Umfassende Presseförderungsmassnahmen, wie sie seit 1967 angestrebt worden waren, schienen trotz der Publikation gewichtiger Dokumente noch in weiter Ferne zu liegen. Die Frage, wie der notleidenden Presse geholfen werden kann, blieb auch 1975, nach einer auf breiter Basis geführten Diskussion, offen. Diese stützte sich auf einen über 800 seitigen Bericht der 1973 eingesetzten Expertenkommission, die gleichzeitig auch Entwürfe für einen revidierten Verfassungsartikel 55 über das Presserecht, für einen neuen Artikel 55bis über die Presseförderung und für ein Presseförderungsgesetz vorlegte. Art. 55 BV garantiert nach diesen Entwürfen nicht nur – wie bisher – die Pressefreiheit, sondern auch die Freiheit der Meinungsäusserung, der Meinungsbildung und der Information. Art. 55bis BV gibt dem Bund die Kompetenz zum Schutz und zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse. Die erforderlichen Massnahmen, die vorwiegend aus «Infrastrukturhilfe» bestehen, sind im Presseförderungsgesetz festgelegt. Die jährlichen Kosten veranschlagte die Kommission auf rund CHF 56 Mio. gegenüber dem Vorentwurf von 1973 verzichtete man auf eine Sicherung der inneren Pressefreiheit mit der Begründung, dass die Stellung der Redaktionen und Mitarbeiter im Kollektivvertrag geregelt werden sollte. Im Vernehmlassungsverfahren, in welches die beiden Verfassungsartikel geschickt wurden, stiessen wie schon in den Debatten der Vorjahre die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander. Vorbehalte und Bedenken äusserten insbesondere auch Zeitungsleute. Gewisse Erleichterungen für die Meinungspresse ergaben sich durch Beschlüsse der eidgenössischen Räte, die bei der Revision des Postverkehrsgesetzes von den Vorschlägen des Bundesrates abwichen und die beantragten Transporttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften ermässigten. Im Interesse der Förderung der Presse übernahm damit die PTT zu den bereits bestehenden Einnahmeneinbussen von gegen CHF 160 Mio. (1974) zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich CHF 20 – 30 Mio. Über die Vorschläge für einen verstärkten Persönlichkeitsschutz, die auch von gemässigten Blättern als unakzeptabel zurückgewiesen wurden, haben wir bereits berichtet.
Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 1975
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
-
anzeigen
- Presse vom 17.6.75; NZZ, 19.6., 26.6., 8.11., 15.11. und 26.11.75; Bund, 22.6.75; 24 Heures, 15.7.75; TA, 19.7.75; LNN, 8.11.75; Ldb, 21.11. und 10.12.75.
von Ernst Frischknecht
Aktualisiert am 22.04.2022
Aktualisiert am 22.04.2022