führte der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession nochmals eine grosse Debatte über die Konjunkturpolitik durch. Er überwies dabei eine vom Ständerat bereits im Sommer gutgeheissene Motion David (cvp, SG) vom Dezember 2008, welche eine ganze Reihe von Massnahmen aus verschiedenen Bereichen enthält, von denen die Regierung viele mit den drei Konjunkturstabilisierungsprogrammen bereits vorgeschlagen oder in eigener Kompetenz ergriffen hatte. Der Gewerkschaftsbund, der während des ganzen Jahres viel umfassendere Konjunkturförderungsprogramme gefordert hatte, führte im September in Bern eine Protestkundgebung mit rund 25'000 Teilnehmenden für eine aktivere staatliche Wirtschaftspolitik durch.
Im Anschluss an diese Debatte behandelte der Nationalrat eine Reihe von Vorstössen, die vom Bundesrat Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen forderten. Obwohl die meisten abgeleht wurden fand eine sehr unspezifische Motion Chevrier (cvp, VS) für die Förderung privater Investitionen Zustimmung.

Debatte über die Konjunkturpolitik in Sondersession

In der Herbstsession überwies der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen ein Postulat der Grünen Fraktion, mit welchem der Bundesrat beauftragt wurde, die Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht zu untersuchen. In einem entsprechenden Bericht soll er unter anderem aufzeigen, wie sich die Stabilisierungsmassnahmen zur Stützung der Konjunktur in den Bereichen Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Entlassungen, Kurzarbeit, Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsmassnahmen auf Frauen und Männer auswirken.

Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht

Nachdem sich die Rezession bis zum Sommer weiter verstärkt hatte, schlug der Bundesrat dem Parlament im August vor, auch noch das im Ende 2008 in Aussicht gestellte dritte Programm zur Stabilisierung der Konjunktur in Kraft zu setzen. Mit diesem rund 400 Mio Fr. kostenden Programm sollten zusätzliche befristete Finanzhilfen für Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Wirtschaftswerbung im Ausland zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Arbeitsmarkt gelte es insbesondere, die Instrumente der Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, um die erwartete besonders starke Zunahme von Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ausgebaut werden sollen dabei insbesondere die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für stellenlose Jugendliche und für Kurzarbeitende. Finanziell massiv ins Gewicht fiel mit rund 240 Mio Fr. der Vorschlag, für rund 8000 Langzeitarbeitslose, die ausgesteuert sind oder kurz davor stehen (Personen, die seit mindestens einem Jahr ohne Stelle sind), während maximal sechs Monaten die Lohnkosten für die Beschäftigung bei einer gemeinnützigen Organisation zu übernehmen. Zu den Massnahmen im Technologiebereich gehörte vor allem die Unterstützung der Weiterentwicklung der digitalen Signatur zu einer allgemein akzeptierten Karte (Swiss ID) als Mittel zur sicheren Authentifizierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Im Nationalrat, der die Gelegenheit zu einer grossen wirtschaftspolitischen Debatte nutzte, sprach sich die SVP grundsätzlich gegen das Programm aus, obwohl ihre Vertreter in der vorberatenden Kommission keine entsprechenden Einwände formuliert hatten. Solche Programme würden nur den staatlichen Einfluss auf die Wirtschaft stärken und die Staatsausgaben erhöhen. Akzeptabel sei nach Ansicht der SVP einzig eine Förderung des Strassenbaus sowie Steuersenkungen für Unternehmen und Familien. Ihr von Zuppiger (svp, ZH) gestellter Rückweisungsantrag wurde mit 136 zu 42 abgelehnt. Ebenso wenig Erfolg hatte der SVP-Antrag, auf die Veränderungen beim Wohneigentumsförderungsgesetz zu verzichten. Der Ständerat führte ebenfalls eine ausgiebige Debatte über die Wirtschaftslage und über eine sinnvolle Konjunkturpolitik durch, wobei das Paket nicht in Frage gestellt wurde. Die Forderung der Grünen (Mo. 08.3941) nach einem wesentlich umfangreicheren Konjunkturförderungsprogramm im Umfang von 8 bis 10 Mia Fr., wovon ein Drittel schon im Jahr 2009 auszugeben wäre, lehnte der Nationalrat mit 132 zu 62 Stimmen ab. Keine Chance hatte auch eine Motion Leutenegger (sp, BL; Mo. 08.4029), welche für 2009 Förderungsmassnahmen des Bundes von 6 Mia Fr. verlangte.

Parlament genehmigt das vom Bundesrat beantragte zweite Programm
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Wie bereits 2008 angekündigt, beantragte der Bundesrat anfangs Jahr dem Parlament ein zweites Programm zur Stützung der Konjunktur. In einem Nachtrag zum Voranschlag 2009 nutzte er den im Rahmen der Schuldenbremse verbliebenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Mio Fr. aus. Der grösste Teil dieser Mittel (rund 390 Mio Fr.) sollten dem Ausbau und Unterhalt der Strassen- und Bahninfrastruktur dienen; rund 100 Mio Fr. waren für Projekte der neuen Regionalpolitik vorgesehen und weitere 50 Mio Fr. für die Förderung der Forschung und Entwicklung. Zusätzlich gefördert werden sollten auch energiepolitisch motivierte Projekte. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine vorübergehende Flexibilisierung der Leistungen der Exportrisikogarantie und der Wohneigentumsförderung vor. So soll bei der Wohnbauförderung auf die Rückzahlung von Krediten teilweise verzichtet werden, wenn diese Mittel für energietechnische Sanierungen verwendet werden. In eigener Kompetenz beschloss die Regierung zudem die Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
In der Frühjahrssession verabschiedete der NR eine damit erfüllte Motion Favre (fdp, VD) für zusätzliche Mittel zugunsten der Regionalpolitik und eine Motion der CVP (08.3968) mit einem Aktionskatalog, der sich zu einem guten Teil mit den vom BR vorgeschlagenen Massnahmen deckte, und der auch vom SR teilweise überwiesen wurde. Der SR hiess zudem ein Postulat der WBK (09.3004) für zusätzliche Forschungsmittel im Rahmen des Nationalfonds und der KTI gut

Parlament genehmigt das vom Bundesrat beantragte zweite Programm
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Mit der Verschärfung der Finanzkrise und den wachsenden Problemen in der Realwirtschaft häuften sich auch in der Schweiz die Rufe nach einem Konjunkturstützungsprogramm. Allerdings waren sich die Wirtschaftsexperten lange uneinig, ob die Schweiz überhaupt von einer Rezession betroffen sein würde. Noch im September, als die Konjunkturforschungsstelle der ETH-Zürich ihre Prognosen radikal überarbeitet hatte und nur noch von einem Nullwachstum für 2009 ausging, erwartete das Seco ein Wachstum von immerhin 1,3%. Erst im Dezember zeichneten dann auch die Experten des Seco ein wesentlich düstereres Bild und erwarteten, insbesondere wegen eines radikalen Einbruchs bei den Exporten, einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2009 um 0,8%. Spätestens vom Oktober an forderten die SP und die Gewerkschaften vom Bund Konjunkturförderungsprogramme. Im November beurteilte der Bundesrat die Lage als ernst genug und leitete erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft ein. Kernpunkte waren die Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (rund 550 Mio Fr.) auf den 1. Januar 2009 sowie die Aufhebung der Kreditsperre beim Bund und gezielte Aufstockungen im Bundesvoranschlag für 2009 (205 resp. 136 Mio Fr.). Mitte Dezember kündigte Bundesrätin Leuthard dann die Vorbereitung eines weiteren Investitionsprogramms im Umfang von über 650 Mio Fr. an. Für die SP waren diese im internationalen Vergleich sehr bescheidenen Massnahmen völlig ungenügend. Sie stellte als Alternative dazu staatliche Programme im Umfang von 6 Mia Fr. für Investitionen namentlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs und zur Subventionierung von Krankenkassenprämien vor.

Bundesrat leitet erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft ein
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Auf Antrag des Bundesrates und gegen den Widerstand der SP und der GP lehnte der Nationalrat in der Wintersession eine Motion der SP-Fraktion (08.3573) für ein energiepolitisches Investitionsprogramm sowie eine Motion Schelbert (gp, LU; 08.3672) ebenfalls für zusätzliche Bundesinvestitionen im Energiebereich und für vorgezogene Beschaffungen des Bundes ab. Er tat dies vor allem weil die Regierung bereits eigene, allerdings bescheidenere Konjunkturstützungsmassnahmen beschlossen hatte. Zustimmung im Nationalrat fand hingegen eine Motion Chevrier (cvp, VS) für zusätzliche Subventionen für die energietechnische Modernisierung von Gebäuden.

Energiepolitisches Investitionsprogramm (Mo. 07.3174)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Die anhaltend gute Konjunkturlage veranlasste die Nationalbank ihre seit 2004 praktizierte Politik der Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge fortzusetzen. Sie erhöhte dazu die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) in drei Schritten um je 0,25% auf einen Satz von 2,75% (Bandbreite 2,25-3,25%). Im Dezember verzichtete die SNB zum ersten Mal seit neun Quartalen auf eine weitere Erhöhung. Sie begründete dies mit den Risiken einer Konjunkturabschwächung und der von ihr als relativ gering eingeschätzten Inflationsgefahr. Wie bereits 2006 entwickelten sich die Geldmengen M1 und M2 rückläufig und das Aggregat M3 wuchs nur noch leicht an. Nach Ansicht der Nationalbank ist damit der bis 2003 geschaffene Geldüberhang abgeschöpft. Der Frankenkurs schwächte sich gegenüber dem Euro weiterhin leicht ab; gegenüber dem US-Dollar gewann er aber in der zweiten Jahreshälfte deutlich an Wert. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens ging im ersten Halbjahr sowohl nominal als auch real leicht zurück und machte in der zweiten Jahreshälfte diese Verluste wieder weitgehend gut, wobei es das ganze Jahr über zu starken Schwankungen kam.

Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge Frankenkurs

Der einzige hörbare Ruf nach staatlichen Interventionen in den Konjunkturablauf kam im Frühjahr von der SP. Sie erachtete die Konjunkturlage im März, als die provisorischen BIP-Zahlen für das vierte Quartal 2004 erschienen, welche eine Stagnation gegenüber dem Vorjahreswert auswiesen, als derart alarmierend, dass sie Massnahmen für erforderlich hielt. Aber auch sie verlangte in ihrer Interpellation nicht direkt eine Nachfragebelebung durch den Bund, sondern kritisierte vor allem das hohe Preisniveau im Wohnungsbereich, welches den Konsumenten Kaufkraft entziehen würde. Nachdem in den beiden ersten Quartalen des Berichtsjahres die ersten Schätzungen für das Wirtschaftswachstum leicht nach oben zeigten, verstummten auch die Rufe der SP wieder.

Forderung der SP nach Konjunkturmassnahmen

In der Märzsession gaben zwei Interpellationen der SP (03.3023) und der FDP (03.3029) dem Nationalrat Gelegenheit zu einer grossen Debatte über Massnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die Voten standen schon stark unter dem Aspekt der Kampagne für die Parlamentswahlen vom Herbst und bestätigten die grosse Differenz zwischen den Konzepten der SP und der GP einerseits und der bürgerlichen Parteien andererseits. Auffallend war freilich, dass sich die SVP, angeführt von Blocher (ZH), nicht etwa auf die Linke einschoss, sondern auf die CVP und vor allem die FDP. Sie warf ihnen vor, zwar die richtigen Strategien zu deklamieren (Deregulierung, Einschränkung der Staatstätigkeit und Steuerabbau), aber nichts zu deren Realisierung beizutragen. In Abweichung von seiner üblichen Praxis, Vorstösse, welche in den Kompetenzbereich der Regierung eingreifen oder von dieser Berichte oder Abklärungen verlangen, in Postulate oder Empfehlungen umzuwandeln, überwies der Ständerat Teile der im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion der FDP-Fraktion für eine Politik der Förderung des Wirtschaftswachstums durch die Regierung. Eine Empfehlung von Brunner (sp, GE; 03.3065), aus konjunkturpolitischen Gründen mehr Mittel der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) für die direkte Unterstützung von neugegründeten Unternehmen einzusetzen, wurde vom Bundesrat vor allem aus ordnungspolitischen Gründen bekämpft und vom Ständerat deutlich abgelehnt.

Debatte über Massnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft und Politik der Förderung des Wirtschaftswachstums

Die schweizerische Konjunktur erholte sich rasch von der im zweiten Halbjahr 1998 infolge der Ostasienkrise eingetretenen Abschwächung. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm, gemäss ersten Schätzungen, wegen der bis ins erste Halbjahr anhaltenden Wachstumsverlangsamung mit 1,7% etwas weniger stark zu als im Vorjahr (2,1%). Die Exporte vermochten wieder wichtige Wachstumsimpulse auszulösen. Die Ausrüstungsinvestitionen expandierten etwas schwächer als 1998, hingegen nahmen die Bauinvestitionen, die im Vorjahr noch stagniert hatten, erstmals seit vier Jahren wieder zu. Der private Konsum blieb mit einer Wachstumsrate von 2,2% weiterhin eine wichtige Konjunkturstütze. Keine positiven Impulse gingen hingegen von den im Zeichen von Haushaltsanierungen stehenden staatlichen Ausgaben aus. Die reale Wachstumsrate der Güterexporte erreichte mit 4,4% nahezu den Vorjahresstand. Stark expandierten namentlich die Ausfuhren in den ostasiatischen Raum und in die USA. Bei den Güterimporten reduzierte sich die reale Wachstumsrate von 9,4% auf 5,3%. Die Handelsbilanz schloss nach dem Defizit im Vorjahr wieder mit einem Überschuss (0,7 Mia Fr.) ab. Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz erhöhte sich nach ersten Schätzungen auf 21,3 Mia Fr. Da namentlich auch die Kapitaleinkommen aus dem Ausland stark anwuchsen, ergab sich eine kräftige Steigerung des Ertragsbilanzüberschusses. Dieser stieg gemäss ersten Schätzungen von 34,6 Mia auf 43,9 Mia Fr.

Schweizerische Konjunkturlage 1999
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Die Entspannung der Lage auf dem Arbeitsmarkt setzte sich im Berichtsjahr fort, wenn auch in leicht abgeschwächter Form. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresmittel um 1,1% zu. Für dieses Wachstum war wie bereits in den Vorjahren die Nachfrage nach Arbeitskräften im Dienstleistungsbereich (+1,4%) verantwortlich, während im 2. Sektor immerhin kein weiterer Rückgang zu verzeichnen war. Im Baugewerbe setzte sich die Erholung fort und die Zahl der Beschäftigten nahm erneut leicht zu (0,6%). Gemäss der jeweils im zweiten Quartal durchgeführten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) war die Steigerungsrate bei den Teilzeitangestellten erneut ausgeprägt, die Zahl der Vollzeitbeschäftigten war hingegen zum Messzeitpunkt etwas kleiner als ein Jahr zuvor. Die Erwerbsquote hat sich laut SAKE in den letzten zehn Jahren bei den Männer leicht reduziert (von 91,1% auf 89,6%) und war bei den Frauen, namentlich infolge der wachsenden Bedeutung der Teilzeitarbeit, kräftig angewachsen (von 70,6% auf 74,5%). Bei beiden Geschlechtern lag sie über dem Mittelwert der EU. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen reduzierte sich kontinuierlich von 125 883 im Januar auf 91 041 im Dezember (nicht saisonbereinigte Werte). In dieser Zahl sind allerdings die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 2,7% zurück, im Dezember betrug sie noch 2,5% (Dezember 1998: 3,2%). Diese Quote war in allen Landesteilen rückläufig, lag aber in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin mit 4,0% resp. 4,4% immer noch deutlich über derjenigen der Deutschschweiz (2,2%). Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen betrug im Jahresmittel 48% und blieb damit gegenüber 1998 unverändert. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1999 eine Arbeitslosenquote von 3,1% aus (1998: 3,6%).

Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 2,7% zurück

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung nahm 1999 im Jahresmittel um 0,8% zu. Gemäss einer Schätzung des BfS waren 0,3 Prozentpunkte dieser Steigerung auf die auf Jahresbeginn erfolgte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 6,5% auf 7,5% zurückzuführen. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise war im Berichtsjahr erneut für beide Kategorien rückläufig (-1,0% resp. -2,2%).

Teuerung 1999
Dossier: Teuerung 1990-1999

Der Ständerat überwies einstimmig eine Motion Cottier (cvp, FR), welche verlangt, dass in Zukunft der Konsumentenpreisindex für verschiedene soziale Gruppen wie Alleinerziehende, Pensionierte etc. separat erhoben wird, um den unterschiedlichen Verbrauchsstrukturen dieser Haushalte Rechnung zu tragen. Damit stellte sich der Rat hinter das Bundesamt für Statistik, das in der für das Jahr 2000 geplanten Revision des Indexes eine entsprechende Aufteilung vorsieht und sich dabei auf einen Expertenbericht abstützen kann.

Einführung eines nach sozialen Gruppen differenzierten Konsumentenpreisindex

Die Konjunkturerholung, welche 1997 begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr fort. Das reale Bruttoinlandprodukt nahm nach ersten Schätzungen um 2.1% (1997: 1.7%) zu. Für diese Trendfortsetzung waren diesmal nicht mehr vor allem die Exporte verantwortlich (die unter der Ostasienkrise litten), sondern die Binnenmarktnachfrage und dabei namentlich der private Konsum. Die reale Wachstumsrate der Güterexporte reduzierte sich von 7,7% auf 4,9%. Der Einbruch der Exporte nach Ostasien (-26%) konnte durch gesteigerte Güterausfuhren in die EU kompensiert werden. Die lebhafte Binnennachfrage und die Zunahme der Investitionstätigkeit der Unternehmen liessen die Gütereinfuhren noch stärker expandieren als die Exporte (8,1%). Die optimistische Stimmung liess den privaten Konsum (1,8%) und die Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen (7,5%) markant stärker anwachsen als im Vorjahr. Erstmals seit 1990 erlebte auch die Bauwirtschaft wieder ein Wachstum. Die Bauinvestitionen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,7% an. Typisch für Jahre mit Wirtschaftswachstum schloss die Handelsbilanz im Berichtsjahr mit einem Defizit ab (1,8 Mia Fr.). Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz reduzierte sich geringfügig auf 18,5 Mia Fr.; grösseren Einnahmen aus dem Tourismusgeschäft standen rückläufige Erträge aus dem Kommissionsgeschäft der Banken gegenüber. Der Ertragsbilanzüberschuss sank nach ersten Schätzungen auf 31,1 Mia Fr. (1997: 33,1 Mia Fr.).

Schweizerische Konjunkturlage 1998
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Auf dem Arbeitsmarkt war 1998 eine deutliche Verbesserung auszumachen. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresmittel um 1,3% zu. Dieses Wachstum war erneut getragen von der Nachfrage nach Arbeitskräften im Dienstleistungsbereich (+1,9%), während im 2. Sektor ein weiterer Rückgang zu verzeichnen war (-0,5%). Im Baugewerbe nahm die Zahl der Beschäftigten allerdings wieder leicht zu (0,4%). Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) war die Steigerungsrate vor allem bei den Teilzeitangestellten ausgeprägt, aber im Gegensatz zum Vorjahr nahm auch die Zahl der Vollzeitbeschäftigten zu. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen reduzierte sich kontinuierlich von 182 492 im Januar auf 124 309 im Dezember (nicht saisonbereinigte Werte). In dieser Zahl sind allerdings die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen sowie diejenigen Ausgesteuerten, die auf eine Registrierung bei den Arbeitsvermittlungsämtern verzichten, nicht enthalten. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 3,9% zurück, im Dezember betrug sie noch 3,2% (Dezember 1997: 4,8%). Diese Quote war in allen Landesteilen rückläufig, lag aber in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin mit 5,3% resp. 6,3% immer noch deutlich über derjenigen der Deutschschweiz (3,3%). Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen erhöhte sich weiter und betrug im Jahresmittel 48%. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1998 eine Arbeitslosenquote von 3,6% aus (1997: 4,1%).

Beschäftigungslage 1998
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Der Ständerat unterstützte mit der Überweisung eines Postulats Büttiker (fdp, SO) die vom Bundesrat eingeleiteten Bestrebungen, die Berechnungsart des schweizerischen Konsumentenpreisindexes an diejenige des neuen „harmonisierten Verbraucherpreisindexes“ (HVP) der EU anzupassen. Neben einheitlichen Berechnungsformeln geht es dabei auch um die Definition eines durchschnittlichen „Warenkorbes“ zur Gewichtung der einzelnen Preise.

Konsumentenpreisindexes

Die schweizerische Konjunkturlage entwickelte sich vom zweiten Quartal an positiv. Nachdem schon im Vorjahr die Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts nicht so negativ ausgefallen war, wie dies erste Berechnungen ergeben hatten (nur -0,2% statt -0,7%), wurde 1997 ein durchschnittliches Wachstum um 0,7% verzeichnet. Für den Aufschwung waren in erster Linie die Exporte verantwortlich, welche von der Konjunkturbelebung im Ausland und von der 1996 eingetretenen Abschwächung des Frankenkurses profitierten. Die Wachstumsrate der Güterexporte vervierfachte sich gegenüber dem Vorjahr von 2% auf 8%. Die verbesserten Wirtschaftsaussichten wirkten sich auch auf die Importe, namentlich von Rohstoffen und Halbfabrikaten sowie Investitionsgütern aus; insgesamt steigerte sich die Wachstumsrate der realen Güterimporte von 2,5% auf 6,7%. Die aufgehellte Stimmung führte auch zu einer Belebung des privaten Konsums (+0,9%) und der Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen (+1,5%). Die Bauinvestitionen bildeten sich hingegen weiter zurück (-4%), wobei in der zweiten Jahreshälfte das staatliche Impulsprogramm wenigstens im Tiefbau für eine Belebung sorgte. Trotz diesem Impulsprogramm war der staatliche Konsum weiterhin rückläufig. Der Handelsbilanzüberschuss reduzierte sich auf 0,3 Mia Fr. Nicht zuletzt infolge eines Anstiegs des Fremdenverkehrs, aber auch infolge der Kommissionserträge der Banken im weiterhin boomenden Börsengeschäft verbesserte sich der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz um 2,1 Mia Fr. auf 17,7 Mia Fr. Der Ertragsbilanzüberschuss erhöhte sich um 3,9 Mia Fr. auf 30,3 Mia Fr.

Schweizerische Konjunkturlage 1997
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1990-1999

Erneut scheiterten im Berichtsjahr kantonale Volksinitiativen der Linken und der Gewerkschaften für die Einführung von Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen. In Basel-Land und Freiburg lehnten die Stimmberechtigten entsprechende Begehren mit 78% resp. 77% Nein-Stimmen ab.

kantonale Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen

Das Parlament konnte in der Folge zwei im Vorjahr eingereichte Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin Folge geben und sie als erfüllt abschreiben; gleiches geschah mit einer Petition der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). Der Ständerat wandelte die im Herbst 1996 vom Nationalrat überwiesene Motion der SP-Fraktion, welche der Auslöser für das eben verabschiedete Impulsprogramm gewesen war, in ein Postulat um und schrieb dieses als erfüllt ab.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Beim Impulsprogramm nahm der Nationalrat die vor allem von Westschweizern unterstützte Formel auf, dass bei der Zuteilung der Gelder die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen seien. Die von der Linken beantragte Erhöhung des Kredits für das Impulsprogramm von 200 auf 250 resp. 400 Mio Fr. wurde abgelehnt. Bei den Investitionen zur Renovation von bundeseigenen Liegenschaften schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor, den Kredit von 100 Mio Fr. um 60 Mio Fr. zu kürzen und diese Summe für einen von ihr ausgearbeiteten neuen Beschluss über die Förderung des Angebots an Lehrstellen zu verwenden. Dieser sah zuerst vor, den Bund zu ermächtigen, jede zusätzlich geschaffene Lehrstelle mit einem Beitrag von 5000 Fr. zu subventionieren. Dieser Antrag wurde dann aber korrigiert, indem vorgeschlagen wurde, das Geld für Einführungskurse, Lehrstellenverbünde und Lehrstellenmarketing einzusetzen. Die WAK des Nationalrats wollte noch weiter gehen und die für Renovationen verbleibenden 40 Mio Fr. für die von seiner Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragte Aufstockung des Kredits zur Technologie- und Innovationsförderung einsetzen. Dafür hatte das Parlament zwar 1994 für die Jahre 1996-99 einen Rahmenkredit von 220 Mio Fr. bewilligt; anlässlich der Kürzungen im Bundesvoranschlag gab es dann aber für 1996 und 1997 nur 8 resp. 26 Mio. Fr. frei. Die beiden Räte folgten zuerst ihren jeweiligen Kommissionen, einigten sich in der Differenzbereinigung dann aber darauf, neben den 60 Mio Fr. für die Lehrstellenförderung nur 20 Mio Fr. für die Technologieförderung zu sprechen und einen Betrag von 20 Mio Fr. für Renovationen von bundeseigenen Bauten stehenzulassen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)