In der Herbstsession fand im Nationalrat eine Debatte über die Wirtschaftslage statt, ausgelöst durch dringliche Interpellationen der SP und der Liberalen. Dabei kam auch wieder die Forderung nach einem Investitionsbonus zur Sprache. Die SP hatte Ende 1995 in beiden Parlamentskammern identische Motionen für eine Neuauflage des Investitionsbonus' (oder als Alternative Zinskostenbeiträge für öffentliche Investitionen) zur Ankurbelung der Wirtschaft eingereicht. Gefördert würden dadurch kommunale und kantonale Vorhaben namentlich in den Bereichen Energiesparen und Agglomerationsverkehr. Dabei soll nach Ansicht der SP die Höhe des Subventionssatzes von der Arbeitslosenrate und der Finanzkraft der Kantone abhängen. Der Bundesrat lehnte diesen Bonus vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen ab. Er hoffte aber auch, dass die bereits getroffenen wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Massnahmen (insbesondere Kartellrechtsrevision, Binnenmarktgesetz und ALV-Revision) eine spürbare Besserung der wirtschaftlichen Lage bewirken würden. Im Nationalrat drang er mit diesen Argumenten nicht durch. Eine aus der Linken und der CVP gebildete Mehrheit verhalf der SP-Motion mit 80:59 Stimmen zur Annahme. Nach diesem Entscheid lehnte der Nationalrat eine überflüssig gewordene Motion Jeanprêtre (sp, VD) zugunsten eines Impulsprogramms für die von der Krise besonders betroffene französischsprachige Schweiz und das Tessin ab. Der Ständerat, der im Frühjahr einen entsprechenden, von Aeby (sp, FR) eingereichten Vorstoss abgelehnt hatte, wird sich also 1997 noch einmal damit befassen müssen. Der Kanton Genf hatte im November mit einer Standesinitiative ebenfalls eine Neuauflage des Investitionsbonus' verlangt.
Forderung nach einem Investitionsbonus (1995)- Schlagworte
- Datum
- 17. September 1996
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 95.363
- Akteure
- Quellen
-
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- Amt. Bull. NR, 1996, S. 1384 ff.
- Amt. Bull. NR, 1996, S. 1798 ff.
- Amt. Bull. NR, 1996, S. 1834
- Amt. Bull. NR, 1996, S. 1836 ff.
- Amt. Bull. StR, 1996, S. 6ff.
- TA, 4.10.96. GE: Verhandl. B.vers, 1996, IV, Teil I, S. 24
von Hans Hirter
Aktualisiert am 31.10.2017
Aktualisiert am 31.10.2017