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  • Graber, Konrad (cvp/pdc, LU) SR/CE

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In der Wintersession 2021 setzte sich der Ständerat mit der Abschreibung der Motion Graber (cvp, LU; Mo. 13.4184) zur Ermöglichung und Förderung zukunftsgerichteter Anlagen durch die Vorsorgeeinrichtungen auseinander. Dabei gingen die Meinungen zur Frage, inwiefern der Bundesrat die Anliegen der Motion tatsächlich umgesetzt habe, weit auseinander. Als «weitgehend erfüllt» erachtete Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) den Vorstoss. Der Bundesrat habe zahlreiche Massnahmen getroffen, um die Rahmenbedingungen für Startups zu verbessern. Bundesrat Berset wies darüber hinaus auf eine bereits in Kraft getretene Verordnungsänderung hin. Die Schaffung des Zukunftsfonds, der die Betreuung der zukunftsträchtigen Anlagen der Pensionskassen übernehmen soll, sei in der Motion hingegen als Einladung an den Bundesrat, nicht als explizite Aufforderung formuliert. Minderheitensprecher Hegglin (mitte, ZG) erachtete die Motion hingegen als noch nicht umgesetzt. So seien die «steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups [...] kaum verbessert worden», vor allem seien die für Start-ups sehr wichtige Verlängerung des steuerlichen Verlustvortrags und der Zukunftsfonds Schweiz noch nicht geschaffen worden. Mit 27 zu 15 Stimmen sprach sich der Ständerat dennoch für Abschreibung der Motion aus.

Zukunftsfonds Schweiz (Mo. 13.4184)

Ende November 2018 präsentierte der Bundesrat seinen Bericht zur Abschreibung der Motion Graber (cvp, LU; Mo. 13.4184). Die Motion hatte den Bundesrat mit der Schaffung rechtlicher Grundlagen sowie eines Zukunftsfonds beauftragt, die zukunftsgerichtete Anlagen durch die Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen respektive fördern sollten. Die Problematik bei solchen Anlagen, auch Venture-Capital-Investitionen genannt, liege darin, dass die Investitionen in Unternehmen, die sich in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung befinden, z.B. von Start-ups, ein «hohes Risiko, aber auch entsprechende Wachstumschancen» bergen würden, wie der Bundesrat in seinem Bericht erklärte. Nun würden die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung solcher Anlagen bereits existieren, er wolle aber ihre Rahmenbedingungen in drei Punkten verbessern. Dabei ging er erstens die Problematik an, dass Venture-Capital-Investitionen verhältnismässig hohe Verwaltungskosten aufweisen, wenn die Kosten in Bezug zum investierten Nettovermögen ausgewiesen werden – zumal die neuen Unternehmen nur einen Teil des zugesagten Kapitals erhalten. Ergänzend sollen deshalb neu auch die Kosten im Verhältnis zum zugesagten Kapital – nicht nur zum Nettovermögen – standardmässig ausgewiesen werden. Zweitens werde die Anlage in Venture-Capital durch die Limitierung der Risikofähigkeit für die Vorsorgeeinrichtungen erschwert, weshalb der Bundesrat hier eine «gezielte Erleichterung [...] spezifisch bei lokalen/schweizerischen Investitionen» gewähren will. Dazu will er eine neue, kleine Anlagekategorie von etwa 5 Prozent für nichtkotierte schweizerische Anlagen prüfen und damit Anreize zur Nutzung dieser Kategorie schaffen. Die dritte Problematik in dieser Anlagekategorie stellten die Verluste der jungen Unternehmen dar – investiert würde hier demnach häufiger, wenn die Verluste länger als wie bisher vorgesehen 7 Jahre steuerlich abzugsfähig wären. In der USR III habe der Bundesrat eine Aufhebung dieser zeitlichen Beschränkung bei einer Versteuerung von 20 Prozent des Jahresgewinns vor Verlustverrechnung vorgesehen. Weiterhin stehe er einer «unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung [...] offen gegenüber».

Zukunftsfonds Schweiz (Mo. 13.4184)

Eine Motion Graber (cvp, LU) fordert die Ermöglichung von Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz. Um die Investitionen in entsprechende Werte zu ermöglichen, solle der Bundesrat Änderungen in Gesetzen und Verordnungen vornehmen; der Fonds solle privatwirtschaftlich geführt werden und auf Wunsch der Pensionskassen die Betreuung der Anlagen übernehmen. Zwar würden die Schweizerinnen und Schweizer insbesondere in den Pensionskassen hohe Beträge ansparen, jedoch werde das Kapital aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften und weil professionelle Intermediäre fehlten, primär in Staatsschulden und ähnliche Papiere investiert, welche nicht zum Wachstum beitragen. Sinnvoller sei es jedoch, in den technologischen Fortschritt zu investieren, um künftigen Generationen einen hohen Lebensstandard zu ermöglichen, so die Begründung. Der Zukunftsfonds Schweiz solle dabei die wichtige Rolle des Intermediärs übernehmen. Im Ständerat wurden in der Frühlingssession von linker Seite Bedenken laut. Man opponiere nicht, jedoch müsse der Bundesrat das Anliegen im Falle einer Annahme erneut gründlich prüfen. Die Pensionskassen hätten gegenwärtig bereits die Möglichkeit, in Risikokapital zu investieren, ihre primäre Funktion sei jedoch die sichere Anlage der Altersguthaben. Auch sei der Bedarf nach weiterem «Venture Capital» ökonomisch umstritten. In Einklang mit dem Antrag des Bundesrates nahm die kleine Kammer die Motion einstimmig an. In der Herbstsession gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo trotz geteilter Meinungen in der Kommission keine Gegenargumente vorgebracht und der Vorstoss stillschweigend angenommen wurde.

Zukunftsfonds Schweiz (Mo. 13.4184)