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Der Index der industriellen Produktion nahm mit 2% etwa gleich stark zu wie im Vorjahr. Die 1989 stagnierende Maschinenindustrie konnte ihre Produktion um 8% steigern. Auf der Verliererseite stand erneut die Textilindustrie. Die Investitionen wuchsen nur noch um 2,6%, obwohl die Wachstumsrate bei den Ausrüstungsinvestitionen leicht anstieg. Die Verflachungstendenz in der Bauwirtschaft liess sich nicht allein am geringen Wachstum der Bauinvestitionen ablesen, sondern auch an der Stagnation bei Auftragsbestand und -eingang.

Industrielle Produktion 1990
Dossier: Industrielle Produktion 1990-1995

Im Tourismus wurden wiederum sehr gute Ergebnisse erzielt, wenn auch die Zuwachsraten unter denjenigen des Vorjahres blieben. Die Zahl der Logiernächte erhöhte sich um 1 %, wobei das Wachstum erneut dem lebhafteren Zuspruch ausländischer, insbesondere amerikanischer Gäste zuzuschreiben war. Von dieser Steigerung profitierte die Hotellerie am meisten. Die Anzahl der Hotelübernachtungen nahm um 1,5% zu und übertraf damit das bisherige Rekordergebnis aus dem Jahr 1981.

Im Tourismus

Die Teuerung beschleunigte sich weiter. Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte im Oktober mit einem Jahreszuwachs von 6,4% den höchsten Wert seit Dezember 1981. Bis Ende 1990 schwächte sich die Inflation dank einem Rückgang der importierten Teuerung wieder auf 5,3% ab; im Jahresmittel lag der Konsumentenpreisindex um 5,4% über dem Vorjahreswert. Trotz den Erdölpreissteigerungen im Zusammenhang mit der Golfkrise war die Inflationsrate bei den inländischen Waren grösser als bei den Importen (5,8% resp. 4,4%). Uberdurchschnittlich stark erhöhten sich die Mietkosten, bei denen sich der weitere Anstieg der Hypothekarzinsen und der ausgetrocknete Wohnungsmarkt auswirkten. Im internationalen Vergleich der Teuerungsraten lag die Schweiz im Mittelfeld der Industriestaaten. Der Index der Konsumentenpreise stieg etwa gleich stark an wie in der EG insgesamt und in den USA; in Frankreich und Deutschland hingegen waren die Preise um einiges stabiler. Der Teuerungsindex des Grosshandels baute sich im Jahresmittel auf 1,5% ab. Auch hier war die Teuerung weitgehend hausgemacht: der Preisindex der Inlandwaren stieg um 2,3%, derjenige für importierte Erzeugnisse bildete sich vor allem infolge des wieder stärker gewordenen Schweizer Frankens um 0,9% zurück.

Teuerung 1990
Dossier: Teuerung 1990-1999

In Anbetracht der konjunkturellen Überhitzung, der zunehmenden Teuerung und dem Ende 1989 eingetretenen Kursverlust des Schweizer Frankens setzte die Nationalbank ihre Politik des knappen Geldes fort. Als sich im Jahresverlauf eine Verflachung des Wirtschaftswachstums abzeichnete und sich der Franken von seiner Schwäche wieder erholt hatte, lockerte sie die Zügel etwas, ohne jedoch einen grundlegenden Kurswechsel vorzunehmen. Die bereinigte Notenbankgeldmenge bildete sich gegenüber dem Vorjahr leicht zurück.

Politik des knappen Geldes
Dossier: Geldpolitik 1990-1996

Obwohl der geldpolitische Kurs der Nationalbank nach wie vor die Zustimmung des Bundesrates fand, kam es zwischen den beiden Instanzen doch zu einer kleineren Kontroverse über die Zinspolitik. Eine gewollte Konsequenz der restriktiven Geldmengenpolitik bestand in einer Erhöhung der Zinssätze und damit einer konjunkturdämpfenden Verteuerung der Kredite. Wegen der im Mietrecht vorgesehenen Koppelung der Wohnungsmieten an die Hypothekarzinsen ergab sich daraus allerdings ein starker Anstieg der Mietkosten. Dies führte zu massivem politischem Druck zugunsten von politischen Interventionen auf die Zinspolitik. Der Bundesrat sah sich zum Handeln veranlasst und beantragte, trotz negativer Stellungnahmen der Nationalbank und von Experten, die Hypothekarzinsen für drei Jahre einer konjunkturpolitischen Preisüberwachung zu unterstellen. Der Preisüberwacher hätte demnach die Kompetenz erhalten, Hypothekarzinserhöhungen zu verhindern oder hinauszuzögern. Die bürgerliche Ratsmehrheit entschied sich dann für die mildere Form der wettbewerbspolitischen Kontrolle, welche Interventionen nur bei kartellistischen Absprachen der Banken erlaubt.

Zinspolitik.
Dossier: Geldpolitik 1990-1996

Die vor einem Jahr vom EVD eingesetzte Expertenkommission konnte ihren Entwurf zu einem Stabilitätsgesetz, welches das Gesetz über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung ablösen soll, vorlegen. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf versucht, den Konjunkturartikel der Bundesverfassung zu konkretisieren.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Die Tourismusbranche konnte ihre Einbussen des Vorjahres mehr als wettmachen. Die Zahl der Logiernächte stieg um 3.2 Prozent an, wobei vor allem die starke Zunahme bei den ausländischen Gästen (4.5%) ins Gewicht fiel. Wirtschaftlich erfreulich für die Branche war, dass sich die gesteigerte Nachfrage auf die Hotels konzentrierte, welche die Anzahl der Logiernächte um 5.6 Prozent verbessern konnten.

Tourismus 1989

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Die am primären Ziel der Geldwertstabilität orientierte Geldmengenpolitik fand ihren Ausdruck in steigenden Zinsen. Dass sich diese Politik – zumindest kurzfristig – auf dem Wohnungsmarkt preissteigernd auswirkte, stiftete einige Verwirrung.

Geldmengenpolitik 1989 restriktiv

Der Nationalrat überwies die im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Lauber (cvp, VS), welche den Ausbau des Bundesgesetzes über die Krisenbekämpfung und Arbeitslosigkeit zu einem Stabilitätsgesetz verlangt. Im weitern stimmte er einem Postulat Reimann (sp, BE) zu, das den Bundesrat beauftragt, eine wissenschaftliche Untersuchung über die anhaltende Vollbeschäftigung in der Schweiz zu veranlassen. Darin sollen insbesondere die Bestimmungsgründe für die für Europa atypisch niedrige Arbeitslosigkeit abgeklärt werden.

Motion zur Schaffung eines Stabilitätsgesetzes (Mo. 88.488)

Der Fremdenverkehr profitierte relativ wenig von der guten Wirtschaftslage. Die Anzahl der Logiernächte bildete sich um 1.4 Prozent zurück und die Totaleinnahmen aus dem Tourismus wuchsen mit 1.8 Prozent weniger stark an als die Teuerung. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war der starke Rückgang der Reisenden aus nichteuropäischen Ländern, was mit dem Wertverlust des Dollars nach dem Börsenkrach vom Herbst 1987 in Verbindung gebracht wurde.

Tourismus 1988

Nach der Einschätzung der Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) war die Lage im Baugewerbe bereits derart überhitzt, dass sie von den Behörden ähnliche Dämpfungsmassnahmen wie anfangs der 70er Jahre, dass heisst Abbruchverbote und die Zurückstellung öffentlicher Bauvorhaben, verlangte. Das Bundesamt für Konjunkturfragen lehnte derartige Sonderinterventionen in der Baubranche ab, da gesamtwirtschaftlich gesehen noch keine Uberhitzung festzustellen sei und zudem die Geldmengenpolitik das effizientere Mittel zur Konjunktursteuerung darstelle als die geforderten Eingriffe. Der Baumeisterverband bezeichnete die Befürchtungen und Forderungen der «völlig deplaciert».

Dämpfungsmassnahmen aufgrund überhitzer Lage im Baugewerbe gefordert

Da zur Zeit überhaupt kein Bedarf an Konjunkturstützungsmassnahmen besteht, erstaunt es nicht, dass der Ständerat oppositionslos eine Motion Lauber (cvp, VS) überwies, welche verlangt, dass das Bundesgesetz über die Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung zu einem eigentlichen Stabilitätsgesetz ausgebaut wird. Darin soll der Hauptakzent nicht mehr auf die strukturerhaltenden Stützungsmassnahmen gelegt werden, sondern die Förderung der Anpassung an den Strukturwandel im Vordergrund stehen. Daneben soll das revidierte Gesetz auch Instrumente zur Konjunkturdämpfung enthalten.

Motion zur Schaffung eines Stabilitätsgesetzes (Mo. 88.488)

Der gute Geschäftsgang in praktisch allen Branchen erlaubt es den Unternehmern, Rückstellungen für schlechtere Zeiten zu machen. Mit dem vom Bundesrat auf den 9. August in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven sind die Bedingungen dafür wesentlich attraktiver geworden.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Die Schweizerische Nationalbank hielt an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs grundsätzlich fest. Das Anfangs Jahr gesetzte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2.0 Prozent wurde mit 2.9 Prozent allerdings deutlich übertroffen. Ein wichtiger Grund dafür lag darin, dass sich die Nationalbank in der Folge des Börsenkrachs und des Kursverfalls des Dollars veranlasst sah, die Banken mit vermehrter Liquidität zu versorgen.

Schweizerische Nationalbank hielt 1987 an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs fest

Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen (D.Ip. 87.930), der SP (D.Ip. 87.932) und der SVP (D.Ip. 87.931) zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Die anhaltend gute Wirtschaftslage bot den verantwortlichen Behörden keinen Anlass, von ihrer bisherigen Linie in der Konjunkturpolitik abzuweichen. Nachfrageorientierte Massnahmen wurden angesichts der guten Beschäftigungslage weder gefordert noch in Aussicht gestellt. Da sich das Wachstum gegenüber dem Vorjahr wieder abschwächte, drängten sich auch keine Konjunkturdämpfungsmassnahmen auf. Die Ausgaben der öffentlichen Hand verhielten sich weitgehend konjunkturneutral. Das erklärte konjunkturpolitische Hauptziel, eine relative Preisstabilität zu gewährleisten, konnte bei einer Teuerungsrate von 0.8 Prozent im Jahresdurchschnitt erreicht werden. Neben den Preissenkungen für importierte Rohstoffe und dem Wertverlust des US-Dollars trug dazu auch die Geldmengenpolitik der Nationalbank Wesentliches bei. Die bereinigte Notenbankgeldmenge wuchs entsprechend der Zielsetzung um 2.0 Prozent.

Konjunkturpolitik 1986 unverändert

Ungeachtet der wirtschaftspolitischen Strategie bildet die genaue Beobachtung des wirtschaftlichen Geschehens eine wichtige Grundlage für die Lageanalyse und die Massnahmenbeurteilung. Mit einer Verordnungsänderung zentralisierte der Bundesrat alle periodisch wiederholten grösseren Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik beim Bundesamt für Statistik (BFS). Damit verbesserte er einerseits die Koordination dieser Erhebungen und beendete andererseits einen Kompetenzstreit zwischen dem BFS und dem BIGA, welches bisher einen Teil dieser Statistiken betreut hatte.

Die revidierte Verordnung über Konjunkturbeobachtung und -erhebungen tritt am 01.07.1987 in Kraft. Die bisherigen Doppelspurigkeiten und unterschiedlichen Erhebungskonzepte waren auch von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats beanstandet worden.

Verordnungsänderung bei Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik

Angebotsseitige Massnahmen werden gegenwärtig von vielen Politikern und Wissenschaftern einer nachfrageorientierten Steuerung des Wirtschaftswachstums vorgezogen. Der ehemalige Direktor des BIGA, Nationalrat Bonny (fdp, BE), regte eine entsprechende Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen BFK an. Gemäss seinem vom Rat überwiesenen Postulat soll sich dieses Amt in Zukunft schwergewichtig und kontinuierlich der Technologieförderung annehmen. Die 1986 erfolgte Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit einer schweizerischen Beteiligung an Projekten des europäischen Technologieförderungsprogramms EUREKA durch die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung stellt einen Schritt in der gewünschten Richtung dar. Hans Sieber, der zum neuen Direktor des BFK gewählt wurde, äusserte sich positiv zu einer Ausweitung des Aufgabenbereichs seines Amtes im Sinne des Postulats Bonny. Er wies ferner darauf hin, dass sein Vorgänger W. Jucker diese Entwicklung mit der Aufwertung der Innovationsförderung bereits eingeleitet hatte.

Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen (Po. 85.949)

Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.2 Prozent unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen drei Prozent. Sie näherte sich damit jener Grösse von zwei Prozent an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund +2 Prozent an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als präventives Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Krisen stand im Parlament der Vorschlag des Bundesrates für eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven zur Debatte. Mit dieser Revision soll die seit 1951 gültige Regelung, die es den Unternehmen erlaubt, einen Teil des Reingewinns mit Steuervorteilen für schwierige Zeiten zurückzulegen, attraktiver gestaltet werden. Die Vorlage fand in beiden Kammern gute Aufnahme. Umstritten war allerdings die Klausel, die es dem Bundesrat erlaubt hätte, dem Parlament nötigenfalls, d.h. bei zu geringen Einlagen, ein Obligatorium für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern zu beantragen. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen opponierten dieser von den Unternehmerverbänden strikte abgelehnten Kompetenzeinräumung. Hinter den Bundesrat stellten sich die Linke und die kleinen Parteien der Mitte, während die CVP — wie übrigens auch in andern wirtschaftspolitischen Fragen — gespalten war. Im Nationalrat obsiegten zwar zunächst die Befürworter, nachdem sich aber die Ständekammer mit deutlichem Mehr gegen Vorkehren zur allfälligen Einführung eines Obligatoriums ausgesprochen hatte, fügte sich die Mehrheit der Volksvertreter diesem Entscheid. Die untere Grenze für die Begünstigungsberechtigung wurde etwas flexibler gestaltet, indem die Kantone berechtigt sind, diese mit dem Einverständnis des Bundesrates von 20 auf 10 Mitarbeiter zu reduzieren. Im Interesse der Unternehmer liegt ebenfalls die Erhöhung der Obergrenze der gesamten Einlagen von 10 auf 20 Prozent (bei besonders kapitalintensiven Unternehmen 30%) der jährlichen Lohnsumme. Die Botschaft sah vor, dass die Freigabe der Reserven nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei drohenden Schwierigkeiten präventiv fir strukturverbessernde Investitionen erfolgen kann. Das Parlament erweiterte diesen Paragraphen in dem Sinn, dass für Branchen (nicht aber für einzelne Unternehmen, wie zuerst vom Ständerat beschlossen) die Bewilligung für die; Reserveauflösung auch bei einem ausgewiesenen aussergewöhnlichen Investitionsbedarf erteilt werden kann.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Spürbar geringer fiel demgegenüber der allgemeine Zufriedenheitsgrad nach der parlamentarischen Behandlung des Preisüberwachungsgesetzes für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmen und Organisationen, namentlich von Kartellen, aus. Hauptstreitpunkt bei diesem Gesetz, das den 1982 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über die Preiskontrolle realisieren will, bildete die Frage, ob es auf den erwähnten Märkten sämtliche Preise für Güter und Dienstleistungen erfassen soll. Die Konfliktlinie im Parlament verlief ähnlich wie beim Kartellgesetz. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen sowie ein Teil der CVP plädierten für eine Nichtunterstellung der Zinsen auch in den Fällen, wo diese, wie etwa die Hypothekarzinsen, von regionalen Zinskonvenien festgelegt werden. Das ungehinderte Funktionieren dieser Abmachungen ist ihrer Meinung nach für die Existenz der kleinen Banken lebenswichtig. Zudem hielten sie dafür, dass die Entgelte für das Bereitstellen von Kapital (Zinsen) analog zu den Entschädigungen für den Einsatz von Arbeitskraft (Löhne) behandelt werden müssten. Der Bundesrat sprach sich im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsrechts gegen die Ausklammerung bestimmter Branchen aus; eine Gefährdung der Durchführung geldpolitisch begründeter Massnahmen der Nationalbank durch die Preisüberwachung hatte er in seinem Entwurf von vornherein ausgeschlossen. Unter Namensaufruf strichen der Nationalrat (90 : 79 Stimmen) und der Ständerat (25 : 7) die Kredite aus dem Kompentenzbereich des Preisüberwachers. Ebenfalls nicht zur Zufriedenheit der Initianten fielen die Entscheide in bezug auf die Überwachung von Preisen aus, die entweder von den Behörden festgelegt resp. genehmigt oder aber durch eine Verwaltungsinstanz kontrolliert werden. Gemäss Ratsbeschluss kommt dem Preisüberwacher im ersten Fall lediglich ein Empfehlungsrecht zu, im zweiten muss er nicht einmal – wie dies die Exekutive immerhin vorgeschlagen hatte – konsultiert werden. In persönlichen Erklärungen im Rat bezeichneten enttäuschte Vertreterinnen der Konsumenten, aber auch ein Sprecher der SP das Gesetz als nicht dem Verfassungsauftrag entsprechend. Erstere lehnten die Vorlage bei der Schlussabstimmung im Parlament ab, die SP und die äussere Linke enthielten sich der Stimme. Da im neuen Gesetz u.a. die Versicherungsprämien, die Spitaltaxen, die Verkehrstarife, die Hypothekarzinsen und die Preise für Landwirtschaftsprodukte der Verfügungsgewalt des Preisüberwachers entzogen sind, kann nach Ansicht der Kritiker davon kein namhafter Beitrag zur Tiefhaltung der Lebenskosten erwartet werden. Immerhin verzichteten die Opponenten in der Folge darauf, das Referendum zu ergreifen; die Fédération romande des consommatrices kündigte jedoch eine neue Volksinitiative an, in welcher unter anderem die Zinsen explizite Erwähnung finden sollen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.6 Prozent (vorgesehen waren 3.0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund drei Prozent die Beibehaltung dieses Kurses geplant.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Der Gesetzesentwurf wurde sowohl von den Befürwortern als auch von den seinerzeitigen Gegnern der Volksinitiative als politisch gangbarer Kompromiss gewertet. Es wurde freilich ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass sich in weiten Bevölkerungskreisen Enttäuschung verbreiten könnte, wenn diese konstatieren müssten, dass der von ihnen herbeigewünschte Preisüberwacher bei einer Vielzahl von Preiserhöhungen infolge der wettbewerbspolitischen Beschränkung seines Aktionsfeldes gar nicht eingreifen kann. Noch vor der Veröffentlichung der Botschaft hatten der SGB, der Schweizerische Mieterverband und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Eingabe die Unterstellung der Kredite unter das Gesetz verlangt.

Die namhafteste Opposition kam von den Banken, die sich gegen den Einbezug der Kredite und damit der Zinsen wandten. Da in diesem Bereich oft in sogenannten Konvenien lokale Absprachen vorgenommen werden, könnten gewisse Zinsen (z.B. für Hypotheken) von der Kontrolle erfasst werden. Vorgesehen ist allerdings, dass die geldpolitisch motivierten Massnahmen der Nationalbank damit nicht unterlaufen werden dürfen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates stimmte mit knapper Mehrheit für die Unterstellung der Kredite unter das Preisüberwachungsgesetz und nahm auch sonst am Entwurf keine bedeutenden Anderungen vor.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson – mit zugehörigem Stab – betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die seit 1951 gültigen Vorschriften über die freiwillige Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven hatten sich in den letzten Jahren als zuwenig attraktiv erwiesen, um ihren Zweck erfüllen zu können. Nachdem die Vernehmlassung zum Entwurf für ein neues Gesetz weitgehend positiv verlaufen war, legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor. Dadurch, dass die steuerliche Begünstigung bereits bei der Reservenbildung und nicht erst bei ihrer Auflösung eintritt, will er die Unternehmen wieder vermehrt zur Bildung von Rücklagen für schwierige Zeiten animieren. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sollen die Arbeitsbeschaffungsreserven nicht nur in konjunkturellen Krisenzeiten branchenweise (und bloss als Ausnahme für Einzelbetriebe) freigegeben werden, sondern auch unter normalen Verhältnissen individuell für Unternehmen, die sich mit Investitionen präventiv gegen strukturelle Probleme wappnen wollen. Um eine genügende Liquidität der Mittel zu gewährleisten, müssen diese gemäss dem Entwurf vollständig auf einem zinstragenden Sperrkonto beim Bund oder im Bankensystem angelegt werden. Anrecht auf diese Begünstigungen haben Unternehmen des zweiten und dritten Sektors mit mindestens 20 Arbeitnehmern. Wie in der bisherigen Regelung soll die Reservenbildung auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompentenz einräumen, im Falle ungenügenden Zuspruchs dem Parlament ein Obligatorium für Betriebe mit mindestens 100 Arbeitnehmern zu beantragen. In der vorberatenden Nationalrat-Kommission stiess namentlich die Kompetenz zum Erlass eines Obligatoriums auf eine gewisse Opposition

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)