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Der Vergleich der Volkszählungen 1990 und 2000 ergab laut BFS, dass die Schweizer Erwerbsbevölkerung im letzten Jahrzehnt um 7,9% auf 3.95 Mio. Personen anstieg. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 64 Jahren) wuchs in der gleichen Zeitspanne jedoch nur halb so stark. Die deutliche Erhöhung der Zahl der erwerbstätigen Personen ist vorwiegend auf die Frauen zurückzuführen, von denen mittlerweile viele auch als Mütter einer Arbeit nachgehen. Ferner nahm das durchschnittliche Alter der Erwerbsbevölkerung von 38 auf 39,5 Jahre zu. Die Daten zeigten auch einen relevanten Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbsquote: 2000 lag die Erwerbsquote bei Frauen im erwerbsfähigen Alter ohne nachobligatorische Ausbildung bei 63%; bei Frauen mit Lehre oder Matura betrug sie 72% und bei jenen mit Hochschulabschluss 82%. Gemäss BFS zeigte sich dieser Zusammenhang erstmals auch bei Männern: Nur 86% der Männer ohne nachobligatorische Ausbildung waren 2000 erwerbstätig; bei Männern mit Lehr- oder Matura-Abschluss betrug die Quote 92,9%, und bei jenen mit abgeschlossenem Studium 96%. Bei der Erwerbsquote der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren lagen die Kantone Zürich und Bern mit 81,8 resp. 80,8% deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 78,9%.

Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Erwerbsquote

Ende November erschien der erste Band des «Historischen Lexikons der Schweiz» (HLS). Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich CHF 3 Mio. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9'600 Seiten 36'000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Erster Band des «Historischen Lexikons der Schweiz»

Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 ans Parlament. Er beantragte, die Mittel für diesen Bereich nach einer Phase der Stagnation deutlich aufzustocken. Gemäss seinen Anträgen soll der BFT-Bereich 2004-2007 mit rund 17,3 Mia Fr. unterstützt werden. Das entspricht gegenüber dem Finanzplan 2003 einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6%, wovon 1% – im Jahr 2005 1,5% – noch der Kreditsperre unterstellt bleiben. Das finanzielle Engagement des Bundes betrifft die berufliche und die höhere Bildung sowie die Forschung und ist mit Ausnahme des ETH-Bereichs subsidiär zu den Leistungen der Kantone. Für den Einsatz dieser Ressourcen setzte der Bundesrat vier Schwerpunkte: die Erneuerung der Lehre, die Intensivierung der Forschung, die Förderung der Innovation sowie die Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Gemäss Botschaft will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Studierenden in angemessener Zeit eine solide Grundausbildung erwerben können. Diese soll das Fundament für die in einer weltweit vernetzten Bildungslandschaft erforderliche Mobilität und für eine lebenslange Weiterbildung gewährleisten. Hochschulübergreifend gilt es, die Aufgabenteilung zwischen den ETH, den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zu bereinigen. Als wichtiges Thema erachtet der Bundesrat die zügige Umsetzung der Bologna-Doktrin. Er möchte zudem wichtige Investitionen vornehmen, um die Betreuungsverhältnisse an den kantonalen Universitäten, insbesondere bei den Geistes- und Sozialwissenschaften, zu verbessern.

Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen.

EDK Masterplan

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion der liberalen Fraktion angenommen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement verlangte. Weil damit in organisatorische Belange des Bundesrates eingegriffen würde, lehnte der Ständerat die Motion ab, überwies aber eine entsprechende Empfehlung.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Die EDK konnte sich erneut nicht auf eine verbindliche Fremdsprachenregelung einigen. 15 Kantone votierten für eine regionale Lösung (Ost- und Zentralschweiz, Westschweiz und Kantone an der Sprachgrenze), einer stimmte dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Damit wurde die für einen bindenden Entscheid notwendige Zweidrittelsmehrheit knapp verfehlt. Nach dem Scheitern einer Konsenslösung bleibt es den Kantonen überlassen, welcher Fremdsprache sie die Priorität einräumen wollen. Mit den im Berichtsjahr von weiteren Kantonsregierungen (Bern und Schaffhausen) gefällten Entscheiden zeichneten sich zwei «Sprachenteppiche» im Primarschulunterricht ab: In der Westschweiz und in den Deutschschweizer Kantonen entlang der Sprachgrenze wird vorderhand noch Deutsch resp. Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet, der Rest des Landes wechselt in den nächsten Jahren zu Englisch.
Auch Uri, das 1994 als einziger Kanton Frühitalienisch eingeführt hatte, gibt ab dem Schuljahr 2004/2005 Frühenglisch den Vorzug.
Der Kanton Tessin will auf ein gleichberechtigtes Erlernen von Französisch (1. Fremdsprache), Deutsch und Englisch setzen, allerdings löst auch hier Englisch als 2. Fremdsprache Deutsch ab.

Diskussionen innerhalb der Kantonen und der EDK zum Thema Fremdsprache in der Schule

An den Netdays konnte Bundesrat Couchepin zudem erstmals den nationalen Bildungsserver www.educa.ch anklicken. Der Server dient den Lehrkräften als Plattform zum Herunterladen von Unterrichtshilfen sowie der Schülerschaft als Drehscheibe für die Wissensvermittlung. Er soll als Katalysator im Bildungswesen wirken und insbesondere beim Einsatz von ICT eine treibende Funktion einnehmen. Geplant war überdies die Vernetzung nationaler und ausländischer Institutionen und Projekte.

nationalen Bildungsserver www.educa.ch

Mit einem im November als Inserat publizierten „Manifest für den Denkplatz Schweiz“ forderten die vier Präsidenten des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR), der Rektorenkonferenz, des ETH-Rats und des Nationalfonds ein Mittelwachstum für FHS, Universitäten und Forschung für die Periode 2004 bis 2007. Um 10% jährlich solle das Budget durch Umverteilung anwachsen. Im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten BFT-Botschaft warnten die Exponenten der vier wissenschaftspolitischen Organe in einem seltenen gemeinsamen Auftritt vor der sich ausweitenden Krise in Bildung und Forschung, welche doch die Grundlage von Wohlstand und Sicherheit des Landes seien. Bereits im September hatte der SWTR betreffend akademische Nachwuchsförderung Alarm geschlagen. Um eine drohende Ausblutung des Forschungsplatzes Schweizzu verhindern, sei ein einheitliches Karrieresystem für junge Forschende dringend. Der SWTR forderte die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts über die Förderung des akademischen Nachwuchses, das unter anderem die Förderung von Doktorierenden insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften dank Graduiertenkollegs, die Förderung von Nachwuchsprofessuren und die Einführung des in angelsächsischen Ländern erprobten Tenure Track Systems vorsieht.

Manifest für den Denkplatz Schweiz

Der Nationalrat nahm eine Motion seiner SPK an, die den Bundesrat beauftragt, im Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2002 den Kredit für Verständigungsmassnahmen um CHF 1 Mio. aufzustocken. Dieser Betrag soll der Mitfinanzierung des Projekts «Exchange» (Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02) zugute kommen und wurde an die Bedingung geknüpft, dass eine Koordination des Projekts durch die Standortkantone in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung erfolgt. Der Bundesrat zeigte sich bereit, das Projekt im Sinn des verständigungspolitischen Verfassungsauftrags zu unterstützen. Da er vor einer bindenden Zusage über die Höhe des Kredits die offenen Fragen mit den Kantonen erörtern wollte, beantragte er ergebnislos Überweisung als unverbindliches Postulat. Der Ständerat hiess die Motion ebenfalls gut.

Motion zum Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der expo.02 (Mo. 00.3606)

Gemäss einer Analyse des Bundesamts für Statistik (BfS) hatten Bund, Kantone und Gemeinden im Jahr 1998 erstmals seit 1992 wieder mehr Geld für die Bildung aufgewendet. Im Vergleich zum grössten Budgetposten – der sozialen Wohlfahrt mit 20% – flossen 17,5% der Ausgaben der öffentlichen Hand in die Bildung. 21 Mia Fr. waren es demnach 1998 gewesen, 1,3% mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Steigerung nannte das BfS zum einen die 2,4% höheren Ausgaben der Gemeinden; zum anderen hatten die Bundesbeiträge nach einer Talfahrt zwischen 1997 und 1998 wieder um 2,7% zugelegt. Ein grosser Teil der Gelder wurde für den Aufbau der Fachhochschulen (FHS) aufgewendet, wohingegen die Ausgaben für die Universitäten trotz rasant steigender Studierendenzahlen vergleichsweise wenig zunahmen. Gemäss dem jüngsten OECD-Länderexamen gab die Schweizer Bildungslandschaft das Bild eines teuren und intelligenten Systems ab: Im Vergleich zu anderen Ländern brachte es am meisten Doktoranden hervor, lag aber mit einem Studierendenanteil von nur 32% der Männer und 26% der Frauen unter dem OECD-Mittel. Der Anteil der öffentlichen und privaten Bildungsausgaben am BIP lag in der Schweiz mit 5,86% leicht über dem OECD-Mittel von 5,66%.

erstmals seit 1992 wieder mehr Geld für die Bildung

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützte im Rahmen des für 2001 ausgerufenen «Europäischen Jahres der Sprachen» eine Schweizer Version des «Europäischen Sprachenportfolios» (ESP). Dabei handelt es sich um ein persönliches Dokument, mit dem Jugendliche nach Beendigung der Volksschule und Erwachsene ihre Kenntnisse in anderen Sprachen differenziert erfassen und darstellen können. Eine wichtige Funktion des ESP ist es, Sprachkenntnisse durch den Bezug auf eine gemeinsame europäische Skala national und international vergleichbar zu machen. Die EDK empfahl den Kantonen, die Voraussetzungen zur Einführung des Portfolios ab dem 9. Schuljahr zu schaffen.

Schweizer Version des «Europäischen Sprachenportfolios» (ESP)

Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren stellten zu Beginn des Berichtsjahres sieben Thesen auf, die alle in Richtung einer vermehrten Kooperation zwischen der Wirtschaft und den Ausbildungsstätten der Schweiz zielen. Die Thesen enthalten unter anderem die Forderung nach einem praktischen Austausch zwischen Schulen aller Stufen und Unternehmen aller Grössen zur Schärfung des Bewusstseins der Jugend für die eigene Abhängigkeit von ökonomischer Wohlfahrt. Im weiteren wird mit dem Thesenpapier ein besserer Einblick der Lehrkräfte in Unternehmenswelten, die Infragestellung der langen Ausbildungsdauer sowie mehr Durchlässigkeit der Bildungswege insbesondere auf der Tertiärstufe verlangt.

kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sieben Thesen

Seit Oktober führt die Schweiz ein Wissenschaftskonsulat in den Vereinigten Staaten. Das Swiss House for Advanced Research and Education (Share) in Cambridge (Boston) hat zum Ziel, den rund 500 jährlich zu Weiterbildungszwecken in Boston weilenden schweizerischen Studienabgängerinnen und -abgängern den Kontakt zu Lehre, Institutionen und Wirtschaft in der Schweiz zu ermöglichen. Dahinter steht der Versuch, die zunehmende Abwanderung von Schweizer Forscherinnen und Forschern – das sogenannte „brain drain“ – und damit der Verlust von Humankapital einzudämmen. Der Bund beteiligte sich nur hälftig an der Finanzierung des Swiss House; das restliche Budget wird mittels privater Finanzierung gesichert.

Swiss House for Advanced Research and Education (Share)

Der Nationalrat gewährte ohne Diskussion eine Fristverlängerung zur Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der Parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) für einen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung bis zur Herbstsession 2001.

Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels

Nationalrat Widmer (sp, LU) hatte in einer Interpellation auf die Stagnation der Bildungsausgaben hingewiesen. Aus dem Bericht des Bundesamtes für Statistik „Bildungsindikatoren 1999“ gehe hervor, dass seit 1992 die realen öffentlichen Bildungsausgaben stagnierten – trotz zunehmender Schülerinnen- und Schülerzahlen. Der Anteil der Stipendienbezügerinnen und -bezüger nehme seit 1995 sogar ab. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die Verantwortung der Gemeinden und Kantone im Bildungswesen, auf die allgemeine Ressourcenknappheit sowie auf die in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 festgelegte durchschnittliche Zuwachsrate von 5% bei den Bildungsausgaben.

Stagnation der Bildungsausgaben

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein Bildungsfernsehen zu schaffen. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter(fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der neuen Kommunikationstechnologien.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Das gleichzeitig beschlossene Förderungsprogramm zur Halbierung der Arbeitslosigkeit wurde während zweier Stunden ausgiebig diskutiert. Im Zentrum des Programms standen Innovationen in die Bildung, die Förderung der KMU, die Sicherung der öffentlichen Infrastruktur, Arbeitszeitverkürzungen und Beschäftigungsprogramme.

Einem Antrag der Sektion Lausanne 3, die Strommarktliberalisierung grundsätzlich nicht gutzuheissen, wurde stattgegeben. Ebendiese Absage an die Strommarktliberalisierung brachte SP-Frauenpräsidentin Jacqueline Fehr (ZH) auf den Plan. In einem Brief an die Parteileitung kritisierte sie das planlose und beliebige Vorgehen der SP im Wahljahr. Der «naive» Strommarkt-Beschluss der Partei sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die Partei die Diskussion um Liberalisierung und Modernisierung scheue, ausser einem pauschalen Nein jedoch keine Lösungsvorschläge zustande bringe.

Förderungsprogramm der SP zur Halbierung der Arbeitslosigkeit

Ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH) (Po. 97.3162), das den Bundesrat bat zu prüfen, ob bei der direkten Bundessteuer die Maxima für den Abzug von Krankenkassenprämien nicht entsprechend dem Anstieg der Prämien für die Grundversicherung angepasst werden sollten, wurde vom Nationalrat überwiesen. Eine Motion Teuscher (gp, BE) (Mo. 96.3460), die den steuerlichen Abzug von Weiterbildungskosten, die für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nötig sind, verlangte, überwies er ebenfalls in Postulatsform.

Postulate zu Steuerabzügen

Der Bundesrat erklärte sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend einverstanden. Er wies aber auch auf Definitionsprobleme im Bereich der Risikokapitalgesellschaften hin und schlug einige Detailkorrekturen vor. Der Nationalrat stimmte in der Sommersession dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran überwies er die Motion betreffend Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen, lehnte jedoch die Verpflichtung, einen Mindestanteil ihres Vermögens in Risikokapitalgesellschaften anzulegen (Motion der linken Kommissionsminderheit) ab. Die Motion seiner WAK für Kurse in Unternehmensgründung an Hochschulen wandelte er in ein Postulat um.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Eine im letzten Jahr eingesetzte Arbeitsgruppe «Logos», die Vorschläge zur künftigen liberalen Politik erarbeiten soll, befasste sich in einer ersten Phase mit dem Thema Jugend und verschiedenen Massnahmen im Bildungsbereich. Unter anderem schlug sie die Einführung des Prinzips des Ausbildungsbonus vor, das Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Privatschulen erleichtern soll. Vom Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Bildungsanstalten erhofft sie sich eine Effizienzsteigerung im Bildungsbereich.

Vorschläge für verschiedene Massnahmen im Bilungsbereich der LP

Ausserdem bezog sie bildungspolitisch Position und plädierte für wieder auf mehr Effizienz und Leistung ausgerichtete Volksschulen, für kürzere Schul- und Studiengänge - so sollen sämtliche Studienrichtungen mit Ausnahme der Medizin nach acht Semestern, die Fachhochschulen nach sechs Semestern abgeschlossen werden - und für arbeitsmarktorientierte Ausbildungen. Schülerinnen und Schüler sollen ab dem zwölften Lebensjahr mit Internet-Anschlüssen versorgt werden. Alle Schulen seien dem Prinzip der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zu unterstellen, während die Lehrerschaft privatwirtschaftlich anzustellen und der Leistungslohn einzuführen sei.
Im Rahmen des Investitionsprogrammes des Bundes forderte die FDP 100 Mio. CHF für Sofortmassnahmen im Bildungsbereich, drang damit aber nur teilweise durch.

Bildungspolitik der FDP 1997

Die WAK des Nationalrats reichte eine parlamentarische Initiative zur Förderung von Risikokapitalanlagen ein. Hintergrund dazu bildete ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 1995, an welchem die WAK bemängelt hatte, dass darin keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden. Im Verlaufe ihrer Studien kam die WAK zum Schluss, dass öffentlich-rechtliche Fonds oder gemischtwirtschaftliche Investitionsbanken nicht der geeignete Weg seien. Sie beantragte deshalb einen Bundesbeschluss, der Anlagen in Risikokapitalgesellschaften, welche mindestens 60% ihrer Mittel in neue schweizerische Unternehmungen mit innovativen Produkten investieren, steuerlich privilegiert. Eine Steuerprivilegierung dieser Gesellschaften selbst sei nicht sinnvoll, da diese normalerweise in den Startjahren ohnehin kaum Gewinne ausweisen würden. Hingegen sollen Risikokapitalgeber einen Teil ihrer Anlage im ersten Jahr zu einem höheren Satz als üblich abschreiben (juristische Personen) resp. von der Einkommenssteuer abziehen dürfen. Diese Abzüge sind freilich Höchstgrenzen unterworfen und müssen, falls der Anleger später seine Beteiligung mit Gewinn verkauft, zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Daneben formulierte die WAK drei weitere Vorschläge in Form von Motionen. Die erste fordert, dass die Anlagevorschriften für Pensionskassen in dem Sinne gelockert werden, dass diese vermehrt auch in Risikokapitalgesellschaften investieren dürfen. Eine aus SP-Abgeordneten gebildete Kommissionsminderheit möchte noch weiter gehen. Sie schlug vor, die Pensionskassen zu verpflichten, einen bestimmten Minimalanteil ihrer Gelder in Risikokapitalgesellschaften anzulegen. Die zweite Motion verlangt vom Bundesrat, Schritte einzuleiten, die Risikokapitalgesellschaften, neugegründeten Unternehmungen und anderen KMU den Zugang zu den Börsen erleichtern. Die dritte Motion schliesslich betrifft die Bildungspolitik. Hier werden Massnahmen gefordert, um Studierenden an den Eidgenössischen Hochschulen, den Universitäten und den Fachhochschulen die für eine Unternehmensgründung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Förderung von Risikokapitalanlagen
Dossier: Förderung von KMU

Die totalrevidierte Bundesverfassung soll, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, ein deutliches Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit enthalten. Das Gewicht, das der Sozialpolitik zukommt, wird dadurch unterstrichen, dass der Artikel über die Sozialziele (Art. 33 VE 96) ein eigenständiges Kapitel der neuen Verfassung bildet. Explizit erwähnt und präzisiert werden die Themen soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Bildung und Jugend.

Sozialziele in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In dessen Rahmen soll insbesondere die Zusammenarbeit im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert werden.

"Wirtschaftsraum Mittelland"

Der einheitliche schweizerische Wirtschaftsraum wurde im Prinzip im letzten Jahrhundert mit der Verlagerung der wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen auf den Bundesstaat geschaffen. Wegen der im Rahmen der föderalistischen Grundstruktur bei den Kantonen verbliebenen Regelungskompetenzen konnten sich jedoch gewisse Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse bis in die heutige Zeit halten. So führte beispielsweise die kantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für bestimmte Berufe zu einer Segmentierung des Arbeitsmarktes, und der freie Wettbewerb für Anbieter von Gütern und Dienstleistungen wurde durch Wohnsitzanforderungen und andere Vorschriften in den kantonalen Submissionsordnungen behindert. Die im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag geführte Diskussion über den europäischen Binnenmarkt hatte diese Wettbewerbshindernisse auf dem schweizerischen Markt verstärkt ins Bewusstsein gerückt und die Kantone zum Handeln veranlasst. Die kantonalen Erziehungsdirektoren hatten Anfang 1993 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen verabschiedet. Eine von den Kantonen eingesetzte Arbeitsgruppe hatte wenig später Vorschläge für eine vollständige Liberalisierung der Submissionsordnungen vorgelegt.

Wettbewerbs- und Mobilitätshindernisse
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung