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Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Rahmenkredit von CHF 39 Mio. für den Zeitraum 2000-2006, um eine Beteiligung der Schweiz an der Initiative INTERREG III der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten. Die von der Europäischen Kommission zum Zeitpunkt der Publikation der Botschaft noch nicht definitiv verabschiedete Initiative stellt eine Fortsetzung der 1999 auslaufenden INTERREG II dar. Die grenzüberscheitende Zusammenarbeit im regionalen Rahmen hat sich nach Ansicht des Bundesrates sowohl aus raumordnungs- als auch als integrationspolitischen Gründen derart gut bewährt, dass sich die Schweiz unbedingt weiterhin daran beteiligen sollte. Der Nationalrat stimmte dem Antrag bei einer Gegenstimme (Steinemann, fp, SG) zu; in der Schlussabstimmung sprachen sich auch noch einige Vertreter der Zürcher SVP dagegen aus. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einhellig.

BRG 99.016: INTERREG III in den Jahren 2000 bis 2006
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie dem neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus) zu. Ein von Schlüer (svp, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag zu Regio Plus wurde mit 107 zu 14 Stimmen abgelehnt. Ebenso erfolglos blieb ein von der Linken unterstützter Antrag Gysin (sp, BS), der bundesstaatliche finanzielle Hilfe nicht auf ländliche Nichtbergregionen begrenzen, sondern auch auf Kernstädte ausdehnen wollte. Gysin begründete sein Vorhaben mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs - welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von 70 Mio Fr. für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen - mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner WAK, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. In der Differenzbereinigung schloss sich die kleine Kammer den wenigen Korrekturen des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die beiden Vorlagen mit 162:0 (bei 7 Enthaltungen aus dem LdU- und FP-Lager) resp. 137:22 Stimmen gut. Die Opposition zum zweiten Beschluss (Regio Plus) kam namentlich aus der Zürcher SVP und der FP. Im Ständerat gab es in der Schlussabstimmung keine Gegenstimmen.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Ständerat befasste sich bereits in der Herbstsession mit der Vorlage. Während Eintreten auf das IHG unbestritten war, lehnte der Freisinnige Bisig (SZ) das Programm "Regio Plus" grundsätzlich ab; er blieb aber mit 28 zu 8 Stimmen deutlich in der Minderheit. In der Detailberatung zum IHG nahm der Rat keine bedeutenden Änderungen vor. Er war auch nicht bereit, einem Antrag Büttiker(fdp, SO) auf Umwandlung des Gesetzes in einen auf zehn Jahre beschränkten Bundesbeschluss zuzustimmen. Der Antragsteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass die geplante neue Regelung des Finanzausgleichs neue Voraussetzungen für die Regionalpolitik schaffen werde und zudem Subventionen ohnehin periodisch überprüft werden sollten. In der Gesamtabstimmung passierte das IHG oppositionslos, das Programm "Regio plus" mit drei Gegenstimmen.
Mit dem IHG soll weiterhin der Ausbau der regionalen Infrastrukturen (wozu auch primär dem Tourismus dienende Anlagen gehören können) gefördert werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Bundesdarlehen bleibt wie bisher das finanziell gleichwertige Mitengagement der Kantone. Neu soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Vollzugskompetenz aber weitgehend in die Hand der Kantone gelegt werden. Im Rahmen eines vom EVD für die Kantone festgelegten Höchstbetrags können diese selbst über die eingereichten Gesuche entscheiden. Als Instrumente sollen nur noch zinsgünstige oder -freie Darlehen und keine Zinsverbilligungen und Bürgschaften mehr zum Einsatz gelangen. Um die Darlehensnehmer zum sparsamen Mitteleinsatz zu bewegen, ist vorgesehen, für die einzelnen Projekte nicht mehr einen fixen Anteil der Endabrechnung zu übernehmen, sondern einen im voraus festgelegten Pauschalbeitrag auszurichten.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Ende Februar veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft über eine Neuordnung der Regionalpolitik. Der Bericht enthält – neben einer Darstellung und Beurteilung der bisherigen regionalpolitischen Massnahmen – den Entwurf für eine Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie für einen neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (REGIO PLUS). Der Schwerpunkt der Regionalpolitik soll weiterhin beim Ausbau der Infrastrukturen in den Regionen zwecks Steigerung ihrer Attraktivität als Wirtschaftsstandort, aber auch als Wohnort liegen. Mehr als bisher möchte der Bundesrat dabei aber eine regionenübergreifende Koordination und Konzentration fördern. Während bisher staatliche Beiträge vor allem dazu dienten, regionale Disparitäten in der Ausstattung mit Infrastrukturen abzubauen, soll sich in Zukunft der Einsatz der Förderungsinstrumente stärker am erwarteten Beitrag zu einer Attraktivitätssteigerung orientieren.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Bundesrat hielt an seinem Vorschlag für ein neues Programm "Regio Plus" fest, obwohl sich die FDP, der Vorort und der Gewerbeverband in der Vernehmlassung aus ordnungspolitischen Gründen grundsätzlich dagegen ausgesprochen hatten. Mit diesem soll der Strukturwandel nicht nur in den Berggebieten, sondern zusätzlich auch im übrigen ländlichen Raum gefördert werden. Der Bundesrat begründet den Handlungsbedarf mit dem akzentuierten Strukturwandel in der Landwirtschaft, welcher für die nicht in den Bergen gelegenen ländlichen Gebiete neue Probleme schaffen könnte. Die in diesem Rahmen gewährte staatliche Unterstützung wird nicht Bauvorhaben oder einzelnen Betrieben zugute kommen, sondern innovativen Netzwerken. In Anlehnung an EU-Programme (namentlich LEADER) werden darunter organisatorische, konzeptionelle oder institutionelle Projekte verstanden, welche die Zusammenarbeit von lokalen Unternehmen und Institutionen zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit anstreben (z.B. gemeinsame Vermarktung von Produkten oder Bewerbung um Aufträge). Finanziert sollen dabei nicht nur die einzelnen Netzwerke werden, sondern auch der nationale und internationale Informations- und Erfahrungsaustausch. Der Bundesrat schlägt eine kostenneutrale Finanzierung vor: für diese Beiträge sollen CHF 70 Mio. aus dem für den Vollzug des IHG bestehenden Investitionshilfefonds bereitgestellt werden.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Rechtzeitig vor den Wahlen präsentierte die SP ihre Forderung nach einem Konjunkturankurbelungsprogramm in der Form eines Investitionsbonus von 500 Mio Fr. für die von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen französisch- und italienischsprachigen Landesteile. Nach den Wahlen reichte die SP-Fraktion dann in beiden Räten je eine Motion für einen neuen Investitionsbonus ein. Dieser soll zwar nicht auf die West- und Südschweiz beschränkt sein, aber immerhin auf die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse mittels differenzierter Subventionssätze Rücksicht nehmen.

Investitionsbonus

Ende Juni gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, dass in Zukunft die bundesstaatliche Unterstützung nicht mehr eine nachträgliche Finanzhilfe für ohnehin geplante lokale Infrastrukturvorhaben sein soll, sondern auf Projekte konzentriert wird, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit einer Region verbessern. Neu sollen - dank einem zusätzlichen Programm «Regio Plus» – nicht mehr lediglich Berggebiete, sondern generell der ländliche Raum von Förderungshilfen profitieren können. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge für die Neufassung des IHG grundsätzlich begrüsst; SP, FDP und Gewerbeverband verlangten allerdings eine zeitliche Befristung, um eine optimale Koordination mit der Revision des Finanzausgleichs zu erreichen. Mehr umstritten war hingegen das Zusatzprogramm «Regio Plus», das nach Ansicht der FDP den Begriff Regionalpolitik unzulässig ausweitet.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit dem vom Bundesrat 1994 beantragten neuen Bundesbeschluss über die Förderung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete. Ein von Schüle (fdp, SH), Kündig (cvp, ZG), Rüesch (fdp, SG) und Uhlmann (svp, TG) vertretener Nichteintretensantrag, der die Vorlage aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen bekämpfte, blieb mit 25:8 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung fand der Entwurf des Bundesrates unverändert Zustimmung. Im Nationalrat wurde ein mit denselben Argumenten wie im Ständerat begründeter Nichteintretensantrag von den Fraktionen LdU/EVP und FP sowie einer Mehrheit der SVP unterstützt, unterlag aber mit 125:34 Stimmen. Auf Antrag ihrer Kommission nahm die grosse Kammer die Zinskostenverbilligung - der Bundesrat hatte auf dieses Instrument aus dem alten Bonny-Beschluss verzichten wollen - als zusätzliche Förderungsmassnahme neben Bürgschaften und Steuererleichterungen für private Unternehmer in das Gesetz auf. Mit knapper Mehrheit (17:16) entschied sich der Ständerat in der Differenzbereinigung zuerst gegen dieses von der Westschweiz geforderte Instrument, gab dann allerdings angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat (100:38) und vor allem der geschlossenen Front der französischsprachigen Abgeordneten nach. In der Schlussabstimmung wurde der neue Beschluss vom Nationalrat mit 142:24 und vom Ständerat mit 35:7 Stimmen verabschiedet.

Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Das Parlament stimmte der Beteiligung der Schweiz an INTERREG II, der Fortsetzung eines Gemeinschaftsprogramms der EU zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zu. Der Beschluss war jedoch umstritten. Einzelne Ständeräte kritisierten nicht die Zusammenarbeit an sich, sondern die Absicht, den Kantonen für Organisation, Vorbereitung und Planung von regionalen Projekten Subventionen auszurichten (die Bundesbeiträge an die Realisierung der konkreten Projekte sind von der Vorlage nicht betroffen). Ein Rückweisungsantrag Schiesser (fdp, GL), mit dem Auftrag an den Bundesrat, lediglich eine Vorlage für die bundesstaatliche Finanzierung von flankierenden Massnahmen (Koordination, Kontaktvermittlung zur EU) auszuarbeiten, blieb mit 23:12 Stimmen in der Minderheit. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 23:4 Stimmen für das Projekt aus. Zugunsten des Beschlusses hatten sich in der Debatte vor allem die Vertreter der französischsprachigen Kantone eingesetzt. Auch wenn es sich bei den knapp CHF 5 Mio. pro Jahr für die 16 betroffenen Kantone um eine Bagatellsubvention handle, sei ihrer Meinung nach die Zustimmung wichtig, weil sie auch ein Zeichen gegenüber der EU für die Kooperationsbereitschaft der Schweiz darstelle.
Im Nationalrat gesellten sich zu den in der kleinen Kammer geäusserten föderalistischen und finanzpolitischen Bedenken auch noch europapolitische Einwände. Ein von Steffen (sd, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag scheiterte aber deutlich mit 130 zu 23 Stimmen. (Zu den Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen siehe hier.)

BRG 94.091: INTERREG II in den Jahren 1995-1999
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Der Ständerat folgte dem Argument von Bundesrat Delamuraz, dass eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Seiler (svp, BE) für eine umfassende Überprüfung der Regionalpolitik und darauf abgestützte Massnahmen offene Türen einrenne, und wandelte sie in ein Postulat um.

Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Im Zusammenhang mit der Ratifikation des neuen Welthandelsabkommens (GATT-WTO) legte der Bundesrat auch eine Reihe von kleineren, vor allem die Verfahren betreffende Gesetzesanpassungen in den Bereichen geistiges Eigentum, Markenschutz, Muster und Modelle sowie Erfinderpatente vor. Die drei erstgenannten Vorlagen wurden von der Bundesversammlung in der Dezembersession diskussionslos verabschiedet; dagegen stimmten nur die beiden PdA-Vertreter, welche das WTO-Abkommen grundsätzlich ablehnten. Grösser war die Opposition gegen die Anpassung des Gesetzes über Erfinderpatente, wo im Nationalrat die SP und die Grünen vergeblich versuchten, ein Verbot für die Patentierung von genetisch veränderten Pflanzen und Tieren in die Bestimmungen aufzunehmen.

GATT-WTO Teilrevision Bankengesetz
Dossier: GATT-Verhandlungen: die Uruguay-Runde

Die WAK des Ständerats fällte im Herbst erste Entscheide zur bundesrätlichen Vorlage. Mit knapper Mehrheit stimmte sie der Neufassung des Bonny-Beschlusses und der Unterstützung des Standortmarketings im Ausland zu. Sie lehnte jedoch die Beiträge an die Informationsstellen für kleine und mittlere Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt ab.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Bundesrat setzte den Beschluss auf Anfang Juli in Kraft und definierte in einer Verordnung die für die Begünstigung erforderlichen Kriterien: eine im Mittel der letzten drei Jahre um 10% über dem Landesmittel liegende Arbeitslosenquote oder eine unterdurchschnittliche Beschäftigungsentwicklung oder Anzeichen, dass eine dieser Bedingungen in naher Zukunft erfüllt sein könnte. Diese Kriterien sind alternativ und nicht kumulativ; Regionen mit hohem Volkseinkommen und verkehrsgünstiger Lage werden jedoch auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie eines dieser Kriterien erfüllen. Diese Neudefinition hatte zur Folge, dass der geografische Geltungsbereich gegenüber der alten Regelung ungefähr verdoppelt wurde; in ihm wohnt knapp ein Viertel der Landesbevölkerung. Zu den Nutzniessern zählt praktisch die gesamte französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Agglomerationen Genf und Lausanne sowie weite Teile des Tessins. In der Deutschschweiz fanden nur ein Grossteil des Kantons Solothurn, die grösseren Talorte des Oberwallis, die Regionen Biel und Thun, der östliche Teil der Bodenseeregion sowie einige industrialisierte Berggebiete in den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und St. Gallen Berücksichtigung.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Im Ständerat wandten sich namentlich die beiden Appenzeller Vertreter gegen die als ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnete staatliche finanzielle Unterstützung von Privatfirmen; sie fanden aber kaum Gehör. Die Kammer schloss sich dem Nationalrat an, fügte jedoch hinzu, dass die für maximal zwei Jahre vorgesehene Übergangslösung bei Inkrafttreten des vom Bundesrat beantragten neuen Beschlusses vorzeitig auslaufen soll. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Weiterführung des adaptierten Bonny-Beschlusses mit 127 gegen 28 aus dem rechtsbürgerlichen Lager stammenden Stimmen; im Ständerat lautete das Stimmenverhältnis 30 zu 5.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Im Auftrag der nationalrätlichen GPK hatte die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle die regionalpolitische Koordination der Politik des Bundes untersucht. Diese kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass eine Koordination weitgehend fehlt oder nicht funktioniert. Zudem konstatierte sie eine fehlende Kohärenz und Zielorientierung bei der bundesstaatlichen Regionalpolitik. Der Ständerat überwies die im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene Motion Brügger (sp, FR) für eine umfassende Überprüfung der Regionalpolitik ebenfalls. Der Nationalrat verabschiedete in der Sommersession eine Motion Seiler (svp, BE) für eine umfassende Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik und für darauf abgestützte Verbesserungsmassnahmen.

Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die WAK war mit diesem Ratschlag nicht einverstanden und beantragte dem Nationalrat in der Junisession, an ihrer eigenen Initiative als Übergangslösung festzuhalten, und damit Zeit für eine eingehende Beurteilung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuorientierung des Bonny-Beschlusses zu gewinnen. Grundsätzlich gegen eine Weiterführung der staatlichen Unterstützung privater Unternehmen in bestimmten Regionen wandten sich nur die FP und Minderheiten der FDP und der SVP. Zuerst lehnte der Rat mit 128:22 Stimmen einen Nichteintretensantrag Stucky (fdp, ZG) ab. In der Detailberatung trug er dann dem auch in der bundesrätlichen Botschaft erwähnten Umstand Rechnung, dass das für die Unterstellung unter den Bonny-Beschluss erforderliche Kriterium der industriellen Monokultur heute für keine Region mehr zutrifft. Eine Streichung dieser Bestimmung und eine ausschliessliche Ausrichtung auf die Beschäftigungslage schien dem Rat jedoch nicht opportun, da dies die Subventionierung von Privatbetrieben in reichen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, wie etwa Genf oder Basel, zur Folge gehabt hätte. Der Nationalrat folgte deshalb einem Antrag Zwahlen (cvp, BE), – analog zum Projekt des Bundesrates – anstelle der monostrukturellen Ausrichtung einen erheblich unter dem Landesmittel liegenden Entwicklungsstand verlangt. Um diese Weiterführung des revidierten Bonny-Beschlusses als Übergangslösung zu kennzeichnen, reduzierte der Rat die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre und erklärte ihn für dringlich.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-NR) war inzwischen davon ausgegangen, dass der Bundesrat möglicherweise auf die Vorlage einer Botschaft verzichten würde und verabschiedete deshalb am 26. April eine parlamentarische Initiative für eine Weiterführung des Bonny-Beschlusses um maximal drei Jahre. Einen Tag später legte der Bundesrat seine Botschaft über «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Standortattraktivität der Schweiz» vor. Allgemein stellte er darin fest, dass im internationalen Vergleich das Ausmass der staatlichen Beihilfen an private Unternehmer in der Schweiz sehr niedrig ist. In den vergangenen 15 Jahren hatte der Bund insgesamt CHF 54 Mio. im Rahmen des Bonny-Beschlusses ausgegeben (CHF 25 Mio. für Bürgschaftsverluste und CHF 29 Mio. für Zinskostenbeiträge). Damit hatte er mehr als 500 Vorhaben mit einer Investitionssumme von rund CHF 2,5 Mia. gefördert. Eine Evaluation der Auswirkungen dieser relativ bescheidenen Massnahmen habe günstige Resultate ergeben, weshalb eine an die Entwicklung angepasste Weiterführung angezeigt sei. Die Vorlage orientiert sich weitgehend am Vernehmlassungsentwurf; die Massnahmen sollen während zehn Jahren wirksam sein. Wie bisher sollen in bestimmten Regionen private Neuansiedlungen und -gründungen von Unternehmungen sowie innovative Investitionen ansässiger Firmen unterstützt werden.

Als Instrumente sind dabei Bürgschaften und Steuererleichterungen, im Gegensatz zu den alten Bestimmungen aber keine Zinskostenbeiträge vorgesehen. Der örtliche Gültigkeitsbereich wurde neu definiert: Es sollen nicht mehr nur Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Monokulturen - die es, bezüglich der Monokultur, ohnehin praktisch nicht mehr gibt - von den Massnahmen profitieren, sondern sogenannte "wirtschaftliche Erneuerungsgebiete". Als Hauptkriterium zur Bestimmung dieser Gebiete dient wie in der EU die über eine längere Periode ausgewiesene Arbeitslosenquote; dazu kommen noch die Beschäftigungsentwicklung und das Pro-Kopf-Einkommen. Mit diesen beiden Zusätzen soll verhindert werden, dass Firmen in Grossstadtagglomerationen, die wirtschaftlich hoch entwickelt sind, aber hohe Arbeitslosenraten aufweisen, unterstützt werden. Im Rahmen derselben Botschaft beantragte die Regierung zudem zwei weitere Bundesbeschlüsse. Der erste soll es dem Bund erlauben, bei der Werbung im Ausland für die Ansiedlung von Unternehmen eine Informations- und Koordinationsrolle zu übernehmen. Der zweite regelt die Unterstützung der für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten Informations- und Beratungsstellen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt (Euro-Info-Centres). Bezüglich des Vorgehens empfahl der Bundesrat, die parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrats fallenzulassen und seinen eigenen Vorschlag in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit er auf Anfang 1995 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

In der 1993 durchgeführten Vernehmlassung war der Vorentwurf für eine Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (der nach dem damaligen Direktor des BIGA benannten Bonny-Beschluss) namentlich von Unternehmerseite (Vorort und SGV), aber auch von der FDP und der SVP mit ordnungspolitischen Argumenten arg zerzaust worden. Auf der anderen Seite protestierten insbesondere die welschen Kantone dagegen, die seit 1978 gültigen Bestimmungen Ende Februar ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach Gesprächen mit den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden beauftragte der Bundesrat das EVD, den Vorentwurf zu überarbeiten und ihn noch im Frühjahr vorzulegen.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die CVP-Fraktion unternahm einen neuen Anlauf, die 1985 vom Volk abgelehnte Innovationsrisikogarantie sowie zusätzlich auch steuerliche Erleichterungen für Investitionen einzuführen. Nachdem sich der Bundesrat dazu skeptisch geäussert hatte, wandelte der Nationalrat den Vorstoss in ein Postulat um.

Innovationsrisikogarantie

Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Neufassung des 1994 auslaufenden Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen in die Vernehmlassung. Als Neuerung ist vorgesehen, dass der Bund in den neu definierten Regionen die Umstrukturierung und Neugründung von privaten Unternehmen mit der Gewährung von Bürgschaften und Steuererleichterungen – hingegen nicht mehr mit Zinsverbilligungen – unterstützen kann. Zudem soll der Zugang von kleinen und mittleren Betrieben zu Informationen über den europäischen Binnenmarkt und über technologische Innovationen erleichtert und die Werbung für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Ausland unterstützt werden. In ersten Reaktionen lehnten die SVP und der Gewerbeverband den Entwurf als unnötigen Interventionismus ab, die SP, die CVP und auch die meisten Kantone beurteilten ihn hingegen vorwiegend positiv. Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat (92.3545) Zwahlen (cvp, BE) für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Bundesbeschlusses auf die ganze französischsprachige Schweiz und das Tessin, da diese Regionen eine viel höhere Arbeitslosenrate aufwiesen als die Deutschschweiz.

Neufassung des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Nachdem das Parlament 1991 die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes abgebrochen hatte, um zuerst die Entwicklungen im Bereich der Gentechnologie und den Volksentscheid zu diesbezüglichen Volksinitiativen abzuwarten, unternahm der Bundesrat nun einen neuen Anlauf. Dabei verschob er den Erlass von Regelungen zur Patentierung von gentechnologischen Erfindungen auf eine spätere Phase. Sonst übernahm er eine Anzahl von technischen Regelungen aus dem seinerzeitigen Entwurf. Zudem schlug er die rechtliche Verankerung von sogenannten Schutzzertifikaten für Arzneimittel vor. Diese weitgehend von der EU übernommene Neuerung erlaubt eine zeitliche Ausdehnung der Patentschutzdauer.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Der Nationalrat überwies oppositionslos sowohl die vom Ständerat im Vorjahr verabschiedete Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine umfassende Revision des regionalpolitischen Instrumentariums als auch eine ähnliche Motion Brügger (sp, FR). Um die Auswirkungen der regionalpolitischen Massnahmen besser abschätzen zu können, verabschiedete der Nationalrat eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat verlangt, alle vier Jahre einen Bericht über die Entwicklung der regionalen Disparitäten vorzulegen und einem Anwachsen von Ungleichheiten mit einer Revision des regionalpolitischen Instrumentariums zu begegnen. Der Ständerat lehnte diesen Vorstoss ohne Diskussion ab. Zustimmen konnte er hingegen einer im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissenen Motion Etique (fdp, JU), welche eine regional gegliederte Ubersicht über die durch öffentliche und halböffentliche Aktivitäten und Geldströme ausgelösten volkswirtschaftlichen Impulse fordert.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Wie zuvor bereits mehrere Parlamentarier hatte 1992 auch der Kanton Wallis den Bund aufgefordert, den Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone zu verbessern, die Förderungsmassnahmen für das Berggebiet auszubauen und die Tourismuswerbung im Ausland stärker zu subventionieren. Da der Bundesrat bereits entsprechend beauftragt ist, beschlossen sowohl der National- als auch der Ständerat, dieser Standesinitiative zwar keine Folge zugeben, aber ein gleichlautendes Postulat zuhanden des Bundesrates zu verabschieden. Im Ständerat bekämpften mehrere Abgeordnete aus sogenannt reichen Kantonen die Initiative mit dem Argument, dass angesichts der Aufgabenlast und der schlechten Finanzlage der grossen Städte weitere Forderungen der Berggebiete unangebracht seien.

Verbesserter Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine weder vom Plenum noch vom Bundesrat bestrittene Motion der CVP-Fraktion für eine durchgängige Anerkennung internationaler technischer Normen durch die Schweiz. Der Nationalrat stimmte ebenfalls einem Postulat zu, das verlangt, im Rahmen des neuen, auf den 1. April in Kraft gesetzten Markenschutzgesetzes ein Konzept für den Schutz von typischen Produkten der Bergregionen auszuarbeiten.

Schutz von typischen Produkten der Bergregionen