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Selon l’Office fédéral de l’agriculture (OFAG), de plus en plus de paysans investissent dans les énergies renouvelables, notamment en recourant aux crédits d’investissements que l’office accorde au titre des améliorations structurelles. Sur les huit premiers mois de l’année, l’OFAG a enregistré une centaine de demandes pour ce type de prêts sans intérêts et remboursables. L’énergie photovoltaïque est la plus prisée et représente déjà un montant de 11 millions de francs de prêts, mais la Confédération soutient également les installations éoliennes, hydrauliques et de biogaz.

de plus en plus de paysans investissent dans les énergies renouvelables

En janvier, le Conseil fédéral a présenté son message concernant l’accord entre la Confédération suisse et la République du Kenya concernant la promotion et la protection réciproques des investissements.

Accord sur la promotion et la protection réciproques des investissements avec le Kenya

En janvier, le Conseil fédéral a présenté son message relatif à l’accord entre la Confédération suisse et la République arabe syrienne concernant la promotion et la protection réciproques des investissements.

Accord sur la promotion et la protection réciproques des investissements avec la Syrie

Le Conseil national a suivi la décision du Conseil des Etats et approuvé sans discussion les cinq accords de promotion réciproque des investissements avec la Serbie-Monténégro, le Guyana, l’Azerbaïdjan, l’Arabie Saoudite et la Colombie présentés aux chambres en 2006.

Accords de promotion réciproque des investissements

Auf Antrag des Bundesrates verlängerte das Parlament die Rechtsgrundlage für die Förderung der Beteiligung der Schweiz an der EU-Initiative für die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) um weitere zwei Jahre bis Ende 2008.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Das Parlament befasste sich im Berichtsjahr mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Regionalpolitik. Als Erstrat musste der Ständerat in der Frühjahrssession zur Kenntnis nehmen, dass seine vorberatende Kommission nicht in der Lage gewesen war, das Ende 2005 vom Bundesrat vorgelegte Paket vollständig zu beraten. Er hiess deshalb zuerst einmal, als Übergangslösung bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, die Verlängerung der Geltungsdauer für die bestehenden Instrumente gut. Der Nationalrat folgte ihm in der Sommersession. Im Einzelnen handelte es sich dabei um folgende Programme: Interreg III der EU, Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum, Unterstützung von Investitionsvorhaben und überbetriebliche Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten sowie Massnahmen zugunsten von wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à cinq projets d’arrêtés fédéraux concernant les accords de promotion réciproque des investissements avec la Serbie-Monténégro, le Guyana, l’Azerbaïdjan, l’Arabie Saoudite et la Colombie. En fin d’année, le Conseil des Etats, en tant que premier conseil, a ratifié ces cinq accords à l’unanimité.

Accords de promotion réciproque des investissements

Das Standortmarketing für die Schweiz wird vom Bund weiterhin unterstützt. Das Parlament genehmigte das Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“. Der Ständerat war als Erstrat mit dem Konzept einverstanden, kürzte aber die Geltungsdauer von zehn auf sechs Jahre und nahm die Bestimmung auf, dass das federführende Seco bereits nach drei Jahren, statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen nach vier, eine Evaluation durchführen muss. Im Nationalrat stellten die Kommissionsmitglieder der SVP erfolglos einen Antrag auf Nichteintreten, da erstens die Vielfalt der Organisationen, die sich mit der Werbung für die Schweiz befassen, bereinigt werden müsse, und zweitens die beste Standortwerbung die Schaffung von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen sei. Die Grünen hatten diesen Nichtseintretensantrag unterstützt, da für sie das Projekt kein ökologisch nachhaltiges Wachstum fördere. In der Detailberatung unterlagen Anträge der Kommissionsmitglieder der SP und der GP, die Anwerbung auf nachhaltig resp. sozial produzierende Unternehmen zu beschränken, und zudem in einem Grundsatzkonzept festzuhalten, welche Branchen und Firmen in der Schweiz überhaupt erwünscht seien. Nach diesen Abstimmungsniederlagen beteiligte sich die SP nicht an der Gesamtabstimmung und das Vorhaben scheiterte mit 54 zu 64 Stimmen bei 35 Enthaltungen. Da der Ständerat auf seiner Version beharrt hatte, aber mit der Einfügung des Begriffs „nachhaltige Entwicklung“ in den Zweckartikel den Anliegen der Linken etwas entgegen gekommen war, musste der Nationalrat ein zweites Mal darauf eintreten. Da nun auch die SP zustimmte, passierte die Vorlage diesmal auch die Gesamtabstimmung und wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung gutgeheissen.

Standortmarketing für die Schweiz

Nach der doch recht massiven Kritik am Vernehmlassungsentwurf im Vorjahr befasste sich eine Arbeitsgruppe mit starker Kantonsbeteiligung mit der von der Landesregierung geplanten neuen Regionalpolitik. Diese Arbeitsgruppe sorgte dafür, dass entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundesrats gewisse Instrumente der bisherigen Regionalpolitik beibehalten wurden. Nicht verzichtet werden soll insbesondere auf die einzelbetriebliche Förderung mit Steuererleichterungen für neu angesiedelte Unternehmen in strukturschwachen Regionen (sog. Bonny-Beschluss).
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren hiessen die in ihrem Sinn abgeänderte Version Ende Juni gut, und der Bundesrat präsentierte im November seine Botschaft für eine neue Regionalpolitik. Seiner Ansicht nach geht es dabei um eine Konzentration auf das Kernanliegen „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ der Regionen. Der interregionale Ausgleich sei hingegen infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs (NFA) und den Beschlüssen über die Grundversorgungspolitik des Bundes in den Hintergrund gerückt. Im Zentrum der neuen Regionalpolitik soll die Förderung von Programmen, Initiativen und Netzwerken stehen, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und ihrer Unternehmen stärken. Mehr Wert als bisher soll auch auf die Koordination mit den einzelnen Politikbereichen (z.B. Verkehrspolitik) sowie auf die Ausbildung von Fachleuten für das Management und die Evaluation der Regionalpolitik gelegt werden. In den Genuss der Förderungsmassnahmen sollen die Bergregionen, die übrigen ländlichen Gebiete sowie nahe an der Landesgrenze gelegene Zonen kommen. Städtische Agglomerationen in Grenzzonen (Basel, Genf) sind davon aber explizit ausgenommen, da diese wirtschaftlich nicht darauf angewiesen seien resp. von anderen Instrumenten (z.B. Unterstützung für Verkehrsprojekte) profitieren könnten. Innerhalb der Förderregionen sollen vorab diejenigen Gebiete zum Zuge kommen, deren Wettbewerbskraft mit den Massnahmen am meisten gestärkt werden kann. Konkret heisst dies, dass sich die Hilfe auf regionale Zentren konzentriert und entlegene Bergtäler kaum mehr direkt berücksichtigt werden. Für deren Schicksal sollen zukünftig in erster Linie die Kantone verantwortlich sein.
Für die Realisierung dieser neuen Politik schlug der Bundesrat ein neues Bundesgesetz vor, das diejenigen bisherigen Instrumente, deren Beibehaltung sinnvoll erscheint, zusammenfasst und zum Teil mit neuen Zielsetzungen ausstattet. Dieses neue Gesetz soll zeitlich beschränkt sein, seine finanzielle Ausstattung wird über Mehrjahresprogramme geregelt. In diesem Zusammenhang wird auch eine begriffliche Neuerung eingeführt: Der Fonds für Investitionshilfe in Berggebieten wird in Fonds für Regionalentwicklung umbenannt. Er soll vom Bund mit jährlich etwa CHF 30 Mio. alimentiert werden; dazu fliessen noch etwa CHF 40 Mio. Rückzahlungen von Darlehen aus dem bisherigen Investitionshilfefonds. Die Kosten der im Rahmen des Bonny-Beschlusses gewährten Erleichterungen bei der Bundessteuer wurden auf rund CHF 20 Mio. pro Jahr geschätzt.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Nachdem der Expertenentwurf für eine neue Regionalpolitik verwaltungsintern überarbeitet worden war, gab der Bundesrat die Vorlage im Mai in die Vernehmlassung. Wie aus dem Expertenentwurf bekannt, will der Bund nicht mehr den Bau von einzelnen Infrastrukturprojekten (z.B. Skilifte, Mehrzweckhallen) in den strukturschwachen Regionen mitfinanzieren, sondern Anschubfinanzierungen für Projekte leisten, welche die Unternehmen in den Regionen gemeinsam konkurrenzfähiger machen. Konkret würde beispielsweise der Aufbau von Vermarktungs- und Technologie- resp. Ausbildungszentren gestützt, von deren Leistungen die ansässigen Unternehmen profitieren könnten. Derartige Starthilfe soll nicht nur in Bergebieten, sondern auch in Agglomerationen und grenznahen Regionen ausgerichtet werden. Überhaupt keine Bundeshilfe mehr würden hingegen einzelne Bergtäler erhalten, deren Wirtschaft über kein Entwicklungspotential verfügt. Nicht mehr weitergeführt werden soll auch der sogenannte Bonny-Beschluss, der in strukturschwachen Regionen einzelnen Unternehmen mit Bundesmitteln unter die Arme greift. Für diese neue Regionalpolitik gedenkt der Bundesrat etwa gleich viel Geld einzusetzen wie bisher, d.h. rund CHF 70 Mio. pro Jahr. In der Vernehmlassung äusserten sich die Bergkantone, die meisten Kantone der Westschweiz und auch die SVP ablehnend; ihrer Meinung nach muss sich die Hilfe weiterhin ausschliesslich auf Berggebiete konzentrieren. Die geringe Unterstützung für die Vernehmlassungsvorlage veranlasste den Bundesrat, eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Projekts einzusetzen. In dieser sind die Kantone prominent vertreten.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Mit einem auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss hatte das Parlament 1995 die rechtlichen Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung des Standortmarketings der Schweiz (durchgeführt durch die Organisation „Standort Schweiz“) geschaffen. Gemeinsam mit den Kantonen wirbt diese Organisation bei Investoren im Ausland für die Unternehmensansiedelung in der Schweiz. Um diese Arbeit fortführen zu können, beantragte der Bundesrat im Berichtsjahr, ein Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“ zu schaffen und für die Jahre 2006 und 2007 einen Rahmenkredit von maximal 9,8 Mio Fr. zu bewilligen. In der Vernehmlassung hatten sich Economiesuisse und die SVP gegen die Fortführung dieses Projekts ausgesprochen und eine bessere Koordination der Aktivitäten der übrigen sich mit der Imagepflege der Schweiz im Ausland betrauten Organisationen (Exportförderung, Pro Helvetia, Schweiz Tourismus) verlangt.

Standortmarketing für die Schweiz

Un accord sur la protection des investissements a été signé à l’occasion de la visite à Berne du ministre libyen des affaires étrangères Abdulrahman Mohamed Shalgam. Il est destiné à assurer une plus grande sécurité juridique des investissements suisses sur place.

Accord sur la protection des investissements avec la Libye

Spätestens seit ihrer 1996 vorgestellten Analyse der Regionalpolitik ist die Landesregierung von der Notwendigkeit einer neuen strategischen Ausrichtung überzeugt. Zu diesem Zweck hatte das Seco eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von neuen Strategien und Mitteln für die Regionalpolitik eingesetzt. Dieser Bericht mit dem Titel „Neue Regionalpolitik“ wurde im Februar des Berichtsjahres abgeliefert. Der Bundesrat beauftragte das EVD, gestützt auf diesen Expertenbericht einen Vorschlag für eine Neuorientierung zuhanden einer Vernehmlassung auszuarbeiten. Gemäss den Leitideen des Bundesrates soll die Berggebietsförderung auch in Zukunft beibehalten werden. Das Schwergewicht soll jedoch, wie es die Expertenkommission in ihrem Bericht verlangt hatte, von der Unterstützung bei der Bereitstellung von Infrastrukturen hin zur Schaffung von Anreizen für die Ansiedelung von wettbewerbsfähigen und wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen verlagert werden. Damit die Interessen der Bergregionen und generell der ländlichen Gebiete besser koordiniert werden und sie neben den Kantonen direkt mit den Bundesstellen in Kontakt treten können, verlangte Ständerat Stadler (cvp, UR; 03.3136) die Schaffung einer Konferenz des ländlichen Raums und der Berggebiete, analog zu einer 2001 ins Leben gerufenen Institution für die städtischen Agglomerationen. Dieses Postulat wurde vom Bundesrat nicht bekämpft und vom Rat ohne Gegenstimme überwiesen.

BRG 05.080: Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Le Président soudanais Omer Hassan Ahmed Al-Bashir a saisi l’occasion de sa visite en Suisse pour évoquer les perspectives de paix au Soudan. La Suisse a coprésidé, avec les Etats-Unis, les négociations d’un accord de cessez-le-feu dans les Monts Nouba (Soudan) en début d’année (voir section bons offices). Un accord de protection et de promotion des investissements a été signé.

Visit du président soudanais Omer Hassan Ahmed Al-Bashir

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit den Forderungen nach der Einrichtung eines aus den Gewinnen der Swisscom gespiesenen sogenannten Kohäsionsfonds. Diese Mittel sollten in besonders vom Arbeitsplatzabbau der SBB, der Post und der Swisscom betroffen Randregionen eingesetzt werden, um Umschulungen und Innovationsprojekte zu fördern. Der Rat gab den von der SP unterstützten entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis keine Folge. Keinen Widerstand gab es gegen die Überweisung der Motion des Ständerats aus dem Jahr 2000, welche eine flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen fordert. Das Parlament hatte im Vorjahr (siehe oben) einen auf vier Jahre befristeten und mit 80 Mio Fr. dotierten Aktionsplan für die Abfederung von wirtschaftlichen Härten in Randregionen infolge von Arbeitsplatzreduktionen bei den staatsnahen Betrieben beschlossen. Diese Mittel dienen zur Aufstockung der im Rahmen der bestehenden Regionalförderungsprogramme zur Verfügung stehenden Gelder.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Im Herbst schlug der Bundesrat eine Verlängerung und Modernisierung des Mitte 2001 auslaufenden Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (ehemaliger „Bonny-Beschluss“) vor. In einer Evaluation strich er den Wert dieser staatlichen Hilfe (Zinskostenbeiträge, Bürgschaften und Steuererleichterungen) für die Ansiedlung von namentlich ausländischen Betrieben in Randregionen heraus. Rund 100 Investitionsvorhaben seien auf diese Weise seit 1996 gefördert worden. Diese Massnahmen seien um so wichtiger, als die Deregulierung wichtiger Infrastrukturmärkte (Post, Telekommunikation, öffentlicher Verkehr) für die strukturschwachen Regionen zusätzliche Probleme bringen könnte. Als neues Element soll die Förderung von überbetrieblichen und überregionalen Projekten und Institutionen aufgenommen werden. In der Vernehmlassung hatten sich die SVP sowie die Unternehmerverbände aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine Verlängerung dieses Programms ausgesprochen. Die Westschweizer Kantone inkl. Bern und Solothurn hatten sich in einer gemeinsamen Eingabe für eine Weiterführung eingesetzt. Der Ständerat hiess das Geschäft einstimmig gut. Dabei nahm er die vom Bundesrat gestrichenen Zinskostenbeiträge wieder in den Beschluss auf. Während der Debatte gab der Bundesrat bekannt, dass in Zukunft weniger die aktuelle Arbeitslosenzahl als vielmehr die Unterversorgung einer Region mit modernen Infrastrukturen ein Kriterium für die Begünstigung sein werde.

Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Die Liberalisierung der früheren Staatsmonopolbereiche Eisenbahnverkehr, Post und Telekommunikation und die damit verbundenen Anpassungen der dort tätigen staatlichen Betriebe an die verschärfte Wettbewerbssituation wirkt sich tendenziell negativ auf die Randgebiete aus. Vorläufig waren die Auswirkungen vor allem beim in diesen Regionen ohnehin prekären Arbeitsplatzangebot spürbar, später könnte es auch Nachteile bei der Einrichtung neuer Infrastrukturen im Kommunikationsbereich und eine Differenzierung der Preisstruktur (sprich Verteuerung der Leistungen in peripheren oder dünn besiedelten Gebieten) geben. Von verschiedener Seite wurde deshalb die Idee eines sogenannten nationalen Kohäsionsfonds ins Spiel gebracht. Gemäss einer parlamentarischen Initiative Tschäppät (sp, BE; 99.449) soll dieser Fonds aus den Dividenden des Bundes aus seinen Anteilen bei SBB, Swisscom und Post gespiesen werden und Konversions- und Innovationsprojekte im Infrastrukturbereich in den Randregionen finanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen von der Linken und etwa der Hälfte der CVP-Fraktion unterstützten Vorschlag mit 88:84 Stimmen ab. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt hatten auch die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis eingereicht. Auf Antrag seiner Kommission gab ihnen der Ständerat keine Folge. Eine wichtige Begründung war die, dass ein solcher Fonds mit seiner Zweckbindung zu starr wäre. Da der Rat dem Anliegen der peripheren Kantone aber seine Berechtigung zuerkannte, überwies er eine Motion für die flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen (sogenannter Service public). Der Nationalrat hatte bereits vorher, im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung 1999-2003, eine ähnliche, auch vom Ständerat übernommene Kommissionsmotion (00.3215) gutgeheissen. Der Bundesrat reagierte im Sommer mit der Ankündigung, dass er dem Parlament einen Kredit von 80 Mio Fr. für vier Jahre zugunsten von Regionen beantragen werde, welche durch die Privatisierung der öffentlichen Betriebe besonders stark von Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Die Mittel sollen gezielt zur verbesserten Stellenvermittlung und Umschulung, zur Förderung von Unternehmensgründungen, zur Vermittlung von Gebäuden und zur Ankurbelung von innovativen Tourismusprojekten eingesetzt werden. Nach den Plänen der Regierung soll aber kein neues regionalpolitisches Instrumentarium geschaffen, sondern die Kassen der bestehenden (IHG, Nachfolge des Bonny-Beschlusses, Innovation im Tourismus) belastet werden. Der Nationalrat überwies nach dieser Ankündigung ein Postulat Robbiani (cvp, TI; 00.3442), welches den Bundesrat auffordert, eine Strategie zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Die bilateralen Verträge mit der EU werden in Zukunft den grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Wettbewerb fördern. So werden Gewerbebetriebe neunzig statt nur acht Tage pro Jahr genehmigungsfrei jenseits der Grenze arbeiten dürfen. Namentlich in Regionen, wo im benachbarten Ausland wesentlich tiefere Löhne bezahlt werden (Westschweiz, Tessin), wuchs deshalb die Angst um die Erhaltung der einheimischen Kleinunternehmen und ihrer Arbeitsplätze. Der jurassische Nationalrat Lachat (cvp) verlangte mit einer Motion vom Bundesrat zusätzliche regionalpolitische Interventionen zugunsten dieser Regionen. Insbesondere forderte er vom Bund Mithilfe beim Ausbau der Infrastrukturen und des Bildungsangebots, sowie eine Verlagerung von Bundesstellen in diese Gebiete. Der Bundesrat stellte in seiner Antwort die positiven Auswirkungen der verstärkten Konkurrenz, von welcher auch Firmen in den Grenzregionen profitieren würden, in den Vordergrund. Seiner Ansicht nach drängen sich zusätzlich zu den vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping und den bestehenden Regionalförderungsprogrammen wie Investitionshilfegesetz, Regio plus oder INTERREG keine neuen Massnahmen auf. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen.

Personenfreizügigkeit (Bilaterale I und flankierende Massnahmen, BRG 99.028-4)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie dem neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus) zu. Ein von Schlüer (svp, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag zu Regio Plus wurde mit 107 zu 14 Stimmen abgelehnt. Ebenso erfolglos blieb ein von der Linken unterstützter Antrag Gysin (sp, BS), der bundesstaatliche finanzielle Hilfe nicht auf ländliche Nichtbergregionen begrenzen, sondern auch auf Kernstädte ausdehnen wollte. Gysin begründete sein Vorhaben mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs - welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von 70 Mio Fr. für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen - mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner WAK, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. In der Differenzbereinigung schloss sich die kleine Kammer den wenigen Korrekturen des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die beiden Vorlagen mit 162:0 (bei 7 Enthaltungen aus dem LdU- und FP-Lager) resp. 137:22 Stimmen gut. Die Opposition zum zweiten Beschluss (Regio Plus) kam namentlich aus der Zürcher SVP und der FP. Im Ständerat gab es in der Schlussabstimmung keine Gegenstimmen.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Ständerat befasste sich bereits in der Herbstsession mit der Vorlage. Während Eintreten auf das IHG unbestritten war, lehnte der Freisinnige Bisig (SZ) das Programm "Regio Plus" grundsätzlich ab; er blieb aber mit 28 zu 8 Stimmen deutlich in der Minderheit. In der Detailberatung zum IHG nahm der Rat keine bedeutenden Änderungen vor. Er war auch nicht bereit, einem Antrag Büttiker(fdp, SO) auf Umwandlung des Gesetzes in einen auf zehn Jahre beschränkten Bundesbeschluss zuzustimmen. Der Antragsteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass die geplante neue Regelung des Finanzausgleichs neue Voraussetzungen für die Regionalpolitik schaffen werde und zudem Subventionen ohnehin periodisch überprüft werden sollten. In der Gesamtabstimmung passierte das IHG oppositionslos, das Programm "Regio plus" mit drei Gegenstimmen.
Mit dem IHG soll weiterhin der Ausbau der regionalen Infrastrukturen (wozu auch primär dem Tourismus dienende Anlagen gehören können) gefördert werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Bundesdarlehen bleibt wie bisher das finanziell gleichwertige Mitengagement der Kantone. Neu soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Vollzugskompetenz aber weitgehend in die Hand der Kantone gelegt werden. Im Rahmen eines vom EVD für die Kantone festgelegten Höchstbetrags können diese selbst über die eingereichten Gesuche entscheiden. Als Instrumente sollen nur noch zinsgünstige oder -freie Darlehen und keine Zinsverbilligungen und Bürgschaften mehr zum Einsatz gelangen. Um die Darlehensnehmer zum sparsamen Mitteleinsatz zu bewegen, ist vorgesehen, für die einzelnen Projekte nicht mehr einen fixen Anteil der Endabrechnung zu übernehmen, sondern einen im voraus festgelegten Pauschalbeitrag auszurichten.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Ende Februar veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft über eine Neuordnung der Regionalpolitik. Der Bericht enthält – neben einer Darstellung und Beurteilung der bisherigen regionalpolitischen Massnahmen – den Entwurf für eine Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie für einen neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (REGIO PLUS). Der Schwerpunkt der Regionalpolitik soll weiterhin beim Ausbau der Infrastrukturen in den Regionen zwecks Steigerung ihrer Attraktivität als Wirtschaftsstandort, aber auch als Wohnort liegen. Mehr als bisher möchte der Bundesrat dabei aber eine regionenübergreifende Koordination und Konzentration fördern. Während bisher staatliche Beiträge vor allem dazu dienten, regionale Disparitäten in der Ausstattung mit Infrastrukturen abzubauen, soll sich in Zukunft der Einsatz der Förderungsinstrumente stärker am erwarteten Beitrag zu einer Attraktivitätssteigerung orientieren.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Bundesrat hielt an seinem Vorschlag für ein neues Programm "Regio Plus" fest, obwohl sich die FDP, der Vorort und der Gewerbeverband in der Vernehmlassung aus ordnungspolitischen Gründen grundsätzlich dagegen ausgesprochen hatten. Mit diesem soll der Strukturwandel nicht nur in den Berggebieten, sondern zusätzlich auch im übrigen ländlichen Raum gefördert werden. Der Bundesrat begründet den Handlungsbedarf mit dem akzentuierten Strukturwandel in der Landwirtschaft, welcher für die nicht in den Bergen gelegenen ländlichen Gebiete neue Probleme schaffen könnte. Die in diesem Rahmen gewährte staatliche Unterstützung wird nicht Bauvorhaben oder einzelnen Betrieben zugute kommen, sondern innovativen Netzwerken. In Anlehnung an EU-Programme (namentlich LEADER) werden darunter organisatorische, konzeptionelle oder institutionelle Projekte verstanden, welche die Zusammenarbeit von lokalen Unternehmen und Institutionen zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit anstreben (z.B. gemeinsame Vermarktung von Produkten oder Bewerbung um Aufträge). Finanziert sollen dabei nicht nur die einzelnen Netzwerke werden, sondern auch der nationale und internationale Informations- und Erfahrungsaustausch. Der Bundesrat schlägt eine kostenneutrale Finanzierung vor: für diese Beiträge sollen CHF 70 Mio. aus dem für den Vollzug des IHG bestehenden Investitionshilfefonds bereitgestellt werden.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Rechtzeitig vor den Wahlen präsentierte die SP ihre Forderung nach einem Konjunkturankurbelungsprogramm in der Form eines Investitionsbonus von 500 Mio Fr. für die von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen französisch- und italienischsprachigen Landesteile. Nach den Wahlen reichte die SP-Fraktion dann in beiden Räten je eine Motion für einen neuen Investitionsbonus ein. Dieser soll zwar nicht auf die West- und Südschweiz beschränkt sein, aber immerhin auf die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse mittels differenzierter Subventionssätze Rücksicht nehmen.

Investitionsbonus

Ende Juni gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, dass in Zukunft die bundesstaatliche Unterstützung nicht mehr eine nachträgliche Finanzhilfe für ohnehin geplante lokale Infrastrukturvorhaben sein soll, sondern auf Projekte konzentriert wird, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit einer Region verbessern. Neu sollen - dank einem zusätzlichen Programm «Regio Plus» – nicht mehr lediglich Berggebiete, sondern generell der ländliche Raum von Förderungshilfen profitieren können. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge für die Neufassung des IHG grundsätzlich begrüsst; SP, FDP und Gewerbeverband verlangten allerdings eine zeitliche Befristung, um eine optimale Koordination mit der Revision des Finanzausgleichs zu erreichen. Mehr umstritten war hingegen das Zusatzprogramm «Regio Plus», das nach Ansicht der FDP den Begriff Regionalpolitik unzulässig ausweitet.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen